(1) Searching for "2019100809360276001" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation - DE-Kerpen
Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
Dokument Nr...: 472702-2019 (ID: 2019100809360276001)
Veröffentlicht: 08.10.2019
*
DE-Kerpen: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
2019/S 194/2019 472702
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Heisenbergstr. 26-40
Kerpen
50169
Deutschland
Telefon: +49 22376969-111
E-Mail: [1]galdino@revg.de
Fax: +49 22376969-198
NUTS-Code: DEA27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.revg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E69194565
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausstattung von Haltestellen mit Anzeigen zur dynamischen
Fahrgastinformation im Rhein-Erft-Kreis
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48813200
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Anzeigen zur dynamischen
Fahrgastinformation an wichtigen Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis mit
begleitendem Tiefbau, ca. 23 Anlagen inkl. zentraler Steuerung und
Datenaustausch von Echtzeitdaten mit externen Systemen basierend auf
VDV-Schnittstellen (VDV-Schriften 452 - 454) sowie einer schnellen
Abmeldung auf der Basis von LSA-Funktelegrammen im 2 m-Band-Analogfunk.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27
Hauptort der Ausführung:
Haltestellen für den Linienbusverkehr im Rhein-Erft-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Projektierung, Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme eines
Dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI-System) einschließlich
insbesondere der folgenden Leistungspakete:
der Ertüchtigung und Einbindung von dynamischen
Fahrgastinformationsanzeigern an Haltestellen,
LED bzw. TFT-Anzeigen (inkl. Haltestellenrechner und
Anzeigensteuereinheit) einschließlich Masten und Halterungen,
Bedarfsansage an den DFI-Anzeigen auf Basis Text-to-Speech für die
Haltestellen (inkl. Taster und Lautsprecher),
begleitender Tiefbau sowie Verkabelung an den Haltestellen,
DFI-Server mit Funkkommunikation zu den DFI-Anzeigen über
LTE/UMTS/GPRS sowie ggf. über eine vorhandene Ethernet-Anbindung,
Anbindung des DFI-Servers an den Ist-Daten-Server des
Verkehrsverbundes per VDV-Schnittstelle sowie mit einer dem
Auftraggeber offen zu legenden Schnittstelle zur Kommunikation mit den
DFI-Anzeigen,
Bereitstellung der jeweiligen Wartungsleistungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind insbesondere:
a) Wartungs- und Instandhaltungsleistungen von Hard- und Software;
b) Technische Ausstattung des DFI-Anzeigers zur Vandalismus-Detektion
und Dokumentation;
c) Telegramm-Auswerteeinheit-Einheit zur Detektion der Abmeldung eines
Fahrzeugs am Haltestellen-Standort zum schnellen Löschen der Anzeigen;
d) optionale Leistungen im Tiefbau.
Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
a) Wartungsleistungen: Zum Ende der Gewährleistung;
b) Weitere Liefer- und Dienstleistungen: Nach technischer Klärung,
spätestens binnen 18 Monaten nach Auftragsvergabe.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Für den Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss die
Bewerber-/Bietergemeinschaft alle Mitglieder namentlich mit
Kontaktdaten sowie einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten
Vertreter benennen und erklären, dass die Bewerber-/Bietergemeinschaft
im Fall der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haftet (Bewerber-
/Bietergemeinschaftserklärung).
Diese Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ist von allen Mitgliedern
der Bewerber- /Bietergemeinschaff zu unterzeichnen;
2) Im Fall der Eignungsleihe (siehe Ziffer III.1.4) bei Dritten
(Nachunternehmer) sind diese zu benennen und es ist die Verfügbarkeit
des Dritten durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen;
3) Folgende Nachweise und Erklärungen sind jeweils durch den Bieter
bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und dem zur Eignungsleihe
verpflichteten Nachunternehmer vorzulegen:
a) Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft und ggf. seiner verpflichteten Nachunternehmer über
den Gesamtumsatz für die Jahre 2016, 2017 und 2018; der Gesamtumsatz
des Bieters/der Bietergemeinschaft je Geschäftsjahr muss mindestens 150
000 EUR betragen.
Hinweis: Eine detailliertere Unterlage ist Teil der Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft je Geschäftsjahr
muss mindestens 150 000 EUR betragen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweise bzw. Eigenerklärungen durch den Bieter bzw. dessen
verpflichteten Nachunternehmer:
1) Nachweis eines zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen
QM-Zertifikats gemäß DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar;
2) Erklärung über die Zahl der bei ihm in den Jahren 2016 bis 2018
beschäftigten, mit den Produkten betrauten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Berufsgruppen;
3) Liste der in den Jahren 2016 bis 2018 erbrachten, vergleichbaren
Leistungen, mit Angabe des Rechnungswertes, der Lieferzeit und des
Auftraggebers. Angabe des Anteils Eigenleistung;
4) Die geforderten Referenzprojekte müssen im produktiven Einsatz sein:
a) [DFI-Anzeigen] Nachweis über die verantwortliche Realisierung von
mindestens 2 Projekten vergleichbarer DFISysteme, inkl.
