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Ausschreibung: Erdgas - DE-Eisenberg
Erdgas
Dokument Nr...: 423472-2019 (ID: 2019091009072423828)
Veröffentlicht: 10.09.2019
*
  DE-Eisenberg: Erdgas
   2019/S 174/2019 423472
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland  Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstraße 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDD05/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDD05
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erdgaslieferung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-09-05-RPS-SPE
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09123000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse schreibt die
   Versorgung für insgesamt 34 Abnahmestellen für den Bezug von Erdgas in
   einem Offenen Verfahren aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrages ist die Versorgung der in der Anlage 01a
   aufgeführten Abnahmestellen der Auftraggeberin mit Erdgas
   einschließlich der Netznutzung. Die jährlichen Verbrauchsdaten aus
   Anlage 01a stammen aus dem Jahr 2018. Die Lastgänge der
   RLM-Abnahmestelle für das Jahr 2018 sind als Anlage 1b beigefügt. Diese
   Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die
   Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
   Die Erdgaslieferung erfolgt frei Abnahmestelle an die einzelnen in
   Anlage 01a auf-geführten Abnahmestellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2020 6:00 Uhr und endet am
   1.1.2023, 6:00 Uhr. Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr
   verlängert werden. Diese Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf
   schriftlich durch die Auftraggeberin angezeigt werden. Der
   Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 1.1.2024, 6:00 Uhr ohne dass
   es einer Kündigung bedarf.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2020 6:00 Uhr und endet am
   1.1.2023, 6:00 Uhr. Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr
   verlängert werden. Diese Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf
   schriftlich durch die Auftraggeberin angezeigt werden. Der
   Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 1.1.2024, 6:00 Uhr ohne dass
   es einer Kündigung bedarf.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt:
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu
   erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
   Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   2.1) Angabe zum allgemeinen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren;
   2.2) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass der Bieter
   über eine aktuelle und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme von mindestens 500 000,00 EUR für Sachschäden (je
   Schadensfall) und 1 000 000,00 EUR für Personenschäden (je
   Schadensfall) und 100 000,00 EUR für Vermögensschäden (je Schadensfall)
   verfügt.
   Für den Fall, dass der Bieter keine Betriebshaftpflichtversicherung in
   geforderter Höhe vorlegen kann, erklärt er, dass er im Falle der
   Zuschlagserteilung unverzüglich, eine Betriebshaftpflichtversicherung
   in geforderter Höhe abschließen oder die bestehende
   Betriebshaftpflichtversicherung erweitern und anschließend den Nachweis
   der Auftraggeberin vorlegen wird. Die Vergabestelle behält sich vor, zu
   jedem Zeitpunkt des Verfahrens den Bieter aufzufordern, die
   Versicherungspolice beizubringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Referenzen
   Mindestens 3 Referenzen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen
   Leistung vergleichbar sind. Jede Referenz muss Erdgaslieferungen für
   mindestens 3 Jahre bei einem etwa gleichwertigen Auftragsvolumen der
   Ausschreibung der Auftraggeberin enthalten.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1) Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/10/2019
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 09/10/2019
   Ortszeit: 07:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDD05
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/09/2019
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References
   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDD05/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDD05
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