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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 469863-2019 (ID: 2019100709324773167)
Veröffentlicht: 07.10.2019
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 193/2019 469863
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Netz AG
Theodor-Heuss-Allee 7
Frankfurt am Main
60486
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Region
Süd
Telefon: +49 891308-49524
E-Mail: [1]peter.billen@deutschebahn.com
Fax: +49 69260913730
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
18FEI33118 BIM Daglfinger Kurve Objekt- und Tragwerksplanung
Ingenieurbauwerke Lph 1+2, 3 (Optional 4,5-7)
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33118
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BIM Daglfinger Kurve Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Lph 1+2, 3 (Optional 4,5-7).
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
71240000
71327000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21
Hauptort der Ausführung:
München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Daglfinger Kurve Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke;
Höhenfreiheit Daglfinger Kurve Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph
1+2;
Daglfinger Kurve incl. Höhenfreiheit Daglfinger Kurve Objekt- und
Tragwerksplanung IBW Lph 3 (4, 5-7 Optional).
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/08/2018
Ende: 31/01/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 152-349837
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI33118
Bezeichnung des Auftrags:
BIM Daglfinger Kurve Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Lph 1+2, 3 (Optional 4,5-7).
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
17/07/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Pöyry Deutschland GmbH
Mannheim
Deutschland
NUTS-Code: DE126
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71000000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000
71000000
71240000
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21
Hauptort der Ausführung:
München
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Daglfinger Kurve Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Höhenfreiheit;
Daglfinger Kurve Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 1+2;
Daglfinger Kurve incl. Höhenfreiheit Daglfinger Kurve Objekt- und
Tragwerksplanung IBW Lph 3 (4, 5-7 Optional).
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/08/2018
Ende: 31/01/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
PÖYRY Deutschland GmbH
Mannheim
Deutschland
NUTS-Code: DE126
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Objekt- und Tragwerksplanung Straßenüberführungen A94 in Daglfing und
Rappelhofstr. für die Lph 1-2, opt. 3-7.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die vorliegende Leistungsänderung ist auf die Ergebnisse der Vorplanung
für die höhenfreie Einbindung in Daglfing zurückzuführen. Durch die
großen Wechselwirkungen zwischen den neuen Erkenntnissen in der
Höhenfreiheit Daglfing sowie der Daglfinger Kurve waren
gewerkeübergreifend Anpassungen notwendig. Diese Wechselwirkungen
insbesondere in der technischen Ausrüstung hat zur Folge, dass die
vorhandenen lichten Höhen als zu gering eingestuft werden. Ebenfalls
wirkt sich die hohe Weichenanzahl im Bereich der Straßenüberführungen
zusätzlich negativ auf die notwendigen lichten Höhen aus. Aus diesen
Erkenntnissen resultierend können die vorhandenen Brücken nicht
gehalten werden.
VII.2.3)Preiserhöhung
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References
1. mailto:peter.billen@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:349837-2018:TEXT:DE:HTML
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