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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Oberschleißheim
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 11246-2020 (ID: 2020011009231373892)
Veröffentlicht: 10.01.2020
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  DE-Oberschleißheim: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
   2020/S 7/2020 11246
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum München GmbH
   Ort: Oberschleißheim
   NUTS-Code: DE21H
   Postleitzahl: 85764
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]einkauf@helmholtz-muenchen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.Helmholtz-Muenchen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung High Speed Zellsorter
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschafft wird ein High Speed Zellsorter.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   38000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   High Speed Zellsorter:
    Kauf, Lieferung frei Verwendungsstelle, Installation und
   Inbetriebnahme eines Fluoreszenz aktivierten Zell Sortierers (FACS),
    Inklusive einer Computer Workstation (Ausstattung: 8 GB RAM, 2 GB
   Grafikkarte, 1,5 TB internal Harddisks, USB III 2 TB external
   Harddisks, 2 Gigabit Ethernet Port, USB Standard Tastatur und drahtlose
   Maus, Backup- und Storagemanagment),
    Inklusive Software zur Bedienung des FACS Gerätes und zur Analyse der
   FACS Daten, mit kostenfreien Updates für mindestens zwei Jahre,
    Windows 10 Betriebssystem,
    2 LCD Flachbildschirmen (Minimum 19 Zoll Diagonale),
    inkl. Tische für den Zellsorter,
    Das Gerät muss gleichzeitig mindestens 20 Messkanäle (18
   Fluoreszenzparameter und 2 Streulichtparameter) erfassen können um eine
   Vielzahl von Parametern zu bestimmen.
    Die Laser zur Anregung der Fluoreszenz müssen folgende Wellenlängen
   beinhalten und eine Mindestleistung haben:
    405 nm Diodenlaser >50 mW,
    488 nm Feststofflaser >20 mW,
    561 nm Feststofflaser: >50 mW,
    633 nm HeNe Laser: >18 mW,
    Die maximale optische Sensitivität muss durch Gelkopplung der
   Küvettenoptik gewährleistet sein,
    Die Optik muss sowohl auf Anregungs- als auch Emmissionsseite
   komplett justagefrei sein,
    Für Reduktion der Verluste bei Anregung und Emission muss Glasfaser
   Optik verwendet werden,
    Es muss die Möglichkeit geben die Proben während des Sortierprozesses
   durch ein vorhandenes Wärme- bzw. Kühlsystem zu wärmen oder zu kühlen,
    Zellsortierung muss frei konfigurierbar sein, ob in Sortierröhrchen
   oder Mulit-Well Platten, sowie auch die abzulegenden Zellzahlen,
   Zellpopulationen oder deren Verhältnis müssen vom Nutzer frei
   einstellbar sein,
    Für die unterschiedlichen Zelltypen müssen Düsen mit 70m, 85m und
   100 m im Lieferumfang enthalten sein,
    Der Tropfenabrisspunkt muss vollautomatisch durch Software
   kontrolliert und während des Sortiervorganges überwacht und
   nachjustiert werden, damit er über den gesamten Sortiervorgang konstant
   bleibt,
    Vollautomatische, softwaregesteuerte Bestimmung des Drop-Delay,
    Sterilisationsvorgänge der gesamten FACS Gerätes müssen automatisiert
   und von der Software gesteuert sein,
    Geschlossene Sortierkammer zur Aerosolvermeidung und automatische
   Probenabdeckung im Fehlerfall,
    Automatische Gates zur Erkennung definierter Populationen, z. B.
   während der automatischen Kompensation,
    Das Angebot muss ein Intensivtraining für mindestens 3 Mitarbeiter
   beinhalten,
    Für Test und Implementierung von neuen Applikationen müssen
   mindestens 2 Tage Applikationsunterstützung im Angebot enthalten sein,
    inkl. 24 Monate Voll-Garantie.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   09/01/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Becton Dickinson GmbH
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 222894990
   Internet-Adresse: [9]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/01/2020
References
   6. mailto:einkauf@helmholtz-muenchen.de?subject=TED
   7. http://www.Helmholtz-Muenchen.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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