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Ausschreibung: Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage - DE-Landshut
Immobiliendienste
Dokument Nr...: 874933-2019 (ID: 2019100620152670925)
Veröffentlicht: 06.10.2019
*
  Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage in Landshut
VERGABEUNTERLAGEN
2019TSP000017
Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage in Landshut
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung (Korrektur)
AUFTRAGGEBER
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540,
84028 Landshut,
Deutschland
E-Mail: Ausschreibung-GU@reg-nb.bayern.de
 Telefon: +49 (871) 808  1685
 Telefax: +49 (871) 808  1002
30.09.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
00_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe-öffentlich
(national)........................................................................... 2
01_Leistungsbeschreibung_Landshut...............................................................................................
............... 6
02_Beschreibung_Wohnanlage
....................................................................................................................... 31
02a_Anlage_1_Objekt_u_Konstruktionsbeschreibung
.................................................................................... 37
02b_Anlage_2_Grundrisse_Hs1_mit_Lageplan........................................................................................
....... 65
02c_Anlage_3_Grundrisse_Hs2_mit_Lageplan........................................................................................
....... 66
02d_Anlage_4_Grundrisse_Hs3_mit_Lageplan........................................................................................
....... 67
02e_Anlage_5_Außenanlagenplan..................................................................................................
................ 68
03_Verwaltervertrag_Landshut
........................................................................................................................ 69
04_Bewertungsmatrix_Landshut....................................................................................................
.................. 80
05_Bietererklärung.............................................................................................................
.............................. 83
06_Bietergemeinschaftserklärung................................................................................................
.................... 84
07_Erklärung_Scientology
...............................................................................................................................
86
08_Eigenerklärung zur
Eignung.......................................................................................................................
89
08a_Erklärung über die Erlaubnis nach  34c GewO
...................................................................................... 97
09_Erklärung_deutsche_englische_Sprache........................................................................................
........... 99
10a_Wohnungsmietvertrag_klein...................................................................................................
.................. 100
10b_Wohnungsmietvertrag_groß...................................................................................................
.................. 111
11_Hausordnung..................................................................................................................
............................ 123
12_Wohnungsgeberbestaetigung
.................................................................................................................... 126
13_Formblatt_Objektbesichtigung.................................................................................................
................... 128
14_Infoblatt_DSGVO_an_Mieter....................................................................................................
.................. 129
15_Vereinbarung_DS..............................................................................................................
......................... 131
16_Zusatzvereinbarung...........................................................................................................
......................... 137
17_Sondervereinbarung-Bank
......................................................................................................................... 141
18_Angebotsaufkleber
................................................................................................................................
..... 143
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 144
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 147
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 149
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung (Korrektur)
30.09.2019
Verfahren: 2019TSP000017 - Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage in Landshut
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage in Landshut
Auftraggeber Regierung von Niederbayern
Liefer-/Ausführungsort 84028 Landshut
VERFAHREN
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Losweise Vergabe Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 70%: 30%
TERMINE
Frist Bieterfragen 22.10.2019 10:00
Angebotsfrist 29.10.2019 10:00:00
Bindefrist 28.11.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
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 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 Pop-Ups müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach  126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für die
Übernahme einer Hausverwaltertätigkeit inkl. Mietvertragsmanagements im Rahmen einer
Vollmacht für eine neu errichtete Wohnanlage in Landshut
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Niederbayern plant die
Übernahme einer ggfs. erweiterten Hausverwaltertätigkeit inkl. Mietvertragsmanagements (und abschluss) im Rahmen einer
Vollmacht für eine Wohnanlage in Landshut entsprechend zu beauftragen.
Die genaue Beschreibung des Auftrags entnehmen Sie bitte der anliegenden Leistungsbeschreibung
und den weiteren Unterlagen.
Grundbesitz bewirtschaftende Dienststelle (GbD) ist die Regierung von Niederbayern.
Hinweise zum Vergabeverfahren
Es handelt sich um eine Vergabe nach UVgO im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gem.
 9 Abs. 1 UVgO.
Die (ggfs. erweiterte) Hausverwaltertätigkeit inkl. Mietvertragsmanagement soll an den oben genannten drei Standorten erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn
es kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erklärt sich mit Abgabe eines Angebots einverstanden,
dass sämtliche mit dieser Ausschreibung in Zusammenhang stehenden und in den Bieterunterlagen enthaltenen persönlichen Daten
zu internen Verwaltungszwecken elektronisch aufgezeichnet und gespeichert werden.
Auftraggeber
Der Freistaat Bayern und seine Vertreter werden im Folgenden als Auftraggeber (AG bzw. Regierung von Niederbayern) bezeichnet.
Ansprechpartner beim Auftraggeber ist Frau Tamara Spitzauer, zu erreichen wie folgt:
 E-Mail: Ausschreibung-GU@reg-nb.bayern.de
 (Anfragen bitte immer an diese Emailadresse versenden.)
 Telefon: +49 (871) 808  1685
 Telefax: +49 (871) 808  1002
Regierung von Niederbayern
2
- 2 -
Hinweise zur Angebotsabgabe
Die Hausverwaltung soll für die o.g. Wohnanlage (inkl. Außenanlagen und Mietvertragsmanagement)
erfolgen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird nach
der beiliegenden Wertungsmatrix beurteilt.
Der Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft erklärt sich mit Abgabe eines Angebots einverstanden, dass sämtliche in den
Unterlagen enthaltenen persönlichen Daten zu internen Verwaltungszwecken elektronisch aufgezeichnet und gespeichert werden.
Bieterfragen/Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Wir bitten Sie, Fragen und Hinweise zu den Unterlagen unverzüglich und ausschließlich über das
Online-Portal zu richten: www.auftraege.bayern.de
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder
sonstigen Informationen nach seiner Auffassung Unklarheiten, Fehler oder
Verstöße gegen geltendes Recht, so muss der Bieter den Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen
dieser Unklarheiten und vor Angebotsabgabe darauf hinweisen.
Andernfalls kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen Rechtsverstoß nicht berufen.
Lassen sich Unklarheiten nicht aufklären, muss der Bieter diese als von ihm zu tragendes Risiko
übernehmen und in sein Angebot einkalkulieren.
Weniger als neun Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angeforderte Informationen/Auskünfte gelten als
nicht mehr rechtzeitig angefordert. Diese muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig
angeforderte Auskünfte bzw. Informationen über die Vergabeunterlagen werden unverzüglich und
höchstens bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Gewährleistung
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Unterlagen evtl. unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten
können. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter müssen sich über die
bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen vielmehr selbst ein Bild verschaffen. Die Bieter haben
etwaige Risiken aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in ihre Angebotskalkulation einzubeziehen.
Die Bieter bestätigen mit ihrem Angebot, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen
des Angebotes informiert zu haben. Sie erkennen an, dass der Auftraggeber keine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen übernimmt und ihnen insoweit
keine Schadensersatzansprüche zustehen.
Inhaltliche Anforderungen
Die inhaltlichen Anforderungen an das Angebot ergeben sich aus den dieser Angebotsaufforderung
beiliegenden Unterlagen.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot bitten wir bis spätestens Dienstag, den 29.10.2019 - 10:00 Uhr bei
der o.g. Stelle einzureichen.
Das Angebot sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. sind in deutscher Sprache abzufassen und elektronisch in
Textform oder 1-fach in Papierform einzureichen.
Die ermittelten Preise sind in das beiliegende Preisblatt (Excel- Datei) einzutragen. Hierbei sind die
Preise in Euro und Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
3
- 3 -
Sollte das Angebot in Papierform abgegeben werden, bitten wir, sämtliche Unterlagen zusätzlich auf CD (im Dateiformat pdf)
einzureichen.
Ggf. anfallende Übersetzungskosten des Bieters werden vom Auftraggeber nicht erstattet.
Änderungen des Bieters an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen und Ergänzungen des Bieters an den Vertragsunterlagen sind unzulässig, soweit sie
nicht ausdrücklich zugelassen sind.
Die elektronische Übermittlung des Angebotes durch Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
Vergütung der Angebote
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Für Anlagen, die vom Bieter gefordert oder aus eigenen
Stücken dem Angebot beigefügt werden, werden keine Kosten erstattet.
Bietergemeinschaften
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben
mit dem Angebot einzureichen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen
und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter
für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Besondere Anforderungen an die Hausverwaltung und dessen Personal:
Da die Wohnanlagen vorrangig mit anerkannten Flüchtlingen belegt werden soll, ist es absolut notwendig, dass das für diese
Anlagen einzusetzende Personal besonders sorgfältig ausgewählt wird.
Außerdem muss gewährleistet sein, dass das eingesetzte Personal der deutschen und zusätzlich der
englischen Sprache mächtig ist und nicht häufig wechselt.
Zuschlagskriterien
Den Zuschlag erhält das Unternehmen, welches das wirtschaftlichste Angebot nach den vom Auftraggeber gesetzten
Wertungskriterien abgibt. Auf die anliegende Wertungstabelle wird verwiesen.
Mindestanforderungen
Bieter müssen seit dem 01.03.2019 die Erlaubnis nach  34c Gewerbeordnung (GewO) besitzen
und nachweisen (siehe Anlage 08a).
Einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben entnehmen Sie bitte der entsprechenden
Leistungsbeschreibung
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können
bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei
dem Bieter nachgefordert werden.
Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber
verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
4
- 4 -
Sollen zur (Teil-)Leistungserbringung weitere Unternehmen durch den Bieter beauftragt werden, ist
für jedes Unternehmen jeweils das ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung für Unternehmen
zur Eignung (siehe Anlage 08) vorzulegen.
Nebenangebote sind nicht zulässig.
Zuschlags- und Bindefrist
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 28.11.2019.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen,
werden ausgeschlossen.
Wir freuen uns auf Ihr Angebot und verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Regierung von Niederbayern
5
 Regierung von Niederbayern
Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer staatlichen
Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
 in 84028 Landshut samt Mietvertragsmanagement
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Stand: 20.09.2019
Öffentliche (nationale) Ausschreibung der hausverwalterlichen
Betreuung einer staatlichen Wohnanlage in der Sigmund-SchwarzStraße 3a, 3b und 3c in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern
Frau Tamara Spitzauer
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
6
 Regierung von Niederbayern
Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer staatlichen
Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
 in 84028 Landshut samt Mietvertragsmanagement
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Inhalt
1 Auftragsbeschreibung 3
1.1 Gegenstand der Ausschreibung 3
1.2 Beschreibung der Wohnanlage 4
2 Organisatorischer Ablauf der Ausschreibung 7
2.1 Hinweise zur Kalkulation 7
2.2 Fragen zur Ausschreibung 21
2.3 Angebotsabgabe 21
2.4 Aufklärungsgespräche 22
3 Organisation 22
3.1 Personaleinsatz 23
3.2 Technische Ausstattung 24
4 Ausstattung zur Leistungserbringung 24
4.1 Flächen, Räume 24
4.2 IuK  Ausstattung 25
5 Rahmenbedingungen Leistungsdurchführung 25
6 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers 25
7 Leistungsvergütung 26
8 Vertragliche Regelungen 26
8.1 Vorgesehene Vertragsdauer 26
8.2 Haftung 27
7
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Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
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1 Auftragsbeschreibung
Der Freistaat Bayern hat 2016 auf einer ca. 3.650 m großen Teilfläche des staatlichen
Grundstücks Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c in 84028 Landshut (Fist.-Nrn. 791/2)
im Rahmen des Sofortprogrammes Wohnen für anerkannte Flüchtlinge des Freistaates
Bayern eine staatliche Wohnanlage errichtet.
Die Wohnanlage dient vorrangig der Vermietung an anerkannte Flüchtlinge sowie bis zu
rund 30 % an heimische Bedürftige der Stadt Landshut.
Diese Wohnanlage (samt o.g. Freiflächen) soll durch ein Hausverwaltungsunternehmen
betreut werden.
1.1 Gegenstand der Ausschreibung
Die im Folgenden aufgelisteten Dateien sind Bestandteil der Ausschreibung und sind zur
Angebotserstellung zu verwenden:
 01_Leistungsbeschreibung.pdf
 01a_Preisblatt.xlsx
 02_Beschreibung_Wohnanlage.pdf
 02a_Anlage_1_Objekt_u_Konstruktionsbeschreibung.pdf
 02b_Anlage_2_Grundrisse_Hs1_mit_Lageplan.pdf
 02c_Anlage_3_ Grundrisse_Hs2_mit_Lageplan.pdf
 02d_Anlage_4_Grundrisse_Hs3_mit_Lageplan.pdf
 02e_Anlage_5_Außenanlageplan
 03_Verwaltervertrag_Landshut.pdf
 04_Bewertungsmatrix.pdf
 05_Bietererklärung.pdf
 06_Bietergemeinschaftserklärung.pdf
 07_Erklärung_Scientology.pdf
 08_Eigenerklärung_zur_Eignung.pdf
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Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
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 08a_Erklärung über die Erlaubnis nach  34c GewO.pdf
 09_Erklärung_deutsche_englische_Sprachkenntnis.pdf
 10a_Wohnungsmietvertrag_klein.pdf
 10b_Wohnungsmietvertrag_groß.pdf
 11_Hausordnung.pdf
 12_Wohnungsgeberbestätigung.pdf
 13_Formblatt Objektbesichtigung.pdf
 14_Infoblatt_DSGVO_an_Mieter.pdf
 15_Vereinbarung_DS.pdf
 16_Zusatzvereinbarung.pdf
 17_Sonververeinbarung-Bank.pdf
 18_Angebotsaufkleber.pdf
Die aufgeführten Unterlagen werden Vertragsbestandteil. Bitte überprüfen Sie die Unterlagen
auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie bei der Einreichung Ihres Angebots
die unter Ziffer 2.3 aufgeführten Unterlagen vollständig vorlegen.
1.2 Beschreibung der Wohnanlage
Die Baugenehmigung erlaubt auf diesem Grundstück drei freistehende, zweigeschossige
Mehrfamilienhäuser (ohne Unterkellerung) zu errichten. Die Häuser bieten Platz für
insgesamt 11 kleine und 6 große Wohnungen sowie Gemeinschaftsbereichen mit 1
Mehrzweckraum (mit WC-Bereich) und 1 Betreuungsraum,2 Lagerräumen (ggfs. für
Kinderwägen), 1 Abstell- und 1 Büroraum für den Hausmeister sowie 1 Müllraum.
Die kleinen Wohnungen mit jeweils ca. 47,63 m Wohnfläche verfügen über
 einen Aufenthaltsraum mit (eingerichteter) Kochnische (inkl. Elektrogeräten),
 zwei Schlafräume,
 ein Bad mit Dusche und WC und eigenem Waschmaschinenanschluss sowie
 einen Abstellraum
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Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
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Die großen Wohnungen mit jeweils ca. 95,75 m Wohnfläche verfügen je über
 einen Aufenthaltsraum mit (eingerichteter) Kochnische (inkl. Elektrogeräten) mit,
 einem vorgelagerten Flurbereich
 vier Schlafräume,
 ein Bad mit Dusche und eigenem Waschmaschinenanschluss,
 ein separates WC sowie
 ein Abstellraum
Beide Wohnungen verfügen außerdem über je
 1 Satellitenanschluss für Rundfunk- und Fernsehempfang => hierdurch ist das
 Anbringen weiterer Außenantennen durch die Mieter untersagt
 einen Telefonanschluss (Anbieter ist durch den Mieter selbst zu wählen)
Im Haus 1 steht im EG
Ein Mehrzweckraum mit WC-Bereich (Uni-Sex) und ein Lagerraum (ggfs. für Kinderwägen);
Im Haus 2 steht im EG
Ein zentraler Müllraum und ein Lagerraum (ggfs. für Kinderwägen);
Im Haus 3 steht im EG
ein Betreuungsraum, ein Lagerraum (ggfs. für Kinderwägen) und ein Hausmeisterbüro
mit Abstellraum
zur Verfügung.
Es wird
 bei den kleinen Wohnungen von einer Bewohnerzahl von 3  4 Personen und
 bei den großen Wohnungen von einer Bewohnerzahl von 7  8 Personen
je Wohneinheit ausgegangen.
Jede Wohneinheit verfügt über einen separaten Eingang von außen, wobei die Wohnungen
des 1.OG über außenliegende Treppen verfügen.
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Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die die Maximilianstraße, die SigmundSchwarz-Straße, einen staatseigenen Weg
zur kleinen Reithalle und mit einem Fußwegenetz
zu den einzelnen Wohngebäuden.
Im Bereich der Sigmund-Schwarz-Straße befinden sich dreizehn KFZ-Stellplätze (mit
wassergebundener Oberfläche und einer Größe von ca. 105,0 m).
Der Fuß- und Radweg entlang der Sigmund-Schwarz-Straße (auf wassergebundener
Oberfläche, Größe: ca. 225,0 m), die Zuwegungen zur Wohnanlagen (auf
wassergebundener Oberfläche, Größe: ca. 85,0 m) und die Innenhofbereiche
(Drainpflaster, Größe: ca. 550,0 m) unterliegen der Räum- und Streupflicht.
Die übrigen Freiflächen sind mit Rasen, Sträuchern und Bäumen begrünt
(Größe: ca. 1.900,0 m).
Auf der Freifläche befindet sich außerdem ein Kinderspielplatz.
2 Organisatorischer Ablauf der Ausschreibung
2.1 Hinweise zur Kalkulation
Der Auftragnehmer erhält als Vergütung für seine Leistungen eine jährliche
Hausverwaltervergütung, mit der sämtliche Leistungen abgegolten werden.
Darüber hinausgehende Leistungen, die dafür vom Auftragnehmer nachzuweisen sind,
werden gesondert abgerechnet.
Das Angebot muss Angaben zur Höhe der geforderten Vergütung für
1. Einmalige Leistungen,
2. Objektmanagement (Hausmeisterdienst und Hausverwaltung)
3. Dokumentation und Berichtswesen
4. Reinigung (getrennt nach Gemeinschafts- u. Außenanlagenflächen)
5. Außenanlagenpflege (getrennt nach Rasen- bzw. Baum- und Strauchpflege)
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6. Winterdienste (als Tagespauschale)
- einzutragen in beiliegendem Preisblatt - enthalten.
Die o.g. Leistungen haben jeweils folgenden Inhalt:
1. Einmalige Leistungen:
a) Vorbereitung des Regelbetriebs:
Die Vorbereitung des Regelbetriebs erfolgt durch den Hausverwalter.
Dieser stellt die Abstimmung und Durchführung der zur Übernahme der
Wohnanlage notwendigen Schritte sicher.
b) Übernahme von Wartung, Instandsetzung, sowie der Unterlagen:
Der Hausverwalter übernimmt
- den Einbau von Wärmemengenzählern, Warmwasserzählern und sonstigen
Geräten zur Verbrauchsmessung, Ablesung und Abrechnungserstellung durch
einen zu beauftragenden Dritten.
Die Abrechnung der Heiz  und Warmwasserkosten bzw. der sonstigen Medien
gegenüber den Mietern bzw. dem Vermieter hat durch den Hausverwalter zu
erfolgen.
- vom AG (bzw. vom Staatlichen Bauamt Landshut / von der Regierung von
Niederbayern) alle Gebäude mit ggfs. erforderlichen Unterlagen sowie
Schlüsseln und bestätigt deren Erhalt.
- arbeitet sich in diese Unterlagen ein, prüft die gesamte Bestandsdokumentation
auf Vollständigkeit und Richtigkeit (insbesondere Bedienungs- und
Wartungsanleitungen, Bestandszeichnungen, etc.), korrigiert eventuell darin
enthaltene Fehler und bestätigt gegenüber dem AG, dass ihm eine
ausreichende Dokumentation übergeben wurde, damit dieser seinen Pflichten
im Rahmen der Beauftragung vollumfänglich nachkommen kann.
Diese Leistungen sind mit einem einmaligen Pauschalpreis zu kalkulieren.
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2. Objektmanagement:
a) Hausmeister:
Der Hausmeister ist für alle Wohngebäude der Wohnanlage und der dazugehörigen
Außenanlagen zuständig.
Er übernimmt alle allgemein üblichen hausmeisterlichen Dienste
(inkl. die Bereitstellung aller Mülltonnen zum Abholort (ggfs. an der Straße) bzw.
Rückstellung in den Mülltonnenbereich zu den jeweiligen Abholturni, den Austausch
von Leuchtmitteln an der Beleuchtung der Wohnungs- und Hauseingänge, der
Außenbeleuchtung (Mastleuchten), der Leuchten in den Mülltonnen-,
Fahrradabstell- bzw. Kinderwagenraumbereichen sowie der Beleuchtung im
Gemeinschaftsraum).
Weiterhin sichert er einen reibungslosen Gebäude- und Vermietungsbetrieb, soweit
dies nicht Aufgabe des Hausverwalters ist.
Diese Leistungen sind mit einem jährlichen Pauschalpreis für die gesamte
Wohnanlage zu kalkulieren.
b) Hausverwaltung:
 Der Hausverwalter übernimmt die Managementleistung innerhalb der
Gebäudebewirtschaftung (einschl. der Veranlassung und Koordination von
erforderlichen Wartungsarbeiten an den techn. Einrichtungen und Anlagen, z.B.
Heizung, Rauchmelder etc.) und erbringt durch selbständiges Agieren eine
intensive Betreuung der Objekte.
 Er ist der zentrale Ansprechpartner vor Ort für die Mieter.
 Der Hausverwalter ist für die gesamte Wohnanlage zuständig und übernimmt
insbesondere in den Bereichen Vermietungsmanagement alle Aufgaben eines
Eigentümers in Abstimmung mit dem AG.
 Die Verantwortung des Hausverwalters besteht insbesondere aus:
- dem Einbau von Wärmemengenzählern, Warmwasserzählern und
sonstigen Geräten zur Verbrauchsmessung, Ablesung und
Abrechnungserstellung durch einen zu beauftragenden Dritten (soweit
erforderlich).
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- Die Abrechnung der Heiz  und Warmwasserkosten bzw. der sonstigen
Medien gegenüber den Mietern bzw. dem Vermieter hat durch den
Hausverwalter zu erfolgen.
- Umsetzung des Belegungskonzeptes der Regierung von Niederbayern
durch Vermietung der Wohnungen, inkl. der Vereinnahmung der Mieten
und Nebenkostenvorauszahlungen (mit außergerichtlichem
Mahnverfahren, d. h. ohne Beauftragung eines Rechtsanwaltes
(Inkassogeschäft). Sollte dieses Verfahren erfolglos verlaufen, ist über die
Regierung von Niederbayern das zuständige Landesamt für Finanzen zur
Durchführung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens zu
beauftragen.)
- Vierteljährliche Abführung der eingenommenen Nettomieten an die
Regierung von Niederbayern
- Vereinnahmung von Kautionen, Anlegen der Kautionen auf entsprechende
Konten und Rückzahlung bei Auszug
- Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern (sofern umlagefähig) und
mit der Regierung von Niederbayern (bei nicht-umlagefähigen
Nebenkosten)
- Die hierbei für das Mietkonto bzw. die Kautionskonten anfallenden
Kontoführungsgebühren können weder den Mietern noch der Regierung
von Niederbayern in Rechnung gestellt werden, sondern sind mit dem
jährlichen Pauschalpreis abgegolten
- Durchführung von Besichtigungsterminen mit Mietinteressenten
- Übergabe bzw. Rücknahme der Wohnungen (inkl. Protokoll und
Wohnungsgeberbestätigung)
- Überprüfung der Durchführung von Schönheits- und Kleinreparaturen
durch die jeweiligen Mieter inkl. Anmahnung (und ggfs. Ersatzvornahme in
Absprache mit dem AG bzw. der Regierung von Niederbayern)
- Zuständig für die Einhaltung der gültigen gesetzlichen und technischen
Vorschriften, Verkehrssicherungspflicht, Unfall- und Brandschutz,
Gefährdungsbeurteilung
- Zuständig für die Einhaltung der Hausordnung
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Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
 in 84028 Landshut samt Mietvertragsmanagement
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- Meldung von zufällig festgestellten oder dem AN gemeldeten Mängeln im
Rahmen der Instandhaltung bzw. an "Dach u. Fach", sowie am Grundstück
an die Regierung von Niederbayern.
- Sicherstellung der Zugänglichkeit für die Durchführung von notwendigen
Instandhaltungs-/ Instandsetzungsmaßnahmen für das Staatliche Bauamt
Landshut.
- Kontakte zu den Mietern, Ansprechpartner der Mieter und des AG bzw. der
Regierung von Niederbayern in allen Belangen der Wohnanlage (auf
Anforderung der Regierung von Niederbayern sowie telefonisch,
schriftlich oder per E-Mail).
- Sicherstellung der Erreichbarkeit des Hausverwalters und des
Hausmeisters gem. 3.1 der Leistungsbeschreibung.
=> Benennung eines verantwortlichen Hausverwalters und Hausmeisters
=> Sicherstellung, dass diese während der angegebenen Zeiten für den
AG bzw. die Mieter erreichbar sind.
Für Abwesenheit, Krankheit oder Urlaub ist ein kompetenter
Stellvertreter zu bestellen. Der AN hat dem AG und der Regierung
von Niederbayern eine vollständige Liste mit allen relevanten
Kontaktdaten (Hausanschrift, Telefon, Telefax, E-Mail) der
Ansprechpartner zu übergeben. Änderungen sind zeitnah dem AG und
der Regierung von Niederbayern mitzuteilen
- Überwachung der vom Hausverwalter ggfs. beauftragten Fremdfirmen
(Subunternehmer)
- Teilnahme an Jours Fixes mit AG bzw. der Regierung von Niederbayern
(ca. 4 mal pro Jahr)
Diese Leistungen sind mit einem jährlichen Pauschalpreis für die gesamte
Wohnanlage zu kalkulieren.
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3. Dokumentation und Berichtswesen:
 Erstellung und halbjährliche Vorlage (jeweils spätestens am 31. Juli des laufenden
bzw. am 31.Januar des Folgejahres) folgender Dokumentation (in Papier- und
Dateiform) an den AG und an die Regierung von Niederbayern:
- Dokumentation von vermieteten Wohnungen und erzielte Netto-Mieteinnahmen
(Übersicht von Soll- und Ist-Mieten, sowie Nachweis mittels Kontoauszügen)
- Dokumentation von Mieterwechseln und Leerständen (mit Begründungen)
sowie Mitteilung über Familienzuwachs
Diese Leistungen sind mit einem jährlichen Pauschalpreis für die gesamte
Wohnanlage zu kalkulieren.
4. Reinigung
a) Reinigung der Gemeinschaftsflächen
- Reinigung des Mehrzweck- und Betreuungsraumes
Der Mehrzweck- und Betreuungsraum (samt beider WC-Bereiche) mit einer
Gesamtgröße von ca. 49,89 m ist jeweils einmal wöchentlich feucht zu
wischen und von angefallenem Dreck / Unrat zu befreien. Dieser ist
entsprechend zu entsorgen.
- Reinigung der Lagerräume
Die 3 Lagerräume mit einer Gesamtgröße von 24,29 m sind jeweils einmal
jährlich zu reinigen und von angefallenem Dreck / Unrat zu befreien. Dieser ist
entsprechend zu entsorgen.
- Reinigung des Müllraumes
Der Müllraum mit einer Gesamtgröße von 28,95 m ist jeweils einmal alle zwei
Wochen zu reinigen und von angefallenem Dreck / Unrat zu befreien. Dieser ist
entsprechend zu entsorgen
 Diese Leistungen sind mit einem jährlichen Pauschalpreis für die gesamte
Wohnanlage zu kalkulieren.
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b) Reinigung der Außenanlagen:
 Als Kalkulationshilfe ist der beiliegende Außenanlageplan zu beachten.
 Grünanlagen (Fläche: ca. 1.900,00 m)
Unter Grünanlagen sind Rasenflächen und Pflanzflächen (Beete, Rabatten,
Sträucher, Hecken, Bodendecker und Bäume) zu verstehen.
Die Grünanlagen sollen stets einen ordentlichen, gepflegten und sauberen
Eindruck vermitteln.
Die Grünanlagen sind unter Beachtung der Empfindlichkeit der Anlagen
1 mal monatlich manuell mittels Sichtreinigungen zu säubern. Hierbei sind
Plastik, Papier, Dosen, Flaschen, Unrat, Restmüll, Abfälle usw. auf den
Rasenflächen einzusammeln bzw. bei den Beeten, Rabatten, Sträuchern,
Hecken, Bodendeckern und Bäumen zu entfernen. Laub auf den Rasenflächen
ist aufzunehmen.
Die fachgerechte Entsorgung von Abfällen, Unrat, Laub, Dosen, Flaschen,
Restmüll, Plastik und dergleichen gehört zum Leistungsumfang. Das
aufgenommene Laub ist zur Deponie zu fahren, dies wird nicht gesondert
vergütet.
Das Befahren der Grünanlagen darf nur insofern erfolgen, wenn Schäden an
den Grünanlagen durch die Befahrung ausgeschlossen sind.
Der AN haftet für Schäden durch unsachgemäße Reinigung. Gleiches gilt für
den Einsatz von sonstigen Reinigungshilfen.
 Spielplatz (Fläche: insgesamt ca. 158,12 m)
Der Spielplatz ist gem. DIN EN 1176-7 mindestens einmal pro Woche zu
sichten. Alle drei Monate ist eine operative Prüfung auf Funktionsfähigkeit der
Geräte durchzuführen. Für die Durchführung einer Jahreshauptprüfung muss
eine externe Firma in Absprache mit der Regierung von Niederbayern
beauftragt werden. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.
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 Verkehrsflächen (Fläche: ca. 1.660,00 m)
Unter Verkehrsflächen sind Straßen, Wege und Plätze und sonstige begehbare
Flächen, die zum Gebäude gehören, befestigte Außenanlagen
(hier insb. Feuerwehraufstellfläche mit Rasengittersteinen), Parkplatzflächen,
(Vorsicht: mit wassergebundener Oberfläche), Bodenabläufe und
Eingangsbereiche der Gebäude inkl. der Außentreppen zu verstehen.
Die Verkehrsflächen sind 1 x monatlich maschinell oder mit entsprechenden
geeigneten Gerätschaften bzw. manuell fachgerecht mittels Sichtreinigungen
zu säubern. Weiterhin ist Gras- und Kräuterwuchs auf den Reinigungsflächen
mechanisch zu beseitigen. Straßenkehricht, Plastik, Papier, Dosen, Flaschen,
Unrat und ähnlich kleinere Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln.
Herbstlicher Laubfall ist abzukehren.
Abfallbehälter (sofern vorhanden) sind zu entleeren und gegebenenfalls allseits
feucht auszuwischen bzw. abzuwischen und entsprechend mit Plastiktüten zu
bestücken.
Bänke (sofern vorhanden) im Außenbereich sind ggfs. 1x jährlich zu Beginn des
Sommers gem. der Herstellervorschriften zu behandeln.
Beleuchtungskörper sind bei der Reinigung feucht abzuwischen.
Die fachgerechte Entsorgung von Abfällen, Kehricht, Laub, Dosen, Flaschen,
Restmüll und dergleichen gehört zum Leistungsumfang.
Wildkrautvertilgungsmittel (z.B. Salze, ätzende Stoffe) dürfen nicht verwendet
werden. Thermische Wildkrautbeseitigung ist nicht erlaubt.
Übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist zu vermeiden.
 Bodenabläufe:
Die Abdeckungen der Bodenabläufe sind mit geeignetem Werkzeug
aufzuschließen.
Der Inhalt in den Bodenabläufen und in den Schmutzkörben ist halbjährlich
(im Frühling und Herbst) auszuräumen und anschließend sind diese zu spülen
bzw. auszuspritzen oder nass zu reinigen.
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Nach Beendigung des Reinigungsvorganges sind die Abdeckungen der
Bodenabläufe wieder zu verschließen.
Das Schmutzwasser sowie die angefallene Schlicke, Schlamm, Laub usw. ist
fachgerecht nach der Gefahrgutverordnung zu entsorgen und wird nicht
gesondert vergütet.
Geräte und Hilfsmittel werden vom AN gestellt.
 Gullys mit dazugehörigen Schmutzkörben:
Die Abdeckung der Gullys sind mit geeignetem Werkzeug aufzuschließen.
Der Inhalt in den Schmutzfangkörben ist halbjährlich (im Frühling und Herbst)
auszuräumen und anschließend sind diese zu spülen bzw. auszuspritzen oder
nass zu reinigen.
Nach Beendigung des Reinigungsvorganges sind die Abdeckungen der Gullys
wieder zu verschließen.
Das Schmutzwasser sowie die angefallenen Schlicke, Schlamm, Laub usw. ist
fachgerecht nach der Gefahrgutverordnung zu entsorgen und wird nicht
gesondert vergütet.
Geräte und Hilfsmittel werden vom AN gestellt.
( => Öffentlicher Gehweg
 Der öffentliche Gehweg mit Zufahrt im Bereich des Grundstückes hat
eine Fläche von ca. 284,88 m. Er ist wie die Verkehrsflächen zu reinigen.)
Diese Leistungen sind mit einem jährlichen Pauschalpreis für die gesamte
Wohnanlage zu kalkulieren.
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5. Außenanlagenpflege
Die Außenanlagenpflege umfasst
 das Mähen des Gebrauchsrasens
und
 den Rückschnitt an Sträuchern und Bäumen
(Vorsicht: Schotterrasen auf wassergebundener Oberfläche)
Als Kalkulationshilfe ist der beiliegende Außenanlageplan zu beachten.
Die Leistungen beginnen im Frühjahr (ab ca. Mai 2020) erstrecken sich in den
Folgejahren jeweils über die volle Vegetationsperiode eines Kalenderjahres.
Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig
auszuführen.
Die Ausführung jeder Teilleistung ist der Regierung von Niederbayern anzuzeigen. Die
vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen.
Schnittgut wird grundsätzlich Eigentum des AN und muss von diesem unverzüglich und
auf dessen Kosten entsorgt werden.
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs
sind verboten.
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von Schädlingen und
Krankheiten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des AG verwendet werden.
Bei den Arbeiten anfallender Unrat sowie Schnitt-, Mähgut und Pflanzenabfälle sind vom
AN auf dessen Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
a) Mähen und Bewässern des Gebrauchsrasens
Mähen mit Schnitthöhe 3 cm, 5 x pro Jahr von April bis September
und Bewässern der Rasenflächen, 6 x pro Jahr von April bis September
Diese Leistungen sind mit einem jährlichen Pauschalpreis für die gesamte
Wohnanlage zu kalkulieren.
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Alternativ:
zusätzliches Mähen und Bewässern von Gebrauchsrasen pro Tag auf Anforderung
durch die Regierung von Niederbayern
Diese Leistungen sind mit einem TAGESPREIS zu kalkulieren.
Der AN dokumentiert die Einsätze nach Zeit und Datum entsprechend der
versicherungstechnischen Notwendigkeit.
Diese Dokumentation ist der Regierung von Niederbayern zur Abrechnung bzw.
ansonsten jederzeit auf Verlangen vorzulegen. Die Dokumentation der Einsätze ist
die Basis für die Vergütung des zusätzlichen Mähens und Bewässerns.
b) Rückschnitt an Sträuchern und Bäumen
Rückschnitt an Sträuchern und Bäumen 1 x pro Jahr auf eine Höhe von 50 cm
(hauptsächlich im Frühling/Herbst).
Diese Leistungen sind mit einem jährlichen Pauschalpreis für die gesamte
Wohnanlage zu kalkulieren.
6. Winterdienst
Der AN übernimmt  OHNE gesonderte Veranlassung durch den AG (bzw. die
Regierung von Niederbayern)  die Leistungen des Winterdienstes sobald und solange
es die Witterungsverhältnisse erfordern.
Hierunter fallen:
 Die Verkehrsflächen unter Ziffer 4b (Fläche: ca. 1.660,00 m)
 Gehweg/Zufahrt (Fläche: ca. 284,88 m)
Zweck des Winterdienstes (Räum- und Streudienst) ist, die Entstehung von Glätte auf
Verkehrsflächen zu verhindern und die Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit der
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Flächen zu erhalten bzw. herzustellen, sowie bei Tauwetter den Abfluss des
Schneewassers zu ermöglichen.
Der Räum- und Streudienst hat sachgemäß und je nach Beschaffenheit der Flächen
durch den Einsatz von Groß- oder Kleingeräten oder durch Handräumung zu erfolgen.
Es ist darauf zu achten, dass Vegetationsflächen und Bäume nicht von Streugut
beaufschlagt werden.
Der Auftragnehmer hat die Räum- und Streuarbeiten eigenverantwortlich durchzuführen.
Er ist für den vertragsmäßigen und verkehrssicheren Zustand der Verkehrsflächen allein
verantwortlich.
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch die im Rahmen
dieses Vertrages eingesetzten Personen schuldhaft verursacht werden.
Soweit Dritte Schaden erleiden und den Auftraggeber in Anspruch nehmen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich freizustellen.
