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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Schwerin
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Dokument Nr...: 422445-2019 (ID: 2019090909213422746)
Veröffentlicht: 09.09.2019
*
DE-Schwerin: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2019/S 173/2019 422445
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH
Ludwigsluster Chaussee 72
Schwerin
19061
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Andreas Lange
Telefon: +49 3855770-0
E-Mail: [1]andreas.lange@sas-schwerin.de
NUTS-Code: DE804
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.sas-schwerin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZZDRYR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZZDRYR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Public-Private Partnership (PPP)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Restabfallentsorgung Landeshauptstadt Schwerin
Referenznummer der Bekanntmachung: RAA 1/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung der in der Landeshauptstadt Schwerin
anfallenden und im Rahmen der gesetzlichen Überlassungspflicht dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Abfälle der
AVV-Abfallschlüssel 20 03 01 und 18 01 04 vom 1.6.2020 bis 31.5.2028 in
einem Umfang von voraussichtlich 16 000 24 000 Mg/a. Die Sammlung der
Abfälle im Entsorgungsgebiet sowie der Transport der Abfälle zur
Übernahmestelle des Auftragnehmers sind nicht Gegenstand des
Vergabeverfahrens.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000
90513000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804
Hauptort der Ausführung:
Abhängig von der Lage der eingesetzten Restabfallbehandlungsanlage
gemäß Standortvorgabe in den Vergabeunterlagen (vgl. auch Ziffer
II.2.4)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Entsorgung der in der Landeshauptstadt Schwerin
anfallenden und im Rahmen der gesetzlichen Überlassungspflicht dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Abfälle der
AVV-Abfallschlüssel 20 03 01 und 18 01 04 im Zeitraum vom 1.6.2020 bis
31.5.2028 in einem Umfang von voraussichtlich 16 000 24 000 Mg/a.
Dazu gehören
(1.) die Übernahme der Abfälle an einer Restabfallbehandlungsanlage,
deren Transportentfernung von der Abfallumladestation des Auftraggebers
auf dem Gelände Ludwigsluster Chaussee 72, 19061 Schwerin
(Geokoordinaten: 53^o35'40.6''N, 11^o25'27.8''E bzw. 53.594611,
11.424389), maximal 120 km beträgt sowie
(2.) die Entsorgung der Abfälle in der/den Anlage(n) des
Bieters/Auftragnehmers, einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung
aller bei der Behandlung anfallenden Sekundärabfälle i.S.d.
Ausschreibungsunterlagen
Die Übernahme, Behandlung und Entsorgung der Abfälle durch den
Auftragnehmer kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden
Anlagen entsprechend den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Der
Auftragnehmer hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und
nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung
der Anlagen nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme, Behandlung,
Verwertung und Beseitigung der Abfälle in anderen Anlagen zu treffen.
Die Sammlung der Abfälle im Entsorgungsgebiet sowie der Transport der
Abfälle zur Übernahmestelle des Auftragnehmers sind nicht Gegenstand
des Vergabeverfahrens.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltkriterium (Transportentfernung) /
Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 70 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2020
Ende: 31/05/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es besteht eine beiderseitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit zum
31.5.2024 und zum 31.5.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung betreffend die Eintragung in das
Berufs-/Handelsregister,
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung,
Kurze Darstellung des Unternehmens, insbesondere zum
Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens,
Darstellung der Unternehmensorganisation, insbesondere Hauptsitz,
ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§
123,124 GWB.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe innerhalb einer
Frist von 5 Werktagen von den Bietern, deren Angebot in die engere Wahl
kommt, die Vorlage folgender Unterlagen zu verlangen:
Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug,
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
(sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des
zuständigen Versicherungsträgers),
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
nicht älter als ein Jahr gerechnet vom Zeitpunkt des Schlusstermins für
die Abgabe der Angebote,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den
Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der
zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018). Dabei sind auch Umsätze
des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in
Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind,
jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
Qualifizierte, d. h. ausdrücklich für den hierzu vergebenden Auftrag
ausgestellte Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes, einer
deutschen Großbank oder Sparkasse, im Falle der Zuschlagserteilung
binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung eine
Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der
Brutto-Auftragssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von acht (8)
Jahren zu stellen,
Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine
Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine
Umwelthaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus dem
