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Ausschreibung: Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz - DE-Freising
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Globale Navigations- und Ortungssysteme (GPS oder gleichwertiges System)
Vermessungstechnische Instrumente
Tragbare Längenmessinstrumente
Dokument Nr...: 874780-2019 (ID: 2019100620150770787)
Veröffentlicht: 06.10.2019
*
Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
VERGABEUNTERLAGEN
2019000458
Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1, 85354 Freising, Deutschland
26.09.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache Textform
.......................................................................................................................... 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
8
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 9
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 9
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 11
Gewerbezentralregister..........................................................................................................
.......................... 13
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 13
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 13
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 13
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 14
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 15
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 15
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 15
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 16
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 16
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL_B................................................ 17
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 35
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 38
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 40
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
26.09.2019
Verfahren: 2019000458 - Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
Auftraggeber Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
Liefer-/Ausführungsort 85354 Freising
VERFAHREN
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Losweise Vergabe Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
TERMINE
Frist Bieterfragen 15.10.2019 11:00
Angebotsfrist 22.10.2019 10:30:00
Bindefrist 22.11.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
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Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
Pop-Ups müssen erlaubt sein
Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach 126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Lieferung eines vermessungstechnischen Geräts
22.10.2019 10:30:00 22.11.2019 15.10.2019 11:00 2019000458 0270-1-88
Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
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2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
3
Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
4
Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
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Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
6
in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
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Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
des Vorliegens von Ausschlussgründen,
Eignung der Bieter,
Angemessenheit der Preise sowie
Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
8
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2 G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
2019000458 0270-1-88 22.10.2019 10:30:00 22.11.2019 vergabe@lwf.bayern.de 26.09.2019 Mirjam Schmidt
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2019000458 0270-1-88
Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
11
Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AentG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und
98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen eine
in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
12
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2019000458 0270-1-88
Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2019000458 0270-1-88
Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
15
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
16
. . .
VOL Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen
fr die Ausfhrung von Leistungen
(VOL/B)
- Fassung 2003 -
Prambel
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt fr Vertrge ber
Leistungen, insbesondere fr Dienst-, Kauf- und Werkvertrge sowie fr Vertrge ber die
Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen.
ß 1
Art und Umfang der Leistungen
1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
2. Bei Widersprchen im Vertrag gelten nacheinander
a) die Leistungsbeschreibung
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergnzende Vertragsbedingungen
d) etwaige Zustzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen fr die Ausfhrung von Leistungen (VOL/B).
ß 2
nderungen der Leistung
1. Der Auftraggeber kann nachtrglich nderungen in der Beschaffenheit der Leistung im
Rahmen der Leistungsfhigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist fr den
Auftragnehmer unzumutbar.
17
- -2
. . .
2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsnderung, so hat er sie dem
Auftraggeber unverzglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des
Auftragnehmers nicht, so bleibt er fr seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu
einer gutachtlichen uflerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonderten Auftrags
verpflichtet.
3. Werden durch nderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises fr
die im Vertrag vorgesehene Leistung gendert, so ist ein neuer Preis unter Bercksichtigung
der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen
der Leistungsnderung auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf
Ausfhrungsfristen, zu bercksichtigen. Diese Vereinbarung ist unverzglich zu treffen.
4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmchtiger Abweichung
vom Vertrag ausfhrt, werden nicht vergtet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen
innerhalb einer angemessenen Frist zurckzunehmen oder zu beseitigen, sonst knnen sie auf
seine Kosten und Gefahr zurckgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergtung steht ihm
jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachtrglich annimmt.
(2) Weitergehende Ansprche des Auftraggebers bleiben unberhrt.
ß 3
Ausfhrungsunterlagen
1. Die fr die Ausfhrung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und
rechtzeitig zu bergeben, soweit sie nicht allgemein zugnglich sind.
2. Die von den Vertragsparteien einander berlassenen Unterlagen drfen ohne Zustimmung des
Vertragspartners weder verffentlicht, vervielfltigt noch fr einen anderen als den
vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf
Verlangen zurckzugeben.
