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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Gelnhausen
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 520368-2019 (ID: 2019110409213442398)
Veröffentlicht: 04.11.2019
*
  DE-Gelnhausen: Kommunikationsinfrastruktur
   2019/S 212/2019 520368
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Main-Kinzig-Kreis
   Postanschrift: Barbarossastr. 24
   Ort: Gelnhausen
   NUTS-Code: DE719
   Postleitzahl: 63571
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Simone Roth
   E-Mail: [1]simone.roth@breitband-mkk.de
   Telefon: +49 60518513001
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.mkk.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E41888134
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E41888134
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Erschließung von Höfen und
   Weilern des Main-Kinzig-Kreises mit Gigabit-Breitband nach Richtlinien
   GAK
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung Richtung
   Gigabit-Gesellschaft soll der Ausbau von Höfen und Weilern im Landkreis
   vorangetrieben werden. Hier werden in vielen Bereichen die
   Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s nicht erreicht.
   Aus diesem Grunde wird eine Dienstleistungskonzessionsvergabe
   durchgeführt.
   Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten, betreiben und
   entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden gebeten, nach
   Maßgabe dieser Bekanntmachung die aufgeführten Informationen und
   Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE719
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Main-Kinzig-Kreis hat über seine Tochtergesellschaft Breitband
   Main-Kinzig GmbH in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz
   aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger
   und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von 25-50 Mbit/s
   zu ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die
   Breitbandziel der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu
   erreichen. Dazu sollen auch Höfe und Weiler im Landkreis ausgebaut
   werden. Hier werden die Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s nicht
   erreicht.
   Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, in den Höfen und Weilern
   gigabitfähige Anschlüsse zu errichten. Grundlage dafür ist die
   Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen Stand
   2019, insbesondere der Teil Breitbandversorgung ländlicher Räume
   (GAK-Förderung).
   Aus diesem Grunde wird eine Dienstleistungskonzessionsvergabe
   durchgeführt.
   Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten, betreiben und
   entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden gebeten, nach
   Maßgabe dieser Bekanntmachung bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 in
   der Veröffentlichung genannten Angebotsfrist die aufgeführten
   Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen. Die
   einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben enthalten über
   die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die
   Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen und zukünftiger
   Erhöhung der Bandbreiten. Der Anbieter muss sich für einen Zeitraum von
   mindestens 7 Jahren zur Gewährung eines offenen und
   diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf
   Vorleistungsebene verpflichten,
   Insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur
   unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter
   Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung soweit für dieses Vorhaben
   relevant. Wahlweise kann statt einem physischen entbündelten Zugang
   auch ein von der EU-Kommission genehmigter virtueller entbündelter
   Zugang angeboten werden. Die zumindest indikativen Preise für diese
   Vorleistungsprodukte müssen im Angebot genannt werden. Die
   Vorleistungsprodukte müssen bei Inbetriebnahme bereitstehen und Preise
   dafür zur Angebotsabgabe feststehen.
   Sollte der Anbieter einen Investitionszuschuss zur Erreichung der
   Wirtschaftlichkeit benötigen, so ist dieser detailliert anhand einer
   Kalkulation über einen Zeitraum von 7 Jahren nachzuweisen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der Wertangabe unter Ziffer II.15) handelt es sich um eine fiktive
   Angabe, die rein technischen Anforderungen geschuldet ist. Die Angabe
   des geschätzten Gesamtwertes ist rechtlich nicht zwingend geboten,
   sodass der Auftraggeber vorliegend hierauf verzichtet.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung;
   2) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges;
   3) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung;
   4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Aufträgen entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des
   Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des
   Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des
   Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-
   Endsendegesetz. Erklärungen darüber, dass der Bieter nicht wegen eines
   Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500,00
   EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG
   vorliegen;
   5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
   124 GWB und  soweit einschlägig  zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach §
   125 GWB;
   6) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der
   Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte
   Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die
   Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen
   beziehen, eingehalten werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   7) Darstellung der ausreichenden Finanzkraft und der ausreichenden
   Bonität des Bewerbers durch die Vorlage geeigneter Nachweise z. B.
   Wirtschaftsauskunft,
   Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre des Bewerbers (2016-2018) oder andere geeignete
   Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des
   Bewerbers relevant sein können;
   8) Umsatz des Unternehmens (in Mio. EUR) soweit er Leistungen betrifft,
   die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   9) Ein aktueller Nachweis über fundierte Erfahrungen im Bau und Betrieb
   von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von
   Endkundendiensten, sowie die Versorgung von mindestens 50 000 Endkunden
   mit vergleichbaren Leistungen;
   10) Ein aktueller Nachweis sowie eine Konzeption über die Umsetzung des
   offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene unter Angaben zur geplanten
   Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische
   Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität, einschließlich der
   Angabe von Vorleistungspreisen);
   11) Eine Konzeption unter Angabe der eingesetzte Breitbandtechnologie
   in der Zuführung (Backbone) sowie deren Skalierbarkeit nach oben, um
   eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann zu haben, wenn die Zahl
   der Nutzer steigt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/11/2019
   Ortszeit: 18:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der
   Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die für die europaweite Vergabe
   von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner
   nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
   Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
   (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 (NGA-Rahmenregelung), den
   Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
   Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013, der Richtlinie zur Förderung der
   Breitbandversorgung im Land Hessen Stand 2019, insbesondere der Teil
   Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung) und als
   Verhandlungsverfahren i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form
   eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2
   genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist
   darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen
   werden können.
   Das Angebot soll eine detaillierte Kalkulation des geforderten
   Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem
   Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus
   und -betriebs beinhaltet. Darüber hinaus sind anzugeben:
    die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich
   der Kosten der Finanzierung,
    vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus
   abzuleitende Umsatzpotenzial,
    erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten,
    nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie
   Erstproduktangebote.
   Das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Finanzplan zur
   Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke ist auszufüllen und
   ausgedruckt dem Angebot beizulegen.
   Die Bindefrist für das Angebot muss bis zum 31.1.2020 betragen.
   (Mindestbedingungen).
   Der Anbieter verpflichtet sich, Daten zu liefern, die für die
   Monitoring- und Meldeverpflichtungen des Auftraggebers notwendig sind.
   Dieses beinhaltet auch die Erfüllung der Anforderungen folgender
   förderrechtlichen Bestimmungen, die Bestandteil des Verfahrens sind:
    Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen,
   insbesondere Teil GAK  Materialkonzept des Bundes in der bei
   Veröffentlichung aktuellen Version,
    Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes in
   der bei Veröffentlichung aktuellen Version  Merkblatt zur
   Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des Bundes.
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständig eingereichte
   Angebote ausgeschlossen werden können.
   Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen
   Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den
   Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
   Die Kommune behält sich vor, im Rahmen des
   Interessenbekundungsverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und
   Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden
   Breitbandversorgung, zu fordern.
   Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag:
   Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei
   Finanzierung mit Fremdkapital:
   Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit
   dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
   Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation
   angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf
   den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z.
   B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden
   nicht berücksichtigt.
   Bieterfragen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal
   einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
   Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/10/2019
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   1. mailto:simone.roth@breitband-mkk.de?subject=TED
   2. http://www.mkk.de/
   3. https://www.subreport.de/E41888134
   4. https://www.subreport.de/E41888134
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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