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Ausschreibung: Rechnungslegung und -prüfung - DE-Rendsburg
Rechnungslegung und -prüfung
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 476119-2019 (ID: 2019101009162979555)
Veröffentlicht: 10.10.2019
*
  DE-Rendsburg: Rechnungslegung und -prüfung
   2019/S 196/2019 476119
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   imland gGmbH
   Lilienstr. 20-28
   Rendsburg
   24768
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Materialwirtschaft
   Telefon: +49 43312009200
   E-Mail: [1]michael.stallgies@imland.de
   Fax: +49 43312009250
   NUTS-Code: DEF0B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://imland.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://imland.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://abruf.bi-medien.de/D437526438
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://abruf.bi-medien.de/D437526438
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistung privat-/wahlärztliche Abrechnung
   Referenznummer der Bekanntmachung: D437526438
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dienstleistung privat-/wahlärztliche Abrechnung der imland gGmbH und
   Tochtergesellschaften.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75130000
   72510000
   75122000
   75131000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF
   NUTS-Code: DEF0B
   Hauptort der Ausführung:
   24768 Rendsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die imland gGmbH sucht einen Dienstleister für die Abrechnung von
   stationären wahlärztlichen sowie von ambulanten privatärztlichen
   Leistungen und optional von BG-Fällen.
   Abgerechnet werden sollen stationäre und ambulante Behandlungen.
   Abrechnungsgrundlage für die imland gGmbH wird in 100 % der Fälle die
   elektronische Patientenakte sein, die über einen vom Auftraggeber
   eingerichteten Remote-Zugriff eingesehen werden kann.
   Abgerechnet werden sollen ambulante Behandlungen. Abrechnungsgrundlage
   für die MVZ GmbH sind Abrechnungsblätter sowie unterschiedliche
   elektronische Patientenakten.
   Erstellung der Rechnung nach Bestimmungen der GOÄ und optional UV-GOÄ.
   Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs mit Patienten, Versicherungen,
   Beihilfestellen u. a. Einrichtungen. Überwachung der Zahlungseingänge
   und Übernahme von Mahnverfahren bis zur 2. Mahnstufe.
   Erstellung eines fachbezogenen Berichtswesens in Form eines
   Online-Portals mit abteilungsbezogenen validen Richtwerten.
   Durchführung von Benchmarks sowie Zugang zu einem Online-Portal oder
   einer vergleichbaren Möglichkeit, um deutschlandweite Benchmark zahlen
   im Vergleich zu erhalten.
   Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien,
   insbesondere der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/UV-GOÄ), sowie
   sämtlicher gesetzlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
   insbesondere des EU-DSGVO und BDSG (neu) einzuhalten.
   Schulung mit Fort- und Weiterbildung durch ausgebildete Fachkräfte für
   alle vor Ort abrechnungspflichtigen Ärzte und Ärztinnen und
   eingebundenes Fachpersonal.
   Optimierung der für die Abrechnung relevanten klinikinternen Abläufe.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2020
   Ende: 31/01/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragslaufzeit 36 Monate mit Option auf Verlängerung um 1 Jahr
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Beibringung aller lt. Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen,
   ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
   Qualität der 5 geforderten Referenzen in Hinblick auf Vergleichbarkeit
   mit den Vorgaben der imland gGmbH.
   Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der
   Datenschutzgrundverordnung.
   Qualität Datenschutzkonzept.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Abrechnung BG-Fälle
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Unternehmensbeschreibung (Unternehmensgeschichte, Geschäftstätigkeit
   und aktuelle Marktposition)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignungsprüfung erfolgt ihrerseits in 3 aufeinander folgenden
   Teilschritten.
    Prüfung der Fachkunde,
    Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue,
    Prüfung der Leistungsfähigkeit.
   Zur Prüfung der Fachkunde wertet der Auftraggeber den Nachweis zu
   Ziffer 6, Absatz a)  Unternehmensbeschreibung  aus.
   Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue wertet der
   Auftraggeber den Nachweis zu Ziffer 6, Absatz i), j), k), m) und o)
   sowie das Deckblatt des Teilnahmeantrages aus.
   Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit wertet der Auftraggeber die
   Nachweise zu Ziffer 6, Absatz b), c), d), e), f) und n) aus.
   Die Vorgehensweise bei der Nutzwertanalyse ist in der Anlage 1
   beschrieben.
   Für die Feststellung der Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber
   folgende Soll-Kriterien mit jeweils folgenden Gewichtungen festgelegt:
   Erfahrung in der Abrechnung von wahl- und privatärztlichen Leistungen
   in Krankenhäusern vergleichbarer Größe und Struktur 70 %
   [Auswertung der Unterlagen zu Ziffer 6, Absatz e]
   Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und der
   Datenschutzgrundverordnung 30 %
   Erstellung Datenschutzkonzept
   [Auswertung der Unterlagen zu Ziffer 6, Absatz n]
   Bei der Nutzwertanalyse werden folgende Punkte für die Zielerfüllung
   vergeben:
   Benotung der Erfahrung in den ausschreibungsrelevanten Bereichen:
   1) Der Bewerber hat für den Bereich Erfahrung in der Abrechnung von
   wahl- und privatärztlichen Leistungen in Krankenhäusern vergleichbarer
   Größe und Fachabteilungsstruktur möglichst 5 Referenzen zu nennen und
   erhält bei der Auswertung der Nachweise zu Ziffer 6 Absatz e) je 5
   Punkte pro vergleichbarem Projekt, wenn ein Ansprechpartner beim
   Referenzauftraggeber unter Angabe einer E-Mail-Adresse und/oder
   Telefonnummer benannt ist, der die Angaben in der Referenzliste
   bestätigen kann und befugt ist, zur Qualität der Auftragserfüllung
   Angaben zu machen.
