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Ausschreibung: Munition - DE-Koblenz
Munition
Dokument Nr...: 427416-2019 (ID: 2019091109313927845)
Veröffentlicht: 11.09.2019
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DE-Koblenz: Munition
2019/S 175/2019 427416
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
BAAINBw
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
56073 Koblenz
Deutschland
E-Mail: [1]BAAINBwK2.4@bundeswehr.org
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für
Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
E1.3 Angebotssammelstelle
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
56073 Koblenz
Deutschland
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Patronen 40 mm x 53 Air Burst Munition
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 84
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Herstellung Lieferung von Patronen 40 mm x 53, Air Burst Munition.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35330000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35330000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 2
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35330000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 3
1)Kurze Beschreibung
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35330000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Durch die Bundeswehr ist die Beschaffung einer tempierbaren Munition im
Kaliber 40 mm x 53 vorgesehen. Die Patrone muss auf der
Granatmaschinenwaffe (GraMaWa) Kampfausstattung Infanterie A1 (auf
Dreibein) und auf dem Abschussgerät, Granate A1, für die Fernbedienbare
Leichte Waffenstation (FLW) 200 integriert werden können.
Zur Programmierung der 40 mm x 53 ABM muss eine passende
Tempiereinrichtung (Transmitter) zur Adaption an das Waffensystem
geliefert werden. Die vorhandene Schnittstelle zum
Feuerleitgerät-Range-IR und zur FLW200 ist bereits definiert und wird
vorgegeben.
Der Teilnahmewettbewerb beinhaltet:
Patrone 40 mm x 53, Spreng-Splitter, Leuchtspur, ABM,
Transmitter zur Programmierung der Patrone.
Die Qualifizierung der Munition einschließlich Transmitter ist zwingend
erforderlich. Diese wird im Rahmen des Vergabeverfahrens gegen eine
festgelegte Aufwandsentschädigung ermöglicht. Erst nach erfolgreicher
Qualifikation und Integration innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens
wird die Beschaffung initiiert.
Es sind bis zu 3 Vertragspartner vorgesehen. Der konkrete Auftrag wird
im Wege eines Mini-Wettbewerbes vergeben. Hierzu sind pro Jahr jeweils
bis zu 3 Lose vorgesehen.
Eigenerklärung des Bieters,
dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem
Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die Deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrscht,
dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP 2110
eingehalten und angewandt werden,
dass der Bewerber den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante
Änderung seiner Unterauftragnehmer bis zur 2.
Ordnung im Voraus informiert und diese mit dem Auftraggeber abstimmt
und dem Auftraggeber ist ein für das Verfahren zuständiger
Ansprechpartner mit eMail Adresse und Telefonnummer zu benennen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender
und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular
BAAINBw B-V 034/09.2017, abzurufen unter
[2]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe);
2) Angaben zur Eigentümerstruktur;
3) Eigenerklärung, dass die Bestimmungen zum Schutz von
Verschlusssachen (Formular BAAINBw B-V 031, abzurufen unter
[3]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur
Angebotsabgabe) eingehalten werden;
4) Beschreibung der Ausstattung, der Geräte, der technischen
Ausrüstung, der Anzahl der Mitarbeiter, und Angabe der Zulieferer mit
Angabe des Standortes, sofern Zulieferer nicht in Deutschland;
5) Möglichkeit der amtlichen Güteprüfung muss gegeben sein;
6) Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV
ist:
a) Der beglaubigte Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der
unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie
2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des
Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die
Berufsausübung ist, sowie eine eidesstattliche Erklärung darüber oder
b) Eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen,
jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den
Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4).
Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in Deutscher Sprache
oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist
vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung
betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen
unter [4]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe,
vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister einzuholen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma
und Anschrift und Nachweise nach III.2.1), soweit sich der Bieter auf
die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft.
Hinweis: Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass die Bestimmungen
zum Schutz von Verschlusssachen eingehalten werden mittels Formular
BAAINBw B-V 032 (abzurufen unter [5]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
zur Angebotsabgabe)
Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in Deutscher Sprache
oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist
vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister einzuholen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1) Erklärung einer europäischen Bank, nicht
älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Teilnahmeanträge in IV.3.4 mit Aussagen zum
Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und
wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung;
2) Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils 10 000
000 EUR).
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung
bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis
seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung)
Der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm
Und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der
Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag
zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten
Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang
vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1) Auflistung der Lieferungen von 40mm-Munition der letzten 5 Jahre
(mindestens Lieferung von insgesamt 50 000 Patronen 40 mm in den
letzten 5 Jahren);
2) Eigenerklärung über die Befähigung, 50 000 Stück Patronen 40 mm x 53
ABM pro Jahr für die Dauer der Rahmenvereinbarung liefern zu können;
3) Zulassung für KWKG Material muss vorliegen;
4) Ein Kriegswaffenkontrollbuchführer muss vorhanden sein;
5) Die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7
SprengG oder äquivalent muss vorliegen;
6) Die Anlagen müssen äquivalent zum BImSchG /SprengG genehmigt und
überwacht sein;
7) Die Fähigkeit, Munitionsstammkarten zu erstellen, muss vorhanden
sein;
8) Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO 9001:2015)
muss nachgewiesen werden;
9) Vorschriftenkonforme Lagermöglichkeiten für Waffen und Munition
müssen am Fertigungsort vorhanden sein.
Die vorgenannten Punkte sind durch Eigenerklärungen oder auf sonstige
Weise nachzuweisen und in deutscher Sprache oder mit deutscher
Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist Vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Nachweise nach III.2.3, soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten des
Unterauftragnehmers beruft.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
QK2DB1459
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Sonstige frühere Bekanntmachungen
Bekanntmachungsnummer im ABl: [6]2019/S 090-217366 vom 10.5.2019
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
7.10.2019 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem
Aufdruck nicht öffnen Vergabeverfahren Q/K2DB/1459 Fristende:
7.10.2019, 13:00 Uhr zu versehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
53113 Bonn
Deutschland
E-Mail: [7]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 / 9499-0
Internet-Adresse: [8]www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 228/9499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
53113 Bonn
Deutschland
E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 / 9499-0
Internet-Adresse: [10]www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 228/9499-163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
6.9.2019
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References
1. mailto:BAAINBwK2.4@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
3. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
4. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
5. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
6. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:217366-2019:TEXT:DE:HTML
7. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
8. http://www.bundeskartellamt.de/
9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
10. http://www.bundeskartellamt.de/
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