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Ausschreibung: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation - DE-Kerpen
Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
Dokument Nr...: 472702-2019 (ID: 2019100809360276001)
Veröffentlicht: 08.10.2019
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  DE-Kerpen: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
   2019/S 194/2019 472702
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
   Heisenbergstr. 26-40
   Kerpen
   50169
   Deutschland
   Telefon: +49 22376969-111
   E-Mail: [1]galdino@revg.de
   Fax: +49 22376969-198
   NUTS-Code: DEA27
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.revg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E69194565
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausstattung von Haltestellen mit Anzeigen zur dynamischen
   Fahrgastinformation im Rhein-Erft-Kreis
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48813200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Anzeigen zur dynamischen
   Fahrgastinformation an wichtigen Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis mit
   begleitendem Tiefbau, ca. 23 Anlagen inkl. zentraler Steuerung und
   Datenaustausch von Echtzeitdaten mit externen Systemen basierend auf
   VDV-Schnittstellen (VDV-Schriften 452 - 454) sowie einer schnellen
   Abmeldung auf der Basis von LSA-Funktelegrammen im 2 m-Band-Analogfunk.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA27
   Hauptort der Ausführung:
   Haltestellen für den Linienbusverkehr im Rhein-Erft-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Projektierung, Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme eines
   Dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI-System) einschließlich
   insbesondere der folgenden Leistungspakete:
    der Ertüchtigung und Einbindung von dynamischen
   Fahrgastinformationsanzeigern an Haltestellen,
    LED bzw. TFT-Anzeigen (inkl. Haltestellenrechner und
   Anzeigensteuereinheit) einschließlich Masten und Halterungen,
    Bedarfsansage an den DFI-Anzeigen auf Basis Text-to-Speech für die
   Haltestellen (inkl. Taster und Lautsprecher),
    begleitender Tiefbau sowie Verkabelung an den Haltestellen,
    DFI-Server mit Funkkommunikation zu den DFI-Anzeigen über
   LTE/UMTS/GPRS sowie ggf. über eine vorhandene Ethernet-Anbindung,
    Anbindung des DFI-Servers an den Ist-Daten-Server des
   Verkehrsverbundes per VDV-Schnittstelle sowie mit einer dem
   Auftraggeber offen zu legenden Schnittstelle zur Kommunikation mit den
   DFI-Anzeigen,
    Bereitstellung der jeweiligen Wartungsleistungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 9
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionen sind insbesondere:
   a) Wartungs- und Instandhaltungsleistungen von Hard- und Software;
   b) Technische Ausstattung des DFI-Anzeigers zur Vandalismus-Detektion
   und Dokumentation;
   c) Telegramm-Auswerteeinheit-Einheit zur Detektion der Abmeldung eines
   Fahrzeugs am Haltestellen-Standort zum schnellen Löschen der Anzeigen;
   d) optionale Leistungen im Tiefbau.
   Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
   a) Wartungsleistungen: Zum Ende der Gewährleistung;
   b) Weitere Liefer- und Dienstleistungen: Nach technischer Klärung,
   spätestens binnen 18 Monaten nach Auftragsvergabe.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Für den Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss die
   Bewerber-/Bietergemeinschaft alle Mitglieder namentlich mit
   Kontaktdaten sowie einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten
   Vertreter benennen und erklären, dass die Bewerber-/Bietergemeinschaft
   im Fall der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haftet (Bewerber-
   /Bietergemeinschaftserklärung).
   Diese Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ist von allen Mitgliedern
   der Bewerber- /Bietergemeinschaff zu unterzeichnen;
   2) Im Fall der Eignungsleihe (siehe Ziffer III.1.4) bei Dritten
   (Nachunternehmer) sind diese zu benennen und es ist die Verfügbarkeit
   des Dritten durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen;
   3) Folgende Nachweise und Erklärungen sind jeweils durch den Bieter
   bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und dem zur Eignungsleihe
   verpflichteten Nachunternehmer vorzulegen:
   a) Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft und ggf. seiner verpflichteten Nachunternehmer über
   den Gesamtumsatz für die Jahre 2016, 2017 und 2018; der Gesamtumsatz
   des Bieters/der Bietergemeinschaft je Geschäftsjahr muss mindestens 150
   000 EUR betragen.
   Hinweis: Eine detailliertere Unterlage ist Teil der Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft je Geschäftsjahr
   muss mindestens 150 000 EUR betragen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweise bzw. Eigenerklärungen durch den Bieter bzw. dessen
   verpflichteten Nachunternehmer:
   1) Nachweis eines zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen
   QM-Zertifikats gemäß DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar;
   2) Erklärung über die Zahl der bei ihm in den Jahren 2016 bis 2018
   beschäftigten, mit den Produkten betrauten Arbeitskräfte, gegliedert
   nach Berufsgruppen;
   3) Liste der in den Jahren 2016 bis 2018 erbrachten, vergleichbaren
   Leistungen, mit Angabe des Rechnungswertes, der Lieferzeit und des
   Auftraggebers. Angabe des Anteils Eigenleistung;
   4) Die geforderten Referenzprojekte müssen im produktiven Einsatz sein:
   a) [DFI-Anzeigen] Nachweis über die verantwortliche Realisierung von
   mindestens 2 Projekten vergleichbarer DFISysteme, inkl.
