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Ausschreibung: Einscheibenschleifer - DE-Rheinsberg
Dreh- und Schleifgeräte
Dokument Nr...: 874945-2019 (ID: 2019100620152870935)
Veröffentlicht: 06.10.2019
*
Projekt: Einscheibenschleifer
VERGABEUNTERLAGEN
2019000645004
Projekt: Einscheibenschleifer
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH BT Rheinsberg
Am Nehmitzsee 1, 16831 Rheinsberg, Deutschland
25.09.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_Stand_2015_01....................................................................................
.... 3
Hinweisblatt zum Umgang mit Papierangeboten
............................................................................................. 6
Es gilt die VOL Teil B in Ihrer aktuell gültigen Fassung
................................................................................... 7
Datenschutzhinweise
................................................................................................................................
....... 8
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 10
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 14
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 16
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2019000645004
Maßnahme Öffentliche Ausschreibung
Auftragsbezeichnung Projekt: Einscheibenschleifer
Auftragsbeschreibung Lieferung eines kompakten Einscheibenschleifers zur Betonbearbeitung für Rand- und Kleinflächen mit
Zubehör
VERFAHREN
Auftraggeber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH BT Rheinsberg
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 16831 EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, Betriebsteil Rheinsberg
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart < Keine Angabe >
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 02.10.2019
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 10.10.2019 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 24.10.2019 10:00:00
1
Bindefrist 08.11.2019
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen Die Lieferung der Einscheibenbodenschleifmaschine mit Zubehör soll noch in 2019 erfolgen.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 10.10.2019 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der EWN GmbH - Stand Januar 2015
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für
alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen,
der EWN GmbH (nachfolgend AG genannt). Die Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes
verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts und des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen/Verträge
2.1. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) hat
die Bestellung/den Vertrag innerhalb von 2 Wochen
nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf
der Frist ist der AG berechtigt, die Bestellung/den
Vertrag zurück zu nehmen, ohne dass dem AG daraus Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das
gilt nicht, wenn die Lieferung bzw. Leistung bereits
erbracht wurde.
2.2. Nur schriftlich erteilte Bestellungen/Verträge sind
rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte
Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden, Änderungen
und Erweiterungen des Vertrages.
2.3. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben
werden. Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
2.4. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu
führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern dabei Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag
festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf in Form eines Nachtrags/einer Vertragsanpassung zur Bestellung/zum
Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1. Der AG ist verpflichtet, die Verordnung VO PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
für die Vereinbarung der Preise zugrunde zu legen.
Das Zustandekommen des Preises hat der AN den
für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf Verlangen nachzuweisen.
3.2. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen
Preise gelten als fest vereinbart und decken den
beauftragten Liefer-/Leistungsumfang vollinhaltlich ab.
3.3. Nebenleistungen sowie Planungs- und Konstruktionsaufwand sind mit dem Bestell-/ Vertragspreis
abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.
3.4. Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer des AG und der geforderten Angaben lt. 14 USTG
einzureichen. Rechnungszweitschriften sind als Duplikat zu kennzeichnen. Rechnungen mit fehlenden Angaben
werden nicht anerkannt und dem AN zurückge- sandt. Sie gelten als nicht fällig.
3.5. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung
und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, innerhalb
von 30 Tagen netto. Soweit der AN Dokumentationen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und
Leistung den Eingang dieser Unterlagen voraus, bei Mängeln behält sich der
AG einen Preiseinbehalt vor.
Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Werden
durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der
Einbehalt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4
Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben
wird.
3.6. Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur
aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit
dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG
wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
4. Liefer- u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere
Gewalt
4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer-/ Leistungstermins oder der
Liefer-/Leistungsfrist ist der Eingang
der Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom
AG genannten Empfangs-bzw. Verwendungsstelle
oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferung
bzw. Leistung nur verzögert erbracht werden kann. Wird dies erkennbar, hat der
AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
um die Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen- und
Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und Schnee.
4.3. Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist der
AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Der AN
hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis
eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche
bleiben vorbehalten.
4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen
des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen
den veränderten Verhältnissen nach Treu und
Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden Angaben in den
Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten
und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer
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Seite 2 von 3
wird die Abnahme der Ware verweigert und zu Lasten
des AN zurückgesandt.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Ver- schlechterungen geht bei Lieferungen mit dem Eingang bei der vom AG
angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder
Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG über.
5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Ver- sandanschrift. Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung bestgeeigneter
Materialien entsprechend dem
Stand der Technik bei Bestellung/Vertragsabschluss.
