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Ausschreibung: Altpapiersammlung - DE-Goslar
Altpapiersammlung
Dokument Nr...: 476240-2019 (ID: 2019101009182179706)
Veröffentlicht: 10.10.2019
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DE-Goslar: Altpapiersammlung
2019/S 196/2019 476240
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Dienstleistungs- und Service GmbH Gesellschaft der
KreisWirtschaftsBetriebe Goslar
Bornhardtstraße 13
Goslar
38644
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Michaela Meyer
Telefon: +49 5321376752
E-Mail: [1]meyer.dus@kwb-goslar.de
Fax: +49 53217699730
NUTS-Code: DE916
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.kwb-goslar.de/
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.kwb-goslar.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunale Gesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Auftrag zur Altpapierverwertung aus dem Landkreis Goslar im Zeitraum
vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511400
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altpapier.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE916
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Goslar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die stoffliche Verwertung von
Altpapier. Insgesamt wird jährlich eine Menge von ca. 12 000 Mg/a
gesammelt. Hierin sind die Mengen der das System mitbenutzenden
Systembetreiber gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV bzw. § 22 Abs. 4 VerpackG
enthalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: 1.2.2 Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit
der Angebote werden neben dem Preis (Erlös für das Altpapier, Kosten
für das Handling der Herausgabe an die Systembetreiber) auch die
Transportkosten zum / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
2
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zweimalig kann der Auftraggeber die Laufzeit um jeweils ein Jahr
verlängern.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung,
dass die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien auf den
Bieter nicht zutreffen,
dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen
ist (oder zunächst zwar nicht, jedoch nachträglich dadurch nachgekommen
ist, dass er die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der
Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat),
dass die in § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien auf den
Bieter nicht zutreffen (falls Ausschlussgründe gegeben sind: nähere
Angaben),
dass beim Bieter die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom
Vergabeverfahren nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes oder nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht vorliegen.
Auf Verlangen sind eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, ein
Nachweis über die ordnungsgemäße Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge
(Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, bei Ablauf der
Angebotsfrist noch gültig, und eine Bescheinigung der Krankenkasse, bei
der die meisten Angestellten des Bieters versichert sind, bei Ablauf
der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate oder entsprechende von den
zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates ausgestellten
Bescheinigung) vorzulegen,
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates
des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, bei Ablauf der
Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bankerklärung(en), die es ermöglicht, sich ein Bild über die aktuelle
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu machen (Aussagen
der Hausbank über die zwischen ihr und dem Bieter bestehende
Geschäftsbeziehung, kurze Aussage zur gegenwärtigen Finanz- und
Liquiditätslage des Unternehmens), bei Ablauf der Angebotsfrist nicht
älter als 3 Monate,
aktuellste Bilanz des Unternehmen, falls deren Veröffentlichung nach
dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig
ist, vorgeschrieben ist (vollständiger veröffentlichungspflichtiger
Inhalt).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Beschreibung der technischen Ausrüstung, einschl. Beschreibung des
Verwertungsverfahrens,
Nachweis von Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der
Qualität (Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb) oder
gleichwertig. Als gleichwertig wird ein Qualitätssicherungs- oder
Umweltmanagementsystem oder vergleichbare Maßnahmen zur
Qualitätssicherung, bspw. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000
angesehen). Die Zertifikate müssen bei Ablauf der Angebotsfrist noch
gültig sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter hat für die Ausführung von Aufträgen im Inland:
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt
geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14.7.2019 (BGBl. I S. 1066),
in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,19 Euro) und
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1
Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/11/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/11/2019
Ortszeit: 14:00
Ort:
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen gilt:
bei Bietergemeinschaften sind Unterlagen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und der Berufs- oder Handelsregisterauszug von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft separat einzureichen; die übrigen
Nachweise müssen bei Bietergemeinschaften in Summe die Eignung belegen,
Die Eignungsnachweise können als einfache Kopie eingereicht werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind beglaubigte Kopien oder Originale
vorzulegen. Für die bei der Präqualifizierung geprüften Kriterien wird
auch die Vorlage des von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle
ausgefertigten Zertifikats akzeptiert.
Folgende Angabe zur Verwertung sind vorzulegen:
ausführliche Beschreibung des Standorts der Behandlungsanlage (die
Anlage, in der der erste Schritt der Altpapierbehandlung, mindestens
eine Verpressung zu Ballen oder eine Sortierung erfolgt) mit Angaben zu
den Punkten Infrastruktur, verkehrstechnische Erschließung und
Beschränkung für Anlieferfahrzeuge,
Nachweise über Maßnahmen (z. B. Ausfallverbund, Lagerkapazitäten), in
welchen die Sicherstellung der Verwertung in Ausfallzeiten der
Behandlungsanlage geregelt ist,
Genehmigungsschreiben für die Behandlungsanlage,
Liste der zugelassenen Abfallarten,
Angaben zum ggf. behördlich festgelegten Einzugsgebiet der Anlage.
Registrierung/Bieterinformation:
Jedes Unternehmen, das die Vergabeunterlagen heruntergeladen hat und am
Vergabeverfahren teilnehmen möchte, hat sich auf dem Portal
[5]https://www.deutsche-evergabe.de kostenfrei zu registrieren. Etwaige
zusätzliche Informationen (Bieterinformationen) zu den
Vergabeunterlagen sind dort über den Bereich Nachrichten zu erfragen
und werden dort veröffentlicht. Die registrierten Bieter bleiben selbst
verantwortlich für die regelmäßige Kontrolle, ob unter der genannten
Internet-Seite Bieterinformationen eingestellt worden sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an
unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2
GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
()
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstoße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen
(Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Bieter an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Industrie- und Handelskammer Hannover Öffentliche Aufträge
Schiffgraben 49
Hannover
30175
Deutschland
Internet-Adresse: [6]https://www.hannover.ihk.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2019
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2. https://www.kwb-goslar.de/
3. https://www.kwb-goslar.de/
4. https://deutsche-evergabe.de/
5. https://www.deutsche-evergabe.de/
6. https://www.hannover.ihk.de/
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