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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Dokument Nr...: 11324-2020 (ID: 2020011009551075635)
Veröffentlicht: 10.01.2020
*
DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2020/S 7/2020 11324
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mißner, Matthias
E-Mail: [6]vergabestelle@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921326219
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.vgf-ffm.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
nderFiles.ashx?subProjectId=801qflcYEFo%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen Römerstadt Barrierefreier Um- und Ausbau
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF/Stadt-EU 232/19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Hier:
Stufe 1 LPH 1 3 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil),
Optional Stufe 2 LPH 4 7 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil),
Optional Stufe 3 LPH 8 9 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der Leistungsphasen
1-3 sowie optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern
Gebäude gern. § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen
gern. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung
gern. § 51 i. V. m. Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und
Barrierefreier Umbau der oberirdischen Station Römerstadt und die
besondere Leistung der Gesamtleitungstrassenplan-Bearbeitung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/03/2020
Ende: 08/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern Gebäude gern.
§ 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen gern. § 47 HOAI i.
V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung gern. § 51 i.V.m.
Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und Barrierefreier
Umbau der oberirdischen Station Römerstadt und die besondere Leistung
der Gesamtleitungstrassenplan- Bearbeitung
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen
eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19
Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Der öffentliche Auftraggeber
akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung
(EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von
Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis
Der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach
den §§ 123 oder 124 GWB auch für Die vorgesehenen Nachunternehmen wie
beschrieben zu führen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren;
Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichversicherung in
bestimmter geeigneter Höhe.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für Schäden am Objekt beträgt die Deckungssumme im Rahmen der
abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden
1 250 000 EUR, 2-fach maximiert p. a.
Im Übrigen beträgt die Deckungssumme für Personenschäden 5 Mio. EUR,
2-fach maximiert p. a. abzuschließen und nachzuweisen.
Mindestumsatz in Höhe von 1 000 000,00 EUR
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erbringung von min. einer vergleichbaren Leistungen (Umbau eines
Gebäudes/Freiflächengestaltung im Bereich von Stadtbahnstrecken) in
den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen entsprechend
qualifizierten Arbeitskräften.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung"). Nimmt ein
Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine
entsprechende Rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/02/2020
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/02/2020
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Achtung es findet keine Verlesung statt. Die Bieter sind zur Öffnung
der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
[11]https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur
Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese
Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom
Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-Portals über
Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,
die auf der unter Ziffer I.3 Angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche
Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang
nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben
aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung
beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen
Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben
sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der
Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin
unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle
Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform
aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung
sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die
Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem
Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen,
für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist)
nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei
fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht
darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine
Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung
von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen
Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen
begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die
Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von
Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis
ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein
verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht
keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu
Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis
über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot
einzureichen.
(6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB,
sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht
anders erwähnt, zu verwenden.
(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die
[12]www.deutsche-evergabe.de, bis zum 6.2.2020 (12:00 Uhr) erfolgen und
werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich
beantwortet.
(8) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen
Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
[13]https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den
interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit
der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den
Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
(9) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß
AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in
der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der
Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht Abgeholfen wird, ist ein
Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/01/2020
References
6. mailto:vergabestelle@vgf-ffm.de?subject=TED
7. https://www.vgf-ffm.de/
8. https://www.vgf-ffm.de/
9. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=801qflcYEFo%253d
10. https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
11. https://www.deutsche-evergabe.de/
12. http://www.deutsche-evergabe.de/
13. https://www.deutsche-evergabe.de/
OT: 10/01/2020 S7 Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes
Verfahren
Deutschland-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für
Verkehrsanlagen
2020/S 007-011324
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mißner, Matthias
E-Mail: [6]vergabestelle@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921326219
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.vgf-ffm.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
nderFiles.ashx?subProjectId=801qflcYEFo%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen Römerstadt Barrierefreier Um- und Ausbau
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF/Stadt-EU 232/19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Hier:
Stufe 1 LPH 1 3 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil),
Optional Stufe 2 LPH 4 7 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil),
Optional Stufe 3 LPH 8 9 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der Leistungsphasen
1-3 sowie optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern
Gebäude gern. § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen
gern. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung
gern. § 51 i. V. m. Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und
Barrierefreier Umbau der oberirdischen Station Römerstadt und die
besondere Leistung der Gesamtleitungstrassenplan-Bearbeitung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/03/2020
Ende: 08/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern Gebäude gern.
§ 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen gern. § 47 HOAI i.
V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung gern. § 51 i.V.m.
Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und Barrierefreier
Umbau der oberirdischen Station Römerstadt und die besondere Leistung
der Gesamtleitungstrassenplan- Bearbeitung
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen
eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19
Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Der öffentliche Auftraggeber
akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung
(EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von
Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis
Der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach
den §§ 123 oder 124 GWB auch für Die vorgesehenen Nachunternehmen wie
beschrieben zu führen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren;
Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichversicherung in
bestimmter geeigneter Höhe.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für Schäden am Objekt beträgt die Deckungssumme im Rahmen der
abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden
1 250 000 EUR, 2-fach maximiert p. a.
Im Übrigen beträgt die Deckungssumme für Personenschäden 5 Mio. EUR,
2-fach maximiert p. a. abzuschließen und nachzuweisen.
Mindestumsatz in Höhe von 1 000 000,00 EUR
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erbringung von min. einer vergleichbaren Leistungen (Umbau eines
Gebäudes/Freiflächengestaltung im Bereich von Stadtbahnstrecken) in
den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen entsprechend
qualifizierten Arbeitskräften.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung"). Nimmt ein
Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine
entsprechende Rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/02/2020
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/02/2020
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Achtung es findet keine Verlesung statt. Die Bieter sind zur Öffnung
der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
[11]https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur
Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese
Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom
Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-Portals über
Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,
die auf der unter Ziffer I.3 Angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche
Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang
nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben
aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung
beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen
Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben
sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der
Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin
unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle
Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform
aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung
sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die
Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem
Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen,
für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist)
nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei
fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht
darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine
Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung
von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen
Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen
begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die
Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von
Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis
ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein
verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht
keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu
Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis
über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot
einzureichen.
(6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB,
sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht
anders erwähnt, zu verwenden.
(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die
[12]www.deutsche-evergabe.de, bis zum 6.2.2020 (12:00 Uhr) erfolgen und
werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich
beantwortet.
(8) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen
Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
[13]https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den
interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit
der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den
Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
(9) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß
AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in
der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der
Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht Abgeholfen wird, ist ein
Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/01/2020
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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