Er sichert zu, dass die Lieferung und Leistung frei von
Sach- und Rechtsmängeln im Sinne der 434 und
435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung
und Leistung den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften der
zuständigen Berufsgenossenschaft entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies
dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der Liefe- rung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den
Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen
nach Eingang der Lieferung beim AG.
6.3. Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach
437 und 634 BGB.
Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadener- satzansprüche ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern
in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes gesagt
ist, verjähren dieGewährleistungsansprüche gemäß
438 bzw. 634a BGB.
6.4. In den Bestellungen/Verträgen kann entsprechend
der Bedeutung für das Unternehmen ein Gewährleistungseinbehalt vereinbart werden.
6.5. Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen
ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel
zu beheben bzw. durch Dritte beheben zu lassen.
Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
6.6. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt, während der Betriebszeit des AN Kontrollen
durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und dem AN zu
übergeben. Werden Mängel, die eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken, festgestellt, hat der AN
diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN
dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht
nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1. Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der
Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse
und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
7.2. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG
von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in
Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den
AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarung (insbesondere Vergleiche)
ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen,
die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendig erwachsen.
7.3. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon, ist er
verpflichtet, diese dem AG unter Angabe der
Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.4. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen u. ä. verbleiben im Eigentum
des AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der AN
gegenüber dem AG im vollen Umfang
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach
den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/in dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN
verpflichtet sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen.
8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden
ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung der Bestellung/des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen
darf (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
beruht, beschränkt
sich die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. In diesen Fällen ist eine Haftung für
Vermögensschäden ausgeschlossen. Gleiches gilt
bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb
des Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten
sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Als Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft
werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaften als
Netto- Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede
der Vorausklage gemäß 771 BGB eines europäischen als Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes akzeptiert.
Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behalt er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert,
wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Mit- eigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren.
Antikorruptionsklausel
10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder
von ihm zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
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Seite 3 von 3
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern
oder von diesem beauftragte Dritte, die mit
der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages betraut sind, oder
ihnen nahestehenden Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare
Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet,
die unter 299. 333, 334 StGB, 17, 18 UWG
fallen.
10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gern. Nummer 10.1 a vorgenommen
hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei
denn, das
ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt
oder bereits erfüllt ist.
10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gern. Nummer
10.1. b oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H.
der Abrechnungssumme verpflichtet.
10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer
IV des Rundschreibens
des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung
vom 08. November 2004" 1 handelt.
10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche
des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG gespeichert und für interne Zwecke
gem. Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für
Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf
dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des AG.
11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort
für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen
Zahlungen) ist ausschließlich der Geschäftssitz des
AG.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_9132101701.htm
11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer Bestellung/ einem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der
Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen ergänzt werden
5
Hinweisblatt zum Umgang mit Papierangeboten
Das vorliegende Ausschreibungsverfahren wird im Rahmen der elektronischen Vergabe (eVergabe)
durchgeführt.
Hierbei wird auch die Abgabe der Angebote durch die Bieter an die Vergabestelle in elektronsicher
Form über die Vergabeplattform favorisiert. Angebote die z.B. per Email eingereicht werden, erfüllen
nicht die Voraussetzungen an ein elektronisches Angebot und können nicht gewertet werden.
Die Einreichung von Angeboten in Papierform bei der Vergabestelle ist jedoch auch weiterhin zulässig.
Hierbei gilt folgendes zu beachten:
- Die Papierangebote müssen zwingend unterschrieben sein!
- Der Ansprechpartner beim Bieter muss namentlich (Druckbuchstaben) mit Angabe der
Emailadresse ausgewiesen sein!
- Keine doppelte Einreichung in Papier- und elektronischer Form!
Für die Einreichung von Papierangeboten ist nachfolgender Kennzettel zu verwenden und auf dem
Angebotsumschlag anzubringen.
__________________________________________________________________________________
Kennzettel für den Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen!
Angebot unverzüglich an den Einkauf weiterleiten!
Vom Bieter auszufüllen!
Absender: ____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
Angebot für: ____________________________________________
Angebotsschlusstermin/
Eröffnungstermin am: __________________ ________ Uhr
Ort des Eröffnungstermins: _______________________________
Vom Auftraggeber auszufüllen!
