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Ausschreibung: Stromversorgung - DE-Frankfurt am Main
Stromversorgung
Dokument Nr...: 470010-2019 (ID: 2019100709343773334)
Veröffentlicht: 07.10.2019
*
  DE-Frankfurt am Main: Stromversorgung
   2019/S 193/2019 470010
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Energie GmbH (Bukr 31)
   Pfarrer-Perabo-Platz 2
   Frankfurt am Main
   60326
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Viot, David
   Telefon: +49 6926523307
   E-Mail: [1]david.viot@deutschebahn.com
   Fax: +49 6926558649
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFile
   s.ashx?subProjectId=Y2YIlAltqm0%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   DB Energie GmbH, Portfoliomanagement Strom/Gas, Steuern und Abgaben
   (I.EVE2)
   Pfarrer-Perabo-Platz 2
   Frankfurt am Main
   60326
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Viot, David
   Telefon: +49 6926523307
   E-Mail: [4]david.viot@deutschebahn.com
   Fax: +49 6926558649
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenverträge Erneuerbare Energien  PPA
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19EVE41823
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65310000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie
   Starke Schiene der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der
   Bahnstrom zu 100 Prozent Ökostrom sein. Dafür wird die DB den Bezug von
   Strom aus Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren kontinuierlich
   erhöhen. Mit einer europaweiten Ausschreibung sucht sie nun
   Vertragspartner für den Abschluss von Rahmenverträgen für die
   Stromlieferung aus erneuerbaren Energien (PPA). Innerhalb eines
   Zeitraums von rd. acht Jahren werden dann insgesamt 500 GWh mit
   verschiedenen Laufzeiten und Mengen in einem nachgelagerten
   Bieterverfahren bei diesen Rahmenvertragspartnern abgefragt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Deutsche Bahn AG (DB) stellt sich mit ihrer neuen Dachstrategie
   Starke Schiene der Verantwortung für die Umwelt: Bis 2038 wird der
   Bahnstrom zu 100 Prozent Ökostrom sein. Dafür wird die DB den Bezug von
   Strom aus Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren kontinuierlich
   erhöhen. Mit einer europaweiten Ausschreibung sucht sie nun
   Vertragspartner für den Abschluss von Rahmenverträgen für die
   Stromlieferung aus erneuerbaren Energien (PPA). Innerhalb eines
   Zeitraums von rd. acht Jahren werden dann insgesamt 500 GWh mit
   verschiedenen Laufzeiten und Mengen in einem nachgelagerten
   Bieterverfahren bei diesen Rahmenvertragspartnern abgefragt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2020
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Handelsregisterauszug: Der Bewerber hat im Vorfeld einen aktuellen
   Handelsregisterauszug vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 3 Monate
   sein.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Siehe Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG (Rahmenvertrag Anlage 2)
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Siehe Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG (Rahmenvertrag Anlage 2)
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/11/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/11/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
   134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
   ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
   Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
   genannten Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/10/2019
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