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Ausschreibung: Bau von Heizzentralen - DE-Bonn
Bau von Heizzentralen
Dokument Nr...: 467992-2019 (ID: 2019100709062771308)
Veröffentlicht: 07.10.2019
*
  DE-Bonn: Bau von Heizzentralen
   2019/S 193/2019 467992
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
   Berliner Platz 2
   Bonn
   53111
   Deutschland
   Telefon: +49 22877-2597
   E-Mail: [1]referatvergabedienste@bonn.de
   Fax: +49 22877-3602
   NUTS-Code: DEA22
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bonn.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle
   Bonn  VE T03 Heizungs- und Kältetechnik
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45251200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ca 20 200 m schwarzes Gewinde- und Siederohr DN12 bis DN 250, 2502 KW
   Anschluss Fernwärme mit 3 Wärmetauschern (ohne Lieferung), 3 Stück
   Absorptionskältemaschinen mit 435 KW installieren (ohne Lieferung), 4
   Stück Verteiler, 2 Stück Druckhalteanlagen, 124 Stück Heizkörper, 7
   Stück Plaattenwärmetauscher, 29 ULK`s, 200 m^2 Kühldecke.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22
   Hauptort der Ausführung:
   Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe II.1.4.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Vergabe bezieht sich auf einen ursprünglich bereits an den jetzt
   zur Beauftragung vorgesehenen Auftragnehmer erteilten Auftrag, der aus
   bauzeitlichen Gründen von diesem gekündigt worden war.Aufgrund der
   Komplexität des Gewerkes, der durch die Kündigung entstandenen
   Schnittstelle und aufgrund des Umstandes, das der Auftragnehmer die nun
   einzubauenden Anlagenteile bereitsgeliefert hatte, kommt aus
   technischen Gründen nur dieses eine Unternehmen für die
   Leistungserbringung in Betracht.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   30/09/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Apleona Wolfferts GmbH
   Hansestr. 1
   Köln
   51149
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA23
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir weisen darauf hin,dass der Gesamtauftragswert unter II.2 und V.4
   nur als Platzhalter angegeben worden ist,weil es sich um ein Geschäfts
    und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland
   Köln
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland
   Köln
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §
   160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   verwiesen.
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland
   Köln
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/10/2019
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   2. http://www.bonn.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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