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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Nürnberg
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 11305-2020 (ID: 2020011009244573985)
Veröffentlicht: 10.01.2020
*
  DE-Nürnberg: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2020/S 7/2020 11305
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: WBG Kommunal GmbH
   Postanschrift: Beuthener Straße 41
   Ort: Nürnberg
   NUTS-Code: DE254
   Postleitzahl: 90471
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Drees & Sommer GmbH
   E-Mail: [6]annabelle.bayer@dreso.com
   Telefon: +49 911236078-6747
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.wbg.nuernberg.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.tender24.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
   tails&TenderOID=54321-Tender-16f19851d0d-aa35e2850dc8fe4
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]www.tender24.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Inhousefähige Tochtergeselllschaft der Stadtverwaltung Nürnberg
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jugendtreff und 3-gruppiger Kindergarten, Dianastraße,
   Nürnberg-Gibitzenhof  Objektplanung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 6329-10-001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Objektplanungsleistungen gemäß § 34 LPH 1-9.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE254
   Hauptort der Ausführung:
   Nürnberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die WBG Kommunal GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in der
   Dianastraße/Gemarkung Gibitzenhof den Neubau eines ca. 891 m^2 BGF
   großen dreigruppigen Kindergartens für 75 Kinder [KiGa] sowie den
   Neubau eines ca. 402 m^2 BGF großen Jugendtreffs [JT].
   Auf dem ca. 2 700 m^2 großen Grundstück werden weiterhin von den
   Einrichtungen getrennt nutzbare Außenspielflächen von ca. 750 (KiTa)
   bzw. 200 m^2 benötigt. Darüber hinaus soll auf der Grundstücksfläche
   ein Bolzplatz mit einer Fläche von ca. 700 m^2 realisiert werden.
   Der Neubau soll Ende des III.Quartals 2023 in Betrieb genommen werden.
   Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 4,88
   Mio. EUR netto KG 200-700 und 2,66 Mio. EUR netto KG 300-400
   veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von
   70 % zu 30 % ergeben sich bei der Ermittlung des
   HOAI-Objektplanungshonorars 2,49 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
   Im Falle einer Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber, die
   Leistungen der Objektplanung gemäß §34 HOAI stufenweise zu beauftragen.
   Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1) Die Beauftragung
   weiterer LPH erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise
   nachfolgenden Stufen:
   Stufe 1: LPH 1-4
   Stufe 2: LPH 5-9
   Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer
   Leistungen und der Stufe 2 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der
   stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder
   Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
   Die geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
   werden, haben mit ihrem Angebot eine konzeptionelle, projektbezogene
   Arbeitsprobe abzugeben, die im Rahmen der Angebotspräsentation durch
   ein fachkundiges Gremium des Auftraggebers nach den bekanntgemachten
   Wertungskriterien bewertet wird.
   Bei der Ausarbeitung der Arbeitsprobe handelt es sich um eine besondere
   Leistung nach § 17 Abs. 2 HOAI.
   Art der Arbeitsprobe
   Erstellung einer funktionaler Flächenzuordnungen als besondere Leistung
   in der Flächenplanung. Ein maßgeblicher Einflussfaktor auf das
   städtebauliche Konzept sollte die Ausbildung einer städtebaulichen
   Einheit sein, die gegenüber den Größenmaßstäben der Umgebungsbebauung
   bestehen bzw. auf diese Thematik eingehen kann. Aufgrund eher zu
   vermeidender Interaktion zwischen Kindergarten und Jugendtreff sollte
   deren hinreichende Trennung ein wesentlicher funktionaler Aspekt bei
   der Anordnung der entsprechenden Bereiche sein.
   Es ist beabsichtigt, die Anforderungen der Umgebung an das Vorhaben
   (Industriegebiet, Lärm, Luftschadstoffe) nach bereits umfangreichen
   positiven Vorklärungen mittels einer Bauvoranfrage nochmals
   detaillierter abzufragen. Rein als Behelf für die event. Bauvoranfrage
   wurde ein Grobkonzept erstellt (Anlage). Dieses sieht den Jugendtreff
   und den Kindergarten als pavillonartig separat stehende Teilgebäude
   vor. Die Teilgebäude sollten dabei mit teils offenen und teils
   geschlossen-schallschützenden Verbindungselementen gestalterischer zu
   einer Einheit zusammengebunden werden. Der vorgenannte Ansatz ist nicht
   bindend und selbstverständlich verbesserungsoffen.
   Vertiefungsgrad
   Zwei Teilkonzepte aus der Leistungsphase 2: Vorentwürfe nach dem
   Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg mit Stand
   05/2014.
   Ein bauliches/räumliches Konzept mit Darstellung der Baukörper, ihrer
   Höhenentwicklung, der Flächenzuordnungen und Dachgestaltung, wichtiger
   städtebaulicher Raumkanten, mit überschlägiger Kennzeichnung
   gebäudeinterner Erschließungszonen im Maßstab 1:500.
