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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung - DE-Poing-Grub
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Dokument Nr...: 427081-2019 (ID: 2019091109263627456)
Veröffentlicht: 11.09.2019
*
  DE-Poing-Grub: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
   2019/S 175/2019 427081
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für
   Landwirtschaft, ITZ
   Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
   Poing-Grub
   85586
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Institut für Tierzucht an der Landesanstalt für
   Landwirtschaft
   Telefon: +49 8999141-100
   E-Mail: [1]ITZ@LfL.bayern.de
   Fax: +49 8999141-199
   NUTS-Code: DE218
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.lfl.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gebietskörperschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Landwirtschaft: Tierzucht
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Genotypisierungen im Rahmen des Projekts FleQS
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Genotypisierungen mit SNP-Chip inkl. Extraktion, Analyse,
   Datenlieferung für ca. 54 000 Tiere.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 161 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE218
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Genotypisierungen mit dem SNP-Panel des ASR-SNP-Chip DAC-BS50-V5 inkl.
   Extraktion aus Haarwurzelproben, Analyse, Datenlieferung für ca. 54 000
   Tiere.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.5: nach Rangfolge gemäß Wertungsmatrix
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Das Forschungsvorhaben zur Genotypisierung von Rindern stellt eine
   Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung dar. Ziel der Dienstleistung
   ist die Generierung neuen Wissens unter Anwendung wissenschaftlicher
   Methoden (vgl. Beck'scher Vergaberechtskommentar Bd. 1, GWB § 116 Rn.
   38). Im Rahmen des Forschungsprojekts sollen in einem
   Untersuchungslabor durch Genotypisierung mit Hilfe der
   SNP-Chiptechnologie und Einspeisung in die zentrale Genomdatenbank beim
   Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern
   e.V. neue Erkenntnisse über die Vererbungsleistung (Zuchtwerte,
   Erbfehler und genetische Besonderheiten) der genotypisierten Tiere
   gewonnen werden. Mithin geht es bei dem Forschungsprojekt um die
   Generierung neuen Wissens unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden
   und somit liegt eine Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung vor.
   Vorliegend greift nicht die Rückausnahme von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Dazu müssten kumulativ 3 Voraussetzungen vorliegen: Es müsste sich um
   Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen handeln, die unter die
   Referenznummern des in § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten CPV fallen, und
   bei denen die Ergebnisse ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für
   seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden (§ 116
   Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB) und die Dienstleistung muss vollständig durch
   den Auftraggeber vergütet werden (§ 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB).
   Das vorliegende Forschungsprojekt fällt zwar unter den in § 116 Abs. 1
   Nr. 2 GWB genannten CPV Code 73100000-3, dies allein kann jedoch das
   Eingreifen der Rückausnahme nicht begründen, da die weiteren
   Voraussetzungen von § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und b GWB nicht gegeben
   sind. Die Rückausnahme scheidet schon aus, da die Voraussetzungen von §
   116 Abs. 1 Nr. 2 lit a GWB nicht erfüllt sind. Der Auftraggeber, hier
   der Freistaat Bayern, vertreten durch die LfL, erhält nicht das
   ausschließliche Eigentum für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner
   eigenen Tätigkeit. Vorliegend werden die Forschungsergebnisse nicht
   ausschließliches Eigentum des Freistaats Bayern. Die Ergebnisse aus der
   Genotypisierung sollen vom Auftragnehmer in die zentrale Genomdatenbank
   der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und
   Besamungsorganisationen e. V. (im Folgenden ASR) beim LKV eingestellt
   werden und dienen den zusammengeschlossenen süddeutschen Zucht- und
   Besamungsorganisationen zu Selektionszwecken. Der Auftraggeber,
   vertreten durch die LfL selbst, hat damit gerade nicht das alleinige
   Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse, sondern greift nur als
   Mitnutzer auf die Genomdatenbank beim LKV zu, um genomisch optimierte
   Zuchtwerte der genotypisierten Tiere zu ermitteln. Damit dient das
   Ergebnis des Forschungsvorhabens nicht ausschließlich dem Dienstbetrieb
   des Auftraggebers.
   Auch soll die Dienstleistung vorliegend nicht vollständig durch den
   Auftraggeber alleine vergütet werden. Im Rahmen dieses
   Forschungsprojekts werden auch in erheblichen Umfang Genotypen von
   Wirtschaftspartnern eingebracht. Insoweit findet auch eine anteilige
   Finanzierung durch diese Wirtschaftspartner statt. Somit erfolgt die
   Finanzierung des Forschungsprojekts nicht alleine aus Mitteln des
   StMELF.
   Es handelt sich somit um Forschungsförderung und gerade nicht um reine
   Auftragsforschung (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, GWB § 116
   Rn. 16; BayObLG, NZBau, 2003, 634, 636).
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   09/09/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   GeneControl GmbH
   Senator-Gerauer-Str. 23
   Poing
   85586
   Deutschland
   NUTS-Code: DE218
   Internet-Adresse: [3]www.genecontrol.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1 500 000.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 161 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Mittelfranken  Vergabekammer Nordbayern
   Promenade 27
   Ansbach
   91522
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Rechtsbehelf muss grundsätzlich innerhalb von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
   eingelegt werden, § 135 Abs. 3 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/09/2019
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   2. http://www.lfl.bayern.de/
   3. http://www.genecontrol.de/
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