18
- -3
. . .
ß 4
Ausfhrung der Leistung
1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag
auszufhren. Dabei hat er die Handelsbruche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die
gesetzlichen Vorschriften und behrdlichen Bestimmungen zu beachten.
(2) Der Auftragnehmer ist fr die Erfllung der gesetzlichen, behrdlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenber seinen Arbeitnehmern allein
verantwortlich. Es ist ausschliefllich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maflnahmen zu
treffen, die sein Verhltnis zu seinen Arbeitnehmern regeln.
2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemflen Ausfhrung
der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschfts- oder Betriebsstunden zu
den Arbeitspltzen, Werksttten und Lagerrumen, in denen die Gegenstnde der Leistung
oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfr bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu
gewhren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht
vorzulegen und die entsprechenden Ausknfte zu erteilen.
(2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder
Geschftsgeheimnissen des Auftragnehmers.
(3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung
erworbenen Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschftsgeheimnissen sind vertraulich zu
behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.
3. Fr die Qualitt der Zulieferungen des Auftraggebers sowie fr die von ihm vereinbarten
Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der
Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsblichen
Sorgfalt erkennbaren Mngel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber
vereinbarten Leistungen anderer unverzglich schriftlich mitzuteilen. Unterlsst er dies, so
bernimmt er damit die Haftung.
19
- -4
. . .
4. Der Auftragnehmer darf die Ausfhrung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur
mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere bertragen. Die Zustimmung ist
nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der
Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil
des Handels ausgelegt werden.
ß 5
Behinderung und Unterbrechung der Leistung
1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemflen Ausfhrung der Leistung behindert,
so hat er dies dem Auftraggeber unverzglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann
unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind.
2. (1) Die Ausfhrungsfristen sind angemessen zu verlngern, wenn die Behinderung im Betrieb
des Auftragnehmers durch hhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende
Umstnde, Streik oder durch rechtlich zulssige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches
gilt fr solche Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulieferern, soweit und solange
der Auftragnehmer tatschlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen
vorzunehmen.
(2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom
Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderung lnger als drei Monate seit Zugang der
Mitteilung gemfl Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemfl Nr. 1 Satz 2
dauert berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklrung den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kndigen oder ganz oder teilweise von ihm zurckzutreten.
3. Sobald die hindernden Umstnde wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher
Mitteilung an den Auftraggeber die Ausfhrung der Leistung unverzglich wieder
aufzunehmen.
20
- -5
. . .
ß 6
Art der Anlieferung und Versand
Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trgt, unter
Beachtung der Versandbedingungen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfltig zu wahren.
Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Befrderungsweges, die Wahl und die
Ausnutzung des Befrderungsmittels sowie auf die tariflich gnstigste Warenbezeichnung.
ß 7
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers
1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelungen
des ß 14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen
Anwendung.
2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlssig verursachter Schden
aufgrund von Pflichtverletzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu
ersetzen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der
Verzug durch Unterauftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftraggeber dem
Auftragnehmer vorgeschrieben hat.
(2) Darber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden.
Dabei sollen branchenbliche Lieferbedingungen z. B. dann bercksichtigt werden, wenn die
Haftung summenmflig oder auf die Erstattung von Mehraufwendungen fr
Ersatzbeschaffungen beschrnkt werden soll.
(3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder anstelle davon
Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm berlassenen
Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzglich zurckzugeben. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzglich eine Aufstellung ber die Art seiner
Ansprche mitzuteilen.
21
- -6
. . .
Die Mehrkosten fr die Ausfhrung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber
dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen.
Die Hhe der brigen Ansprche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzglich
anzugeben.
(4) Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprche auf
Schadensersatz statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch
ausstehenden Teils der Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
unverzglich eine prfbare Rechnung ber den bereits bewirkten Teil der Leistung zu
bermitteln. Im brigen findet Absatz 3 Anwendung.
3. bt der Auftraggeber ein Rcktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Stze 1 und 4
entsprechende Anwendung; bei teilweisem Rcktritt gilt zustzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1
entsprechend.