Der Auftragnehmer haftet an Stelle des Auftraggebers für alle Schäden, die sich aus
einer nicht sach- oder nicht zeitgemäßen Durchführung des Winterdienstes ergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Unfallverhütungs- und sonstigen der Sicherheit
dienenden Vorschriften einzuhalten.
In beigefügten Lageplan sind die innerhalb und außerhalb der Liegenschaft liegenden
Verkehrsflächen verzeichnet.
Der Winterdienst ist für die außenliegenden Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft
(private Verkehrsflächen) sowie auf den Außentreppen der Gebäude zu leisten.
Der Winterdienst ist ggfs. auch für die außenliegenden Verkehrsflächen außerhalb des
Grundstückes (öffentliche Verkehrsflächen) entsprechend den Verpflichtungen der Stadt
Landshut zu leisten. Auf den öffentlichen Verkehrsflächen ist der Winterdienst in dem
Zeitraum und Turnus durchzuführen, der die Einhaltung der ortsrechtlichen Vorschriften
gewährleistet.
Auf den privaten Verkehrsflächen ist der Winterdienst so durchzuführen, dass die
Verkehrssicherheit und Benutzbarkeit der Flächen täglich im Zeitraum 06:00 Uhr bis
 20:00 Uhr gewährleistet ist.
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Die Räumung des Parkplatzes und evtl. sonst während der Benutzung schwer zu
räumender Flächen ist so durchzuführen, dass Zeiten der geringen Belegung genutzt
werden, um die Flächen möglichst weiträumig von Schnee, Schneematsch und
vereistem Schnee zu befreien.
Der AN dokumentiert die Einsätze nach Zeit und Datum entsprechend der
versicherungstechnischen Notwendigkeit. Diese Dokumentation ist der Regierung von
Niederbayern zur Abrechnung bzw. ansonsten jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
Die Dokumentation der Einsätze nach Zeit und Datum ist die Basis für die Vergütung
des Winterdienstes.
Diese Leistungen sind mit einem Tagespreis für die gesamte Wohnanlage zu
kalkulieren.
7. Sonderleistungen / Regiearbeiten
Eine Sonderleistung erfolgt nur auf besondere Anordnung des AG (Regierung von
Niederbayern) und kann auch nur für einzelne Wohnungen in Auftrag gegeben werden.
Hierzu wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen, die Umfang, Zeiträume und
entsprechende Verrechnungssätze beinhaltet.
Der zu erwartende Umfang an Sonderarbeiten wurde aufgrund von Erfahrungswerten
geschätzt. Der tatsächliche Umfang der Sonderarbeiten ab Vertragsbeginn bis zur
vollständigen Belegung der Wohnanlage kann daher abweichen.
Ein Anspruch auf Abruf dieser Leistung besteht nicht.
Die Abrechnung erfolgt gemäß angebotenem Viertelstundensatz und je angefangener
Viertelstunde nach Durchführung der Arbeiten (Preisangaben inkl. sonst. Nebenkosten).
2.2 Fragen zur Ausschreibung
Fragen zur Ausschreibung richten Sie bitte ausschließlich über das Online-Portal
www.auftraege.bayern.de
Die Fragen werden dann zeitnah beantwortet.
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2.3 Angebotsabgabe
Bitte richten Sie Ihr vollständiges Angebot bis spätestens
Dienstag, 29.10.2019, 10:00 Uhr
 an:
Regierung von Niederbayern
Frau Tamara Spitzauer
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Insbesondere sind folgende (ausgefüllte) Unterlagen abzugeben:
 Organisationskonzept
 Bietererklärung (Anlage)
 ggf. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage)
 Scientology-Schutzerklärung (Anlage)
 Erklärung deutsche und englische Sprachkenntnisse
 Eigenerklärungen nach  33 UVgO (mit Referenzliste - für jeden Bieter bei
Bietergemeinschaften bzw. für jeden Nachunternehmer)
 Erklärung Eignung nach  34c GewO (Anlage)
 Nachweis der Eignung nach  35 UVgO
o Nachweis der geforderten Versicherung in der in der Leistungsbeschreibung
angegebenen Höhe
 ggf. Formblatt Objektbesichtigung (Anlage)
 Datenschutzkonzept zur Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Die Unterlagen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder in Papierform (zusätzlich im
Dateiformat auf CD) einzureichen.
Die Angebote haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Unterlagen dürfen nicht verändert
und ausschließlich an den vorgesehenen Stellen bearbeitet werden.
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Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der
Abgabefrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu
bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden.
Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom
Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
2.4 Aufklärungsgespräche
Alle vollständigen Angebote werden vom Auftraggeber zunächst nach der anliegenden
Bewertungsmatrix gewichtet.
Da der Auftragnehmer bei der Wohnanlage den Freistaat Bayern repräsentiert, spielt sein
professionelles Auftreten für den Auftraggeber eine entscheidende Rolle.
Er kann daher die Bewerber zu einem Aufklärungsgespräch einladen, in dem sich die
Bewerber persönlich vorstellen und ihr Konzept darstellen sollen.
Bei den Gesprächen werden keine Verhandlungen über die Angebote geführt.
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3 Organisation
Auf Basis der Daten aus dieser Leistungsbeschreibung und der beiliegenden
Objektbeschreibung hat der Bieter ein Organisationskonzept zu entwickeln.
Dieses ist dem Angebot beizulegen. Das Organisationskonzept des Bieters stellt einen
wesentlichen Inhalt des Angebotes dar. Das Konzept darf insgesamt nicht mehr als 10 Seiten
umfassen.
Aus dem Organisationskonzept des Bieters müssen Angaben zur Art und Weise, wie die
Leistungen erbracht und abgewickelt werden, ersichtlich sein. Wir bitten insbesondere um
folgende Darstellungen:
a) Ablauforganisation des Vermietungsmanagements:
Terminplanung
Regelung der Verantwortlichkeiten und Schnittstellen
b) Personaleinsatz und Qualifikation
Personalplanung für das Projekt
Anzahl, Qualifikation, Aufgaben der vorgesehenen Mitarbeiter
Regelung der Vertretung
c) Sonstige Qualitätsaspekte
Angaben zur Informations- und Kommunikationstechnik
Angaben zur technischen Ausstattung
Angaben zur Form der Nebenkostenabrechnungen
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3.1 Personaleinsatz
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für die Vertragslaufzeit ausreichend Personal für
das Mietvertragsmanagement und die Koordination und Durchführung der
Wohnanlagenbetreuung, die auch zeitgleich liegen können, zur Verfügung steht.
Das hierfür zusammengestellte Team des Auftragnehmers sollte sowohl über bautechnischen
Sachverstand als auch über immobilienwirtschaftliche Fachkenntnisse verfügen.
Da der Auftragnehmer bei Betreuung der Wohnanlage den Freistaat Bayern präsentiert, legen
wir auf ein professionelles anspruchsvolles Auftreten des eingesetzten Personals besonderen
Wert.
Das Team sollte über ein sehr gutes äußeres Erscheinungsbild und perfekte deutsche
Rhetorik verfügen und zumindest ausreichend auch auf Englisch sicher kommunizieren
können, da der Mieterkreis überwiegend aus anerkannten Flüchtlingen besteht.
Die telefonische Erreichbarkeit
 der Hausverwaltung muss für Mieter und die Regierung von Niederbayern
Mo.-Do. von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Fr. von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und
 des Hausmeisters muss für Mieter und die Regierung von Niederbayern außerhalb der
o.g. Zeiten sowie an den Wochenenden für Notfälle (z.B. Heizungsausfall,
Wasserrohrbruch, etc.)
gewährleistet sein.
3.2 Technische Ausstattung
Für die Durchführung der Vermietungen und der Nebenkostenabrechnungen muss die
Ausstattung des AN insbesondere für die Durchführung des Auftrages ausreichend sein und
die für das Vermietungsmanagement und die Nebenkostenabrechnungen mit der benötigten
Hard- und Software beim AN vorhanden sein.
Die Software muss dabei über ein Programm verfügen, dass für die fehlerfreie Erstellung von
Nebenkostenabrechnungen besonders geeignet ist.
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4 Ausstattung zur Leistungserbringung
4.1 Flächen, Räume
Dem Auftragnehmer werden vom Auftraggeber in der Wohnanlage (im Haus 3) folgende
Räume zur Wohnanlagenbetreuung für den Hausmeister unentgeltlich zur Verfügung gestellt:
1 Büroraum im EG (10,01 m),
1 Abstellraum im EG ( 1,51 m)
 und
die Mitbenutzung des (Unisex-)WC ( 2,03 m)
=> Gesamtfläche: ca. 13,55 m.
Der Auftragnehmer hat die ihm (alleinige bzw. zur Mitnutzung) zur Verfügung gestellten
Räume pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten zu reinigen und haftet für Beschädigungen.
4.2 IuK - Ausstattung
Der Auftragnehmer hat neben Hard- und Software auch jegliche Kosten für die Telefon- und
DV-Anbindung zu tragen (beinhaltet Gebührenaufkommen, evtl. Anschluss und
Leitungsverlegung(en), etc.).
5 Rahmenbedingungen Leistungsdurchführung
Vor Auftragsstart hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber insbesondere folgende
Informationen auszutauschen bzw. Schritte abzustimmen:
 Vorlage eines Personalkonzepts
 Vorstellung der vorgesehenen Mitarbeiter
 Vorlage der Versicherungspolicen zur allg. Haftpflicht und zur Vermögenshaftpflicht
Weiterhin gelten die Vorgaben aus den Leistungsunterlagen.
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6 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen von Bund und
Land, technische Vorschriften und Richtlinien einzuhalten, die für die sorgfältige Erfüllung des
Vertrages notwendig sind.
Der Auftragnehmer hat die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen
Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die UVV zu beachten.
Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen und dem
Vertragsentwurf.
7 Leistungsvergütung
Der Auftragnehmer erhält als Vergütung für seine Leistungen eine jährliche
Hausverwaltergebühr, gleichgültig, ob die Leistungen von einer Person oder von mehreren
Personen zusammen erbracht werden.
Darüber hinausgehende Leistungen, die bisher nicht im Leistungsumfang aufgenommen
(siehe Ziff. 2.1) wurden und die vom Auftragnehmer gesondert nachzuweisen sind, werden
nach deren vorheriger Genehmigung durch die Regierung von Niederbayern mit einem
pauschalen Stundensatz abgerechnet.
Das Angebot muss Angaben zur Höhe der geforderten Vergütung sowie zum Stundensatz
enthalten.
Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt jährlich nach Vorlage der Abrechnung durch den Auftragnehmer,
zahlbar durch den AG in 4 gleichen Raten jeweils 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. des Jahres.
Die Jahrespauschale deckt alle sich aus dem Vertrag ergebenden Nebenkosten, wie z.B.
Telefonkosten, Portokosten, Reisespesen, Fotokopien, Kontoführungsgebühren für Miet- und
Kautionskonten, etc. ab.
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8 Vertragliche Regelungen
8.1 Vorgesehene Vertragsdauer
Nach Ermittlung des wirtschaftlichsten und qualitativ besten Angebotes beabsichtigt der
Auftraggeber den Abschluss des Vertrages mit einer Laufzeit von drei Jahren bis zum
14.12.2022 mit dem Anbieter.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 15.12.2019.
Die Gebäude sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits bewohnt. Daher ist nach momentanem Stand
nicht davon auszugehen, dass zu Beginn des Vertrags viele Neuvermietungen anfallen.
8.2 Haftung
Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Vertrages
 eine Vermögenshaftpflichtversicherung bestehend aus
o einer Kassenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von
250.000,00 EUR
sowie
 eine allgemeine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
o 2.000.000,- pro Schadensfall für Personen,
o 1.000.000.-  pro Schadensfall für Sachschäden
und
o 100.000,- für Schlüsselschäden
abzuschließen und nachzuweisen.
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer
staatlichen Wohnanlage in der
Maximilianstraße 3, 3a u. 3b in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
Anlage: 02_Beschreibung_Wohnanlage.pdf
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Beschreibung für die Betreuung einer staatlichen Wohnanlage
in der Maximilianstraße in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
Präambel:
Der Freistaat Bayern errichtet auf einer ca. 3.650,00 m großen Grundstücksfläche des staatlichen
Grundstücks in der Maximilianstraße 3, 3a u. 3b in 84028 Landshut (Flst.-Nrn. 791/2) im Rahmen
des Sofortprogrammes Wohnen für anerkannte Flüchtlinge des Freistaates Bayern eine staatliche
Wohnanlage.
Diese Wohnanlage soll voraussichtlich zum 01.01.2017 Bezugsfertig sein und vorrangig der
Vermietung an anerkannte Flüchtlinge sowie bis zu 30 % an sonstige Wohnungslose der Stadt
Landshut dienen.
Die gesamte Wohnanlage (samt o.g. Freiflächen) soll ab Bezugsfertigkeit durch ein
Hausverwaltungsunternehmen betreut werden.
Umfang der Hausverwaltungstätigkeiten:
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, die o.g. Wohnanlage (samt o.g. Freiflächen) unter folgenden
Voraussetzungen an ein Wohnungsunternehmen zu verpachten:
1. Bewirtschaftung:
Der Hausverwalter übernimmt vollumfänglich
 alle notwendigen Hausverwaltertätigkeiten (entsprechend beiliegendem Verwaltervertrag)
sowie
 das gesamte Mietvertragsmanagement
ab Beginn des Pachtverhältnisses für die gesamte Vertragslaufzeit.
2. Verkehrssicherungspflicht:
Der Hausverwalter übernimmt vollumfänglich die Verkehrssicherungspflicht (inkl. Räumund Streupflicht) für die gesamte
Wohnanlage samt dazugehöriger Freiflächen.
3. Vertragslaufzeit:
Das angestrebte Vertragsverhältnis soll für 3 Jahre abgeschlossen und anschließend mit
einer Option für den AG (bzw. die Regierung von Mittelfranken) ggfs. zweimal um jeweils
ein Jahr verlängert werden.
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer
staatlichen Wohnanlage in der
Maximilianstraße 3, 3a u. 3b in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
Anlage: 02_Beschreibung_Wohnanlage.pdf
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4. Vermietungsmanagement:
a) Vermietung der Wohneinheiten:
Der Dienstleister übernimmt vollumfänglich
 den Abschluss und den Vollzug aller zivilrechtlicher Mietverträge an den
vorgesehenen Personenkreis  inkl. der Nebenkostenabrechnungen  und
erhält hierfür eine entsprechende Vergütung.
Der Dienstleister
 führt hierfür entsprechende Mietertreuhand- und Kautionskonten
und
 führt vierteljährlich alle erzielten Mieteinnahmen an den Auftraggeber ab.
b) Vorgesehener Mieterkreis:
Da die Wohnanlage vorrangig der Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in
Deutschland dienen soll, ist zur Vermietung folgendes Vorgehen vorgesehen:
 Der Hausverwalter schließt Mietverträge mit von der Regierung von
Niederbayern vorrangig vorgeschlagenen anerkannten Flüchtlingen bzw.
sonstigen Wohnungslosen der Stadt Straubing in Deutschland.
 Sollte dieser Personenkreis nicht ausreichend für eine vollständige Belegung der
zur Verfügung stehenden Wohnungen sein, ist die Regierung von Niederbayern
berechtigt, leer stehende Wohnungen ggfs. als Asylbewerberunterkunft zu
nutzen. Eine Belegungsverpflichtung besteht hierbei nicht.
 Aufgrund des vorgesehenen Personenkreises ist mit einer erhöhten
Mieterfluktuation und einem ggfs. erhöhten Betreuungsaufwand zu rechnen.
c) Miete, Miethöhe:
 Der Hausverwalter ist grundsätzlich verpflichtet, von den einzelnen
Mietparteien den vollen ortsüblichen Mietwert der Wohnung zu verlangen.
Dieser wird durch die Immobilien Freistaat Bayern  Regionalvertretung
Niederbayern ermittelt.
Es handelt sich hierbei allerdings um Wohnraum mit (teilweise) niedrigem
Standard.
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer
staatlichen Wohnanlage in der
Maximilianstraße 3, 3a u. 3b in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
Anlage: 02_Beschreibung_Wohnanlage.pdf
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 Sofern die genannten Mieter Leistungsempfänger im Rahmen der Sozialhilfe
(z.B. ALG II bzw. SGB XII) sind, ist folgendes zu beachten:
- Unterschreitet die durch die Job-Center festgelegte Mietobergrenze die
für diesen Bereich geltende ortsübliche Miete, ist diese festzulegende
Miete auf das Niveau der bestehenden Mietobergrenze zu begrenzen.
- Unterschreitet die für diesen Bereich geltende ortsübliche Miete die
durch die Job-Center festgelegte Mietobergrenze, darf nicht mehr als die
geltende ortsübliche Miete verlangt werden.
Diese Mietobergrenze wird durch die jeweils zuständige Kommune bzw. das JobCenter festgelegt und ist bei dieser ggfs. zu
erfragen.
 Im Falle der Nutzung einer Wohnung durch die Regierung von Niederbayern als
Asylbewerberunterkunft erfolgt diese unentgeltlich.
 Weiterhin ist der Hausverwalter verpflichtet, Mieterhöhungen im Rahmen des
Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) durchzuführen und zu verlangen.
Eine Überprüfung der Miethöhe ist spätestens alle 2 Jahre, bei Eintritt
mietwertändernder Umstände (z.B. wohnwertverbessernde bauliche
Maßnahmen) und bei einem Mieterwechsel, wenn die letzte Überprüfung länger
als ein Jahr zurückliegt, in Abstimmung mit der Immobilien Freistaat Bayern
Regionalvertretung Niederbayern durchzuführen.
5. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen:
Die laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (auch hinsichtlich der in
den Wohnungen eingebauten Küchenzeilen samt Elektrogeräten) im Allgemeinen sowie
an Dach und Fach übernimmt die Regierung von Niederbayern in Abstimmung mit dem
Staatlichen Bauamt Landshut.
Unter Dach und Fach verstehen die Vertragsparteien die gesamte tragende
Konstruktion der Wohnanlage mit Fundamenten, Dach sowie Außenwänden inkl. etwaiger
Fassadenverkleidungen, Vordächer sowie außen mit dem Objekt fest verbundene Teile,
konstruktive Decken ohne abgehängte Decken, aber inkl. Unterbodenkonstruktionen,
tragende Wände sowie alle innerhalb des Mauerwerks verlegten technischen
Einrichtungen bis zum Austritt aus dem Mauerwerk in die Mieträume.
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer
staatlichen Wohnanlage in der
Maximilianstraße 3, 3a u. 3b in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
Anlage: 02_Beschreibung_Wohnanlage.pdf
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Details zur Wohnanlage und den einzelnen Wohnungen:
Im Folgenden werden die Wohnanlage und die einzelnen Wohneinheiten näher beschrieben.
Genauere Details (insbesondere zu zur Konstruktion und Ausstattung der Wohngebäude) entnehmen
Sie bitte der beiliegenden Objektbeschreibung der staatlichen Bauverwaltung bzw. den beiliegenden
Grundrissen, sowie dem Lageplan.
1) Details zur Wohnanlage:
Die Baugenehmigung erlaubt, auf diesen Grundstücken drei freistehende, zweigeschossige
Mehrfamilienhäuser (ohne Unterkellerung) zu errichten. Die Häuser bieten Platz für insgesamt
11 kleine und 6 große Wohnungen sowie Gemeinschaftsbereichen mit 1 Mehrzweckraum
(mit WC-Bereich)- und 1 Betreuungsraum, 2 Lagerräumen (ggfs. für Kinderwägen), 1 Abstellund 1 Büroraum für den Hausmeister
sowie 2 Müllräumen.
2) Details zu den Wohnungen:
Die kleinen Wohnungen mit jeweils ca. 47,63 m Wohnfläche verfügen über
 einen Aufenthaltsraum mit (eingerichteter) Kochnische (inkl. Elektrogeräten),
 zwei Schlafräume,
 ein Bad mit Dusche und WC und eigenem Waschmaschinenanschluss sowie
 einen Abstellraum
Die großen Wohnungen mit jeweils ca. 95,75 m verfügen über
 einen Aufenthaltsraum mit (eingerichteter) Kochnische (inkl. Elektrogeräten) mit,
 einem vorgelagerten Flurbereich
 vier Schlafräume,
 ein Bad mit Dusche und eigenem Waschmaschinenanschluss,
 ein separates WC sowie
 einen Abstellraum
Beide Wohnungen verfügen außerdem über je
 1 Satelittenanschluß für Rundfunk- und Fernsehempfang => hierdurch ist das Anbringen
weiterer Außenantennen durch die Mieter untersagt
und
 einen Telefonanschluss (Anbieter ist durch den Mieter selbst zu wählen)
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Maximilianstraße 3, 3a u. 3b in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
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Im Haus 1 steht im EG
ein Mehrzweckraum mit WC-Bereich (Uni-Sex) und ein Lagerraum (ggfs. für Kinderwägen);
im Haus 2 steht im EG
ein zentraler Müllraum und ein Lagerraum (ggfs. für Kinderwägen);
im Haus 3 steht im EG
ein Betreuungsraum mit WC-Bereich (Uni-Sex), ein Lagerraum (ggfs. für Kinderwägen) und ein
Hausmeisterbüro mit Abstellraum
zur Verfügung.
Es wird bei den kleinen Wohnungen von einer Bewohnerzahl von 3	4 Personen und bei
den großen Wohnungen von einer Bewohnerzahl von 7  8 Personen je Wohneinheit
ausgegangen.
Jede Wohneinheit verfügt über einen separaten Eingang von außen, wobei die Wohnungen
des 1.OG über außenliegende Treppen verfügen.
3) Verkehrserschließung und Außenanlagen:
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die Maximilianstraße, die Sigmund-SchwarzStraße, einen staatseigenen Weg zur
kleinen Reithalle und mit einem Fußwegenetz zu den
einzelnen Wohngebäuden.
Im Bereich der Sigmund-Schwarz-Straße befinden sich dreizehn KFZ-Stellplätze (mit
wassergebundener Oberfläche und einer Größe von ca. 105,0 m).
Der Fuß- und Radweg entlang der Sigmund-Schwarz-Straße (auf wassergebundener
Oberfläche, Größe: ca. 225,0 m), die Zuwegungen zur Wohnanlagen (auf wassergebundener
Oberfläche, Größe: ca. 85,0 m) und die Innenhofbereiche (Drainpflaster, Größe: ca. 550,0 m)
unterliegen der Räum- und Streupflicht.
Die übrigen Freiflächen sind mit Rasen, Sträuchern und Bäumen begrünt (Größe: ca. 1.900,0
m).
Auf der Freifläche befindet sich außerdem ein Kinderspielplatz.
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer
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4) Ver- und Entsorgung:
a) Wasser:
Die Gebäude werden über Einzelanschlüsse versorgt.
Jede Wohnung erhält einen Wasserzähler zur Verbrauchserfassung.
b) Abwasser:
Die Entwässerung der Gebäude erfolgt über einen vorhandenen Abwasserkanal ggfs.
mittels Hebeanlage.
Eine Regenwasserversickerung erfolgt auf dem Grundstück.
c) Strom:
Die Gebäude werden mit Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz versorgt.
Jede Wohnung erhält einen Zähler zur Verbrauchserfassung.
d) Heizung:
Die Wärmeversorgung der Gebäude erfolgt über Gasthermen-heizungen je Gebäude,
deren Verteilung zentral aus dem jeweiligen Technikraum zu den einzelnen
Wohneinheiten erfolgt.
Jede Wohnung erhält einen Wärmemengenzähler zur Verbrauchserfassung.
e) Warmwasser:
Die Warmwasserbereitung in den Wohnungen erfolgt jeweils mit Boilern bzw.
Durchlauferhitzern in den Wohnungen direkt.
f) Müllentsorgung:
Die Aufstellfläche für die Mülltonnen befindet sich im Haus 2 im EG.
Die Größe und Menge der Behälter wird durch die Stadt Landshut vorgegeben.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden beiliegenden Anlagen:
* 02a_Anlage_1_Objekt_u_Konstruktionsbeschreibung.pdf
* 02b_Anlage_2_Grundrisse_Hs1_mit_Lageplan.pdf
* 02c_Anlage_3_Grundrisse_Hs2_mit_Lageplan.pdf
* 02d_Anlage_4_Grundrisse_Hs3_mit_Lageplan.pdf
* 02e_Anlage_5_Außenanlagenplan.pdf
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Wohnungspakt Bayern  Sofortprogramm Wohnen für anerkannte Flüchtlinge
Fl.Nr. 791/2 in Landshut, Maximilianstraße Nr. 3, 3a u. 3b
1. Allgemeine Baubeschreibung und Vorbemerkungen
1.1 Objektbeschreibung
Auf einem Teilbereich des Grundstücks in der Maximilianstraße mit der Flurnummer 791/2, Gemarkung
Landshut, soll eine Wohnanlage, bestehend aus 3 Wohngebäuden, für anerkannte Flüchtlinge schlüsselfertig
und voll funktionsfähig errichtet werden.
Das Grundstück wird von der Maximilianstraße, der Sigmund-Schwarz-Straße und der kleinen Reithalle des
Gestütes begrenzt. Es handelt sich um den nordöstlichen Bereich des Gesamtgrundstücks, welches sich von
der Sigmund-Schwarz-Straße bis zum Ämtergebäude erstreckt.
In der Wohnanlage werden 17 Wohneinheiten errichtet. Die Wohneinheiten gliedern sich auf in 11
Wohneinheiten mit ca. 45m, die jeweils bis zu 4 Personen und 6 Wohneinheiten mit ca. 96 m, die bis zu 8
Personen Wohnraum bieten. Die untergeordneten Räume für Betreuungszwecke und die Mehrzwecknutzung
werden gebäudetechnisch vorgerichtet, dass eine Wohnraumnutzung für jeweils 2 weitere Personen
möglich wäre. Insgesamt können bis zu 96 Personen die Wohnanlage bewohnen.
Die Erschließung erfolgt über Laubengänge, die durch vorgegliederte Treppen zu erreichen sind. Jedes der
Gebäude hat einen eigenen Technikraum, der für die Hausanschlüsse, Heizung etc. genutzt wird. Jeweils
zum Innenhof zugeordnet befinden sich erdgeschossig an den Gebäudeecken die Gemeinschafts- und
Sonderräume.
Haus 1:
ca. 25,0 x 9,5 m, 2-geschossig EG + OG (ohne Unterkellerung), Pultdach Dachneigung 3,
Gemeinschaftsraum im EG, Schallschutzanforderungen zur Maximilianstraße
Haus 2:
ca. 25,0 x 9,5 m, 2-geschossig EG + OG (ohne Unterkellerung), Pultdach Dachneigung 3, Müllraum im EG
Haus 3:
ca. 31,0 x 9,5 m, 2-geschossig EG + OG (ohne Unterkellerung), Pultdach Dachneigung 3, Raum für
Betreuungszwecke im EG
Außenanlagen:
13 KFZ-Stellplätze
Kinderspielplatz
1.2 Angaben zum Grundstück
Das Baugrundstück an der Maximilianstraße in Landshut mit der FlNr: 791/2, Gemarkung Landshut, befindet
sich im Eigentum des Freistaates Bayern. Das Gelände liegt auf einem Niveau von ca. 388 m ü. NN. Das
Baugrundstück selbst ist im Wesentlichen eben, jedoch gibt es umlaufend einen geböschten Bereich der
ca. 0,5 bis 1,0 m zum Straßenniveau an- steigt. Genauere Angaben zur Höhenprofilierung des Geländes sind
im beiliegenden Vermessungsplan von IB Held vom 23.01.2016 enthalten.
Die direkt angrenzenden Grundstücke sind öffentliche Straßen (FlNr: 800/11 und 800/10
Maximiliansstraße, FlNr: 795 Sigmund-Schwarz-Straße) und Grundstücke, die ebenfalls im Eigentum des
Freistaates Bayerns sind (FlNr: 791 Ehemaliges Landgestüt, FlNr: 867 und FlNr. 791/2 Ämtergebäude).
Ver- und Entsorgungstrassen für Gas, Strom, Wasser, und Abwasser liegen unmittelbar am Grundstück an.
Detaillierte Angaben sind in den beiliegenden Spartenplänen der Stadtwerke Landshut enthalten.
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2. Herrichten, Erschließen, Baukonstruktion
2.1. Öffentliche Erschließung
Die Koordinierung der unten angeführten Bauleistungen für die öffentliche Erschließung, sowie das Erstellen
der erforderlichen Antragsformulare und die Vorlage der hierzu erforderlichen Berechnungsunterlagen ist
Leistungsumfang des AN. Die Unterlagen sind dem AG zeitgerecht vor der Beauftragung der
Erschließungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Der AG informiert mit einem Vorlauf von 2 Wochen
über die beabsichtigte Beauftragung der Erschließungsmaßnahmen bei den Versorgern.
2.1.1. Abwasseranlagen
Leistungen des Auftragnehmers für öffentliche Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Der
bestehende Kanal befindet sich in der Sigmund-Schwarz-Straße. Ein entsprechender Abzweig mit
Übergabeschacht wird von der Stadt Landshut bis zur Grundstücks- grenze erstellt. An diesen ist mit der
Abwasserleitung über einen Rückstauautomaten und entsprechende Revisionsschächte anzuschließen.
2.1.2. Trinkwasser- und Gasversorgung
Der Übergabepunkt (Zähleinrichtung) der Stadtwerke Landshut für die Versorgung mit Gas und Wasser wird
im Technikraum Haus Nr. 1 vorgesehen. Von dort sind dann die Technikräume der anderen zwei Gebäude
über erdverlegte Leitungen mit Gas und Wasser vom AN anzubinden.
2.1.3. Stromversorgung
Die Stromversorgung für die Wohnanlage erfolgt aus dem vorhandenen Niederspannungsnetz der
Stadtwerke Landshut mit einem Abzweig der Leitung von der Maximilianstraße. Der Hausanschluss wird im
Technikraum Haus Nr. 1 vorgesehen und von den Stadtwerken in Abstimmung mit dem AN ausgeführt. Von
dort sind dann die Technikräume der anderen zwei Gebäude über erdverlegte Leitungen vom AN
anzubinden.
2.1.4. Telekommunikation
Die Telefonanbindung für die Wohnanlage erfolgt aus dem vorhandenen Telefonleitungsnetz der Telekom
mit einem Abzweig der Leitung von der Maximilianstraße. Der Hauptübergabepunkt wird im Technikraum
Haus Nr. 1 vorgesehen und von der Telekom in Abstimmung mit dem AN ausgeführt. Von dort sind dann die
Technikräume der anderen zwei Gebäude über hochpaarige erdverlegte Leitungen vom AN anzubinden.
2.2. Baukonstruktion
2.2.1. Außenwände
Soweit bei den unten stehenden Wandaufbauten keine Angaben gemacht werden, sind die einzelnen
Materialien und Schichtdicken der Außenwandkonstruktion gemäß den Vorgaben der Tragwerksplanung, den
wärmeschutztechnischen Anforderungen an die Außenbauteile gemäß Anlage 1 der ENEV 2014, dem
Schallschutzgutachten und dem Brandschutzkonzept auszuführen.
Der notwendige Holzschutz ist rein konstruktiv über eine diffusionsoffene Wandkonstruktion sicherzustellen.
Zur Sicherstellung der dauerhaften Luftdichtigkeit der beheizten Gebäudehülle müssen sämtliche
Konstruktionsfugen mit speziellen Dichtungsbändern separat abgeklebt werden.
Die vertikale Wechselfalzschalung im OG überlappt die vertikale Wechselfalzschalung im EG um 35 mm.
Dies wird durch eine Gesamtstärke der Unterkonstruktion im OG von 80 mm und im EG von 45 mm
(Konterlattung + Traglattung) erreicht. In die dadurch entstehende Hinterlüftungsöffnung zwischen der
Schalung im EG und OG ist umlaufend verdeckt ein Insektenschutzgitter zu montieren.
Inkl. fachgerechtem Anarbeiten und Andichten an alle Durchdringungen (Lüfter, Kaminrohr, etc.),
Dachschrägen und Erstellen von konstruktiven Verstärkungen für die Kaminbefestigung.
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Um eine Brandausbreitung von den Giebelseiten der Gebäude auf den Laubengang zu verhindern sind an
den Gebäudeecken vertikale Stahlbleche einzubauen, welche die Hinterlüftungsebene trennen.
Liefern und einbauen von diffusionsoffenen Außenwandkonstruktionen in Holzrahmenbauweise oder
alternativ in Holzmassivbauweise mit folgendem Aufbau von innen nach außen:
Alternative Holzrahmenbauweise:
1) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesenarbeiten)
2) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad und WC), Verspachtelung Q2, inklusive
Herstellen von Fenster- / Türlaibungen, Aussparungen für Installationen, dauerelastischen
Anschlussfugen aus Acryl, sowie Liefern, Montage und Einspachteln von Kantenschutzprofilen an
Wandecken und Kanten
3) OSB-Platte 15 mm, inklusive Herstellen von Fenster- / Türlaibungen, Aussparungen für
Installationen
4) Lattung Fichte 40/60 mm als Installationsebene, dazwischen Steinwolldämmung
40 mm, WLG 035, angepasst an die Installationsleitungen
5) OSB-Platte, 15 mm mit luftdichter Abklebung an den Plattenstößen
6) Riegelkonstruktion aus Konstruktionsvollholz getrocknet und gehobelt, dazwischen vollflächige
dicht gestoßene Steinwolldämmung in gleicher Dicke wie die Riegelkonstruktion WLG 035,
außenseitig beplankt mit einer diffusionsoffenen mitteldichten Holzfaserplatte mit Nut- und
Federverbindung
7) Diffusionsoffene wasserdichte Dämmschutzbahn für Fassaden; Stöße und Anschlüsse an andere
Bauteile sind nach Vorgaben des Herstellers luftdicht zu verkleben
8) Vertikale Konterlattung OSB 15/60 mm im EG, Vertikale Konterlattung Fichte 40/60 mm im OG
9) Horizontale Traglattung Fichte 30/50 mm im EG, Horizontale Traglattung Fichte
40/60 mm im OG,
10) Vertikale geschoßhohe Wechselfalzschalung Fichte in verschiedenen Breiten (ca. 20/80, 20/120,
20/160) im wahllosem Verband verlegt, Oberfläche sägerauh mit feinem Bandsägeschnitt;
Befestigung mit Edelstahlschrauben
11) Oberflächenbeschichtung mit einer Vorvergrauungslasur. Zur genauen Festlegung der Lasur und
des Farbtons müssen vom AN entsprechende Muster erstellt werden. Die Freigabe zur Ausführung
erfolgt durch den AG.
Alternative Massivholzbauweise:
1) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt
Fliesenarbeiten)
2) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad und WC), Verspachtelung Q2, inklusive
Herstellen von Fenster- / Türlaibungen, Aussparungen für Installationen, dauerelastischen
Anschlussfugen aus Acryl, sowie Liefern, Montage und Ein- spachteln von Kantenschutzprofilen an
Wandecken und Kanten
3) Brettsperrholzelemente mind. 3-lagig d >= 90 mm mit Nut-Feder-Verbindung und luftdichter
Abklebung an den Stößen; Inklusive der Fräsungen für Elektroinstallationen
4) Riegelkonstruktion aus Konstruktionsvollholz getrocknet und gehobelt, dazwischen vollflächige
dicht gestoßene Steinwolldämmung in gleicher Dicke wie die Riegelkonstruktion WLG 035,
außenseitig beplankt mit einer diffusionsoffenen mitteldichten Holzfaserplatte mit Nut- und
Federverbindung
5) Diffusionsoffene wasserdichte Dämmschutzbahn für Fassaden; Stöße und Anschlüsse an andere
Bauteile sind nach Vorgaben des Herstellers luftdicht zu verkleben
6) Vertikale Konterlattung OSB 15/60 mm im EG, Vertikale Konterlattung Fichte 40/60 mm im OG
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7) Horizontale Traglattung Fichte 30/50 mm im EG, Horizontale Traglattung Fichte 40/60 mm im
OG,
8) Vertikale geschoßhohe Wechselfalzschalung Fichte in verschiedenen Breiten (ca. 20/80, 20/120,
20/160) im wahllosem Verband verlegt, Oberfläche sägerauh mit feinem Bandsägeschnitt
9) Oberflächenbeschichtung mit einer Vorvergrauungslasur. Zur genauen Festlegung der Lasur und
des Farbtons müssen entsprechende Muster erstellt werden. Die Freigabe zur Ausführung erfolgt
durch den AG.
2.2.2. Wohnungstrennwände 2-schalig
Soweit bei den unten stehenden Wandaufbauten keine Angaben gemacht werden, sind die einzelnen
Materialien und Schichtdicken der Wandkonstruktion gemäß den Vorgaben der Tragwerksplanung, dem
Schallschutzgutachten und dem Brandschutzkonzept auszuführen.
Zur Sicherstellung der dauerhaften Luftdichtigkeit der beheizten Gebäudehülle müssen sämtliche
Konstruktionsfugen mit speziellen Dichtungsbändern separat abgeklebt werden.
