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Ausschreibung: Bauarbeiten für Schulgebäude - DE-Halstenbek
Bauarbeiten für Schulgebäude
Dokument Nr...: 526697-2019 (ID: 2019110709040748868)
Veröffentlicht: 07.11.2019
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DE-Halstenbek: Bauarbeiten für Schulgebäude
2019/S 215/2019 526697
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Halstenbek
Postanschrift: Gustavstraße 6
Ort: Halstenbek
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR,
Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail: [1]vergaben-vob-sh@gmsh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.halstenbek.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/7/tenderId/2017248
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]www.e-vergabe-sh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
21101001; Grundschule Bickbargen, 31900377
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214200
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterungsbau 2-geschossig, 4 Klassenzimmer und
Speisesaalerweiterung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Halstenbek
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Heizungs- und Santiärtechniktechnik:
Abwasseranlagen
Die Auslegung und Ausführung der Entwässerungsanlagen erfolgt nach DIN
EN12056, DIN 1986 100, DIN EN752, DIN EN1610 sowie DIN4109.
Durchführungen mit Brandschutzanforderungen werden entsprechend
Leitungsanlagenrichtlinie ausgeführt.
Alle Schülersanitärbereiche und Pumi werden mit Bodenabläufen
ausgestattet. Das im Gebäude anfallende Schmutzwasser wird mittels
Grundleitungen aus dem Gebäude geführt. Der Fußboden des EGs liegt
über der Rückstauebene. Die Leistung endet 1 m entfernt vom Gebäude mit
den Grundleitungen.
Die Entwässerung der Einrichtungsgegenstände im Geschoss erfolgt bis
zum Fallstrang aus Silent PP-Rohr mit Steckmuffen. Die Fallleitungen
sind aus schallgedämmten PE-Rohr vorgesehen und erhalten eine
Hauptentlüftung über Dach.
Die Grundleitungen für Schmutzwasser werden aus KG-Rohren und
Formteilen aus PP (KG 2000) hergestellt. Die Leitungsführung ist in
frostfreier Tiefe geplant.
Die Grundleitungen im Bereich des Gebäudes werden unter der Betonsohle
verlegt und gegen absenken gehaltert.
Als Abflusskennzahl wurde für Schule K = 0,7 gewählt.
Der Gesamtschmutzwasserabfluss beträgt Qww = 2,99 l/s
Wasseranlagen
Die Wasserversorgung erfolgt über die bestehende Haupteinspeisung.
Die Planung der Trinkwasserversorgung ist nach DIN 1988-100, DIN
1988-200, DIN 1988-300, DIN EN 806-2 und DIN EN 1717 und der DIN 4109
erfolgt. Sämtliche Bauteile im Trinkwassernetz müssen über eine
Zulassung des DVGW verfügen. Es kommen nur Entnahmearmaturen zum
Einsatz, die eigensicher gegen Rückfließen sind.
Das gesamte Trinkwasserrohrnetz wird in Edelstahlrohr Werkstoff 1.4521
und Rotgussarmaturen mit Ventilsitz aus Edelstahl ausgeführt.
Die Leitungsverlegung erfolgt im Deckenbereich, in Vorsatzschalen oder
Aufputz. Alle Kaltwasserleitungen erhalten eine Dämmung gegen
Tauwasserbildung und Erwärmung des Trinkwassers. Die Stärke der Dämmung
wird nach DIN1988-200 bemessen. Der Neubau wird mit einer neu verlegten
Leitung von der Heizungszentrale des Bestands versorgt.
Alle Zapfstellen werden durchgeschliffen und es sind automatische
Hygienespülkästen vorgesehen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt mit elektrischen Durchlauferhitzern.
Durchführungen mit Brandschutzanforderungen werden entsprechend
Leitungsanlagenrichtlinie ausgeführt.
Wärmeversorgungsanlagen
Die Beheizung erfolgt über die bestehende Heizungszentrale. Die
Gebäudeheizlast ist entsprechend DIN EN 12831 ermittelt worden.
Gebäudekategorie Ib (nach EnEV ohne raumlufttechnischer Anlage)
Eine Zusatzaufheizleistung für Aufheizbetrieb nach der Absenkung wurde
nicht vereinbart.
Folgende Raumtemperaturen wurden zu Grunde gelegt:
Klassenraum, Büro, WC 20 ^oC
Flur, Pumi, Treppe 20 ^oC
Wärmeverteilnetz
Die Verteilungspumpen sind als differenzdruckgeregelte
Heizungsumwälzpumpen nach Stand der Technik vorgesehen. Es werden
wartungsfreie Ventile eingesetzt. Als Regelarmaturen sind Durchgangs-
und 3-Wege-Ventile geplant. Zum Schutz der Regelorgane wird jeweils ein
Schmutzfänger vorgesehen.
Als Rohrmaterial sind Stahlrohre nach DIN EN10255 und DIN EN10220
vorgesehen. Die Befestigungen der Rohrleitungen werden entsprechend der
DIN4109 ausgeführt.
Brandschutzdurchführungen von Rohrleitungen erfolgen jeweils mit
zugelassenen Brandschutzisolierungen. Die Dämmung der Rohrleitungen
erfolgt nach ENEV.
Die Pumpengruppe ist in der bestehenden Heizungszentrale vorgesehen.
Im Neubau erfolgt die Leitungsverlegung weitestgehend auf dem
Rohfußboden, der Anschluss der Heizkörper ist mittig direkt aus dem
Boden vorgesehen.
Im Nassbereich müssen die Anschlüsse aus der Wand erfolgen.
Raumheizflächen
Es kommen Ventilheizkörper mit planer Oberfläche zur Anwendung. Alle
Heizkörper werden über Zonenventile geregelt und erhalten absperrbare,
regulierbare und entleerbare Rücklaufverschraubungen. Die Klassenräume
erhalten jeweils Raumsensoren und auf dem Zonenregelventil einen
Ventilregler. Die Heizkörper können nicht einzeln verstellt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2020
Ende: 20/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/12/2019
Ortszeit: 08:50
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/02/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/12/2019
Ortszeit: 08:50
Ort:
GMSH AöR,
Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau
der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein
wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2
Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit
eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Halstenbek
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/11/2019
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2. http://www.halstenbek.de/
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4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2017248
5. http://www.e-vergabe-sh.de/
6. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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