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Ausschreibung: Datenverarbeitungsdienste - DE-Stuttgart
Datenverarbeitungsdienste
Dokument Nr...: 468870-2019 (ID: 2019100709191172217)
Veröffentlicht: 07.10.2019
*
  DE-Stuttgart: Datenverarbeitungsdienste
   2019/S 193/2019 468870
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden  Württemberg
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
   Carl-Wery-Str. 28
   München
   81739
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bremen/Bremerhaven
   Bürgermeister  Smidt  Straße 95
   Bremen
   28195
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordost  Die Gesundheitskasse
   Brandenburger Straße 72
   Potsdam
   14467
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordwest  Die Gesundheitskasse
   Kopenhagener Str. 1
   Dortmund
   44269
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Hildesheimer Str. 273
   Hannover
   30519
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland/Hamburg  Die Gesundheitskasse
   Kasernenstraße 61
   Düsseldorf
   40213
   Deutschland
   E-Mail: [13]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [14]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
   Sternplatz 7
   Dresden
   01067
   Deutschland
   E-Mail: [15]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [16]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Sachsen-Anhalt  Die Gesundheitskasse
   Lüneburger Str. 4
   Magdeburg
   39106
   Deutschland
   E-Mail: [17]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [18]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [19]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6A2/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   AOK-Bundesverband GbR
   Rosenthaler Str. 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
   E-Mail: [20]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [21]www.aok.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [22]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6A2
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Anreicherung von Firmenkundendaten mit Beschäftigtenzahlen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-10-02-SYS-PLO
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Anreicherung von Firmenkundendaten mit Beschäftigtenzahlen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Derzeit betreut die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen
   Größenkategorien und Branchen mit ca. 30 Millionen Beschäftigten
   (Stichtag 1.1.2015). Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die
   AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer
   tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche
   Informationspflicht.
   Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit
   sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren
   Personalverantwortliche oder Entscheider über
   sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der
   Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen
   Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein wichtiger Aspekt
   ist hierbei, den Nutzwert der Partnerschaft zwischen Firmenkunden und
   der AOK zu schärfen und den vertrieblichen Nutzen zu stärken.
   Die Betriebsgröße ist bei der Bereitstellung von
   Firmenkundeninformationen und der Auswahl geeigneter Maßnahmen,
   beispielsweise im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung,
   notwendig. Branchen -und betriebsgrößenbezogenen Konzepte erlauben eine
   effiziente und ressourcenschonende Betreuung und sachgerechte
   Informationen zum Nutzen der Versicherten.
   Zur Unterstützung regionaler Firmenkundenberichte erhalten die
   beteiligten AOKs 2 mal jährlich eine Lieferung der Beschäftigtenzahlen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis
   zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des
   Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
   (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter
   mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung
   in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in
   deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB;
   3) Eigenerklärung zu den Ausschluss grünen des Landes
   Nordrhein-Westfalen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer
   aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch
   Bestätigung des Versicherers.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Geforderte Mindestdeckungssumme:
    Personenschäden 2 000 000,00 EUR,
    Sachschäden 2 000 000,00 EUR,
    Vermögensschäden 300 000,00 EUR.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre, die
   vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand ist.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
   Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
   Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/11/2019
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/11/2019
   Ortszeit: 09:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD6A2
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/10/2019
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  22. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6A2
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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