Inkl. fachgerechtem Anarbeiten und Andichten an die Dachschrägen.
Liefern und einbauen von 2-schaligen Wohnungstrennwänden in Holzrahmenbauweise oder alternativ in
Holzmassivbauweise mit folgendem Aufbau:
Alternative Holzrahmenbauweise:
1) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesenarbeiten)
2) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad und WC), Verspachtelung Q2, inklusive
Aussparungen für Installationen, dauerelastischen Anschlussfugen aus Acryl
3) OSB-Platte, 15 mm mit luftdichter Abklebung an den Plattenstößen
4) Riegelkonstruktion aus Konstruktionsvollholz getrocknet und gehobelt, dazwischen vollflächige
dicht gestoßene Steinwolldämmung in gleicher Dicke wie die Riegelkonstruktion WLG 035,
außenseitig beplankt mit einer diffusionsoffenen, aussteifenden mitteldichten Holzfaserplatte mit Nutund Federverbindung
5) Steinwolldämmung d >= 60 mm zwischen den beiden Wandschalen
6) Riegelkonstruktion aus Konstruktionsvollholz getrocknet und gehobelt, dazwischen vollflächige
dicht gestoßene Steinwolldämmung in gleicher Dicke wie die Riegelkonstruktion WLG 035,
außenseitig beplankt mit einer diffusionsoffenen, aussteifenden mitteldichten Holzfaserplatte mit Nutund Federverbindung
7) OSB-Platte, 15 mm mit luftdichter Abklebung an den Plattenstößen
8) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad und WC), Verspachtelung Q2, inklusive
Aussparungen für Installationen, dauerelastischen Anschlussfugen aus Acryl
9) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesen- arbeiten)
Alternative Massivholzbauweise:
1) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesenarbeiten)
2) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad und WC), Verspachtelung Q2, inklusive
Aussparungen für Installationen, dauerelastischen Anschlussfugen aus Acryl
3) Brettsperrholzelemente mind. 3-lagig d >= 90 mm mit Nut-Feder-Verbindung und luft- dichter
Abklebung an den Stößen; Inklusive der Fräsungen für Elektroinstallationen
4) Steinwolldämmung d >= 60mm zwischen den beiden Wandschalen
5) Brettsperrholzelemente mind. 3-lagig d >= 90 mm mit Nut-Feder-Verbindung und luft- dichter
Abklebung an den Stößen; Inklusive der Fräsungen für Elektroinstallationen
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6) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad und WC), Verspachtelung Q2, inklusive
Aussparungen für Installationen, dauerelastischen Anschlussfugen aus Acryl
7) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesenarbeiten)
2.2.3. Innenwände tragend
Inkl. fachgerechtem Anarbeiten und Andichten an die Dachschrägen.
Liefern und einbauen tragender Innenwände in Holzrahmenbauweise mit folgendem Aufbau:
1) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesenarbeiten)
2) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad), Verspachtelung Q2, inklusive Herstellen
von Türausschnitten, Aussparungen für Installationen und dauerelastischen Anschlussfugen aus
Acryl
3) OSB-Platte, 15 mm
4) Riegelkonstruktion 60 / 120 mm aus Konstruktionsvollholz getrocknet und gehobelt, dazwischen
vollflächige dicht gestoßene Steinwolldämmung d = 80 mm
5) OSB-Platte, 15 mm
6) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad), Verspachtelung Q2, inklusive Herstellen
von Türausschnitten, Aussparungen für Installationen und dauerelastischen Anschlussfugen aus
Acryl
7) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesen- arbeiten
2.2.4. Innenwände nichttragend
Inkl. fachgerechtes Anarbeiten und Andichten an die Dachschrägen.
Liefern und einbauen nichttragender Innenwänden in Holzrahmenbauweise mit folgendem Aufbau:
1) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesenarbeiten)
2) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad und WC), Verspachtelung Q2, inklusive
Herstellen von Türausschnitten, Aussparungen für Installationen und dauer- elastischen
Anschlussfugen aus Acryl
3) OSB-Platte, 15 mm
4) Riegelkonstruktion 60 / 100 mm aus Konstruktionsvollholz getrocknet und gehobelt, dazwischen
vollflächige dicht gestoßene Steinwolldämmung d = 60 mm
5) OSB-Platte, 15 mm
6) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm (imprägniert in Bad und WC), Verspachtelung Q2, inklusive
Herstellen von Türausschnitten, Aussparungen für Installationen und dauer- elastischen
Anschlussfugen aus Acryl
7) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesen- arbeiten)
2.2.5. Installationswand aus Metall-Einfachständerwerk CW 50
Inkl. fachgerechtem Anarbeiten und Andichten an die Dachschrägen.
Liefern und einbauen von Installationswänden aus Metall-Einfachständerwerk CW 50 mit folgendem
Aufbau:
1) Anstrich mit weißer Silikatfarbe bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitt Fliesenarbeiten)
2) Gipskartonfeuerschutzplatte 15 mm imprägniert, Verspachtelung Q2, inklusive Aus- sparungen für
Installationen und dauerelastischen Anschlussfugen aus Acryl
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3) OSB-Platte, 15 mm
4) Metall-Einfachständerwerk CW 50, dazwischen vollflächige dicht gestoßene Steinwolldämmung
d = 40 mm
2.2.6. Decke über EG
Soweit bei den unten stehenden Aufbauten keine Angaben gemacht werden, sind die einzelnen Materialien
und Schichtdicken der Dachkonstruktion gemäß den Vorgaben der Tragwerksplanung, dem
Schallschutzgutachten und dem Brandschutzkonzept auszuführen.
Liefern und einbauen einer Deckenkonstruktion mit folgendem Aufbau von oben nach unten:
1) Kautschuk- bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitte Bodenbelagsarbeiten und
Fliesenarbeiten)
2) Schwimmender Estrich als Schnellzementestrich 60 mm; Verlegereife für Bodenbeläge nach 36
Stunden; Bauentfeuchtung während der Trockenzeit
3) PE-Folie
4) Trittschalldämmung 30 mm
5) Latexierte Splittschüttung 60 mm
6) Brettschichtholzelementdecke, Unterseite Sichtqualität, Auskragung im Bereich des Laubengangs,
im Außenbereich mit Vorvergrauungslasur behandelt.
Decke Müllraum in Haus 2:
Für den Wärmeschutz der darüber liegenden Wohneinheit ist in Haus 2 die Decke des Müllraumes gem.
den Anforderungen der EnEV unterseitig mineralisch zu dämmen.
2.2.7. Dachkonstruktion
Soweit bei den unten stehenden Aufbauten keine Angaben gemacht werden, sind die einzelnen Materialien
und Schichtdicken der Dachkonstruktion gemäß den Vorgaben der Tragwerksplanung, den
wärmeschutztechnischen Anforderungen an die Außenbauteile gemäß Anlage 1 der ENEV 2014, dem
Schallschutzgutachten und dem Brandschutzkonzept auszuführen.
Der notwendige Holzschutz ist rein konstruktiv über eine diffusionsoffene hinterlüftete Dachkonstruktion
sicherzustellen. Zur Sicherstellung der dauerhaften Luftdichtigkeit der beheizten Gebäudehülle müssen
sämtliche Konstruktionsfugen mit speziellen Dichtungsbändern separat abgeklebt werden.
Die Durchdringungen der Sparren durch die Außenwandkonstruktion im Bereich des Vordaches des
Laubenganges sind mit speziellen Dichtbänder diffusionsoffen und winddicht abzudichten.
Dachdurchführungen mit entsprechenden Abdichtungen für die Kanalentlüftung sind miteinzukalkulieren.
Liefern und einbauen einer Dachkonstruktion mit folgendem Aufbau von oben nach unten:
1) Stahl-Welle, d >= 0,75 mm, Farbe RAL Standard, Wellprofiltafeln von Traufe zu Traufe ohne Stöße,
die genaue Festlegung des Profils und des Farbtons erfolgt nach der Bemusterung durch den AG
Die Ortgang- und Traufausbildung sind mit kleinstmöglichem Überstand der Stahlwellprofiltafeln nach
Herstellervorschrift und technischer Erfordernis auszubilden. Es sind Trauf- und Ortgangleisten aus
Fichte gehobelt, als Untergrund für die darauf aufbauenden Spenglerarbeiten vorzusehen.
2) Dachlattung Fichte
3) Konterlattung Fichte
4) Diffusionsoffene Unterdeckbahn, Stöße überlappend verklebt und Anschlüsse an andere Bauteile
sind wasserdicht nach Vorgaben des Herstellers zu verkleben.
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5) Sparren aus Konstruktionsvollholz getrocknet und gehobelt, dazwischen vollflächige dicht gestoßene
Steinwolldämmung in gleicher Dicke wie die Riegelkonstruktion WLG035, außenseitig beplankt mit
einer diffusionsoffenen mitteldichten Holzfaserplatte mit Nut- und Federverbindung;
Im Bereich der Dachvorsprünge erfolgt die außenseitige Beplankung der Sparren mit einer 3-
Schichtplatte Fichte in gleicher Stärke wie die diffusionsoffene mitteldichte Holzfaserplatte im
gedämmten Bereich.
Oberflächenbeschichtung mit einer Vorvergrauungslasur der Sparren und 3- Schichtplatten im
Bereich der Dachvorsprünge analog der Fassade. Zur genauen Festlegung der Lasur und des
Farbtons müssen vom AN entsprechende Muster er- stellt werden. Die Freigabe zur Ausführung
erfolgt durch den AG.
6) OSB-Platte, 15 mm mit luftdichter Abklebung an den Plattenstößen
7) Lattung Fichte 30/50 mm, als Installationsebene
8) Gipskartonfeuerschutzplatte 12,5 mm, Verspachtelung Q2, inklusive Aussparungen für
Installationen und dauerelastischen Anschlussfugen aus Acryl
9) Anstrich mit weißer Silikatfarbe
2.2.8. Fußbodenaufbau EG
Soweit bei den unten stehenden Aufbauten keine Angaben gemacht werden, sind die einzelnen Materialien
und Schichtdicken des Fußbodenaufbaus gemäß den wärmeschutztechnischen Anforderungen an die
Außenbauteile gemäß Anlage 1 der ENEV 2014 sowie dem Schallschutzgutachten auszuführen.
Liefern und einbauen eines Fußbodenaufbaus auf die Stahlbetonbodenplatte im EG von oben nach
unten:
1) Kautschuk-bzw. Fliesenbelag (siehe zusätzlich Abschnitte Bodenbelagsarbeiten und Fliesenarbeiten)
2) Schwimmender Estrich als Schnellzementestrich 60 mm; Verlegereife für Bodenbeläge nach 36
Stunden; Bauentfeuchtung während der Trockenzeit
3) PE-Folie
4) Wärmedämmung Polystyrol, inklusive Anarbeiten an Installationsleitungen mit einer
Perliteschüttung
5) Vollflächige Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte mit Schweißbahn V 60 S4 Al; an An- und
Abschlüssen, sowie bei allen Durchbrüchen ist die Bahn dampfdicht anzuschließen. Die
Überlappungen mit den Bitumenabdichtungsbahnen V60 S4 Al unter den Holzwänden sind
dampfdicht zu verschweißen.
Die jeweiligen Herstellervorschriften sind zu beachten.
2.2.9. Bodenbelagsarbeiten EG und OG
Bodenbelag:
Liefern und Verlegen von beschichtungsfreiem Bodenbelag aus Kautschuk, d = 2 mm, einschichtig, ebene,
matte Oberfläche ohne Strukturierung, ruhiges Ton-in-Ton-Granulatdesign, Standardfarbe, als Fliesenware
ca. 60 x 60 cm in folgenden Räumen: Küche / Essen, Ab- stellraum, Kinder, Eltern, Windfang,
Mehrzweckraum, Raum für Betreuungszwecke, Büro Hausmeister, Lager
Die Verklebung und Untergrundvorbehandlung erfolgt gemäß den Vorgaben des Herstellers.
Der Bodenbelag muss schwerentflammbar sein und nachweislich die Anforderungen dem Blauen Engel
nach RAL-UZ 120 oder gleichwertig erfüllen.
Um eine wirtschaftliche Reinigung während der gesamten Nutzungsdauer sicherzustellen, muss der
Belag dauerhaft ohne Oberflächenbeschichtung zu unterhalten sein. Dazu muss die Belagsoberfläche
werkseitig dicht und geschlossen sowie zusätzlich nachvernetzt sein.
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Der Belag wird so verlegt, dass einzelne Fliesen bei eventueller Beschädigung während der späteren
Nutzung ausgetauscht werden können.
Zur genauen Festlegung des Farbtons müssen vom AN entsprechende Muster vorgelegt werden. Die
Freigabe zur Ausführung erfolgt durch den AG.
Sockelleisten:
Liefern und Verlegen von Sockelleisten aus Kautschuk, d = 2  5 mm, Höhe ca. 60mm, mit dauerelastischer
Dichtungslippe; optisch und qualitativ auf den verlegten Bodenbelag abgestimmt; Standardfarbe
Die Befestigung erfolgt gemäß den Vorgaben des Herstellers.
Zur genauen Festlegung des Farbtons müssen vom AN entsprechende Muster vorgelegt werden. Die
Freigabe zur Ausführung erfolgt durch den AG.
2.2.10. Fliesenarbeiten EG und OG
Das Liefern und Verlegen der Bodenfliesen, R10 und der Wandfliesen, auf einer Höhe von 2,20 m
ringsum, sind in Bad und WC vorgesehen. Bei den Fliesenarbeiten ist von einer Normalverlegung mit
Normalformaten auszugehen (Materialwert: 20,00 /m brutto).
Die Technikräume und der Müllraum sind mit glasiertem Feinsteinzeug, R10 (Abrieb mind. Klasse 4)
auszuglegen. Der Sockelabschluss wird mit passenden Sockelfliesen bzw. geschnittenen Fliesen erstellt
(Materialwert: 20,00 /m brutto).
Alle Oberflächen sind gem. den Herstellervorschriften für die Fliesenarbeiten mit Tiefengrund vorzubereiten.
In Bad und WC werden in die Anschlussfugen Wand/Wand und Wand/ Boden Sicherheitsbänder eingelegt,
die Flächen mit einer Flächenabdichtung gestrichen und elastische Wartungsfugen ausgeführt.
2.2.11. Innentüren
Alle Innentüren werden mit einer Metall-Umfassungszarge, endbeschichtet in RAL, mit Fertigtüren CPL mit
glattem weißen Türblatt (Röhrenspankern), umlaufender Gummiabdichtung und beidseitige StandardDrückergarnituren (Aluminium
oder Edelstahl), BB-Einsteck- schloss.
Feuchtraum- Bad- und WC-Türen werden mit einer Metall- Umfassungszarge, endbeschichtet in RAL, mit
Fertigtüren CPL mit glattem weißen Türblatt (Röhrenspankern), umlaufender Gummiabdichtung und
beidseitige Standard-Drückergarnituren (Aluminium oder Edelstahl) mit Einsteckschloss WC-Verriegelung mit
Besetztanzeige, von außen entriegelbar.
Türgrößen gemäß Baurichtmaß der Grundriss- und Ansichtszeichnungen. Nennmaß: 88,5x201,0cm (Schlafund Kinderzimmer, Bad
und WC etc.) Nennmaß: 76,0x201,0cm (Abstellraum)
2.2.12. Außenfenster
Soweit im Erläuterungstext keine Angaben gemacht werden, sind die Bauteile gemäß den Vorgaben den
wärmeschutztechnischen Anforderungen an die Außenbauteile gemäß Anlage 1 der ENEV 2014
auszuführen.
Gemäß den Anforderungen des Schallschutzgutachtens von Hoock Farny Ingenieure, Sachverständige für
Immissionsschutz und Akustik vom 29.02.2016 sind die vorgegebenen Bau-Schalldämm-Maße im
eingebauten Zustand einzuhalten. Die in den oben genannten Gutachten berechneten geringfügigen
Unterschreitungen der DIN 4109 werden vom AG akzeptiert.
Die Stückzahl laut Plan. Die Größe kann nach statisch-konstruktiven Gründen variieren.
Die 1- und 2-flügelige Einhand-Dreh-Kipp-Kunststofffenster, in Farbe nach RAL (Wahl des AG).
44
In Badfenstern sind undurchsichtige (satinierte) Verglasungen einzubauen. Fenstergrößen gem. Baurichtmaß
der Grundriss- und Ansichtszeichnungen. Griffgarnituren Standard (Aluminium oder Edelstahl)
Fensterbank innen: Spanplatten mit HPL-Beschichtung in RAL Fensterbank außen: feuerverzinkter Stahl
Nennmaß 1-flügelig: 51 x 126 cm
Nennmaß 2-flügelig: 151 x 126 cm
2.2.13. Außentüren
Soweit im Erläuterungstext keine Angaben gemacht werden, sind die Bauteile gemäß den Vorgaben den
wärmeschutztechnischen Anforderungen an die Außenbauteile gemäß Anlage 1 der ENEV 2014, dem
Schallschutzgutachten sowie dem Brandschutzkonzept auszuführen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten des AN wird eine Schließanlage vom AG eingebaut. Die Außentürelemente
der Hauseingangstüren in Kunststoff in RAL (Wahl des AG). Die Drehtüren sind nach innen öffnend
auszuführen. Das Schloss wird als PZ vorgerichtet. Ausgestattet mit Drückergarnitur Standard (Aluminium
oder Edelstahl), innen Drücker und einem Knauf außen.
Der Glasausschnitt wird mit Isolier-Sicherheitsglas ca. 0,20 m in undurchsichtiger (satinierte) Verglasungen.
Türgrößen gem. Baurichtmaß und Darstellung der Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen.
Nennmaß: 101 / 213,5 cm
Die Außentürelemente der Technikraumtüren als zweiflügelige Metallrahmentüren bestehend aus
Hauptöffnungs- und Nebenflügel, pulverbeschichtet in RAL (Wahl des AG). Die Drehtüren sind nach innen
öffnend, auszuführen. Das Schloss wird als PZ vorgerichtet. Ausgestattet mit Drückergarnitur Standard
(Aluminium oder Edelstahl), innen Drücker und einem Knauf außen.
Türgrößen gem. Baurichtmaß und Darstellung der Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen.
Nennmaß: 151 / 213,5 cm
Die Außentürelemente des Müllraumes in Haus 2 sind als zweiflügelige Metallrahmentüren mit
Lochblechverkleidung, für eine maximale Luftzirkulation, jedoch in entsprechender Perforierungsgröße zur
Sicherstellung des erforderlichen Insektenschutzes, bestehend aus Hauptöffnungs- und Nebenflügel,
pulverbeschichtet in RAL (Wahl des AG).
Die Drehtüren sind nach innen öffnend, auszuführen. Eine der Zweiflügeligen Türen hat ein zusätzliches
feststehendes Element. Das Schloss wird als PZ vorgerichtet. Ausgestattet mit Drückergarnitur Standard
(Aluminium oder Edelstahl), innen Drücker und einem Knauf außen.
Türgrößen gem. Baurichtmaß und Darstellung der Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen.
Nennmaß: 213,5 / 213,5 cm bzw. 296 / 213,5 cm (inkl. Festelement)
2.2.14. Schiebeläden
Für alle Fenster sind außenliegende mechanisch betriebene Schiebeläden vorgesehen. Die Ausführung der
Schiebeläden mit Winkelprofilrahmen, pulverbeschichtet in RAL (Wahl des AG), nicht rostend, mit vertikalem
Holzrost (Ausbildung wie Fassade) in Fichte sägerauh mit verschiedenen Breiten ( ca. 20/80, 20/120, 20/160)
mit Oberflächenbeschichtung mit einer Vorvergrauungslasur entsprechend der Ausführung der Fassade,
außenliegendem Trägerprofil, Blende und Führungsschienen, mit allen Beschlägen und Befestigungsmitteln.
Alle sichtbaren Blenden und Elemente sind pulverbeschichtet in RAL (Wahl des AG). Der Holzrost wird von
hinten verdeckt auf dem Metallrahmen verschraubt.
2.2.15.Eingangspodeste
Im Erdgeschoss sind im Innenhofbereich vor jeder Türöffnung zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen
dem fertigen Fußbodenniveau und der Geländeoberkante Betonblockstufen in Sichtbetonqualität in grau mit
seitlich leicht gefaster Trittflächenkante auf einem Magerbetonbett vorzusehen.
Nennmaß: ca. 120/30/18 cm (bzw. 220/30/18 cm vor dem Müllraum in Haus 2, traufseitig)
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Vor dem Müllraum in Haus 2 ist auf der Giebelseite eine Betonfertigteilrampe auf einem Magerbetonbett
vorzusehen.
Nennmaß: ca. 220/200/18 cm
Die Betonqualität ist gem. der Einbausituation auszuführen. Eine erforderliche rutschhemmende Oberfläche
ist bei allen Fertigteilen zur berücksichtigen.
2.2.16. Außentreppenanlage und Laubengang
Alle Bauteile sind gem. den Vorgaben der Tragwerksplanung auszuführen.
Die Außentreppe (Größe laut beiliegender Zeichnungen) wird als feuerverzinkte Stahlkonstruktion
ausgeführt. Die Befestigung erfolgt am Treppenantritt auf Streifenfundamenten.
Das Podest wird von zwei quadratischen Rohrstahl-Stützen auf StB-Punktfundamenten abgetragen.
Die Treppen- und Podestwangen sind aus L-Stahlprofilen auszuführen. Die Ansichtshöhe der
Wangenelemente muss analog der Wangenhöhe der Flachstahl-Verblendung des Laubenganges erfolgen.
Zur Verblendung des Fußbodenaufbaus des Laubenganges wird ein Flachstahlwange mit aufgeschweißten
Abstandshaltern an der Stirnseite, in einer Höhe von Unterkante Brettsperrholzplatte bis Oberkante Gitterrost,
verschraubt.
Belag der Treppenstufen und des Podests bestehen aus Gitterrosten 30/30, rutschhemmend, die mit
den Wangen verschraubt werden.
Das Geländer der Treppe und des Laubengangs wird als Stahlkonstruktion aus Winkelprofil-Rahmen, die mit
senkrechen Rundstahl-Stäben, lichter Abstand  12cm, ausgefacht, ausgeführt. Diese werden mittels
Kunststoff-Abstandshaltern mit den quadratischen Rohrstahl- Pfosten verschraubt. Die Rohrstahl-Pfosten
wiederrum werden an den Wangen der Treppe, des Podestes und des Laubenganges verschraubt.
Die Handläufe für Laubengänge und Treppen bestehen aus einem durchlaufenden Edelstahlrohr (ca.
d=40mm), gebürstet, über Abstandshalterhülsen mit Innengewinde an den Winkelprofil-Rahmen des
Geländers von unten mit Senkkopfschrauben (nicht sichtbar) verschraubt. Die Stöße sind mittels
Kunststoffmuffen kraftschlüssig und fugenlos zu verbinden. Alle Schnittkanten sind zu Entgraten und leicht zu
fasen. Alle Krümmungen, Bögen, Endstücke und sonstiges Zubehör sind mit einzukalkulieren und
fachtechnisch gem. den gültigen DIN-Vorschriften zu verbauen.
Bodenaufbau Laubengang:
Die Aufbauhöhe des Laubengangs muss analog der Höhe des Fußbodenaufbaus der Decke EG sein.
1) Gitterroste 30/30, rutschhemmend
2) Doppel T-Träger mit aufgeschweißter Kopfplatte zur stirnseitigen Verschraubung der FlachstahlWange als Blende des
Laubengangaufbaus, inkl. aufgeschweißtem Befestigungswinkel zur
Verschraubung des Doppel-T-Trägers an der Fassadenkonstruktion.
3) Bautenschutzmatte aus PUR-gebundenen Gummigranulat, d  10mm, zur Schallentkoppelung, lose
und dicht gestoßen auf der Abdichtung verlegen, UV- und Feuchtigkeitsbeständig
4) Die Abdichtung im Bereich der Laubengänge ist als Dachabdichtung gem. der Flachdachrichtlinie
auszuführen. Es wird einer Abdichtungslage aus nahtverschweißbaren elastomeren
Dichtungsbahnen auf EPDM-Basis mit Glasgelegeeinlage und selbstklebender Unterschicht als
untere Lage auf der Brettschichtholzdecke geklebt.
Die Bahnen werden seitlich als Sockelabdichtung im Bereich der Fassade nach oben gezogen und
verklebt. An den Stirnseiten sind die Dichtbahnen bis Unterkante der Brett- schichtholzdecke auf
einen Blechstreifen, als Tropfnase, zu verschweißen. Die Naht- und Stoßüberdeckungen werden
nach Herstellervorschrift mit einem Heißluftautomaten verschweißt.
5) Stirnseitig wird ein Blechstreifen als Tropfnase mit einem Überstand von ca. 3cm ab Unterkante
Brettsperrholzdecke montiert. Dieses Blech ist mit den Dichtungsbahnen, die seitlich über den
Deckenrand gezogen werden, mit einzudichten.
46
2.2.17. Einbauküchen
Die Einbauküche der kleinen Wohneinheiten bestehen aus:
- 4 Unterschränken, Breite 60cm und Tiefe 60cm, bestehend aus Unterschrank für Einbauofen,
Unterschrank für Spüle sowie normalen Unterschränken mit Fächern (Höhe selbst regulierbar) und
Schubladen.
- 4 Oberschränke, Breite 60cm und Tiefe ca. 35cm, die mit höhenverstellbaren Einlegeböden
ausgestattet sind.
Die Einbauküchen der großen Wohneinheiten bestehen aus:
- 6 Unterschränken, Breite 60cm und Tiefe 60cm, bestehend aus Unterschrank für Einbauofen,
Unterschrank für Spüle sowie normalen Unterschränken mit Fächern (Höhe selbst regulierbar) und
Schubladen
- 6 Oberschränke, Breite 60cm und Tiefe ca. 35cm, die mit höhenverstellbaren Einlegeböden
ausgestattet sind.
Die Korpen bestehend aus folienbeschichteter Spanplatte. Die Fronten bestehen aus folien- beschichteten
Hartfaserplatten.
Die Arbeitsplatte besteht aus einer Spanplatte mit Melamin-Hochdrucklaminat beschichtet, mit den
Entsprechenden Ausschnitten für die Einbaugeräte. Die Wandverkleidung zwischen Ober- und
Unterschränken ist aus einer dünneren Spanplatte mit gleichen Beschichtung und entsprechenden
Ausschnitten für Elektroinstallationen, herzustellen.
Höhenverstellbare Kunststofffüße, Sockelblende (optisch passend zu den Küchenfronten) Einbauspülbecken
mit Abtropffläche
E-Herd, Trinkwasserhahn sowie Gerätesiphon (siehe Technische Gebäudeausstattung)
Alle Elemente sind mit dem notwendigen Zubehör wie Scharniere, Griffe, Gleitschienen für Schübe,
Befestigungsmaterial etc. zu kalkulieren.
2.2.18. Lose Möblierung
Die in den Plänen dargestellte Lose Möblierung ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung.
2.2.19. Briefkastenanlage und Hausnummernbeschilderung
Die Briefkastenanlage soll aus Einzelbriefkästen in Batterie- und Aufputz-Montage an den Hauswänden
befestigt werden. Alle Edelstahl-Briefkästen, in senkrechter Ausführung, mit einer kratzfesten Versiegelung,
Einwurfklappe, Zylinderschloss in Edelstahl und Namensschild eingebaut werden. Das geräumige Innenfach
(geeignet für C4) muss für ein mittleres Postaufkommen ausgelegt sein. Montage und Dimensionierung gem.
DIN EN 13724.
Haus 1: 6 Briefkästen, in 2 Reihen übereinander montiert
Haus 2: 5 Briefkästen + 1 Infobox (entspr. Briefkastengröße), in 2 Reihen übereinander montiert
Haus 3: 8 Briefkästen, in 2 Reihen übereinander montiert
Die Hausnummernbeschilderung soll neben den Briefkästen auf einer Edelstahlplatte, die auf der Hauswand
mit V4A-Schrauben befestigt wird, eingraviert und schwarz hinterlegt werden (Größe und Art der Beschriftung
in Abstimmung mit dem AG). Die Größe der Edelstahlplatte orientiert sich an den vom AN gewählten
Briefkästen. Die Breite entspricht der Breite eines Briefkastenelementes, die Höhe nimmt die Flucht der zwei
übereinander montierten Briefkastenreihen auf.
47
3. Technische Ausrüstung
3.1. Heizung, Lüftung, Sanitär
3.1.1. Allgemein
Bei den HLS-Gewerken ist immer die betriebsfertige Leistung anzubieten. Nachfolgend beschrieben sind nur
die wesentlichen Anlagenteile.
Im Haus 1 und im Haus 3 sind Allgemeinbereiche vorgesehen. Für diese Bereiche sind die Ver- und
Entsorgungsleitungen so vorzusehen, dass diese Bereiche bei Bedarf einfach in Wohnbereiche umgebaut
werden können.
Ein Gartenwasseranschluss ist in Müllraum von Haus 2, an der Außenfassade, vorzusehen. Sämtliche
Wohneinheiten und die Allgemeinbereiche sind je mit geeichten Verbrauchserfassungen für Kaltwasser und
Heizung zu versehen. Die Anbringung der Zähleinrichtungen sollte vorrangig in den Badbereichen oder der
Abstellkammer nebeneinander angeordnet, in Unterputzausführung mittels Einbauset, erfolgen.
Vom Ersteller der HLS-Anlagen sind zu den Schnittstellen die notwendigen Angaben zu liefern und die
notwendigen Abstimmungen durchzuführen. Die Leistung des Auftragnehmers beginnt an den
Übergabepunkten der Ver- und Entsorgungsunternehmen (Stadtwerke Landshut). Das Kalt-, Warmwasserund Abwassernetz, sowie das
Heizungsverteilnetz und die Heizflächen sind nach den anerkannten Regeln
der Technik und den DIN- und DVGW- Vorschriften zu berechnen und auszulegen und mit den
Versorgungsunternehmen bezüglich der Hausanschlüsse abzustimmen, die TAB sind zu beachten. Der
Übergabepunkt (Zähleinrichtung) der Stadtwerke Landshut für die Versorgung mit Gas und Wasser wird im
Technik- raum Haus Nr. 1 vorgesehen. Von dort sind dann die anderen zwei Gebäude über erdverlegte
Leitungen mit Gas und Wasser zu versorgen.
3.1.2. Sanitäranlagen
Schnittstelle zur Kaltwasserversorgung der Stadtwerke Landshut ist die Wasserzähleinrichtung im
Haus 1.
Schnittstelle zur Entwässerung ist der Übergabeschacht an der Sigmund-Schwarz-Straße.
3.1.2.1. Abwasser
DIN- und fachgerechte Verlegung einschl. Grabarbeiten, Bettung usw.
3.1.2.2. Grundleitungen und Abwasserleitungen
Rohre aus PP SLW 60 SN10, insbesondere mit Revisionsschächten DN 1000, Übergabeschacht DN 1000,
aus Betonfertigteilen mit allem Zubehör, Gerinne, Schachtabdeckung entsprechend Einbaulage / Belastung,
Schmutzfänger, Reinigungsöffnungen, zugelassener Rückstauautomat (keine mechanische Rückstauklappe),
Spülung, Druck-/Dichtheitsprüfung, Kamerabefahrung mit Dokumentation, zum Anschluss an den städtischen
Kanal.
Für die elektrische Versorgung des Rückstauautomaten wird eine Leerrohrverbindung vom Technikraum
Haus 2 zu dem entsprechenden Revisionsschacht vorgesehen.
3.1.2.3. Abwasserleitungen
Die Abwasserleitungen sind im Gebäude als für den Wohnungsbau geeignetes, schalldämmendes
Abflussrohrsystem, Entlüftungen über Dach.
3.1.2.4. Kalt- und Warmwassernetz
Edelstahlleitungen im Presssystem, sämtliche Teile mit DVGW-Zulassung/geprüft. Mit Verschraubungen und
Übergängen auf andere Rohrwerkstoffe/Armaturen usw. Alle Wasserleitungen im Gebäude und erdverlegt
(gesamtes Netz nach Versorger-Wasserzähler) sind vor der Inbetriebnahme und nach der Druckprüfung zu
spülen und nach DVGW W 291 zu desinfizieren, die einwandfreie Leistung ist durch Wasseruntersuchungen
für jedes Gebäude nachzuweisen (Mikrobiologische Beprobung vor Übergabe, zum Nachweis der
Keimfreiheit des Trinkwassersystems, durch ein vom Gesundheitsamt anerkanntes Labor. Anzahl der
Probestellen: 3. Untersuchung auf E.Coli und Coliforme Keime, Pseudomonas aeruginosa und auf
Legionellen. Desinfektion und Beprobung unmittelbar vor Übergabe an den Nutzer. Ort der Probeentnahme
wird vom AG festgelegt.
48
3.1.2.5. Sanitärgegenstände
Robuste Qualität in Standardausführung und farbe. Die maximal möglichen Abmessungen sind gemäß
aktueller Planung zu entnehmen.
Im Wesentlichen bestehend aus:
Kleine Wohneinheit
Bad- und WC-Bereiche
Montageelementbaugruppe in einer Trockenleichtbauwand/Ständerwand, für Vorwandmontage von einem
Wandhängenden-WC und der Duscharmatur mit Zubehör, mit oberer, seitlichen und vordere Beplankung mit
Ausschnitten, verspachtelt und geschliffen, mit allen Objektanschlüssen. Tiefspülklosett, DIN EN 997,
wandhängend, WC-Sitz mit Edelstahlscharnieren, Einbauspülkasten, unterbrechbar oder mit Zwei-MengenSpültechnik, gedämmt,
mit Eckventil, Abdeckplatte vorne, mit Toilettenpapierhalter offene Form.
Duschwanne, Stahl, emailliert, ca. 800 x 800 mm, mit Wannenträger und Wannenablaufgarnitur,
Duschkabine, mit Ein-Griff-Duscharmatur, mit Brausestange, Brauseschlauch, Handbrause, mit
Gitterseifenkörbchen. Vorwandinstallationselement Höhe ca. 1200 mm, mit oberer, seitlichen und vordere
Beplankung mit Ausschnitten, verspachtelt und geschliffen, mit allen Objektanschlüssen.
Waschbecken ca. 600 x 500 mm, mit Hahnloch und Überlauf, Ablaufventil mit Stopfen, Geruchverschluss, 2
Eckventilen, Ein-Griff-Mischarmatur mit schwenkbarem Auslauf (Möglichkeit zur Befüllung eines 10 l Eimers
muss gegeben sein), mit Spiegel ca. 600 x 400 mm mit Klammern, 2 Stück Wandhaken, klein.
Handtuchhalter schwenkbar.
Wandauslaufventil mit Schlauchverschraubung, Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer, mit PE-UPWaschgerätesifon eingebaut in
der Vorwandinstallation für Waschmaschinen-anschluss.
Elektrischer Warmwasserbereiter oberhalb Waschmaschine montiert, geschlossen, mit VDE- und
Funkschutzzeichen, Inhalt 80 l, mit kompletter Sicherheitsgruppe, Sicherheitstemperaturbegrenzer, mit
Schmutzfänger, Ablauftrichter, Absperrung, 6 kW/400 V, stufenloser Temperatureinstellung, optischer
Betriebsanzeige.
Küchenbereiche
Ein-Griff-Spültischmischarmaturen mit schwenkbaren Auslauf, zwei Eckventilen, Geruchverschluss PP,
Anschluss der Küchenspüle, Warmwasserversorgung vom im Bad installierten Elektro-Warmwasserspeicher.
Große Wohneinheiten
WC-Bereiche
Montageelementbaugruppe in einer Trockenleichtbauwand/Ständerwand, raumhoch, für Vorwandmontage
von einem WC und einem Waschbecken, mit allen Objektanschlüssen. Tiefspülklosett, DIN EN 997,
wandhängend, WC-Sitz mit Edelstahlscharnieren, Einbauspülkasten, unterbrechbar oder mit Zwei-MengenSpültechnik, gedämmt,
mit Eckventil, Abdeck- platte vorne, mit Toilettenpapierhalter offene Form.
Handwaschbecken mit Hahnloch und Überlauf, ca. 400 x 350 mm, mit Eckventil, Ein-Griff- Armatur,
Ablaufventil mit flachem Sieb, Geruchverschluss, Standventil mit starren Auslauf, Spiegel 600 x 400 mm mit
Spiegelklammern, 2 St Handtuchhaken klein
Bad-Bereiche
Vorwandinstallation vor einer Leichtbauwand Höhe 1200 mm, mit oberer, seitlichen und vordere Beplankung
mit Ausschnitten, verspachtelt und geschliffen.
