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Ausschreibung: Datenerhebung und -zusammentragung - DE-Berlin
Datenerhebung und -zusammentragung
Datenerfassung
Dokument Nr...: 427400-2019 (ID: 2019091109314127849)
Veröffentlicht: 11.09.2019
*
  DE-Berlin: Datenerhebung und -zusammentragung
   2019/S 175/2019 427400
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) / Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
   Holzmarktstraße 15-17
   Berlin
   10179
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE2 (ILPZ
   42300)
   E-Mail: [1]Einkauf.SE2@bvg.de
   Fax: +49 302564909126
   NUTS-Code: DE3
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bvg.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mobilitätsdaten aus Signalisierungsevents
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72314000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel der BVG ist es, durch die Nutzung von Mobile Network Data eine
   möglichst genaue, vollständige, aktuelle und fortlaufende Kenntnis über
   Start und Ziel der Verkehrsteilnehmer, Touristen und Pendler im
   Großraum Berlin, der Fahrtenhäufigkeit sowie der Differenzierung des
   Verhaltens in unterschiedlichen Zeiten und Räumen zur Ableitung
   möglicher Potenziale im ÖPNV zu gewinnen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zähldaten U-Bahn basierend auf anonymisierten Signalisierungsevents aus
   dem Mobilfunknetz
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72314000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ein- und Aussteigerzahlen für die unterirdischen Stationen der 10
   U-Bahn-Linien der Berliner Verkehrsbetriebe (hochgerechnet, in
   absoluten Zahlen).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Nach einer 12-monatigen Testphase erfolgt nach Prüfung der
   Datenlieferung bzw. der Modellerstellung die Entscheidung, ob einem
   Datenbezug und zusätzlicher Modellierung für weitere 2 mal 12 Monate
   zugestimmt wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Quelle-Ziel-Matrizen basierend auf anonymisierten
   Signalisierungseventsaus dem Mobilfunknetz
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72313000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der ausgeschriebenen Quelle-Ziel-Matrizen ist die möglichst
   genaue, vollständige, aktuelle und fortlaufende Kenntnis der
   nachgefragten Relationen im Großraum Berlin: Wie viele Personen bewegen
   sich wann von wonach wo?.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Nach einer 12-monatigen Testphase erfolgt nach Prüfung der
   Datenlieferung bzw. der Modellerstellung die Entscheidung, ob einem
   Datenbezug und zusätzlicher Modellierung für weitere 2 mal 12 Monate
   zugestimmt wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Da im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (ABl.
   EU [3]2018/S 198-449355) keine geeigneten Angebote abgegeben worden
   sind und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend
   geändert werden, kann nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO der Auftraggeber
   den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
   Folgende Voraussetzungen werden eingehalten:
    Das Ausgangsverfahren wurde außenwirksam aufgehoben bzw. eingestellt
   (§ 57 SektVO),
    Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind keine
   geeigneten Angebote abgegeben worden,
    Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags werden nicht grundlegend
   geändert.
   Das/Die Angebot/e des o.g. Verhandlungsverfahrens ist/waren ungeeignet,
   weil es/sie ohne Abänderung der in den Vergabeunterlagen genannten
   Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers
   offensichtlich nicht entspricht/entsprechen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   02/08/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein, nach § 160 GWB;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Nach § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/09/2019
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