Eingang des Angebots am: __________________ ________ Uhr
6
Es gilt die VOL Teil B in Ihrer aktuell gültigen Fassung
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VERARBEITUNG IHRER DATEN
INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)
Datenschutzhinweise für Bieter und Lieferanten der EWN GmbH
Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten und Ihre daraus entstehenden Ansprüche und Rechte gemäß der EUDatenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
und des
neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in
welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den vereinbarten Dienstleistungen
und Aufträgen sowie der jeweiligen Anfrage
Ihre Ansprechpartner zum
Thema Datenverarbeitung
Verantwortlich ist die EWN Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen GmbH (nachfolgend EWN GmbH
genannt), Abteilung Einkauf
Latzower Straße 1
17509 Rubenow
Tel.: 038354-48401
E-Mail: einkauf@ewn-gmbh.de
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
erreichen Sie unter:
E-Mail: datenschutz@ewn-gmbh.de
Zweck der Datenverarbeitung
Im Folgenden erläutern wir wofür und auf welcher
Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) und dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
a. Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO
Mit Einreichen Ihrer Anfrage- oder Angebotsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten im Rahmen des
weiteren Abstimmungs-, Auswahl- und/oder Verhandlungsprozesses zur Gestaltung des Vertrages. Eine erteilte Einwilligung kann
jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für
die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem
Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
b. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Durchführung unserer Verträge mit Ihnen bzw. zur
Vertragsanbahnung, sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines Unternehmens erforderlichen Tätigkeiten. Die
weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen entnehmen.
c. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gem. Art. 6
Abs. 1 Buchstabe c) DSG-VO oder im öffentlichen
Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO
Zudem unterliegen wir diversen rechtlichen Verpflichtungen, d.h. gesetzlichen Anforderungen (z.
B. Handelsrecht, Steuergesetze, Vergaberecht
etc.). Soweit diesbezüglich Daten verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage
von Vorschriften.
d. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO
Ihre Daten können für eine Interessensabwägung
zur Wahrung berechtigter Interessen unsererseits
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Seite 2 von 2
oder von Dritten verwendet werden.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten
über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns
oder Dritten. Dabei geht es in dem beschriebenen
Anwendungsrahmen u. a. um
Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. Verband der Vereine Creditreform e.V.) zur Ermittlung von
Bonitäts- bzw.
Ausfallrisiken
Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung
Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskontrollen)
Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts
Anwendung zur Durchsetzung und Verteidigung rechtlicher Ansprüche und Interessen
Erhebung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden bei der
Einreichung einer Anfrage oder eines Kaufangebots zur weiteren Verarbeitung in unser elektronisches Beschaffungs- und
Vergabesystem übertragen. Folgende Daten sind verpflichtend, da ohne
sie keine wirksame Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung durchgeführt werden kann.
Name des Ansprechpartners
Geschäftliche Kontaktdaten
Im Bedarfsfall ggfs. Identifikations-, Adressund/oder weitere personenbezogene Daten
zum Nachweis leistungsbezogener fachlicher
Qualifikation
Nutzung Ihrer Daten
Die Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur innerhalb der
EWN GmbH. Daten werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur im
Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren
zur Vertragsverhandlung, -erarbeitung und -erfüllung durch die betreffenden Fachbereiche der
EWN GmbH weiterverarbeitet. Sollte es für die
Vertragsanbahnung bzw. -durchführung erforderlich sein, Daten an Dritte weiterzugeben, so werden diese zur Einhaltung der
Vertraulichkeit gem.
DS-GVO/BDSG verpflichtet. Im Rahmen der Interessenabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f)
DS-GV können auch ausnahmsweise Daten an
Dritte weitergegeben werden.
Speicherung Ihrer Daten
Die Daten werden, soweit Sie elektronisch vorliegen, auf Servern innerhalb der EWN GmbH sowie
auf Servern, die ausnahmslos in Deutschland stehen, zur Verarbeitung zwischengespeichert. Daten
in Papierform werden in den Räumlichkeiten der
EWN GmbH aufbewahrt.
Aufbewahrungsfrist
Nach Abschluss des Vertragsverhandlungs-, Erarbeitungs-, Entscheidungsprozesses und des Vertragsvollzugs werden Ihre Daten so
lange gespeichert, wie sie für den angegebenen Zweck benötigt werden. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation
betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich
die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen, die z. B. nach den 195 BGB
in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber
auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Sollten wir in besonderen Fällen Ihre Daten über diesen Zeitraum hinaus
aufbewahren wollen, um zu
einem späteren Zeitpunkt wieder Kontakt zu
Ihnen aufnehmen zu können, werden wir vorab
selbstverständlich eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen einholen.
Widerspruchsrecht
Nach Art 21 DSG-VO haben Sie in Bezug auf Daten, die auf Grundlage des Art. 6 Buchstabe f DSGVO erhoben wurden, jederzeit das
Recht, aus
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung
einzulegen. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, werden Ihre Daten nicht weiterverarbeitet, es sei denn, wir weisen
zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach,
die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber überwiegen, oder die Verarbeitung dient
der Geltendmachung und Ausübung der Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Weitere Datenschutzrechte
Neben Ihrem Recht auf Widerspruch haben Sie
gemäß den Bestimmungen der DS-GVO ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, 34 BDSG) über
Ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DSGVO, 35 BDSG), Einschränkung in
der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Übertragbarkeit (Art. 20
DS-GVO) und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO, 19 BDSG).
