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Ausschreibung: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste - DE-Düsseldorf
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 468924-2019 (ID: 2019100709200872265)
Veröffentlicht: 07.10.2019
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DE-Düsseldorf: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2019/S 193/2019 468924
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister,
Stadtentwässerungsbetrieb
Auf dem Draap 17
Düsseldorf
40221
Deutschland
Telefon: +49 2118922757
E-Mail: [1]martina.koenig_amt67@duesseldorf.de
Fax: +49 2118929056
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://vergabe.duesseldorf.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?f
unction=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d86560cc7-ebcb664ccd46b8d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister Rechtsam, Zentrale
Vergabestellet
Willi-Becker-Allee 10
Düsseldorf
40227
Deutschland
Telefon: +49 2118996635
E-Mail: [4]vergabestelle@duesseldorf.de
Fax: +49 2118929056
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]https://vergabe.duesseldorf.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://vergabe.duesseldorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag thermische Verwertung von Sandfanggut
Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2019-0085
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag thermische Verwertung von Sandfanggut beider Düsseldorfer
Klärwerke und Spülschlamm des Kanalbetriebs Genehmigung und
Dokumentation. Der Transport erfolgt durch Material und Personal des
SEBD.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 445 380.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister,
Stadtentwässerungsbetrieb
Auf dem Draap 17
40221 Düsseldorf
Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Verwertung von ca. 6 852 Mg Sandfanggut und Spülschlamm.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2020
Ende: 29/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung 124_LD,
Verhältnis vom Bieter zum Betreiber AoU,
Eintragung in das Berufsregister,
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung,
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
Verschwiegenheitserklärung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis Betriebshaftpflicht in Höhe von 5 Mio EUR, bzw. Nachweis,
dass eine solche abgeschlossen werden kann,
Referenzne für die Verwertung von Sandfanggut und Spülschlamm, nicht
älter als 5 Jahre.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unternehmensdarstellung, Name und Anschrift, Ansprechpartner,
Firmeninhaber, wirtschaftl. Verknüpfung zu anderen Unternehmen, Anzahl
der Mitarbeiten, Firmenhistorie,
Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb für die Verwertung von
Sandfanggut,
Nachweise Aufbereitungsanlage oder Umschlagplatz (AoU), Name und
Anschrift, Ansprechpartner, Betreiber,
Entsorgernummer,
Darstellung des Abfallwegs, Art der Aufbereitung oder Art des
Umschlags,
Darstellung der Zwischenlagerkapazitäten,
Darstellung der Annahmebedingungen zur Aufnahme von Abfall,
Darstellung der freien dem SEBD zur Verfügung gestellten
Annahmekapazitäten,
Nachweis der Entsorgungsanlage, Name und Anschrift, Ansprechpartner,
Betreiber,
Verhältnis vom Bieter zum Betreiber der Anlage,
Darstellung des Entsorgungsverfahrens nach KrW-/Abfg,
Entsorgernummer,
Zulassung bzw. Genehmigung der Anlage,
Darstellung der Zwischenkapazität,
Darstellung, ob bereits Abfall in der Entsorgungsanlage verwertet
wird,
vertragliche Bindung, wenn der Bieter nur die Aufbereitung vornimmt,
Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb für die Verwertung von
Sandfanggut,
Darstellung der Entsorgungssicherheit für den Vertragszeitraum,
Darstellung des Aufbereitungsverfahrens.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den
Vergabeunterlagen beizufügen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/11/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/11/2019
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Sammelstellen des KBH und die Entnahmestellen des KWN und des KWS
aus dem Abwasserprozess sind auf bestimmte Containerabmessungen
abgestimmt, das Versetzen der Container muss zur Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit mit eigenem Personal gewährleistet sein. Daher muss
der Abwurf des ABFALLES aus dem Abwasserreinigungsprozess in Container
mit festgelegter Größe erfolgen. Da auf den Klärwerken und dem KBH
keine Umschlagmöglichkeiten vorliegen, muss der Abtransport mit den
Containern erfolgen.
Die Stadt Düsseldorf hat sich auferlegt, die durch sie und ihre
Bewohner entstehenden CO2-Emissionen zu mindern bzw. zu vermeiden. Der
Anfall des ABFALLS und die bei der Entsorgung entstehenden
CO2-Emissionen können nicht weiter reduziert werden, da zur
Aufrechterhaltung der Abwasserreinigung die Art, Qualität und Masse des
ABFALLS nicht verändert oder reduziert werden kann. Einzige
Einflussgröße besteht durch eine möglichst kurze Transportstrecke. Da
die Containergröße durch die Anlagentechnik des KWN, des KWS und des
KBH vorgegebenen sind und für längere Transportentfernung ungeeignet
sind (geringe Transportgewichte) sollen die Entsorgungswege
reglementiert werden.
Weiterhin sollen die betriebseigenen Fahrzeuge und das Personal des
SEBD weiterhin genutzt werden. Es ist von einer jeweils täglichen
Abfuhr an den 3 Anfallstellen auszugehen. Daher muss die Entsorgung der
3 ABFÄLLE innerhalb eines Tages erfolgen können. Die Ladezeiten
(KWN/KWS/KBH) betragen 0,25/0,25/1 Stunde, die Abladezeiten betragen
jeweils 0,5 Stunden, somit verbleibt eine Transportzeit pro
Anfallstelle von 1,6 Stunden für Hin- und Rückfahrt. Bei Ansatz einer
mittleren Geschwindigkeit (Stadt/Landstraße inkl. Ampelphasen und Stau)
von 50 km/h ergibt sich somit eine maximale Transportentfernung von 40
km.
Daher wird als maximale Transportentfernung als Mittelwert der
Entsorgungsanlage zu den 3 Anfallstellen 40 km festgelegt.
Sollte ein Bieter eine weiter entfernt liegende Verwertungsanlage
nutzen wollen, hat er dem SEBD einen Umschlagplatz anzubieten, der
maximal im Mittel 40 km von den Anfallstellen entfernt liegt. Ab diesem
Umschlagsplatz ist der Bieter/Auftragnehmer voll verantwortlich zur
Durchführung der Abfallentsorgung. Notwendige Transportleistungen inkl.
Transportbehälter und Genehmigungen sind in die Kosten der Pos. 1.1.
einzurechnen und der vollständige Weg ist im Rahmen des Angebots
verbindlich darzustellen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland
Zeughaustraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211473045
E-Mail: [7]VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des
Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2019
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References
1. mailto:martina.koenig_amt67@duesseldorf.de?subject=TED
2. https://vergabe.duesseldorf.de/
3. https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d86560cc7-ebcb66
4ccd46b8d
4. mailto:vergabestelle@duesseldorf.de?subject=TED
5. https://vergabe.duesseldorf.de/
6. https://vergabe.duesseldorf.de/
7. mailto:VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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