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Ausschreibung: Durchführung einer Prozessanalyse mit Fokus auf Dokumentenflüssen - DE-Lubmin/Rubenow
Datenverarbeitungsdienste
Dokumentationsdienste
Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Dokument Nr...: 874843-2019 (ID: 2019100620151570847)
Veröffentlicht: 06.10.2019
*
Durchführung einer Prozessanalyse mit Fokus auf Dokumentenflüssen
VERGABEUNTERLAGEN
2019000632028
Durchführung einer Prozessanalyse mit Fokus auf
Dokumentenflüssen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1, 17509 Rubenow , Deutschland
25.09.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_Stand_2015_01....................................................................................
.... 3
Es gilt die VOL Teil B in Ihrer aktuell gültigen Fassung
................................................................................... 6
Datenschutzhinweise
................................................................................................................................
....... 7
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 9
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 13
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 17
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2019000632028
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Durchführung einer Prozessanalyse mit Fokus auf Dokumentenflüssen
Auftragsbeschreibung In Vorbereitung auf die Digitalisierung der dokumentenbezogenen Unternehmensprozesse sind diese
durch den Auftragnehmer (AN) zu ermitteln und in geeigneter visueller Form zu dokumentieren.
VERFAHREN
Auftraggeber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 17509 Lubmin/Rubenow
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 40%: 60%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 25.09.2019
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 18.10.2019 09:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
1
Angebotsfrist 25.10.2019 09:00:00
Bindefrist 25.11.2019
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.12.2019
Ende 30.09.2020
Anmerkungen Die Arbeiten sollen im 4. Quartal 2019 beginnen und müssen spätestens bis zum 30.09.2020 zum
Abschluss gebracht werden.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 18.10.2019 09:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der EWN GmbH - Stand Januar 2015
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für
alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen,
der EWN GmbH (nachfolgend AG genannt). Die Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes
verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts und des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen/Verträge
2.1. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) hat
die Bestellung/den Vertrag innerhalb von 2 Wochen
nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf
der Frist ist der AG berechtigt, die Bestellung/den
Vertrag zurück zu nehmen, ohne dass dem AG daraus Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das
gilt nicht, wenn die Lieferung bzw. Leistung bereits
erbracht wurde.
2.2. Nur schriftlich erteilte Bestellungen/Verträge sind
rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte
Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden, Änderungen
und Erweiterungen des Vertrages.
2.3. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben
werden. Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
2.4. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu
führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern dabei Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag
festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf in Form eines Nachtrags/einer Vertragsanpassung zur Bestellung/zum
Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1. Der AG ist verpflichtet, die Verordnung VO PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
für die Vereinbarung der Preise zugrunde zu legen.
Das Zustandekommen des Preises hat der AN den
für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf Verlangen nachzuweisen.
3.2. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen
Preise gelten als fest vereinbart und decken den
beauftragten Liefer-/Leistungsumfang vollinhaltlich ab.
3.3. Nebenleistungen sowie Planungs- und Konstruktionsaufwand sind mit dem Bestell-/ Vertragspreis
abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.
3.4. Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer des AG und der geforderten Angaben lt. 14 USTG
einzureichen. Rechnungszweitschriften sind als Duplikat zu kennzeichnen. Rechnungen mit fehlenden Angaben
werden nicht anerkannt und dem AN zurückge- sandt. Sie gelten als nicht fällig.
3.5. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung
und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, innerhalb
von 30 Tagen netto. Soweit der AN Dokumentationen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und
Leistung den Eingang dieser Unterlagen voraus, bei Mängeln behält sich der
AG einen Preiseinbehalt vor.
Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Werden
durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der
Einbehalt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4
Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben
wird.
3.6. Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur
aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit
dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG
wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
4. Liefer- u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere
Gewalt
4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer-/ Leistungstermins oder der
Liefer-/Leistungsfrist ist der Eingang
der Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom
AG genannten Empfangs-bzw. Verwendungsstelle
oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferung
bzw. Leistung nur verzögert erbracht werden kann. Wird dies erkennbar, hat der
AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
um die Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen- und
Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und Schnee.
4.3. Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist der
AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Der AN
hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis
eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche
bleiben vorbehalten.
4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen
des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen
den veränderten Verhältnissen nach Treu und
Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden Angaben in den
Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten
und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer
3
Seite 2 von 3
wird die Abnahme der Ware verweigert und zu Lasten
des AN zurückgesandt.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Ver- schlechterungen geht bei Lieferungen mit dem Eingang bei der vom AG
angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder
Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG über.
