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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit - DE-Eisenberg
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Dokument Nr...: 424449-2019 (ID: 2019091009220624798)
Veröffentlicht: 10.09.2019
*
  DE-Eisenberg: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
   2019/S 174/2019 424449
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland  Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstraße 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDDUJ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDDUJ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Arbeitsmedizinische Betreuung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-09-06-RPS-KRA
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71317200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung für sämtliche
   Standorte und Beschäftigten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wird diese
   Leistung ausgeschrieben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   AOK Rheinland  Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstraße 30
   67304 Eisenberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer nimmt ab 1.1.2020 für ca. 3 100 Beschäftigte an
   derzeit ca. 45 Standorten unterschiedlicher Größen die Aufgaben nach §
   3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wahr. Eine detaillierte Aufstellung
   der Standorte der Auftraggeberin ist der Anlage 8 zu entnehmen.
   Mögliche Standortveränderungen (z. B. Umzug eines Kundencenters) werden
   von der Auftraggeberin zeitnah mitgeteilt und sind bei der Betreuung
   mit zu berücksichtigen.
   Hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung ist mit einem
   voraussichtlichen Abnahmevolumen von ca. 400 Stunden als Einsatzzeiten
   pro Kalenderjahr zu rechnen. Dabei handelt es sich um einen
   Referenzwert aus dem Jahr 2018.
   Als Einsatzzeiten gelten alle Besuchs- und Untersuchungszeiten, Zeiten
   für die Beratung und die Ausarbeitung der Protokolle, sowie die
   Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen und konzeptionellen
   Besprechungen.
   Von den Einsatzzeiten werden mindestens 75 % der Leistungen als
   Betreuungszeiten vor Ort, ggf. am Telefon oder per E-Mail erbracht und
   in einem Leistungsbericht zu dokumentiert. Die restlichen 25 % der
   Einsatzzeit stehen für die Erstellung von Protokollen usw. zur
   Verfügung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er
   nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Jahres gekündigt
   wird. Spätestens zum 31.12.2023 endet der Vertrag, ohne dass es einer
   besonderen Kündigung bedarf.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Anlage 7).
   (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor
   genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
   einzureichen. Zusätzlich ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage
   9) einzureichen;
   (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten
   Erklärungen für jedes Unternehmen beizubringen, auf dessen Kapazitäten
   sich der Bieter beruft: Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und
   Nachunternehmer (Anlage 10) sowie Eigenerklärung zu den
   Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Anlage 7).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis*
   einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
   durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden
   Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden (3 000 000
   EUR), Sachschäden (500.00 EUR) und Vermögensschäden inkl.
   Datenschutzverletzungen (300 000 EUR). Ersatzweise kann der Bieter
   erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine
   Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten
   Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt
   und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes
   nachweisen wird:
   (a) Hinweis: die mit *gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit
   Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
   Aufforderung vorzulegen;
   (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte
   Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen, deren
   Dienstleistungsaufträge -arbeitsmedizinische Betreuung- innerhalb der
   letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem
   ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben. Eine
   Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenzen jeweils die Betreuung
   von mindestens 1 600 Beschäftigen an mindestens 25 Standorten des
   Referenzgebers beinhalten. Der Auftrag ist zu beschreiben und zwingend
   der Name der Firma/Behörde, Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Anzahl
   der betreuten Beschäftigten, die Anzahl der Standorte und der
   Betreuungszeitraum ist anzugeben: Die Auftraggeberin behält sich vor,
   die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu
   hinterfragen.
   Folgende Angaben sind zu tätigen:
    Bieter,
    Name,
    Straße,
    Ort,
    Firma/Behörde,
    Branche,
    Ansprechpartner/-in,
    Name,
    Anschrift,
    Telefonnummer,
    Anzahl der betreuten Beschäftigten,
    Anzahl der Standorte,
    Betreuungszeitraum,
    Kurzbeschreibung der Leistung,
    Sonstige Anmerkungen.
   2) Gesamtbetreuung/Standortbetreuung:
   Nachfolgende Angaben sind zu machen:
   1. Gesamtbetreuung: Zentrale Ansprechperson, die im Falle der
   Auftragserteilung die administrative Abwicklung übernimmt, sowie dessen
   Vertretung: jeweils:
    Name, Funktion,
    Dienstsitz,
   2. Standortbetreuung: Benennen Sie die Person/en, die im Falle der
   Auftragserteilung die Betreuung der Direktion, Landesdirektion und der
   Bezirke mit ihren Kundencentern sicher stellt/en. Ordnen Sie bitte dem
   Fachpersonal die jeweiligen Standorte zu. Skizzieren Sie dessen/deren
   Qualifikationen: jeweils:
    Standorte,
    Name, Funktion,
    Qualifikation (z. B. Darstellung im Kurzlebenslauf).
   (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor
   genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die
   Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das
   jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
   (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
   jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
   Eignungsleihe betroffen ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1) Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1) Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
   Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz  LTTG)
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte
   Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes
   Drittunternehmen einzureichen.
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die zuvor genannte
   Erklärung für jeden Nachunternehmer einzureichen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/10/2019
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 08/10/2019
   Ortszeit: 07:31
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDDUJ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat 
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/09/2019
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References
   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDDUJ/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDDUJ
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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