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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Wiesbaden
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 424462-2019 (ID: 2019091009223424824)
Veröffentlicht: 10.09.2019
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  DE-Wiesbaden: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2019/S 174/2019 424462
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
   Wilhelmstraße 10
   Wiesbaden
   65185
   Deutschland
   Telefon: +49 611 / 366-3309
   E-Mail: [1]miglena.brehl@mobil.hessen.de
   Fax: +49 611 / 366-3303
   NUTS-Code: DE714
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://vergabe.hessen.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.hessen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d057e00ed-7f1dd1802c51b5a3
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://vergabe.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SIB Hessen 2019, Datenaktualisierung und Qualitätssicherung der
   Straßeninformationsbank
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2019-0037
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
    Datenaufnahme
   Der Auftraggeber erwartet bei der Abgabe eines Angebots eine
   Datenaufnahme nach Anweisung Straßeninformationsbank (ASB) und
   Richtlinie zur Erhebung des Anlagenbestands der Bundesfernstraßen
   (RiAnBu),
    Stationierung
   Das Stationszeichen besteht i. d. R. aus 2 Stationszeichenfolien mit
   QR-Code, die durch den AN erzeugt werden,
    Datenauswertung
   Die Datenauswertung besteht aus der Erfassung der Objekte und Attribute
   aus bestehendem Bild- und Scanmaterials, sowie der Qualitätssicherung,
   Ergänzung und Stationierung vorhandener Objekte und Mengenobjekte,
    Datenaktualisierung
   Bei der Datenaktualisierung handelt es sich um die Übernahme und
   Bearbeitung aller anfallenden Fortführungsdaten aus der Erfassung, die
   in den Datenbestand eingearbeitet werden müssen,
    Kartenerstellung
   Einmal jährlich sind alle auf der SIB Hessen-Netz basierenden
   Kartenwerke zu aktualisieren,
    Stationszeichenfolien.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind
   im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
    Datenaufnahme,
    Stationierung,
    Datenauswertung,
    Datenaktualisierung,
    Kartenerstellung,
    Stationszeichenfolien.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann sich um maximal ein weiteres Jahr verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   § 123 (1) GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
   haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland);
   2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen;
   3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte);
   4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
   5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden;
   6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr);
   7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern);
   8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete);
   9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   10) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
   Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
   Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
   Freiheitsberaubung).
   § 123 (4) GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
   wenn
   1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
   und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
   2) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
   Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
   Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
   Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
   vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
   Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
   verpflichtet hat.
   § 124 (1) Nr.2 GWB:
   Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
   der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
   Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    § 45 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung.
   Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
    1,5 Mio. EUR für Personenschäden und
    1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
   Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
   pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
   Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem
   Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
   Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
   Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
   auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
   Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem
   Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
    § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die
   mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
   Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2)
   wird als Mindeststandard gefordert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
   Unterlagen vorzulegen.
    § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren,
   die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
   gleichzeitig erfüllt sind:
   1) Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten aus dem Bereich
   "Datenerfassung und Datenaktualisierung Straßeninformationsbank
   (örtliche Arbeiten)", im Rahmen dieser 3 Referenzprojekte müssen zudem
   folgende Bedingungen erfüllt werden:
    mindestens eine Einzelmaßnahme mit einer Länge größer 3 km,
    Gesamtlänge aller Referenzprojekte mindestens 400 km.
   2) Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten aus dem Bereich
   Datenerfassung/Datenauswertung aus Bild- und Laserscan aufnahmen. Im
   Rahmen dieser 3 Referenzprojekte müssen zudem folgende Bedingungen
   erfüllt werden:
    mindestens eine SIB-Fortführungsmaßnahme mit einer Länge kleiner 5 km
   Gesamtlänge und
    Summe aller Referenzprojekte mindestens 400 km.
   3) Höhenprofilberechnung mind. 1 Referenz mit mind. 200 km Gesamtlänge;
   4) Benennung von mindestens 1 Referenzprojekt aus dem Bereich
   Kartendarstellung".
   Im Rahmen der Referenzprojekte zu 1.) bis 3.) müssen zudem Erfahrungen
   zu folgenden Bereichen jeweils 1-mal nachgewiesen werden:
    Anwendung der Anweisung Straßeninformationsbank (ASB/SIB),
    Anwendung des Objektkataloges Straße (OKSTRA) und OKSTRA-XML,
    Verarbeitung von Straßennetzen privater Anbieter,
    Verarbeitung von Daten aus CAD- und GIS-Systemen,
    ASB konforme Generierung von Höhenpunkten, Längs- und Querneigungen,
    § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren.
   Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 1 VgV)
   Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der
   Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich
   Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die
   Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV
   durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils
   zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist
   ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen
   schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46
   (3) 1 VgV von anderen Unternehmen (Eignungsleihe) erbracht werden, so
   sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die
   Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen
   anderen Unternemen (Eignungsleihe) vorzulegen.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) sind auf
   gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
   Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
   durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der
   Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren
   Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch
   geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Hinweis: Eventuell weitere Kriterien gemäß der Eigenerklärung zur
   Eignung definieren, falls gefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
   gleichzeitig erfüllt sind:
   1) Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten aus dem Bereich
   Datenerfassung und Datenaktualisierung Straßeninformationsbank
   (örtliche Arbeiten)", im Rahmen dieser 3 Referenzprojekte müssen zudem
   folgende Bedingungen erfüllt werden:
    mindestens eine Einzelmaßnahme mit einer Länge größer 3 km,
    Gesamtlänge aller Referenzprojekte mindestens 400 km.
   2) Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten aus dem Bereich
   Datenerfassung/Datenauswertung aus Bild- und Laserscan aufnahmen. Im
   Rahmen dieser 3 Referenzprojekte müssen zudem folgende Bedingungen
   erfüllt werden:
    mindestens eine SIB-Fortführungsmaßnahme mit einer Länge kleiner 5 km
   Gesamtlänge und
    Summe aller Referenzprojekte mindestens 400 km.
   3) Höhenprofilberechnung mind. 1 Referenz mit mind. 200 km Gesamtlänge;
   4) Benennung von mindestens 1 Referenzprojekt aus dem Bereich
   Kartendarstellung".
   Im Rahmen der Referenzprojekte zu 1.) bis 3.) müssen zudem Erfahrungen
   zu folgenden Bereichen jeweils 1-mal nachgewiesen werden:
    Anwendung der Anweisung Straßeninformationsbank (ASB/SIB),
    Anwendung des Objektkataloges Straße (OKSTRA) und OKSTRA-XML,
    Verarbeitung von Straßennetzen privater Anbieter,
    Verarbeitung von Daten aus CAD- und GIS-Systemen,
    ASB konforme Generierung von Höhenpunkten, Längs- und Querneigungen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vertragsstrafenregelung für:
    Tariftreue
   Der Bewerber sowie die Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen haben
   sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und
   Mindestentgelt zu erklären.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/10/2019
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/11/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 08/10/2019
   Ortszeit: 10:30
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
   (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind
   in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den
   Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam
   mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
   Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und
   die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
   Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf
   der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu
   übermitteln.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
   Wilhelmstraße 10
   Wiesbaden
   65185
   Deutschland
   Telefon: +49 611366-0
   E-Mail: [6]post@mobil.hessen.de
   Fax: +49 611366-3435
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/09/2019
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   3. https://vergabe.hessen.de/
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1b5a3
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   6. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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