5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Ver- sandanschrift. Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung bestgeeigneter
Materialien entsprechend dem
Stand der Technik bei Bestellung/Vertragsabschluss.
Er sichert zu, dass die Lieferung und Leistung frei von
Sach- und Rechtsmängeln im Sinne der 434 und
435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung
und Leistung den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften der
zuständigen Berufsgenossenschaft entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies
dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der Liefe- rung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den
Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen
nach Eingang der Lieferung beim AG.
6.3. Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach
437 und 634 BGB.
Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadener- satzansprüche ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern
in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes gesagt
ist, verjähren dieGewährleistungsansprüche gemäß
438 bzw. 634a BGB.
6.4. In den Bestellungen/Verträgen kann entsprechend
der Bedeutung für das Unternehmen ein Gewährleistungseinbehalt vereinbart werden.
6.5. Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen
ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel
zu beheben bzw. durch Dritte beheben zu lassen.
Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
6.6. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt, während der Betriebszeit des AN Kontrollen
durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und dem AN zu
übergeben. Werden Mängel, die eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken, festgestellt, hat der AN
diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN
dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht
nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1. Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der
Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse
und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
7.2. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG
von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in
Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den
AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarung (insbesondere Vergleiche)
ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen,
die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendig erwachsen.
7.3. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon, ist er
verpflichtet, diese dem AG unter Angabe der
Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.4. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen u. ä. verbleiben im Eigentum
des AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der AN
gegenüber dem AG im vollen Umfang
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach
den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/in dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN
verpflichtet sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen.
8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden
ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung der Bestellung/des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen
darf (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
beruht, beschränkt
sich die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. In diesen Fällen ist eine Haftung für
Vermögensschäden ausgeschlossen. Gleiches gilt
bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb
des Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten
sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Als Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft
werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaften als
Netto- Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede
der Vorausklage gemäß 771 BGB eines europäischen als Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes akzeptiert.
Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behalt er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert,
wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Mit- eigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren.
Antikorruptionsklausel
10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder
von ihm zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
4
Seite 3 von 3
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern
oder von diesem beauftragte Dritte, die mit
der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages betraut sind, oder
ihnen nahestehenden Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare
Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet,
die unter 299. 333, 334 StGB, 17, 18 UWG
fallen.
10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gern. Nummer 10.1 a vorgenommen
hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei
denn, das
ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt
oder bereits erfüllt ist.
10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gern. Nummer
10.1. b oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H.
der Abrechnungssumme verpflichtet.
10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer
IV des Rundschreibens
des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung
vom 08. November 2004" 1 handelt.
10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche
des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG gespeichert und für interne Zwecke
gem. Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für
Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf
dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des AG.
11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort
für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen
Zahlungen) ist ausschließlich der Geschäftssitz des
AG.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_9132101701.htm
11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer Bestellung/ einem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der
Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen ergänzt werden
5
Es gilt die VOL Teil B in Ihrer aktuell gültigen Fassung
6
VERARBEITUNG IHRER DATEN
INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)
Datenschutzhinweise für Bieter und Lieferanten der EWN GmbH
Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten und Ihre daraus entstehenden Ansprüche und Rechte gemäß der EUDatenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
und des
neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in
welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den vereinbarten Dienstleistungen
und Aufträgen sowie der jeweiligen Anfrage
Ihre Ansprechpartner zum
Thema Datenverarbeitung
Verantwortlich ist die EWN Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen GmbH (nachfolgend EWN GmbH
genannt), Abteilung Einkauf
Latzower Straße 1
17509 Rubenow
Tel.: 038354-48401
E-Mail: einkauf@ewn-gmbh.de
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
erreichen Sie unter:
E-Mail: datenschutz@ewn-gmbh.de
Zweck der Datenverarbeitung
Im Folgenden erläutern wir wofür und auf welcher
Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) und dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
a. Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO
Mit Einreichen Ihrer Anfrage- oder Angebotsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten im Rahmen des
weiteren Abstimmungs-, Auswahl- und/oder Verhandlungsprozesses zur Gestaltung des Vertrages. Eine erteilte Einwilligung kann
jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für
die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem
Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
b. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Durchführung unserer Verträge mit Ihnen bzw. zur
Vertragsanbahnung, sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines Unternehmens erforderlichen Tätigkeiten. Die
weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen entnehmen.
c. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gem. Art. 6
Abs. 1 Buchstabe c) DSG-VO oder im öffentlichen
Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO
Zudem unterliegen wir diversen rechtlichen Verpflichtungen, d.h. gesetzlichen Anforderungen (z.
