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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 470105-2019 (ID: 2019100709355573402)
Veröffentlicht: 07.10.2019
*
DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2019/S 193/2019 470105
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, vertreten durch den Leiter der
Niederlassung Brake
Hindenburgstraße 26-30
Oldenburg
26122
Deutschland
E-Mail: [1]cstahnke@nports.de
NUTS-Code: DE943
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.nports.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDDK6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
Auf der Heidwende 17
Worpswede
27726
Deutschland
E-Mail: [4]vergabe@bergrecht.net
NUTS-Code: DE936
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.bergrecht.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDDK6
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vg. Grundstück B02 2019
Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-17.24b
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit
insgesamt ca. 32 ha als Eigentümerin zur Verfügung, auf welchem
hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen
ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren
Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder
deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen
Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück
B02 soll Umschlag über die Kaikante generiert werden.
Eine Vergabe des Grundstücks ist im Ganzen oder als Teilgrundstücke
möglich.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Brake 26919 Brake
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Niedersachsen Ports steht nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit
insgesamt ca. 32 ha als Eigentümerin zur Verfügung, auf welchem
hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen
ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren
Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder
deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen
Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück
B02 soll Umschlag über die Kaikante generiert werden.
Eine Vergabe des Grundstücks ist im Ganzen oder als Teilgrundstücke
möglich.
Bzgl. näherer Angaben zu dem Grundstück B02 wird auf das
Informationsmemorandum samt Anlagen verwiesen.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports
dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine, gewerbliche Ansiedlungen
auf dem Grundstück B02 mittels Abschluss eines Miet- oder
Erbbaurechtsvertrages bzw. mehrerer Miet- oder Erbbaurechtsverträge
(mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem hafenaffinen
Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur
Inbetriebnahme) durch. Zur Vereinfachung werden Miet- und
Erbbaurechtsvertrag im Folgenden zusammenfassend als
Grundstücksvertrag bezeichnet.
Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge
wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen
Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben
der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine
entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform Deutsches
Vergabeportal ([7]www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das
Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das
entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports
stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche)
Fehlbezeichnung auf dem Deutschen Vergabeportal nichts an der
Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1) Teilnahmewettbewerb
Unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die
Bewerber auf ihre Eignung geprüft. Auch wird geprüft, ob die
Ansiedlungsprojekte den in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten
Mindestanforderungen genügen.
2) Indikatives Angebot
Die geeigneten Bewerber, deren Ansiedlungsprojekte den
Mindestanforderungen genügen, werden zur Abgabe eines indikativen
Angebots aufgefordert. Die Angebote werden anhand einer mit
Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix
ausgewertet und der Bestbieter ermittelt.
3) Verhandlungen
Mit dem Bestbieter werden die Verhandlungen über das Grundstück B02
eröffnet. Soweit mehrere Ansiedlungen nebeneinander realisierbar
erscheinen, können die Verhandlungen ggf. auch mit mehreren Bietern
aufgenommen werden. Für nähere Angaben wird auf das
Informationsmemorandum verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende
Laufzeit richtet sich ggf. nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
werten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4
Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, die
vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor
Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports
zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine
Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
Monate sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der beigefügten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit) kann auch durch Drittunternehmer (verbundene
Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von
Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren
hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden
Anlage.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der beigefügten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit) kann auch durch Drittunternehmer (verbundene
Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von
Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft. Ein solcher Zusammenschluss zu einer
Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser
keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der
Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die
Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine
entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
des Bieters und/ oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
(Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem
hier gegenständlichen Grundstück gestellt:
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Umschlaggüter bearbeitet,
abgefertigt und/oder gelagert und/oder
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück sollen Dienstleistungen erbracht
werden, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den
Hafenbetrieb unterstützen werden (zusammen auch hafenaffine
Ansiedlung).
Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen
darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern
abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung Ansiedlung) bereits
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/11/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports
unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen
Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer
jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die
erforderliche Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an
die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
gestellt.
4) Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu
dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn 3 Stunden vor
Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen
ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 12:00 Uhr des 31.
Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf.
5) Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
6) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gewährt.
7) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. der im Verlauf der
Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die
Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages
haben.
8) Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens
erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte
mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater ist nicht
gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls
zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter
haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
9) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu
garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt
werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDDK6
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[9]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2019
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References
1. mailto:cstahnke@nports.de?subject=TED
2. http://www.nports.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDDK6/documents
4. mailto:vergabe@bergrecht.net?subject=TED
5. http://www.bergrecht.net/
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDDK6
7. http://www.dtvp.de/
8. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
9. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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