   VDV-Schnittstelle zur (Fahrplandaten-)/Solldaten-Übernahme und zur
   Übernahme von Echtzeitdaten eines Ist- Datenservers. Bei den Referenzen
   zu derartigen, zwingend mit Echtzeitdaten in Betrieb befindlichen
   Systemen werden die Fahrgäste nach dem 2-Sinne-Prinzip optisch und
   akustisch über die Abfahrtszeiten informiert;
   b) [DFI-Server] Nachweis über die verantwortliche Umsetzung eines
   zentralen Datenmanagementsystems in Kombination mit der Ansteuerung von
   dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigen an mindestens 6
   Haltestellenstandorten, davon wenigstens ein Übersichtsanzeiger. Das
   als Referenz benannte Datenmanagementsystem umfasst die Funktionen der
   Ansteuerung der Anzeiger, die Störungsüberwachung und meldung sowie
   das Abrufen und Aufbereiten von Soll- und Istdaten auf der Basis einer
   Schnittstelle gemäß VDV-Schrift 453/454, hier die Dienste DFI bzw. aus;
   c) [DFI-Tiefbau] Nachweis der Installation von
   Fahrgastinformationsanlagen an mindestens 6 Haltestellenstandorten in
   Kombination mit der Umsetzung der begleitenden Tiefbauleistungen als
   Teil der Lieferleistung bis zur Abnahme.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Siehe Abschnitt VI.3) der
   vorliegenden Bekanntmachung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis der geforderten Referenzen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
   Der Bewerber kann sich anderer Unternehmen nur dann durch Eignungsleihe
   bedienen, wenn er durch eine Verpflichtungserklärung nachweist, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
   stehen werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Siehe Vergabeunterlagen;
   2) Der Auftrag wird unter Ausschluss der allgemeinen
   Geschäftsbedingungen des Wirtschaftsteilnehmers ausgeführt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/11/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/01/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/11/2019
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Kerpen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Nicht öffentliche Submission durch die Vergabestelle.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) [VO] Es gilt die SektVO;
   2) [Verfahren] Es wird im offenen Verfahren vergeben;
   3) [Auskünfte] Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform
   gemäß Ziffer I.3 beantwortet. Die Informationen werden allen für das
   Verfahren registrierten Bewerbern zeitgleich mitgeteilt;
   4) [Erklärungen] Alle geforderten Erklärungen sind unterschrieben
   vorzulegen;
   5) [Abgabe] Die Angebote sind auf der elektronischen Plattform gemäß
   Ziffer I.3 einzureichen;
   6) [Rückfr] Rückfragen sind spätestens bis zum 28.10.2019, bis 11:00
   Uhr, einzureichen (Ziffer I.3);
   7) [Kosten] Aufwendungen werden nicht erstattet;
   8) [EDV] Die der Vergabestelle beigestellten Informationen werden auf
   elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert;
   9) [Koop] Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren siehe
   III.1.4);
   10) [Ablauf] Der Auftraggeber wird die Angebote bewerten. Ihm steht
   Ermessen zu, ob Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht.
   Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und
   Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt.
   Inhaltliche Defizite werden im Rahmen der Eignungsfeststellung
   berücksichtigt und haben ggf. Abwertungen zur Folge;
   11) [Verbleib] Die Angebote verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
   12) [Zeiten] Die in Abschnitt IV.2 enthaltenen Zeitangaben stehen unter
   dem Vorbehalt der Aktualisierung;
   13) [Nachford] Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl,
   sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen
   entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate) innerhalb
   von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen;
   14) [Interface] Das ausgeschriebene System soll sich deshalb durch
   systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine
   Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende
   Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt die Zustimmung und Offenlegung
   geeigneter Übertragungsschnittstellen;
   15) [EU-Bek] Nur der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
   ist maßgeblich, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien
   veröffentlicht wird;
   16) [unter 3] Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei
   wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen;
   17) [Teststellung] Der Auftraggeber wird technische Klärungsgespräche
   nur mit den Bietern durchführen, deren Angebot für einen
   Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Im Rahmen der
   Angebotsprüfung ist die Präsentation eines Mustergeräts im Rahmen einer
   verifizierenden Teststellung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung
   durch den Auftraggeber durchzuführen. Die Teststellung soll die
   Vergabestelle in die Lage versetzen, einschätzen zu können, ob die
   Anforderungen der Leistungsbeschreibung vom Angebot des betreffenden
   Bieters erfüllt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, bei der Bezirksregierung
   Köln
   Zeughausstr. 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 221147-3116
   Fax: +49 221147-2889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 107 (Einleitung, Antrag):
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 101a (Informations- und Wartepflicht):
   1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
   den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
   oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
   § 101b (Unwirksamkeit):
   1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
   1) Gegen § 101a verstoßen hat oder
   2) Einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt,
   ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass
   dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
   des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/10/2019
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   2. http://www.revg.de/
   3. https://www.subreport.de/E69194565
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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