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Ausschreibung: Betreuung in Tagesstätten - DE-Geesthacht
Betreuung in Tagesstätten
Betreuungsleistungen in Kinderkrippen
Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Dokument Nr...: 476150-2019 (ID: 2019101009172079616)
Veröffentlicht: 10.10.2019
*
DE-Geesthacht: Betreuung in Tagesstätten
2019/S 196/2019 476150
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Einkauf
Max-Planck-Straße 1
Geesthacht
21502
Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschat von Rechtsanwälten mbB
Telefon: +49 40500360485
E-Mail: [1]ojauch@goerg.de
Fax: +49 40500360444
NUTS-Code: DEF06
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.hzg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD6YA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dammtorstraße 12
Hamburg
20354
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Jan Scharf/Dr. Oliver Jauch
Telefon: +49 40500360485
E-Mail: [4]ojauch@goerg.de
Fax: +49 40500360444
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.goerg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD6YA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Werkstoff- und Küstenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb der Kindertagesstätte Einsteinchen Company Kids" des
Helmholtz-Zentrums Geesthacht (Schleswig-Holstein bei Hamburg)
Referenznummer der Bekanntmachung: 10089704
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Seit 2007 besteht auf dem Betriebsgelände des Helmholtz-Zentrums
Geesthacht (HZG) die Kindertagesstätte Einsteinchen Company Kids". Mit
diesem Kinderbetreuungsangebot möchte das HZG Beschäftigten mit Kindern
am Forschungscampus Geesthacht die bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ermöglichen.
Der Betrieb und die Trägerschaft der Kindertagesstätte soll aufgrund
des Vertragsablaufs des derzeitigen Betreibervertrags zum 31.7.2020 neu
vergeben werden. Der neue Betreibervertrag hat eine Vertragslaufzeit
vom 1.8.2020 bis zum 31.7.2026.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312110
85312000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06
Hauptort der Ausführung:
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Max-Planck-Straße 3
21502 Geesthacht
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer stellt als Betreiber und Träger der Kindertagesstätte
deren Betrieb in eigener pädagogischer und wirtschaftlicher
Verantwortung sicher.
Für den Betrieb der Kindertagesstätte werden ein Betreibervertrag und
ein Mietvertrag für die Räumlichkeiten zwischen Auftragnehmer und HZG
mit einer Laufzeit von jeweils 6 Jahren geschlossen.
Die Kindertagesstätte verfügt gemäß aktueller Betriebserlaubnis über 40
Plätze für Kinder im Alter von 8 Wochen bis zu 12 Jahren, und zwar:
bis zu jeweils 10 Plätze in 2 Krippen (ab 8 Wochen bis zum 3.
Lebensjahr) und
bis zu 20 Plätze in der Regelgruppe (ab 3 Jahre bis zum
Schuleintritt).
Der Träger kann in eigener Verantwortung die Gruppengröße auf 22 Kinder
erhöhen, wenn er die Erhöhung der Gruppenstärke der für die
Betriebserlaubnis zuständigen Behörde meldet.
Zusätzlich dürfen bei Bedarf in den Ferienzeiten schulpflichtige Kinder
im Mehrzweckraum (Bewegungsraum) der Kindertagesstätte betreut werden.
Die Gruppenstärke liegt regelhaft bei höchstens 15 Kindern.
Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte betragen mindestens von Montag
bis Freitag jeweils ununterbrochen 10,5 Zeitstunden in der Zeit von
mindestens 7:30-18:00 Uhr. Als betriebsnahe Kinderbetreuung muss die
Einrichtungen an allen Werktagen (montags bis freitags), die auf keinen
gesetzlichen Feiertag des Bundeslandes Schleswig-Holstein fallen,
geöffnet sein. Es darf keine Schließzeiten, z. B. Betriebsferien,
geben. Während der Betriebsferientage der Auftraggeberin kann die
Kindertagesstätte nach vorherigen Abstimmung mit der Auftraggeberin
ebenfalls schließen oder die Betreuungszeiten einschränken, soweit kein
Betreuungsbedarf besteht.
Der Schwerpunkt der Kinderbetreuung ist auf die Bereiche Forschen und
Entdecken" ausgerichtet. Dabei sind die Bildungspläne/das
Bildungsprogramm bzw. die Leitlinien zum Bildungsauftrag in
Kindertageseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein einzuhalten. Ein
englischsprachiges Sprachangebot, wie z. B. Toy Talk", ist aufgrund
der Internationalität der Belegschaft des HZG darüber hinaus
wünschenswert.
