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Ausschreibung: Munition - DE-Koblenz
Munition
Dokument Nr...: 427416-2019 (ID: 2019091109313927845)
Veröffentlicht: 11.09.2019
*
  DE-Koblenz: Munition
   2019/S 175/2019 427416
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   BAAINBw
   Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
   56073 Koblenz
   Deutschland
   E-Mail: [1]BAAINBwK2.4@bundeswehr.org
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für
   Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) 
   E1.3  Angebotssammelstelle
   Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
   56073 Koblenz
   Deutschland
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Patronen 40 mm x 53 Air Burst Munition
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 3
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Herstellung Lieferung von Patronen 40 mm x 53, Air Burst Munition.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   35330000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   35330000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 2
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   35330000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 3
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   35330000
   3)Menge oder Umfang
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Durch die Bundeswehr ist die Beschaffung einer tempierbaren Munition im
   Kaliber 40 mm x 53 vorgesehen. Die Patrone muss auf der
   Granatmaschinenwaffe (GraMaWa) Kampfausstattung Infanterie A1 (auf
   Dreibein) und auf dem Abschussgerät, Granate A1, für die Fernbedienbare
   Leichte Waffenstation (FLW) 200 integriert werden können.
   Zur Programmierung der 40 mm x 53 ABM muss eine passende
   Tempiereinrichtung (Transmitter) zur Adaption an das Waffensystem
   geliefert werden. Die vorhandene Schnittstelle zum
   Feuerleitgerät-Range-IR und zur FLW200 ist bereits definiert und wird
   vorgegeben.
   Der Teilnahmewettbewerb beinhaltet:
    Patrone 40 mm x 53, Spreng-Splitter, Leuchtspur, ABM,
    Transmitter zur Programmierung der Patrone.
   Die Qualifizierung der Munition einschließlich Transmitter ist zwingend
   erforderlich. Diese wird im Rahmen des Vergabeverfahrens gegen eine
   festgelegte Aufwandsentschädigung ermöglicht. Erst nach erfolgreicher
   Qualifikation und Integration innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens
   wird die Beschaffung initiiert.
   Es sind bis zu 3 Vertragspartner vorgesehen. Der konkrete Auftrag wird
   im Wege eines Mini-Wettbewerbes vergeben. Hierzu sind pro Jahr jeweils
   bis zu 3 Lose vorgesehen.
   Eigenerklärung des Bieters,
    dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem
   Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die Deutsche Sprache in
   Wort und Schrift beherrscht,
    dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP 2110
   eingehalten und angewandt werden,
    dass der Bewerber den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante
   Änderung seiner Unterauftragnehmer bis zur 2.
   Ordnung im Voraus informiert und diese mit dem Auftraggeber abstimmt
   und dem Auftraggeber ist ein für das Verfahren zuständiger
   Ansprechpartner mit eMail Adresse und Telefonnummer zu benennen.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender
   und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular
   BAAINBw B-V 034/09.2017, abzurufen unter
   [2]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe);
   2) Angaben zur Eigentümerstruktur;
   3) Eigenerklärung, dass die Bestimmungen zum Schutz von
   Verschlusssachen (Formular BAAINBw B-V 031, abzurufen unter
   [3]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur
   Angebotsabgabe) eingehalten werden;
   4) Beschreibung der Ausstattung, der Geräte, der technischen
   Ausrüstung, der Anzahl der Mitarbeiter, und Angabe der Zulieferer mit
   Angabe des Standortes, sofern Zulieferer nicht in Deutschland;
   5) Möglichkeit der amtlichen Güteprüfung muss gegeben sein;
   6) Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV
   ist:
   a) Der beglaubigte Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der
   unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie
   2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des
   Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die
   Berufsausübung ist, sowie eine eidesstattliche Erklärung darüber oder
   b) Eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen,
   jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den
   Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4).
   Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in Deutscher Sprache
   oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist
   vorzulegen.
   Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung
   betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen
   unter [4]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe,
   vorzulegen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister einzuholen.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma
   und Anschrift und Nachweise nach III.2.1), soweit sich der Bieter auf
   die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft.
   Hinweis: Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass die Bestimmungen
   zum Schutz von Verschlusssachen eingehalten werden mittels Formular
   BAAINBw B-V 032 (abzurufen unter [5]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
   zur Angebotsabgabe)
   Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in Deutscher Sprache
   oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist
   vorzulegen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister einzuholen.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1) Erklärung einer europäischen Bank, nicht
   älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Teilnahmeanträge in IV.3.4 mit Aussagen zum
   Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und
   wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung;
   2) Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3
   Geschäftsjahre (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils 10 000
   000 EUR).
   Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung
   bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis
   seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung)
   Der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
   Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm
   Und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der
   Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag
   zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang
   vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   1) Auflistung der Lieferungen von 40mm-Munition der letzten 5 Jahre
   (mindestens Lieferung von insgesamt 50 000 Patronen 40 mm in den
   letzten 5 Jahren);
   2) Eigenerklärung über die Befähigung, 50 000 Stück Patronen 40 mm x 53
   ABM pro Jahr für die Dauer der Rahmenvereinbarung liefern zu können;
   3) Zulassung für KWKG Material muss vorliegen;
   4) Ein Kriegswaffenkontrollbuchführer muss vorhanden sein;
   5) Die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7
   SprengG oder äquivalent muss vorliegen;
   6) Die Anlagen müssen äquivalent zum BImSchG /SprengG genehmigt und
   überwacht sein;
   7) Die Fähigkeit, Munitionsstammkarten zu erstellen, muss vorhanden
   sein;
   8) Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO 9001:2015)
   muss nachgewiesen werden;
   9) Vorschriftenkonforme Lagermöglichkeiten für Waffen und Munition
   müssen am Fertigungsort vorhanden sein.
   Die vorgenannten Punkte sind durch Eigenerklärungen oder auf sonstige
   Weise nachzuweisen und in deutscher Sprache oder mit deutscher
   Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist Vorzulegen.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Nachweise nach III.2.3, soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten des
   Unterauftragnehmers beruft.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   QK2DB1459
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Sonstige frühere Bekanntmachungen
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [6]2019/S 090-217366 vom 10.5.2019
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   7.10.2019 - 13:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem
   Aufdruck nicht öffnen  Vergabeverfahren Q/K2DB/1459 Fristende:
   7.10.2019, 13:00 Uhr zu versehen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   53113 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [7]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228 / 9499-0
   Internet-Adresse: [8]www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 228/9499-163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
   134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   53113 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228 / 9499-0
   Internet-Adresse: [10]www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 228/9499-163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   6.9.2019
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   1. mailto:BAAINBwK2.4@bundeswehr.org?subject=TED
   2. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
   3. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
   4. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
   5. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
   6. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:217366-2019:TEXT:DE:HTML
   7. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   8. http://www.bundeskartellamt.de/
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  10. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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