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Ausschreibung: Flachbildschirme - DE-Magdeburg
Flachbildschirme
Dokument Nr...: 423465-2019 (ID: 2019091009072123823)
Veröffentlicht: 10.09.2019
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DE-Magdeburg: Flachbildschirme
2019/S 174/2019 423465
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
Telefon: +49 3912878-45327
E-Mail: [1]katja.wartenberg@san.aok.de
Fax: +49 3912878-845327
NUTS-Code: DEE03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.dtvp.de/Center
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADRB1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADRB1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kauf und Inbetriebnahme Monitore
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2019-0004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30231310
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu schließenden Vertrags sind der Kauf und die Lieferung
von 27 Zoll TFT Flachbildschirmen (Monitore genannt) zur Deckung des
Bedarfs an den Arbeitsplätzen bei der AOK Sachsen-Anhalt sowie
(größtenteils) der Aufbau und die Herstellung der Betriebsbereitschaft,
inkl. Entsorgung der Verpackung und der Mitnahme der Altgeräte.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03
Hauptort der Ausführung:
Die Lieferung hat an unterschiedliche Standorte der Auftraggeberin
innerhalb Sachsen-Anhalts zu erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den
Vergabeunterlagen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin sichert die Abnahme von 2 800 Stück Monitore zu
(Mindestabnahmemenge). Über den Bedarf der Mindestabnahmemenge hinaus
können zur Deckung von, zum Zeitpunkt der Vergabe nicht detailliert
planbarer Bedarfe, maximal weitere 500 Stück (optionale Menge) Monitore
bezogen werden. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der
optionalen Menge besteht weder ganz noch teilweise. Für die
Mindestabnahmemenge wird vom Auftragnehmer insbesondere der Verkauf der
Hardware, die Lieferung an den jeweiligen Bestimmungsort sowie die
Herstellung der Betriebsbereitschaft (Roll-out) geschuldet und umfasst
zugleich die Entsorgung der Verpackungen und die Mitnahme von ca. 2 000
Altgeräten der Auftraggeberin. Für die optionale Menge wird neben dem
Verkauf der Hardware ausschließlich die Lieferung geschuldet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2019
Ende: 30/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Roll-out erfolgt in Wellen (Chargen 1-6), beginnend ab dem
1.12.2019, und soll zum 31.3.2020 abgeschlossen sein.
Die optionale Menge kann nach Vertragsbeginn innerhalb von 24 Monaten
abgerufen werden. Der einzelne Abruf umfasst dabei mindestens 25
Geräte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und
Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten,
diese nicht mit Ausstellungsdatum vor dem 1.8.2019 in Kopie/Scan. Für
die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der 3
wesentlichen Krankenkassen vorzulegen.
Kopie/Scan der gültigen Bescheinigung in Steuersachen (oder
Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Ausstellungsdatum
nicht vor dem 1.8.2019.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck Referenzliste
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind 2 Referenzen anzugeben, die innerhalb der letzten 3 Jahre
realisiert wurden und welche in Art und Umfang dem hier zu vergebenen
Auftrag entsprechen und somit mindestens den Verkauf von jeweils 600
Stück/Einheiten Arbeitsplatztechnik (insbesondere Monitore, Thin
Clients, Fat Clients) inklusive Aufbau zum Gegenstand hatten. Der
Leistungszeitraum je Referenz darf 3 Monate nicht übersteigen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Über die einzureichenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweise zur
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG
LSA),
Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG,
Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Paragraph 12 LVG
LSA).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/10/2019
Ortszeit: 10:00
Ort:
Die Öffnung der elektronischen Angebote findet unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der
Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse,
vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
[6]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRADRB1 zum
Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlich zutrennen. Fragen, Hinweise und Rügen
sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu
richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf [7]www.dtvp.de
für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der
Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im
Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung
einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir
weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich
regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten
Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: die Einschaltung von
Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der
vorherigenschriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs.
4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des
Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und
Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch
eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRADRB1
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2019
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2. https://san.aok.de/
3. http://www.dtvp.de/Center
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADRB1/documents
5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADRB1
6. http://www.dtvp.de/center
7. http://www.dtvp.de/
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