B. Handelsrecht, Steuergesetze, Vergaberecht
etc.). Soweit diesbezüglich Daten verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage
von Vorschriften.
d. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO
Ihre Daten können für eine Interessensabwägung
zur Wahrung berechtigter Interessen unsererseits
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Seite 2 von 2
oder von Dritten verwendet werden.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten
über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns
oder Dritten. Dabei geht es in dem beschriebenen
Anwendungsrahmen u. a. um
Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. Verband der Vereine Creditreform e.V.) zur Ermittlung von
Bonitäts- bzw.
Ausfallrisiken
Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung
Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskontrollen)
Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts
Anwendung zur Durchsetzung und Verteidigung rechtlicher Ansprüche und Interessen
Erhebung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden bei der
Einreichung einer Anfrage oder eines Kaufangebots zur weiteren Verarbeitung in unser elektronisches Beschaffungs- und
Vergabesystem übertragen. Folgende Daten sind verpflichtend, da ohne
sie keine wirksame Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung durchgeführt werden kann.
Name des Ansprechpartners
Geschäftliche Kontaktdaten
Im Bedarfsfall ggfs. Identifikations-, Adressund/oder weitere personenbezogene Daten
zum Nachweis leistungsbezogener fachlicher
Qualifikation
Nutzung Ihrer Daten
Die Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur innerhalb der
EWN GmbH. Daten werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur im
Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren
zur Vertragsverhandlung, -erarbeitung und -erfüllung durch die betreffenden Fachbereiche der
EWN GmbH weiterverarbeitet. Sollte es für die
Vertragsanbahnung bzw. -durchführung erforderlich sein, Daten an Dritte weiterzugeben, so werden diese zur Einhaltung der
Vertraulichkeit gem.
DS-GVO/BDSG verpflichtet. Im Rahmen der Interessenabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f)
DS-GV können auch ausnahmsweise Daten an
Dritte weitergegeben werden.
Speicherung Ihrer Daten
Die Daten werden, soweit Sie elektronisch vorliegen, auf Servern innerhalb der EWN GmbH sowie
auf Servern, die ausnahmslos in Deutschland stehen, zur Verarbeitung zwischengespeichert. Daten
in Papierform werden in den Räumlichkeiten der
EWN GmbH aufbewahrt.
Aufbewahrungsfrist
Nach Abschluss des Vertragsverhandlungs-, Erarbeitungs-, Entscheidungsprozesses und des Vertragsvollzugs werden Ihre Daten so
lange gespeichert, wie sie für den angegebenen Zweck benötigt werden. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation
betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich
die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen, die z. B. nach den 195 BGB
in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber
auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Sollten wir in besonderen Fällen Ihre Daten über diesen Zeitraum hinaus
aufbewahren wollen, um zu
einem späteren Zeitpunkt wieder Kontakt zu
Ihnen aufnehmen zu können, werden wir vorab
selbstverständlich eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen einholen.
Widerspruchsrecht
Nach Art 21 DSG-VO haben Sie in Bezug auf Daten, die auf Grundlage des Art. 6 Buchstabe f DSGVO erhoben wurden, jederzeit das
Recht, aus
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung
einzulegen. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, werden Ihre Daten nicht weiterverarbeitet, es sei denn, wir weisen
zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach,
die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber überwiegen, oder die Verarbeitung dient
der Geltendmachung und Ausübung der Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Weitere Datenschutzrechte
Neben Ihrem Recht auf Widerspruch haben Sie
gemäß den Bestimmungen der DS-GVO ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, 34 BDSG) über
Ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DSGVO, 35 BDSG), Einschränkung in
der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Übertragbarkeit (Art. 20
DS-GVO) und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO, 19 BDSG).
8
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
25.09.2019
Verfahren: 2019000632028 - Durchführung einer Prozessanalyse mit Fokus auf Dokumentenflüssen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
HINWEIS zu Pos. 1 - 5:
Der AG geht von folgenden Aufwänden für die Realisierung des Projektes aus:
- 19 Beratertage Remote (Arbeiten am Standort des Auftragnehmers)
- 99 Beratertage Vor-Ort am Standort Rubenow/Lubmin
- 9 Beratertage Vor-Ort am Standort Rheinsberg
- 28x An-/Abreise Rubenow/Lubmin
- 3x An-/Abreise Rheinsberg
Die angegebenen Aufwände sind Schätzwerte. Es können bedarfsabhängig weniger (und ggf. auch mehr)
Beratertage/Vor-Ort-Einsätze erforderlich sein. Ein Anspruch auf
Mindestabnahme besteht nicht!