Vertrag zu stellen. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer
Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung müssen eine
Deckungssumme über jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen/Sachschäden
und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten
Mindestversicherungssummen müssen außerdem zumindest für 2
Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zu den in den letzten 3 Jahren (2016-2018)
abgewickelten Leistungen, die mit den zur erbringenden Leistungen
vergleichbar sind,
Eigenerklärung über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) sowie Vorlage des ausgestellten Zertifikats,
Gesamtkonzept der Leistungserbringung mit folgenden Mindestinhalten:
a. Verbindliche Bezeichnung der vorgesehenen Erstbehandlungsanlage mit
Name, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der
Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die
Abfälle des AG zur Nutzung vorgesehenen Mengen und der vertraglich
bereits anderweitig gebundenen Teilkapazitäten in Mg/a (aufgeschlüsselt
für jedes Jahr der Laufzeit ab dem 1.6.2020 bis zum 31.5.2028);
b. Allgemeine Bezeichnung der Entsorgungstechnik/Beschreibung des
technischen Ablaufs sowie der Anlagentechnologie;
c. Fließbild/Stoffflussschema, in dem alle Eingangs- und Ausgangsströme
der Behandlungsanlage mit den jeweils vorgesehenen Entsorgungswegen
eingetragen sind
Nachweise für die Besicherung der vorgesehenen Entsorgungswege für
alle Ausgangsströme über die Dauer der regulären Vertragslaufzeit von 8
Jahren (1.6.2020 bis 31.5.2028),
Nachweise, die die tatsächliche Verfügbarkeit einer zur Behandlung
der Restabfälle vorgesehenen Anlage mit genügend freien Kapazitäten ab
dem 1.6.2020 und während der gesamten regulären Vertragslaufzeit bis
zum 31.5.2028 belegen,
Bei Verbringung ins Ausland: Nachweis der Zulässigkeit der
grenzüberschreitenden Verbringung,
Benennung einer/von Ersatzanlage(n), die im Rahmen eines
verbindlichen Ausfallverbundes für die Behandlung der Abfälle während
der gesamten regulären Laufzeit ab dem 1.6.2020 bis zum 31.5.2028 für
den Fall zur Verfügung steht/stehen, dass die im Angebot genannte oder
die im Rahmen einer temporären (maximal einjährigen) Übergangslösung
genutzte(n) Behandlungsanlage(n) vorübergehend ausfällt/ausfallen sowie
die Erbringung entsprechender Nachweise (verbindliche
Erklärungen/Verträge etc.),
Zusätzliche Angaben zu einer bestehenden Abfallbehandlungsanlage:
a. Genehmigungsbescheid;
b. Falls der Anlagenbetrieb nur noch bis Ablauf einer Übergangsfrist
zulässig ist: Darlegung eines plausiblen Planungsstandes für die ab
Ablauf des Übergangszeitraumes zu erwirkende Änderungsgenehmigung, aus
der sich die dauernde Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen ergibt;
Zusätzliche Angaben zu einer noch nicht bestehenden
Abfallbehandlungsanlage:
a. Vorlage eines Genehmigungsbescheids, soweit vorliegend;
b. Falls kein Genehmigungsbescheid vorliegt:
Aa. Vorlage eines Vorbescheids gemäß § 9 BImSchG bezogen auf die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;
Bb. Verbindlicher Nachweis, dass der Bieter über ein geeignetes
Grundstück für die Errichtung der Abfallbehandlungsanlage verfügt
(Grundbuchauszug, vertragliche Grundlagen, Nachweis über die
planungsrechtliche Zulässigkeit);
cc. Vorlage eines Terminplans;
Falls die Anlage nicht nachweislich bis spätestens zum 1.6.2020 in
Betrieb genommen werden kann:
a. Darlegung, über welche Restabfallentsorgungsanlage(n) die Entsorgung
erfolgt, bis die geplante neue Anlage in Betrieb ist und für die hier
ausgeschriebene Restabfallentsorgung genutzt werden kann (temporäre
Übergangslösung);
b. Angaben zur voraussichtlichen Dauer und zur Besicherung der
temporären Übergangslösung für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem
1.6.2020; bei Baubeginn vor dem 30.6.2019 kann sich die Besicherung
entsprechend reduzieren;
c. Angaben zu den Kapazitäten der als temporäre Übergangslösung
bezeichneten Anlage(n) während des Übergangszeitraumes.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
es muss mindestens eine bereits genehmigte und großtechnisch erprobte
Referenzanlage im Gebiet der EU mit der einzusetzenden
Entsorgungstechnik, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens ein
Jahr betrieben worden ist, benannt werden können,
das Zertifikat gemäß § 56 KrWG muss alle für die ausgeschriebenen
Leistungen erforderlichen Tätigkeiten und Abfallarten erfassen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Zur Sicherung der Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers hat der Auftragnehmer bis zum 30.6.2020 eine unbedingte,
unwiderrufliche, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer
deutschen Großbank oder Sparkasse oder eines zugelassenen
Kreditversicherers über 5 % des Entsorgungsentgelts für die
Vertragslaufzeit 1.6.2020 bis 31.5.2028 bei einer Restabfallmenge von
20 000 Mg/a zu stellen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/10/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/01/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/10/2019
Ortszeit: 16:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZZDRYR
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern -
Geschäftsstelle der Vergabekammern
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 385-5885165
Fax: +49 385-5884855817
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/09/2019
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References
1. mailto:andreas.lange@sas-schwerin.de?subject=TED
2. https://www.sas-schwerin.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZZDRYR/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZZDRYR
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