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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Dresden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 423067-2019 (ID: 2019090909315223351)
Veröffentlicht: 09.09.2019
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DE-Dresden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2019/S 173/2019 423067
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
ENSO Netz GmbH
Rosenstr. 32
Dresden
01067
Deutschland
Kontaktstelle(n): ENSO Netz GmbH, Allgemeiner Einkauf
Telefon: +49 3514685131
E-Mail: [1]Anja.Marx@enso.de
Fax: +49 351468785131
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.enso.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/marktpartner/einkauf-l
ogistik#AVA@ENSO
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/marktpartner/einkauf-l
ogistik#AVA@ENSO
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Versorgungsunternehmen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems für Beratungsleistungen im
SAP-Umfeld
Referenznummer der Bekanntmachung: E27-2019-5
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit der Einrichtung eines Ständigen Qualifizierungssystems für
Beratungsleistungen im SAP-Umfeld vereinfacht ENSO Energie Sachsen Ost
AG den Vergabeprozess von Rahmen-verträgen und Projekten in diesem
Umfeld. Die Qualifizierung stellt eine Qualifizierungsstufe dar, die
relevant ist für Vergabeverfahren, die sich nach dem Vergaberecht für
Sektorenauftraggeber richten, also ein Vergabevolumen oberhalb des
Schwellenwertes für Sektorenauftraggeber aufweisen.
Folgende Beratungsleistungen im SAP-Umfeld werden mit diesem System
erfasst:
Betrieb vorhandener SAP-Systeme,
Erweiterung und Pflege in SAP Applikationen (SAP Application
Management),
Softwareentwicklungsaufgaben,
Aufbau und Pflege von zukünftigen SAP Applikationen.
Das Prüfsystem kann bei Bedarf um weitere Beratungsleistungen im
SAP-Umfeld und um weitere SAP-Module erweitert werden.
Bei dem Qualifizierungssystem handelt es sich um ein Vergabefahren gem.
§ 37 Abs. 1 SektVO (Umsetzung der Art. 68 Abs. 1 u. Art. 44 Abs. 4 lit.
b Richtlinie 2014/25/EU).
Die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens finden bei einer
zukünftigen konkreten Auswahl geeigneter Bewerber gemäß § 48 Abs. 9
SektVO Anwendung.
Dieses Qualifizierungsverfahren betreibt ENSO Energie Sachsen Ost AG
(nachfolgend ENSO benannt) im eigenen Namen. Die Qualifizierung erfolgt
durch ENSO und gilt nur im Verhältnis zu den antragstellenden
Unternehmen.
Zusätzlich zu den Regelungen dieses Dokuments gelten die sonstigen
Qualifizierungsunterlagen der ENSO einschließlich des
Qualifizierungsfragebogens. Unternehmen können sich um die Teilnahme am
Qualifizierungsverfahren auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und
der sonstigen Qualifizierungsunterlagen bewerben.
Der Zugang zum Qualifizierungssystem erfolgt über das
Ausschreibungsportal [5]www.enso.de/ava. Der Antragsteller
verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang mit Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Im Rahmen dieses Qualifizierungsverfahrens erhält der Antragsteller die
Möglichkeit, seine Eignung zur Erbringung von Beratungsleistungen im
SAP-Umfeld darzulegen. Nach erfolgter Qualifizierung kann der
Antragsteller an EU-weiten Vergabeverfahren der ENSO für alle, mehrere
oder einzelne Leistungen beteiligt werden. Eine eventuelle Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots in einem Vergabeverfahren wird vom Einkauf
der ENSO gesteuert und diskriminierungsfrei auf der Basis der vom
Antragsteller in dem Bewerbungsbogen für Qualifizierung (siehe
separate Exceldatei) zu erbringenden Angaben erfolgen. Im Mittelpunkt
dieses Qualifizierungsverfahrens steht die Erhebung von Informationen
über die Fach- und Branchenkompetenz, Erfahrung und das
Leistungsvermögen des Qualifikanten zur Erbringung von
Beratungsleistungen im SAP-Umfeld. Die Anforderungen der ENSO beziehen
sich daher auf die Bereiche:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Um sich zu qualifizieren, ist zu den Anforderungen laut Fragenkatalog
vollständig Stellung zu nehmen. Dies umfasst auch die Abgabe der in
einigen Positionen/Ziffern geforderten ergänzenden Anlagen, in denen
wichtige Zusatzangaben für die Qualifizierung abgefragt werden. Der
Antragsteller kann zu jedem Punkt zusätzliche Erläuterungen abgeben,
wenn er über zusätzliche Qualifikationen verfügt. Dieses gilt
insbesondere für die Einreichung von weiteren bzw. alternativen
Referenzen, die ggf. als Grundlage zur Reduzierung der Qualifizierten
bei Aufforderung zur Angebotsabgabe dient. Diese Erläuterungen werden
im Qualifizierungsverfahren berücksichtigt. Kosten, die dem
Qualifikanten im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens entstehen, gehen
zu seinen Lasten.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Qualifizierung ist, dass die
Tabellenblätter I bis II vollständig erfüllt werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die vom Antragsteller in den Qualifizierungsunterlagen getroffenen
Aussagen sind verbindlich und werden Bestandteile der späteren
Verträge. Die Erklärungen und Angaben erfolgen in den Tabellenblättern
Tabelle I und Tabelle II in der separat beigefügten Exceldatei
Bewerbungsbogen für Qualifizierung. Nach Abschluss der Qualifizierung
wird ENSO jedem Antragsteller das Ergebnis seiner Qualifizierung
mitteilen und ihn im Falle der Qualifizierung als qualifizierten
Bewerber für Beratungsleistungen im SAP-Umfeld führen. Der
Antragsteller verpflichtet sich, die in der Kriterienabfrage zugesagten
Anforderungen im Falle der konkreten Erbringung von Dienstleistungen
einzuhalten. ENSO behält sich vor, im Falle der Nichteinhaltung dieser
Anforderungen die entsprechende Dienstleistung abzulehnen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht
zurückgegeben.
Einsendefrist für die ausgefüllten Unterlagen: 7.10.2019, 13:00 Uhr
Alle Teilnehmer welche die Frist eingehalten haben, werden nach der
erfolgreichen Qualifizierung an der geplanten Ausschreibung für einen
Rahmenvertrages über eine Laufzeit von 2 Jahren beteiligt.
Teilnehmer die sich nach dem 7.10.2019 bewerben, können nicht mehr an
der geplanten Ausschreibung beteiligt werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle
Erklärungen/ Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren
Nachweise sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte
Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen
dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er
nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht
vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit
erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweisenachzureichen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen erfolgt keine
Kostenerstattung.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle
Erklärungen/Nachweise für jedes Mitgliedabzugeben. Nicht
deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in
Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist
auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw.
unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden
aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerber haben die Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthält die Bekanntmachung
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG
unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist
der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten
die Bestimmungen in §160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen
wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15Kalendertagen
nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der
zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Einsendefrist für die ausgefüllten Unterlagen: 7.10.2019, 13:00 Uhr
Teilnehmer die sich nach dem 7.10.2019 bewerben, können nicht mehr an
der geplanten Ausschreibung beteiligt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustr. 2
Leipzig
04107
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach §
160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2019
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