1 Beratertag entspricht 8 Stunden Arbeitszeit. Die Abrechnung für geleistete Arbeitszeit erfolgt auf Nachweis nach
tatsächlichem, durch den AG bestätigtem Aufwand.
1 Berater-Tagessatz Remote USt. [%]
19%
Menge
19,00
Einheit
Tage
Gilt für Arbeiten am Standort des Auftragnehmers.
1 Beratertag = 8 h
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tag
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
9
2 Berater-Tagessatz Lubmin/Rubenow USt. [%]
19%
Menge
99,00
Einheit
Tage
Gilt für Vor-Ort-Einsätze am Standort Lubmin/Rubenow.
Der Preis ist inkl. Übernachtungskosten und Auslöse zu kalkulieren.
1 Beratertag = 8 h
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tag
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Berater-Tagessatz Rheinsberg USt. [%]
19%
Menge
9,00
Einheit
Tage
Gilt für Vor-Ort-Einsätze am Standort Rheinsberg.
Der Preis ist inkl. Übernachtungskosten und Auslöse zu kalkulieren.
1 Beratertag = 8 h
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tag
Gesamtpreis [EUR]
................
4 Reisekosten Pauschale Lubmin/Rubenow USt. [%]
19%
Menge
28,00
Einheit
Stück
Die Pauschale beinhaltet sämtliche Reisekosten (Reisezeiten, Reisenebenkosten) je Berater.
Der Preis ist inklusive Hin- UND Rückreise zu kalkulieren.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Reisekosten Pauschale Rheinsberg USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Stück
Die Pauschale beinhaltet sämtliche Reisekosten (Reisezeiten, Reisenebenkosten) je Berater.
Der Preis ist inklusive Hin- UND Rückreise zu kalkulieren.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/4
10
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
11
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
25.09.2019
Verfahren: 2019000632028 - Durchführung einer Prozessanalyse mit Fokus auf
Dokumentenflüssen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
25.09.2019
Verfahren: 2019000632028 - Durchführung einer Prozessanalyse mit Fokus auf
Dokumentenflüssen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Eintragung in das Berufsregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass wir in die zuständigen Berufsregister eingetragen sind.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer
jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Angabe Verfehlungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
z.B. wirksames
Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), Verstoß
gegen 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit
Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel
in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine
Tat
nach 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen ( 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ( 108e StGB),
Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen ( 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (
129a
StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland ( 129b StGB), Menschenhandel ( 232, 233 StGB), Förderung des
Menschenhandels ( 233a StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Geldwäsche ( 261
StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265 b StGB), Untreue
( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit
Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung
( 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung
( 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr
als
90 Tagessätzen geahndet wurde.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 1/4
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5 Angaben zur Zahlung Steuern, Abgaben und Beiträgen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit mein Betrieb beitragspflichtig
ist,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach
48b EStG vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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6 Angabe zur Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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7 Eigenerklärung Berufshaftpflicht [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sach- und Vermögensschäden 1 Million
Euro
und für Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben.
Wir
verpflichten uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Dem
Bieter ist
bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird.
Für den Fall dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine
Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 Angabe zur Eigenerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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Kriterienkatalog - 2/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
25.09.2019
Verfahren: 2019000632028 - Durchführung einer Prozessanalyse mit Fokus auf
Dokumentenflüssen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 HINWEIS zur Leistungsbewertung
Die Bewertung der folgenden Leistungskriterien (Pos. 2 und 3) wird von der Vergabestelle anhand der vom Bieter eingereichten
Unterlagen vorgenommen.
Das Nicht-Erreichen einer Mindestpunktzahl führt zwingend zum Ausschluss.
Bitte fügen Sie Ihre detaillierten Ausführungen bzgl. Ihrer Referenzen in Form der ausgefüllten Templates (siehe Anlagen
2000077449
Template Referenz Prozessanalyse.xlsx und 2000077449 Template Referenz Aktenpläne.xlsx) Ihrem Angebot als Anlagen bei, die eine
plausible und belastbare Bewertung ermöglichen. Je Referenz ist ein Template einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zu Ihren Referenzen nicht von der Vergabestelle nachgefordert werden dürfen, da sie als
Zuschlagskriterium in die Auswertung des Vergabeverfahrens einfließen.
