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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Koblenz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 477157-2019 (ID: 2019101009315180588)
Veröffentlicht: 10.10.2019
*
  DE-Koblenz: Kommunikationsinfrastruktur
   2019/S 196/2019 477157
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Förderung des Ausbaus verbleibender weißer Flecken im LK Mayen-Koblenz
   Bahnhofstrasse 9
   Koblenz
   56068
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landkreis Mayen-Koblenz, c./o.
   Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH, z. Hd Frau Rita
   Emde
   Telefon: +49 261108452
   E-Mail: [1]rita.emde@wfg-myk.de
   NUTS-Code: DEB17
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kvmyk.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.breitbandausschreibungen.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung flächendeckendes Breitbandnetz sowie Angebot
   breitbandiger TK-Dienste in unterversorgtenGebieten des LK MYK unter
   Gewährung von Investitionsbeihilfen für ausgewiesene Wirtschaftslücken
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Landkreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten private Haushalte, Gewerbegebiete, Schulen und
   Krankenhäuser über ein NGA-Netz unter Beachtung der Ausbauziele des
   Bundes zu erschließen und hierrüber breitbandige
   Telekommunikationsleistungen anzubieten. Ziel der Ausschreibung ist die
   wirtschaftliche und technologische sinnvolle Deckung des
   Breitbandbedarfs, in den durch Marktuntersuchungen ermittelten
   unterversorgten Bereichen im Landkreis Mayen-Koblenz im Rahmen von
   ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücken. Einzelheiten entnehmen Sie
   bitte dem Begleitdokument, das unter
   [4]http://www.breitbandausschreibungen.de heruntergeladen werden kann.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Maifeld
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Maifeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten;
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [5]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Mailfeld/Nord
   Los-Nr.: 1a
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Mailfeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [6]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Mailfeld/Süd
   Los-Nr.: 1b
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Mailfeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [7]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Mendig
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Mendig
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [8]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Pellenz
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Pellenz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [9]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Rhein Mosel
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Rhein Mosel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [10]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Rhein Mosel/West
   Los-Nr.: 4a
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Rhein Mosel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [11]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Rhein Mosel/Ost
   Los-Nr.: 4b
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Rhein Mosel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [12]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Rhein Mosel/Mitte
   Los-Nr.: 4c
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Rhein Mosel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [13]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Vallendar
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Vallendar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [14]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Vordereifel
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Vordereifel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [15]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VG Weißenthurm
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   VG Weißenthurm
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [16]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Andernach
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   Andernach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [17]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bendorf
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   Bendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [18]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mayen
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   Mayen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [19]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gesamtlos Landkreis Mayen-Koblenz
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB17
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Mayen-Koblenz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in dem Kreis Mayen Koblenz gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum
   eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
   erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die
   entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der
   Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren,
   das NGA Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7
   Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie
   interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
   Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   Es müssen folgende Mindestbandbreiten für die verbliebenen
   unterversorgten Bereiche erreicht werden:
   a) Versorgung der unterversorgten privaten Haushalte mit mind. 1 Gbit/s
   Bandbreitenleistung; Abweichungen gem. Ziffer 5.1, 2. Absatz, 2. Satz
   der Richtliniennovelle bleiben vorbehalten
   b) Versorgung der ausgewiesenen Gewerbetreibadressen und
   institutionellen Nachfrager (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser,
   öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc.), mit Bandbreiten von mind.
   1 Gbit/s symmetrisch.
   Es müssen alle Breitbandanschlüsse im Ausbaugebiet eine Verdoppelung
   der bestehenden Breitbandversorgung erfahren, wobei die Uploadrate
   mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Dabei soll eine optimale Ausnutzung und Einbindung bestehender
   Infrastrukturen beachtet werden.
   Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst
   konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die
   Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden.
   Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere
   Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt
   werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die
   Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
   ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der
   Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Details können dem unter [20]www.breitbandausschreibungen.de
   veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Die Teilnahmebedingungen, die Angaben zu den erforderlichen
   Informationen und vorzulegenden Dokumenten, sowie die Anforderungen zur
   wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit ergeben sich aus
   den Unterlagen, welche unter [21]http://www.breitbandausschreibungen.de
   heruntergeladen werden können.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 11/11/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb in 2 Stufendurchgeführt. Auf der ersten Stufe
   (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2)
   genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen
   Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie der weiteren
   Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter
   [22]http://www.breitbandausschreibungen.de) genügen müssen. Die Zahl
   der Wirtschaftsteilnehmer, die an der Angebotsphase beteiligt werden,
   wird auf 5 festgelegt. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen
   Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart, zur Auswahl
   der für die Teilnahme am weiteren Verfahren vorgesehenen Unternehmen
   und zur Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den weiteren
   Ausschreibungsunterlagen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland  Pfalz; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der
   Vergabestelle zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind, sind Sie mit Rechtsschutzmöglichkeiten präkludiert.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2019
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