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Ausschreibung: Betreuung in Tagesstätten - DE-Geesthacht
Betreuung in Tagesstätten
Betreuungsleistungen in Kinderkrippen
Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Dokument Nr...: 476150-2019 (ID: 2019101009172079616)
Veröffentlicht: 10.10.2019
*
  DE-Geesthacht: Betreuung in Tagesstätten
   2019/S 196/2019 476150
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Helmholtz-Zentrum Geesthacht
   Einkauf
   Max-Planck-Straße 1
   Geesthacht
   21502
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschat von Rechtsanwälten mbB
   Telefon: +49 40500360485
   E-Mail: [1]ojauch@goerg.de
   Fax: +49 40500360444
   NUTS-Code: DEF06
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.hzg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD6YA/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
   Dammtorstraße 12
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Jan Scharf/Dr. Oliver Jauch
   Telefon: +49 40500360485
   E-Mail: [4]ojauch@goerg.de
   Fax: +49 40500360444
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.goerg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD6YA
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Forschungseinrichtung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Werkstoff- und Küstenforschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb der Kindertagesstätte Einsteinchen Company Kids" des
   Helmholtz-Zentrums Geesthacht (Schleswig-Holstein bei Hamburg)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10089704
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85312100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Seit 2007 besteht auf dem Betriebsgelände des Helmholtz-Zentrums
   Geesthacht (HZG) die Kindertagesstätte Einsteinchen Company Kids". Mit
   diesem Kinderbetreuungsangebot möchte das HZG Beschäftigten mit Kindern
   am Forschungscampus Geesthacht die bessere Vereinbarkeit von Familie
   und Beruf ermöglichen.
   Der Betrieb und die Trägerschaft der Kindertagesstätte soll aufgrund
   des Vertragsablaufs des derzeitigen Betreibervertrags zum 31.7.2020 neu
   vergeben werden. Der neue Betreibervertrag hat eine Vertragslaufzeit
   vom 1.8.2020 bis zum 31.7.2026.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85312110
   85312000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF06
   Hauptort der Ausführung:
   Helmholtz-Zentrum Geesthacht
   Max-Planck-Straße 3
   21502 Geesthacht
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer stellt als Betreiber und Träger der Kindertagesstätte
   deren Betrieb in eigener pädagogischer und wirtschaftlicher
   Verantwortung sicher.
   Für den Betrieb der Kindertagesstätte werden ein Betreibervertrag und
   ein Mietvertrag für die Räumlichkeiten zwischen Auftragnehmer und HZG
   mit einer Laufzeit von jeweils 6 Jahren geschlossen.
   Die Kindertagesstätte verfügt gemäß aktueller Betriebserlaubnis über 40
   Plätze für Kinder im Alter von 8 Wochen bis zu 12 Jahren, und zwar:
    bis zu jeweils 10 Plätze in 2 Krippen (ab 8 Wochen bis zum 3.
   Lebensjahr) und
    bis zu 20 Plätze in der Regelgruppe (ab 3 Jahre bis zum
   Schuleintritt).
   Der Träger kann in eigener Verantwortung die Gruppengröße auf 22 Kinder
   erhöhen, wenn er die Erhöhung der Gruppenstärke der für die
   Betriebserlaubnis zuständigen Behörde meldet.
   Zusätzlich dürfen bei Bedarf in den Ferienzeiten schulpflichtige Kinder
   im Mehrzweckraum (Bewegungsraum) der Kindertagesstätte betreut werden.
   Die Gruppenstärke liegt regelhaft bei höchstens 15 Kindern.
   Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte betragen mindestens von Montag
   bis Freitag jeweils ununterbrochen 10,5 Zeitstunden in der Zeit von
   mindestens 7:30-18:00 Uhr. Als betriebsnahe Kinderbetreuung muss die
   Einrichtungen an allen Werktagen (montags bis freitags), die auf keinen
   gesetzlichen Feiertag des Bundeslandes Schleswig-Holstein fallen,
   geöffnet sein. Es darf keine Schließzeiten, z. B. Betriebsferien,
   geben. Während der Betriebsferientage der Auftraggeberin kann die
   Kindertagesstätte nach vorherigen Abstimmung mit der Auftraggeberin
   ebenfalls schließen oder die Betreuungszeiten einschränken, soweit kein
   Betreuungsbedarf besteht.
   Der Schwerpunkt der Kinderbetreuung ist auf die Bereiche Forschen und
   Entdecken" ausgerichtet. Dabei sind die Bildungspläne/das
   Bildungsprogramm bzw. die Leitlinien zum Bildungsauftrag in
   Kindertageseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein einzuhalten. Ein
   englischsprachiges Sprachangebot, wie z. B. Toy Talk", ist aufgrund
   der Internationalität der Belegschaft des HZG darüber hinaus
   wünschenswert.
   Für Kinder von Beschäftigten des HZG, die keinen Betreuungsplatz in der
   Kindertagesstätte haben, ist eine kurzfristige und kostenfreie
   Notfallbetreuung im Rahmen der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.
