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Ausschreibung: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste - DE-Düsseldorf
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 468924-2019 (ID: 2019100709200872265)
Veröffentlicht: 07.10.2019
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  DE-Düsseldorf: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
   2019/S 193/2019 468924
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister,
   Stadtentwässerungsbetrieb
   Auf dem Draap 17
   Düsseldorf
   40221
   Deutschland
   Telefon: +49 2118922757
   E-Mail: [1]martina.koenig_amt67@duesseldorf.de
   Fax: +49 2118929056
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://vergabe.duesseldorf.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?f
   unction=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d86560cc7-ebcb664ccd46b8d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister  Rechtsam, Zentrale
   Vergabestellet
   Willi-Becker-Allee 10
   Düsseldorf
   40227
   Deutschland
   Telefon: +49 2118996635
   E-Mail: [4]vergabestelle@duesseldorf.de
   Fax: +49 2118929056
   NUTS-Code: DEA11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]https://vergabe.duesseldorf.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://vergabe.duesseldorf.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag thermische Verwertung von Sandfanggut
   Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2019-0085
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag thermische Verwertung von Sandfanggut beider Düsseldorfer
   Klärwerke und Spülschlamm des Kanalbetriebs Genehmigung und
   Dokumentation. Der Transport erfolgt durch Material und Personal des
   SEBD.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 445 380.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   Hauptort der Ausführung:
   Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister,
   Stadtentwässerungsbetrieb
   Auf dem Draap 17
   40221 Düsseldorf
   Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Verwertung von ca. 6 852 Mg Sandfanggut und Spülschlamm.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/01/2020
   Ende: 29/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung 124_LD,
    Verhältnis vom Bieter zum Betreiber AoU,
    Eintragung in das Berufsregister,
    Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   gesetzlichen Sozialversicherung,
    Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
    Verschwiegenheitserklärung.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis Betriebshaftpflicht in Höhe von 5 Mio EUR, bzw. Nachweis,
   dass eine solche abgeschlossen werden kann,
    Referenzne für die Verwertung von Sandfanggut und Spülschlamm, nicht
   älter als 5 Jahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Unternehmensdarstellung, Name und Anschrift, Ansprechpartner,
   Firmeninhaber, wirtschaftl. Verknüpfung zu anderen Unternehmen, Anzahl
   der Mitarbeiten, Firmenhistorie,
    Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb für die Verwertung von
   Sandfanggut,
    Nachweise Aufbereitungsanlage oder Umschlagplatz (AoU), Name und
   Anschrift, Ansprechpartner, Betreiber,
    Entsorgernummer,
    Darstellung des Abfallwegs, Art der Aufbereitung oder Art des
   Umschlags,
    Darstellung der Zwischenlagerkapazitäten,
    Darstellung der Annahmebedingungen zur Aufnahme von Abfall,
    Darstellung der freien dem SEBD zur Verfügung gestellten
   Annahmekapazitäten,
    Nachweis der Entsorgungsanlage, Name und Anschrift, Ansprechpartner,
   Betreiber,
    Verhältnis vom Bieter zum Betreiber der Anlage,
    Darstellung des Entsorgungsverfahrens nach KrW-/Abfg,
    Entsorgernummer,
    Zulassung bzw. Genehmigung der Anlage,
    Darstellung der Zwischenkapazität,
    Darstellung, ob bereits Abfall in der Entsorgungsanlage verwertet
   wird,
    vertragliche Bindung, wenn der Bieter nur die Aufbereitung vornimmt,
    Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb für die Verwertung von
   Sandfanggut,
    Darstellung der Entsorgungssicherheit für den Vertragszeitraum,
    Darstellung des Aufbereitungsverfahrens.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den
   Vergabeunterlagen beizufügen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/11/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/11/2019
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Sammelstellen des KBH und die Entnahmestellen des KWN und des KWS
   aus dem Abwasserprozess sind auf bestimmte Containerabmessungen
   abgestimmt, das Versetzen der Container muss zur Aufrechterhaltung der
   Betriebssicherheit mit eigenem Personal gewährleistet sein. Daher muss
   der Abwurf des ABFALLES aus dem Abwasserreinigungsprozess in Container
   mit festgelegter Größe erfolgen. Da auf den Klärwerken und dem KBH
   keine Umschlagmöglichkeiten vorliegen, muss der Abtransport mit den
   Containern erfolgen.
   Die Stadt Düsseldorf hat sich auferlegt, die durch sie und ihre
   Bewohner entstehenden CO2-Emissionen zu mindern bzw. zu vermeiden. Der
   Anfall des ABFALLS und die bei der Entsorgung entstehenden
   CO2-Emissionen können nicht weiter reduziert werden, da zur
   Aufrechterhaltung der Abwasserreinigung die Art, Qualität und Masse des
   ABFALLS nicht verändert oder reduziert werden kann. Einzige
   Einflussgröße besteht durch eine möglichst kurze Transportstrecke. Da
   die Containergröße durch die Anlagentechnik des KWN, des KWS und des
   KBH vorgegebenen sind und für längere Transportentfernung ungeeignet
   sind (geringe Transportgewichte) sollen die Entsorgungswege
   reglementiert werden.
   Weiterhin sollen die betriebseigenen Fahrzeuge und das Personal des
   SEBD weiterhin genutzt werden. Es ist von einer jeweils täglichen
   Abfuhr an den 3 Anfallstellen auszugehen. Daher muss die Entsorgung der
   3 ABFÄLLE innerhalb eines Tages erfolgen können. Die Ladezeiten
   (KWN/KWS/KBH) betragen 0,25/0,25/1 Stunde, die Abladezeiten betragen
   jeweils 0,5 Stunden, somit verbleibt eine Transportzeit pro
   Anfallstelle von 1,6 Stunden für Hin- und Rückfahrt. Bei Ansatz einer
   mittleren Geschwindigkeit (Stadt/Landstraße inkl. Ampelphasen und Stau)
   von 50 km/h ergibt sich somit eine maximale Transportentfernung von 40
   km.
   Daher wird als maximale Transportentfernung als Mittelwert der
   Entsorgungsanlage zu den 3 Anfallstellen 40 km festgelegt.
   Sollte ein Bieter eine weiter entfernt liegende Verwertungsanlage
   nutzen wollen, hat er dem SEBD einen Umschlagplatz anzubieten, der
   maximal im Mittel 40 km von den Anfallstellen entfernt liegt. Ab diesem
   Umschlagsplatz ist der Bieter/Auftragnehmer voll verantwortlich zur
   Durchführung der Abfallentsorgung. Notwendige Transportleistungen inkl.
   Transportbehälter und Genehmigungen sind in die Kosten der Pos. 1.1.
   einzurechnen und der vollständige Weg ist im Rahmen des Angebots
   verbindlich darzustellen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland
   Zeughaustraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 2211473045
   E-Mail: [7]VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des
   Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
   Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
   Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
    der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/10/2019
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   2. https://vergabe.duesseldorf.de/
   3. https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d86560cc7-ebcb66
4ccd46b8d
   4. mailto:vergabestelle@duesseldorf.de?subject=TED
   5. https://vergabe.duesseldorf.de/
   6. https://vergabe.duesseldorf.de/
   7. mailto:VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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