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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Dresden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 423067-2019 (ID: 2019090909315223351)
Veröffentlicht: 09.09.2019
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  DE-Dresden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2019/S 173/2019 423067
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   ENSO Netz GmbH
   Rosenstr. 32
   Dresden
   01067
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): ENSO Netz GmbH, Allgemeiner Einkauf
   Telefon: +49 3514685131
   E-Mail: [1]Anja.Marx@enso.de
   Fax: +49 351468785131
   NUTS-Code: DED21
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.enso.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/marktpartner/einkauf-l
   ogistik#AVA@ENSO
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/marktpartner/einkauf-l
   ogistik#AVA@ENSO
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Versorgungsunternehmen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems für Beratungsleistungen im
   SAP-Umfeld
   Referenznummer der Bekanntmachung: E27-2019-5
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED21
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit der Einrichtung eines Ständigen Qualifizierungssystems für
   Beratungsleistungen im SAP-Umfeld vereinfacht ENSO Energie Sachsen Ost
   AG den Vergabeprozess von Rahmen-verträgen und Projekten in diesem
   Umfeld. Die Qualifizierung stellt eine Qualifizierungsstufe dar, die
   relevant ist für Vergabeverfahren, die sich nach dem Vergaberecht für
   Sektorenauftraggeber richten, also ein Vergabevolumen oberhalb des
   Schwellenwertes für Sektorenauftraggeber aufweisen.
   Folgende Beratungsleistungen im SAP-Umfeld werden mit diesem System
   erfasst:
    Betrieb vorhandener SAP-Systeme,
    Erweiterung und Pflege in SAP Applikationen (SAP Application
   Management),
    Softwareentwicklungsaufgaben,
    Aufbau und Pflege von zukünftigen SAP Applikationen.
   Das Prüfsystem kann bei Bedarf um weitere Beratungsleistungen im
   SAP-Umfeld und um weitere SAP-Module erweitert werden.
   Bei dem Qualifizierungssystem handelt es sich um ein Vergabefahren gem.
   § 37 Abs. 1 SektVO (Umsetzung der Art. 68 Abs. 1 u. Art. 44 Abs. 4 lit.
   b Richtlinie 2014/25/EU).
   Die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens finden bei einer
   zukünftigen konkreten Auswahl geeigneter Bewerber gemäß § 48 Abs. 9
   SektVO Anwendung.
   Dieses Qualifizierungsverfahren betreibt ENSO Energie Sachsen Ost AG
   (nachfolgend ENSO benannt) im eigenen Namen. Die Qualifizierung erfolgt
   durch ENSO und gilt nur im Verhältnis zu den antragstellenden
   Unternehmen.
   Zusätzlich zu den Regelungen dieses Dokuments gelten die sonstigen
   Qualifizierungsunterlagen der ENSO einschließlich des
   Qualifizierungsfragebogens. Unternehmen können sich um die Teilnahme am
   Qualifizierungsverfahren auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und
   der sonstigen Qualifizierungsunterlagen bewerben.