Das Fehlen geforderter Unterlagen kann zum Ausschluss führen. Darüber hinaus können wissentlich falsche Angaben/Erklärungen
im
Angebot den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
WICHTIGE Informationen zum Zuschlagskriterium Referenzen:
Dieses Zuschlagskriterium fließt mit 60% (davon entfallen 60% auf "Prozessanalyse" und 40% auf "Erstellung von Aktenplänen")
in die
Auswertung des Vergabeverfahrens mit ein. Es muss mindestens je eine wertbare Referenz zum Themengebiet Prozessanalyse sowie
mindestens eine wertbare Referenz zum Themengebiet Aktenpläne vorhanden sein. Sofern keine oder keine wertbare Referenz
eingereicht wurde, besteht ein zwingender Grund zum Ausschluss des Angebotes.
Erfahrungen/Referenzen Prozessanalyse:
Die bei der EWN zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/des einzusetzenden Teams des Bieters verfügen über Erfahrungen im Bereich
der
Prozessanalyse. Sie sind an ähnlichen Projekten der Größenordnung (mindestens 70 Beratertage je Referenz) beteiligt.
Erfahrungen/Referenzen Aktenpläne:
Die bei der EWN zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/des einzusetzenden Teams des Bieters verfügen über Erfahrungen im Bereich
der
Erstellung von Aktenplänen. Sie sind an ähnlichen Projekten der Größenordnung (mindestens 40 Beratertage je Referenz)
beteiligt.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- eingesetzte(r) Mitarbeiter(in) / eingesetztes Team
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum (MM.JJ. MM.JJ.)
- ausführliche Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur
Vergleichbarkeit in Bezug auf die zu beauftragende Leistung
- Anzahl Beratertage
Es sind mit dem Angebot maximal vier Referenzen zu "Projektanalyse" und maximal vier Referenzen zu "Erstellung von
Aktenplänen" als
Anlage einzureichen.
Fehlen bei einer oder mehreren Referenzangaben die aufgeführten Angaben/Beschreibungen, werden diese von der Vergabestelle
nicht
gewertet und auch nicht nachgefordert.
2 Bewertung der Referenzen "Prozessanalyse"
Gewichtung: 60,00%
Maximalpunktzahl: 7
Mindestbewertung: 1 Punkte
Bitte beachten Sie den Hinweis zur Bewertung der Referenzen sowie die Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung vom 23.09.2019.
Jede Referenz darf maximal in dem Zeitraum der vergangenen fünf Jahre liegen, das heißt der Beginn und das Ende jeder
eingereichten
Referenz liegen mindestens zwischen dem 01.01.2015 und dem 01.09.2019.
Die Bewertung erfolgt durch die Vergabestelle.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] keine Referenz, führt zum Angebotsausschluss (0)
[ ] eine Referenz (1)
[ ] zwei Referenzen (3)
[ ] drei Referenzen (5)
[ ] vier Referenzen (7)
Nur eine Antwort wählbar
3 Bewertung der Referenzen "Aktenpläne"
Gewichtung: 40,00%
Maximalpunktzahl: 7
Mindestbewertung: 1 Punkte
Bitte beachten Sie den Hinweis zur Bewertung der Referenzen sowie die Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung vom 23.09.2019.
Jede Referenz darf maximal in dem Zeitraum der vergangenen fünf Jahre liegen, das heißt der Beginn und das Ende jeder
eingereichten
Referenz liegen mindestens zwischen dem 01.01.2015 und dem 01.09.2019.
Die Bewertung erfolgt durch die Vergabestelle.
Kriterienkatalog - 3/4
15
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] keine Referenz, führt zum Angebotsausschluss (0)
[ ] eine Referenz (1)
[ ] zwei Referenzen (3)
[ ] drei Referenzen (5)
[ ] vier Referenzen (7)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 4/4
16
Name Dateiname GrößeMIME-Type
2000077449
Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung
2000077449
Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung.pdf
1,39
MB application/pdf
2000077449 Template Referenz
Prozessanalyse
2000077449 Template Referenz
Prozessanalyse.xlsx
9,88
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
2000077449 Template Referenz
Aktenpläne
2000077449 Template Referenz
Aktenpläne.xlsx
9,87
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
17
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/09/21245e58-eb22-4211-afaf-afc7df14f078.html
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