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Ausschreibung: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen - DE-Berlin
Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen
Dokument Nr...: 470108-2019 (ID: 2019100709361173433)
Veröffentlicht: 07.10.2019
*
  DE-Berlin: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen
   2019/S 193/2019 470108
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf
   Berlin
   12529
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): https://vergabekooperation.berlin/NetServer
   E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
   NUTS-Code: DE406
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabekooperation.berlin/NetServer
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d8dac0455-71fb91ae34b4ac22
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Miete eines Self Service Equipment Systems gemäß IATA RP 1701f, 1706c
   und 1741 am Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)
   Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2019-0155_EU
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   51221000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung, Bereitstellung, Einweisung, Dokumentation und Betrieb sowie
   Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Self
   Service Equipment am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) in
   Form von Self Service Kiosken und Self Service Bag Drops mit
   voraussichtlich. 105 und bis zu ca. 2010 Self Service Kiosken (SSK) und
   mit voraussichtlich ca. 50 bis zu ca. 95 Self Service Bag Drops (SSBD)
   im Two-Step Verfahren sowie voraussichtlich ca. 25 Self Service Bag
   Drops (SSBD) im One-Step Verfahren gemäß IATA RP 1701f, und 1741
   inklusive Service und Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) und
   Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines
   bzw. Abfertiger, Hierbei werden die zentralen Komponenten (Core 
   inklusive aller Software-Komponenten) und die de-zentralen Komponenten
   des Self Service System, hier 206 Self Service Kioske (SSK) und 94
   (Two-Step)/24 (One-Step) Self Service Bag Drops (SSBD) für den
   Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE406
   Hauptort der Ausführung:
   Schönefeld, BER
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Fortsetzung von II.1.4)
   Folgende Komponenten sind Bestandteil:
    Self Service Kiosken (SSK)  Two Step:
    Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit,
    Integriertem Pass- und Bordkartenlesegerät,
    Integriertem Gepäckanhängerdrucker,
    Integriertem Thermodrucker (Receipt-Drucker),
    Integriertem Bezahlmodul funktionstüchtig,
    Angeschlossener Gepäckwaage,
    Vorgaben nach European Accessibility Act sind an ausgewählten SSKs
   eingehalten,
    Biometrie Ready  modular hinzufügbar.
    Self Service Bag Drops (SSBD)  Two Step:
    Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit,
    Bagtag-Scanner,
    Integriertem Thermodrucker (Receipt-Drucker),
    Biometrie Ready  modular hinzufügbar.
    Self Service Bag Drops Typ II (SSBD)  One Step:
    Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit,
    Integriertem Pass- und Bordkartenlesegerät,
    Integriertem Gepäckanhängerdrucker,
    Integriertem Thermodrucker (Receipt-Drucker),
    Integriertem Bezahlmodul funktionstüchtig,
    Biometrie Ready  modular hinzufügbar.
   Weitere Komponenten: Kleinteile u. Zubehör, wie zum Beispiel
   Druckerpapier (u.a. Bag Tag Rollen, Bordkartenpapier), Tinte etc.
   Garantierte Mindestmenge: 105 SSK mit Zuschlagserteilung.
   Weitere Abrufe von SSK und SSBD mind. 2 Stück pro Abruf.
   Die weiteren Abrufe werden eine Vorlaufzeit von 8 Wochen haben.
   Die Mietlaufzeit aller Komponenten endet mit Vertragslaufzeit der
   Rahmenvereinbarung. Der AG stellt sicher, dass eine Mietlaufzeit von 24
   Monaten nicht unterschritten wird.
   Software-Komponenten: Web-Applikation, Schnittstelle zum BSI (Baggage
   Source Interface) des AG, Schnittstelle zur Gepäckförderanlage sowie
   Schnittstellen zu den jeweiligen Airline Departure Control Systemen.
   Der Betrieb muss mindestens 60 Monate sichergestellt werden zuzüglich
   der optionalen Verlängerungen von max. 24 Monaten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen um bis 24 Monate
   nach Ende der anfänglichen Laufzeit vor.
   Die etwaige Ausübung der Optionen wird als ein einseitiges
   Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne
   Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung bzw. Schadensersatz
   vereinbart.
   Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht
   nicht.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestanzahl
   von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das Verfahren eizustellen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der
   Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren
   einzustellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
   Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um maximal 24
   Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate
   vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat
   keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer
   nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
   (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
   (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
   (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
   für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
   (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
   wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
   Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
   Telefon- und Faxnummer;
   2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
   Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) möglichst nicht älter als 6 Monate);
   3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie  soweit anwendbar  §
   21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß
   § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung
   eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das
   Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung;
   4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte
   Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
   Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
   die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
   Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
   Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
   Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
   BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
   BewGe-Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts
   vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
   haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
   darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
   Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
   Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
   vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben;
   5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
   erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
   das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B.
   Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
   der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
   Teilnahmeantrag die in Ziff. xxx dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
   Verfügung;
   6) Sofern eine Vertraulichkeitsvereinbarung gefordert und den
   Teilnahmeunterlagen beigefügt ist, ist diese vollständig ausgefüllt mit
   dem Teilnahmeantrag zurückzureichen.
   Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
   verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   1) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2017, 2016). Die
   Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
   ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von 5 000
   000 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser
   Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
   auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von
   Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu
   addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
   Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
   will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
   Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des
   Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
   wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
   Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
   (Verpflichtungserklärung).
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
   Verfügung.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Es ist eine Referenz vom Bewerber / BWG aufzuführen und zu
   beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4)
   innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin seit September 2014, erbracht
   wurden.
   Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu
   erfolgen. Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner
   Internetseite [5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur
   Verfügung, das von den Bewerbern/ BWG genutzt werden soll.
   Sofern der Bewerber/BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf
   Angaben/Daten von Dritten /Nachunternehmern / konzernverbundenen
   Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den
   Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers /
   konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist,
   Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt
   zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / BWG,
   welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung für die
   Implementierung des Self Service Equipment vorgesehen ist. Anzugeben
   ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen
   Referenzen. Zudem kann bspw. Auch ein anonymisierter Lebenslauf dem
   Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben- und
   Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert
   werden.
   Die Darstellung der Personalreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen.
   Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner
   Internetseite [6]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur
   Verfügung, das von den Bewerbern/ BWG genutzt werden soll.
   Sofern der Bewerber / BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf
   Angaben/Daten von Dritten /Nachunternehmern / konzernverbundenen
   Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den
   Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers /
   konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist,
   Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt
   zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber / BWG aufzuführen und
   zu beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4)
   innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin seit September 2014, erbracht
   wurden.
   Es gelten nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
   1.1) Als Mindestanforderung muss die eingereichte Referenz Folgendes
   (innerhalb einer Referenz) erfüllen:
   Es muss sich um mindestens einen Auftrag gehandelt haben, bei dem:
    ein Self-Service-System an einem Flughafen zur Verfügung gestellt und
   erfolgreich betrieben wird/wurde,
    und mindestens 12 Monate produktiv gewesen ist,
    und mindestens 3 Departure Control System-Hosts angebunden sind,
    und mindestens 20 Self Service Kiosks (SSKs) betrieben wurden,
    und mindestens 10 Self Service Bag Drops (SSBDs) betrieben wurden.
   1.2) Als weitere Mindestanforderung muss mindestens eine der
   eingereichten Referenzen Folgendes erfüllen:
    Support für Self-Service-System mit min,
    mindestens 3 angebundenen Departure Control System-Hosts,
    und mindestens 20 Self Service Kiosks (SSKs),
    und mindestens 10 Self Service Bag Drops (SSBDs).
   1.2.a) mit einer Erreichbarkeit (ganzjährig) innerhalb von 8:00-16:00
   Uhr;
   1.2.b) und mit einer Wiederherstellungszeit NEXT BUSINESS DAY;
   1.2.c) und für einen Leistungszeitraum von mindestens 6 Monaten.
   Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten
   Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   Zu 2).
   2.1) Es gelten für den benannten Ansprechpartner nachfolgend
   aufgeführte Mindestanforderungen:
   a) Erfahrungen in der Projektleitung für die erfolgreiche
   Implementierung von mindestens einem vergleichbaren Self Service
   Equipment innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin nach September 2014.
    vergleichbares Self Service Equipment ist das, bei dem mindestens 20
   SSKs mit entsprechender Systemüberwachung nachgewiesen sind.
   Und.
   b) Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und
   Schrift.
   Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten
   Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
   Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
    Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
   Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3,
    Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen.
   Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
   korrigieren zu lassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Vergabeunterlagen,
   Monatlich nachträgliche Vergütung
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
    eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern
   muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
   gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
   Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie
   gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
    für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die
   Vergabestelle ein Formular Teilnahmeantrag inklusive
   Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular) auf ihrer Internetseite zur
   Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungs beginn
   die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG)
   erfolgreich bestanden haben;
   b) Alle eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die deutsche
   oder englische Sprache fließend beherrschen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/11/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
   Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben  kein Angebot. Erst eine
   erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
   durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
   2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
   der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe
   der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
   EA-2019-0155 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche
   Fragen erteilt, die bis zum 221.10.2019, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer
   I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o.
   verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
   Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
   Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
   Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [7]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG
   empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum
   Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
   Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
   Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare
   verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u.
   Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
   nicht ausreichend;
   3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen
   ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem
   bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter
   Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG
   beizufügen;
   4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die
   Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der
   Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2019-0155
   zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten
   Kontaktstelle  die Übersendung in Papierform oder anderer
   elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der
   Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
   5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
   Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu
   verlangen;
   6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
   7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
   Beurteilung der Eignung eintreten;
   8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert
   wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie des Landes Brandenburg
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331866-1719
   Fax: +49 331866-1652
   Internet-Adresse: [8]http://www.mwe.brandenburg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem AG gerügt werden;
   2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
   innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
   Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
   3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt
   werden;
   4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei
   der Verabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag
   ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB
   vorliegen;
   5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
   Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
   Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundeskartellamt
   Kaiser-Friedrich-Str. 16
   Bonn
   53113
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [10]www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/10/2019
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References
   1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   2. http://www.berlin-airport.de/
   3. https://vergabekooperation.berlin/NetServer
   4. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d8dac0455-71f
b91ae34b4ac22
   5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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   7. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   8. http://www.mwe.brandenburg.de/
   9. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  10. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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