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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Regensburg
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 471992-2019 (ID: 2019100809261175290)
Veröffentlicht: 08.10.2019
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  DE-Regensburg: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2019/S 194/2019 471992
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Regensburg
   D.-Martin-Luther-Str. 3
   Regensburg
   93047
   Deutschland
   Telefon: +49 9415075629
   E-Mail: [1]vergabestelle@regensburg.de
   NUTS-Code: DE232
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/182269
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   19 E 078  Rahmenvereinbarung für die Grüngutentsorgung in Regensburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19 E 078
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Fachgerechte und ordnungsgemäße Annahme, Verwiegung, Umschlag und
   Entsorgung von ca. 18 000 Tonnen Grüngut pro Jahr an einem genehmigten
   Umschlagplatz (Zwischenlager) im Stadtgebiet von Regensburg. Die
   Entsorgung und Verwertung haben in einer genehmigten Verwertungsanlage
   zu erfolgen. Die Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Grüngut ist am
   Umschlagplatz möglich.
   Als Vertragslaufzeit ist zunächst eine Dauer von 2 Jahren vorgesehen
   (1.4.2020 bis 31.3.2022). Der Vertrag verlängert sich automatisch um
   ein Jahr, sofern AG oder AN nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der
   Vertragslaufzeit, also spätestens bis 30.6.2021, kündigen. Der Vertrag
   endet spätestens am 31.3.2024.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   90512000
   90514000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE232
   Hauptort der Ausführung:
   Grüngutumschlagplatz der Stadt Regensburg (Kremser Straße)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das im Stadtgebiet von Regensburg anfallende Grüngut, wie Äste,
   Sträucher, Grasschnitt usw., wird von städtischen Dienststellen, aber
   auch von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und des Landkreises
   Regensburg am Umschlagplatz an der Kremser Straße angeliefert. Dort
   muss es, bevor es abgeladen wird, verwogen werden.
   Inhalt dieser Ausschreibung sind der Betrieb und Unterhalt des
   Umschlagplatzes sowie der weitere Transport des Grüngutes zur
   Behandlung und späteren Vermarktung des erzeugten Komposts. Diese
   Aufgaben haben nach Auftragserteilung ab dem 1.4.2020 eigenständig
   durch das beauftragte Unternehmen zu erfolgen.
   Als Vertragslaufzeit ist zunächst eine Dauer von 2 Jahren vorgesehen
   (1.4.2020 bis 31.3.2022). Der Vertrag verlängert sich automatisch um
   ein Jahr, sofern AG oder AN nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der
   Vertragslaufzeit, also spätestens bis 30.6.2021, kündigen. Der Vertrag
   endet spätestens am 31.3.2024.
   Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
    Anmietung des Umschlagplatzes von der Stadt Regensburg,
    Unterhalt des Umschlagplatzes mit einer Fläche von ca. 4,9 Hektar,
    Bereitstellung der für den Betrieb des Umschlagplatzes erforderlichen
   Betriebsmittel und Sozialeinrichtungen,
    Betrieb des Umschlagplatzes, dabei Annahme, Verwiegung und
   fachgerechte Entsorgung/Verwertung der angelieferten Grüngutmengen aus
   dem Stadtgebiet Regensburg in Höhe von ca. 18 000 Mg pro Jahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2020
   Ende: 31/03/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Als Vertragslaufzeit ist zunächst eine Dauer von 2 Jahren vorgesehen
   (1.4.2020 bis 31.3.2022). Der Vertrag verlängert sich automatisch um
   ein Jahr, sofern AG oder AN nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der
   Vertragslaufzeit, also spätestens bis 30.6.2021, kündigen. Der Vertrag
   endet spätestens am 31.3.2024.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot das
   Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung(VHL Bayern) oder die
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
   Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56
   Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
   Bei Nachunternehmerleistungen ist mit dem Angebot anzugeben, welche
   Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden
   sollen, § 36 VgV.
   Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von
   Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die
   Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
   gefordert, § 47 VgV.
   Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
   Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu
   benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den
   Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
   Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur
   Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
   Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und
   Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
   Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
   Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle
   Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche
   gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung
   ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu
   unterschreiben.
   Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und
   gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
   Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb
   miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche
   Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d.
   Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Auftragnehmer muss über die zur Leistungserbringung erforderliche
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen.
   Auf gesondertes Verlangen ist deshalb folgendes vorzulegen:
    Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für
   Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 000 000,00 EUR.
   Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, zur Abdeckung seiner
   Haftung eine Umwelthaftpflichtversicherung und eine
   Umweltschadensversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils
   mindestens 5 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden
   abzuschließen, wenn er das Informationsschreiben gemäß § 134 GWB
   erhält. Im Schreiben wird der Bieter dazu aufgefordert, den
   entsprechenden Nachweis dem Vergabeamt vorzulegen.
   Mit dem Angebot ist eine Bestätigung der Bank/des Kreditversicherers
   zur Gewährung der Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 v. H. der
   Gesamtauftragssumme (brutto), bezogen auf den Angebotspreis,
   einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot ist folgendes einzureichen:
    Nachweis über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen
   Gemeinschaft,
    Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
   Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten
   wesentlichen Leistungen,
    verbindliche Angaben zu dem für die Dienstleistungen verantwortlichen
   Personals und deren Qualifikationen (mit Nachweisen belegt),
    Angaben zum Fuhrpark sowie der verwendeten Maschinentechnik,
    Auflistung, welche Betriebs- und Sozialeinrichtungen vom Bieter
   bereitgestellt werden,
    Beschreibung zur Verarbeitung und Verwertung des Grünguts mit
   Darstellung der Art der Entsorgung/Verwertung sowie deren Wege und des
   Verlaufes der Stoffströme.
   Als vertragsgemäße Entsorgung/Verwertung ist die Kompostierung, die
   Direktausbringung, die Vergärung und die Separierung von Holz und Ästen
   zur Brennstoffgewinnung anzusehen. Keine zulässige Verwertung ist es,
   das Rohmaterial bzw. den Rohkompost in der freien Landschaft zu lagern
   oder zu deponieren.
    Beschreibung der wesentlichen Eckpunkte zur Vermarktung/zum Absatz
   des Grünguts zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/11/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/01/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/11/2019
   Ortszeit: 07:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche
   in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabe amt
   elektronisch über [6]www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies
   nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher
   Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
   Falls Bewerberfragen notwendig werden, müssen diese digital über
   [7]www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Wir erbitten diese  wenn
   möglich  bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist
   einzureichen. Bewerberfragen in Papierform, per Telefax oder E-Mail
   sind nicht zugelassen.
   Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der
   Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte
   Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen
   informieren können.
   Die Angebote müssen digital über [8]www.vergabe.bayern.de eingereicht
   werden. Angebote in Papierform, per Telefax oder E-Mail sind nicht
   zugelassen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
   Promenade 27
   Ansbach
   91522
   Deutschland
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
   Promenade 27
   Ansbach
   91522
   Deutschland
   Telefon: +49 981531277
   E-Mail: [9]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Fax: +49 981531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
   Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3
   GWB),
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
   Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per
   Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
   5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Regensburg
   D.-Martin-Luther-Straße 3
   Regensburg
   93047
   Deutschland
   Telefon: +49 9415075629
   Fax: +49 9415074629
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/10/2019
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   3. https://my.vergabe.bayern.de/
   4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/182269
   5. https://my.vergabe.bayern.de/
   6. http://www.vergabe.bayern.de/
   7. http://www.vergabe.bayern.de/
   8. http://www.vergabe.bayern.de/
   9. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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