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
25.09.2019
Verfahren: 2019000645004 - Projekt: Einscheibenschleifer
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Einscheibenschleifer USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Lieferung eines kompakten Einscheibenschleifers zur Betonbearbeitung für Rand- und Kleinflächen
Referenzprodukt: Schwamborn Typ: DSM 250; Motorleistung: 2,2 kW oder gleichwertig
Beschreibung:
- Diamant-Einscheibenschleifmaschine zum Schleifen von Betonböden, Estrichen und Steinböden für die
Entfernung von Bodenbeschichtungen und Spachtelmassen und Regulierung von Bodenunebenheiten.
- Für schnelles, einfaches und Rücken schonendes Schleifen von Rändern ohne Belastung der Knie.
- Mit schwenkbarem Schleifkopf; ermöglicht das Arbeiten in drei Positionen (links - rechts - gerade).
- Mit frei schwimmendem Staubschutz; gewährt ein staubfreies und vibrationsarmes Randschleifen.
besondere Merkmale:
- staub- und vibrationsarmes Schleifen und Polieren bis zum Rand
Schleifkopf schwenkbar links/rechts
- Neigungseinstellung
- automatische Werkzeuganpassung - Werkzeugjustierung, Werkzeugfixierung
- mit Polwendeschalter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
10
- Werkzeug-Schnellwechselsystem
- geringe Vibration (HAV=2,5 m/s2 (Hand-Arm-Vibrationswert gemäß Richtlinie 2002/44/EG))
technische Daten:
- Motorleistung: ca. 2,2 kW
- Spannung: 400 V
- Frequenz: 50 Hz
- Arbeitsbreite: max. 250 mm
- Schleifdruck: ca. 30 kg
- Drehzahl: ca. 1450 U/min.
- Arbeitsgewicht/Gewicht: ca. 52,5 kg
Lieferadresse / -Termine
EWN GmbH, Betriebsteil Rheinsberg
Am Nehmitzsee 1
16831 Rheinsberg
Liefertermin: 31.07.2019
2 Werkzeug-Aufnahmeteller USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
passender Werkzeug-Aufnahmeteller für 6 Schleifklötze für die angebotene Einscheibenschleifmaschine
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
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Lieferadresse / -Termine
EWN GmbH, Betriebsteil Rheinsberg
Am Nehmitzsee 1
16831 Rheinsberg
Liefertermin: 31.07.2019
Leistungsverzeichnis - 2/4
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3 Premium-Diamant-Werkzeugsegmente USt. [%]
19%
Menge
9,00
Einheit
Stück
Premium-Diamant-Werkzeugsegmente - soft
PKD Werkzeuge zum Entfernen dünner Beschichtungen, Kleberesten und Farben (rechtsdrehend)
passend für angebotene Einscheibenschleifmaschine und Werkzeug-Aufnahmeteller
Einzelpreis [EUR]
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pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
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EWN GmbH, Betriebsteil Rheinsberg
Am Nehmitzsee 1
16831 Rheinsberg
Liefertermin: 31.07.2019
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
25.09.2019
Verfahren: 2019000645004 - Projekt: Einscheibenschleifer
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
25.09.2019
Verfahren: 2019000645004 - Projekt: Einscheibenschleifer
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine
Weiterführung der
Geschäfte durch Insolvenzverwalter - 22 InsO).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass er im Besitz einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist.
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 technisches Datenblatt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter übergibt mit Angebotsabgabe ein technisches Datenblatt für die angebotene Einscheibenschleifmaschine mit Zubehör,
aus
dem alle geforderten technischen Daten hervorgehen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Prüfbescheinigungen/Dokumentationen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter sichert zu, dass bei Anlieferung der Einscheibenschleifmaschine mit Zubehör nachfolgende
Prüfbescheinigungen/Dokumentationen zum Liefer-/Leistungsumfang gehören:
- CE-Konformitätserklärung für Einscheibenschleifmaschine
- Bedienungsanleitung
alle Dokumente sind in deutscher Sprache zu übergeben
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
25.09.2019
Verfahren: 2019000645004 - Projekt: Einscheibenschleifer
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
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Name Dateiname Größe MIME-Type
Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung_Blatt 2 Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung_Blatt 2.pdf 871,63 KB application/pdf
16
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/10/25b1d692-6657-40d8-8206-ca572d0fa591.html
Data Acquisition via: p8000000
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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