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Ausschreibung: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen - DE-München
Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
Dokument Nr...: 473941-2019 (ID: 2019100909172077331)
Veröffentlicht: 09.10.2019
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  DE-München: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
   2019/S 195/2019 473941
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Klinikum der Universität München Großhadern/Innenstadt, AöR
   Marchioninistraße 15
   München
   81377
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [1]Vergabestelle@med.uni-muenchen.de
   Fax: +49 894400-58432
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.klinikum.uni-muenchen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tier PET/CT
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33110000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Klinikum der Universität München benötigt für die Klinik für
   Nuklearmedizin am Standort Großhadern ein Tier-PET/CT.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag setzt sich zusammen aus dem Kauf und der Lieferung eines
   Tier-PET/CT.
   Generelle Leistungsmerkmale:
   Das angebotene Tier-PET/CT soll schon mehrfach in wissenschaftlichen
   Einrichtungen installiert sein und das Gerät muss von MTAs bedient
   werden können. Servicetechniker müssen möglichst nahe vor Ort sein.
   Die Spezifikationen sind primär durch die PET-Komponente gegeben, da
   die CT-Komponente nicht im Fokus der Anwendung steht, sondern für
   anatomische Zuordnung und Schwächungskorrektur eingesetzt wird.
   Für die PET-Spezifikationen (*NEMA) gilt:
    axiales Gesichtsfeld: ca. 10 cm und mehr,
    Transaxiales Gesichtsfeld: mind. 12 cm,
    Empfindlichkeit*: >7 %,
    räumliche Auflösung FBP*: <1,3 mm,
    räumliche Auflösung 3D iterativ: 0,7 mm,
    Peak NEC (Maus)*: >400 kcps bei >50 MBq,
    Peak NEC (Ratte)*: >120 kcps bei >50 MBq.
   Ferner sind folgende Funktionen für die PET/CT-Aufnahme und
   Bildverarbeitung gefordert:
    Aufnahme-Modi:
    statisch,
    dynamisch,
    Getriggert (Atmung, EKG).
    Output Data:
    Rohdaten,
    List-Mode Rohdaten,
    Sinogramm.
    Bildformat
    DICOM kompatibel.
    Rekonstruktionsverfahren:
    Gefilterte Rückprojektion,
    Statistisch iterativ3Dmit PSF,
    LOR-basierend (2D, 3D),
    OSEM und MLEM.
    Korrekturen:
    Normierung,
    Schwächungskorrektur,
    Streukorrektur,
    Zufällige Koinzidenzen,
    Positronen-Reichweite.
    gemeinsame Gantry und gemeinsamer Bildgebungstisch für beide
   Modalitäten,
    Koregistrierung zwischen beiden Bildmodalitäten,
    automatisch,
    Benutzer-gesteuert.
    Koregistrierung zwischen kompatiblen Geräten anderer Hersteller,
    ROI-Analyse und Übertragung zwischen Modalitäten,
    Quantifizierung von Aktivitätskonzentration und SUV,
    Auswertesoftware:
    PMOD.
    Systembedienung:
    Direkt am Gerät,
    Remote (Workstation).
    Gemeinsame Akquisitionsoberfläche für PET und CT,
    Durchführung der Akquisition beider Modalitäten in einem Protokoll,
    Getrennte Workstations für Aufnahme und Auswertung,
    Tier-Lagerung und Überwachung:
    integrierter Narkoseanschluss und Absaugung,
    System für Narkoseeinleitung,
    Integrierte einstellbarer Heizung,
    Überwachung und Aufzeichnung von Atemkurve, EKG, Temperatur und
   Video,
    Halterung mehrerer Tiere gleichzeitig,
    für die CT-Komponente wird mindestens gefordert.
    Helikaler Scanbereich: >30 mm,
    Detektorauflösung: <55 m,
    min. Aufnahmedauer: <30 sec mit einer Dosis < 6mGy.
   Unabdingbar sind:
   Das transaxiale Gesichtsfeld des PET-Scanners muss mindestens 12 cm
   betragen.
   Die PET-Empfindlichkeit (NEMA) muss mindestens 7 % betragen.
   in-line PET und CT mit voll integrierter PET- und CT-Software.
   Begründung der unverzichtbaren Leistungsanforderung:
   Die radioaktiven Substanzen sind sehr kurzlebig, ihre Herstellung aber
   extrem aufwändig und deshalb nicht beliebig wiederholbar. Deshalb
   müssen möglichst viele Tiere gleichzeitig injiziert und gemessen
   werden, solange direkt nach der Synthese die radioaktive Konzentration
   noch hoch ist. Das Gerät muss deshalb zwingend die simultane
   PET-Messung von mindestens 4 Mäusen erlauben. Das heißt, das
   transaxiale Gesichtsfeld des PET-Scanners muss mindestens 12 cm
   betragen.
   Die radioaktiven Signale in den kleinen Strukturen eines Maushirns sind
   sehr gering und müssen deshalb mit maximal möglicher Empfindlichkeit
   gemessen werden.
   Nur mit einem in-line System kann ein Workflow umgesetzt werden, bei
   dem das Tier ohne Umlagern im PET und im CT gemessen wird.
   In einem gemeinsamen Labor mit dem Institut für Schlaganfall- und
   Demenz-Forschung wird schon erfolgreich ein Tier PET/MR Gerät
   betrieben, dessen PET-Komponente direkt kompatibel zur PET-Komponente
   des PET/CT von Mediso ist. Deshalb wird gewährleistet, dass
   scan-Protokolle direct übertragen werden können und dass Personal an
   beiden Geräten eingesetzt werden kann (Ausfallsicherheit).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Nach eingehender Prüfung durch den Auftraggeber hat sich
   herausgestellt, dass nur das System nanoScan S122 von der Firma Mediso
   alle erforderlichen Spezifikationen gemäß Ziffer II.2.4) erfüllt.
   Aus der Sicht des Auftraggebers und nach bestem Wissen ist die
   Voraussetzung für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   gemäß § 14 Abs. (4) Nr. 2.b.) VgV erfüllt
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   02/10/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Mediso GmbH
   Steinfurter Straße 66
   Münster
   48169
   Deutschland
   Telefon: +49 25139628790
   NUTS-Code: DEA33
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das unter V.2.1) genannte Datum stellt nicht den Abschluss des
   Vertrages dar, sondern ist der Tag, an dem die Entscheidung über die
   vorgesehene Auftragserteilung erfolgt ist. Der Vertragsschluss erfolgt
   nach Ablauf der Wartezeit gemäß § 135 GWB.
   Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des
   Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt
   gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [3]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   siehe VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung
   eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169
   Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von §
   135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53113
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2019
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