Zwei Waschbecken ca. 600 x 500 mm, mit Hahnloch und Überlauf, Ablaufventil mit Stopfen,
Geruchverschluss, 2 Eckventilen, Ein-Griff-Armatur mit schwenkbarem Auslauf (Möglichkeit zur Befüllung
eines 10 l Eimers muss gegeben sein), mit Spiegel ca. 600 x 400 mm mit Klammern, 2 Stück Wandhaken,
klein. Handtuchhalter schwenkbar. Montageelementbaugruppe in einer Trockenleichtbauwand / Ständerwand
zum Einbau der Duscharmatur mit Zubehör Duschwanne, Stahl, emailliert, ca. 800 x 800 mm, mit
Wannenträger und Wannenablaufgarnitur, Duschkabine, mit Ein-Griff-Duscharmatur, mit Brausestange,
Brauseschlauch, Handbrause, mit Gitterseifenkörbchen.
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Wandauslaufventil mit Schlauchverschraubung, Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer, mit PE-UPWaschgerätesifon eingebaut in
der Vorwandinstallation Dusche für Waschmaschinenanschluss.
Elektrischer Warmwasserbereiter oberhalb Waschmaschine montiert, geschlossen, mit VDE- und
Funkschutzzeichen, Inhalt 100 l, mit kompletter Sicherheitsgruppe, Sicherheitstemperaturbegrenzer, mit
Schmutzfänger, Ablauftrichter, Absperrung, 6 kW/400 V, stufenloser Temperatureinstellung, optischer
Betriebsanzeige.
Küchenbereiche
Ein-Griff-Spültischarmaturen mit schwenkbaren Auslauf, zwei Eckventilen, Geruchverschluss PP, Anschluss
der Küchenspüle, Warmwasserversorgung vom im Bad installierten Elektro- Warmwasserspeicher.
Allgemeine Bereiche
Technikräume
Ausguss nur Kaltwasser mit Ablaufventil und Geruchverschluss, Kaltwasserarmatur mit
Schlauchverschraubung, Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer, Papierhandtuchspender, Seifenspender,
Papierkorb
WC-Anlagen im Haus 1 Mehrzweckraum und Haus 3 Betreuungszwecke
wie bei großen Wohneinheiten beschrieben, jedoch zusätzlich mit Seifenspender, Papierhandtuchspender
und Papierkorb.
3.1.2.6. Abwasserleitungen
Komplette Abwasserleitungssystem für die im Plan eingezeichneten bzw. beschriebenen
Sanitärgegenstände, Geräte, Bodenabläufe und Einbauten. DIN-gerechte Auslegung und Montage, mit
sämtlichen Formstücken, Revisionsöffnungen usw., körperschallgedämmte Rohrbefestigungen,
Brandabschlüsse, Anschlüsse an Grundleitungen.
3.1.2.7. Kalt- und Warmwasserleitungen
Aus Edelstahl, DVGW W 541, Werkstoff Nr. 1.4401, für Trinkwasser, Verbindung mit Pressfittings, Form- und
Verbindungsstück, körperschallgedämmte Rohrbefestigungen, DIN- gerechte Auslegung und Montage,
Brandabschlüsse, Anschlüsse an die Übergabestelle. Bezeichnungsschilder an den Absperrarmaturen.
3.1.2.8. Armaturen und Einbauten
In jedem Technikraum der drei Gebäude: Wasser-Anschlusseinheiten mit Rückspülfilter mit Edelstahlgewebe,
mit Druckminderer, Absperrventilen vor und nach dem Filter.
Im Technikraum Übergabepunkt zusätzlich Wasserzähleranschlussbügel, Anschluss an
Versorgungsleitungen, Bemessung gem. Hausanschluss.
Montageblock für jede Wohneinheit und für die Allgemeinbereiche zur Erfassung des Kaltwasserverbrauches,
mit Wasserzählergehäuse, Messkapsel und UP-Absperrventilen mit Oberteilen, Rosetten, Wärmedämmung,
geeicht.
3.1.2.9. Heizungsanlage
Jedes Gebäude erhält eine eigene Heizzentrale, Gas-Brennwerttherme, die Größe der Therme ist nach der
Wärmebedarfsberechnung auszulegen. Vorlauf-/Rücklauftemperatur 55/45 Grad C, Die Anlagen sind
entsprechend den DIN-Vorgaben sicherheitstechnisch aus- zustatten. Die Abgasanlage wird als freistehender
Zuluft- und Abgaskamin (Kaminberechnungen sind vorzulegen) aus Edelstahl ausgeführt. Die Erstbefüllung
des kompletten Heizungsnetzes nach erfolgter Druckprobe und Netz-Spülung hat über eine, vom AN
bereitzustellende Wasseraufbereitungsanlage mit aufbereiteten Wasser gem. VDI 2035 zu erfolgen. Die
Anlagen sind einzuregulieren und hydraulisch abzugleichen.
50
3.1.3. Wärmeerzeuger mit Zubehör
3.1.3.1. Gastherme
Gastherme Brennwerttechnik, wandbefestigt, Leistung gem. Wärmebedarfsberechnung, mit allen
sicherheitstechnischen Einrichtungen, Kondensatableitung mit Neutralisation, kompl. elektrische
Verkabelung, Notausschalter, Regelung mit Tagesprogramm, Außen-, Vorlauf-, Ansteuerung von
Heizkreispumpen.
3.1.3.2. Gasleitung
Die Gasleitungen aus CU-Rohren mit Presssystem, mit kompl. Gas-Regelstrecke und Sicherheitsgruppe,
Absperrarmaturen, Thermisches Sicherheitsabsperrventil, usw. Verbindungsleitung zwischen Gasübergabe
und Therme, farblich gekennzeichnet, Heizungsverteiler für einen Heizkreis, mit je zwei Absperrarmaturen,
Thermometer, dreh- zahlgesteuerter, hocheffizienter Heizkreispumpe, Rückschlagklappen, Verschraubungen
usw. Komplette Verrohrung in der Zentrale von Therme, Verteiler, Netzleitungen, einschl. Dämmung mit
PVC-Mantel.
3.1.3.3. Zu- und Abluftsystem
Abgas- und Zuluftleitung als zweischaliges Edelstahlrohr von der Gastherme bis zur AW, Wanddurchbruch,
Wandfutter, (Beachtung der Brandschutzanforderungen der Wand,) Reinigungs- und Messöffnungen.
3.1.3.4. Zu- und Abluftkamin
Zu- und Abluftkamin, raumluftunabhängig, freistehend, befestigt an der Gebäudewand, aus Edelstahl, mit
Reinigungsöffnung, Entwässerung, Abschlussstück, Grundplatte, usw. kompl. Montage- und
Befestigungsmaterial, Abnahme durch den Kaminkehrer, Kaminauslegungsberechnung.
3.1.3.5. Heizkörper mit Zubehör
Es werden Flachheizkörper und im Bad ein Badheizkörper mit Handtuchtrocknung vorgesehen. Für jedes
Gebäude ist eine Wärmebedarfsberechnung gem. DIN durchzuführen und vorzulegen. Für alle zu
beheizenden Räume sind die Heizkörper nach der Berechnung und den vorhandenen Platzmöglichkeiten
auszulegen und vorrangig unter den Fenstern zu platzieren (siehe Pläne).
Sämtliche Heizkörper mit Blind-/Entlüftungsstopfen, mit Entlüftungsventil, Thermostatventil, absperrbare
Rücklaufverschraubung, Befestigungskonsolen für vorgegebene Wand, gegebenenfalls Standkonsolen,
mehrlagige Heizkörper mit oberer und seitlichen Abdeckungen.
Flachheizkörper, lackiert, für die Bereiche Küche/Essen, Schlafen, Kinder, WC. Badheizkörper für das Bad,
mit Möglichkeit der Handtuchtrocknung.
3.1.3.6. Heizleitungen mit Zubehör
Auslegung gem. Rohrnetzberechnung, Zweirohrheizung, Verlegung nicht sichtbar (unter Putz) in der
Installationsebene oder im Fußbodenaufbau, Brandabschlüsse nach Erfordernis, Material Kupfer oder
Weichstahl mit Pressfittingsystem, körperschallgedämmten Rohrbefestigungen, Formstücke, Übergänge auf
andere Materialien, Verschraubungen usw., Dehnungsausgleich. Wärmemengenzähler, geeicht, für jede
Wohneinheit und für die Allgemeinbereiche. Bezeichnungsschilder in den Technikzentralen.
3.1.4. Dämm- und Brandschutzarbeiten
Die Verlegung der Leitungen hat vorrangig in den Installationsschächten, Vorwandinstallationen und in der
Installationsebene oder im Fußbodenaufbau zu erfolgen. Alle Leitungen einschl. der Formstücke, Armaturen
und sonstigen Einbauten sind zu dämmen. Die Brandschutzanforderungen insbesondere bei Wand-
/Deckendurchbrüchen sind zu beachten.
Die Warmwasserleitungen sind gem. EnEV zu dämmen mit alukaschierter Mineralwolle, mit Draht
abgebunden, Stöße verklebt.
Die Kaltwasserleitungen sind diffusionsdicht zu dämmen mit PE-Weichschaum, Baustoffklasse 2, DIN 4102-
1, Dämmschichtdicke min. 9 mm, verklebt
Die Abwasserleitungen erhalten eine Schall-Schutz-Dämmung. Wie vor beschrieben, Dämmdicke min. 5 mm
51
Sämtliche Rohrbefestigungen sind körperschallgedämmt DIN 4109. Notwendige Revisionsöffnungen mit
verschließbaren Türen sind vorzusehen. Leitungen im sichtbaren Bereich erhalten zusätzlich eine PVCUmmantelung.
3.1.5. Erdverlegte Leitungen
Erdverlegte Leitungen einschl. Formstücke, Erdarbeiten, fachgerechter Einbau, Sandbettung, Abdichten der
Hausdurchführungen usw., mit Übergangsverschraubungen auf andere Materialien. Von der Technikzentrale
Übergabepunkt der Versorgungsunternehmen zu den zwei weiteren Technikzentralen.
Kaltwasser als PE-HD-Rohr, Gasleitung als PE Xa-Rohr
3.1.6. Lüftungsarbeiten
Soweit im Erläuterungstext keine Angaben gemacht werden, sind die Bauteile gemäß den Vorgaben den
wärmeschutztechnischen Anforderungen an die Außenbauteile gemäß Anlage 1 der ENEV 2014
auszuführen.
Gemäß den Anforderungen des Schallschutzgutachtens von Hoock Farny Ingenieure, Sachverständige für
Immissionsschutz und Akustik vom 29.02.2016 sind die vorgegebenen Bau-Schalldämm-Maße im
eingebauten Zustand einzuhalten. Die in dem oben genannten Gut- achten berechneten geringfügigen
Unterschreitungen der DIN 4109 werden vom AG akzeptiert.
Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung für Bereiche Schlafen, Kind, Bad/WC sowie der
Wohnräume der großen Wohnungseinheiten (siehe Pläne).
In Unterputz-Ausführung, zum Einbau in die Außenwände, mit Herstellen der Wanddurchbrüche, mit min. drei
Lüfterstufen, min. 60 m3/h in Stufe 3, WRG min. 72 %, mit Feuchte-Regelung mit Steuergerät,
Betriebsschalter, Fühlern, Kabeln und Elektroanschluss, mit Filtern und Filterwechselanzeige, Außen- und
Fortluftrohr, Fassadenabschluss in Edelstahl.
3.2. Elektrotechnik
3.2.1. Allgemein
Es sind nachstehende Normen Vertragsgrundlage, soweit im Einzelbeschrieb nichts anderes festgelegt ist.
Es gelten jeweils die aktuellsten Ausgaben der entsprechenden Vorschriften.
Vereinbart wird:
VDE-Vorschriften und die Richtlinien für Elektrische Anlagen in Wohngebäuden DIN 18015 und RAL RG 678,
Ausstattungswert 1.
- Komplette Äußere Blitzschutzanlage auf jedem Gebäude
- Elektroinstallation unter Puz bzw. in Hohlwand (außer Technikräume und Lager)
- Insg. 3 Zentrale SAT-Anlagen (1 je Gebäude) in den Technikräumen (6 / 5 / 9  Teilnehmer)
- Komplettes Telefonnetz jeweils zentral von den Technikräumen in jede Wohneinheit (6/5/9)
- Gebäude 1 und 2 jeweils bestückt mit 4 Außenleuchten, bei Gebäude 3 bestückt mit 6
Außenleuchten, über Bewegungsmelder (Em 50Lx), insgesamt 14 Leuchten
- Messung der kompletten elektrischen Anlage nach DIN VDE
- Die gesamte Elektroinstallation ist durch einen Sachverständigen abzunehmen. Der Sachverständige
ist bereits während der Ausführung zu beteiligen, um die spätere Sachverständigenabnahme
vorzubereiten. Die Beteiligung ist zeitnah nachzuweisen. Die Kosten sind vom Auftragnehmer zu
übernehmen, einschließlich notwendiger Nachprüfungen bei vorhandenen Mängeln.
- Außenbeleuchtung Hof vor Gebäude 1, 2 Stk. Feuchtraumwannenleuchte, NYM-J 3x1,5mm,
Versorgungsspannung von Gebäude 1, über Uhr und Dämmerung
- Außenbeleuchtung Hof vor Gebäude 2, 2 Stk. Feuchtraumwannenleuchte, NYM-J 3x1,5mm,
Versorgungsspannung von Gebäude 2, über Uhr und Dämmerung
- Außenbeleuchtung Hof vor Gebäude 3, 2 Stk. Feuchtraumwannenleuchte, NYM-J 3x1,5mm,
Versorgungsspannung von Gebäude 3, über Uhr und Dämmerung
- Mittlere Beleuchtungsstärken:
Küche 300 Lx, Bad 300 Lx, Abstellraum 200 Lx, Technikräume 300 Lx
- Rauchwarnmelder nach DIN 14676 mit 10-Jahresbatterie und VdS-Zulassung
- Einheitliches Standard-Schalterprogramm
52
3.2.2. Ausstattungsliste
Kleine Wohnung (11 Stk.)
Küche
- 1 Wechselschaltung mit Deckenbrennstelle
- 1 Einfachsteckdose
- 1 Doppelsteckdose an der Arbeitsfläche
- 1 Einfachsteckdose für Dunstabzug
- 1 Einfachsteckdose für Kühlschrank
- 1 Einfachsteckdose für Spülmaschine mit eigener Absicherung
- 1 Leerdose u. P. mit Leitung 5x1,5mm zu UV
- 1 Herdanschlussdose mit eigener Absicherung
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
- 1 Telefonanschlussdose
- 1 SAT-Anschlussdose
- 1 Einfachsteckdose für Fernseher
- 1 Glocke mit Klingeltaster an der Haustüre
Bad
- 1 Ausschaltleitung mit zwei Deckenbrennstellen
- 1 Einfachsteckdose
- 1 Einfachsteckdose für Waschmaschine mit eigener Absicherung
- 1 Potentialausgleich in Räumen mit Bad- oder Duschwanne
- 2 LED Deckenleuchte
- 1 Anschluss mit Nachlaufschaltung für bauseitigen Lüfter
- 1 Festanschluss Boiler / 6KW
Abstellraum
- 1 Kontroll-Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 1 Einfachsteckdose
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Unterverteilung (u. P. / Hohlwand) bestückt mit:
1 Fehlerstromschutzschalter 25/0,03A
5 LS-Sicherungsautomaten B16A, 1-pol
1 LS-Sicherungsautomat B20A, 3-pol
1 LS-Sicherungsautomat B16A, 3-pol
1 Pläne und Legenden kompl. mit Abgangsklemmen
Eltern
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 3 Einfachsteckdosen
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
Kinder
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 2 Einfachsteckdosen
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
53
Große Wohnung (6 Stk.)
Windfang
- 1 Wechselschaltung mit Deckenbrennstelle
- 1 LED Deckenleuchte
Küche
- 1 Wechselschaltung mit Deckenbrennstelle
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 1 Einfachsteckdose
- 1 Einfachsteckdose für Spülmaschine mit eigener Absicherung
- 1 Einfachsteckdose für Dunstabzug
- 1 Doppelsteckdose an der Arbeitsfläche
- 1 Einfachsteckdose für Kühlschrank
- 1 Leerdose u. P. mit Leitung 5x1,5mm zu UV
- 1 Herdanschlussdose mit eigener Absicherung
- 2 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
- 1 Telefonanschlussdose
- 1 SAT-Anschlussdose
- 1 Einfachsteckdose für Fernseher
- 1 Glocke mit Klingeltaster an der Haustüre
Bad
- 1 Ausschaltleitung mit 2 Deckenbrennstellen
- 1 Doppelsteckdose
- 1 Einfachsteckdose für Waschmaschine mit eigener Absicherung
- 1 Potentialausgleich in Räumen mit Bad- oder Duschwanne
- 2 LED Deckenleuchte
- 1 Anschluss mit Nachlaufschaltung für Lüfter
- 1 Festanschluss Boiler / 6KW
WC
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 1 LED Deckenleuchte
Abstellraum
- 1 Ausschaltleitung mit zwei Deckenbrennstellen
- 2 Einfachsteckdosen
- 2 LED Deckenleuchten
- 1 Unterverteilung (u. P. / Hohlwand) bestückt mit:
1 Fehlerstromschutzschalter 25/0,03A
6 LS-Sicherungsautomaten B16A, 1-pol
1 LS-Sicherungsautomat B16A, 3-pol
1 LS-Sicherungsautomat B20A, 3-pol
1 Pläne und Legenden kompl. mit Abgangsklemmen
Eltern 1
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 3 Einfachsteckdosen
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
Kinder 1
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 2 Einfachsteckdosen
54
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
Kinder 2
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 2 Einfachsteckdosen
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
Eltern 2
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 3 Einfachsteckdosen
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
Haus 1
WC
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 1 LED Deckenleuchte
Mehrzweckraum
- 1 Wechselschaltung mit drei Deckenbrennstellen (mittlere Beleuchtungsstärke 500Lx)
- 1 Doppelsteckdose an der Arbeitsfläche
- 1 Einfachsteckdose für Dunstabzug
- 1 Einfachsteckdose für Kühlschrank
- 1 Einfachsteckdose für Spülmaschine mit eigener Absicherung
- 1 Leerdose u. P. mit Leitung 5x1,5mm zu UV
- 1 Herdanschlussdose mit eigener Absicherung
- 3 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
- 1 Telefonanschlussdose
- 1 SAT-Anschlussdose
- 1 Einfachsteckdose für Fernseher
- 1 Glocke mit Klingeltaster an der Haustüre
- 2 Einfachsteckdosen
- 1 Potentialausgleich in Räumen mit Bad- oder Duschwanne
- 1 Einfachsteckdose für Waschmaschine mit eigener Absicherung
- 1 Festanschluss Boiler / 6KW
- 1 Unterverteilung (u. P. / Hohlwand) bestückt mit:
1 Fehlerstromschutzschalter 25/0,03A
5 LS-Sicherungsautomaten B16A, 1-pol
1 LS-Sicherungsautomat B20A, 3-pol
1 LS-Sicherungsautomat B16A, 3-pol
1 Pläne und Legenden kompl. mit Abgangsklemmen
Lager
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 2 Einfachsteckdosen
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
Technik
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 2 Einfachsteckdosen (a. P. IP44)
- 1 LED Deckenleuchte IP 44
55
- 1 Rangierverteiler Telefon mit Anbindung der Häuser 2 + 3
- ca. 10m NYY-J 5x70mm, a. P. auf Abstandschellen im Technikraum
- 1 Zählerkastenanlage (nach TAB Stadtwerke Landshut) für 7 Stk. Zähler
- 7 Stk. 3-pol Vorsicherungen für UV Wohneinheiten/Allgemein
- 1 Unterverteilung Allgemein bestückt mit:
1 Innerer Blitzschutz, Grobschutz 4-pol
1 Fehlerstromschutzschalter 40/0,03A
5 LS-Sicherungsautomaten B16A, 1-pol
1 Zeitschaltuhr
1 Dämmerungsschalter
1 Klingeltrafo
1 Pläne und Legenden kompl. mit Abgangsklemmen
- 1 kompletter Anschluss der Heizung- und Wasserversorgungsanlage
- 1 Rauchwarnmelder
Haus 2
Müllraum
- 1 Präsenzmelder IP 44
- 2 LED Deckenleuchten IP 44
- 1 Rauchwarnmelder
Lager
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 2 Einfachsteckdosen (a. P. IP44)
- 1 LED Deckenleuchte IP 44
- 1 Rauchwarnmelder
Technik
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 2 Einfachsteckdosen (a. P. IP44)
- 1 LED Deckenleuchte IP 44
- 1 Rangierverteiler Telefon
- ca. 30m NYY-J 5x70mm, von Technikraum Haus 1 zu Technikraum Haus 2
- 1 Zählerkastenanlage (nach TAB Stadtwerke Landshut) für 6 Stk. Zähler
- 6 Stk. 3-pol Vorsicherungen für UV Wohneinheiten/Allgemein
- 1 Unterverteilung Allgemein bestückt mit:
1 Innerer Blitzschutz, Grobschutz 4-pol
1 Fehlerstromschutzschalter 40/0,03A
6 LS-Sicherungsautomaten B16A, 1-pol
1 Zeitschaltuhr
1 Dämmerungsschalter
1 Klingeltrafo
1 Installationsschütz 40-pol, 20A
1 Pläne und Legenden kompl. mit Abgangsklemmen
- 1 kompletter Anschluss eines Rückstauautomaten
- 1 kompletter Anschluss der Heizung- und Wasserversorgungsanlage
- 1 Rauchwarnmelder
Haus 3
WC
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 1 LED Deckenleuchte
Lager 1
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 1 Einfachsteckdose
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- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Potentialausgleich in Räumen mit Bad- oder Duschwanne
- 1 Einfachsteckdose für Waschmaschine mit eigener Absicherung
- 1 Festanschluss Boiler / 6KW
Abstellraum
- 1 Kontroll-Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 1 Einfachsteckdose
- 1 LED Deckenleuchte
- 1 Unterverteilung (u. P. / Hohlwand) bestückt mit:
1 Fehlerstromschutzschalter 25/0,03A
5 LS-Sicherungsautomaten B16A, 1-pol
1 LS-Sicherungsautomat B16A, 3-pol
1 LS-Sicherungsautomat B20A, 3-pol kompl. mit Abgangsklemmen
- 1 Pläne und Legenden
Betreuungszwecke
- 1 Wechselschaltung mit 2 Deckenbrennstellen (mittlere Beleuchtungsstärke 500Lx)
- 1 Doppelsteckdose an der Arbeitsfläche
- 1 Einfachsteckdose für Dunstabzug
- 1 Einfachsteckdose für Kühlschrank
- 1 Einfachsteckdose für Spülmaschine mit eigener Absicherung
- 1 Leerdose u. P. mit Leitung 5x1,5mm zu UV
- 1 Herdanschlussdose mit eigener Absicherung
- 2 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
- 1 Telefonanschlussdose
- 1 SAT-Anschlussdose
- 1 Einfachsteckdose für Fernseher
- 1 Glocke mit Klingeltaster an der Haustüre
Hausmeister
- 1 Ausschaltleitung mit zwei Deckenbrennstellen (mittlere Beleuchtungsstärke 500Lx)
- 2 Einfachsteckdosen
- 1 Doppelsteckdose
- 2 LED Deckenleuchte
- 1 Rauchwarnmelder
- 1 Telefonanschlussdose
- 1 SAT-Anschlussdose
Technik
- 1 Ausschaltleitung mit Deckenbrennstelle
- 2 Einfachsteckdosen (a. P. IP44)
- 1 LED Deckenleuchte IP 44
- 1 Rangierverteiler Telefon ca. 35m NYY-J 5x70mm, von Technikraum Haus 1 zu
Technikraum Haus 3
- 1 Zählerkastenanlage (nach TAB Stadtwerke Landshut) für 9 Stk. Zähler
- 9 Stk. 3-pol Vorsicherungen für UV Wohneinheiten/Allgemein
- 1 Unterverteilung Allgemein bestückt mit:
1 Innerer Blitzschutz, Grobschutz 4-pol
1 Fehlerstromschutzschalter 40/0,03A
5 LS-Sicherungsautomaten B16A, 1-pol
1 Zeitschaltuhr
1 Dämmerungsschalter
1 Klingeltrafo
1 Pläne und Legenden kompl. mit Abgangsklemmen
- 1 kompletter Anschluss der Heizung- und Wasserversorgungsanlage
- 1 Rauchwarnmelder
57
4. Landschaftsbauarbeiten / Straßen- und Wegebau
4.1. Allgemein
4.1.1. Baubeschreibung
Das Baugrundstück / das Wohnquartier befindet sich innerhalb einer bestehenden eingewachsenen
Grünanlage und ist in die angrenzende Struktur sensibel zu integrieren. Hierzu muss ein vorhandener Radund Fußweg in
Teilbereichen verlegt werden. Entlang der Siegmund-Schwarz-Straße entstehen 13 PKWStellplätze, die dem Wohnquartier
zugeordnet werden.
Erschlossen wird das Wohnquartier durch einen Hauptweg von der Sigmund-Schwarz-Straße, der auch als
Rettungsweg ausgelegt sein muss.
Ein zweiter, untergeordneter Weg erschließt das Quartier von Südosten aus, dieser dient hauptsächlich der
fußläufigen Erschließung und als Pflegeweg.
Bei den neu zu errichtenden Gebäuden handelt es sich um drei Wohngebäude mit zentralem Außenbereich.
Innerhalb des Wohnquartiers sind mind. 34 Außenstellplätze für Fahrräder nachzuweisen. Das
Niederschlagswasser ist sämtlich auf dem Grundstück zu versickern.
Baumbestand und vorhandene Pflanzenbestände sind entsprechend DIN 18920 zu schützen.
4.1.2. Park- und Verkehrsflächen
Für die Park- und Verkehrsflächen ist die RStO 01 Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen zugrunde zu legen. Dabei sind die PKW- Stellplätze, die Zufahrt und die Rettungswege in
die Belastungsklasse Bk 0,3 (PkW-Verkehr) einzustufen. Der zu verlegende Rad-und Fußweg in der
Grünfläche - in ungebundener Bauweise - kann auf Basis der RStO 01 entsprechend der Bauweisen für Radund Fußwege eingestuft
werden.
Dies bedeutet für die Tragfähigkeit des Planums einen EV2 Mindestwert in MPa von 45. Sowie für die
nichtgebundene Tragschicht einen EV2 Mindestwert in MPa von 120.
Die erreichten Verdichtungsgrade sind durch Lastplattenversuche nachzuweisen.
Durch die Einstufung in Frosteinwirkungszone II wird eine Aufbaustärke des frostsicheren Oberbaus von rund
50 cm notwendig.
Im Bereich der Verkehrsflächen ist die Aushubsohle unter Beachtung der Bodenverhältnisse maschinell zu
verdichten.
Die Tragschichten sind aus frostsicherem und raumbeständigem Materialgemisch auszuführen. Für
Tragschichten unter Pflasterdecken gelten die Anforderungen der ZTV Pflaster-StB. sowie DIN 18315 und
18318.
Frostbeständiges Material ist in Lagen mit jeweils max. 25 cm Stärke profilgerecht einzubauen und gemäß
ZTVE-StB 09 lageweise zu verdichten.
4.1.3. Vegetationsflächen - Bodenarbeiten
Für die Vegetationsflächen ist in großen Teilen das vorhandene, in Mieten gelagerte, Oberbodenmaterial zu
verwenden und profilgerecht einzubauen. Dieser ist vorab von Pflanzenresten, Unrat und Steinen > 5 cm zu
befreien.
Zusätzlich zu liefernder Oberboden für Vegetationsflächen, frei von Dauerunkräutern und sonstigen
erdfremden Bestandteilen, gem. Bodengruppe 2 und 4 DIN 18915 ist auf den zukünftigen Vegetationsflächen
profilgerecht einzubauen.
Einbaustärke Rasen/ Wiese 20 cm, bei Pflanzungen 40 cm, jeweils in gesetztem Zustand. Pflanzflächen sind
vor der Pflanzung zu lockern (fräsen) und mit Bodenhilfsstoffen und Starterdünger zu versehen.
Zusammenfassend dargestellt beträgt der Gesamtaufbau für Verkehrsflächen daher mind. 50 cm, für
Vegetationsflächen 20 bzw. 40 cm.
Die Wasserdurchlässigkeit der Materialien ist zu gewährleisten.
Die Ausführung der Pflanzgruben für Bäume gemäß DIN 18916 enthält folgende Maße und Leistungen:
Seitenlänge 150 cm, Tiefe 100 cm, Sohle 30 cm tief lockern
Wiederverfüllen mit zu lieferndem Oberboden, Bodengruppe 4, DIN 18 915. Organisch-mineralischen Dünger
in die Pflanzgruben einbringen und durchmischen, bei Hochstämmen und Heister mit Grube 1000 g/St., bei
Sträucher, 45 g/St.
58
4.1.4. Modellierungsarbeiten
Im Gelände befinden sich bepflanzte Böschungen und Höhensprünge von bis zu einem Meter. Genauere
Angaben sind dem beigelegten Vermessungsplan zu entnehmen.
Das Gelände wird in Teilbereichen leicht angehoben (Quartiersplatz) bzw. die Randbereich und Böschungen
müssen angepasst, mit Oberboden angedeckt und neu angesät bzw. bepflanzt werden.
Vergleiche hierzu Entwurfsplanung Außenanlagen.
4.2. Anschluss an das Gebäude
Im Bereich der Grünflächen / bzw. Rasenflächen vor den Gebäudeaußenwänden Spritzschutzstreifen
(Traufstreifen) als 50 cm breiten Rollkies-Schutzstreifen, ausbilden:
Rollkies Körnung16/32
Schichtdicke mind. 15 cm
auf 20 cm Kiestragschicht und mit trennendem Filtervlies.
Randeinfassung Stahlband für geringe Belastungen, Flachstahl roh,
Profilhöhe 100 mm, gerade Ausführung, Materialdicke ca. 4 mm, Oberkante entgratet. Einbau Einfassung
höhengleich mit Anschlussgelände.
Umlaufend um Fassade Sockelschutz durch genoppte Schutz- und Dränfolie als Schutz gegen
Bodenfeuchtigkeit gemäß DIN 18 195 Teil 4.
4.3. Zuwege, befestigte Flächen allgemein
Der AN hat alle Bauteile und Belagsflächen unter Einhaltung der Gebrauchstauglichkeit gem.  633 BGB und
 13 Satz 1 VOB/B herzustellen, dies bedeutet insbesondere Rutschsicherheit, Vermeidung von
Unebenheiten in der Oberfläche, Verwendung fehlerfreier Materialien
etc.
Alle Pflasteranschlüsse an Einbauten, Schächte, Stützen, Fassadenelementen etc. sind entsprechend der
Form der Einbauten anzupassen bzw. fachgerecht anzupflastern.
Die Wegebeläge, Tragschichten und Werksteine sind entsprechend ihrer Belastungsklasse in der
Materialstärke auszulegen.
Die Wegebeläge und Werksteine müssen in ihrer Beschaffenheit (Mindeststärke, Bruch- und Druckfestigkeit,
Rohdichte, Frost- und Tausalzbeständigkeit, Abriebfestigkeit, Rissfreiheit, Farbechtheit unter
Wassereinwirkung, kein Ausblühen, Homogenität des Materials etc.) den einschlägigen Richtlinien und
Normen entsprechen.
Verfugungsmaterial ist in Farbe, Zusammensetzung und Struktur mit dem Belagsmaterial abzustimmen.
Der höhen- und normgerechte Anschluss an Bestandsflächen zu bestehenden Belagsflächen im öffentlichen
Grund ist herzustellen.
Alle Beläge sind im erforderlichen Gefälle herzustellen, einschl. bündigem Anschluss an Ein- bauten etc.
Die Dicke und Ausformung der Tragschichten bzw. des gesamten frostsicheren Oberbaus richtet sich nach
RStO 12.
4.4. Wege und Plätze
Plattendruckversuche nach DIN 18134 zur Überprüfung der geforderten Verdichtung von Böden im Bereich
von Leitungsgräben, Auffüllungen und Fahrbahnen sind auf Anforderung des Auftraggebers durchzuführen.
4.4.1. Ungebundene Bauweisen Verkehrsflächen:
PKW- Stellplätze:
PKW-Stellplätze sind in ungebundener Bauweise auszuführen. Bk 0,3 (PkW-Verkehr) Tragschicht auf
Frostschutzschicht aus Granitschotter 0/45 lageweise verdichtet, Lagendicke i.M. 20 cm in verdichtetem
Zustand.
59
Deckschicht als Brechkorngemisch Fraktionierung 0/5, Dicke i.M. 2 cm in verdichtetem Zustand.
Grundmaß der Parkplätze 5,00 x 2,50 m. Rand-Stellplätze mit Ausstiegsfläche auch mit 2,30 m Breite
möglich. Herstellung der Stellplätze mit 50 cm Überhang in die vorgelagerte Vegetationsfläche mit niedrigem
Bewuchs oder niedrigem Krautsaum. Daher ist die befestigte Parkplatzfläche mit einer Tiefe von 4,50 m
auszuführen.
Rad- und Fußweg - Bk Rad- und Fußweg
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Rad- und Fußweg in der bestehenden Grünanlage verlegt. Dieser ist in
wassergebundener Wegedecke in 1- Schichtbauweise auszuführen. Tragschicht als Schottertragschicht,
Körnung z.B. 0/22 mm, Schichtdicke i.M. 15 cm, Deckschicht aus Sand-/ Kies oder SplittkörnungAbstreuung (Schaufelwurf).
Wegbreite mind. 2,50 m, in Anschlussbereichen zum bestehenden Weg ist die Breite und Höhenlage
entsprechend anzupassen.
Einbau ohne Einfassung, daher sind die Randbereiche entsprechend breiter auszubilden.
4.4.2. Pflasterflächen
4.4.2.1. Natursteinpflaster
Pflastersteine aus Naturstein gemäß DIN EN 1342 als Granitpflastersteine, Farbe grau. Zulässige
Abweichung von der Nenndicke +-10 mm.
Stellplatzmarkierung als freistehende Zeile aus gebrauchten Granitpflastersteinen 1-zeilig bzw. 3-zeilig als
Abgrenzung zum Fahrbahnrand. Steingröße ca.160/160-220/160 mm. Zeile auf 20 cm dickem
Fundamentbeton. Den Fundamentbeton als seitliche Stütze 10 cm breiter als die Zeile herstellen und
keilförmig bis zur halben Steinhöhe hochziehen. Fundamentbeton: Druckfestigkeitsklasse C25/30,
Expositionsklasse XF2. Fugen mit Zementmörtel mit mind. 600kg/ m3 vergießen.
Erschließungswege zum Wohnquartier
Die Erschließungswege zum Wohnquartier aus Granit - Kleinsteinpflaster. Bk 0,3 (PkW- Verkehr)
Pflasterdecke aus gebrauchten Granit-Kleinsteinpflaster.
Oberfläche und Seitenbruchrau, verlegen mit einer maximalen Fugenbreite von 10 mm in Segmentbögen.
Gebrauchte Steine, Nennmaße ca. 90-100/100/100 mm, inklusive trapez- und quaderförmige Pflastersteine
für Segmentverband.
Verlegen auf Pflasterbett aus Baustoffgemisch 0/4, verfugen mit Baustoffgemisch 0/4.
4.4.2.2. Betonsteinpflaster
Pflastersteine aus Beton nach DIN EN 1338, Farbe betongrau. Quartiershof mit Dränpflaster Bk 0,3 (PkWVerkehr)
Der Quartiershof ist mit Beton Quadrat-Dränpflaster im Rastermaß 200 x 200 mm herzustellen.
Nennmaß 193 x 193 x 80 mm. Oberfläche eben, Mikrofase, werkseitig imprägniert, Abstandshalter 6mm mit
umlaufender Dränfuge und Doppelnocken-Verschiebesicherung.
Die Aufbauempfehlungen und die Verlegehinweise - auch bezüglich der wasserdurchlässigen Tragschicht -
des Herstellers sind zu beachten. Verlegung im Läuferverband mit versetzter Fuge.
Die im Belage befindlichen Pflanz- und Spielinseln sind exakt an das Fugenbild anzupassen. Entlang der
durchlaufenden Fugen ist bei parallelen Einbauten kein Schnitt zulässig.
Es ist auf passgenaue Fugenfluchten zu achten.
4.4.3. Einfassungen
An Übergängen zu Vegetationsflächen bzw. als Abgrenzung von Vegetationsflächen und Belagsflächen sind
im Quartiershof Randeinfassungen als Stahlbänder herzustellen. Stahlband für geringe Belastungen,
Flachstahl roh, Profilhöhe 100 mm, gerade Ausführung, Materialdicke ca. 4 mm, Oberkante entgratet bzw.
abgerundet (Verletzungsschutz)
Einbau Einfassung höhengleich mit Anschlussgelände. Eckanbindungen mit Passstück oder auf Stoß
verschraubt bzw. verschweißt.
60
4.4.4. Entwässerung
Die Entwässerungseinrichtungen der Belagsflächen im Quartiershof sind als offene Fließrinnen zu gestalten.