VDV-Schnittstelle zur (Fahrplandaten-)/Solldaten-Übernahme und zur
Übernahme von Echtzeitdaten eines Ist- Datenservers. Bei den Referenzen
zu derartigen, zwingend mit Echtzeitdaten in Betrieb befindlichen
Systemen werden die Fahrgäste nach dem 2-Sinne-Prinzip optisch und
akustisch über die Abfahrtszeiten informiert;
b) [DFI-Server] Nachweis über die verantwortliche Umsetzung eines
zentralen Datenmanagementsystems in Kombination mit der Ansteuerung von
dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigen an mindestens 6
Haltestellenstandorten, davon wenigstens ein Übersichtsanzeiger. Das
als Referenz benannte Datenmanagementsystem umfasst die Funktionen der
Ansteuerung der Anzeiger, die Störungsüberwachung und meldung sowie
das Abrufen und Aufbereiten von Soll- und Istdaten auf der Basis einer
Schnittstelle gemäß VDV-Schrift 453/454, hier die Dienste DFI bzw. aus;
c) [DFI-Tiefbau] Nachweis der Installation von
Fahrgastinformationsanlagen an mindestens 6 Haltestellenstandorten in
Kombination mit der Umsetzung der begleitenden Tiefbauleistungen als
Teil der Lieferleistung bis zur Abnahme.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Siehe Abschnitt VI.3) der
vorliegenden Bekanntmachung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis der geforderten Referenzen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Der Bewerber kann sich anderer Unternehmen nur dann durch Eignungsleihe
bedienen, wenn er durch eine Verpflichtungserklärung nachweist, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Siehe Vergabeunterlagen;
2) Der Auftrag wird unter Ausschluss der allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Wirtschaftsteilnehmers ausgeführt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/11/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/01/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/11/2019
Ortszeit: 11:00
Ort:
Kerpen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nicht öffentliche Submission durch die Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) [VO] Es gilt die SektVO;
2) [Verfahren] Es wird im offenen Verfahren vergeben;
3) [Auskünfte] Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform
gemäß Ziffer I.3 beantwortet. Die Informationen werden allen für das
Verfahren registrierten Bewerbern zeitgleich mitgeteilt;
4) [Erklärungen] Alle geforderten Erklärungen sind unterschrieben
vorzulegen;
5) [Abgabe] Die Angebote sind auf der elektronischen Plattform gemäß
Ziffer I.3 einzureichen;
6) [Rückfr] Rückfragen sind spätestens bis zum 28.10.2019, bis 11:00
Uhr, einzureichen (Ziffer I.3);
7) [Kosten] Aufwendungen werden nicht erstattet;
8) [EDV] Die der Vergabestelle beigestellten Informationen werden auf
elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert;
9) [Koop] Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren siehe
III.1.4);
10) [Ablauf] Der Auftraggeber wird die Angebote bewerten. Ihm steht
Ermessen zu, ob Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht.
Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und
Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Defizite werden im Rahmen der Eignungsfeststellung
berücksichtigt und haben ggf. Abwertungen zur Folge;
11) [Verbleib] Die Angebote verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
12) [Zeiten] Die in Abschnitt IV.2 enthaltenen Zeitangaben stehen unter
dem Vorbehalt der Aktualisierung;
13) [Nachford] Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl,
sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen
entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate) innerhalb
von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen;
14) [Interface] Das ausgeschriebene System soll sich deshalb durch
systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine
Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende
Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt die Zustimmung und Offenlegung
geeigneter Übertragungsschnittstellen;
15) [EU-Bek] Nur der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
ist maßgeblich, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien
veröffentlicht wird;
16) [unter 3] Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei
wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen;
17) [Teststellung] Der Auftraggeber wird technische Klärungsgespräche
nur mit den Bietern durchführen, deren Angebot für einen
Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Im Rahmen der
Angebotsprüfung ist die Präsentation eines Mustergeräts im Rahmen einer
verifizierenden Teststellung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber durchzuführen. Die Teststellung soll die
Vergabestelle in die Lage versetzen, einschätzen zu können, ob die
Anforderungen der Leistungsbeschreibung vom Angebot des betreffenden
Bieters erfüllt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, bei der Bezirksregierung
Köln
Zeughausstr. 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221147-3116
Fax: +49 221147-2889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 107 (Einleitung, Antrag):
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 101a (Informations- und Wartepflicht):
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b (Unwirksamkeit):
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) Gegen § 101a verstoßen hat oder
2) Einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt,
ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass
dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2019
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:galdino@revg.de?subject=TED
2. http://www.revg.de/
3. https://www.subreport.de/E69194565
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|