(1) Searching for "2019091109152626755" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Magnet-Resonanz-Scanner - DE-Heidelberg
Magnet-Resonanz-Scanner
Dokument Nr...: 426326-2019 (ID: 2019091109152626755)
Veröffentlicht: 11.09.2019
*
DE-Heidelberg: Magnet-Resonanz-Scanner
2019/S 175/2019 426326
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 672
Heidelberg
69120
Deutschland
Kontaktstelle(n): Tanja Wüst
E-Mail: [1]VergabeteamInverstitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beauftragung eines PRISMA-FIT Upgrades des bestehenden,
interdisziplinär genutzten 3T-Forschungsscanners
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33113100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Beauftragung eines
PRISMA-FIT Upgrades des bestehenden, interdisziplinär genutzten
3T-Forschungsscanners.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 247 800.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Beauftragung eines
PRISMA-FIT Upgrades des bestehenden, interdisziplinär genutzten
3T-Forschungsscanners.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw.
Ersatzlösungen geprüft. Auch nach Rücksprachen mit den Herstellern kann
das Upgrade des bestehenden 3T-Forschungsscanners nur durch Siemens
erfolgen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder
Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis
einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle
aufgestellten technischen Anforderungen sind zwingend erforderlich.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/09/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Siemens Healthcare GmbH, SHS EMEA CWE GER MTE PSM-DI&AT&US
Dynamostraße 4
Mannheim
68165
Deutschland
NUTS-Code: DE126
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 247 800.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [3]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2019
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:VergabeteamInverstitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
2. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
3. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|