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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Gelnhausen
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 521302-2019 (ID: 2019110409374243414)
Veröffentlicht: 04.11.2019
*
  DE-Gelnhausen: Kommunikationsinfrastruktur
   2019/S 212/2019 521302
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Main-Kinzig-Kreis
   Postanschrift: Barbarossastr. 24
   Ort: Gelnhausen
   NUTS-Code: DE719
   Postleitzahl: 63571
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Simone Roth
   E-Mail: [1]simone.roth@breitband-mkk.de
   Telefon: +49 60518513001
   Fax: +49 60518513002
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.mkk.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E41888134
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Athanus Partners GmbH
   Postanschrift: Ludwigstraße 5
   Ort: Gießen
   NUTS-Code: DE721
   Postleitzahl: 35390
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stefan Hütte
   E-Mail: [4]info@athanus.de
   Telefon: +49 64149411454
   Fax: +49 64149411489
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.athanus.de
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [6]https://www.subreport.de/E41888134
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Erschließung von Höfen und
   Weilern des Main-Kinzig-Kreises mit Gigabit-Breitband nach Richtlinien
   GAK
   Referenznummer der Bekanntmachung: MKK GAK 2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung Richtung
   Gigabit-Gesellschaft soll der Ausbau von Höfen und Weilern im Landkreis
   vorangetrieben werden. Hier werden in vielen Bereichen die
   Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s nicht erreicht.
   Aus diesem Grunde wird eine Dienstleistungskonzessionsvergabe
   durchgeführt. Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten,
   betreiben und entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden
   gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung die aufgeführten
   Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE719
   Hauptort der Ausführung:
   Main-Kinzig-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Main-Kinzig-Kreis hat über seine Tochtergesellschaft Breitband
   Main-Kinzig GmbH in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz
   aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger
   und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von 25-50 Mbit/s
   zu ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die
   Breitbandziel der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu
   erreichen. Dazu sollen auch Höfe und Weiler im Landkreis ausgebaut
   werden. Hier werden die Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s nicht
   erreicht.
   Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, in den Höfen und Weilern
   gigabitfähige Anschlüsse zu errichten. Grundlage dafür ist die
   Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen Stand
   2019, insbesondere der Teil Breitbandversorgung ländlicher Räume
   (GAK-Förderung).
   Aus diesem Grunde wird eine Dienstleistungskonzessionsvergabe
   durchgeführt. Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten,
   betreiben und entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden
   gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung bis zum Ablauf der unter
   Ziffer IV.2.2 in der Veröffentlichung genannten Angebotsfrist die
   aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein Angebot
   einzureichen. Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben
   enthalten über die technische Umsetzung, die zu erreichenden
   Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen
   und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten. Der Anbieter muss sich für
   einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Gewährung eines offenen und
   diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf
   Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie
   zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser,
   Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur
   Teilnehmeranschlussleitung soweit für dieses Vorhaben relevant.
   Wahlweise kann statt einem physischen entbündelten Zugang auch ein von
   der EU-Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang angeboten
   werden. Die zumindest indikativen Preise für diese Vorleistungsprodukte
   müssen im Angebot genannt werden. Die Vorleistungsprodukte müssen bei
   Inbetriebnahme bereitstehen und Preise dafür zur Angebotsabgabe
   feststehen.
   Sollte der Anbieter einen Investitionszuschuss zur Erreichung der
   Wirtschaftlichkeit benötigen, so ist dieser detailliert anhand einer
   Kalkulation über einen Zeitraum von 7 Jahren nachzuweisen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Wirtschaftlichkeit in Form der Höhe eines notwendigen
       Investitionskostenzuschusses
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der Wertangabe unter Ziffer II.15) handelt es sich um eine fiktive
   Angabe, die rein technischen Anforderungen geschuldet ist. Die Angabe
   des geschätzten Gesamtwertes ist rechtlich nicht zwingend geboten,
   sodass der Auftraggeber vorliegend hierauf verzichtet.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung;
   2) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges;
   3) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung;
   4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Aufträgen entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des
   Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des
   Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des
   Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Endsendegesetz. Erklärungen darüber,
   dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2 500,00 EUR belegt worden ist und damit nicht
