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Ausschreibung: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanl agen und audiovisuellen Anlagen - DE-Saarbrücken
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovis
Dokument Nr...: 469835-2019 (ID: 2019100709321373122)
Veröffentlicht: 07.10.2019
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DE-Saarbrücken: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanl
agen und audiovisuellen Anlagen
2019/S 193/2019 469835
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
EVS
Mainzer Straße 261-265
Saarbrücken
66121
Deutschland
Kontaktstelle(n): EVS
Telefon: +49 68150000
E-Mail: [1]vertragswesen@evs.de
Fax: +49 6815000308
NUTS-Code: DEC01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.evs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anbindung der Außenstandorte des Entsorgungsverbandes Saar an das
zentrale Netzwerk
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es soll ein saarlandweites MPLS Netz zum Anschluss der
Abwasserbehandlungsinfrastruktur (45 besetzte Kläranlagen sowie eine
Vielzahl von unbesetzten Kläranlagen, Pumpwerken und sonstigen
Bauwerken), der Abfallverbrennungsanlage und der Deponien an das
Netzwerk des EVS beschafft werden. Eine Anbindung an die öffentliche
Telekommunikationsinfrastruktur besteht in vielen Fällen nicht. Das
Netz beinhaltet mehrere VLANs und proaktives Monitoring.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0
Hauptort der Ausführung:
Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die mit Personal besetzten Klärwerke und Deponien sowie die
Abfallverbrennungsanlage des EVS müssen an das EVS interne Netzwerk
angeschlossen werden. Die Anbindung soll per MPLS und in der Regel mit
einer symmetrischen Nutzbandbreite von mind. 8 Mbit/s erfolgen. Eine
adäquate Backupverbindung wird in diesem Zusammenhang ebenfalls zur
Verfügung gestellt. Der Primär- und der Backupweg müssen per Kupfer-
oder Glasfaserleitung realisiert werden. Je nach Standort kann bei den
Backupverbindungen, wegen der abgesetzten Lage der EVS Lokationen, auch
eine Rückfalloption, wie z. B. Mobilfunk, genutzt werden. Es erfolgt
zudem im Zuge der Beschaffung die Anbindung einer Vielzahl weiterer
unbesetzter Bauwerke des EVS mittels dieses Netzwerkes. Diese befinden
sich zu weiten Teilen an abgesetzten Lokationen über das gesamte
Saarland verteilt.
Das Netz muss mehrere VLANs beinhalten, welche die darauf dargestellten
Dienste voneinander trennen. Diese müssen per Quality of Service
untereinander priorisierbar sein.
Die Erweiterung des Netzwerkes muss jederzeit und zeitnah im gesamten
Saarland möglich sein.
Als Serviceleistung wird ein proaktives Monitoring und eine
schnellstmögliche Entstörung zu definierten Servicelevels
vorausgesetzt. Das Netzwerk muss rund um die Uhr (7x24) proaktiv
überwacht und mit erhöhter Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden.
Im Störungsfall muss der Auftraggeber per Telefon und Mail informiert
werden. Die Servicebereitschaft muss rund um die Uhr gewährleistet sein
(7x24) (für Störungsannahme, Rückmeldung und Entstörungsmaßnahmen).
Mitinbegriffen ist ebenfalls die Erstellung eines Projektplans in
Abstimmung mit dem Auftraggeber. Einbau, Konfiguration und Test der
Anbindungen. Erstellung der Dokumentation und Bereitstellung für den
Auftraggeber.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Dienstleistungen können aus nachfolgenden Gründen nur von einem
bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden.
Der Dienstleister muss das MPLS-Netz in seiner Gesamtheit zur Verfügung
stellen. Die Zentralen des EVS müssen zu jedem Zeitpunkt eine
Verbindung zu jedem der häufig abgelegenen Anschlusspunkte, welche in
der Regel per Kabel angebunden sind, herstellen können. Das Netz kann
nicht aufgeteilt werden, es muss also saarlandweit zur Verfügung
stehen. Durch die Bautätigkeit des EVS ist es notwendig, das Netz
zeitnah auf jedwede neue Lokation inner-halb des Saarlandes ausweiten
zu können.
Aus IT Sicherheitsgesichtspunkten müssen 3 verschiedene VLAN-Netze über
die Verbindung betrieben werden um die Dienste, unter anderem das
Prozessleitsystem und das Intranet des EVS, voneinander zu trennen.
Daher ist ein Höchstmaß an Sicherheit und ein entsprechend hohes
Servicelevel, inklusive der dafür vorzuhaltenden Ressourcen zur
Reparatur und Entstörung erforderlich, um einen störungsfreien Betrieb,
insbesondere zur Aufrechterhaltung einer störungsfreien
Abwasserreinigung, zu garantieren. Eine Ad-hoc Umstellung auf einen
anderen Dienstleister ist aus Gründen der Versorgungssicherheit daher
nicht möglich. Ausfallzeiten bei der Bereitstellung dürfen aufgrund
Kritikalität der bereitgestellten Dienste nicht entstehen. Insbesondere
die nach der Ablösung von ISDN bereitgestellten Dienste
Prozessleittechnik und Fernwirktechnik müssen jederzeit zur Verfügung
stehen, da sie Bestandteil des Alarmierungssystems bei Störmeldungen
oder Störfällen sind.
Die Dienstleistung in Ihrer Komplexität stellt nur T-System zur
Verfügung, die auch bisher den Auftrag hatten. Auch bei der letzten
beiden Ausschreibung war auf Grund der technischen Komplexität kein
Wettbewerb feststellbar. An dieser Situation hat sich nach Einschätzung
des EVS nach entsprechender Markterkundung nichts geändert.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
T-Systems International GmbH
Frankfurt am Main
60528
Deutschland
NUTS-Code: DE7
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammer
des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 17
Saarbrücken
66119
Deutschland
Telefon: +49 501-4994
Fax: +49 501-3506
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird
ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im
Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein
wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage
bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen
Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB,
insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammer
des Saarlandes
Saarbrücken
66119
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2019
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