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Ausschreibung: Verbandsmaterial - DE-Stuttgart
Verbandsmaterial
Dokument Nr...: 468312-2019 (ID: 2019100709105571623)
Veröffentlicht: 07.10.2019
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  DE-Stuttgart: Verbandsmaterial
   2019/S 193/2019 468312
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden-Württemberg
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): AOK Baden-Württemberg
   E-Mail: [1]OHV-VM@bw.aok.de
   NUTS-Code: DE1
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de/bw
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0D6LL/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen über die Versorgung
   der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Verbandmitteln zur
   Wundversorgung (Open-House-Verfahren)
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-2019-OHV-VM
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33141110
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt
   sich um ein sog. Open-House-Verfahren. Gegenstand des vorliegenden
   Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven
   Rabattvereinbarungen über die Versorgung von Versicherten der AOK
   Baden-Württemberg mit Verbandmitteln zum Zweck der konventionellen und
   modernen Wundversorgung im Sinne von § 31 Abs. 1 S. 1, Abs. 1a SGB V i.
   V. m. § 7 Nr. 1 sowie § 27 Abs. 5 der Arzneimittel-Richtlinie des GBA.
   Zum Vertragsbeginn im Übrigen Ziff. II.2.14). Zur Warte- und
   Stillhaltefrist im Übrigen Abschnitt A.III.9. der Teilnahmebedingungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE1
   Hauptort der Ausführung:
   AOK Baden-Württemberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des vorliegenden vergaberechtsfreien Open-House-Verfahrens
   ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen über die
   Versorgung von Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit
   Verbandmitteln zum Zweck der konventionellen und modernen
   Wundversorgung im Sinne von § 31 Abs. 1 S. 1, Abs. 1a SGB V i. V. m. §
   7 Nr. 1 sowie § 27 Abs. 5 der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen
   Bundesausschusses (AM-RL). Vertragsgegenstand sind sämtliche
   Verbandmittel im Sinne der VDB-Gruppe 35 (VDB = Vertragsdatenbank" des
   Deutschen Apothekenverbandes, welche über die sog Lauer-Taxe [= Große
   Deutsche Spezialitätentaxe] abgerufen werden kann), die in Deutschland
   vertrieben werden bzw. bezogen werden können (zu Einzelheiten siehe den
   Vertrag und die Teilnahmebedingungen einschließlich Anlagen). Auf
   sämtliche vertragsgegenständliche Verbandmittel hat der Vertragspartner
   der AOK im Wege der Rückerstattung einen Rabatt in Höhe von 23 % auf
   den maßgeblichen Apothekeneinkaufspreis (AEP) gemäß Lauer-Taxe zu
   gewähren, soweit diese außerhalb des Sprechstundenbedarfs an
   Versicherte der AOK abgegeben werden (siehe im Einzelnen § 3 der
   Vertrags = Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen). Das Verfahren richtet
   sich nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen nebst Anlagen an
   alle Anbieter von Verbandmitteln (im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V), die
    bezogen jeweils auf die angebotsgegenständlichen Verbandmittel 
   Verbandmittel unter eigenem Namen in Verkehr bringen. Die Beteiligung
   steht allen Unternehmen mit Sitz im Inland oder in einem Mitgliedstaat
   der EU oder des EWR frei, die zu Lasten der AOK auf Namen des
   Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähige
   Verbandmittel in Deutschland in den Verkehr bringen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/12/2019
   Ende: 30/11/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger
   Unterlagen bis zum 28.10.2019) ist der 1.12.2019. Spätere
   Vertragsschlüsse sind nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen jeweils mit
   Wirkung zum 1. eines Monats möglich. Schlusstermin zur Einreichung von
   Angeboten ist der 4.10.2023 für einen
   Vertragsstart zum 1.11.2023. Alle geschlossenen Verträge enden
   spätestens am 30.11.2023.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (nach Maßgabe der
   Teilnahmebedingungen);
   2) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei
   Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen
   entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
   nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig
   sind, vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bedingungen ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/10/2023
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/10/2023
   Ortszeit: 23:59
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Ein Angebot auf Vertragsschluss in diesem Open-House-Verfahren ist
   unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14)
   der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab
   dem 1.12.2019 und danach jeweils zum 1. eines Monats. Als Schlusstermin
   zur Einreichung von Angeboten gilt jedoch der 4.10.2023.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Angebote sind auf elektronischem Weg sowie in Papierform auf dem
   Postweg bzw. per Boten einzureichen. Vergleiche hierzu ausführlich im
   Einzelnen die Teilnahmebedingungen und deren Anlage 5. Vor dem
   28.10.2019 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und
   Stillhaltefrist).
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0D6LL
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
   Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
   Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
   Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
   Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen  gemessen an den unions rechtlichen
   Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
    nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
   Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
   Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und
   einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
   gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
   Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen
   darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im
   Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer
   Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl.
   hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen
   Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht
   wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§
   160 ff. GWB eröffnet.
   Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/10/2019
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   2. http://www.aok.de/bw
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0D6LL/documents
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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