   Der Zugang zum Qualifizierungssystem erfolgt über das
   Ausschreibungsportal [5]www.enso.de/ava. Der Antragsteller
   verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang mit Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Im Rahmen dieses Qualifizierungsverfahrens erhält der Antragsteller die
   Möglichkeit, seine Eignung zur Erbringung von Beratungsleistungen im
   SAP-Umfeld darzulegen. Nach erfolgter Qualifizierung kann der
   Antragsteller an EU-weiten Vergabeverfahren der ENSO für alle, mehrere
   oder einzelne Leistungen beteiligt werden. Eine eventuelle Aufforderung
   zur Abgabe eines Angebots in einem Vergabeverfahren wird vom Einkauf
   der ENSO gesteuert und diskriminierungsfrei auf der Basis der vom
   Antragsteller in dem Bewerbungsbogen für Qualifizierung (siehe
   separate Exceldatei) zu erbringenden Angaben erfolgen. Im Mittelpunkt
   dieses Qualifizierungsverfahrens steht die Erhebung von Informationen
   über die Fach- und Branchenkompetenz, Erfahrung und das
   Leistungsvermögen des Qualifikanten zur Erbringung von
   Beratungsleistungen im SAP-Umfeld. Die Anforderungen der ENSO beziehen
   sich daher auf die Bereiche:
    Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Um sich zu qualifizieren, ist zu den Anforderungen laut Fragenkatalog
   vollständig Stellung zu nehmen. Dies umfasst auch die Abgabe der in
   einigen Positionen/Ziffern geforderten ergänzenden Anlagen, in denen
   wichtige Zusatzangaben für die Qualifizierung abgefragt werden. Der
   Antragsteller kann zu jedem Punkt zusätzliche Erläuterungen abgeben,
   wenn er über zusätzliche Qualifikationen verfügt. Dieses gilt
   insbesondere für die Einreichung von weiteren bzw. alternativen
   Referenzen, die ggf. als Grundlage zur Reduzierung der Qualifizierten
   bei Aufforderung zur Angebotsabgabe dient. Diese Erläuterungen werden
   im Qualifizierungsverfahren berücksichtigt. Kosten, die dem
   Qualifikanten im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens entstehen, gehen
   zu seinen Lasten.
   Voraussetzung für eine erfolgreiche Qualifizierung ist, dass die
   Tabellenblätter I bis II vollständig erfüllt werden.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Die vom Antragsteller in den Qualifizierungsunterlagen getroffenen
   Aussagen sind verbindlich und werden Bestandteile der späteren
   Verträge. Die Erklärungen und Angaben erfolgen in den Tabellenblättern
   Tabelle I und Tabelle II in der separat beigefügten Exceldatei
   Bewerbungsbogen für Qualifizierung. Nach Abschluss der Qualifizierung
   wird ENSO jedem Antragsteller das Ergebnis seiner Qualifizierung
   mitteilen und ihn im Falle der Qualifizierung als qualifizierten
   Bewerber für Beratungsleistungen im SAP-Umfeld führen. Der
   Antragsteller verpflichtet sich, die in der Kriterienabfrage zugesagten
   Anforderungen im Falle der konkreten Erbringung von Dienstleistungen
   einzuhalten. ENSO behält sich vor, im Falle der Nichteinhaltung dieser
   Anforderungen die entsprechende Dienstleistung abzulehnen.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht
   zurückgegeben.
   Einsendefrist für die ausgefüllten Unterlagen: 7.10.2019, 13:00 Uhr
   Alle Teilnehmer welche die Frist eingehalten haben, werden nach der
   erfolgreichen Qualifizierung an der geplanten Ausschreibung für einen
   Rahmenvertrages über eine Laufzeit von 2 Jahren beteiligt.
   Teilnehmer die sich nach dem 7.10.2019 bewerben, können nicht mehr an
   der geplanten Ausschreibung beteiligt werden.
   Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle
   Erklärungen/ Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren
   Nachweise sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
   einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte
   Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
   Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen
   dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er
   nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht
   vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit
   erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweisenachzureichen.
   Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen erfolgt keine
   Kostenerstattung.
   Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle
   Erklärungen/Nachweise für jedes Mitgliedabzugeben. Nicht
   deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in
   Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
   Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist
   auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
   Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw.
   unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden
   aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
   Die Bewerber haben die Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit
   sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthält die Bekanntmachung
   Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
   Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG
   unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist
   der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
   Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten
   die Bestimmungen in §160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen
   wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15Kalendertagen
   nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der
   zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß
   § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
   Einsendefrist für die ausgefüllten Unterlagen: 7.10.2019, 13:00 Uhr
   Teilnehmer die sich nach dem 7.10.2019 bewerben, können nicht mehr an
   der geplanten Ausschreibung beteiligt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
   Braustr. 2
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach §
   160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/09/2019
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   3. https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/marktpartner/einkauf-logistik#AVA@ENSO
   4. https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/marktpartner/einkauf-logistik#AVA@ENSO
   5. http://www.enso.de/ava
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