Diese sind entlang der durchlaufenden Fugen des Quadratpflasters in das Fugenbild der Belagsgestaltung
einzubinden. Im Bereich der Steinversätze (versetzter Verband des Dränpflasters) ist eine durchgehende
Fließrinne auszubilden, an die mittels Passschnitt mit dem Dränpflaster herangearbeitet wird. Passschnitt mit
Nassschneidegerät.
Herstellung der Fließrinnen aus Beton-Quadratpflaster wie Pflasterung Quartiershof (Rastermaß 200 x 200
mm).
Gefälle der Fließrinne zu Versickerungsflächen.
4.4.5. Ungebundene Bauweisen Platzflächen
Im Quartiershof sind Plätze mit wassergebundener Wegedecke herzustellen.
Diese sind in 3- Schichtbauweise auszuführen. (Hohe Anforderung an Gestaltung und Wasserhaushalt).
Tragschicht, Dynamische Schicht und Deckschicht ist vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.
Einbau an Einfassung aus Stahlband.
4.4.6. Sonstige Belagsflächen  Schotterrasen
Die Technikräume an der Rückseite der Gebäude sind durch Fußwege aus Schotterrasen vom Quartiershof
aus zu erschließen. Hierzu sind kurze Fußwegeverbindungen mit Schotterrasen zu erstellen.
Vegetationstragschicht für Schotterrasen als Trag-Deckschicht, Körnung 0/32, kornabgestuft gemäß
Körnungslinie ZTVT-StB, Gemisch aus Splitt-Schotter-Gemisch 2/32, Natursand 0/4, kalkarm, Oberboden
Bodengruppe 4, DIN 18 915,
und Grüngutkompost RAL-UZ 45. Ansaat der Flächen mit Parkplatzrasen. RSM 5.1/ FLL.
4.5. Einbauten in Außenanlagen
4.5.1. Spielgeräte
4.5.1.1 Spielturm mit Rutsche
Rutschturm mit dreieckiger Grundfläche (Podesthöhe 140 cm), gerader Edelstahlrutsche, schrägem
trapezförmigen Kletternetzaufstieg und senkrechtem Aufstieg aus teilweise schräg befestigten Hölzern. Für
Kinder ab 4 Jahren. Behindertengerecht gemäß ADA-Richtlinie. Zertifizierung nach EN1176
Materialien:
unbehandeltes geschältes, splintfreies Robinien-Kernholz der Dauerhaftigkeitsklasse 1/2; Abstandshalter aus
Edelstahl; Seile aus stahlverstärktem Polypropylen (PP) mit einer max. Zugfestigkeit von 2,5 t,
Seilbefestigung aus feuerverzinktem Stahl; Rutsche aus Edelstahl; alle Materialien gemäß EN71-3 Sicherheit
von Spielzeug (Bioverfügbarkeit von Stoffen); alle Kunststoffteile UV-stabilisiert, frei von Schwermetallen,
recycelbar,
Verankerung: Inkl. Fundamente nach Herstellerangaben
Maße: max. freie Fallhöhe: 140 cm; Gerätemaße: ca. 386 x 224 cm, Höhe: ca. 359 cm, Maße Fallraum
(EN1176): ca. 722 x 522 cm
4.5.1.2 Federwipptier Schnecke
Klassische Federwippe in Form einer Schnecke. Waagerechter Korpus mit leicht eingearbeiteter Sitzmulde,
beidseitige Fußstützen aus Kunststoff an einem Edelstahlgestänge und gebogener frontaler Haltegriff am
Kopf (Fühler). Naturbelassen mit farbig abgesetztem Schneckenhaus. Für Kinder ab 3 Jahren.
Behindertengerecht gemäß ADA-Richtlinie.
Zertifizierung nach EN1176
61
Materialien:
unbehandeltes geschältes, splintfreies Robinien-Kernholz der Dauerhaftigkeitsklasse 1/2, teilweise farbig
lasiert; Stahlfeder gemäß DIN 17221 / EN1270-1 (pulverbeschichtet nach Korrosionsklasse C4 gemäß
ISO12944-2, kugelbombardiert) mit patentierter Klemmsicherung; Fußstützen aus stahlverstärktem
synthetischem Kautschuk; Haltegriff aus Edelstahl; Verankerung aus feuerverzinktem Stahl; alle Materialien
gemäß EN71-3 Sicherheit von Spielzeug (Bioverfügbarkeit von Stoffen); alle Kunststoffteile UV-stabilisiert,
frei von Schwermetallen, recycelbar
Verankerung: Inkl. Fundamente nach Herstellerangaben
Maße: max. freie Fallhöhe: 51 cm,
Gerätemaße: ca. 77 x 48 cm, Höhe ca. 70 cm, Maße Fallraum (EN1176): ca. 298 x 248 cm
4.5.1.3 Federwipptier Biene
Klassische Federwippe aus dreiteiligem mit einer waagerechten Stange verbundenem Korpus aus
Robinienholz in Form einer Biene. Beidseitige Fußstützen aus Kunststoff an einem Edelstahlgestänge.
Gebogener frontaler Haltegriff am Kopf (Fühler). Naturbelassen mit farblich abgesetzten braunen Segmenten
am Hinterleib. 2 seitliche dekorative Flügel. Für Kinder ab 3 Jahren. Behindertengerecht gemäß ADARichtlinie.
Zertifizierung nach EN1176
Materialien:
unbehandeltes geschältes, splintfreies Robinien-Kernholz der Dauerhaftigkeitsklasse 1/2, teilweise farbig
lasiert; Stahlfeder gemäß DIN 17221 / EN1270-1 (pulverbeschichtet nach Korrosionsklasse C4 gemäß
ISO12944-2, kugelbombardiert) mit patentierter Klemmsicherung; Fußstützen aus stahlverstärktem
synthetischem Kautschuk; Haltegriff aus Edelstahl;
Flügel aus synthetischem Gummi; Verankerung aus feuerverzinktem Stahl; alle Materialien gemäß EN71-3
Sicherheit von Spielzeug (Bioverfügbarkeit von Stoffen); alle Kunststoffteile UV-stabilisiert, frei von
Schwermetallen, recycelbar, Verankerung: Inkl. Fundamente nach Herstellerangaben
Maße: max. freie Fallhöhe: 53 cm; Gerätemaße: ca. 83 x 70 cm, Höhe ca. 71 cm, Maße Fallraum (EN1176):
ca. 321 x 270 cm
4.5.2. Spielsand
Als Fallschutzbelag im Bereich der 1-Turm-Spielanlage ist Spielsand einzubauen. Spielsand als 2 x
gewaschener Sand, Körnung 0/4, Einbaudicke mind. 40 cm. Auf Trennlage einzubauen. Spielsand als
Fallschutz geeignet gemäß DIN EN 1177.
4.5.3. Einfassung Sandbereich
Robinienholzbalken (Durchmesser 14  16 cm) zur Umrandung der Sandfläche. Inkl. Anpassung,
Verankerung und Verbindungen. Zertifizierung nach EN1176, Holz FSC-zertifiziert Materialien:
unbehandeltes geschältes, splintfreies Robinien-Kernholz der Dauerhaftigkeitsklasse 1/2; alle Materialien
gemäß EN71-3 Sicherheit von Spielzeug (Bioverfügbarkeit von Stoffen)
4.5.4. Sitzblöcke Beton
Auf den wassergebunden Platzflächen sind Sitzmöglichkeiten aus Beton-Fertigteilen einzubauen.
LxBXH = 100x40x50 cm, Beton: min C35/45 XF 1, Längskanten leicht gefast bzw. mit Minifase, Endstück mit
gefasten Stirnkanten. Farbe: Betongrau
Einbau nach Herstellerangaben inkl. Fundament.
4.5.5. Fahrradstellplätze
Fahrradstellplätze für mind. 34 Fahrräder, Einseitig 90, Radabstand ca. 390 mm
Stabile Stahlkonstruktion mit verschraubten robusten Rundrohrbügeln für Bodenbefestigung. Reifenbreite : 55
mm, Radeinstellung : hoch / tief ,
Material : Stahl, Oberfläche : feuerverzinkt
62
4.5.6. Beleuchtung
Im Bereich des zu verlegenen Rad- und Fußweges und der neuen PKW-Stellplätze sind bestehende
Mastleuchten der Stadtwerke Landshut vorhanden. Diese müssen vom Energieversorger in Abstimmung mit
dem AN versetzt werden.
4.6. Grünflächen / Pflanzen
Bearbeitungsumfang umfasst die gesamte Bearbeitungsfläche gemäß Entwurfsplan. Herzustellen sind die
gesamten Pflanzflächen einschließlich der Pflanzungen aufbauend auf dem vorliegenden Entwurfsplan.
Pflanzgruben sind, sofern nicht anders angegeben, so zu dimensionieren, dass ein optimaler Anwuchserfolg
gewährleistet ist. Baugrundverdichtungen sind vor Auftrag von Oberboden nachhaltig zu lockern.
Pflanzung und Pflanzqualitäten sind wie folgt bindend: Baum Ersatzpflanzung (Auflage Stadt Landshut)
3 Stück Baumpflanzung außerhalb des Quartierhofes als heimischer Laubbaum, Wuchsklasse I, mind. 3xv.
STU 20-25.
Artenliste: Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Gemeine Rosskastanie, Rot-Buche, Trauben-Eiche, Stiel-Eiche, SilberWeide, Winter-Linde,
Sommer-Linde
zusätzliche Baumpflanzung in Grünfläche
3 Stück Baumpflanzung außerhalb des Quartierhofes als heimischer Laubbaum, Wuchsklasse II, mind. 3xv.
STU 18-20.
Artenliste: Feld-Ahorn, Hainbuche, Eberesche, Vogelkirsche
Baumpflanzung Quartierhof
3 Stück Baumpflanzung innerhalb des Quartierhofes als Laubbaum, Wuchsklasse II, mind. 3xv. STU 18-20.
Artenliste z.B. : Gewöhnliche Holz-Birne Beech Hill, Gefüllte Vogelkirsche Plena (in Pflanzfläche)
Türkische Baumhasel (in wassergebundener Wegedecke)
Strauchpflanzung / Heckenpflanzung Randbereiche
Strauchpflanzungen am Quartiersrand als Übergang zur eingewachsenen Parkanlage als heimische
freiwachsende Hecken. Groß-/ Normal- und Kleinsträucher.
Keine giftigen Gehölze. Pflanzenanzahl gemäß Entwurfsplan. Sträucher 2 xv. o. Ballen, Höhe 100/150.
Strauchband zwischen PKW-Stellplatz und Rad-und Fußweg
Strauchpflanzung aus Formschnitthecke
Heckenware, 2 x v. m.B. 150-175, geschnitten (2,5 Stück /m)
Artenliste: Hainbuche, Feld-Ahorn
Grünband im Quartiershof (Staudenmischpflanzung) Staudenmischpflanzung als Fertigmischpflanzung aus
Einzelpflanzen Tb. 9, Blütenstaudenmischung für sonnige Standorte, ca. 8 Stk./ m2
Artenliste:
Gerüstbildner: Garten-Sandrohr, Gruppenstauden: Schafgarbe, Raublattaster, Mohn, Salbei, Bodendecker:
Perlkörchen, Kriech-Aster, Zypressenwolfsmilch, Schleierkraut, Purpurleinkraut mit Zwiebeln: Zierlauch,
Balkanwindröschen, Goldkrokus, Winterling, Traubenhyazinthe, Mehrblütige Tulpe  Praestans Fusilier
Grünband im Quartiershof (Bodendecker)
Bodendeckerpflanzung mit Deutzia gracilis Maiblumenstrauch, Co. 30-40 (4 St/m)
Baumpflanzungen inklusive geeigneter Pfähle und Befestigungsmaterial. Die Baumstämme mit
Verdunstungsschutz aus Jutebandagen zu sichern.
Pflanzung inklusive Wässern der Pflanzungen gem. DIN 18916.
Mulchen der Staudenmischpflanzung nach dem ersten Pflegegang mit hellem Kiessplitt 8/16, Stärke 5-7 cm.
Bodendeckerpflanzung mulchen mit Rindenmulch 0/40, Stärke über 7 bis 9 cm.
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4.7. Grünflächen / Pflanzen Pflege
Die Fertigstellungspflege bis zur Abname ist gemäß DIN 18916 für alle Pflanzungen einschl. Bäume
durchzuführen. Für alle Pflanzen wird entsprechend eine Anwachsgarantie gefordert.
4.8. Rasenflächen
Bearbeitungsumfang umfasst die gesamte Bearbeitungsfläche. Herzustellen sind die gesamten Rasenflächen
einschließlich Ansaaten.
Ansaat der Flächen mit Gebrauchsrasen RSM 7.1.1/ FLL bzw. RSM 2.1 mit 20 g/m2.
Im Bereich der Versickerungsflächen bzw. Mulden ist jeweils an der Einleitstelle eine mind.
10 m2 große Fläche mit Fertigrasen RSM 2.1 oder RSM 7.1.1 als Rollrasen zu versehen.
Für die Rasenflächen ist die Fertigstellungspflege gem. DIN 18917 durchzuführen.
4.9. Entwässerung
Das Niederschlagswasser der Dachflächen und der Belagsflächen im Quartiershof, soll vor Ort über eine
flächenhafte Versickerung über Oberbodenschichten in Versickerungsflächen und ggf. Versickerungsmulden
erfolgen.
Der Pflasterbelag im Innenhof ist als Dränpflaster auszuführen. Der Oberbau der Belagsfläche ist
entsprechend wasserdurchlässig auszuführen. Der Unterbau bzw. das Planum des
Unterbaus ist auf die Flächenversickerung durch die Belagsfugen abzustimmen.
Das nicht über die Dränfugen versickernde Niederschlagswasser ist über offene Rinnen den
Versickerungsflächen bzw. Versickerungsmulden zuzuführen.
Im Zuge der Werkplanung ist die Versickerungseinrichtung gemäß ATV A138 Arbeitsblatt zur Planung, Bau
und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser zu dimensionieren.
Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser
(NWFreiV) und die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in
das Grundwasser (TRENGW) ist zu beachten und gegebenenfalls notwendig werdende Erlaubnisse sind
entsprechend einzuholen.
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Verwaltervertrag für Mietobjekte
zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch
a) die Immobilien Freistaat Bayern,
Lazarettstraße 67, 80636 München
diese hier vertreten durch die Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
und
b) der Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut,
auf Rechnung der Regierung von Niederbayern
 -nachstehend "Freistaat, IMBY, IMBY Zentrale,
IMBY Regionalvertretung Niederbayern oder
Regierung von Niederbayern" genanntund
der Firma
Hausverwaltung XXXXXXXXXX,
vertreten durch den/die Geschäftsführer/in, Herrn/Frau XXXXXXX,
XXXXXX, XXXXXXXX
 -nachstehend "Verwalter" genanntgemeinsam nachstehend Parteien genannt
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 1 Vertragsgegenstand
1.1 Dem Verwalter wird die Verwaltung des Grundstücks Fl.Nr. 791/2 der Gemarkung Landshut samt
der sich darauf befindlichen Wohnanlage Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c in
84028 Landshut (siehe dazu Anlagen 3 bis 6) gemäß der folgenden Vereinbarungen übertragen
Folgende Anlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil:
1. Leistungsbeschreibung
2. Preisblatt
3. Beschreibung Wohnanlage
4. Objekt-_u_Konstruktionsbeschreibung
5. Grundrisse_Hs1_mit_Lageplan
6. Grundrisse_Hs2_mit_Lageplan
7. Grundrisse_Hs3_mit_Lageplan
8. Außenanlageplan
9. Wohnungsmietvertragsmuster (kleine Whg.)
10. Wohnungsmietvertragsmuster (große Whg.)
11. Hausordnung
12. Wohnungsgeberbestätigung
13. Infoblatt_DSGVO_an_Mieter.pdf
14. Zusatzvereinbarung
15. Sondervereinbarung
16 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
 Weiterhin werden die noch vom Staatlichen Bauamt Landshut zu übergebenden
Bestandsunterlagen und -pläne zum wesentlichen Vertragsbestandteil.
1.2 Der Verwaltervertrag wird für die Zeit ab 15.12.2019 bis einschließlich 14.12.2022
abgeschlossen.
Der Verwalter räumt dem Freistaat Bayern die Möglichkeit ein, den Verwaltervertrag zweimal
um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die schriftliche Erklärung durch die Regierung von
Niederbayern, dass die erste Verlängerung ausgeübt wird, muss dem Verwalter spätestens zum
Ablauf des 30.06.2022 zugegangen sein. Die schriftliche Erklärung durch die Regierung von
Niederbayern, dass die zweite Verlängerung ausgeübt wird, muss dem Verwalter spätestens zum
Ablauf des 30.06.2023 zugegangen sein.
Die ersten sechs Monate gelten für beide Seiten als Probezeit, während der der Vertrag ohne
Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats
gekündigt werden kann. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax genügt
nicht).
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 2
Übertragene Aufgaben, Aufgabenausführung,
Zustimmungsvorbehalte und Verfahren bei der Vermietung
2.1 Die Regierung von Niederbayern überträgt folgende der ihr als Grundbesitz bewirtschaftende
Dienststelle obliegenden und in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) genannten Aufgaben auf den
Verwalter.
Für diese Aufgaben bleibt sie Ansprechpartner. Zudem bedarf der Abschluss von Verträgen, die
im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Aufgaben stehen, der vorherigen Zustimmung der
Regierung von Niederbayern; entsprechendes gilt für deren Änderung und Beendigung:
2.1.1 Vorbereitung des Regelbetriebs (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.1 a), Seite 6).
2.1.2 Objektmanagement, Hausmeister (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.2 a), Seite 7).
2.1.3 Objektmanagement, Hausverwaltung (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.2 b), Seiten 6 bis 8, soweit diese
Aufgaben nicht aufgrund der Zuständigkeit der IMBY von der IMBY auf den Hausverwalter nach
Ziff. 2.2 dieses Vertrages übertragen werden.
- Die in Anlage 1, Ziff. 2.1.2 b), Unterpunkt 1 genannte Managementleistung innerhalb der
Gebäudebewirtschaftung umfasst auch
 die geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen,
 Abschluss, Änderung und Kündigung aller für die Bewirtschaftung notwendigen
Verträge, einschließlich der Verträge mit Hauswarten oder sonst erforderlichem
Dienstpersonal nach vorheriger Angebotseinholung (mit mindestens 3
Vergleichsangeboten),
 Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten gegenüber Behörden,
Versorgungsunternehmen, Handwerkern und Lieferanten einschließlich des
Zahlungsverkehrs,
 Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung sämtlicher Verträge, insbesondere
mit Handwerkern, Hausmeister, Lieferanten, Versorgungs-unternehmen, etc.
 Laufende unregelmäßige Überwachung des baulichen Zustandes.
 Meldung von nötigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Sicherstellung des dafür erforderlichen Zugangs sowie
die Beauftragung von entsprechenden
Fremdfirmen nach Rücksprache mit dem AG.
Klargestellt wird, dass die allgemeinen laufenden Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen sowie an Dach und Fach nicht auf den Verwalter
übertragen werden.
Unter Dach und Fach verstehen die Parteien die gesamte tragende Konstruktion der
Wohnanlage mit Fundamenten, Dach sowie Außenwänden inkl. etwaiger
Fassadenverkleidungen, Vordächer sowie außen mit dem Objekt fest verbundene Teile,
konstruktive Decken ohne abgehängte Decken, aber inkl. Unterbodenkonstruktionen,
tragende Wände sowie alle innerhalb des Mauerwerks verlegten technischen
Einrichtungen bis zum Austritt aus dem Mauerwerk in die Mieträume.
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 Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten für die gesamte Wohnanlage samt
dazugehöriger Außenflächen (inkl. Stellplätze).
 Sicherstellung des Zugangs für das Staatliche Bauamt Landshut bzw. deren beauftragte
Firmen zur Durchführung von Wartungsleistungen.
 Wohnungsübergabe- und Wohnungsrücknahme, einschließlich Erstellung einer
Wohnungsgeberbestätigung für die Meldebehörde (Anlage 12), eines
entsprechenden Protokolls sowie der erforderlichen Korrespondenz, insbesondere
Aufforderung des Mieters zur Beseitigung von Schäden und Mängeln unter Fristsetzung
nach Rückgabe der Mietsache (vgl. dazu auch Anlage 1 Ziff. 2.1.2 b) Unterpunkt 4
Spiegelstrich 8).
- Die in Anlage 1, Ziff. 2.1.2 b), Unterpunkt 4, Spiegelstrich 5, Seite 9, genannte Abrechnung
der Nebenkosten mit Mietern (sofern umlagefähig) und mit der Regierung von Niederbayern
(bei nicht-umlagefähigen Nebenkosten) umfasst auch Ermittlung und Abrechnung der Heizund Betriebskosten.
- Der in Anlage 01, Ziff. 2.1.2 b), Unterpunkt 4, Spiegelstrich 1, Seite 8, dem Auftragnehmer
obliegende Einbau von Wärmemengenzählern, Warmwasserzählern und sonstigen Geräten
zur Verbrauchsmessung, zur Ablesung und zur Abrechnungserstellung ist nach Absprache mit
der Regierung Niederbayern an eine Drittfirma zu vergeben.
- Das in Anlage 1, Ziff. 2.1.2 b), Unterpunkt 4, Spiegelstrich 2, Seite 8, genannte
Inkassogeschäft umfasst auch die außergerichtliche Durchführung des
Mietforderungsmanagements (d.h. ohne Beauftragung eines Rechtsanwaltes) sowie des mit
dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs.
- Kontrolle des Mieteingangs
- Verwaltung der Mieterkautionen (bei der Hausbank des Verwalters) und zweckentsprechende
Verwendung (vgl. dazu auch Anlage 1 Ziff. 2.1.2 b) Unterpunkt 4 Spiegelstrich 4).
- Die in Anlage 1, Ziff. 2.1.2 b), Unterpunkt 4, Spiegelstrich 10, Seite 9, genannte Einhaltung
umfasst auch die Erfüllung, die dort genannte Verkehrssicherungspflicht umfasst auch
Stellplätze, die dort genannten gesetzlichen Vorschriften umfassen insbesondere die
TrinkwasserVO.
- Die in Anlage 1, Ziff. 2.1.2 b), Unterpunkt 4, Spiegelstrich 14, Seite 9, genannten Kontakte
umfassen auch die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, inklusive des
Beschwerdemanagements.
2.1.4 Dokumentation und Berichtswesen (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.3, Seite 10), soweit diese Aufgaben
nicht aufgrund der Zuständigkeit der IMBY von der IMBY auf den Hausverwalter nach Ziff. 2.2
dieses Vertrages übertragen werden.
- Die in Anlage 1, Ziff. 2.1.3, Seite 10, genannte Dokumentation umfasst auch
 Erstellung einer Mieten-Soll-Liste, aufgeschlüsselt nach Mieten und Nebenkosten, und
die halbjährliche Übersendung,
 Übermittlung und Abrechnung der nicht-umlagefähigen Betriebs- und/oder Heizkosten
2.1.5 Reinigung der Gemeinschaftsflächen (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.4 a), Seite 11).
2.1.6 Reinigung der Außenanlagen (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.4 b), Seiten 11 und 12)
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2.1.7 Außenanlagenpflege, Mähen und Bewässern des Gebrauchsrasens
(vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.5 a), Seite 15).
2.1.8 Außenanlagenpflege, Rückschnitt an Sträuchern und Bäumen
(vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.5 b), Seite 16).
2.1.9 Winterdienst (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.6, Seiten 16 bis 17).
2.2 Die IMBY überträgt folgende der ihr obliegenden und in Anlage 1 genannten Aufgaben auf den
Verwalter. Für diese Aufgaben bleibt die Regierung von Niederbayern Ansprechpartner. Zudem
bedürfen Vertragsänderungen, die von den als Anlagen 9 bis 10 beigefügten Musterverträgen
abweichen, der vorherigen Zustimmung der Regierung von Niederbayern; entsprechendes gilt
für Mietvertragsbeendigungen, insbesondere Kündigungen und ggf. für Vereinbarungen i. S. d.
18 der Musterverträge:
2.2.1 Vermietungsmanagement (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.2 b) Unterpunkt 3). Dazu gehört:
- Abschluss von Mietverträgen gemäß dem als Anlagen 7 bis 9 beigefügten Musterverträgen
nebst Hausordnung (Anlage 10), Vertragsänderungen und Vertragsbeendigungen. Sollten
sich die Musterverträge ändern, sind diese zu verwenden, sobald sie dem Verwalter
zugegangen sind. Zeitgerecht vor Abschluss des Mietvertrags fordert der Verwalter bei der
Regierung von Niederbayern den zu vereinbarenden Mietzins an.
- Durchführungen von Mieterhöhungen im Rahmen der durch die Regierung von
Niederbayern mitgeteilten Mietwerte; insbesondere nach wohnwertverbessernden
Maßnahmen, Mieterwechseln und einer länger als zwei Jahre zurückliegende
Überprüfungsdauer nach Maßgabe gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen; hierüber
erfolgt jährlich eine Mitteilung an die Regierung von Niederbayern.
- Abschluss von Vereinbarungen über Kautionen im gesetzlich zulässigen Rahmen.
2.2.2 Dokumentation und Berichtswesen (vgl. Anlage 1, Ziff. 2.1.3, Seite 10). Dazu gehört:
- Übersendung der geschlossenen Mietverträge samt etwaiger Nachträge sowie der Übergabeund Rücknahmeprotokolle an die
Regierung von Niederbayern
2.3 Der Verwalter hat die übertragenen Aufgaben nach den Maßgaben dieses Vertrages und der
Leistungsbeschreibung (Anlage 1) mit der Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines erfahrenen
und fachkundigen Kaufmanns der Immobilienwirtschaft zu erfüllen und alle mit seiner Tätigkeit
zusammenhängenden Rechtsvorschriften zu beachten.
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2.4 Vermietungsprozedere:
 Alle Wohnungen bzw. während der Vertragslaufzeit freiwerdende Wohnungen werden
unmittelbar an die belegungsberechtigte Regierung von Niederbayern gemeldet.
Die Regierung von Niederbayern schlägt einen Mieter vor (vorrangig anerkannte Flüchtlinge
sowie bis zu rund 30 % für sonstige Wohnungslose der Stadt Landshut).
Liegt ein Mietervorschlag vor und entspricht der beabsichtigte Mietvertrag einem der
Mustermietverträge, schließt der Verwalter den Mietvertrag zu dem von der Regierung von
Niederbayern mitgeteilten Mietzins ab.
Bei Abweichung vom Mustermietvertrag ist die vorherige Zustimmung der Regierung von
Niederbayern erforderlich.
 Falls hier binnen vier Wochen kein Mieter vorgeschlagen werden kann, ist die Regierung von
Niederbayern verpflichtet, dem Verwalter mitzuteilen, ob und ggf. für welchen Zeitraum sie
die freie Wohnung zur Unterbringung für Asylbewerber nutzen möchte. Dafür ist kein
Wohnungsmietvertrag erforderlich.
 Da ausschließlich die Regierung von Niederbayern belegungsberechtigt ist, ist es nicht
Aufgabe des Verwalters Mietinteressenten zu suchen.
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 3 Vergütung
3.1 Die Vergütung des Verwalters für die in  2 genannten Leistungen gliedert sich in
Einmalvergütung, jährliche Vergütung und Tagespauschalen (vgl. dazu Anlage 2).
Die Vergütungen werden im Einzelnen wie folgt festgelegt (siehe Anlage 2):
 Einmalvergütung:
Einmalige Vergütung: EUR
 Jährliche Vergütung:
Objektmanagement
a) Hausmeister EUR
b) Hausverwaltung EUR
Dokumentation und Berichtswesen EUR
Reinigung
a) Reinigung d. Gemeinschaftsflächen EUR
b) Reinigung d. Außenanlagen EUR
Außenanlagenpflege
a) Mähen u. Bewässern d. Gebrauchsrasens EUR
b) Rückschnitt von Bäumen u. Sträuchern EUR
Summe EUR
 Tagespauschalen:
a) Zusätzliches Mähen / Bewässern des
Gebrauchsrasens (Tagespauschale) EUR
b) Winterdienst (Tagespauschale) EUR
Die Abrechnung der Tagespauschalen ist
 beim zusätzlichen Mähen bzw. beim zusätzlichen Bewässern ausschließlich
nach gesonderter Beauftragung durch die Regierung von Niederbayern
und
 beim Winterdienst ausschließlich nach Vorlage eines entsprechenden
Arbeitsnachweises (siehe Dokumentation)
möglich.
Die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist in der Vergütung nicht enthalten.
Sie ist zusätzlich zu entrichten.
Die Vergütung ist in 4 gleichen Raten jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. u. 01.10. d. J. zur Zahlung
fällig.
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Sie gilt für den Zeitraum vom 15.12.2019 bis einschließlich 14.12.2022 als fest vereinbart.
Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt ggfs. eine Erhöhung nach Maßgabe folgender Vereinbarungen
entsprechend dem vom statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex für
Deutschland (Basis 2010=100):
a) Ausgangspunkt für alle Wertanpassungen ist der auf der jeweiligen Originalbasis
festgestellte Preisindex.
b) Ist der Preisindex gegenüber dem Preisindex des Ausgangsmonats Oktober des Jahres vor
Vertragsbeginn bzw. vor Verlängerung gestiegen, so erhöht sich das jährlich zu entrichtende
Entgelt im gleichen Verhältnis. Die Überprüfung erfolgt jeweils in Abständen von 2 Jahren.
c) Das angepasste Entgelt ist jeweils ab dem Jahr zu entrichten, das auf das
Anpassungsschreiben des Verwalters folgt.
Im Falle einer Preisanpassung erhält die Regierung von Niederbayern ein
Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des
Anpassungsschreibens bei ihr auszuüben ist.
3.2 Für zusätzliche Leistungen, die über die in  2 vereinbarten Leistungen hinausgehen und daher
einer gesonderten Vereinbarung bedürfen, erhält der Verwalter eine zusätzliche Vergütung
zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Leistungen sind alle
bisher nicht in der Leistungsbeschreibung, im Leistungsverzeichnis bzw. in diesem
Verwaltervertrag festgeschriebenen Leistungen.
Die zusätzliche Vergütung wird 30 Tage nach der jeweiligen Rechnungsstellung fällig.
3.3 Der Auftragnehmer erhält als Vergütung für seine Leistungen grundsätzlich eine jährliche
Hausverwaltergebühr in Form einer Pauschale (siehe  3 Ziff. 3.1 des Verwaltervertrages).
Die unter  3 Ziff. 3.1 des Verwaltervertrages genannten einzelnen Leistungspositionen sind
grundsätzlich ab Vertragsbeginn abrechenbar.
Dies ist jedoch nicht der Fall, sofern deren Erbringung  aufgrund baulicher Verzögerungen
faktisch nicht möglich sind.
In diesem Fall ist die jeweilige Leistungsposition erst ab der Möglichkeit der tatsächlichen
Erbringung (z.B. Fertigstellung der Gebäude bzw. der Außenanlagen) abrechenbar.
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 4 Zahlungsverkehr
Der Verwalter richtet für die Verwaltung des Objektes ein Treuhandkonto gemäß den Bestimmungen
der als Anlage 14 beiliegenden Zusatzvereinbarung und der als Anlage 15 beiliegenden
Sondervereinbarung ein.
Der Verwalter ist für das Verwaltungskonto bevollmächtigt und erhält alle Bankauszüge.
Das Konto wird geführt bei der
BLZ: Kto. Nr.
bzw.
IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Die hierauf eingenommenen Netto-Mieten überweist der Verwalter jeweils zum Quartalsende,
spätestens bis zum 15. des Folgemonats, an den Auftraggeber auf folgendes Konto der Regierung von
Niederbayern
bei der (wird nachträglich durch die Regierung von Niederbayern gesondert schriftlich mitgeteilt!)
IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Verwendungszweck PK-Nr. ____.____.____ (bitte unbedingt angeben!!!)
Der Verwalter richtet weiterhin für jeden Mieter ein entsprechendes Kautionskonto bei einer Bank ein
und hat die Konten gegenüber der Regierung von Niederbayern auf Verlangen nachzuweisen.
Der Verwalter hat bei Eröffnung des Kautionskontos der Regierung von Niederbayern ein
Einsichtsrecht zu gewähren. Die Regierung von Niederbayern wird von diesem Recht nur in
Verdachtsfällen Gebrauch machen.
Die Regierung von Niederbayern überweist vierteljährliche Abschlagszahlungen (inkl. der Abschläge
auf die nicht-umlagefähigen Nebenkosten gem. Ziff. 3.1 dieses Verwaltervertrages)
bei der (wird nachträglich durch den Verwalter gesondert schriftlich mitgeteilt!)
BLZ: Kto. Nr.
bzw.
IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Diese werden bei der jährlichen Abrechnung im Folgejahr ausgewiesen und abgerechnet.
Die für das Mietkonto bzw. die Kautionskonten anfallenden Kontoführungsgebühren können hierbei
weder den Mietern noch der Regierung von Niederbayern in Rechnung gestellt werden.
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 5 Vollmacht und Prüfung der verwalteten Anwesen
5.1 Der Verwalter erhält zum Nachweis der Vertretungsmacht eine Vollmacht der IMBY Zentrale.
5.2 Weiterhin wird der Regierung von Niederbayern gewährt, jederzeit nach vorheriger Abstimmung
mit dem Verwalter und zusammen mit diesem im notwendigen Umfang Prüfungen
durchzuführen, die die Verwaltung der Anwesen nach  1 betreffen; zu diesem Zweck können
Beauftragte Einsicht in den Betrieb und die Unterlagen des Verwalters nehmen.
 6 Rechnungslegung
Die Abrechnung gegenüber der Regierung von Niederbayern erfolgt einmal jährlich jeweils bis zum
31.03. des Folgejahres.
Die Jahresabrechnung ist dabei nach folgenden Konten aufzuschlüsseln:
1. Kosten der Hausverwaltung
2. Heizung
3. Strom
4. Reinigung
5. Be- und Entwässerung
6. Steuern
7. Gebühren
 7 Versicherung
Der Verwalter hat
 eine Vermögenshaftpflichtversicherung
(Kassenversicherung mit Deckungssumme in Höhe von 250.000 )
sowie
 eine allgemeine Haftpflichtversicherung
(Deckungssumme in Höhe von 2.000.000  für Personenschäden,
 1.000.000  für Sachschäden
und
 100.000  für Schlüsselschäden)
abzuschließen und zu unterhalten.
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 8 Schlussbestimmungen
8.1 Der Verwalter ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten aus
und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stillschweigen zu bewahren. Die
Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.
8.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
8.3 Soweit in diesem Vertrag nichts anders bestimmt ist, gelten ergänzend die Bestimmungen über
den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag ( 675 BGB).
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen
Bestimmung dieses Vertrags verpflichtet, über eine Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von
den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken,
die nicht durch die Bestimmungen über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag ( 675
BGB) geschlossenen werden.
8.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Landshut.
Für die
Hausverwaltung xxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxx, _____________________________
Für den
Freistaat Bayern,
Landshut, ____________________________
______________________________________ _____________________________________
_____________________________________________
(Name d. Unterzeichners u. ggfs. Stempe
79
Anlage: 04_Bewertungsmatrix.pdf
Kriterium Erläuterung
Höhe des Preises
70 0-70 Punkte entspricht schlecht bis sehr gut*
Höhe der einmaligen Vergütung
Höhe der jährlichen Vergütung (Obj.-Management u. Reinigung)
Höhe der jährlichen Vergütung f. Außenanlagenpflege
(Mähen/Bewässern d. Gebrauchsrasens und Rückschnitt v.
Sträuchern und Bäumen)
Höhe der täglichen Vergütung f. zus. Mähen/Bew.
Höhe der täglichen Vergütung f. Winterdienst
20
25
15
5
5
Ablauforganisation, Personaleinsatz und Qualifikation 25
Ablauforganisation Besichtigungen
a) Organsiationskonzept (z.B. Terminplanung, Regelung
 der Verantwortlichkeiten, Schnittstellen, Vertretung
 etc.)
b) Dokumentation der Vermietungsvorgänge (z.B. Vor-
 lage von Mieterlisten (mit Netto-Mieten) mit
 Mieterwechseln und Leerständen, Dokumentation
 von Wartungsvorgängen und Instandhaltungs-
 /Instandsetzungsmaßnahmen (abgeschlossen/
 laufend/geplant) an den AG)
15
10
0-15 Punkte entspricht schlecht bis sehr gut**
0-10 Punkte entspricht schlecht bis sehr gut***
Technische Ausstattung des Auftragnehmers 5
0-5 Punkte entspricht schlecht bis sehr gut****
(Programm zur Durchführung des Mietvertragsmanagements
und der Nebenkostenabrechnungen)
gesamt 100
Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer staatlichen Wohnanlage in der SigmundSchwarz-Straße 3a, 3b und 3c in
84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
Bewertungsmatrix "Hausverwaltung Landshut"
80
* Umrechnung Preis in Punkte:
Das günstigste Angebot erhält 70 Punkte
Für alle anderen Angebote werden die Punkte im Verhältnis zum günstigsten Angebot vergeben:
günstigstes Angebot (einm. Vergütg.) x 20 Punkte + günstigstes Angebot (jhrl. Vergütg.) x 25 Punkte
Angebot N Angebot N
 +
günstigstes Angebot (Außenanlagenpflege) x 15 Punkte + günstigstes Angebot (tägl. Mähen /Bewässern) x 5 Punkte
Angebot N Angebot N
günstigstes Angebot (tägl. Winterdienst) x 5 Punkte
Angebot N
z.B.
