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Ausschreibung: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung - DE-Gießen
Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
Dokument Nr...: 424195-2019 (ID: 2019091009182324557)
Veröffentlicht: 10.09.2019
*
  DE-Gießen: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
   2019/S 174/2019 424195
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   ekom21  Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
   Carlo-Mierendorff-Straße 11
   Gießen
   35398
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@ekom21.de
   Fax: +49 561204-3115
   NUTS-Code: DE72
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.ekom21.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zweckverband
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung, IT-Dienstleistungen und ergänzende
   Tätigkeiten
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fachanwendung Personalwesen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 3846/310
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48450000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung einer integrierten Softwarelösung für den Bereich
   Personalwesen zur Nutzung durch ekom21  Kommunales
   Gebeitsrechenzentrum Hessen (ekom21), ihre Verbandsmitglieder und
   Kunden.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 31 155 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die ekom21 erwägt die technische Restrukturierung der angebotenen
   Dienste im Bereich Personalmanagement. Gesucht wird eine integrierte
   Softwarelösung, welche als Software as a Service (SaaS) sämtliche
   Prozesse des Personalwesens in einer homogenen Fachanwendung abdeckt,
   insbesondere:
    Personalabrechnung,
    integriertes Personalmanagement,
    Zeitwirtschaft,
    Reisekostenabrechnung,
    Personalkostenplanung,
    Personalentwicklung und Bewerber-Management,
    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM),
    Mitarbeiterportal,
    Digitale Personalakte,
    Doku  Korrespondenzmanagement,
    Zeit/Reise/Urlaub-Management,
    Aus- und Fortbildungsmanagement,
    Data-Management und DSGVO  Selbstauskunft.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Die ekom21 stellte in einer Markterkundung fest, dass im Markt nur ein
   Hersteller eine umfassende integrierte Lösung für das Personalwesen
   anbietet, nämlich das Produkt LogaAll-in der Firma P&I Personal &
   Informatik AG. Die anderen Produkte umfassen nicht alle geforderten
   Funktionalitäten. Die entsprechenden urheberrechtlich geschützten
   Nutzungsrechte für die Installation und den Betrieb der Software P&I
   Loga All-in im eigenen Rechenzentrum der ekom21 kann nur der
   Hersteller, die P&I Personal & Informatik AG, einräumen. Andere
   Anbieter müssen unterschiedliche Produkten ggf. unterschiedlicher
   Hersteller kombinieren und Schnittstellen zwischen diesen autonomen
   Systemen erstellen, um ein alle Funktionalitäten umfassendes Angebot
   abzugeben. Der Erfolg eines solchen Projekts ist aufgrund der
   unterschiedlichen zugrundeliegenden Programme unsicher, insbesondere ob
   und wann überhaupt eine Interoperabilität oder gar die Integration der
   einzelnen Systeme technisch reibungslos erzielt werden kann.
   Vorgenannte Risiken sind erheblich. Sie umfassen Fehlfunktionen,
   Kompatibilitätsprobleme und höheren Zeit- und Kostenaufwand sowie
   erhebliche und nicht vorhersehbare Sicherheitsrisiken bei der
   Verarbeitung von persönlich sensiblen Daten, wie es Personaldaten sind.
   Die Anforderung einer integrierten Personalwesen-Fachanwendung für alle
   Bereiche stellt auch keine künstliche, diskriminierende Verengung des
   Marktes dar; erheblicher Vorteil ist eben das Fehlen von
   Schnittstellen, trotz der Vielzahl der einzelnen Funktionalitäten.
   Sämtliche Module nutzen die gleiche Datenbasis. Für die ekom21 und die
   bereits bestehenden Mandanten der Kunden die bisher das Produkt P&I
   LOGA® nutzen, entfällt bei einem Upgrade auf P&I Loga All-in eine
   Datenmigration. Dies ist nicht nur kostengünstiger, sondern eliminiert
   auch die Gefahr eines Datenverlusts. Des Weiteren entlastet die
   Einführung der integrierten Lösung von P&I LogaAll-in das Personal der
   ekom21, welches bei der Schulung nur die hinterlegte Logik einer
   einheitlichen Software erlernen muss.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   10/07/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   P&I Personal & Informatik AG
   Kreuzberger Ring 56
   Wiesbaden
   65205
   Deutschland
   NUTS-Code: DE714
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 31 155 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem
   Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
   dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
   bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die
   Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen
   Vergabekammer nachgeprüft werden.
   § 135 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/09/2019
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