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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Dokument Nr...: 11324-2020 (ID: 2020011009551075635)
Veröffentlicht: 10.01.2020
*
  DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   2020/S 7/2020 11324
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
   Main mbH
   Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712
   Postleitzahl: 60311
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Mißner, Matthias
   E-Mail: [6]vergabestelle@vgf-ffm.de
   Telefon: +49 6921326219
   Fax: +49 6921323336
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.vgf-ffm.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.vgf-ffm.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
   nderFiles.ashx?subProjectId=801qflcYEFo%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planungsleistungen  Römerstadt Barrierefreier Um- und Ausbau
   Referenznummer der Bekanntmachung: VGF/Stadt-EU 232/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Hier:
    Stufe 1  LPH 1  3 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil),
    Optional Stufe 2  LPH 4  7 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil),
    Optional Stufe 3  LPH 8  9 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71322000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der Leistungsphasen
   1-3 sowie optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern
   Gebäude gern. § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen
   gern. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung
   gern. § 51 i. V. m. Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und
   Barrierefreier Umbau der oberirdischen Station Römerstadt und die
   besondere Leistung der Gesamtleitungstrassenplan-Bearbeitung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/03/2020
   Ende: 08/06/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern Gebäude gern.
   § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen gern. § 47 HOAI i.
   V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung gern. § 51 i.V.m.
   Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und Barrierefreier
   Umbau der oberirdischen Station Römerstadt und die besondere Leistung
   der Gesamtleitungstrassenplan- Bearbeitung
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen
   eintragungspflichtig ist
   Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
   Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB
   Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21
   Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19
   Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
   Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
   Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Der öffentliche Auftraggeber
   akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung
   (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von
   Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis
   Der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach
   den §§ 123 oder 124 GWB auch für Die vorgesehenen Nachunternehmen wie
   beschrieben zu führen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren;
   Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichversicherung in
   bestimmter geeigneter Höhe.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Für Schäden am Objekt beträgt die Deckungssumme im Rahmen der
   abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden
   1 250 000 EUR, 2-fach maximiert p. a.
   Im Übrigen beträgt die Deckungssumme für Personenschäden 5 Mio. EUR,
   2-fach maximiert p. a. abzuschließen und nachzuweisen.
   Mindestumsatz in Höhe von 1 000 000,00 EUR
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erbringung von min. einer vergleichbaren Leistungen (Umbau eines
   Gebäudes/Freiflächengestaltung im Bereich von Stadtbahnstrecken) in
   den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
   Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen entsprechend
   qualifizierten Arbeitskräften.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
   Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
   dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
   bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
   Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung"). Nimmt ein
   Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
   die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine
   entsprechende Rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/02/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/02/2020
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Achtung es findet keine Verlesung statt. Die Bieter sind zur Öffnung
   der Angebote nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
   [11]https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur
   Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese
   Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom
   Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-Portals über
   Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,
   die auf der unter Ziffer I.3 Angegebenen Internetseite erfolgen.
   (2) Eignungsnachweis beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche
   Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
   Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang
   nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben
   aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung
   beizubringen.
   (3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
   Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen
   Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben
   sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
   unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der
   Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin
   unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
   hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle
   Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform
   aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung
   sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
   (4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die
   Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem
   Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen,
   für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist)
   nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei
   fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht
   darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine
   Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung
   von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen
   Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen
   begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die
   Vollständigkeit der Angebote.
   Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von
   Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis
   ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein
   verantwortlich.
   Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht
   keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu
   Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
   (5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis
   über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot
   einzureichen.
   (6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB,
   sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht
   anders erwähnt, zu verwenden.
   (7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die
   [12]www.deutsche-evergabe.de, bis zum 6.2.2020 (12:00 Uhr) erfolgen und
   werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich
   beantwortet.
