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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung - DE-Poing-Grub
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Dokument Nr...: 427081-2019 (ID: 2019091109263627456)
Veröffentlicht: 11.09.2019
*
DE-Poing-Grub: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
2019/S 175/2019 427081
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für
Landwirtschaft, ITZ
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
Poing-Grub
85586
Deutschland
Kontaktstelle(n): Institut für Tierzucht an der Landesanstalt für
Landwirtschaft
Telefon: +49 8999141-100
E-Mail: [1]ITZ@LfL.bayern.de
Fax: +49 8999141-199
NUTS-Code: DE218
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.lfl.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gebietskörperschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft: Tierzucht
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Genotypisierungen im Rahmen des Projekts FleQS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Genotypisierungen mit SNP-Chip inkl. Extraktion, Analyse,
Datenlieferung für ca. 54 000 Tiere.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 161 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE218
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Genotypisierungen mit dem SNP-Panel des ASR-SNP-Chip DAC-BS50-V5 inkl.
Extraktion aus Haarwurzelproben, Analyse, Datenlieferung für ca. 54 000
Tiere.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.2.5: nach Rangfolge gemäß Wertungsmatrix
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Das Forschungsvorhaben zur Genotypisierung von Rindern stellt eine
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung dar. Ziel der Dienstleistung
ist die Generierung neuen Wissens unter Anwendung wissenschaftlicher
Methoden (vgl. Beck'scher Vergaberechtskommentar Bd. 1, GWB § 116 Rn.
38). Im Rahmen des Forschungsprojekts sollen in einem
Untersuchungslabor durch Genotypisierung mit Hilfe der
SNP-Chiptechnologie und Einspeisung in die zentrale Genomdatenbank beim
Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern
e.V. neue Erkenntnisse über die Vererbungsleistung (Zuchtwerte,
Erbfehler und genetische Besonderheiten) der genotypisierten Tiere
gewonnen werden. Mithin geht es bei dem Forschungsprojekt um die
Generierung neuen Wissens unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden
und somit liegt eine Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung vor.
Vorliegend greift nicht die Rückausnahme von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Dazu müssten kumulativ 3 Voraussetzungen vorliegen: Es müsste sich um
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen handeln, die unter die
Referenznummern des in § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten CPV fallen, und
bei denen die Ergebnisse ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für
seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden (§ 116
Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB) und die Dienstleistung muss vollständig durch
den Auftraggeber vergütet werden (§ 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB).
Das vorliegende Forschungsprojekt fällt zwar unter den in § 116 Abs. 1
Nr. 2 GWB genannten CPV Code 73100000-3, dies allein kann jedoch das
Eingreifen der Rückausnahme nicht begründen, da die weiteren
Voraussetzungen von § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und b GWB nicht gegeben
sind. Die Rückausnahme scheidet schon aus, da die Voraussetzungen von §
116 Abs. 1 Nr. 2 lit a GWB nicht erfüllt sind. Der Auftraggeber, hier
der Freistaat Bayern, vertreten durch die LfL, erhält nicht das
ausschließliche Eigentum für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner
eigenen Tätigkeit. Vorliegend werden die Forschungsergebnisse nicht
ausschließliches Eigentum des Freistaats Bayern. Die Ergebnisse aus der
Genotypisierung sollen vom Auftragnehmer in die zentrale Genomdatenbank
der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und
Besamungsorganisationen e. V. (im Folgenden ASR) beim LKV eingestellt
werden und dienen den zusammengeschlossenen süddeutschen Zucht- und
Besamungsorganisationen zu Selektionszwecken. Der Auftraggeber,
vertreten durch die LfL selbst, hat damit gerade nicht das alleinige
Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse, sondern greift nur als
Mitnutzer auf die Genomdatenbank beim LKV zu, um genomisch optimierte
Zuchtwerte der genotypisierten Tiere zu ermitteln. Damit dient das
Ergebnis des Forschungsvorhabens nicht ausschließlich dem Dienstbetrieb
des Auftraggebers.
Auch soll die Dienstleistung vorliegend nicht vollständig durch den
Auftraggeber alleine vergütet werden. Im Rahmen dieses
Forschungsprojekts werden auch in erheblichen Umfang Genotypen von
Wirtschaftspartnern eingebracht. Insoweit findet auch eine anteilige
Finanzierung durch diese Wirtschaftspartner statt. Somit erfolgt die
Finanzierung des Forschungsprojekts nicht alleine aus Mitteln des
StMELF.
Es handelt sich somit um Forschungsförderung und gerade nicht um reine
Auftragsforschung (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, GWB § 116
Rn. 16; BayObLG, NZBau, 2003, 634, 636).
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
09/09/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
GeneControl GmbH
Senator-Gerauer-Str. 23
Poing
85586
Deutschland
NUTS-Code: DE218
Internet-Adresse: [3]www.genecontrol.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1 500 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 161 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Rechtsbehelf muss grundsätzlich innerhalb von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
eingelegt werden, § 135 Abs. 3 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2019
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1. mailto:ITZ@LfL.bayern.de?subject=TED
2. http://www.lfl.bayern.de/
3. http://www.genecontrol.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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