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Ausschreibung: Orientierungs- und Beratungsdienste - DE-Köthen (Anhalt)
Orientierungs- und Beratungsdienste
Dokument Nr...: 469722-2019 (ID: 2019100709305773033)
Veröffentlicht: 07.10.2019
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DE-Köthen (Anhalt): Orientierungs- und Beratungsdienste
2019/S 193/2019 469722
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Am Flugplatz 1
Köthen (Anhalt)
06366
Deutschland
Telefon: +49 03496/ 601194
E-Mail: [1]vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de
Fax: +49 03496/ 601193
NUTS-Code: DEE05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.Anhalt-Bitterfeld.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge
Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/33/68-19/A
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312300
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung: Es ist beabsichtigt, die folgen
Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren plus der optionalen
Verlängerung um 1 Jahr zu vergeben.
Teil 1 Allgemeine soziale.
Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in dezentraler Unterbringung
nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 8 des Aufnahmegesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (AufnG) gemäß Leistungsbeschreibung, Menge und Umfang:
zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 8,0 VbE/Vollzeitäquivalente
vorgesehen.
Teil 2 Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1
S. 1 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG), Menge und
Umfang: Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 4,0
VbE/Vollzeitäquivalente vorgesehen. Der Vertragszeitraum verlängert
sich stillschweigend um ein Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis zum
30.4.2022 widersprochen wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2019/S 115-283431
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
16/09/2019
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 5
Anzahl der beteiligten KMU: 5
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 0
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
BBI Bildungs- und Beratungsinstitut
Ankerstraße 2
Halle/Saale
06108
Deutschland
NUTS-Code: DEE05
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 0.01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der
RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 VgV abgesehen. Aus
formulartechnischen Gründen wird unter V.3.4 als Auftragswert 0,01 EUR
eingetragen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle (Saale)
06112
Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse:
[4]http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/ver
gabekammern
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle (Saale)
06112
Deutschland
Telefon: +49 345514-0
E-Mail: [5]poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Fax: +49 345514-1115
Internet-Adresse: [6]www.lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de?subject=TED
2. http://www.Anhalt-Bitterfeld.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:283431-2019:TEXT:DE:HTML
4. http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern
5. mailto:poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de?subject=TED
6. http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/
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