Angebot A 9.000,00 EUR, Angebot B 12.000,00 EUR (jährl. Vergütung - Obj.-Management u. Reinigung)
Angebot A 1.200,00 EUR, Angebot B 1.000,00 EUR (einm. Vergütung)
Angebot A 1.200,00 EUR, Angebot B 1.000,00 EUR (pausch. Außenanlagenpflege)
Angebot A 75,00 EUR, Angebot B 100,00 EUR (tägl. Mähen/Bewässern d. Gebrauchsrasens)
Angebot A 55,00 EUR, Angebot B 75,00 EUR (tägl. Winterdienst)
9.000,00 x 25 Punkte +
12.000
 +
1.000,00 x 15 Punte +
1.200
 +
55,00 x 5 Punte
75
Angebot A: 25 P. + 16,66 P. + 12,50 P. + 5 P. +5 P.
 = 64,16 Punkte
Sofern Angebot B in den übrigen Bereichen 5 Punkte mehr erreicht als
Angebot A, geht der Zuschlag trotz des günstigeren Preises an Angebot
B, das damit insgesamt mehr Punkte als Angebot A erreicht hat
z.B.:
Angebot A:
Ablauforganisation etc. 21 P.,
Technische Ausstattung 3 P.,
Gesamt 88,16 Punkte
Angebot B:
Ablauforganisation etc. 24 P.,
Technische Ausstattung 5 P.,
Gesamt 90,16 Punkte
Angebot B: 18,75 P. + 20 P. + 15 P. + 3,75 P. + 3,66 P.
 = 61,16 Punkte
100
1.000,00 x 20 Punkte
1.200
75,00 x 5 Punkte
81
** Umrechnung Ablauforganisation in Punkte:
Das Organisationskonzept ist äußerst undetailliert und sehr missverständlich formuliert, äußerst unlogisch aufgebaut und
ohne visualisierte Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber nicht nachvollziehbar
 0-3 Pkte ungenügend
Das Organisationskonzept ist überwiegend undetailliert und missverständlich formuliert, überwiegend unlogisch aufgebaut und
mit einer kaum aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber nur schwer nachvollziehbar
 3 Pkte mangelhaft
Das Organisationskonzept ist größtenteils undetailliert und schwer verständlich
formuliert, größtenteils unlogisch aufgebaut und mit einer mäßig aussagekräftigen
visualisierten Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber kaum nachvollziehbar
 6 Pkte ausreichend
Das Organisationskonzept ist größtenteils detalliert und verständlich formuliert,
größtenteils logisch aufgebaut und mit einer größtenteils aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt und somit
für den Auftraggeber größtenteils nachvollziehbar
 9 Pkte befriedigend
Das Organisationskonzept ist überwiegend detalliert und leicht verständlich formuliert, überwiegend logisch aufgebaut und
mit einer überwiegend aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber überwiegend
nachvollziehbar
 12 Pkte gut
Das Organisationskonzept ist äußerst detalliert und sehr leicht verständlich formuliert, äußert logisch aufgebaut und mit
einer äußerst aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt für den Auftraggeber somit umfassend nachvollziehbar
15 Pkte sehr gut
** Umrechnung Dokumentation in Punkte:
Die Dokumentation der Vermietungsvorgänge ist äußerst undetailliert und unlogisch
aufgebaut und ohne visualisierte Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber
nicht nachvollziehbar
 0 Pkte ungenügend
Die Dokumentation der Vermietungsvorgänge ist überwiegend undetailliert und unlogisch aufgebaut und mit einer kaum
aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber nur schwer nachvollziehbar
 2 Pkte mangelhaft
Die Dokumentation der Vermietungsvorgänge ist größtenteils undetailliert und unlogisch aufgebaut und mit einer mäßig
aussagekräftigen visualisierten Darstellung
erstellt und somit für den Auftraggeber kaum nachvollziehbar
 4 Pkte ausreichend
Die Dokumentation der Vermietungsvorgänge ist größtenteils detalliert und logisch
aufgebaut und mit einer größtenteils aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber
größtenteils nachvollziehbar
 6 Pkte befriedigend
Die Dokumentation der Vermietungsvorgänge ist überwiegend detalliert und logisch aufgebaut und mit einer überwiegend
aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber überwiegend nachvollziehbar
 8 Pkte gut
Die Dokumentation der Vermietungsvorgänge äußerst detalliert und logisch aufgebaut und mit einer äußerst aussagekräftigen
visualisierten Darstellung erstellt für
den Auftraggeber somit umfassend nachvollziehbar
10 Pkte sehr gut
** Umrechnung Techn. Ausstattung in Punkte:
Die techn. Ausstattung des AN ist äußerst undetailliert und ohne Aussagen zur
Hard- u. Software für das Mietvertragmanagement und die NK-Abrechnung dargestellt und ohne visualisierte Darstellung erstellt
und somit für den AG nicht nachvollziehbar
 0 Pkte ungenügend
Die techn. Ausstattung des AN ist überwiegend undetailliert und mit kaum Aussagen zur Hard- u. Software für das
Mietvertragmanagement und die NK-Abrechnung dargestellt und mit einer kaum aussagekräftigen visualisierten Darstellung
erstellt und somit für den AG nur schwer nachvollziehbar
 1 Pkte mangelhaft
Die techn. Ausstattung des AN ist größtenteils undetailliert dargestellt und mit
mäßigen Aussagen zur Hard- u. Software für das Mietvertragmanagement und
die NK-Abrechnung dargestellt und mit einer mäßig aussagekräftigen visualisierten
Darstellung erstellt und somit für den AG kaum nachvollziehbar
 2 Pkte ausreichend
Die techn. Ausstattung des AN ist größtenteils detalliert und mit befriedigenden
Aussagen zur Hard- u. Software für das Mietvertragmanagement und die NK-Abrechnung dargestellt und mit einer größtenteils
aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber größtenteils nachvollziehbar
 3 Pkte befriedigend
Die Dokumentation der Vermietungsvorgänge ist überwiegend detalliert und mit
guten Aussagen zur Hard- u. Software für das Mietvertragmanagement und die
NK-Abrechnung und mit einer überwiegend aussagekräftigen visualisierten Darstellung erstellt und somit für den Auftraggeber
überwiegend nachvollziehbar
 4 Pkte gut
Die Dokumentation der Vermietungsvorgänge äußerst detalliert und mit sehr guten
Aussagen zur Hard- u. Software für das Mietvertragmanagement und die NK-Abrechnung und mit einer äußerst aussagekräftigen
visualisierten Darstellung erstellt
für den Auftraggeber somit umfassend nachvollziehbar
 5 Pkte sehr gut
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REGIERUNG VON NIEDERBAYERN
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samt Mietvertragsmanagement
Anlage: 05_Bietererklärung.pdf
Bietererklärung Angebot
Hausverwaltung Landshut
Bieter
Adresse
Bearbeiter
Name:
Telefon:
E-Mail:
Angebotssumme p.a. ohne einmalige Leistungen (exkl. MWSt.)
Standort Landshut:
Ausschreibungsanerkennung:
Der Bieter erklärt hiermit:
 dass er die Ausschreibungsunterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft hat
 dass er die Ausschreibungsunterlagen lückenlos gelesen hat
 dass der Text in den Ausschreibungsunterlagen nicht unverständlich und nicht
mehrdeutig
 dass bei eventuellen Rückfragen eine zufrieden stellende, ausreichende Klärung erfolgte
 dass er alle preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat
 dass er die Ausschreibungsunterlagen, die zum Vertragsbestandteil werden,
ohne
Einschränkung durch seine Unterschrift als rechtsverbindlich anerkennt
_____________________ _____ _________________________
Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel
83
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Wohnanlage In der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c in
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Anlage: 06_Bietergemeinschaftserklärung.pdf
Bietergemeinschaftserklärung
Die Bietergemeinschaft ,
bestehend aus
1.
2.
3. .
4.
[Einzutragen sind vollständiger Name und Adresse] [bei Bedarf zu ergänzen]
erklärt, dass sie im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden wird.
Sie erklärt, dass ihr bevollmächtigter Vertreter ist:
[Bevollmächtigter Vertreter]
Die Bietergemeinschaft erklärt, dass der o.g. bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder der
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle
Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Ort, Datum
Stempel / Unterschrift aller Bietergemeinschaftsmitglieder
Stempel Unterschrift
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Anlage: 06_Bietergemeinschaftserklärung.pdf
85
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Anlage: 07_Erklärung_Scientology.pdf
UVgO Scient
(Scientology-Schutzerklärung)
Schutzerklärung
Zum Angebot
1. Erklärung zum Vergabeverfahren:
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert,
 dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L.
Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder
Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des
Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besuchen lässt;
 dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die
Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder
Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen
von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der
Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise
verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen
die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben
unberührt.
Ort, Datum
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters
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Anlage: 07_Erklärung_Scientology.pdf
Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
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Anlage: 07_Erklärung_Scientology.pdf
Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem
Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels
rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und
äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der
Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen
bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und
-steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat
den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder
gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu
verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn
die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft
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Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung
Seite 1 von 8
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 14
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Eigenerklärung zur Eignung
 Bewerber
 Bieter
 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
 Nachunternehmer
 anderes Unternehmen
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Absender
Tel.:
Fax:
E-Mail:
89
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Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung
Seite 2 von 8
I Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe gemäß  42 VgV bzw.  31 UVgO in Verbindung mit
 123 und 124 GWB
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß
den  123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
- gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem.	21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem.	19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern,
welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n)
ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1
, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2
 sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach  48 EStG auf gesondertes Verlangen vorlegen.
1
 soweit unser Betrieb beitragspflichtig ist
2
 Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
 Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n)
ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für
mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
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Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung
Seite 3 von 8
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
 Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
 Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlagen werde ich/werden wir
ihn vorlegen.
II Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
 Ich bin/Wir sind in einem Berufs- und Handelsregister eingetragen
 Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister verpflichtet
kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n)
ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen
vorlegen:
 Gewerbeanmeldung
 Berufs-/Handelsregisterauszug
 Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der
 Industrie- und Handelskammer oder
 Anderweitige sonstige Nachweise
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samt Mietvertragsmanagement
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung
Seite 4 von 8
III Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
 Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines
bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt:
 Mein Jahresumsatz betrug: Jahr
 Jahr
 Jahr
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde
ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers /
Steuerberaters oder entsprechende testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
 Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter
geeigneter Höhe
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaftpflicht- oder
Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden i. H. v. mindestens
  (vgl. Leistungsbeschreibung)
und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i. H. v. mindestens
  (vgl. Leistungsbeschreibung)
abschließen werde(n).
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden
Versicherungsnachweis werde ich auf gesondertes Verlangen übersenden.
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Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung
Seite 5 von 8
IV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
 Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen
erbracht habe(n).
1. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
2. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
3. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
Es können auch mehr als drei Referenzen abgegeben werden, diese sind dann auf
gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde
ich/werden wir für die oben genannten Leistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes
Muster auf gesondertes Verlangen vorlegen.
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samt Mietvertragsmanagement
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung
Seite 6 von 8
 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
 Ich/wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Fachkräfte zur Verfügung stehen.
 Angabe der technischen Fachkräfte, die die Leistungserbringung tatsächlich
erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens:
Name der Personen mit Funktion: Berufliche Qualifikation:
(auch technische Leitung)
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise in Form von
Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie
Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen einreichen.
 Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die
Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als
Zuschlagskriterium bewertet werden.
Mein/Unser Unternehmen verfügt über folgende Bescheinigungen und Erlaubnisse
zur Berufsausübung:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
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samt Mietvertragsmanagement
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung
Seite 7 von 8
 Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
ersichtlich sind.
 Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt in den letzten drei Jahren über
folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften verfügte(n):
Anzahl der Beschäftigten: Anzahl des Führungspersonals:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
 Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt.
 Mein Unternehmen verfügt für die Ausführung des Auftrags über folgende Geräte
und technische Ausrüstung:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/
werden wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
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samt Mietvertragsmanagement
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung
Seite 8 von 8
 Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigen:
Folgende Teile des Auftrags beabsichtige(n) wir/ich als Unteraufträge zu vergeben:
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden
müssen und mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Ort, Datum, Unterschrift
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Anlage: 08a_Erklärung über die Erlaubnis nach  34c GewO.pdf
Erklärung
über die Erfüllung der Erlaubnispflicht
nach  34c Gewerbeordnung (GewO)
(Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter)
Name, Vorname, ggf. Unternehmensbezeichnung des Gewerbetreibenden
Bei juristischen Personen: Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Ich bestätige, dass die Erlaubnispflicht nach  34c GewO eingehalten worden ist.
Insbesondere liegt die Erlaubnis nach  34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO als
Wohnimmobilienverwalter vor: Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums von
Wohnungseigentümern im Sinne des  1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohneigentumsgesetzes
oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des  549 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).
Ort, Datum, Unterschrift des Gewerbetreibenden
97
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Anlage: 08a_Erklärung über die Erlaubnis nach  34c GewO.pdf
Erklärung
über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung
nach  34c Absatz 2a GewO i. V. m.  15b Absatz 1 MaBV
für den Zeitraum
Name, Vorname, ggf. Unternehmensbezeichnung des Gewerbetreibenden
Bei juristischen Personen: Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme, Datum, Inhalt, Umfang (Stunden), in Anspruch
genommener Weiterbildungsanbieter
Ich bestätige, dass die nach  34c Absatz 2a GewO bestehende Verpflichtung zur
Weiterbildung eingehalten worden ist.
Ort, Datum, Unterschrift des Gewerbetreibenden
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Wohnanlage In der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c in
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Anlage: 09_Erklärung_deutsche_englische_Sprache.pdf
Erklärung im Vergabeverfahren: Hausverwaltung Landshut
Bieter/Bewerber:
Die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort
und Schrift sowie möglichst gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Die gesamte mündliche Projektkommunikation erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache  bei
Bedarf ggfs. in englischer Sprache.
Ort, Datum
Unterschrift, Firmenstempel
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Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b u. 3c
in 84028 Landshut samt Mietvertragsmanagement
r:ereich1\sg14-sg15ergabeergabeverfahren 2019\hausverwalter landshutergabeunterlagen final\10a_wohnungsmietvertrag_klein.docx
Wohnungs - Mietvertrag
Zwischen der
Hausverwaltung XXXXXX
vertreten durch Herrn/Frau XXXX,
 ,
namens und im Auftrag des Freistaates Bayern
auf Rechnung der Regierung von Niederbayern
als Vermieter
und
[Herrn/Frau XY] (Mieter)
zur Zeit wohnhaft in
als Mieter*)
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
 1
Mietsache
Vermietet werden in dem Anwesen
Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c in 84028 Landshut
 (Straße, Gemeinde, Gemeindeteil, usw.)
Die komplette kleine Wohnung 1 WG-Anteil
 in der Größe von 47,83 m in der Größe von 11,99 m
 bestehend aus: bestehend aus:
 2 Schlafzimmern zu 20,36 m  Schlafzimmer i. R. [A] / [B] Zu 5,18 m
 1 Wohnraum m. Küche (inkl.
 Mobiliar)
zu 19,60 m  Wohnraum m. Küche (inkl.
 Mobiliar) u. Flur
zu 4,90 m
 1 Abstellraum zu 1,51 m  Abstellraum zu 0,38 m
 1 Bad/Dusche/WC zu 6,16 m  Bad/Dusche/WC zu 1,54 m
2 WG-Anteile 3 WG-Anteile
in der Größe von 23,99 m in der Größe von 35,81 m
 bestehend aus: bestehend aus:
1 Schlafzimmer i. R. [A] / [B] zu 10,35 m 1 Schlafzimmer i. R. [A] / [B] Zu 10,35 m
  Schlafzimmer i. R. [A] / [B] Zu 5,01 m
  Wohnraum m. Küche (inkl.
 Mobiliar) u. Flur
zu 9,80 m  Wohnraum m. Küche (inkl.
 Mobiliar) u. Flur
zu 14,70 m
  Abstellraum zu 0,76 m  Abstellraum zu 1,13 m
  Bad/Dusche/WC Zu 3,08 m  Bad/Dusche/WC Zu 4,62 m
in folgendem Gebäude
(Geschoss, Vordergebäude, Rückgebäude, Eingang, usw.)
100
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Die Einbau  Küche besteht aus: [Inventar aufzählen, insb. Elektrogeräte]
Die Gesamtwohnfläche beträgt ca.: 47,63 m.
Diese Angabe dient nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang
der gemieteten Wohnung bzw. des/der WG-Anteil(e) ergibt sich vielmehr aus der
Anzahl der gemieteten Räume/Flächen.
Der Mieter ist berechtigt, den Gemeinschaftsraum (mit Küchenzeile), den Abstellraum
(für Kinderwägen), Kinderspielplatz und den Hofplatz gemäß der Hausordnung
mitzubenutzen.
Mitvermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände:
[Einbau-Küchenzeile] (siehe oben)
Die mitvermieteten Ausstattungsgegenstände werden im Übergabeprotokoll vermerkt.
Sie sind bei der Mietbeendigung unaufgefordert vollzählig und in einem einer
pfleglichen Behandlung entsprechenden Zustand zurückzugeben.
Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit ausgehändigt: (z.B. Schlüssel)
Sämtliche Mieter haben die Wohnung am besichtigt.
 2
Mietdauer und Kündigung
1. Das Mietverhältnis beginnt am MV_Vertragsbeginn. Es läuft auf unbestimmte
Zeit. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen ( 573c BGB). Danach kann
das Mietverhältnis von jedem Vertragsteil spätestens am dritten Werktag eines
Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Für
den Vermieter verlängert sich die Frist um 3 Monate, wenn das Mietverhältnis
mindestens 5 Jahre gedauert hat und um 6 Monate, wenn das Mietverhältnis
mindestens 8 Jahre gedauert hat.
2. Für die Kündigung gelten auch im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, soweit
sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt.
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein andauernder oder
wiederholter vertragswidriger Gebrauch der Mietsache den Vermieter zumindest
zur ordentlichen Kündigung gemäß  573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt. Dies gilt
insbesondere auch im Fall der Überbelegung der Mietsache (siehe auch  6
Abs. 4 dieses Vertrages).
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3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil
spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist
zugegangen sein.
4. Abweichend von  545 BGB gilt das Mietverhältnis nicht als auf unbestimmte Zeit
verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der
Mietsache fortsetzt.
 3
Miete und Betriebskosten
1. Die Miete setzt sich zusammen aus der Grundmiete, ggf. der Garagen- bzw.
Stellplatzmiete, den anteiligen Betriebskosten sowie ggf. aus Zuschlägen (z.B. für
Untervermietung). Für Art und Umfang der Betriebskosten ist die Verordnung über
die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung  BetrKV s.
Anlage) in ihrer jeweiligen Fassung maßgebend. Der Vermieter ist berechtigt, bei
Erhöhung bzw. Neueinführung von Betriebskosten den entsprechenden Mehrbetrag durch eine Erklärung in Textform zum Zeitpunkt
der Entstehung umzulegen,
soweit die Umlegung zulässig ist. Der Vermieter behält sich den Abschluss von
Sach- und Haftpflichtversicherungen ( 2 Abs. 13 der BetrKV) und die anteilige
Umlegung der Kosten ausdrücklich vor. Der Vermieter ist berechtigt, die
Vorauszahlungen der Abrechnung des letzten Abrechnungszeitraums
anzupassen, ggf. unter Einbeziehung neu entstandener Betriebskosten.
2. Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden entsprechend der
Heizkostenverordnung abgerechnet.
Eventuell anfallende Abrechnungskosten werden ebenfalls über die
Betriebskosten umgelegt.
Soweit die Betriebskosten verbrauchs- oder verursachungsbezogen abgerechnet
werden können, erfolgt die Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage des
erfassten Verbrauchs bzw. der erfassten Verursachung. Im Übrigen werden die
Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt.
Über die Vorauszahlungen wird jährlich einmal abgerechnet. Eine Differenz
(Nachzahlung oder Guthaben) ist binnen eines Monats nach Zugang der
Abrechnung beim Mieter auszugleichen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist
der Vermieter zu einer Zwischenablesung der Zählerstände verpflichtet, nicht aber
zu einer Zwischenabrechnung. Der Mieter ist berechtigt, nach Zugang der
Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei der
Grundbesitzbewirtschaftenden Dienststelle (vgl.  19 Abs.2) einzusehen.
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3. Die Miete beträgt monatlich ab Vertragsbeginn:
a) Wohnungsmiete (inkl. Küche)
 WG-Anteil-Miete (inkl. Küche)
b) Betriebskosten
 Vorauszahlungen für:
(voll bzw. Staffelung gem. WG-Anteil/en !!!)
c) Nebenkosten gesamt:
d) Insgesamt sind vom Mieter zu zahlen:
Der Vermieter ist berechtigt, die Grundmiete nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften zu erhöhen.
 4
Zahlung der Miete
1. Die Miete einschließlich Betriebskosten und Zuschlägen (vgl.  3 Abs. 1) ist
monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats zu zahlen an
Konto  Inhaber : Hausverwaltung XXXXX
Kreditinstitut :
IBAN : DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC : _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Verwendungszweck :
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung sondern
auf den Eingang des Geldes an.
3. Bei verspäteter Zahlung von Miete oder Betriebskostenvorauszahlung ist der
Vermieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu verlangen. Der
Mieter kann jedoch nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die
Pauschale eingetreten ist. Die gesetzlichen Regelungen über die Verzugszinsen
gem.  288 BGB bleiben unberührt.
4. Sollte der Mieter Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch
(SGB II und SGB XII) haben, verpflichtet er sich, diesen Mietvertrag unverzüglich
dem zuständigen Träger der Leistungen vorzulegen und die Direktzahlung der
Gesamtmiete gemäß  3 Abs. 3 d) dieses Vertrages auf das Konto der
Hausverwaltung (siehe  4 Abs. 1) zu beantragen. Diese Vereinbarung ist
wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.
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 5
Haftung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gem.  536a Abs. 1 BGB
für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.
2. Der Mieter haftet im Rahmen der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflicht
dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die zu seinem Haushalt gehörigen
Personen, seine Hausgehilfen, seine Untermieter, seine Besucher sowie die von
ihm beauftragten Handwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht werden.
Insbesondere haftet er für Schäden, die durch fahrlässiges Umgehen mit Wasser,
Gas, Strom und Feuer, mit der WC- und Heizungsanlage, durch Offen-Stehen
lassen von Türen und Fenstern oder durch Versäumung einer sonstigen, von ihm
übernommenen Pflicht (z.B. Beleuchtung) entstehen.
Der Mieter hat verlorene Schlüssel zu ersetzen.
Falls eine Schließanlage besteht: Hat der Mieter den Verlust des Schlüssels
verschuldet und ist ein Missbrauch zu befürchten, ist der Vermieter berechtigt auf
Kosten des Mieters eine neue Spezialschließanlage nebst den erforderlichen
Schlüsseln zu beschaffen.
Dem Mieter wird empfohlen, seine Haftpflichtversicherung zu erweitern, falls die
Kosten für den Austausch einer Schließanlage nicht abgedeckt werden.
3. Der Mieter kann mit einer Schadenersatzforderung wegen etwaiger Mängel der
Mietsache, mit einer Aufwendungsersatzforderung wegen der Beseitigung von
Mängeln der Mietsache oder mit einem Bereicherungsanspruch wegen zuviel
gezahlter Miete aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Mit
anderen Ansprüchen kann er nur aufrechnen, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder
entscheidungsreif sind. Die Aufrechnung bzw. die Zurückbehaltung ist nur gültig,
wenn der Mieter seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor
Fälligkeit dessen Forderung mitgeteilt hat.
 6
Benutzung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
1. Der Mieter verpflichtet sich, im Haus mit den übrigen Mietern im Sinne einer
vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammenzuleben und Rücksichtnahme zu
üben.
2. Der Mieter wird die Wohnung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen
schonend und pfleglich behandeln. Er hat entsprechend den technischen
Gegebenheiten für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen
Räume zu sorgen.
3. Der Mieter darf die Mieträume nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken
benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken benutzen, oder einem Dritten
überlassen, so bedarf er der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
4. Der bei den in der Mietwohnung vorhandenen (wartungsarmen) Rauchmeldern
einmal jährlich durchzuführende Funktionstest wird durch den Vermieter im
Rahmen eines Wartungsvertrages übernommen werden. Die hierbei
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entstehenden Wartungskosten werden dem Mieter dann im Rahmen der
Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt.
5. Der Mieter zieht derzeit mit insgesamt ____ Personen in die Wohnung bzw. in
den/die WG-Anteil/e ein.
Falls der Mieter weiteren Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind,
dauerhaft in den Mieträumen Unterkunft gewähren will, hat er dies dem Vermieter
(ggfs. über den Hausverwalter) unverzüglich anzuzeigen und seine Erlaubnis
einzuholen.
Diese Erlaubnis ist insbesondere aufgrund des  553 BGB und einer intern durch
den Vermieter zu führenden Wohnraumstatistik erforderlich.
Der Mieter wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass
 in der kompletten Mietwohnung nur eine Unterbringung von maximal 4
Personen (Richtwert: 1 Person/10 qm)
 bei einer WG-Nutzung nur eine Unterbringung von maximal 1 Person pro
WG-Anteil (Richtwert: 1 Person/10 qm)
zulässig ist.
Eine Belegung mit mehr als 1 Person (bei WG-Nutzung) bzw. 5 Personen (bei
einer kompletten Wohnungsnutzung) stellt eine unzulässige Überbelegung dar
und berechtigt den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses nach den
gesetzlichen Vorschriften (vgl.  2 Abs. 2 dieses Vertrages).
 7
Ausbesserungen, bauliche Änderungen und ähnliches
1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur
Erhaltung des Hauses oder der Mieträume oder zur Abwendung drohender
Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne
Zustimmung des Mieters vornehmen.
2. Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstiger Teile des
Gebäudes oder zur Einsparung von Heizenergie hat der Mieter zu dulden, soweit
ihm dies zuzumuten ist.
3. Beeinträchtigen die Arbeiten nach Abs. 1 und Abs. 2 die Gebrauchsfähigkeit der
Wohnung nur unerheblich, so kann der Mieter die Miete weder mindern noch
zurückbehalten, noch Schadenersatz fordern.
4. Der Mieter darf bauliche Veränderungen und Veränderungen des Umfangs, der
Anordnung und der mitvermieteten Einrichtung der Mietwohnung nebst Zubehör
(z.B. sanitäre Einrichtungen, Öfen, Herde usw.) nur mit vorheriger Zustimmung
des Vermieters vornehmen. Bei fehlender Zustimmung des Vermieters kann
dieser Schadenersatz oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
verlangen; die Wiederherstellung kann der Vermieter nach Fristsetzung von mindestens 14 Tagen auf Kosten des Mieters selbst
durchführen. Der Mieter
verzichtet hiermit ausdrücklich auf Ersatz der Kosten für bauliche
Veränderungen, die er ohne Zustimmung des Vermieters durchführen lässt.
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5. Das Anbringen von Außenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang ist
untersagt (es besteht eine Gemeinschafts-SAT-Anlage !).
6. Errichtet der Vermieter eine Gemeinschaftsantenne für Rundfunk- und
Fernsehempfang oder wird das Gebäude an das Breitbandkabelnetz der
Deutschen Telekom angeschlossen, so ist er berechtigt, in der Wohnung des
Mieters einen Anschluss zu schaffen, es sei denn, dass diese Maßnahme für den
Mieter oder seine Familie eine ungerechtfertigte Härte bedeutet.
Der Mieter verpflichtet sich, ungeachtet der Benutzung eine monatliche Gebühr
in angemessener Höhe zu entrichten und eine bestehende Einzelantenne auf
Verlangen des Vermieters auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen und den
ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, sobald der Anschluss geschaffen
ist.
7. Das Aufstellen und Benützen von Öl- und Gasheizeinrichtungen sowie die
Lagerung von feuergefährlichen Stoffen wie Heizöl, Propangas etc. ist untersagt
(es besteht eine zentrale Heizanlage  das Gebäude ist in Holzbauweise
erstellt !).
8. Der Mieter ist berechtigt, Haushaltsmaschinen (z.B. Wasch- und
Geschirrspülmaschinen, Trockenautomaten) aufzustellen, sofern die Kapazität
der vorhandenen Installationen für den Betrieb ausreicht und Belästigungen der
Hausbewohner sowie Beeinträchtigungen der Mietsache damit nicht verbunden
sind.
Veränderungen im elektrischen Leitungsnetz (z.B. Verstärkung der Querschnitte,
Installation von Starkstromanlagen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Vermieters.
 8
Instandhaltung der Mieträume
1. Schäden in den Mieträumen hat der Mieter, soweit er sie nicht auf seine Kosten
behebt, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Er verzichtet auf jeglichen
Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die er - ausgenommen bei
Gefahr im Verzug - vorgenommen hat, ohne vorher vom Vermieter Abhilfe
innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen.
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken
der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper einschließlich der
Heizungsrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen. Sie sind
ab Beginn des Mietverhältnisses in der Regel in folgenden Zeitabschnitten
durchzuführen:
 in Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre,
 in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 8 Jahre,
 in allen anderen Räumen alle 10 Jahre.
3. Der Zustand der Mieträume und der Grad der Abnutzung kann eine Verkürzung
oder Verlängerung der genannten Fristen bewirken.
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4. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für Kleinreparaturen derjenigen
Mietgegenstände zu tragen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind und
während der Mietdauer fällig werden, soweit die Kosten für die einzelne
Reparatur 80,00 EUR (zzgl. USt.) und der dem Mieter insgesamt pro Jahr
entstehende Aufwand 240,00 EUR (zzgl. USt.), höchstens jedoch 8 % der
Jahresgrundmiete gem.  3 Abs. 1 (Miete ohne Zuschläge und Betriebskosten),
nicht übersteigen.
Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den
Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und
Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, den Gurten bzw.
Schnüren von Rollläden und Jalousien sowie den Verschlussvorrichtungen von
Fensterläden. Der Mieter ist berechtigt, die kleinen Instandhaltungen, für die er
die Kosten zu tragen hat, selbst fachgerecht auszuführen oder ausführen zu
lassen.
 9
Pfandrecht des Vermieters
Für das Vermieterpfandrecht gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 10
Betreten der Mieträume durch den Vermieter
1. Der Vermieter oder seine Beauftragten (insbesondere der Hausverwalter bzw.
der Hausmeister) bzw. Vertreter der Regierung von Niederbayern sowie des
Staatlichen Bauamtes Landshut sind berechtigt, die Mieträume zur Feststellung
von Schäden und Mängeln oder notwendigen baulichen Arbeiten sowie zum
Ablesen von Messeinrichtungen oder aus einem sonstigen wichtigen Grund nach
vorheriger Ankündigung zu betreten.
2. Will der Vermieter das Hausgrundstück verkaufen oder ist das Mietverhältnis
gekündigt, dürfen der Vermieter oder seine Beauftragten die Mieträume zu einer
vorher angekündigten Zeit zusammen mit den Kauf- oder Mietbewerbern
betreten.
3. Der Mieter hat bei längerer Abwesenheit dafür zu sorgen, dass der Vermieter
oder seine Beauftragten in den oben genannten Fällen die Mieträume betreten
können.
 11
Beendigung der Mietzeit
1. Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit, gereinigt und mit sämtlichen
mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln, auch den
nachträglich angefertigten, zurückzugeben.
2. Hat der Mieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie
mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet,
bei Ende des Mietvertrags auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand
wiederherzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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3. Der Mieter darf Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat,
wegnehmen. Er hat hierbei den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der
Vermieter kann unbeschadet seiner Rechte nach Abs. 2 die Ausübung des
Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung
abwenden, es sei denn, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der
Wegnahme hat. Die Höhe der angemessenen Entschädigung wird durch das
zuständige Staatliche Bauamt ermittelt.
4. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass er die ihm nach
den vorstehenden Absätzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt.
 12
Vorzeitige Beendigung der Mietzeit
Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters und hat der Mieter
das Entstehen des Kündigungsgrundes zu verantworten, so haftet er für den Schaden,
den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters
eine Zeitlang leer stehen oder zu einem geringeren Mietzins vermietet werden
müssen.
Die Haftung endet spätestens an dem Tag, zu dem das Mietverhältnis unter Einhaltung
der gesetzlichen Kündigungsfrist hätte gekündigt werden können, bei einem
Mietverhältnis auf bestimmte Zeit am Ende der vereinbarten Mietzeit, spätestens
jedoch ein Jahr nach dem Auszug.
 13
Personenmehrheit als Mieter
1. Sind mehrere Personen Mieter (z.B. Ehegatten), so haften sie für alle
Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
2. Erklärungen, die das Mietverhältnis berühren, müssen von oder gegenüber allen
Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich hiermit unter
Vorbehalt schriftlichen Widerrufs, der gegenüber dem Vermieter zu erklären ist,
bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher
Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme von
Kündigungen des Vermieters sowie für die Abgabe von Zustimmungserklärungen
der Mieter zur Erhöhung des Mietzinses; sie gilt jedoch nicht für Kündigungen der
Mieter und für Mietaufhebungsverträge.
3. Tatsachen, die für einen Mieter eine Verlängerung oder Verkürzung des
Mietverhältnisses herbeiführen oder für ihn einen Schadensersatz- oder
ähnlichen Anspruch oder eine Schadensersatzpflicht begründen, haben für alle
Mieter die gleiche Wirkung.
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 14
Zugang von Willenserklärungen, Änderungen und Ergänzungen des
Mietvertrages
1. Die durch die Post übersandten Willenserklärungen im Rahmen des
Mietverhältnisses gelten als am 3. Tage nach Aufgabe zur Post zugegangen. Der
Nachweis über die Aufgabe zur Post wird durch den Einlieferungsbeleg geführt.
Für Willenserklärungen mit Zustellungsnachweis gilt die gesetzliche Regelung.
2. Beide Vertragsparteien können verlangen, dass nachträgliche Änderungen oder
Ergänzungen des Mietvertrags schriftlich festgehalten werden.
3. Durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Mietvertrags wird die weitere
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
 15
Hausordnung, Zustimmungserklärungen, Sondervereinbarungen
1. Die beiliegende unterschriebene Hausordnung gilt als Bestandteil des
Mietvertrags. Von der Hausordnung abweichende besondere Vereinbarungen
gehen der Hausordnung vor. Von der Einhaltung einzelner Bestimmungen kann
der Vermieter schriftlich Befreiung erteilen.
2. Verstößt der Mieter gegen die Hausordnung, so ist der Vermieter unter den
Voraussetzungen des  569 Abs. 2 BGB berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu
kündigen, wenn er innerhalb der letzten 12 Monate den Mieter wegen derartiger
Verstöße zweimal schriftlich gemahnt hat. Außerdem gelten Zuwiderhandlungen
gegen die Bestimmungen der Hausordnung als vertragswidriger Gebrauch (
541 und 543 BGB).
3. In den Fällen, in denen eine bestimmte Benutzung der Mietsache nur nach
Zustimmung des Vermieters ( 6 und 7 des Mietvertrags, Abschnitt I Abs. 2 a
der Hausordnung) oder besonderer vertraglicher Vereinbarung (Abschnitt I Abs.
2b der Hausordnung) zulässig ist, gelten die Bedingungen, unter denen die
Zustimmung erteilt wurde, und die Bestimmungen der besonderen
Vereinbarungen als Bestandteile dieses Mietvertrags und Verstöße gegen diese
Bestimmungen und Bedingungen als vertragswidriger Gebrauch.
 16
Meldepflicht
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung
bei der Meldebehörde anzumelden und die amtliche Meldebestätigung der
Hausverwaltung (vgl.  19 Abs. 2) innerhalb einer weiteren Woche vorzulegen.
2. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat die Hausverwaltung oder eine von ihm beauftragte Person der
meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder
elektronisch innerhalb der in  17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei
Wochen) zu bestätigen.
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 17
Kaution
1. Der Mieter leistet dem Vermieter eine Kaution gem.  551 BGB in Höhe von EUR
 (maximal 3 Monatsmieten ohne Betriebskosten) für die Erfüllung seiner
Pflichten.
2. Leistet der Mieter die Sicherheit als Geldsumme, ist er zu drei gleichen
monatlichen Teilzahlungen berechtigt.
3. Die erste Teilzahlung hat bei Schlüsselübergabe zu erfolgen.
 18
Sonstige Vereinbarungen
Hinweis für Sachbearbeiter: Hier können Vereinbarungen über
Teppichbodenreinigung, Nichtvorlage des Energieausweises, da Gebäude nicht den
Anforderungen entspricht, Tierhaltung, Grundfeuchtigkeit, Räum- und Streupflicht,
Gartenbenutzung, Benutzung von Musikinstrumenten etc. aufgeführt werden.