4. (1) Gert der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor
Ausbung des Rcktrittsrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfllung. .
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklren, ob er
wegen der Verzgerung der Leistung vom Vertrag zurcktritt oder auf der Leistung besteht.
Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort
beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt.
ß 8
Lsung des Vertrags durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurcktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kndigen, wenn ber das Vermgen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren erffnet oder die Erffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemfle Abwicklung des
Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorbergehend
einstellt.
22
- -7
. . .
2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurcktreten oder den Vertrag mit sofortiger
Wirkung kndigen, wenn sich der Auftragnehmer in bezug auf die Vergabe an einer
unzulssigen Wettbewerbsbeschrnkung im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschrnkungen beteiligt hat.
3. Im Falle der Kndigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber fr sie
Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhltnis des geleisteten Teils zu
der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die
nicht verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurckgewhrt.
4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprche des Auftraggebers bleiben unberhrt.
ß 9
Verzug des Auftraggebers, Lsung des Vertrags
durch den Auftragnehmer
1. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Schuldner und als Glubiger finden die
gesetzlichen Vorschriften nach Maflgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung.
2. (1) Unterlsst der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende
Mitwirkung und setzt er dadurch den Auftragnehmer auflerstande, die Leistung
vertragsgemfl zu erbringen, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfllung
dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklrung, dass er sich
vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kndigen, wenn die Mitwirkungspflicht
nicht bis zum Ablauf der Frist erfllt werde.
(2) Im Fall der Kndigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen
abzurechnen. Im brigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene
Entschdigung, deren Hhe in entsprechender Anwendung von ß 642 Abs. 2 des Brgerlichen
Gesetzbuches zu bestimmen ist.
3. Ansprche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten
durch den Auftraggeber bleiben unberhrt.
23
- -8
. . .
ß 10
Obhutspflichten
Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrbergang die von ihm ausgefhrten Leistungen und die
fr die Ausfhrung bergebenen Gegenstnde vor Beschdigungen oder Verlust zu schtzen.
ß 11
Vertragsstrafe
1. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die ßß 339 bis 345 des Brgerlichen
Gesetzbuches. Eine angemessene Obergrenze ist festzulegen.
2. Ist die Vertragsstrafe fr die berschreitung von Ausfhrungsfristen vereinbart, darf sie fr
jede vollendete Woche hchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung
betragen, der nicht genutzt werden kann. Diese betrgt maximal 8%. Ist die Vertragsstrafe
nach Tagen bemessen, so zhlen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder
Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet.
Der Auftraggeber kann Ansprche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung
geltend machen.
ß 12
Gteprfung
1. Gteprfung ist die Prfung der Leistung auf Erfllung der vertraglich vereinbarten
technischen und damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch den
Auftraggeber oder seinen gemfl Vertrag benannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt davon
unberhrt.
24
- -9
. . .
2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung ber die Gteprfung getroffen, die Bestimmungen ber
Art, Umfang und Ort der Durchfhrung enthalten muss, so gelten ergnzend hierzu, falls
nichts anderes vereinbart worden ist, die folgenden Bestimmungen:
a) Auch Teilleistungen knnen auf Verlangen des Auftraggebers oder Auftragnehmers
geprft werden, insbesondere in den Fllen, in denen die Prfung durch die weitere
Ausfhrung wesentlich erschwert oder unmglich wrde.
b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der
Bereitstellung der Leistung oder Teilleistungen fr die vereinbarten Prfungen rechtzeitig
schriftlich anzuzeigen. Die Parteien legen dann unverzglich eine Frist fest, innerhalb
derer die Prfungen durchzufhren sind. Verstreicht diese Frist aus Grnden, die der
Auftraggeber zu vertreten hat ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine
angemessene Nachfrist setzen mit der Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist die
Prfungen durchzufhren oder zu erklren, ob der Auftraggeber auf die Gteprfung
verzichtet. Fhrt der Auftraggeber die Prfungen nicht innerhalb der Nachfrist durch und
verzichtet der Auftraggeber auf die Prfungen nicht, so hat er nach dem Ende der Nachfrist
Schadensersatz nach den Vorschriften ber den Schuldnerverzug zu leisten.
