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Ausschreibung: Datenverarbeitungsdienste - DE-Stuttgart
Datenverarbeitungsdienste
Dokument Nr...: 468870-2019 (ID: 2019100709191172217)
Veröffentlicht: 07.10.2019
*
DE-Stuttgart: Datenverarbeitungsdienste
2019/S 193/2019 468870
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Baden Württemberg
Presselstraße 19
Stuttgart
70191
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Bayern Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
München
81739
Deutschland
E-Mail: [3]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister Smidt Straße 95
Bremen
28195
Deutschland
E-Mail: [5]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Brandenburger Straße 72
Potsdam
14467
Deutschland
E-Mail: [7]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Nordwest Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
Dortmund
44269
Deutschland
E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Str. 273
Hannover
30519
Deutschland
E-Mail: [11]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
Düsseldorf
40213
Deutschland
E-Mail: [13]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [14]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Sternplatz 7
Dresden
01067
Deutschland
E-Mail: [15]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [16]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
E-Mail: [17]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [18]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[19]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6A2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
E-Mail: [20]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [21]www.aok.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[22]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6A2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anreicherung von Firmenkundendaten mit Beschäftigtenzahlen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-10-02-SYS-PLO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Anreicherung von Firmenkundendaten mit Beschäftigtenzahlen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Derzeit betreut die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen
Größenkategorien und Branchen mit ca. 30 Millionen Beschäftigten
(Stichtag 1.1.2015). Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die
AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer
tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche
Informationspflicht.
Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren
Personalverantwortliche oder Entscheider über
sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der
Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen
Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein wichtiger Aspekt
ist hierbei, den Nutzwert der Partnerschaft zwischen Firmenkunden und
der AOK zu schärfen und den vertrieblichen Nutzen zu stärken.
Die Betriebsgröße ist bei der Bereitstellung von
Firmenkundeninformationen und der Auswahl geeigneter Maßnahmen,
beispielsweise im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung,
notwendig. Branchen -und betriebsgrößenbezogenen Konzepte erlauben eine
effiziente und ressourcenschonende Betreuung und sachgerechte
Informationen zum Nutzen der Versicherten.
Zur Unterstützung regionaler Firmenkundenberichte erhalten die
beteiligten AOKs 2 mal jährlich eine Lieferung der Beschäftigtenzahlen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis
zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
(nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter
mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung
in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in
deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB;
3) Eigenerklärung zu den Ausschluss grünen des Landes
Nordrhein-Westfalen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer
aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch
Bestätigung des Versicherers.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderte Mindestdeckungssumme:
Personenschäden 2 000 000,00 EUR,
Sachschäden 2 000 000,00 EUR,
Vermögensschäden 300 000,00 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre, die
vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand ist.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/11/2019
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/11/2019
Ortszeit: 09:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD6A2
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2019
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