   Dabei ist der Umfang der Notfallbetreuung auf maximal 20 Tage/Jahr/Kind
   begrenzt. Diese Notfallbetreuung kann von den Beschäftigten des HZG
   auch zur Überbrückung von Ferienzeiten ihrer schulpflichtigen Kinder
   genutzt werden.
   Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch
   qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte
   Sozialpädagogen/innen sowie Diplompädagogen/innen, staatliche
   anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen,
   staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen oder Diplompädagogen/innen)
   übernommen.
   Für die jeweiligen Gruppen ist das erforderliche Personal gemäß den §§
   4 ff. der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb
   von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der
   Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung 
   KiTaVO) sicherzustellen.
   Die Verpflegung der Kinder hat vollumfänglich durch den Auftragnehmer
   zu erfolgen. Dabei soll ausschließlich frisch zubereitetes und
   kindgerechtes Essen gemäß den Qualitätskriterien in der
   KiTa-Verpflegung des Sozialministeriums in Schleswig-Holstein gemäß der
   DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen oder
   unter Berücksichtigung der Bremer Checkliste" für Kinderessen
   angeboten werden.
   Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach
   Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2020
   Ende: 31/07/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit
   (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde
   (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden
   Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser
   Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
   Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 %
   (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
   Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL3)
   genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der
   Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten
   Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der
   Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich
   der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden
   (Punkte)Skala/Notenstufen.
   Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu
   10 Bewertungspunkte vergeben:
    10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung hervorragend geeignet,
    8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung gut geeignet,
    6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung hinreichend geeignet,
    4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung ausreichend geeignet,
    2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
   -ausstattung sowie seiner Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner
   Aspekte geeignet.
   Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer
   Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3
   P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der
   darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung
   eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen
   Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den
   Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung
   erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium
   mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert
   wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die
   Zuschlagskriterien.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Etwaige Optionen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen. Der Ausschluss
   von Optionen bleibt vorbehalten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1) Zu Ziffer II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von
   Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten;
   2) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine
   von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
   abzugeben, die in dem Bewerbungsbogen enthalten ist.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis
   III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der
   Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem
   Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise
   nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
   Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
   Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
   der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
   Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
   die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
   der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit
   ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
   Unterlagen vorzulegen:
   PL1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,
   124 GWB). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten;
   PL2) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform,
   Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens,
   Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
   Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
   Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung;
   PL3) Eigenerklärung, dass der Bewerber die Voraussetzungen gemäß § 9
   KiTaG SH zur Beantragung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII für
   Kindertageseinrichtungen erfüllt. Das HZG wird sich hierzu im Laufe des
   weiteren Verfahrens Nachweise vorlegen lassen.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen PL1 bis PL4 entsprechend für jedes einzelne
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
   nachweisen.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
   Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf
   gesondertes Verlangen vor.
   Die Vergabestelle behält sich vor für den Bieter, der den Zuschlag
   erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für
   Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird
   ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   WL1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3
   Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des
   Bestehens anzugeben;
   WL2) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit
   den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Betrieb von
   Kindertagesstätten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende
   Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben;
   WL3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der
   Mindestdeckungssumme oder Erklärung, dass und in welcher Höhe eine
   solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
   nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
   Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des
   Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
   der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
   Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den
   Bewerber einzuholen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   TL1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
   maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung
   kaufmännisch, betreuerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren. Falls
   der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben
   für den Zeitraum des Bestehens anzugeben;
   TL2) Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den
   letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind
   Referenzen betreffend den Betrieb von Kindertagesstätten. Die
   Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den
   dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie mindestens 5
   Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und
   Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzprojekte
   dürfen noch laufen und können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen,
   durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von
   Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann
   in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
   Referenzauftraggeber verlangen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu TL2: Vorlage von mindestens 5 Referenzen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch
   qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte
   Sozialpädagogen/innen sowie Diplompädagogen/innen, staatliche
   anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen,
   staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen oder Diplompädagogen/innen)
   übernommen.
   Für die jeweiligen Gruppen ist das erforderliche Personal gemäß den §§
   4 ff. der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb
   von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der
   Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung 
   KiTaVO) sowie gemäß SGB VIII sicherzustellen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/11/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
   in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
   Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe
   des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens
   des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese
   Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
   veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
   der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
   wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
   Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
   2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum
   4.11.2019 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber
   behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
   3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
   vorbehalten;
   4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte
   Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
   Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der
   Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch
   frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und
   neu hochzuladen;
   5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen
   zulassen;
   6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
   Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind 
   soweit rechtlich zulässig  ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
   Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
   7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks, der
   Leistungsbeschreibung sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach
   Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben;
   8) Zu Ziffer IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
   Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits
   am 25.11.2019 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den
   Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind
   voraussichtlich in der KW 06/2020 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht
   auf das Erstangebot erteilt wird. Sie werden in Geesthacht stattfinden;
   9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
   Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird
   Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
   10) Es handelt sich um die Ausschreibung von sozialen und anderen
   besonderen Dienstleistungen im Sinne von § 130 GWB, §§ 64 ff. VgV.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD6YA
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 134 Abs. 2 GWB  Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an,
    das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/10/2019
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   4. mailto:ojauch@goerg.de?subject=TED
   5. http://www.goerg.de/
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD6YA
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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