c) Der Auftragnehmer hat die zur Gteprfung erforderlichen Arbeitskrfte, Rume,
Maschinen, Gerte, Prf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfgung zu
stellen.
d) Besteht aufgrund der Gteprfung Einvernehmen ber die Zurckweisung der Leistung
oder von Teilleistungen als nicht vertragsgemfl, so hat der Auftragnehmer diese durch
vertragsgemfle zu ersetzen.
e) Besteht kein Einvernehmen ber die Zurckweisung der Leistung aufgrund von
Meinungsverschiedenheiten ber das angewandte Prfverfahren, so kann der
Auftragnehmer eine weitere Prfung durch eine mit dem Auftraggeber zu vereinbarende
Prfstelle verlangen, deren Entscheidung endgltig ist. Die hierbei entstehenden Kosten
trgt der unterliegende Teil.
25
- -10
. . .
f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen.
Dieser ist die Voraussetzung fr die Auslieferung an den Auftraggeber.
g) Der Vertragspreis enthlt die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die vereinbarte
Gteprfung entstehen. Entsprechend der Gteprfung unbrauchbar gewordene Stcke
werden auf die Leistung nicht angerechnet.
ß 13
Abnahme
1. (1) Fr den bergang der Gefahr gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen
Vorschriften.
(2) Wenn der Versand oder die bergabe der fertiggestellten Leistung auf Wunsch des
Auftraggebers ber den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so geht,
sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, fr den Zeitraum der Verschiebung die
Gefahr auf den Auftraggeber ber.
2. (1) Abnahme ist die Erklrung des Auftraggebers, dass der Vertrag der Hauptsache nach
erfllt ist. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, hat der
Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklren, ob er die Leistung abnimmt.
Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht
verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrcklich
anerkennt.
Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Grnde bekannt und setzt,
sofern insbesondere eine Nacherfllung mglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist
zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus
der Nichteinhaltung des ursprnglichen Erfllungszeitpunkts.
26
- -11
. . .
(2) Mit der Abnahme entfllt die Haftung des Auftragnehmers fr erkannte Mngel, soweit
sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten
Mangels vorbehalten hat.
(3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit
Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Abstze entsprechend.
3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen um Sachen, die
der Auftraggeber als nicht vertragsgemfl zurckgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Ablauf
der Frist kann er diese Sachen unter mglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers
auf dessen Kosten veruflern.
ß 14
Mngelansprche und Verjhrung
1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach nderung der Beschaffenheit der
Leistung (ß 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm
geforderten Vorlieferungen eines anderen zurckzufhren, so ist der Auftragnehmer von
Ansprchen aufgrund dieser Mngel frei, wenn er die schriftliche Mitteilung nach ß 2 Nr. 2
oder ß 4 Nr. 3 erstattet hat oder wenn die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Mngeln
behaftet sind, die bei Anwendung verkehrsblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren.
27
- -12
. . .
2. Fr die Mngelansprche gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maflgaben:
a) Weist die Leistung Mngel auf, so ist dem Auftragnehmer zunchst Gelegenheit zur
Nacherfllung innerhalb angemessener Frist zu gewhren. Alle diejenigen Teile oder
Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu
liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjhrungsfrist einen Sachmangel
aufweisen, soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrbergangs vorlag.
Nach Ablauf der Frist zur Nacherfllung kann der Auftraggeber die Mngel auf Kosten des
Auftragnehmers selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen.
Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist auch mit dem Hinweis setzen, dass er die
Beseitigung des Mangels nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann
der Auftraggeber nach Maflgabe der gesetzlichen Bestimmungen
1. die Vergtung mindern oder vom Vertrag zurcktreten sowie
2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den Schaden am
Gegenstand des Vertrages selbst, es sei denn,
aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit des
Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfllungsgehilfen (ß 278
des Brgerlichen Gesetzbuches) verursacht,
bb) der Schaden ist durch die Nichterfllung einer Garantie fr die Beschaffenheit der
Leistung verursacht oder
cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Krpers oder der
Gesundheit.
Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa) ñ cc) haftet, ist der Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Mangel betroffenen Leistung.
28
- -13
. . .
Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht gemfl aa) entfllt, wenn der Auftragnehmer
nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn der Auftraggeber die Erfllungsgehilfen
gestellt hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Auswahl der Erfllungsgehilfen einen
entscheidenden Einfluss nicht ausben konnte.
c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, mangelhafte
Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter mglichster
Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veruflern.
d) Fr vom Auftraggeber unsachgemfl und ohne Zustimmung des Auftragnehmers
vorgenommene nderungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Folgen haftet der
Auftragnehmer nicht.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten fr die Verjhrung der Mngelansprche die
gesetzlichen Fristen des Brgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen
werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei knnen die in
dem jeweiligen Wirtschaftszweig blichen Regelungen in Betracht gezogen werden. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mngel unverzglich schriftlich anzuzeigen.
ß 15
Rechnung
1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen
bersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten
einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie
gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu
erfllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein blicher Form
nachzuweisen. Rechnungsbetrge, die fr nderungen und Ergnzungen zu zahlen sind,
sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von den brigen getrennt aufgefhrt
oder besonders kenntlich gemacht werden.
(2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, gilt diese Rechnung als
Schlussrechnung.
29
- -14
. . .
2. Wird eine prfbare Rechnung gemfl Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht
eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragnehmers fr
diesen aufstellen, wenn er dies angekndigt hat.
ß 16
Leistungen nach Stundenverrechnungsstzen
1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungsstzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag
vorgesehen ist oder wenn sie vor Beginn der Ausfhrung vom Auftraggeber in Auftrag
gegeben worden sind.
30
- -15
. . .
2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, sind ber die Arbeiten nach Stundenverrechnungsstzen
wchentlich Listen einzureichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa
besonders zu vergtenden Roh- und Werkstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie besonders
vereinbarte Vergtungen fr die Bereitstellung von Gersten, Werkzeugen, Gerten,
Maschinen und dergleichen aufzufhren sind.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Listen wchentlich, erstmalig 12 Werktage nach
Beginn, einzureichen.
ß 17
Zahlung
1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfllung der Leistung. Sie kann frher
gemfl den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so
hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prfbaren
Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maflgebend fr die
Rechtzeitigkeit ist der Zugang des berweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des
Auftraggebers.
2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag
entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Hhe zu leisten. Die
Leistungen sind durch nachprfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten
nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer
gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.
4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schlieflt
Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der
Schlusszahlung zu erklren.
31
- -16
. . .
Ein Vorbehalt wird hinfllig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prfbare
Rechnung ber die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht mglich ist,
der Vorbehalt eingehend begrndet wird.
5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung
festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der
Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und
bertragungs- einschliefllich Seitenbertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind
verpflichtet, die sich daraus ergebenden Betrge zu erstatten.
ß 18
Sicherheitsleistung
1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzungen
des ß 14 VOL/A erst ab einem Auftragswert von 50.000,-- Euro zulssig. Wenn eine
Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die ßß 232-240 des Brgerlichen Gesetzbuches,
soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemfle Ausfhrung der Leistung und die
Durchsetzung von Mngelansprchen sicherzustellen.
2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von
Geld oder durch Brgschaft eines in der Europischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens ber den Europischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsbereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall begrndete
Bedenken gegen die Tauglichkeit des Brgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit
nachzuweisen.
(2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann
eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
32
- -17
. . .
3. Bei Brgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist
Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Brgen als tauglich anerkannt hat.
4. (1) Die Brgschaftserklrung ist schriftlich mit der ausdrcklichen Bestimmung, dass die
Brgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der
Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (ßß 770, 771 des
Brgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach
Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Brgschaft muss unter den
Voraussetzungen von ß 38 der Zivilprozessordnung die ausdrckliche Vereinbarung eines
vom Auftraggeber gewhlten inlndischen Gerichtsstands fr alle Streitigkeiten ber die
Gltigkeit der Brgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.