   Referenzen für die kein Ansprechpartner benannt wird, werden nicht
   gewertet. Werden mehr als die 5 geforderten Referenzen genannt, werden
   nur die ersten 5 genannten Referenzen gewertet. Referenzen werden nur
   gewertet, wenn sie zu allen in Ziffer 6 Absatz e) geforderten Punkte
   vollständige Angaben enthalten.
   Äußert ein Auftraggeber, der als Referenz von dem Bieter benannt und
   vom Auftraggeber zum Referenzauftrag befragt wird, gewichtige
   Vorbehalte bezüglich der Qualität der Ausführung eines
   Referenzprojekts, wird diese Referenz mit null Punkten gewertet.
   2) Der Bewerber hat für den Bereich Einhaltung des
   Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung sowie
   Vorlage Datenschutzkonzept jeweils eine Eigenerklärung über die
   Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abzugeben und ein für die imland
   gGmbH konzipiertes Datenschutzkonzept einzureichen. Der Bewerber erhält
   3 Punkte für die Eigenerklärung.
   Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig, wenn er in der
   Nutzwertanalyse wenigstens einen Gesamtnutzwert von 1 800 Punkten des
   maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 2290 Punkten erreicht und
   zudem gewährleistet, bei der Auftragsdurchführung nur Mitarbeiterinnen
   und Mitarbeiter einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse
   der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen und die in Ziffer
   8.2. definierte Mindestdeckung aus einer Haftpflichtversicherung
   nachweist, die dort geforderte Bankerklärung beibringt und die
   elektronische Einsichtnahme in die zur Bearbeitung relevanten Daten aus
   der elektronischen Patientenakte per Remote Zugriff, sowie die
   Rückübermittlung der Abrechnungsdaten über
   Finanzbuchhaltungsschnittstelle gewährleisten kann.
   Ein Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch
   leistungsfähig und auch zuverlässig und gesetzestreu ist.
   Die 3 Bewerber mit dem höchsten Gesamtnutzwert in der Nutzwertanalyse
   gemäß Ziffer 8.2. werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber
   die Gewähr eines Bewerbers festgelegt, bei der Auftragsdurchführung nur
   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die in ausreichendem Maße
   über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
   Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse
   vorliegen, beschränkt sich die Prüfung dieses Mindestkriteriums auf die
   rechtsverbindliche Abgabe der zum Teilnahmeantrag enthaltenen
   Erklärung.
   Als weiteres Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit gilt eine
   Mindestdeckung bei einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 500 000
   EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d. h. 1 Mio.
   EUR) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei
   Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der
   Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des
   Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht  evtl. beigefügte
   Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben
   unberücksichtigt.
   Als drittes Mindestkriterium gilt die Vorlage einer Bankerklärung gem.
   Ziffer 6, Absatz b). Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
   Nachunternehmerschaften hat jedes an der Bewerbergemeinschaft
   beteiligte Unternehmen und jeder privilegierte Nachunternehmer eine auf
   ihn lautende Bankerklärung beizubringen.
   Als viertes Mindestkriterium nennt der Auftraggeber die elektronische
   Einsichtnahme in die zur Bearbeitung relevanten Daten aus der
   elektronischen Patientenakte per Remote-Zugriff sowie die
   Rückübermittlung der Abrechnungsdaten über eine
   Finanzbuchhaltungsschnittstelle.
   Der Remote-Zugriff erfolgt über eine SSL VPN-Verbindung auf Basis eines
   openVPN Client in dem dann die Verbindung eingespielt und das erstellte
   Zertifikat eingebunden wird. Sobald die VPN steht, kann via RDP auf den
   Server oder PC zugegriffen werden.
   Schnittstelle Finanzbuchhaltung: Der Auftragnehmer stellt mindestens zu
   den monatlich erstellten Abrechnungen und Zahlungen einen Datensatz
   gemäß anliegender Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung, so dass
   jede Einzelrechnung die in der monatlichen Zahlung enthalten ist als
   Buchungssatz in die Amondis Finanzbuchhaltung integriert werden und mit
   der elektronischen Rechnungskopie verknüpft werden kann. Für
   Forderungen, die nach 2. erfolgloser Mahnung vom Auftraggeber
   übernommen werden, ist mindestens monatlich ein entsprechender
   Datensatz zu übermitteln, um die Sollstellung jeder Einzelforderung
   sowie die Verknüpfung mit der elektronischen Rechnungskopie
   sicherzustellen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe III.1.2)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe III.1.2)
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/11/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 21/11/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Schleswig-Hostein bei dem Ministerium für
   Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
   Düsternbrooker Weg 92
   Kiel
   24171
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   E-Mail: [6]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der
   Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
   GWB unberührt bleibt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens
   10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs
   kommt es nicht an (§ 134 GWB).
   Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag
   nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen
   Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und
   Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig
   erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
   im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen
   Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2019
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   3. http://imland.de/
   4. https://abruf.bi-medien.de/D437526438
   5. https://abruf.bi-medien.de/D437526438
   6. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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