   Ein Freiraumkonzept mit Darstellung die öffentlichen und privaten
   Flächen und Raumfolgen, im Maßstab 1:500. Das betroffene Grundstück ist
   im mitgelieferten Lageplan dargestellt.
   Ausarbeitungen, die über diesen Vertiefungsgrad hinausgehen, bleiben
   bei der Wertung unberücksichtigt.
   Weitere Angaben unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Beschreibung der projektspezifischen
   Organisation des Projektteams / Gewichtung: 20,00
   Qualitätskriterium - Name: Konzeptstudie  Städtebauliche Qualitäten /
   Gewichtung: 4,00
   Qualitätskriterium - Name: Konzeptstudie  Gestalterische und räumliche
   Qualitäten / Gewichtung: 4,00
   Qualitätskriterium - Name: Konzeptstudie  Funktionale Anforderungen /
   Gewichtung: 4,00
   Qualitätskriterium - Name: Konzeptstudie  Wirtschaftlichkeit /
   Gewichtung: 4,00
   Qualitätskriterium - Name: Konzeptstudie  Umsetzbarkeit in der
   Bauphase / Gewichtung: 4,00
   Qualitätskriterium - Name: Erfahrung mit vergleichbaren
   Projektsituationen / Gewichtung: 10,00
   Qualitätskriterium - Name: Erläuterung der Sicherstellung von
   Kostenzielen am Beispiel eines Vergleichsobjektes / Gewichtung: 10,00
   Qualitätskriterium - Name: Erläuterung der Sicherstellung von
   Terminzielen am Beispiel eines Vergleichsobjektes / Gewichtung: 10,00
   Kostenkriterium - Name: Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs
   (nach HOAI) / Gewichtung: 30,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 11/05/2020
   Ende: 01/09/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500
   Punkten (30 %);
   2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500
   Punkten (10 %);
   3) Fachliche Eignung  Referenzliste: max 300 von 500 Punkten (60 %).
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Wertungsmatrix.
   Hinweis Losverfahren: die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe
   aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber
   wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird
   die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die
   Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende
   Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch
   Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen
   werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit
   Punktgleichstand) ausgewählt.
   Hinweis Nachnominierung: im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
   Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des
   Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme
   an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
   sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung
   wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem
   Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem
   nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die
   Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des
   Bewerbungsbogens zugelassen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3
   GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §
   125 (strafrechtliche Verurteilung);
   2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
   vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben);
   3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen
   bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz);
   4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit
   von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV;
   5) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister vorhanden ist;
   6) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des
   Architekten vorliegt (Projektleitung);
   7) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Durchschnittlicher Jahresumsatz:
   Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der
   letzten 3 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) (unter 80 000 EUR = 0
   Punkte, ab 80 000 EUR = 10 Punkte, ab 100 000 EUR = 20 Punkte, ab 120
   000 EUR = 30 Punkte, ab 140 000 EUR = 40 Punkte, ab 160 000 EUR = 50
   Punkte; maximal 50 Punkte möglich)  alle Angaben in Euro netto.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung
   abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und
   zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR. Dies hat durch eine
   für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im
   Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner
   Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der
   Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a.
   Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei
   Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen
   der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die
   Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
   Angabe der Berufserfahrung in Jahren als Architekt (max. 50 Punkte
   möglich)
   <3 = 0 Punkte
   >= 3 = 20 Punkte
   >= 5 = 30 Punkte
   >= 8 = 40 Punkte
   >= 10 = 50 Punkte
   2) Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden
   Projektleiters
   Angabe der Berufserfahrung in Jahren als Architekt (max. 50 Punkte
   möglich)
   <2 = 0 Punkte
   >= 2 = 20 Punkte
   >= 3 = 30 Punkte
   >= 4 = 40 Punkte
   >= 5 = 50 Punkte
   3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
   in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018)
   0 = 0 Punkte
   1 = 10 Punkte
   2 = 20 Punkte
   3 = 30 Punkte
   4 = 40 Punkte
   >= 5 = 50 Punkte
   4) Referenzliste
   Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100
   Punkte)
   Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in
   Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn
   folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
   Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
   Objektplanung § 34 HOAI LPH 2-8 vollständig erbracht
   Mindesthonorarzone III oder höher
   Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren (nach 1.1.2009)
   Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
   Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in Euro netto) (je Referenz max.
