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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Gelnhausen
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 521302-2019 (ID: 2019110409374243414)
Veröffentlicht: 04.11.2019
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DE-Gelnhausen: Kommunikationsinfrastruktur
2019/S 212/2019 521302
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Main-Kinzig-Kreis
Postanschrift: Barbarossastr. 24
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Simone Roth
E-Mail: [1]simone.roth@breitband-mkk.de
Telefon: +49 60518513001
Fax: +49 60518513002
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.mkk.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E41888134
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Athanus Partners GmbH
Postanschrift: Ludwigstraße 5
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stefan Hütte
E-Mail: [4]info@athanus.de
Telefon: +49 64149411454
Fax: +49 64149411489
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.athanus.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [6]https://www.subreport.de/E41888134
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Erschließung von Höfen und
Weilern des Main-Kinzig-Kreises mit Gigabit-Breitband nach Richtlinien
GAK
Referenznummer der Bekanntmachung: MKK GAK 2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung Richtung
Gigabit-Gesellschaft soll der Ausbau von Höfen und Weilern im Landkreis
vorangetrieben werden. Hier werden in vielen Bereichen die
Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s nicht erreicht.
Aus diesem Grunde wird eine Dienstleistungskonzessionsvergabe
durchgeführt. Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten,
betreiben und entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden
gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung die aufgeführten
Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719
Hauptort der Ausführung:
Main-Kinzig-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Main-Kinzig-Kreis hat über seine Tochtergesellschaft Breitband
Main-Kinzig GmbH in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz
aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger
und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von 25-50 Mbit/s
zu ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die
Breitbandziel der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu
erreichen. Dazu sollen auch Höfe und Weiler im Landkreis ausgebaut
werden. Hier werden die Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s nicht
erreicht.
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, in den Höfen und Weilern
gigabitfähige Anschlüsse zu errichten. Grundlage dafür ist die
Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen Stand
2019, insbesondere der Teil Breitbandversorgung ländlicher Räume
(GAK-Förderung).
Aus diesem Grunde wird eine Dienstleistungskonzessionsvergabe
durchgeführt. Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten,
betreiben und entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden
gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung bis zum Ablauf der unter
Ziffer IV.2.2 in der Veröffentlichung genannten Angebotsfrist die
aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein Angebot
einzureichen. Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben
enthalten über die technische Umsetzung, die zu erreichenden
Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen
und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten. Der Anbieter muss sich für
einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Gewährung eines offenen und
diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf
Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie
zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser,
Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur
Teilnehmeranschlussleitung soweit für dieses Vorhaben relevant.
Wahlweise kann statt einem physischen entbündelten Zugang auch ein von
der EU-Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang angeboten
werden. Die zumindest indikativen Preise für diese Vorleistungsprodukte
müssen im Angebot genannt werden. Die Vorleistungsprodukte müssen bei
Inbetriebnahme bereitstehen und Preise dafür zur Angebotsabgabe
feststehen.
Sollte der Anbieter einen Investitionszuschuss zur Erreichung der
Wirtschaftlichkeit benötigen, so ist dieser detailliert anhand einer
Kalkulation über einen Zeitraum von 7 Jahren nachzuweisen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Wirtschaftlichkeit in Form der Höhe eines notwendigen
Investitionskostenzuschusses
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei der Wertangabe unter Ziffer II.15) handelt es sich um eine fiktive
Angabe, die rein technischen Anforderungen geschuldet ist. Die Angabe
des geschätzten Gesamtwertes ist rechtlich nicht zwingend geboten,
sodass der Auftraggeber vorliegend hierauf verzichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung;
2) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges;
3) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung;
4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Aufträgen entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des
Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des
Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des
Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Endsendegesetz. Erklärungen darüber,
dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500,00 EUR belegt worden ist und damit nicht
die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach §
19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB und soweit einschlägig zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach §
125 GWB.
6) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der
Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte
Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die
Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen
beziehen, eingehalten werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
7) Darstellung der ausreichenden Finanzkraft und der ausreichenden
Bonität des Bewerbers durch die Vorlage geeigneter Nachweise z. B.
Wirtschaftsauskunft, Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2016-2018) oder andere
geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen
Situation des Bewerbers relevant sein können.
8) Umsatz des Unternehmens (in Mio. EUR) soweit er Leistungen betrifft,
die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
9) Ein aktueller Nachweis über fundierte Erfahrungen im Bau und Betrieb
von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von
Endkundendiensten, sowie die Versorgung von mindestens 50 000 Endkunden
mit vergleichbaren Leistungen;
10) Ein aktueller Nachweis sowie eine Konzeption über die Umsetzung des
offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene unter Angaben zur geplanten
Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische
Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität, einschließlich der
Angabe von Vorleistungspreisen);
11) Eine Konzeption unter Angabe der eingesetzte Breitbandtechnologie
in der Zuführung (Backbone) sowie deren Skalierbarkeit nach oben, um
eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann zu haben, wenn die Zahl
der Nutzer steigt.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 29/11/2019
Ortszeit: 18:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die für die europaweite Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner
nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
(NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 (NGA-Rahmenregelung), den
Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013, der Richtlinie zur Förderung der
Breitbandversorgung im Land Hessen Stand 2019, insbesondere der Teil
Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung) und als
Verhandlungsverfahren i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form
eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2
genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist
darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen
werden können.
Das Angebot soll eine detaillierte Kalkulation des geforderten
Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem
Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus
und -betriebs beinhaltet. Darüber hinaus sind anzugeben:
die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich
der Kosten der Finanzierung,
vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus
abzuleitende Umsatzpotenzial,
erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten,
nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie
Erstproduktangebote.
Das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Finanzplan zur
Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke ist auszufüllen und
ausgedruckt dem Angebot beizulegen.
Die Bindefrist für das Angebot muss bis zum 31.1.2020 betragen.
(Mindestbedingungen).
Der Anbieter verpflichtet sich, Daten zu liefern, die für die
Monitoring- und Meldeverpflichtungen des Auftraggebers notwendig sind.
Dieses beinhaltet auch die Erfüllung der Anforderungen folgender
förderrechtlichen Bestimmungen, die Bestandteil des Verfahrens sind:
Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen,
insbesondere Teil GAK,
Materialkonzept des Bundes in der bei Veröffentlichung aktuellen
Version,
Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes in
der bei Veröffentlichung aktuellen Version,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des
Bundes.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständig eingereichte
Angebote ausgeschlossen werden können.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen
Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den
Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und
Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und
Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden
Breitbandversorgung, zu fordern.
Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag:
Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei
Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des
finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen).
Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation
angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf
den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z.
B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden
nicht berücksichtigt.
Bieterfragen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal
einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/10/2019
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5. http://www.athanus.de/
6. https://www.subreport.de/E41888134
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