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Ausschreibung: Berufskleidung - DE-Wiesbaden
Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Berufskleidung
Dokument Nr...: 874901-2019 (ID: 2019100620152370898)
Veröffentlicht: 06.10.2019
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50-001-19 Berufskleidung
Vergabenummer/Aktenzeichen: 50-00119
a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge - Kommunales
Jobcenter- Massnahmemanagement
Straße:Konradinerallee 11
Stadt/Ort:65189 Wiesbaden
Land:Deutschland (DE)
E-Mail:massnahmemanagement-kommav@wiesbaden.de
digitale Adresse(URL):www.wiesbaden.de
Einreichung der Angebote:
Offizielle Bezeichnung:Angebote elektronisch via www.had.de
digitale Adresse(URL):www.wiesbaden.de
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A
c) Form, in der Angebote einzureichen sind:
( ) über den Postweg
( ) mittels Telekopie
( ) direkt
(x) elektronisch
d) Bezeichnung des Auftrags: 50-001-19 Berufskleidung
Art und Umfang der Leistung: Vertragslaufzeit 01.01.2020 bis 31.12.2021
Ausführungsort Wiesbaden
Geeignete Ladenräume im Stadtgebiet Wiesbaden, die mit
ÖPNV gut zu erreichen sind, sind während der gesamten
Vertragslaufzeit vorzuhalten. Die Öffnungszeiten von Montag
bis Freitag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten.
Kunden der Kommunalen Arbeitsvermittlung sollen vorort, zeitnah und nach einem einheitlichen qualitativen Standard mit
Berufskleidung ausgestattet werden. Die Berufskleidung wird hauptsächlich im Einsatz von Arbeitsgelegenheiten benötigt.
Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsleistungen im Rahmen des 16 d SGB II, haben in der Regel eine Dauer von 11 Monaten und
werden in verschiedenen, im
Leistungsverzeichnis aufgeführten, Berufsbereichen durchgeführt. Die Ware muss für die vorgesehenen Einsatzbereiche geeignet
sein und qualitativ den üblichen Anforderungen an Berufsbekleidung entsprechen. Einschlägige Normen sind
entsprechend einzuhalten.
Die im Angebot aufgeführten Leistungen sind hinsichtlich des Inhalts, Preises und der Qualität verbindlich abgestimmt und
regelhaft für die Dauer des Vertrags zu erbringen. Die Ausstattung der Kunden und Kundinnen mit Berufsbekleidung erfolgt nach
Vorgaben des Auftraggebers.
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel sind in den gängigen Größen vorzuhalten bzw. innerhalb von 48 Stunden zu
liefern. Der Einsatz von fachlich qualifiziertem und dienstleistungsorientiertem Personal ist zu gewährleisten.
Produktschlüssel (CPV):
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Ort der Leistung: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge, Kommunales Jobcenter,
Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden
NUTS-Code : DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
e) Unterteilung in Lose: Nein
f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist:
Beginn : 01.01.2020
Ende : 31.12.2021
h) Anfordern der Unterlagen bei:
siehe unter a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung
Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen:
siehe unter a) Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung
i) Ablauf der Angebotsfrist: 31.10.2019 10:00 Uhr
Bindefrist: 01.01.2020
j) Sicherheitsleistungen: keine
k) Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen gemäß 19 HVTG, VOL/B sowie den Allgemeinen Bedingungen der
Landeshauptstadt Wiesbaden (ABL)
l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Nachweis der Leistungsfähigkeit, Referenzliste
m)
n) Zuschlagskriterien
Preis
o) Nichtberücksichtigte Angebote: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote gem 46 UVgO
p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Vertragsstrafe nach 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in
Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme
begrenzt. Die Bieter und deren Nachunternehmer haben nach dem Hess. Vergabe -u. Tariftreuegesetz (Gültig ab 01.März 2015) die
Verpflichtungserklärung nach 4 Abs.1-5 (Tariftreueerklärung), 6 (Mindestentgelterklärung) und 8 Abs.2 (Nachunternehmen)
abzugeben und mit dem Angebot einzureichen (Anlage 1).
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: (X) Ja ( ) Nein
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
q) Sonstige Informationen:
Gem. 21 UVgo legen wir fest, dass der Angebotseingang ausschließlich in elektronischen Form erfolgen soll. Die
Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art
(ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebots und des
Rahmenliefervertrages sind Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden von 09.01.2007 (ABL). Geforderte
Eignungsnachweise (gem. 31 UVgO; 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR)
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
nachr. V-Nr/AKZ : 50-00119
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2019/09/000016004780.html
Data Acquisition via: p8000000
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