   die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach §
   19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
   5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
   124 GWB und  soweit einschlägig  zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach §
   125 GWB.
   6) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der
   Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte
   Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die
   Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen
   beziehen, eingehalten werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   7) Darstellung der ausreichenden Finanzkraft und der ausreichenden
   Bonität des Bewerbers durch die Vorlage geeigneter Nachweise z. B.
   Wirtschaftsauskunft, Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2016-2018) oder andere
   geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen
   Situation des Bewerbers relevant sein können.
   8) Umsatz des Unternehmens (in Mio. EUR) soweit er Leistungen betrifft,
   die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   9) Ein aktueller Nachweis über fundierte Erfahrungen im Bau und Betrieb
   von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von
   Endkundendiensten, sowie die Versorgung von mindestens 50 000 Endkunden
   mit vergleichbaren Leistungen;
   10) Ein aktueller Nachweis sowie eine Konzeption über die Umsetzung des
   offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene unter Angaben zur geplanten
   Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische
   Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität, einschließlich der
   Angabe von Vorleistungspreisen);
   11) Eine Konzeption unter Angabe der eingesetzte Breitbandtechnologie
   in der Zuführung (Backbone) sowie deren Skalierbarkeit nach oben, um
   eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann zu haben, wenn die Zahl
   der Nutzer steigt.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 29/11/2019
   Ortszeit: 18:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die für die europaweite Vergabe
   von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner
   nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
   Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
   (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 (NGA-Rahmenregelung), den
   Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
   Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013, der Richtlinie zur Förderung der
   Breitbandversorgung im Land Hessen Stand 2019, insbesondere der Teil
   Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung) und als
   Verhandlungsverfahren i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form
   eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2
   genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist
   darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen
   werden können.
   Das Angebot soll eine detaillierte Kalkulation des geforderten
   Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem
   Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus
   und -betriebs beinhaltet. Darüber hinaus sind anzugeben:
    die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich
   der Kosten der Finanzierung,
    vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus
   abzuleitende Umsatzpotenzial,
    erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten,
    nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie
   Erstproduktangebote.
   Das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Finanzplan zur
   Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke ist auszufüllen und
   ausgedruckt dem Angebot beizulegen.
   Die Bindefrist für das Angebot muss bis zum 31.1.2020 betragen.
   (Mindestbedingungen).
   Der Anbieter verpflichtet sich, Daten zu liefern, die für die
   Monitoring- und Meldeverpflichtungen des Auftraggebers notwendig sind.
   Dieses beinhaltet auch die Erfüllung der Anforderungen folgender
   förderrechtlichen Bestimmungen, die Bestandteil des Verfahrens sind:
    Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen,
   insbesondere Teil GAK,
    Materialkonzept des Bundes in der bei Veröffentlichung aktuellen
   Version,
    Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes in
   der bei Veröffentlichung aktuellen Version,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des
   Bundes.
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständig eingereichte
   Angebote ausgeschlossen werden können.
   Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen
   Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den
   Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
   Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des
   Interessenbekundungsverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und
   Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden
   Breitbandversorgung, zu fordern.
   Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag:
   Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei
   Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des
   finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen).
   Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation
   angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf
   den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z.
   B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden
   nicht berücksichtigt.
   Bieterfragen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal
   einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
   Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB)
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/10/2019
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   1. mailto:simone.roth@breitband-mkk.de?subject=TED
   2. http://www.mkk.de/
   3. https://www.subreport.de/E41888134
   4. mailto:info@athanus.de?subject=TED
   5. http://www.athanus.de/
   6. https://www.subreport.de/E41888134
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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