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Ausschreibung: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen - DE-München
Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
Dokument Nr...: 473941-2019 (ID: 2019100909172077331)
Veröffentlicht: 09.10.2019
*
DE-München: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
2019/S 195/2019 473941
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum der Universität München Großhadern/Innenstadt, AöR
Marchioninistraße 15
München
81377
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [1]Vergabestelle@med.uni-muenchen.de
Fax: +49 894400-58432
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klinikum.uni-muenchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tier PET/CT
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33110000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Klinikum der Universität München benötigt für die Klinik für
Nuklearmedizin am Standort Großhadern ein Tier-PET/CT.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag setzt sich zusammen aus dem Kauf und der Lieferung eines
Tier-PET/CT.
Generelle Leistungsmerkmale:
Das angebotene Tier-PET/CT soll schon mehrfach in wissenschaftlichen
Einrichtungen installiert sein und das Gerät muss von MTAs bedient
werden können. Servicetechniker müssen möglichst nahe vor Ort sein.
Die Spezifikationen sind primär durch die PET-Komponente gegeben, da
die CT-Komponente nicht im Fokus der Anwendung steht, sondern für
anatomische Zuordnung und Schwächungskorrektur eingesetzt wird.
Für die PET-Spezifikationen (*NEMA) gilt:
axiales Gesichtsfeld: ca. 10 cm und mehr,
Transaxiales Gesichtsfeld: mind. 12 cm,
Empfindlichkeit*: >7 %,
räumliche Auflösung FBP*: <1,3 mm,
räumliche Auflösung 3D iterativ: 0,7 mm,
Peak NEC (Maus)*: >400 kcps bei >50 MBq,
Peak NEC (Ratte)*: >120 kcps bei >50 MBq.
Ferner sind folgende Funktionen für die PET/CT-Aufnahme und
Bildverarbeitung gefordert:
Aufnahme-Modi:
statisch,
dynamisch,
Getriggert (Atmung, EKG).
Output Data:
Rohdaten,
List-Mode Rohdaten,
Sinogramm.
Bildformat
DICOM kompatibel.
Rekonstruktionsverfahren:
Gefilterte Rückprojektion,
Statistisch iterativ3Dmit PSF,
LOR-basierend (2D, 3D),
OSEM und MLEM.
Korrekturen:
Normierung,
Schwächungskorrektur,
Streukorrektur,
Zufällige Koinzidenzen,
Positronen-Reichweite.
gemeinsame Gantry und gemeinsamer Bildgebungstisch für beide
Modalitäten,
Koregistrierung zwischen beiden Bildmodalitäten,
automatisch,
Benutzer-gesteuert.
Koregistrierung zwischen kompatiblen Geräten anderer Hersteller,
ROI-Analyse und Übertragung zwischen Modalitäten,
Quantifizierung von Aktivitätskonzentration und SUV,
Auswertesoftware:
PMOD.
Systembedienung:
Direkt am Gerät,
Remote (Workstation).
Gemeinsame Akquisitionsoberfläche für PET und CT,
Durchführung der Akquisition beider Modalitäten in einem Protokoll,
Getrennte Workstations für Aufnahme und Auswertung,
Tier-Lagerung und Überwachung:
integrierter Narkoseanschluss und Absaugung,
System für Narkoseeinleitung,
Integrierte einstellbarer Heizung,
Überwachung und Aufzeichnung von Atemkurve, EKG, Temperatur und
Video,
Halterung mehrerer Tiere gleichzeitig,
für die CT-Komponente wird mindestens gefordert.
Helikaler Scanbereich: >30 mm,
Detektorauflösung: <55 m,
min. Aufnahmedauer: <30 sec mit einer Dosis < 6mGy.
Unabdingbar sind:
Das transaxiale Gesichtsfeld des PET-Scanners muss mindestens 12 cm
betragen.
Die PET-Empfindlichkeit (NEMA) muss mindestens 7 % betragen.
in-line PET und CT mit voll integrierter PET- und CT-Software.
Begründung der unverzichtbaren Leistungsanforderung:
Die radioaktiven Substanzen sind sehr kurzlebig, ihre Herstellung aber
extrem aufwändig und deshalb nicht beliebig wiederholbar. Deshalb
müssen möglichst viele Tiere gleichzeitig injiziert und gemessen
werden, solange direkt nach der Synthese die radioaktive Konzentration
noch hoch ist. Das Gerät muss deshalb zwingend die simultane
PET-Messung von mindestens 4 Mäusen erlauben. Das heißt, das
transaxiale Gesichtsfeld des PET-Scanners muss mindestens 12 cm
betragen.
Die radioaktiven Signale in den kleinen Strukturen eines Maushirns sind
sehr gering und müssen deshalb mit maximal möglicher Empfindlichkeit
gemessen werden.
Nur mit einem in-line System kann ein Workflow umgesetzt werden, bei
dem das Tier ohne Umlagern im PET und im CT gemessen wird.
In einem gemeinsamen Labor mit dem Institut für Schlaganfall- und
Demenz-Forschung wird schon erfolgreich ein Tier PET/MR Gerät
betrieben, dessen PET-Komponente direkt kompatibel zur PET-Komponente
des PET/CT von Mediso ist. Deshalb wird gewährleistet, dass
scan-Protokolle direct übertragen werden können und dass Personal an
beiden Geräten eingesetzt werden kann (Ausfallsicherheit).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Nach eingehender Prüfung durch den Auftraggeber hat sich
herausgestellt, dass nur das System nanoScan S122 von der Firma Mediso
alle erforderlichen Spezifikationen gemäß Ziffer II.2.4) erfüllt.
Aus der Sicht des Auftraggebers und nach bestem Wissen ist die
Voraussetzung für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
gemäß § 14 Abs. (4) Nr. 2.b.) VgV erfüllt
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Mediso GmbH
Steinfurter Straße 66
Münster
48169
Deutschland
Telefon: +49 25139628790
NUTS-Code: DEA33
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das unter V.2.1) genannte Datum stellt nicht den Abschluss des
Vertrages dar, sondern ist der Tag, an dem die Entscheidung über die
vorgesehene Auftragserteilung erfolgt ist. Der Vertragsschluss erfolgt
nach Ablauf der Wartezeit gemäß § 135 GWB.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des
Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt
gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [3]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
siehe VI.4.1)
München
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung
eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169
Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von §
135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53113
Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2019
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References
1. mailto:Vergabestelle@med.uni-muenchen.de?subject=TED
2. http://www.klinikum.uni-muenchen.de/
3. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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