Für Kinder von Beschäftigten des HZG, die keinen Betreuungsplatz in der
Kindertagesstätte haben, ist eine kurzfristige und kostenfreie
Notfallbetreuung im Rahmen der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.
Dabei ist der Umfang der Notfallbetreuung auf maximal 20 Tage/Jahr/Kind
begrenzt. Diese Notfallbetreuung kann von den Beschäftigten des HZG
auch zur Überbrückung von Ferienzeiten ihrer schulpflichtigen Kinder
genutzt werden.
Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch
qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte
Sozialpädagogen/innen sowie Diplompädagogen/innen, staatliche
anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen,
staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen oder Diplompädagogen/innen)
übernommen.
Für die jeweiligen Gruppen ist das erforderliche Personal gemäß den §§
4 ff. der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb
von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der
Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung
KiTaVO) sicherzustellen.
Die Verpflegung der Kinder hat vollumfänglich durch den Auftragnehmer
zu erfolgen. Dabei soll ausschließlich frisch zubereitetes und
kindgerechtes Essen gemäß den Qualitätskriterien in der
KiTa-Verpflegung des Sozialministeriums in Schleswig-Holstein gemäß der
DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen oder
unter Berücksichtigung der Bremer Checkliste" für Kinderessen
angeboten werden.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2020
Ende: 31/07/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit
(wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde
(technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden
Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser
Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 %
(Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL3)
genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der
Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten
Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich
der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden
(Punkte)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu
10 Bewertungspunkte vergeben:
10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung hervorragend geeignet,
8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung gut geeignet,
6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung hinreichend geeignet,
4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung ausreichend geeignet,
2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner
Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer
Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3
P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der
darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung
eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen
Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den
Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung
erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium
mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert
wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die
Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Etwaige Optionen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen. Der Ausschluss
von Optionen bleibt vorbehalten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1) Zu Ziffer II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von
Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine
von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
abzugeben, die in dem Bewerbungsbogen enthalten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis
III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der
Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem
Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise
nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit
ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
Unterlagen vorzulegen:
PL1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,
124 GWB). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten;
PL2) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform,
Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens,
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
Niederlassung;
PL3) Eigenerklärung, dass der Bewerber die Voraussetzungen gemäß § 9
KiTaG SH zur Beantragung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII für
Kindertageseinrichtungen erfüllt. Das HZG wird sich hierzu im Laufe des
weiteren Verfahrens Nachweise vorlegen lassen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen PL1 bis PL4 entsprechend für jedes einzelne
Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf
gesondertes Verlangen vor.
Die Vergabestelle behält sich vor für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für
Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird
ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3
Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des
Bestehens anzugeben;
WL2) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit
den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Betrieb von
Kindertagesstätten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende
Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben;
WL3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der
Mindestdeckungssumme oder Erklärung, dass und in welcher Höhe eine
solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des
Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den
Bewerber einzuholen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung
kaufmännisch, betreuerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren. Falls
der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben
für den Zeitraum des Bestehens anzugeben;
TL2) Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den
letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind
Referenzen betreffend den Betrieb von Kindertagesstätten. Die
Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den
dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie mindestens 5
Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und
Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzprojekte
dürfen noch laufen und können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen,
durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von
Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann
in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
Referenzauftraggeber verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL2: Vorlage von mindestens 5 Referenzen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch
qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte
Sozialpädagogen/innen sowie Diplompädagogen/innen, staatliche
anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen,
staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen oder Diplompädagogen/innen)
übernommen.
Für die jeweiligen Gruppen ist das erforderliche Personal gemäß den §§
4 ff. der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb
von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der
Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung
KiTaVO) sowie gemäß SGB VIII sicherzustellen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/11/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe
des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens
des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese
Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum
4.11.2019 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber
behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
vorbehalten;
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte
Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der
Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch
frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und
neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen
zulassen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind
soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks, der
Leistungsbeschreibung sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach
Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben;
8) Zu Ziffer IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits
am 25.11.2019 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den
Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind
voraussichtlich in der KW 06/2020 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht
auf das Erstangebot erteilt wird. Sie werden in Geesthacht stattfinden;
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird
Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
10) Es handelt sich um die Ausschreibung von sozialen und anderen
besonderen Dienstleistungen im Sinne von § 130 GWB, §§ 64 ff. VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD6YA
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an,
das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2019
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4. mailto:ojauch@goerg.de?subject=TED
5. http://www.goerg.de/
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD6YA
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