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Ausschreibung: Röntgengeräte - DE-Merseburg
Röntgengeräte
Dokument Nr...: 423579-2019 (ID: 2019091009084423940)
Veröffentlicht: 10.09.2019
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DE-Merseburg: Röntgengeräte
2019/S 174/2019 423579
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH
Weiße Mauer 52
Merseburg
06217
Deutschland
Telefon: +49 3461-271021
E-Mail: [1]apotheke.einkauf@klinikum-saalekreis.de
Fax: +49 3461-271035
NUTS-Code: DEE0B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klinikum-saalekreis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Digitaler Röntgenaufnahmeplatz
Referenznummer der Bekanntmachung: DRA - 08-19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33111000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung eines digitalen Röntgenaufnahmeplatzes.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B
Hauptort der Ausführung:
Carl-von-Basedow-KLinikum Saalekreis gGmbH
Weiße Mauer 52
06217 Merseburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1 Stück
Digitaler Rö-Aufnahmeplatz
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40,00
Kostenkriterium - Name: Technische Leistungsfähigkeit / Gewichtung:
40,00
Kostenkriterium - Name: Wartungskosten über 5 Jahre / Gewichtung: 10,00
Kostenkriterium - Name: Energieeffizienz / Gewichtung: 10,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/12/2019
Ende: 07/02/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen
werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105
Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine
Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung
vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in
vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eisesstattliche oder
förmliche Erklärung des ausländischen Bietrers ersetzt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage der Präqualifizierungsbescheinigung des Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle
Sachen-Anhalt ([5]www.pq-abst.de) bzw. der AVPQ
([6]www.amtliches-Verzeichnis.ihk.de) oder einer anderen anerkannten
Präqualifizierungsstelle oder Vorlage folgender gültiger
Einzelnachweise:
Bewerbererklärung Land Sachsen-Anhalt
Aktueller Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder
vergleichbarer Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
vorliegen
Darüber hinaus einzureichende Unterlagen, die nicht Bestandteil der
vorgenannten Präqualifizierungsbescheinigung des ULV bzw. AVPQ sind:
Darüber hinaus einzureichende Unterlagen, die nicht Bestandteil der
vorgenannten Präqualifizierungsbescheinigung des ULV bzw. AVPQ sind:
Bescheinigung über bestehende Haftpflichtversicherung mit folgenden
Deckungssummen: 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden,
mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden, mind. 50 000 EUR
je Schadensfall für Vermögensschäden bzw. Erklärung des Versicherers,
dass bei Auftragserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen,
Nachweis CE-Kennzeichnung,
Nachweis Desinektionsmittelbeständikeit,
Konformität nach MPG,
93/42/EWG für Medizinprodukte ist nachzuweisen,
89/336 EWG elektromagnetische Verträglichkeit,
UVV der Berufsgenossenschaften,
Umweltkennzeichen,
Datenschutzerklärung,
ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen
Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angbeot abgeben, so sind die
vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Nachunternehmer ist die Beqwerbererklärung Sachsen-Anhalt
ausgefüllt und unterschrieben im Original erinzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste über mind. 3 Leistungen der ausgeschriebenen Art in den
letzten 3 Jahren,
Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 2 Jahren im entsprechenden
Marktsegment.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des
Landesvergabegesetzes),
Erklärung zum nachunternehemreinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des
Landesvergabegesetzes),
Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des
Landesvergabegesetzes).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/10/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/11/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/10/2019
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig über den Stand der
Ausschreibung, insbesondere über etwaige Bieterinformationen auf dem
eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt unter dem Link
[7]https://www.evergabe-online.de zu informieren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2
Halle (Saale)
06112
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Fristen zur Erhebung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird
hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag
unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2019
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1. mailto:apotheke.einkauf@klinikum-saalekreis.de?subject=TED
2. http://www.klinikum-saalekreis.de/
3. http://www.evergabe.de/unterlagen
4. http://www.evergabe.de/
5. http://www.pq-abst.de/
6. http://www.amtliches-Verzeichnis.ihk.de/
7. https://www.evergabe-online.de/
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