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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit - DE-Eisenberg
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Dokument Nr...: 424449-2019 (ID: 2019091009220624798)
Veröffentlicht: 10.09.2019
*
DE-Eisenberg: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
2019/S 174/2019 424449
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
Eisenberg
67304
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDDUJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDDUJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitsmedizinische Betreuung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-09-06-RPS-KRA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317200
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für sämtliche
Standorte und Beschäftigten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wird diese
Leistung ausgeschrieben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
AOK Rheinland Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer nimmt ab 1.1.2020 für ca. 3 100 Beschäftigte an
derzeit ca. 45 Standorten unterschiedlicher Größen die Aufgaben nach §
3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wahr. Eine detaillierte Aufstellung
der Standorte der Auftraggeberin ist der Anlage 8 zu entnehmen.
Mögliche Standortveränderungen (z. B. Umzug eines Kundencenters) werden
von der Auftraggeberin zeitnah mitgeteilt und sind bei der Betreuung
mit zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung ist mit einem
voraussichtlichen Abnahmevolumen von ca. 400 Stunden als Einsatzzeiten
pro Kalenderjahr zu rechnen. Dabei handelt es sich um einen
Referenzwert aus dem Jahr 2018.
Als Einsatzzeiten gelten alle Besuchs- und Untersuchungszeiten, Zeiten
für die Beratung und die Ausarbeitung der Protokolle, sowie die
Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen und konzeptionellen
Besprechungen.
Von den Einsatzzeiten werden mindestens 75 % der Leistungen als
Betreuungszeiten vor Ort, ggf. am Telefon oder per E-Mail erbracht und
in einem Leistungsbericht zu dokumentiert. Die restlichen 25 % der
Einsatzzeit stehen für die Erstellung von Protokollen usw. zur
Verfügung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er
nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Jahres gekündigt
wird. Spätestens zum 31.12.2023 endet der Vertrag, ohne dass es einer
besonderen Kündigung bedarf.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist
gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Anlage 7).
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor
genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen. Zusätzlich ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage
9) einzureichen;
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten
Erklärungen für jedes Unternehmen beizubringen, auf dessen Kapazitäten
sich der Bieter beruft: Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und
Nachunternehmer (Anlage 10) sowie Eigenerklärung zu den
Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Anlage 7).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis*
einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden
Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden (3 000 000
EUR), Sachschäden (500.00 EUR) und Vermögensschäden inkl.
Datenschutzverletzungen (300 000 EUR). Ersatzweise kann der Bieter
erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine
Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten
Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt
und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes
nachweisen wird:
(a) Hinweis: die mit *gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit
Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
Aufforderung vorzulegen;
(b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte
Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen, deren
Dienstleistungsaufträge -arbeitsmedizinische Betreuung- innerhalb der
letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem
ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben. Eine
Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenzen jeweils die Betreuung
von mindestens 1 600 Beschäftigen an mindestens 25 Standorten des
Referenzgebers beinhalten. Der Auftrag ist zu beschreiben und zwingend
der Name der Firma/Behörde, Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Anzahl
der betreuten Beschäftigten, die Anzahl der Standorte und der
Betreuungszeitraum ist anzugeben: Die Auftraggeberin behält sich vor,
die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu
hinterfragen.
Folgende Angaben sind zu tätigen:
Bieter,
Name,
Straße,
Ort,
Firma/Behörde,
Branche,
Ansprechpartner/-in,
Name,
Anschrift,
Telefonnummer,
Anzahl der betreuten Beschäftigten,
Anzahl der Standorte,
Betreuungszeitraum,
Kurzbeschreibung der Leistung,
Sonstige Anmerkungen.
2) Gesamtbetreuung/Standortbetreuung:
Nachfolgende Angaben sind zu machen:
1. Gesamtbetreuung: Zentrale Ansprechperson, die im Falle der
Auftragserteilung die administrative Abwicklung übernimmt, sowie dessen
Vertretung: jeweils:
Name, Funktion,
Dienstsitz,
2. Standortbetreuung: Benennen Sie die Person/en, die im Falle der
Auftragserteilung die Betreuung der Direktion, Landesdirektion und der
Bezirke mit ihren Kundencentern sicher stellt/en. Ordnen Sie bitte dem
Fachpersonal die jeweiligen Standorte zu. Skizzieren Sie dessen/deren
Qualifikationen: jeweils:
Standorte,
Name, Funktion,
Qualifikation (z. B. Darstellung im Kurzlebenslauf).
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor
genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die
Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das
jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
Eignungsleihe betroffen ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte
Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes
Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die zuvor genannte
Erklärung für jeden Nachunternehmer einzureichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/10/2019
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/10/2019
Ortszeit: 07:31
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDDUJ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2019
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3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDDUJ/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDDUJ
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