   (8) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen
   Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
   [13]https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den
   interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit
   der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den
   Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
   (9) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß
   AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
   mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in
   der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
   (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein
   Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der
   Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht Abgeholfen wird, ist ein
   Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/01/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@vgf-ffm.de?subject=TED
   7. https://www.vgf-ffm.de/
   8. https://www.vgf-ffm.de/
   9. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=801qflcYEFo%253d
  10. https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
  11. https://www.deutsche-evergabe.de/
  12. http://www.deutsche-evergabe.de/
  13. https://www.deutsche-evergabe.de/
OT: 10/01/2020    S7    Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes
   Verfahren
   Deutschland-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für
   Verkehrsanlagen
   2020/S 007-011324
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
   Main mbH
   Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712
   Postleitzahl: 60311
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Mißner, Matthias
   E-Mail: [6]vergabestelle@vgf-ffm.de
   Telefon: +49 6921326219
   Fax: +49 6921323336
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.vgf-ffm.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.vgf-ffm.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
   nderFiles.ashx?subProjectId=801qflcYEFo%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planungsleistungen  Römerstadt Barrierefreier Um- und Ausbau
   Referenznummer der Bekanntmachung: VGF/Stadt-EU 232/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Hier:
    Stufe 1  LPH 1  3 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil),
    Optional Stufe 2  LPH 4  7 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil),
    Optional Stufe 3  LPH 8  9 (VGF-Anteil/Städtischer Anteil).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71322000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der Leistungsphasen
   1-3 sowie optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern
   Gebäude gern. § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen
   gern. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung
   gern. § 51 i. V. m. Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und
   Barrierefreier Umbau der oberirdischen Station Römerstadt und die
   besondere Leistung der Gesamtleitungstrassenplan-Bearbeitung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/03/2020
   Ende: 08/06/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optional die Leistungsphasen 4-9 in den Leistungsbildern Gebäude gern.
   § 34 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI 2013, Verkehrsanlagen gern. § 47 HOAI i.
   V. m. Anlage 13.1 HOAI 2013 und Tragwerksplanung gern. § 51 i.V.m.
   Anlage 14.1 HOAI 2013 für die Aufzugnachrüstung und Barrierefreier
   Umbau der oberirdischen Station Römerstadt und die besondere Leistung
   der Gesamtleitungstrassenplan- Bearbeitung
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen
   eintragungspflichtig ist
   Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
   Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB
   Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21
   Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19
   Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
   Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
   Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Der öffentliche Auftraggeber
   akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung
   (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von
   Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis
   Der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach
   den §§ 123 oder 124 GWB auch für Die vorgesehenen Nachunternehmen wie
   beschrieben zu führen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren;
   Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichversicherung in
   bestimmter geeigneter Höhe.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Für Schäden am Objekt beträgt die Deckungssumme im Rahmen der
   abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden
   1 250 000 EUR, 2-fach maximiert p. a.
   Im Übrigen beträgt die Deckungssumme für Personenschäden 5 Mio. EUR,
   2-fach maximiert p. a. abzuschließen und nachzuweisen.
   Mindestumsatz in Höhe von 1 000 000,00 EUR
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erbringung von min. einer vergleichbaren Leistungen (Umbau eines
   Gebäudes/Freiflächengestaltung im Bereich von Stadtbahnstrecken) in
   den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
   Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen entsprechend
   qualifizierten Arbeitskräften.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
   Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
   dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
   bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
   Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung"). Nimmt ein
   Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
   die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine
   entsprechende Rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/02/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/02/2020
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Achtung es findet keine Verlesung statt. Die Bieter sind zur Öffnung
   der Angebote nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
   [11]https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur
   Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese
   Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom
   Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-Portals über
   Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert,
   die auf der unter Ziffer I.3 Angegebenen Internetseite erfolgen.
   (2) Eignungsnachweis beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche
   Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die
   Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang
   nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben
   aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung
   beizubringen.
   (3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
   Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen
   Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben
   sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
   unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der
   Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin
   unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
   hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle
   Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform
   aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung
   sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
   (4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die
   Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem
   Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen,
   für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist)
   nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei
   fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht
   darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine
   Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung
   von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen
   Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen
   begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die
   Vollständigkeit der Angebote.
   Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von
   Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis
   ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein
   verantwortlich.
   Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht
   keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu
   Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
   (5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis
   über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot
   einzureichen.
   (6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB,
   sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht
   anders erwähnt, zu verwenden.
   (7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die
   [12]www.deutsche-evergabe.de, bis zum 6.2.2020 (12:00 Uhr) erfolgen und
   werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich
   beantwortet.
   (8) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen
   Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
   [13]https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den
   interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit
   der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den
   Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
   (9) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß
   AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
   mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in
   der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
   (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein
   Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der
   Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht Abgeholfen wird, ist ein
   Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/01/2020
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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