(2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Brgschaft fordern, die den Brgen zur
Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag
bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ber das beide
Parteien nur gemeinsam verfgen knnen. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
6. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
7. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entsprechend dem vlligen oder teilweisen Wegfall des
Sicherungszwecks unverzglich zurckzugeben.
ß 19
Streitigkeiten
1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunchst versuchen,
mglichst binnen zweier Monate eine gtliche Einigung herbeizufhren.
33
- -18
2. Liegen die Voraussetzungen fr eine Gerichtsstandsvereinbarung nach ß 38 der
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand fr alle Streitigkeiten ber die
Gltigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhltnis ausschliefllich nach dem Sitz der fr
die Prozessvertretung des Auftraggebers zustndigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlangen verpflichtet, die den Auftraggeber im Prozess
vertretende Stelle mitzuteilen.
3. Streitflle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die bertragenen Leistungen einzustellen,
wenn der Auftraggeber erklrt, dass aus Grnden besonderen ffentlichen Interesses eine
Fortfhrung der Leistung geboten ist.
34
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
26.09.2019
Verfahren: 2019000458 - Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Lieferung eines vermessungstechnischen Geräts für
den forstlichen Einsatz USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) benötigt für verschiedene Fragestellungen
bei Freilanderhebungen zur Bearbeitung waldschutzrelevanter Fragestellungen ein vermessungstechnisches
Instrument, das im Vergleich zu anderen Vertex-Gerät Höhen-, Entfernungs- und Winkelmessungen mit
georeferenzierter digitaler Ausgabe ermöglicht.
Die LWF erhofft sich hiervon:
- Erleichterung und Präzisierung bei der Versuchsflächeneinrichtung
- Beschleunigung der Datenerfassung auf Versuchsflächen
- Vermeidung von Übertragungsfehlern nach der Datenerfassung durch standardisierte Datenformate
- Vergleichbarkeit der erzeugten Daten mit Inventurdaten der Bundeswaldinventur (BWI), bei der
das Gerät Haglöfs Vertex IV - Ultraschallmessung - zum Einsatz kommt
Das zu liefernde Vermessungsgerät muss daher zwingend über folgende Geräteeigenschaften verfügen:
- GPS-Ausstattung
- integrierten Kompass
- Entfernungsmessung mittels Ultraschall und/oder Entfernungsmessung mittels Laser für den Einsatz in
dichten Waldbeständen
- Fähigkeit zur Flächenmessung
- interne Datenspeicherung
- Übermittlung von Daten unmittelbar über USB-Schnittstelle/SD-Card in den Formaten ,txt oder .csv und
ohne die Notwendigkeit, für den Datentransfer Gerät- oder Hersteller-spezifische Auslesesoftware zu
installieren
Geliefert werden soll ein Haglöf Vertex Laser Geo 360 oder ein technisch vergleichbares Gerät.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
35
Im Preis sind auch alle Nebenkosten (Anschlusskabel, Verpackung, Versand, Verwaltungskosten) enthalten.
Textergänzungen/Eigenschaften
Sofern Sie ein vergleichbares Gerät anbieten, benennen Sie bitte hier Hersteller und Produktbezeichnung und laden Sie
ergänzend ein Produktdatenblatt in die eVergabe hoch!:
Lieferadresse / -Termine
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
Abteilung 5
Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1
85354 Freising
Liefertermin: 03.12.2019
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
36
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
26.09.2019
Verfahren: 2019000458 - Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
37
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
26.09.2019
Verfahren: 2019000458 - Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
38
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
26.09.2019
Verfahren: 2019000458 - Vermessungstechnisches Gerät für den forstlichen Einsatz
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
39
Name Dateiname Größe MIME-Type
40
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/09/17d1cf5e-669a-451f-9fb5-a8bc6f48fa48.html
Data Acquisition via: p8000000
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