 19
Zuständigkeit für Vertragsänderungen
1. Für jede sich in der Zukunft aus diesem Vertrag ergebende Vertragsänderung ist
ausschließlich die Hausverwaltung zuständig.
2. Die Hausverwaltung XXXX ist für die Hausverwaltung vor Ort und für die
zahlungstechnische laufende Betreuung zuständig.
Der/die Unterzeichner bestätigen, das Informationsblatt zur Verarbeitung
personenbezogener Daten erhalten zu haben und sind mit dessen Inhalt
einverstanden.
Vermieter: Sämtliche Mieter:
Straubing, den Straubing, den
 [Name]
(Unterschrift u. ggfs. Stempel) (Unterschrift)
Anlagen:
Hausordnung
Betriebskostenverordnung
Übergabeprotokoll
110
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Wohnungs - Mietvertrag
Zwischen der
[Name der Hausverwaltung]
vertreten durch [Herrn/Frau XY],
[Straßenname und Nr.], [PLZ Ort]
namens und im Auftrag des Freistaates Bayern
auf Rechnung der Regierung von Niederbayern
als Vermieter
und
[Herrn/Frau XY] (Mieter)
zur Zeit wohnhaft in
als Mieter*)
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
 1
Mietsache
Vermietet werden in dem Anwesen
Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c in 84028 Landshut
(Straße, Gemeinde, Gemeindeteil, usw.)
die komplette "große" Wohnung 1 WG-Anteil
95,83 m 11,98 m
1 zu 6,42 m 1/8 zu 0,80 m
2 zu 20,70 m zu m
2 Schlafzimmern zu 20,02 m Schlafzimmer [C] [D] zu m
1 zu 32,81 m 1/8 zu 4,10 m
1 zu 6,05 m 1/8 zu 0,76 m
1 zu 2,03 m 1/8 zu 0,25 m
1 zu 7,80 m 1/8 zu 0,98 m
Flur
Bad/Dusche/WC
Abstellraum
Separates WC
Wohnküche (unmöbliert)
bestehend aus:
Bad/Dusche/WC
Schlafzimmer [A] [B]
Wohnküche (unmöbliert)
Abstellraum
Separates WC
Schlafzimmern
Flur
in der Größe von
bestehend aus:
in der Größe von
111
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in 84028 Landshut samt Mietvertragsmanagement
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2 WG-Anteile 3 WG-Anteile
23,96 m 35,94 m
1/4 zu 1,61 m 3/8 zu 2,41 m
zu m zu m
Schlafzimmer [C] [D] zu m Schlafzimmer [C] [D] zu m
1/4 zu 8,20 m 3/8 zu 12,30 m
1/4 zu 1,51 m 3/8 zu 2,27 m
1/4 zu 0,51 m 3/8 zu 0,76 m
1/4 zu 1,95 m 3/8 zu 2,93 m
Flur
Bad/Dusche/WC
Abstellraum
Separates WC
Wohnküche (unmöbliert)
bestehend aus:
Bad/Dusche/WC
Schlafzimmer [A] [B]
Wohnküche (unmöbliert)
Abstellraum
Separates WC
Schlafzimmer [A] [B]
Flur
in der Größe von
bestehend aus:
in der Größe von
4 WG-Anteile 5 WG-Anteil
47,92 m 59,89 m
1/2 zu 3,21 m 5/8 zu 4,01 m
zu m zu m
Schlafzimmer [C] [D] zu m Schlafzimmer [C] [D] zu m
1/2 zu 16,41 m 5/8 zu 20,51 m
1/2 Abstellraum zu 3,03 m 5/8 Abstellraum zu 3,78 m
1/2 zu 1,02 m 5/8 zu 1,27 m
1/2 zu 3,90 m 5/8 zu 4,88 m
Schlafzimmern [A] [B]
Flur
in der Größe von
bestehend aus:
in der Größe von
Flur
Bad/Dusche/WC
Separates WC
Wohnküche (unmöbliert)
bestehend aus:
Bad/Dusche/WC
Schlafzimmern [A] [B]
Wohnküche (unmöbliert)
Separates WC
6 WG-Anteile 7 WG-Anteile
71,87 m 83,85 m
3/4 zu 4,82 m 7/8 zu 5,62 m
zu m zu m
Schlafzimmer [C] [D] zu m Schlafzimmer [C] [D] zu m
3/4 zu 24,61 m 7/8 zu 28,71 m
3/4 Abstellraum zu 4,54 m 7/8 Abstellraum zu 5,29 m
3/4 zu 1,52 m 7/8 zu 1,78 m
3/4 zu 5,85 m 7/8 zu 6,83 m
Schlafzimmern [A] [B]
Flur
in der Größe von
bestehend aus:
in der Größe von
Flur
Bad/Dusche/WC
Separates WC
Wohnküche (unmöbliert)
bestehend aus:
Bad/Dusche/WC
Schlafzimmern [A] [B]
Wohnküche (unmöbliert)
Separates WC
in folgendem Gebäude
(Geschoss, Vordergebäude, Rückgebäude, Eingang, usw.)
Die Einbau  Küche besteht aus: [Inventar aufzählen, insb. Elektrogeräte]
Die Gesamtwohnfläche beträgt ca.: 95,83 m.
112
Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer staatlichen
Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b u. 3c
in 84028 Landshut samt Mietvertragsmanagement
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Diese Angabe dient nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang
der gemieteten Wohnung bzw. des/der WG-Anteil(e) ergibt sich vielmehr aus der
Anzahl der gemieteten Räume/Flächen.
Der Mieter ist berechtigt, den Gemeinschaftsraum (mit Küchenzeile), den Abstellraum
(für Kinderwägen), Kinderspielplatz und den Hofplatz gemäß der Hausordnung
mitzubenutzen.
Mitvermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände:
[Einbau-Küchenzeile] (siehe oben)
Die mitvermieteten Ausstattungsgegenstände werden im Übergabeprotokoll vermerkt.
Sie sind bei der Mietbeendigung unaufgefordert vollzählig und in einem einer
pfleglichen Behandlung entsprechenden Zustand zurückzugeben.
Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit ausgehändigt: (z.B. Schlüssel)
Sämtliche Mieter haben die Wohnung am besichtigt.
 2
Mietdauer und Kündigung
1. Das Mietverhältnis beginnt am MV_Vertragsbeginn. Es läuft auf unbestimmte
Zeit. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen ( 573c BGB). Danach kann
das Mietverhältnis von jedem Vertragsteil spätestens am dritten Werktag eines
Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Für
den Vermieter verlängert sich die Frist um 3 Monate, wenn das Mietverhältnis
mindestens 5 Jahre gedauert hat und um 6 Monate, wenn das Mietverhältnis
mindestens 8 Jahre gedauert hat.
2. Für die Kündigung gelten auch im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, soweit
sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt.
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein andauernder oder
wiederholter vertragswidriger Gebrauch der Mietsache den Vermieter zumindest
zur ordentlichen Kündigung gemäß  573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt. Dies gilt
insbesondere auch im Fall der Überbelegung der Mietsache (siehe auch  6
Abs. 4 dieses Vertrages).
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss dem anderen Vertragsteil
spätestens bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist
zugegangen sein.
4. Abweichend von  545 BGB gilt das Mietverhältnis nicht als auf unbestimmte Zeit
verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der
Mietsache fortsetzt.
 3
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer staatlichen
Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b u. 3c
in 84028 Landshut samt Mietvertragsmanagement
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Miete und Betriebskosten
1. Die Miete setzt sich zusammen aus der Grundmiete, ggf. der Garagen- bzw.
Stellplatzmiete, den anteiligen Betriebskosten sowie ggf. aus Zuschlägen (z.B. für
Untervermietung). Für Art und Umfang der Betriebskosten ist die Verordnung über
die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung  BetrKV s.
Anlage) in ihrer jeweiligen Fassung maßgebend. Der Vermieter ist berechtigt, bei
Erhöhung bzw. Neueinführung von Betriebskosten den entsprechenden Mehrbetrag durch eine Erklärung in Textform zum Zeitpunkt
der Entstehung umzulegen,
soweit die Umlegung zulässig ist. Der Vermieter behält sich den Abschluss von
Sach- und Haftpflichtversicherungen ( 2 Abs. 13 der BetrKV) und die anteilige
Umlegung der Kosten ausdrücklich vor. Der Vermieter ist berechtigt, die
Vorauszahlungen der Abrechnung des letzten Abrechnungszeitraums
anzupassen, ggf. unter Einbeziehung neu entstandener Betriebskosten.
2. Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden entsprechend der
Heizkostenverordnung abgerechnet. Eventuell anfallende Abrechnungskosten
werden ebenfalls über die Betriebskosten umgelegt.
Soweit die Betriebskosten verbrauchs- oder verursachungsbezogen abgerechnet
werden können, erfolgt die Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage des
erfassten Verbrauchs bzw. der erfassten Verursachung. Im Übrigen werden die
Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt.
Über die Vorauszahlungen wird jährlich einmal abgerechnet. Eine Differenz
(Nachzahlung oder Guthaben) ist binnen eines Monats nach Zugang der
Abrechnung beim Mieter auszugleichen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist
der Vermieter zu einer Zwischenablesung der Zählerstände verpflichtet, nicht aber
zu einer Zwischenabrechnung. Der Mieter ist berechtigt, nach Zugang der
Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei der
Grundbesitzbewirtschaftenden Dienststelle (vgl.  19 Abs.2) einzusehen.
3. Die Miete beträgt monatlich ab Vertragsbeginn:
a) Wohnungsmiete (inkl. Küche)
 WG-Anteil-Miete (inkl. Küche)
b) Betriebskosten
 Vorauszahlungen für:
(voll bzw. Staffelung gem. WG-Anteil/en !!!)
c) Nebenkosten gesamt:
d) Insgesamt sind vom Mieter zu zahlen:
Der Vermieter ist berechtigt, die Grundmiete nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften zu erhöhen.
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 4
Zahlung der Miete
1. Die Miete einschließlich Betriebskosten und Zuschlägen (vgl.  3 Abs. 1) ist
monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats zu zahlen an
Konto  Inhaber : Hausverwaltung XXXXX
Kreditinstitut :
IBAN : DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC : _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Verwendungszweck :
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung sondern
auf den Eingang des Geldes an.
3. Bei verspäteter Zahlung von Miete oder Betriebskostenvorauszahlung ist der
Vermieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu verlangen. Der
Mieter kann jedoch nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die
Pauschale eingetreten ist. Die gesetzlichen Regelungen über die Verzugszinsen
gem.  288 BGB bleiben unberührt.
4. Sollte der Mieter Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch
(SGB II und SGB XII) haben, verpflichtet er sich, diesen Mietvertrag unverzüglich
dem zuständigen Träger der Leistungen vorzulegen und die Direktzahlung der
Gesamtmiete gemäß  3 Abs. 3 d) dieses Vertrages auf das Konto der
Hausverwaltung (siehe  4 Abs. 1) zu beantragen. Diese Vereinbarung ist
wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.
 5
Haftung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gem.  536a Abs. 1 BGB
für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.
2. Der Mieter haftet im Rahmen der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflicht
dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die zu seinem Haushalt gehörigen
Personen, seine Hausgehilfen, seine Untermieter, seine Besucher sowie die von
ihm beauftragten Handwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht werden.
Insbesondere haftet er für Schäden, die durch fahrlässiges Umgehen mit Wasser,
Gas, Strom und Feuer, mit der WC- und Heizungsanlage, durch Offen-Stehen
lassen von Türen und Fenstern oder durch Versäumung einer sonstigen, von ihm
übernommenen Pflicht (z.B. Beleuchtung) entstehen.
Der Mieter hat verlorene Schlüssel zu ersetzen.
Falls eine Schließanlage besteht: Hat der Mieter den Verlust des Schlüssels
verschuldet und ist ein Missbrauch zu befürchten, ist der Vermieter berechtigt auf
Kosten des Mieters eine neue Spezialschließanlage nebst den erforderlichen
Schlüsseln zu beschaffen.
Dem Mieter wird empfohlen, seine Haftpflichtversicherung zu erweitern, falls die
Kosten für den Austausch einer Schließanlage nicht abgedeckt werden.
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer staatlichen
Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b u. 3c
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3. Der Mieter kann mit einer Schadenersatzforderung wegen etwaiger Mängel der
Mietsache, mit einer Aufwendungsersatzforderung wegen der Beseitigung von
Mängeln der Mietsache oder mit einem Bereicherungsanspruch wegen zuviel
gezahlter Miete aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Mit
anderen Ansprüchen kann er nur aufrechnen, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder
entscheidungsreif sind. Die Aufrechnung bzw. die Zurückbehaltung ist nur gültig,
wenn der Mieter seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor
Fälligkeit dessen Forderung mitgeteilt hat.
 6
Benutzung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
1. Der Mieter verpflichtet sich, im Haus mit den übrigen Mietern im Sinne einer
vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammenzuleben und Rücksichtnahme zu
üben.
2. Der Mieter wird die Wohnung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen
schonend und pfleglich behandeln. Er hat entsprechend den technischen
Gegebenheiten für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen
Räume zu sorgen.
3. Der Mieter darf die Mieträume nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken
benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken benutzen, oder einem Dritten
überlassen, so bedarf er der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
4. Der bei den in der Mietwohnung vorhandenen (wartungsarmen) Rauchmeldern
einmal jährlich durchzuführende Funktionstest wird durch den Vermieter im
Rahmen eines Wartungsvertrages übernommen werden. Die hierbei
entstehenden Wartungskosten werden dem Mieter dann im Rahmen der
Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt.
5. Der Mieter zieht derzeit mit insgesamt ____ Personen in die Wohnung bzw. in
den/die WG-Anteil/e ein.
Falls der Mieter weiteren Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind,
dauerhaft in den Mieträumen Unterkunft gewähren will, hat er dies dem Vermieter
(ggfs. über den Hausverwalter) unverzüglich anzuzeigen und seine Erlaubnis
einzuholen.
Diese Erlaubnis ist insbesondere aufgrund des  553 BGB und einer intern durch
den Vermieter zu führenden Wohnraumstatistik erforderlich.
Der Mieter wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass
 in der kompletten Mietwohnung nur eine Unterbringung von maximal 8
Personen (Richtwert: 1 Person/10 qm)
 bei einer WG-Nutzung nur eine Unterbringung von maximal 1 Person pro
WG-Anteil (Richtwert: 1 Person/10 qm)
zulässig ist.
116
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Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b u. 3c
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Eine Belegung mit mehr als 1 Person (bei WG-Nutzung) bzw. 8 (=große
Wohnung) Personen (bei einer kompletten Wohnungsnutzung) stellt eine
unzulässige Überbelegung dar und berechtigt den Vermieter zur Kündigung des
Mietverhältnisses nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl.  2 Abs. 2 dieses
Vertrages).
 7
Ausbesserungen, bauliche Änderungen und ähnliches
1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur
Erhaltung des Hauses oder der Mieträume oder zur Abwendung drohender
Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne
Zustimmung des Mieters vornehmen.
2. Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstiger Teile des
Gebäudes oder zur Einsparung von Heizenergie hat der Mieter zu dulden, soweit
ihm dies zuzumuten ist.
3. Beeinträchtigen die Arbeiten nach Abs. 1 und Abs. 2 die Gebrauchsfähigkeit der
Wohnung nur unerheblich, so kann der Mieter die Miete weder mindern noch
zurückbehalten, noch Schadenersatz fordern.
4. Der Mieter darf bauliche Veränderungen und Veränderungen des Umfangs, der
Anordnung und der mitvermieteten Einrichtung der Mietwohnung nebst Zubehör
(z.B. sanitäre Einrichtungen, Öfen, Herde usw.) nur mit vorheriger Zustimmung
des Vermieters vornehmen.
Bei fehlender Zustimmung des Vermieters kann dieser Schadenersatz oder die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen; die
Wiederherstellung kann der Vermieter nach Fristsetzung von mindestens 14
Tagen auf Kosten des Mieters selbst durchführen. Der Mieter verzichtet hiermit
ausdrücklich auf Ersatz der Kosten für bauliche Veränderungen, die er ohne
Zustimmung des Vermieters durchführen lässt.
5. Das Anbringen von Außenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang ist
untersagt (es besteht eine Gemeinschafts-SAT-Anlage !).
6. Errichtet der Vermieter eine Gemeinschaftsantenne für Rundfunk- und
Fernsehempfang oder wird das Gebäude an das Breitbandkabelnetz der
Deutschen Telekom angeschlossen, so ist er berechtigt, in der Wohnung des
Mieters einen Anschluss zu schaffen, es sei denn, dass diese Maßnahme für den
Mieter oder seine Familie eine ungerechtfertigte Härte bedeutet. Der Mieter
verpflichtet sich, ungeachtet der Benutzung eine monatliche Gebühr in
angemessener Höhe zu entrichten und eine bestehende Einzelantenne auf
Verlangen des Vermieters auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen und den
ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, sobald der Anschluss geschaffen
ist.
7. Das Aufstellen und Benützen von Öl- und Gasheizeinrichtungen sowie die
Lagerung von feuergefährlichen Stoffen wie Heizöl, Propangas etc. ist untersagt
(es besteht eine zentrale Heizanlage !).
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Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b u. 3c
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8. Der Mieter ist berechtigt, Haushaltsmaschinen (z.B. Wasch- und
Geschirrspülmaschinen, Trockenautomaten) aufzustellen, sofern die Kapazität
der vorhandenen Installationen für den Betrieb ausreicht und Belästigungen der
Hausbewohner sowie Beeinträchtigungen der Mietsache damit nicht verbunden
sind.
Veränderungen im elektrischen Leitungsnetz (z.B. Verstärkung der Querschnitte,
Installation von Starkstromanlagen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Vermieters.
 8
Instandhaltung der Mieträume
1. Schäden in den Mieträumen hat der Mieter, soweit er sie nicht auf seine Kosten
behebt, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Er verzichtet auf jeglichen
Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die er - ausgenommen bei
Gefahr im Verzug - vorgenommen hat, ohne vorher vom Vermieter Abhilfe
innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen.
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken
der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper einschließlich der
Heizungsrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen. Sie sind
ab Beginn des Mietverhältnisses in der Regel in folgenden Zeitabschnitten
durchzuführen:
 in Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre,
 in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 8 Jahre,
 in allen anderen Räumen alle 10 Jahre.
3. Der Zustand der Mieträume und der Grad der Abnutzung kann eine Verkürzung
oder Verlängerung der genannten Fristen bewirken.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für Kleinreparaturen derjenigen
Mietgegenstände zu tragen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind und
während der Mietdauer fällig werden, soweit die Kosten für die einzelne
Reparatur 80,00 EUR (zzgl. USt.) und der dem Mieter insgesamt pro Jahr
entstehende Aufwand 240,00 EUR (zzgl. USt.), höchstens jedoch 8 % der
Jahresgrundmiete gem.  3 Abs. 1 (Miete ohne Zuschläge und Betriebskosten),
nicht übersteigen. Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schäden
an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und
Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, den Gurten bzw.
Schnüren von Rollläden und Jalousien sowie den Verschlussvorrichtungen von
Fensterläden. Der Mieter ist berechtigt, die kleinen Instandhaltungen, für die er
die Kosten zu tragen hat, selbst fachgerecht auszuführen oder ausführen zu
lassen.
 9
Pfandrecht des Vermieters
Für das Vermieterpfandrecht gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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 10
Betreten der Mieträume durch den Vermieter
1. Der Vermieter oder seine Beauftragten (insbesondere der Hausverwalter bzw.
der Hausmeister) bzw. Vertreter der Regierung von Niederbayern sowie des
Staatlichen Bauamtes Landshut sind berechtigt, die Mieträume zur Feststellung
von Schäden und Mängeln oder notwendigen baulichen Arbeiten sowie zum
Ablesen von Messeinrichtungen oder aus einem sonstigen wichtigen Grund nach
vorheriger Ankündigung zu betreten.
2. Will der Vermieter das Hausgrundstück verkaufen oder ist das Mietverhältnis
gekündigt, dürfen der Vermieter oder seine Beauftragten die Mieträume zu einer
vorher angekündigten Zeit zusammen mit den Kauf- oder Mietbewerbern
betreten.
3. Der Mieter hat bei längerer Abwesenheit dafür zu sorgen, dass der Vermieter
oder seine Beauftragten in den oben genannten Fällen die Mieträume betreten
können.
 11
Beendigung der Mietzeit
1. Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit, gereinigt und mit sämtlichen
mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln, auch den
nachträglich angefertigten, zurückzugeben.
2. Hat der Mieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie
mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet,
bei Ende des Mietvertrags auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand
wiederherzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Der Mieter darf Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat,
wegnehmen. Er hat hierbei den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der
Vermieter kann unbeschadet seiner Rechte nach Abs. 2 die Ausübung des
Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung
abwenden, es sei denn, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der
Wegnahme hat. Die Höhe der angemessenen Entschädigung wird durch das
zuständige Staatliche Bauamt ermittelt.
4. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass er die ihm nach
den vorstehenden Absätzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt.
 12
Vorzeitige Beendigung der Mietzeit
Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters und hat der Mieter
das Entstehen des Kündigungsgrundes zu verantworten, so haftet er für den Schaden,
den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters
eine Zeitlang leer stehen oder zu einem geringeren Mietzins vermietet werden
müssen.
Die Haftung endet spätestens an dem Tag, zu dem das Mietverhältnis unter Einhaltung
der gesetzlichen Kündigungsfrist hätte gekündigt werden können, bei einem
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Mietverhältnis auf bestimmte Zeit am Ende der vereinbarten Mietzeit, spätestens
jedoch ein Jahr nach dem Auszug.
 13
Personenmehrheit als Mieter
1. Sind mehrere Personen Mieter (z.B. Ehegatten), so haften sie für alle
Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
2. Erklärungen, die das Mietverhältnis berühren, müssen von oder gegenüber allen
Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich hiermit unter
Vorbehalt schriftlichen Widerrufs, der gegenüber dem Vermieter zu erklären ist,
bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher
Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme von
Kündigungen des Vermieters sowie für die Abgabe von Zustimmungserklärungen
der Mieter zur Erhöhung des Mietzinses; sie gilt jedoch nicht für Kündigungen der
Mieter und für Mietaufhebungsverträge.
3. Tatsachen, die für einen Mieter eine Verlängerung oder Verkürzung des
Mietverhältnisses herbeiführen oder für ihn einen Schadensersatz- oder
ähnlichen Anspruch oder eine Schadensersatzpflicht begründen, haben für alle
Mieter die gleiche Wirkung.
 14
Zugang von Willenserklärungen, Änderungen und Ergänzungen des
Mietvertrages
1. Die durch die Post übersandten Willenserklärungen im Rahmen des
Mietverhältnisses gelten als am 3. Tage nach Aufgabe zur Post zugegangen. Der
Nachweis über die Aufgabe zur Post wird durch den Einlieferungsbeleg geführt.
Für Willenserklärungen mit Zustellungsnachweis gilt die gesetzliche Regelung.
2. Beide Vertragsparteien können verlangen, dass nachträgliche Änderungen oder
Ergänzungen des Mietvertrags schriftlich festgehalten werden.
3. Durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Mietvertrags wird die weitere
Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
 15
Hausordnung, Zustimmungserklärungen, Sondervereinbarungen
1. Die beiliegende unterschriebene Hausordnung gilt als Bestandteil des
Mietvertrags. Von der Hausordnung abweichende besondere Vereinbarungen
gehen der Hausordnung vor. Von der Einhaltung einzelner Bestimmungen kann
der Vermieter schriftlich Befreiung erteilen.
2. Verstößt der Mieter gegen die Hausordnung, so ist der Vermieter unter den
Voraussetzungen des  569 Abs. 2 BGB berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu
kündigen, wenn er innerhalb der letzten 12 Monate den Mieter wegen derartiger
Verstöße zweimal schriftlich gemahnt hat. Außerdem gelten Zuwiderhandlungen
gegen die Bestimmungen der Hausordnung als vertragswidriger Gebrauch (
541 und 543 BGB).
120
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3. In den Fällen, in denen eine bestimmte Benutzung der Mietsache nur nach
Zustimmung des Vermieters ( 6 und 7 des Mietvertrags, Abschnitt I Abs. 2 a
der Hausordnung) oder besonderer vertraglicher Vereinbarung (Abschnitt I Abs.
2b der Hausordnung) zulässig ist, gelten die Bedingungen, unter denen die
Zustimmung erteilt wurde, und die Bestimmungen der besonderen
Vereinbarungen als Bestandteile dieses Mietvertrags und Verstöße gegen diese
Bestimmungen und Bedingungen als vertragswidriger Gebrauch.
 16
Meldepflicht
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung
bei der Meldebehörde anzumelden und die amtliche Meldebestätigung der
Hausverwaltung (vgl.  19 Abs. 2) innerhalb einer weiteren Woche vorzulegen.
2. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat die Hausverwaltung oder eine von ihm beauftragte Person der
meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder
elektronisch innerhalb der in  17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei
Wochen) zu bestätigen.
 17
Kaution
1. Der Mieter leistet dem Vermieter eine Kaution gem.  551 BGB in Höhe von EUR
 (maximal 3 Monatsmieten ohne Betriebskosten) für die Erfüllung seiner
Pflichten.
2. Leistet der Mieter die Sicherheit als Geldsumme, ist er zu drei gleichen
monatlichen Teilzahlungen berechtigt.
3. Die erste Teilzahlung hat bei Schlüsselübergabe zu erfolgen.
 18
Sonstige Vereinbarungen
Hinweis für Sachbearbeiter: Hier können Vereinbarungen über
Teppichbodenreinigung, Nichtvorlage des Energieausweises, da Gebäude nicht den
Anforderungen entspricht, Tierhaltung, Grundfeuchtigkeit, Räum- und Streupflicht,
Gartenbenutzung, Benutzung von Musikinstrumenten etc. aufgeführt werden.
 19
Zuständigkeit für Vertragsänderungen
1. Für jede sich in der Zukunft aus diesem Vertrag ergebende Vertragsänderung ist
ausschließlich die Hausverwaltung zuständig.
2. Die Hausverwaltung XXXX ist für die Hausverwaltung vor Ort und für die
zahlungstechnische laufende Betreuung zuständig.
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Der/die Unterzeichner bestätigen, das Informationsblatt zur Verarbeitung
personenbezogener Daten erhalten zu haben und sind mit dessen Inhalt
einverstanden.
Vermieter: Sämtliche Mieter:
Landshut, den Landshut, den
 [Name]
(Unterschrift u. ggfs. Stempel) (Unterschrift)
Anlagen:
Hausordnung,
Betriebskostenverordnung,
Übergabeprotokoll
122
REGIERUNG VON NIEDERBAYERN
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samt Mietvertragsmanagement
Anlage: 11_Hausordnung.pdf
 Seite 1
Anlage zu  15 des Mietvertrages vom MV_VertragausgefertigtAm
Hausordnung
Zur Bildung und Erhaltung einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft im Sinne des Mietvertrags haben alle Mieter
aufeinander weitgehend Rücksicht zu nehmen, untereinander und im Verhältnis zum Vermieter den Hausfrieden
zu bewahren und das ihnen im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellte Eigentum sorgsam und sachgemäß
zu behandeln.
I. Die gebotene Rücksichtnahme der Mieter aufeinander verpflichtet diese u.a.:
1. zu größtmöglicher Sauberkeit und Reinlichkeit
a) Die Zugänge zu den Mieträumen sind wie diese reinlich zu halten.
 Gemeinsam benutzte Räume wie der Gemeinschaftsraum und Freiflächen (z.B. Spielplatz) sind
nach Bedarf zu reinigen.
 Der Vermieter ist berechtigt, die Art und Weise der Reinigung von Treppen und sonstigen
gemeinsamen Räumen und Flächen abweichend festzulegen. Er wird sie auf Dritte (z.B.
Hausmeister, Reinigungsfirma) übertragen und die dadurch entstehenden Kosten anteilig auf die
Mieter umlegen.
 Bei Anlieferung von Möbeln und dergleichen hat der betreffende Mieter jegliche Verunreinigung
auf Freiflächen und in gemeinsam benutzten Räumen sofort zu beseitigen. Obliegen das Reinigen
des Gehsteigs sowie das Räumen und Bestreuen desselben - wie auch der Hauszugänge und
Hofflächen - bei Schneewetter und Glatteis ebenfalls den Mietern, gelten hierfür die
entsprechenden Vereinbarungen im Mietvertrag ( 18).
b) Kehr- und sonstige Abfälle usw. dürfen nur in die hierzu bestimmten Tonnen geleert werden.
 Abfall ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Sofern Kommunen oder andere Unternehmen
Einrichtungen zur Trennung des Hausmülls anbieten oder vorschreiben, sind diese in Anspruch
zu nehmen.
c) Teppiche, Vorlagen, Polstermöbel, Matratzen, Betten usw. dürfen weder im Treppenhaus noch
von Balkonen oder Fenstern herab gereinigt werden, sondern nur an den vom Vermieter hierfür
bestimmten Stellen. Flüssigkeiten, Unrat usw. dürfen aus Fenstern oder von Balkonen nicht
geschüttet bzw. geworfen werden.
d) Das Auftreten von Ungeziefer ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen; der Mieter ist
verpflichtet, gegen innerhalb der Wohnung auftretendes Ungeziefer sofort die notwendigen
Gegenmaßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Die Kosten der Ungezieferbekämpfung
durch den Vermieter werden gemäß  2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung auf die Mieter
umgelegt. (vgl.  3 Abs. 1 und 4 des Mietvertrags).
2. zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit im Hause:
a) Neben den im Mietvertrag bestimmten Fällen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters
 aa) das Anbringen von Schildern, Firmentafeln, Kästen, Lichtreklamen usw.;
 bb) die Haltung von Tieren irgendwelcher Art mit Ausnahme von kleinen Hunden, Katzen,
Singvögeln und sonstigen Kleintieren, soweit sich deren Anzahl in den üblichen Grenzen hält
und soweit nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung Belästigungen von
Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache nicht zu erwarten
sind; das Halten solcher Tiere kann jederzeit untersagt werden, wenn es zu Beschwerden
führt;
b) Nicht gestattet sind:
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samt Mietvertragsmanagement
Anlage: 11_Hausordnung.pdf
 Seite 2
 aa) das Ein- bzw. Abstellen und die Lagerung von Gegenständen irgendwelcher Art wie
Fahrrädern, Kinderwagen, sonstigen Fahrzeugen, Kisten, Brettern usw. in den der
allgemeinen Benutzung der Mieter dienenden Gemeinschaftsräumen und auf den
Außentreppen - ausgenommen ist der Abstellraum für Kinderwägen;
 bb) das Abstellen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art (auch Mopeds) und Kraftfahrzeugteilen sowie
das Lagern von leicht brennbaren Stoffen, leeren Benzinkanistern usw. in den Mieträumen
sowie in den der allgemeinen Benutzung der Mieter dienenden Gemeinschaftsräumen und
in den Außenanlagen;
 cc) die Errichtung von Schuppen, Stallungen, Holzablegen, Schutzdächern u. dgl. sowie die
Lagerung und das Ein- bzw. Abstellen von Gegenständen, mit Ausnahme von Fahrrädern
und Kinderwagen, auf Höfen oder unbebauten Grundflächen
Ausnahmen von diesen Verboten bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung
3. zur Vermeidung ruhestörender Geräusche:
a) Unvermeidbare Geräuschbelästigungen sind so gering wie möglich zu halten. Vermeidbare
Lärmbelästigungen (z.B. starkes Türenzuschlagen, lärmendes Treppenlaufen, Herumtrampeln in
der Wohnung) sind zu unterlassen.
b) Musizieren ist täglich höchstens 4 Stunden zulässig, nicht jedoch vor 9 Uhr, zwischen 12 und 15
Uhr und nach 21 Uhr. Rundfunk-, Fernseh- u. andere HiFi-Geräte dürfen  auch tagsüber  nur in
Zimmerlautstärke betrieben werden. Der Vermieter kann aus besonderen Gründen (z.B. wegen
schwerer Erkrankung eines Hausbewohners) eine weitere Beschränkung des Musizierens
anordnen.
c) Maschinen und Motoren  mit Ausnahme der üblichen Haushaltsgeräte  dürfen in der Wohnung
nicht benutzt werden. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass die Haushaltsgeräte auf eine
schalldämpfende Unterlage gestellt werden.
d) das Spielen der Kinder auf Gängen und Treppen ist untersagt.
e) Arbeiten, die mit störenden Geräuschen verbunden sind, wie das Klopfen von Teppichen,
Vorlagen, Polstermöbeln usw. sowie das Zerkleinern von Holz usw. dürfen nur wochentags in der
Zeit von 8 bis 11 Uhr und von 15 bis 19 Uhr vorgenommen werden. Sollten besondere örtliche
Vorschriften bestehen, so sind diese maßgebend.
II. Das Mietverhältnis verpflichtet den Mieter, die Mieträume pfleglich zu behandeln
und jeden vertrags- oder bestimmungswidrigen Gebrauch zu unterlassen. Daraus
ergibt sich:
1. Allgemeines:
Der Mieter hat für ausreichendes Lüften der Räume zu sorgen. Fußböden sind trocken zu halten und
zwar vor allem in der Nähe von Wasserzapfstellen und Wasserbehältern. Die Fußböden sind
sachgemäß zu behandeln (Linoleum nicht ölen, sondern einwachsen; Parkettböden nicht nass wischen,
sondern wachsen; Steinholzböden nicht scharf abseifen, sondern nur mit lauwarmen Wasser
behandeln). Jede Vergeudung von Licht und von Wasser in gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen
ist zu vermeiden.
2. Vorkehrungen gegen Witterungseinflüsse:
Bei eintretender Kälte hat der Mieter Vorkehrungen zu treffen, dass die Wasserleitung nicht einfriert; er
hat insbesondere zu diesem Zwecke die Fenster zu schließen und die Zuleitungen vor Kälte zu schützen
sowie erforderlichenfalls die Räume zu beheizen.
Bei Regen sind die Fenster auf der Wetterseite, bei Hagel und Wind die Läden oder Rollläden zu
schließen. Mit besonderer Sorgfalt ist bei Schnee, Regen und Sturm auf das Schließen der Fenster in
den zugeteilten Speicherabteilen zu achten. Für den jeweiligen Benützer der Trockenspeicher gilt das
Gleiche. Nach Benützung derselben sind auf jeden Fall die Fenster zu schließen.
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Das Aus- und Einhängen der Winterfenster, Rollladen, Sonnendächer usw. sowie ihre Aufbewahrung
wird vom Mieter selbst besorgt.
3. Licht- und Wasserversorgung, WC-Anlagen
Störungen an Gas-, Be- und Entwässerungsanlagen, elektrischen Anlagen und sonstigen
Hauseinrichtungen sind dem Vermieter sofort zu melden. Die Ausgusssiphons sind auf Kosten der
Mietparteien stets in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. In das WC dürfen keine Essensreste und
Gegenstände, die geeignet sind, eine Verstopfung herbeizuführen, geworfen werden. Der Mieter ist
verpflichtet, eine von ihm herbeigeführte Verstopfung oder Beschädigung des Aborts auf eigene Kosten
zu beheben.
Die Badeanlage darf nur zu Badezwecken benutzt werden.
Der Mieter hat schadhafte Dichtungen unverzüglich erneuern zu lassen.
4. Waschen und Trocknen der Wäsche:
Soweit eine Waschküche vorhanden ist, ist das Waschen und Trocknen der Wäsche in der Wohnung
nicht gestattet.
Die Benutzung der Waschküche steht den Parteien nach der vom Vermieter zugeordneten
Nummerierungen nach Wohnungen zu. Die Waschküche ist vor dem Verlassen zu reinigen. Die
Waschgeschirre müssen, soweit sie Eigentum der Mietparteien sind, entfernt werden. Die Wäsche darf
nur auf dem dafür bestimmten Platz bzw. im Trockner getrocknet werden.
III. Im Interesse der allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit und der
besonderen Sicherheit innerhalb des Hauses gilt für die Mieter u.a. folgendes:
Brennmaterialien wie Holz, Kohlen, Heizöl usw. dürfen nur in den dazu bestimmten und
erforderlichenfalls dafür hergerichteten Räumen unter Beachtung der einschlägigen feuer- und
sicherheitspolizeilichen Vorschriften aufbewahrt und gelagert bzw. bearbeitet werden.
Veränderungen an Feuerstätten nebst Abzugsrohren sind nur mit Genehmigung des Vermieters und
unter Beachtung der behördlichen Vorschriften zulässig; die Mieter haben aber für die regelmäßige und
rechtzeitige übliche Reinigung der Öfen und Herde Sorge zu tragen. Haustüren bzw. Garten- und
Vorgartentüren nachts  im Allgemeinen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr - abgesperrt werden.
