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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Bad Dürkheim
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 477088-2019 (ID: 2019101009310780512)
Veröffentlicht: 10.10.2019
*
  DE-Bad Dürkheim: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 196/2019 477088
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH
   Salinenstraße 36
   Bad Dürkheim
   67098
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@vrn.de
   NUTS-Code: DEB3C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.vrn.de/vergabestelle
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.vrn.de/vergabe-badduerkheim
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
   B1, 3-5
   Mannheim
   68159
   Deutschland
   Telefon: +49 62110770-0
   E-Mail: [4]vergabestelle@vrn.de
   Fax: +49 62110770-170
   NUTS-Code: DE126
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.vrn.de/vergabestelle
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe des Linienbündels Bad Dürkheim
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH ist Inhaber der für den Zeitraum vom
   1.7.2020 bis 30.6.2030 neu erteilten PBefG-Liniengenehmigungen für das
   Linienbündel Bad Dürkheim und beabsichtigt, die Durchführung des
   Linienbetriebes durch einen Subunternehmer erbringen zu lassen.
   Die Durchführung von Wettbewerbsverfahren wurde dem ZRN gem. § 5 Abs. 1
   Nr. 5 der ZRN-Satzung durch eine Vereinbarung zwischen der SWD und dem
   ZRN übertragen. Dieser bedient sich gem. der Vereinbarung mit der SWD
   in der operativen Durchführung der übertragenen Aufgabe der VRN GmbH.
   Auftraggeber für die ausgeschriebene Verkehrsleistung ist damit die
   Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3C
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Bad Dürkheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden
   Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im
   Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des
   Auftraggebers. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem
   Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung
   zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus
   den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
   Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
   beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
   Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN).
   Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
   Leistungsbaustein A1 und B1 beinhaltet die Linien:
    Linie 485 Bad Dürkheim Bf.  Hardenburg  Isenach  Ruheforst,
    Linie 486 Bad Dürkheim Bf.  Rudolf-Bart-Siedlung,
    Linie 487 Bad Dürkheim Bf.  Trift  Gewerbegebiet,
    Linie 489 Bad Dürkheim Bf.  Lindemannsruhe,
    Linie 490 Bad Dürkheim Bf.  Frohnhofallee.
   Leistungsbaustein A2 und B2 beinhaltet die Linie:
    Linie 488 Bad Dürkheim Bf.  Sonnenwende.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2020
   Ende: 30/06/2030
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Leistungsbaustein B1  Option Erdgasantrieb:
   Auf den Linien gemäß Kapitel 1.1.1. der Leistungsbeschreibung soll
   optional der Einsatz von Solobussen mit Erdgasantrieb angeboten werden.
   Leistungsbaustein B2  Option Hybridantrieb:
   Auf der Linie 488 gemäß Kapitel 1.1.3. soll optional der Einsatz von
   Midibussen mit Hybridantrieb angeboten werden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1
   Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen,
   dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr
   geltenden Vorschriften missachtet wurden.
   Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der
   letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden
   tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden
   konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach
   Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben
   Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung
   und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum
   Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder
   die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
   Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage A),
   a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer
   Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV)
   vorliegt,
   b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der
   auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2
   Nr. 2 a PBZugV),
   c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche
   Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und
   Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen
   (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV),
   d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse
   der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die
   Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung
   oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr.
   2 c) PBZugV),
   e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften,
   dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1
   Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV),
   f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten,
   die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2
   Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben
   nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Auftraggeber
   nachgekommen ist,
   g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des
   Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der
   jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und
   dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach
   den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist,
   oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der
   Auftraggeber erfüllt hat,
   h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz-
   und Arbeitsrecht vorliegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   In den Angebotsbedigungen gemäß Ziffer 14 für die Vergabe des
   Linienbündel Bad Dürkheim sind diese beschrieben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   In den Angebotsbedigungen gemäß Ziffer 13 für die Vergabe des
   Linienbündel Bad Dürkheim sind diese beschrieben.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Der Betreiber erhält eine monatliche Abschlagszahlung in Höhe von einem
   Zwölftel der sich aus den in den Vergabeunterlagen dargestellten
   Jahresfahrplankilometern und dem angebotenen Kilometersatz ergebenden
   Jahresvergütung. Der Abschlag wird spätestens zum 5. Kalendertag jeden
   Monats ausgezahlt.
   Bis spätestens 31.3. jeden Jahres (bzw. 31.8. im letzten Vertragsjahr)
   legt der Betreiber eine Jahresschlussrechnung vor. Diese beinhaltete
   die Spitzabrechnung der Jahresvergütung anhand der tatsächlich
   erbrachten Fahrplankilometer und der Entgeltkürzung wegen
   Qualitätsmängel.
   Der sich aus der Jahresschlussrechnung ergebende Saldo wird bis
   spätestens 14 Tage nach Vorlage der korrekten Jahresschlussrechnung
   ausgeglichen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bedingungen bzw. Anfordernungen für die Ausführung des Auftrags
   ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung Kapitel 2 bis 7 und 9 bis
   10, sowie auf die dort Bezug genommenen Anlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/11/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/11/2019
   Ortszeit: 13:00
   Ort:
   Mannheim, B1, 3-5, VRN GmbH
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Vergabestelle des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar und der beteilgte
   Auftraggeber dieser Vergabe.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Tariftreue:
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des
   Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die
   Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die
   Einhaltung des Mindestlohneszu erfüllen und dies durch Einreichen der
   Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von
   Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der
   Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter:
   [6]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz
   -lttg/.
   Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
   Verkehrsvertrags dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
   erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft.
   Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz
   umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
   Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 6.2 und 6.3 der
   Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131165223
   E-Mail: [7]Hendrik.Beiersdorf@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [8]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergab
   ekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131165223
   E-Mail: [9]Hendrik.Beiersdorf@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [10]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/10/2019
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   2. http://www.vrn.de/vergabestelle
   3. http://www.vrn.de/vergabe-badduerkheim
   4. mailto:vergabestelle@vrn.de?subject=TED
   5. http://www.vrn.de/vergabestelle
   6. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
   7. mailto:Hendrik.Beiersdorf@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   8. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
   9. mailto:Hendrik.Beiersdorf@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  10. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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