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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Schwerin
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Dokument Nr...: 422445-2019 (ID: 2019090909213422746)
Veröffentlicht: 09.09.2019
*
  DE-Schwerin: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2019/S 173/2019 422445
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH
   Ludwigsluster Chaussee 72
   Schwerin
   19061
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Andreas Lange
   Telefon: +49 3855770-0
   E-Mail: [1]andreas.lange@sas-schwerin.de
   NUTS-Code: DE804
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.sas-schwerin.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZZDRYR/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZZDRYR
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Public-Private Partnership (PPP)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Restabfallentsorgung Landeshauptstadt Schwerin
   Referenznummer der Bekanntmachung: RAA 1/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Übernahme und Entsorgung der in der Landeshauptstadt Schwerin
   anfallenden und im Rahmen der gesetzlichen Überlassungspflicht dem
   öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Abfälle der
   AVV-Abfallschlüssel 20 03 01 und 18 01 04 vom 1.6.2020 bis 31.5.2028 in
   einem Umfang von voraussichtlich 16 000  24 000 Mg/a. Die Sammlung der
   Abfälle im Entsorgungsgebiet sowie der Transport der Abfälle zur
   Übernahmestelle des Auftragnehmers sind nicht Gegenstand des
   Vergabeverfahrens.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   90513000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE804
   Hauptort der Ausführung:
   Abhängig von der Lage der eingesetzten Restabfallbehandlungsanlage
   gemäß Standortvorgabe in den Vergabeunterlagen (vgl. auch Ziffer
   II.2.4)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Übernahme und Entsorgung der in der Landeshauptstadt Schwerin
   anfallenden und im Rahmen der gesetzlichen Überlassungspflicht dem
   öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Abfälle der
   AVV-Abfallschlüssel 20 03 01 und 18 01 04 im Zeitraum vom 1.6.2020 bis
   31.5.2028 in einem Umfang von voraussichtlich 16 000  24 000 Mg/a.
   Dazu gehören
   (1.) die Übernahme der Abfälle an einer Restabfallbehandlungsanlage,
   deren Transportentfernung von der Abfallumladestation des Auftraggebers
   auf dem Gelände Ludwigsluster Chaussee 72, 19061 Schwerin
   (Geokoordinaten: 53^o35'40.6''N, 11^o25'27.8''E bzw. 53.594611,
   11.424389), maximal 120 km beträgt sowie
   (2.) die Entsorgung der Abfälle in der/den Anlage(n) des
   Bieters/Auftragnehmers, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung
   aller bei der Behandlung anfallenden Sekundärabfälle i.S.d.
   Ausschreibungsunterlagen
   Die Übernahme, Behandlung und Entsorgung der Abfälle durch den
   Auftragnehmer kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden
   Anlagen entsprechend den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Der
   Auftragnehmer hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und
   nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung
   der Anlagen nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme, Behandlung,
   Verwertung und Beseitigung der Abfälle in anderen Anlagen zu treffen.
   Die Sammlung der Abfälle im Entsorgungsgebiet sowie der Transport der
   Abfälle zur Übernahmestelle des Auftragnehmers sind nicht Gegenstand
   des Vergabeverfahrens.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Umweltkriterium (Transportentfernung) /
   Gewichtung: 30 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2020
   Ende: 31/05/2028
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es besteht eine beiderseitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit zum
   31.5.2024 und zum 31.5.2026.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung betreffend die Eintragung in das
   Berufs-/Handelsregister,
    Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
    Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung,
    Kurze Darstellung des Unternehmens, insbesondere zum
   Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens,
    Darstellung der Unternehmensorganisation, insbesondere Hauptsitz,
   ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§
   123,124 GWB.
   Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe innerhalb einer
   Frist von 5 Werktagen von den Bietern, deren Angebot in die engere Wahl
   kommt, die Vorlage folgender Unterlagen zu verlangen:
    Gewerbeanmeldung,
    Handelsregisterauszug,
    Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
   (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des
   zuständigen Versicherungsträgers),
    Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
   nicht älter als ein Jahr gerechnet vom Zeitpunkt des Schlusstermins für
   die Abgabe der Angebote,
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt
   derartige Bescheinigungen ausstellt).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der
   zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018). Dabei sind auch Umsätze
   des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in
   Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
   Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind,
   jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
    Qualifizierte, d. h. ausdrücklich für den hierzu vergebenden Auftrag
   ausgestellte Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes, einer
   deutschen Großbank oder Sparkasse, im Falle der Zuschlagserteilung
   binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung eine
   Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der
   Brutto-Auftragssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von acht (8)
   Jahren zu stellen,
    Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine
   Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine
   Umwelthaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus dem
   Vertrag zu stellen. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer
   Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Betriebshaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung müssen eine
   Deckungssumme über jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen/Sachschäden
   und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten
   Mindestversicherungssummen müssen außerdem zumindest für 2
   Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen.
   Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
   Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung zu den in den letzten 3 Jahren (2016-2018)
   abgewickelten Leistungen, die mit den zur erbringenden Leistungen
   vergleichbar sind,
    Eigenerklärung über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG
   (Entsorgungsfachbetrieb) sowie Vorlage des ausgestellten Zertifikats,
    Gesamtkonzept der Leistungserbringung mit folgenden Mindestinhalten:
   a. Verbindliche Bezeichnung der vorgesehenen Erstbehandlungsanlage mit
   Name, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der
   Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die
   Abfälle des AG zur Nutzung vorgesehenen Mengen und der vertraglich
   bereits anderweitig gebundenen Teilkapazitäten in Mg/a (aufgeschlüsselt
   für jedes Jahr der Laufzeit ab dem 1.6.2020 bis zum 31.5.2028);
   b. Allgemeine Bezeichnung der Entsorgungstechnik/Beschreibung des
   technischen Ablaufs sowie der Anlagentechnologie;
   c. Fließbild/Stoffflussschema, in dem alle Eingangs- und Ausgangsströme
   der Behandlungsanlage mit den jeweils vorgesehenen Entsorgungswegen
   eingetragen sind
    Nachweise für die Besicherung der vorgesehenen Entsorgungswege für
   alle Ausgangsströme über die Dauer der regulären Vertragslaufzeit von 8
   Jahren (1.6.2020 bis 31.5.2028),
    Nachweise, die die tatsächliche Verfügbarkeit einer zur Behandlung
   der Restabfälle vorgesehenen Anlage mit genügend freien Kapazitäten ab
   dem 1.6.2020 und während der gesamten regulären Vertragslaufzeit bis
   zum 31.5.2028 belegen,
    Bei Verbringung ins Ausland: Nachweis der Zulässigkeit der
   grenzüberschreitenden Verbringung,
    Benennung einer/von Ersatzanlage(n), die im Rahmen eines
   verbindlichen Ausfallverbundes für die Behandlung der Abfälle während
   der gesamten regulären Laufzeit ab dem 1.6.2020 bis zum 31.5.2028 für
   den Fall zur Verfügung steht/stehen, dass die im Angebot genannte oder
   die im Rahmen einer temporären (maximal einjährigen) Übergangslösung
   genutzte(n) Behandlungsanlage(n) vorübergehend ausfällt/ausfallen sowie
   die Erbringung entsprechender Nachweise (verbindliche
   Erklärungen/Verträge etc.),
    Zusätzliche Angaben zu einer bestehenden Abfallbehandlungsanlage:
   a. Genehmigungsbescheid;
   b. Falls der Anlagenbetrieb nur noch bis Ablauf einer Übergangsfrist
   zulässig ist: Darlegung eines plausiblen Planungsstandes für die ab
   Ablauf des Übergangszeitraumes zu erwirkende Änderungsgenehmigung, aus
   der sich die dauernde Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen ergibt;
    Zusätzliche Angaben zu einer noch nicht bestehenden
   Abfallbehandlungsanlage:
   a. Vorlage eines Genehmigungsbescheids, soweit vorliegend;
   b. Falls kein Genehmigungsbescheid vorliegt:
   Aa. Vorlage eines Vorbescheids gemäß § 9 BImSchG bezogen auf die
   bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;
   Bb. Verbindlicher Nachweis, dass der Bieter über ein geeignetes
   Grundstück für die Errichtung der Abfallbehandlungsanlage verfügt
   (Grundbuchauszug, vertragliche Grundlagen, Nachweis über die
   planungsrechtliche Zulässigkeit);
   cc. Vorlage eines Terminplans;
    Falls die Anlage nicht nachweislich bis spätestens zum 1.6.2020 in
   Betrieb genommen werden kann:
   a. Darlegung, über welche Restabfallentsorgungsanlage(n) die Entsorgung
   erfolgt, bis die geplante neue Anlage in Betrieb ist und für die hier
   ausgeschriebene Restabfallentsorgung genutzt werden kann (temporäre
   Übergangslösung);
   b. Angaben zur voraussichtlichen Dauer und zur Besicherung der
   temporären Übergangslösung für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem
   1.6.2020; bei Baubeginn vor dem 30.6.2019 kann sich die Besicherung
   entsprechend reduzieren;
   c. Angaben zu den Kapazitäten der als temporäre Übergangslösung
   bezeichneten Anlage(n) während des Übergangszeitraumes.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    es muss mindestens eine bereits genehmigte und großtechnisch erprobte
   Referenzanlage im Gebiet der EU mit der einzusetzenden
   Entsorgungstechnik, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens ein
   Jahr betrieben worden ist, benannt werden können,
    das Zertifikat gemäß § 56 KrWG muss alle für die ausgeschriebenen
   Leistungen erforderlichen Tätigkeiten und Abfallarten erfassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Zur Sicherung der Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüche des
   Auftraggebers hat der Auftragnehmer bis zum 30.6.2020 eine unbedingte,
   unwiderrufliche, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer
   deutschen Großbank oder Sparkasse oder eines zugelassenen
   Kreditversicherers über 5 % des Entsorgungsentgelts für die
   Vertragslaufzeit 1.6.2020 bis 31.5.2028 bei einer Restabfallmenge von
   20 000 Mg/a zu stellen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 07/10/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/01/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 07/10/2019
   Ortszeit: 16:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YZZDRYR
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium
   für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern -
   Geschäftsstelle der Vergabekammern
   Johannes-Stelling-Straße 14
   Schwerin
   19053
   Deutschland
   Telefon: +49 385-5885165
   Fax: +49 385-5884855817
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/09/2019
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   2. https://www.sas-schwerin.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZZDRYR/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZZDRYR
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