Der Verlust von Hausschlüsseln ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Entsteht während der Mietdauer im Mietobjekt oder im gemeinsam mit anderen Mietern benutzten
Teilen desselben wie Treppen, Fluren, Gängen, Höfen usw. ein Zustand, der möglicherweise zu einem
Unfall führen könnte, so ist jeder Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und
soweit der Mieter dazu in der Lage ist  selbst für Abhilfe zu sorgen.
 den
Unterschrift sämtlicher Mieter:
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Regierung von Niederbayern
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Wohnanlage In der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
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Anlage: 12_Wohnungsgeberbestätigung.pdf
Wohnungsgeberbestätigung
zur Vorlage bei der Meldebehörde
( 19 Bundesmeldegesetz (BMG))
Auszug aus  19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG
Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der
meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch
innerhalb der in  17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.
Angaben zum Wohnungsgeber:
Familienname / Vorname oder
Bezeichnung bei einer juristischen Person:
PLZ / Ort:
Straße / Hausnummer /
Adressierungszusätze:
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder
Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten:
Familienname / Vorname oder
Bezeichnung bei einer juristischen Person:
PLZ / Ort:
Straße / Hausnummer /
Adressierungszusätze:
Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird:
PLZ / Ort:
Straße und Hausnummer:
Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder
Wohnungsnummer):
In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en eingezogen:
Datum Ein-/Auszug
ausgezogen:
Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen:
Familienname: Vorname:
Familienname: Vorname:
Familienname: Vorname:
Familienname: Vorname:
Familienname: Vorname:
Familienname: Vorname:
weitere Personen siehe Rückseite.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben bezeichnete Wohnung und
dass ich
als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf.
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten
ist, eine
Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein
tatsächlicher Bezug
der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
X
Immobilien Freistaat Bayern -Regionalvertretung LandshutSigmund-Schwarz-Str. 6, 84028 Landshut
namens und im Auftrag des Freistaates Bayern,
auf Rechnung der Regierung Niederbayern
Hausverwaltung XXXXX
84028 Landshut
Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
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Wohnanlage In der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
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Anlage: 12_Wohnungsgeberbestätigung.pdf
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet
werden. Das
Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder
Auszugs können als
Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Datum Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung einer staatlichen Wohnanlage
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samt Mietvertragsmanagement
________________________________________________________________________
Objektbesichtigung
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Es wird empfohlen eine Objektbesichtigung durchzuführen. Die Möglichkeit hierzu
besteht vom 16.10.2019 bis 24.10.2019. Der Termin wird mit der Vergabestelle
vereinbart. Sollte eine Besichtigung stattgefunden haben, ist dieses Formular
auszufüllen, vom Auftraggeber zu unterschreiben und mit den Angebotsunterlagen
zu übersenden. Für die Ortsbesichtigung werden keine Kosten übernommen.
Objektbesichtigung - Teilnahmebestätigung
(bitte vor Teilnahme an der Objektbesichtigung ausfüllen)
Interessent: Name/Firma
Besucher 1:
Besucher 2
Objektbesichtigung Staatliche Wohnanlage Landshut - Teilnahmebestätigung:
Oben genannte(r) Besucher des Interessenten hat/haben das Objekt am:
_____._____. 2019
im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung Hausverwalterliche Betreuung einer
staatlichen Wohnanlage in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
in 84028 Landshut samt Mietvertragsmanagement besichtigt.
_________________________ ____________________________
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
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Anlage: 14_Infoblatt_DSGVO_an_Mieter.pdf
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Immobilien Freistaat Bayern ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie über die
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Immobilien Freistaat Bayern gem. Art. 13 der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren.
1. Für die Datenerhebung verantwortlich ist:
Immobilien Freistaat Bayern Immobilien Freistaat Bayern
Zentrale Regionalvertretung Niederbayern
Lazarettstr. 67 Sigmund-Schwarz-Straße 6
80636 München 84028 Landshut
Tel. 089 / 21 90  38 00 Tel. 0871/9228-240
poststelle@immobilien.bayern.de poststelle.la@immobilien.bayern.de
2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Immobilien Freistaat Bayern
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kobergerstr. 62
90408 Nürnberg
Tel. 09 11 / 76 08 01  21
datenschutzbeauftragter@immobilien.bayern.de
3. Zwecke der Datenverarbeitung / Empfänger von Daten
3.1 Die Immobilien Freistaat Bayern verarbeitet die erhobenen Daten zum Zwecke der Erfüllung und Pflege
geschlossener Verträge (z.B. Mietverträge, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Gestattungsverträge,
Vergaben im Rahmen der Grundbesitzbewirtschaftung) sowie in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Immobilien- und Rechtverwaltung des Freistaates Bayern.
Dies schließt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Vertragsanbahnungen und
Ausschreibungen von Leistungen bei Vergaben, Ankaufs- und Anmietgesuchen sowie Verkaufs- und Vermietangeboten ein.
3.2 Diese Daten werden an die grundbesitzbewirtschaftende bzw. nutzende Dienststelle übermittelt. Soweit im
Rahmen der Verarbeitung notwendig, können Katasterauszüge oder Einsichten gem.  133 II, 12 Grundbuchordnung erfolgen.
3.3 Soweit sich die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle zum Zwecke der Vertragserfüllung Servicedienstleistern,
insbesondere bei der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bedient, können
diese Daten, soweit notwendig, an diese Auftragnehmer zweckgebunden
übermittelt werden.
3.4 Bei bestehenden Dienstwohnungsverhältnissen verarbeitet die Immobilien Freistaat Bayern im Rahmen der
gesetzlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde die personenbezogenen und übermittelt in diesen Fällen
soweit erforderlich die notwendigen Daten an die zuständige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen
und die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle sowie bei angemieteten Dienstwohnungen die Nutzerdaten
an den jew. Vermieter.
3.5 Im Falle von notwendigen Übermittlungen von Daten bei Mieterhöhungsverlangen gem.  558a Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) oder zu begründenden Festsetzungsbescheiden zur Dienstwohnungsvergütung können
diese an Empfänger des Mieterhöhungsverlangens oder andere Bescheidadressaten übermittelt werden; für
die Generierung von Vergleichsmieten können rein immobilienbezogene Lage- und Beschaffenheitsmerkmale bei der Einholung von
Vergleichsobjekten verwendet werden.
3.6 Die für Buchhaltungszwecke notwendigen Daten werden an Buchhaltungsdienstleister übermittelt. Die notwendigen Daten zur
Zahlungsabwicklung werden an Buchhaltungsdienstleister, Kreditinstitute und die
Staatsoberkasse Landshut übermittelt. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, so werden ausstehende Zahlungen durch
das zuständige Fiskalat am Landesamt für Finanzen gerichtlich geltend gemacht.
Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden dann dem zuständigen Fiskalat am Landesamt
für Finanzen und etwaig damit beauftragte Rechtsanwälte übermittelt.
3.7 Auf die Übermittlung von Daten an den Obersten Rechnungshof bzw. die Staatlichen Prüfungsämter im
Rahmen einer Rechnungsprüfung oder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde wird hingewiesen.
3.8 Die für die Durchführung des Jahresabschlusses notwendigen Daten werden an Wirtschaftsprüfungsdienstleister übermittelt.
3.9 Zu vernichtende Datenträger können an Dienstleister zur Datenvernichtung übermittelt werden.
129
- 2 -
Stand 09.07.2018
3.10 Soweit für Liegenschaften im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Dienstleister in Vertretung des Freistaats
Bayern auch für Abschluss, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse beauftragt ist, werden die
Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erhoben und verarbeitet sowie soweit erforderlich an die
Kommune im Rahmen der Abwicklung der Belegungsrechte übermittelt oder von der Kommune an den Vermieter übermittelt.
3.11 Bei Jagdpacht- und Landpachtverträgen werden, soweit erforderlich und zulässig, Daten an die entsprechen
zuständigen Behörden nach dem Bundesjagdgesetz bzw. dem Bayerischen Jagdgesetz sowie dem Landpachtverkehrsgesetz / Bayer.
Agrarstrukturgesetz übermittelt.
3.12 Soweit die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer
Datenverarbeitungssysteme auch durch die staatlichen Rechenzentren sowie, soweit
erforderlich, temporär im Rahmen der Wartung, Pflege Aufbereitung und Fehlerbehebung der Daten durch
Auftragsdatenverarbeiter.
Eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern findet nicht statt.
3.13 Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich  soweit nicht vorstehend genannt - aus Art. 6 I b,c
DSGVO, Art. 6 I e DSGVO i.V.m.	3, 6 II 1 DWV , Art. 8 I 1 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz
(BayDSG), Art. 6 I e DSGVO i.V.m. Art. 2 IMBYG, Art. 23 I e DSGVO i.V.m. BayHO, Art. 6 I f DSGVO, Art. 6 I
BayDSG, Art. 6 I BayDSG i.V.m. Art. 95 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Art. 5 I Nr. 1, 2 BayDSG,
Art. 6 I f) DSGVO i.V.m.  558a II Nr. 4 BGB bzw. Art. 6 I c)/e) i.V.m.	6 II DWV, Art. 39 Bayerisches
Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), Art. 87 BayHO,	12 GBO, Art. 4 I BayDSG, Art. 75 BayHO.
4. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungszweck erforderlich ist oder nach
haushaltsrechtlichen Vorschriften oder andere Bestimmungen vorgeschrieben ist.
In der Regel werden die Daten gem. Nr. 22 bis 26 der VV zu Art. 71 BayHO für mindestens drei Jahre nach
Ende des konkreten Verarbeitungszwecks aufbewahrt, soweit sich nicht aus haushaltsrechtlichen, zivilrechtlichen,
handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen wie andere Verwaltungsvorschriften
darüber hinausgehende Speicherfristen ergeben.
Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen bei der Immobilien Freistaat Bayern werden nach Art. 6 des Bayerischen Archivgesetzes
behandelt.
5. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:
 Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
 Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
 Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO).
 Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht
und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
 Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
 Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Diesen können Sie wie folgt erreichen:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Tel. 089/212672-0, Fax 089/212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de, Internet: www.datenschutz-bayern.de
6. Sofern die Verarbeitung der Daten nicht auf Basis der in Nr. 3 genannten Zwecke sondern abweichend auf
Basis einer gesondert erteilten Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für die Zukunft wiederrufen.
Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch
diesen nicht berührt.
7. Soweit zur Vertragserfüllung oder Angebotsabgabe sowie Vergabe der Leistung notwendig, sind Sie verpflichtet, die aus den
vergaberechtlichen Vorschriften oder den zivilrechtlichen Mindestangaben für die Vertragserfüllung resultierenden Angaben zu
machen, da ansonsten eine öffentliche Auftragsvergabe oder ein
Vertragsschluss nicht möglich ist.
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Ausschreibung der hausverwalterlichen Betreuung
einer staatlichen Wohnanlage In der
Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch
a) die Immobilien Freistaat Bayern
Lazarettstraße 67, 80636 München
und
b) der Regierung von Niederbayern,
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
diese vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern,
Lazarettstraße 67, 80636 München
auf Rechnung der Regierung von Niederbayern
nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt
und
der Firma
Firma_HV,
vertreten durch den/die Geschäftsführer/in GF_HV,
StrHV, PLZHV OrtHV
nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt
wird nachfolgende
Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung
geschlossen:
1. PRÄAMBEL, ZWECK
1.1 Der AG hat den AN im Rahmen
des Verwaltervertrages vom VerwVDatum
für die staatliche Liegenschaft In der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c
in 84028 Landshut
beauftragt, das kaufmännische und technische Facilitymanagement zu übernehmen.
1.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Verwaltervertrag.
1.3 Der AN verarbeitet hierzu personenbezogene Daten im Rahmen der Abwicklung der
Mietverhältnisse im Auftrag des AG im Sinne des Art. 28 DSGVO.
1.4 Zu anderen, als im Verwaltervertrag vereinbarten Zwecken, ist eine Verarbeitung unzulässig.
2. ORT DER DIENSTLEISTUNG
2.1 Der AN erbringt die Dienstleistung und Datenverarbeitung ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über
den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit dort bereits die vollumfänglich umgesetzte Anwendung der DSGVO stattfindet.
131
- 2 -
2.2 Eine Verarbeitung in Drittländern ist nicht zulässig.
2.3 Dies gilt auch für etwaig zulässige UnterAN und sog. Nebenleistungen wie innerbetriebliche EDV-Leistungen des AN (z.B.
Hosting, Aktenvernichtung, etc.).
3. DAUER DES VERTRAGES / SONDERKÜNDIGUNGSRECHT DES VERWALTERVERTRAGES
3.1 Der AG kann den Vertrag samt Verwaltervertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des AN gegen Datenschutzvorschriften
oder Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der AN eine Weisung des AG nicht
ausführen kann oder will oder hiergegen verstößt, oder der AN Kontrollrechte des AG
aus diesem Vertrag oder der DSGVO verweigert.
3.2 Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28
DSGVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.
4. RECHTE UND PFLICHTEN, WEISUNGSBEFUGNISSE DES AG
4.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie
für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Bestimmungen der
DSGVO ist allein der AG verantwortlich.
Gleichwohl ist der AN verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den AG gerichtet sind,
unverzüglich an diesen weiterzuleiten.
4.2 Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen AG und AN abzustimmen und
schriftlich oder in einem dokumentierten
elektronischen Format festzulegen.
4.3 Der AG erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in
einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich
schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.
4.4 Der AG ist berechtigt, sich wie unter Ziff. 6 u. 9 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung
und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim AN getroffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag
festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen.
4.5 Der AG informiert den AN unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der
Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
4.6 Der AG ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse
von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des ANs vertraulich zu
behandeln.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
Die Offenlegung gegenüber der für den AG zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz gilt als zulässige Übermittlung.
5. WEISUNGSBERECHTIGTE DES AG,
WEISUNGSEMPFÄNGER DES AN
5.1 Weisungsberechtigte Personen des AG werden mit gesondertem Schreiben mitgeteilt.
 Sofern nicht anders bestimmt, sind das die bereits benannten Ansprechpartner.
5.2 Weisungsempfänger beim AN ist der jeweils Vertretungsberechtigte des AN.
 Bei gemeinschaftlichen Vertretungen ist jeweils jeder alleine Weisungsempfänger.
5.3 Erteilte Weisungen sind unverzüglich von beiden Vertragspartnern zu dokumentieren.
5.4 Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind
dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die
Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen.
5.5 Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.
132
- 3 -
6. PFLICHTEN DES AN
6.1 Der AN verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen
Vereinbarungen und nach Weisungen des AGs, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der
Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter
unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen
Fall teilt der AN dem AG diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche
Mitteilung
nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
6.2 Der AN verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für
keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des
AG nicht erstellt.
6.3 Der AN stellt sicher, dass er jeden Betroffenen die Information über die Datenverarbeitung der Immobilien Freistaat Bayern
ausgehändigt hat.
Die Beweislast für die Aushändigung trägt der AN.
Eine Zuwiderhandlung stellt bei nicht möglichem Nachweis einen schweren Verstoß im
Sinne der Ziffer 3 dieser Vereinbarung dar.
6.4 Der AN sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu.
Er sichert zu, dass die für den AG verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen
strikt getrennt werden.
Die Datenträger, die vom AG stammen bzw. für den AG genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet.
Eingang und Ausgang sowie die laufende Verwendung werden dokumentiert.
Im Falle der Verwendung von elektronischen Kommunikationswegen sind diese verschlüsselt durchzuführen, soweit
personenbezogene Daten enthalten sind.
6.5 Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO durch
den AG, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen
Datenschutz-Folgeabschätzungen des AG hat der AN im notwendigen Umfang mitzuwirken und den AG soweit möglich angemessen zu
unterstützen.
Er hat die dazu erforderlichen Angaben jeweils unverzüglich an die weisungsbefugten
Stellen des AG weiterzuleiten.
6.6 Der AN wird den AG unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom AG erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen
gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3
Satz 3 DSGVO).
Der AN ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen
beim AG nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.
6.7 Der AN hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung
einzuschränken, wenn der AG dies mittels einer Weisung
verlangt und berechtigte Interessen des AN dem nicht entgegenstehen.
6.8 Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den
Betroffenen darf der AN nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den AG
erteilen, auch dann wenn dem AN eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
6.9 Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass der AG  grundsätzlich nach Terminvereinbarung  berechtigt ist, die
Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und
erforderlichen
Umfang selbst oder durch vom AG beauftragte Dritte zu kontrollieren, insbesondere
durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten
und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Überprüfungen und Inspektionen vor
Ort.
6.10 Der AN sichert zu, dass er, soweit erforderlich, bei diesen Kontrollen unterstützend mitwirkt.
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Hierzu wird bis auf weiteres folgendes vereinbart:
a) Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen (Tele- bzw. Heimarbeit von Beschäftigten des AN) ist nicht gestattet.
b) Der AN bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO
bekannt sind.
Er verpflichtet sich, auch für diesen Auftrag relevante weitere datenschutzrechtliche
Bestimmungen und Geheimnisschutzregeln zu beachten, die dem AG obliegen.
c) Der AN verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des AG die Vertraulichkeit zu
wahren.
Diese besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
d) Der AN sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten
Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für
die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch
nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2
lit. b und Art. 29 DSGVO).
e) Der AN überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.
Auf Verlangen des AG sind die Verschwiegenheitserklärungen zur Einsicht vorzulegen.
f) Der AN teilt dem AG unverzüglich mit Angabe der Kontaktdaten mit, wer Beauftragter für den Datenschutz beim AN ist.
Soweit ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter beim AN nicht bestellt ist, weil die
gesetzliche Notwendigkeit für eine Bestellung nicht vorliegt, ist dies dem AG schriftlich unter Angabe der Begründung
mitzuteilen.
7. MITTEILUNGSPFLICHTEN DES ANS
7.1 Der AN teilt dem AG unverzüglich
a) Störungen und Verstöße des AN oder der bei ihm beschäftigten Personen,
b) Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen
sowie
c) den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
mit.
Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten
des AGs nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO.
7.2 Der AN sichert zu, den AG erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34
DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO).
7.3 Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den AG darf der AN nur nach vorheriger
Weisung durchführen.
8. UNTERAUFTRAGSVERHÄLTNISSE
8.1 Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des AG ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn dem
AN wird dies auf seinen Antrag hin mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des AG gestattet.
8.2 Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der AN dem AG Namen und Anschrift
sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt.
8.3 Der AN ist nicht berechtigt, von ihm beauftragte Subunternehmer zu berechtigen, weitere
Unteraufträge zu erteilen.
Der AN hat hierbei dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer
Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32
DSGVO sorgfältig auswählt.
134
- 5 -
Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem AG auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
8.4 Eine genehmigungsfähige Beauftragung von Subunternehmern ist nur im Rahmen der
vereinbarten örtlich eingeschränkten Erbringung der Dienstleitung möglich.
8.5 Der AN hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen AG und AN auch gegenüber Subunternehmern
gelten.
In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass
die Verantwortlichkeiten des AN und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden.
Insbesondere muss der AG berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen
und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm
beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
8.6 Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in
einem elektronischen Format erfolgen kann.
Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29
und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner
Beschäftigten erfüllt hat.
8.7 Der AN hat die Einhaltung der Pflichten des/der Subunternehmer(s) zu überprüfen.
Das Ergebnis der Überprüfungen ist zu dokumentieren und dem AG auf Verlangen zugänglich zu machen.
8.8 Der AN haftet gegenüber dem AG dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den AN im
Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.
9. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
DES ANS
9.1 Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung
betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität
und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art,
Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische
Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird.
Der AN orientiert sich hierbei an den Grundschutzkatalogen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
9.2 Das im Anlage 1 beschriebene Datenschutzkonzept des AN stellt die Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen
passend zum ermittelten Risiko unter Berücksichtigung der Schutzziele nach Stand der Technik detailliert und unter besonderer
Berücksichtigung der eingesetzten IT-Systeme und Verarbeitungsprozesse beim AN dar.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.
9.3 Der AN hat bei gegebenem Anlass, mindestens aber alle zwei Jahre, eine Überprüfung,
Bewertung und Evaluation der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
der Verarbeitung durchzuführen.
 Das Ergebnis  soweit vorliegend samt vollständigem Auditbericht  ist dem AG mitzuteilen.
9.4 Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung
und zu den angewandten Verfahren sind zwischen AN und AG abzustimmen.
Soweit die beim AN getroffenen Maßnahmen den Anforderungen des AG nicht genügen,
benachrichtigt er den AG unverzüglich.
9.5 Die Maßnahmen beim AN können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen
und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten.
135
- 6 -
9.6 Wesentliche Änderungen muss der AN mit dem AG in dokumentierter Form (schriftlich,
elektronisch) abstimmen.
Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages und nachfolgend drei Jahre
aufzubewahren.
10. VERPFLICHTUNGEN DES ANS NACH VERTRAGSBEENDIGUNG
10.1 Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der AN sämtliche in seinen Besitz sowie
an Subunternehmen gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem
Auftragsverhältnis stehen, dem AG
auszuhändigen, soweit dieser nicht hiervon abweichend eine datenschutzgerechte Vernichtung fordert.
10.2 Die Vernichtung ist dem AG mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten
elektronischen Format zu bestätigen.
11. HAFTUNG
11.1 Auf Art. 82 DSGVO wird verwiesen.
11.2 Des Weiteren ersetzt der AN dem AG einen etwaigen Schaden und stellt ihn von der
Inanspruchnahme Dritter frei, soweit er gegen die Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere der übernommenen
Aushändigungspflicht des Informationsblattes zur Datenschutzinformation des AG für Mieter, verstößt.
12. VERHÄLTNIS ZU DEN REGELUNGEN DES VERWALTERVERTRAGES
12.1 Die Bestimmungen des unter Ziff. 1.1 aufgeführten Verwaltervertrages werden durch
diesen Vertrag ergänzt, d.h. insbesondere dort vereinbarte Kündigungs- und Haftungsvereinbarungen werden durch diese
Vereinbarung nicht aufgehoben.
12.2 Die Pflichten aus dieser Auftragsdatenvereinbarung sind mit der Vergütung aus dem unter Ziff. 1.1 aufgeführten
Verwaltervertrag abgegolten.
13. WEITERE VEREINBARUNGEN
13.1 Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich.
13.2 Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des AG beim
AN durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Beschlagnahme oder Pfändung), durch Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch
sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat
der AN den AG unverzüglich zu verständigen.
13.3 Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts wird hinsichtlich der für den AG verarbeitenden
Daten und der etwaig zugehörigen Unterlagen/Datenträger ausgeschlossen.
13.4 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen
nicht.
Für die Für den
Firma_HV Freistaat Bayern
OrtHV, München,
(Unterschrift d. HV u. ggfs. Stempel) Cornelia Ertl / Karin Hruschka
 Stellv. Geschäftsführerin (Immobilien Freistaat Bayern)
136
Anlage 16 Zusatzvereinbarung
Zusatzvereinbarung
zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch die Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
diese vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern
Lazarettstraße 67, 80636 München
- nachstehend
"Auftraggeber" oder "Treugeber" oder "Freistaat Bayern"
genanntund
der Firma XX,
vertreten durch Herrn/Frau Vorname Nachname,
Straße u. Hs-Nr. in PLZ Ort
- nachstehend "Auftragnehmer" oder "Treuhänder" genannt-
- gemeinsam nachstehend "Parteien" genannt -
 1 Präambel
Zwischen den Parteien besteht ein gültiger Verwaltervertrag betreffend die sich auf der
dem staatliche Grundstück Fl.Nr. 791/2 der Gemarkung Landshut befindlichen
Wohnanlage Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c (84028 Landshut). Dieser Vertrag
kam nach einer entsprechenden Angebotseinholung zustande. Gegenstand der
Angebotseinholung war im Wesentlichen
1. die Übernahme der gesamten Hausverwaltung durch den Auftragnehmer,
2. die Übernahme des kompletten Vermietungsmanagement für den Auftraggeber,
3. die Erbringung von sämtlichen weiteren Dienstleistungen im Rahmen der
Verwaltung der Miet- und Nebenkosteneinnahmen der Auftragnehmerin (u.a.
Mieteingangskontrolle, Nebenkostenabrechnungen, ggfs. Abwicklung und Inkasso.)
Alle weiteren Bedingungen und Anforderungen sind dem Verwaltervertrag zu
entnehmen.
Im Laufe der Vertragsverhandlungen zum Verwaltervertrag, der damit verbundenen
Zahlungsabwicklung und der Ausgestaltung der weiteren Vertragsverhältnisse zwischen
dem Auftragnehmer, dem Auftraggeber und den zukünftigen Mietern sind die Parteien
zu der Erkenntnis gelangt, dass zur Vermeidung von etwaigen Rechtsstreitigkeiten
durch Regelungslücken oder Ähnlichem die vorliegende Zusatzvereinbarung geschlossen
werden soll. Dies ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass eine Regelung für
die Zahlungsabwicklung gefunden werden musste.
137
Anlage 16 Zusatzvereinbarung
 2 Treuhandabrede
(1) Aufgaben und Pflichten des Treuhänders:
a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Auftraggeber das sonstige offene
Treuhandkonto
bei der Bank
BLZ:
Kto. Nr.
bzw.
IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
für den Auftraggeber treuhänderisch zu führen.
Der Freistaat Bayern ist wirtschaftlich Berechtigter.
b. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das o.g. Treuhandkonto ausschließlich auf
Guthabenbasis zu führen.
c. Die nähere Ausgestaltung der Aufgaben des Treuhänders erfolgt im Einzelfall nach
den Vorgaben des Treugebers durch dessen Weisungen.
d. Der Auftragnehmer hat die eingehenden und ausgehenden Zahlungen im Rahmen
der Wohnungsvermietungen zu überwachen und zu verwalten.
e. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, entsprechend den bereits im
Verwaltervertrag vereinbarten Bestimmungen, einmal jährlich entsprechende
Neben- bzw. Heizkostenerstattungen an die Mieter zur Zahlung anzuweisen bzw.
Nachzahlungen zu vereinnahmen.
f. Der Auftragnehmer hat vierteljährlich die erzielten Netto-Mieteinnahmen auf das
Konto der Regierung von Niederbayern
bei der Staatoberkasse Bayern  Bayer. Landesbank
IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Verwendungszweck PK-Nr. . . (bitte unbedingt angeben !!!)
zu überweisen. Die Überweisung erfolgt in der Währung "Euro".
Die Überweisungskosten trägt der Auftraggeber.
Darüber hinaus gilt, dass anfallende Zinsen in die monatliche Abrechnung mit
aufgenommen werden und ausschließlich dem Freistaat Bayern zu stehen.
g. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, lediglich Buchungen, die im Zusammenhang
mit dem Betrieb der Wohnanlage stehen, vorzunehmen. Eine Vermischung mit
andersartigen Zahlungsströmen hat sie zu verhindern. Insbesondere hat der
Treuhänder das auf dem Treuhandkonto vorhandene Vermögen getrennt von
seinem eigenen Vermögen zu halten.
Die Vergütung für die Hausverwaltung erfolgt nicht über das genannte
Treuhandkonto.
138
Anlage 16 Zusatzvereinbarung
h. Der Treuhänder ist verpflichtet, den Treugeber laufend über die Verwaltung und
den Bestand des Treuhandkontos zu unterrichten. Darüber hinaus ist er
verpflichtet, bis zum 31. März eines jeden Jahres dem Treugeber einen schriftlichen
Rechenschaftsbericht über die Verwaltung des Treuhandkontos für das Vorjahr zu
erteilen. Falls der Treugeber dies wünscht, hat sich der Treuhänder einer
Überprüfung seiner Treuhändertätigkeit durch vom Treugeber zu beauftragende
Rechnungsprüfer zu unterziehen. Ergeben sich danach keine Beanstandungen, so
ist dem Treuhänder vom Treugeber für die im abgelaufenen Kalenderjahr
geleistete Tätigkeit Entlastung zu erteilen.
(2) Treuhandverhältnis:
a. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftragnehmer die über die durch die
Wohnungsvermietungen erhaltenen Geldmittel, welche auf das genannte Konto
fließen, treuhänderisch mit Wirkung vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den
Treugeber nach den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen verwaltet.
b. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Treuhänderfunktion vom Treuhänder
unentgeltlich zu übernehmen und auszuüben ist.
Dies lässt die Vergütungsvereinbarung aus dem bereits geschlossenen
Verwaltervertrag unberührt.
(3 ) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Treuhandabrede durch den Auftraggeber
jederzeit kündbar ist. Der Auftraggeber hat das Recht, das Konto
bei der Bank
BLZ:
Kto. Nr.
bzw.
IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
selbst zu übernehmen oder einen neuen Treuhänder zu bestimmen, auf den der
Auftragnehmer das Konto zu übertragen hat.
(4) Der Vertrag ist in seinem Bestand untrennbar mit dem Verwaltervertrag verbunden.
Die Vertragslaufzeit richtet sich daher ebenfalls nach den Vertragslaufzeiten des
Verwaltervertrages.
(5) Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald der Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treuhänders gestellt wird
oder Maßnahmen der Einzelvollstreckung in dem von ihm treuhänderisch gehaltenen
Sondervermögen ausgebracht werden.
(6) Der Treuhänder tritt in folgenden Fällen sämtliche Rechte an dem von ihm verwalteten
Treuhandkonto an den Treugeber ab:
a. bei Kündigung mit Wirkung ab Zugang
1. bezüglich dieser Zusatzvereinbarung
2. bezüglich des Verwaltervertrages
b. in den Fällen der Ziffer (5) dieses Paragraphen
139
Anlage 16 Zusatzvereinbarung
c. wenn der Verwaltervertrag anderweitig beendet wurde.
(7) Bei Beendigung dieser Zusatzvereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer das auf
dem Treuhandkonto vorhandene Guthaben nach Weisung des Treugebers auf diesen
oder auf einen von diesem benannten Dritten zu übertragen.
 3 Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen
Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stillschweigen zu
bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.
(2) Die Bestimmungen des Verwaltervertrages bleiben von dieser Zusatzvereinbarung
gänzlich unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Mündlichen
Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer
unwirksamen Bestimmung dieses Vertrags verpflichtet, über eine Ersatzregelung zu
verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung
verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige
Regelungslücken.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
Landshut.
München, den Ort, den
für den Freistaat Bayern für den Auftragnehmer
als Auftraggeber XX
Immobilien Freistaat Bayern
___________________________ ___________________________
Cornelia Ertl / Karin Hruschka (Unterschriften u. ggfs. Stempel)
Stellvertretende Geschäftsführerin
140
Anlage 17 Sondervereinbarung-Bank
Sondervereinbarung
zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch die Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
diese vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern,
Lazarettstraße 67, 80636 München
nachstehend "Freistaat Bayern" genannt,
der Firma "XX"
vertreten durch Herrn/Frau Vorname Nachname,
Straße Haus-Nr., PLZ Ort
nachstehend "Treuhänder" genannt,
und
der ,
 ,
nachstehend "Bank" genannt
gemeinsam nachstehend "Parteien" genannt
1. Präambel
Zwischen dem Freistaat und dem Verwalter besteht ein gültiger Verwaltervertrag betreffend
die sich auf dem staatliche Grundstück Fl.Nr. 791/2 der Gemarkung Landshut befindlichen
Wohnanlage Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c (84028 Landshut)".
Aufgabe des Verwalters ist unter anderem die Vereinnahmung, Verwaltung und Abführung
der Netto-Mieteinnahmen, der Neben- und Heizkostenvorauszahlungen (der Mieter) sowie die
Nachforderung bzw. Erstattung der Nebenkosten an die Mieter.
Im Rahmen dessen wird ein Konto des Verwalters eingerichtet und von diesem
treuhänderisch verwaltet.
Wirtschaftlich Berechtigter und Treugeber ist allein der Freistaat Bayern.
Das vorgesehene Konto lautet
BLZ:
Kto. Nr.
bzw.
IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Auf dieses Konto werden Beträge eingezahlt, die der Verwalter von seinem Vermögen
gesondert zu halten hat, die ihm also in seiner Stellung als Treuhänder anvertraut werden.
141
Anlage 17 Sondervereinbarung-Bank
2. Pflichten der Bank
2.1 Die Bank hat dafür zu sorgen, dass das Treuhandkonto ausschließlich auf Guthabenbasis vom
Treuhänder geführt werden kann.
2.2 Im Falle der Pfändung wird die Bank den pfändenden Gläubiger im Rahmen der
Drittschuldnererklärung auf die Eigenschaft als Treuhandkonto hinweisen.
2.3 Im Falle der Pfändung hat die Sparkasse die Regierung von Niederbayern schriftlich über die
Pfändung zu informieren.
Der Treuhänder ist hiermit einverstanden und entbindet diesbezüglich die Bank vom
Bankgeheimnis.
2.4 Die Bank wird weder ein Aufrechnungs- noch ein ihr sonst zustehendes Pfand- oder
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf
dieses Konto entstanden sind.
3. Einbeziehung von Bedingungen
3.1 Die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank sind Vertragsbestandteil.
3.2 Die Bank stellt dem Freistaat die genannten Bedingungen zur Verfügung.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen
Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stillschweigen zu bewahren.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.
4.2 Die Bestimmungen des Verwaltervertrags bleiben von dieser Sondervereinbarung gänzlich
unberührt.
4.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Mündlichen Nebenabreden
bestehen nicht.
4.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer
unwirksamen Bestimmung dieses Vertrags verpflichtet, über eine Ersatzregelung zu
verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
4.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
München, den ____________ Ort, den ____________ , den ___________
für den Freistaat Bayern,
Immobilien Freistaat Bayern
 für die
XX
 für die
Bank
Cornelia Ertl / Karin Hruschka (Unterschrift u. ggfs. Stempel) (Unterschrift u. ggfs. Stempel)
Stellv. Geschäftsführerin
142
Angebotsaufkleber
Angebotsaufkleber
Das Angebot ist in einen fensterlosen Briefumschlag zu stecken und zu verschließen.
Der Briefumschlag ist mit der Absenderadresse und dem Angebotsaufkleber zu versehen und wie folgt an
die Vergabestelle zu adressieren:
Regierung von Niederbayern
Frau Tamara Spitzauer
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Wir bitten Sie, den Angebotsaufkleber farbig auszudrucken (bzw. manuell deutlich rot zu
markieren), auszuschneiden und auf dem Briefumschlag mit Ihrem Angebot aufzukleben.
ANGEBOT
Vergabestelle
Angebot Hausverwaltung Landshut._
Angebotsschlusstermin 29.10.2019  10:00 Uhr
Bitte ungeöffnet an SG 14  Frau
Tamara Spitzauer weiterleiten!
ANGEBOT
Vergabestelle
Angebot Hausverwaltung Landshut_
Angebotsschlusstermin 29.10.2019  10:00 Uhr
 Bitte ungeöffnet an SG 14  Frau
 Tamara Spitzauer weiterleiten!
Angebote, die nicht ordnungsgemäß verschlossen oder nicht äußerlich gekennzeichnet sind,
müssen durch die Vergabestelle nicht geprüft werden.
143
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
30.09.2019
Verfahren: 2019TSP000017 - Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage in Landshut
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkung
Die jeweiligen Einzelpreise sind in das Formblatt "01a_Preisblatt_Landshut" einzutragen!
Hier ist lediglich der Gesamtpreis einzutragen.
Es ist ein Nettopreis ohne Umsatzsteuer einzutragen! Die Umsatzsteuer wird von der eVergabe automatisch hinzugeschlagen.
1 Hausverwalterliche Leistungen Wohnanlage Landshut EUR .........................
1.1 Hausverwalterliche Leistungen für die
staatliche Wohnanlage in Landshut USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamt
 Hausverwalterliche Betreuung einer staatlichen Wohnanlage
in der Sigmund-Schwarz-Straße 3a, 3b und 3c in 84028 Landshut
samt Mietvertragsmanagement
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Gesamt
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto)
____________________
Leistungsverzeichnis - 1/3
144
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
145
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
30.09.2019
Verfahren: 2019TSP000017 - Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage in Landshut
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
146
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
30.09.2019
Verfahren: 2019TSP000017 - Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage in Landshut
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
147
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
30.09.2019
Verfahren: 2019TSP000017 - Hausverwalterleistungen für staatliche Wohnanlage in Landshut
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Preis
Gewichtung: 70,00%
Maximalpunktzahl: 70
Höhe des Preises
vgl. Bewertungsmatrix
2 Ablauforganisation, Personaleinsatz, Qualifikation
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 25
Ablauforganisation, Personaleinsatz und Qualifikation
vgl. Bewertungsmatrix
Die Wertung erfolgt extern mittels Exceltabelle.
3 Technische Ausstattung des Auftragnehmers
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 5
Technische Ausstattung des Auftragnehmers
vgl. Bewertungsmatrix
Die Wertung erfolgt extern mittels Exceltabelle.
Kriterienkatalog - 2/2
148
Name Dateiname Größe MIME-Type
01a_Preisblatt_Landshut 01a_Preisblatt_Landshut.xlsx 21,97 KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
149
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/09/9049981b-7f4a-4df7-b6e7-b80056cbffa9.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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