   25 Punkte)
   < 0,5 Mio. EUR = 0 Punkte
   >= 0,5 Mio. EUR = 5 Punkte
   >= 1,0 Mio. EUR = 10 Punkte
   >= 1,5 Mio. EUR = 15 Punkte
   >= 2,0 Mio. EUR = 20 Punkte
   >= 2,5 Mio. EUR = 25 Punkte
   Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 25 Punkte)
   Vor dem 01.01.2012 = 0 Punkte
   Innerhalb der letzten 6-7 Jahre (nach 1.1.2012 bis 31.12.2013) = 10
   Punkte
   Innerhalb der letzten 5 Jahre (nach 1.1.2014 bis 31.12.2019) = 25
   Punkte
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss bei jeder Referenz
   zwingend die Leistung über die Leistungsphasen 2-8, § 34 HOAI erbracht,
   die Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt worden und
   mindestens in Honorarzone III einzuordnen sein.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind die Nachweise nach Ziffer III.1.3) Abschnitt 1) dieser
   Bekanntmachung vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen
   gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur
   Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise
   nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie
   keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original
   geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei
   Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle
   Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist
   anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen
   (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen,
   dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung
   steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/02/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 21/02/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Weitere Angaben zu II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
   Vergütung
   Für die verlangte Ausarbeitung der Arbeitsprobe erhalten die zur Abgabe
   eines Angebots aufgeforderten Bewerber eine Vergütung. Diese ist mit 2
   940 EUR netto festgesetzt. Diese Vergütung wird im Auftragsfalle nicht
   angerechnet.
   Bei der Festsetzung der Vergütung hat sich der Auftraggeber gemäß
   Ziffer 4 des Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg
   mit Stand 05/2014 an der Größe des Planbereichs und der Honorarzone I
   (Planungsanforderungen sind als gering einzustufen, in Bezug auf die
   geplante Nutzungsart und Dichte der Bebauung sowie die Gestaltungs- und
   Regeldichte als durchschnittlich) sowie an den abgeforderten
   Teilkonzepten als Grundleistungen aus der LPH 2 orientiert.
   Die abgeforderten Leistungen entsprechen dabei einem Anteil von 55 %
   des Leistungsbilds Städtebaulicher Entwurf zzgl. 10 % für die
   überschlägige Kennzeichnung gebäudeinterner Erschließungszonen.
   Als Ergebnis der Berechnung ergeben sich 2 163,04 EUR. Dieser Wert
   würde das Mindesthonorar unterschreiten und wird dementsprechend auf 2
   940 EUR angepasst.
   Sollten aus Sicht des Auftraggebers Konkretisierungen der
   Aufgabenbeschreibung notwendig werden, werden diese Informationen den
   ausgewählten Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   mitgeteilt.
   Hinweise zur Bewertung der Zuschlagskriterien Stufe 2:
   Es sind maximal 400 Punkte erreichbar.
   A) Bieterpräsentation (Wichtung siehe II.2.5))
   Die zu bewertenden Präsentationsunterlagen sind zwingend bis zum Ende
   der Angebotsfrist zusammen mit dem Honorarangebot schriftlich
   vorzulegen.
   B) Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI) (30 %/120
   Punkte)
   Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem
   günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten Angebots liegen, erfolgt
   nach der folgenden Formel:
   Punkte = [(günstigstes Angebot * 1,5 - Angebotspreis) * 2 * 4
   Punkte]/günstigstes Angebot
   Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die
   Präsentationsunterlagen in Bezug auf die Organisation des Projektteams
   (A.1.)) bzw. der konzeptionellen Arbeitsprobe (A.2)) bzw. der Erfahrung
   des Projektteams (A.3.)) eine fachgerechte Erfüllung der
   Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen
   reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
   Die Bewertung erfolgt unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes des
   Auftraggebers im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der
   Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die
   Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit und die Detailtiefe
   der Präsentationsunterlagen des Bieters von Bedeutung.
   Für jedes genannte Unterkriterium (siehe II.2.5)) werden ganzzahlige
   Punkte von 0 bis 4 von jedem Gremiumsmitglied vergeben. In der finalen
   Auswertung wird für jedes genannte Unterkriterium jeweils das
   arithmetische Mittel über alle Bewertungen der einzelnen
   Gremiumsmitglieder gebildet.
   Der Auftraggeber weist daraufhin, dass das bewertende Gremium aus
   fachkundigen Mitarbeitern besteht, die die Präsentationsunterlagen der
   Ausarbeitungen im Wege einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bewerten
   werden. Eine Bewertung durch ein externes Preisgericht ist im Rahmen
   des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb indes nicht
   vorgesehen.
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist über die
   Vergabeplattform [11]www.tender24.de einzureichen. Nicht
   unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge
   bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht
   berücksichtigt;
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
   schriftlicher Form über die Vergabeplattform [12]www.tender24.de zu
   richten;
   c) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise
   in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB).
   Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig:
   Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im
   Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb
   von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach
   § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/01/2020
References
   6. mailto:annabelle.bayer@dreso.com?subject=TED
   7. http://www.wbg.nuernberg.de/
   8. http://www.tender24.de/
   9. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16f19851d0d-aa35e2850dc8fe4
  10. http://www.tender24.de/
  11. http://www.tender24.de/
  12. http://www.tender24.de/
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