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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-Kiel
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 11489-2020 (ID: 2020011009553475660)
Veröffentlicht: 10.01.2020
*
  DE-Kiel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   2020/S 7/2020 11489
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein  Ministerium für
   Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
   Postanschrift: Mercatorstraße 3
   Ort: Kiel
   NUTS-Code: DEF02
   Postleitzahl: 24106
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dataportvergabe12689@dataport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
   iles.ashx?subProjectId=AHiVJUJDgBI%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
   ortal/dataport
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   AWGV-Rahmenvertrag 2020ff  Altsystem
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000058
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72260000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis (AWGV-SH) ist
   ein Fachinformationssystem zur Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung
   von Sach- und Geoinformationen zu Gewässern, Deichen, Anlagen und
   Einzugsgebieten. Die integrativ miteinander verknüpften Fachmodule und
   -datenbestände werden in der zentralen Infrastruktur RZ^2 bei Dataport
   betrieben und über 300 Nutzern von Wasser- und Bodenverbänden, Kreisen,
   Landesbehörden und Ministerien über das Landesnetz oder Citrix zur
   Verfügung gestellt. Für die Softwarepflege und Weiterentwicklung des
   bestehenden Systems soll ein Rahmenvertrag ab Anfang 2020 über 4 Jahre
   geschlossen werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72267000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF02
   Hauptort der Ausführung:
   Kiel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Umweltressort Schleswig-Holstein betreibt ein
   Fachinformationssystem zur Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung von
   Sach- und Geoinformationen zu Gewässern, Deichen, Anlagen und
   Einzugsgebieten. Dieses als Amtliches Wasserwirtschaftliches
   Gewässerverzeichnis (AWGV-SH) bezeichnete System unterstützt die
   Erfüllung von Gesetzen und Richtlinien (Landeswassergesetz,
   Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrichtlinie, INSPIRE-RL, Empfehlungen
   der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser). Das vorliegende
   Leistungsverzeichnis beschreibt die Arbeiten für 2020 bis 2023, die im
   Rahmen der Software-Weiterentwicklung und Pflege zu leisten sind, um
   den fachlichen und terminlichen Anforderungen zur EU-Berichterstattung
   nachzukommen und die damit verbundenen Fachaufgaben der an das System
   angeschlossenen Akteure zu unterstützen. In das AWGV sind die
   GIS-Funktionalitäten der Maßnahmen-Datenbank (MDB) integriert. Die MDB
   dient zur Dokumentation der Planung und Umsetzung von gewässerbezogenen
   Maßnahmen und der entsprechenden Aufbereitung für das EU-Reporting.
   Wesentliche Kernpunkte der Weiterentwicklungsaufgaben sind neben den
   funktionalen Erweiterungen insbesondere:
    Absicherung der Betriebsfähigkeit des Verfahrens durch Nutzung
   unterstützter Basis-Software-Komponenten (ArcGIS, MS Office, Oracle
   (ggf. Umstellung auf PostgreSQL), MS Windows Server),
    der weitere Ausbau des AWGV-Datenmodells hinsichtlich der Integration
   von:
    Informationen zur Umsetzung der
   Wasserrahmenrichtlinien-Berichterstattung (WRRL),
    Informationen zur Umsetzung der Hochwasserrisiko-Management
   Richtlinie (HWRM-RL) (Landesschutzdeiche, Deichanlageninformationen aus
   dem KIS),
    von Leitungstrassen für Telekommunikations- und Versorgungsleitungen
   im unmittelbaren Gewässer-/Deichumfeld.
    im Rahmen der Pflege- und Weiterentwicklung sind nach Absprache auch
   Aufgaben zu leisten, die in der AWGV-Anforderungsanalyse Soll-Konzept
   beschrieben sind.
   Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die
   AWGV-Pflege und
   Weiterentwicklung ab 2020 über eine Laufzeit von 4 Jahren nach
   Zuschlagserteilung, der dann in Einzelvereinbarungen für die Jahre
   konkretisiert wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 6 Monate
   verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche
   Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten
   ein vertragsloser Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss
   schriftlich bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem
   Auftragnehmer mitgeteilt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu
   vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
   Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
   aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
   und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
   gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
   fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder
   privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste
   Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens
   bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des
   Angebots in dieser Hinsicht.
   Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium
   Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   [Auswertung der Anlage Umsatz]
   Die Bieter werden gebeten, die Anlage Umsatz mit dem Angebot
   vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin
   überprüft, ob die Zahlen erwarten lassen, dass der Bieter die
   geforderten Leistungen erbringen werden kann.
   Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von
   Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes
   Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Umsatzkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   Neben den o. a. Unterlagen werden für die Feststellung der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Anlagen Liste
   privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie
   Erklärung Bietergemeinschaft ausgewertet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die
   erforderlichen Kapazitäten verfügt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   [Auswertung der Anlage Referenzen
   Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf.
   meh-fach) einzureichen. Bei der Bewertung der Referenzen muss der
   Bieter nach dem unten bei den Bewertungskriterien beschriebenen
   Prüfungsschema mindestens 14 der erreichbaren 16 geforderten
   Unterpunkte (diese Unterpunkte sind im Einzelnen dem Teil A zu
   entnehmen) erreichen bzw. nachweisen.
   Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert
   erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die
   erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die
   Ausführung des Auftrages verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot
   ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften
   oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes
   Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
   Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare
   Referenzprojekte, die er nach dem 1.1.2015 erfolgreich abgeschlossen
   hat. Erfolgreich abgeschlossen bei Dauerverträgen ist eine Referenz
   dann, wenn mindestens bereits seit einem Jahr die Aufgabe erfolgreich
   durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar:
    wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der
   Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung,
   Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
    insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in
   wieweit die Referenzprojekte die Anforderungsblöcke beschreiben.
   Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist:
    Name/Firma des Referenzauftraggebers,
    Auftraggeberanschrift,
    Auftrags-/projekttitel,
    Auftragsgegenstand (ausführliche Beschreibung der Maßnahme und der
   Leistung des Bieters mit Bezug zu den Referenzinhalten),
    Ausführungszeit von/bis,
    Auftragsvolumen in Euro,
    Projektstatus (Fertigstellung in % oder Dauerprojekt?),
    Ansprechpartner beim Referenzgeber (Vorname und Name, E-Mail-Adresse,
   Telefonnummer),
    mindestens 14 der 16 Unterpunkte der beschriebenen 3
   Anforderungsblöcke müssen nachgewiesen werden.
   Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung
   nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere
   Referenz nachgefordert.
   [Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
   Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig
   ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die
   Beschäftigtenzahl in allen 3 angegebenen/im aktuellsten angegebenen
   Geschäftsjahr mindestens 8 Vollzeitkräfte im ausschreibungsrelevanten
   Bereich beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
   Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
   eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
   Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend
   vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von
   Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes
   Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Personalkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
    deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
    keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
   Auftrags-durchführung,
    Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz
   Schles-wig-Holstein (VGSH),
    Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
    Erklärung zu IT-Sicherheitsanforderungen
    Erklärungen zur DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung,
    Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach
   SÜG,
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/02/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/02/2020
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
   ([10]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
   rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
   sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
   dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
   für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
   eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
   Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
   Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
   sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
   Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
   Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
   Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
   Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
   Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
   Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
   seinen Lasten.
   Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
   dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
   Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
   Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
   einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
   Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
   Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B 
   Leistungsbeschreibung).
   Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
   teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
   genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (21.12.2018)
   über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
   Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
   Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
   die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
   die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
   Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
   Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
   versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
   unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
   zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
   darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
   Antworten versendet.
   Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
   wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
   des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
   und geboten ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   Internet-Adresse:
   [12]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/01/2020
References
   6. mailto:dataportvergabe12689@dataport.de?subject=TED
   7. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
   8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=AHiVJUJDgBI%253d
   9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
  10. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
  11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
  12. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
OT: 10/01/2020    S7    Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes
   Verfahren
   Deutschland-Kiel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   2020/S 007-011489
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein  Ministerium für
   Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
   Postanschrift: Mercatorstraße 3
   Ort: Kiel
   NUTS-Code: DEF02
   Postleitzahl: 24106
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dataportvergabe12689@dataport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
   iles.ashx?subProjectId=AHiVJUJDgBI%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
   ortal/dataport
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   AWGV-Rahmenvertrag 2020ff  Altsystem
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2019000058
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72260000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis (AWGV-SH) ist
   ein Fachinformationssystem zur Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung
   von Sach- und Geoinformationen zu Gewässern, Deichen, Anlagen und
   Einzugsgebieten. Die integrativ miteinander verknüpften Fachmodule und
   -datenbestände werden in der zentralen Infrastruktur RZ^2 bei Dataport
   betrieben und über 300 Nutzern von Wasser- und Bodenverbänden, Kreisen,
   Landesbehörden und Ministerien über das Landesnetz oder Citrix zur
   Verfügung gestellt. Für die Softwarepflege und Weiterentwicklung des
   bestehenden Systems soll ein Rahmenvertrag ab Anfang 2020 über 4 Jahre
   geschlossen werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72267000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF02
   Hauptort der Ausführung:
   Kiel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Umweltressort Schleswig-Holstein betreibt ein
   Fachinformationssystem zur Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung von
   Sach- und Geoinformationen zu Gewässern, Deichen, Anlagen und
   Einzugsgebieten. Dieses als Amtliches Wasserwirtschaftliches
   Gewässerverzeichnis (AWGV-SH) bezeichnete System unterstützt die
   Erfüllung von Gesetzen und Richtlinien (Landeswassergesetz,
   Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrichtlinie, INSPIRE-RL, Empfehlungen
   der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser). Das vorliegende
   Leistungsverzeichnis beschreibt die Arbeiten für 2020 bis 2023, die im
   Rahmen der Software-Weiterentwicklung und Pflege zu leisten sind, um
   den fachlichen und terminlichen Anforderungen zur EU-Berichterstattung
   nachzukommen und die damit verbundenen Fachaufgaben der an das System
   angeschlossenen Akteure zu unterstützen. In das AWGV sind die
   GIS-Funktionalitäten der Maßnahmen-Datenbank (MDB) integriert. Die MDB
   dient zur Dokumentation der Planung und Umsetzung von gewässerbezogenen
   Maßnahmen und der entsprechenden Aufbereitung für das EU-Reporting.
   Wesentliche Kernpunkte der Weiterentwicklungsaufgaben sind neben den
   funktionalen Erweiterungen insbesondere:
    Absicherung der Betriebsfähigkeit des Verfahrens durch Nutzung
   unterstützter Basis-Software-Komponenten (ArcGIS, MS Office, Oracle
   (ggf. Umstellung auf PostgreSQL), MS Windows Server),
    der weitere Ausbau des AWGV-Datenmodells hinsichtlich der Integration
   von:
    Informationen zur Umsetzung der
   Wasserrahmenrichtlinien-Berichterstattung (WRRL),
    Informationen zur Umsetzung der Hochwasserrisiko-Management
   Richtlinie (HWRM-RL) (Landesschutzdeiche, Deichanlageninformationen aus
   dem KIS),
    von Leitungstrassen für Telekommunikations- und Versorgungsleitungen
   im unmittelbaren Gewässer-/Deichumfeld.
    im Rahmen der Pflege- und Weiterentwicklung sind nach Absprache auch
   Aufgaben zu leisten, die in der AWGV-Anforderungsanalyse Soll-Konzept
   beschrieben sind.
   Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die
   AWGV-Pflege und
   Weiterentwicklung ab 2020 über eine Laufzeit von 4 Jahren nach
   Zuschlagserteilung, der dann in Einzelvereinbarungen für die Jahre
   konkretisiert wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 6 Monate
   verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche
   Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten
   ein vertragsloser Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss
   schriftlich bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem
   Auftragnehmer mitgeteilt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu
   vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
   Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
   aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
   und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
   gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
   fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder
   privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste
   Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens
   bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des
   Angebots in dieser Hinsicht.
   Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium
   Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   [Auswertung der Anlage Umsatz]
   Die Bieter werden gebeten, die Anlage Umsatz mit dem Angebot
   vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin
   überprüft, ob die Zahlen erwarten lassen, dass der Bieter die
   geforderten Leistungen erbringen werden kann.
   Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von
   Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes
   Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Umsatzkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   Neben den o. a. Unterlagen werden für die Feststellung der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Anlagen Liste
   privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie
   Erklärung Bietergemeinschaft ausgewertet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die
   erforderlichen Kapazitäten verfügt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   [Auswertung der Anlage Referenzen
   Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf.
   meh-fach) einzureichen. Bei der Bewertung der Referenzen muss der
   Bieter nach dem unten bei den Bewertungskriterien beschriebenen
   Prüfungsschema mindestens 14 der erreichbaren 16 geforderten
   Unterpunkte (diese Unterpunkte sind im Einzelnen dem Teil A zu
   entnehmen) erreichen bzw. nachweisen.
   Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert
   erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die
   erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die
   Ausführung des Auftrages verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot
   ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften
   oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes
   Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
   Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare
   Referenzprojekte, die er nach dem 1.1.2015 erfolgreich abgeschlossen
   hat. Erfolgreich abgeschlossen bei Dauerverträgen ist eine Referenz
   dann, wenn mindestens bereits seit einem Jahr die Aufgabe erfolgreich
   durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar:
    wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der
   Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung,
   Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
    insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in
   wieweit die Referenzprojekte die Anforderungsblöcke beschreiben.
   Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist:
    Name/Firma des Referenzauftraggebers,
    Auftraggeberanschrift,
    Auftrags-/projekttitel,
    Auftragsgegenstand (ausführliche Beschreibung der Maßnahme und der
   Leistung des Bieters mit Bezug zu den Referenzinhalten),
    Ausführungszeit von/bis,
    Auftragsvolumen in Euro,
    Projektstatus (Fertigstellung in % oder Dauerprojekt?),
    Ansprechpartner beim Referenzgeber (Vorname und Name, E-Mail-Adresse,
   Telefonnummer),
    mindestens 14 der 16 Unterpunkte der beschriebenen 3
   Anforderungsblöcke müssen nachgewiesen werden.
   Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung
   nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere
   Referenz nachgefordert.
   [Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
   Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig
   ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die
   Beschäftigtenzahl in allen 3 angegebenen/im aktuellsten angegebenen
   Geschäftsjahr mindestens 8 Vollzeitkräfte im ausschreibungsrelevanten
   Bereich beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
   Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
   eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
   Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend
   vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von
   Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes
   Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Personalkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
    deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
    keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
   Auftrags-durchführung,
    Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz
   Schles-wig-Holstein (VGSH),
    Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
    Erklärung zu IT-Sicherheitsanforderungen
    Erklärungen zur DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung,
    Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach
   SÜG,
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/02/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/02/2020
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
   ([10]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
   rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
   sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
   dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
   für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
   eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
   Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
   Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
   sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
   Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
   Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
   Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
   Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
   Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
   Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
   seinen Lasten.
   Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
   dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
   Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
   Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
   einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
   Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
   Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B 
   Leistungsbeschreibung).
   Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
   teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
   genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (21.12.2018)
   über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
   Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
   Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
   die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
   die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
   Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
   Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
   versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
   unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
   zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
   darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
   Antworten versendet.
   Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
   wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
   des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
   und geboten ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   Internet-Adresse:
   [12]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/01/2020
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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