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Ausschreibung: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern - DE-Berlin
Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Dokument Nr...: 422291-2019 (ID: 2019090909190922587)
Veröffentlicht: 09.09.2019
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DE-Berlin: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
2019/S 173/2019 422291
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstr. 28
Berlin
10117
Deutschland
Telefon: +49 30/2062884600
E-Mail: [1]Angelika.Greb@gkv-spitzenverband.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.gkv-spitzenverband.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E43876898
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Agenturleistungen für Personalgewinnung"
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79630000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für diverse Unterstützungsleistungen im Bereich
Personalgewinnung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind diverse
Unterstützungsleistungen im Bereich Personalgewinnung. Unter
Unterstützungsleistungen für die interne Kommunikation ist z. B. die
Unterstützung bei der Erstellung von Flyern zur Information des
Personals des Auftraggebers zu zählen. Im Schwerpunkt handelt sich um
Agenturleistungen zur Platzierung von Stellenausschreibungen in
ausgewählten Medien, Gestaltungsleistungen, Texterstellung oder
redaktion und sonstige Unterstützungsleistungen für den
GKV-Spitzenverband im Rahmen der Personalarbeit.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2019
Ende: 30/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit maximal 3
Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der
Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) folgende Angaben und Erklärungen
abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
1) Berufs- oder Handelsregister Nachweis der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister des Staates, indem der Bieter
niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist sein darf;
2) Alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung, sofern der
Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle
einer Eignungsleihe) nicht in einem Berufs- oder Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
andere Weise;
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB
genannten Tatbestände.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(a) Unternehmensdarstellung Kurze allgemeine Darstellung des Bieters
und ggfls. der vorgesehenen Nachunternehmer bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des
Kerngeschäfts (max. 5 Seiten). Die Darstellung ist dem Angebot als
formlose Anlage beizufügen;
(b) Referenzen Nachweis von mindestens 3 Referenzen die in den letzten
3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden und mit der hier
ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Es ist
wünschenswert, dass der Bieter Erfahrungen mit Stellenausschreibungen
des öffentlichen Dienstes bzw. Kenntnisse im Bereich des
Gesundheitswesens besitzt. Es muss mindestens je eine Referenz für die
nachfolgenden Bereiche vorgelegt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
CD-gerechte Aufbereitung von vorhandenen Word-Manuskripten inkl.
Schlussredaktion (Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens 4
Stellenanzeigen innerhalb eines Jahres für einen Kunden bearbeitet
worden sind),
Verwendung zielgruppenorientierter Fotos aus einem Bilderpool
(Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens 2 Aufträge innerhalb
eines Jahres für einen Kunden bearbeitet worden sind, bei denen Fotos
aus einem Bilderpool zielgruppenorientiert eingesetzt werden mussten),
Erstellung von zielgruppenspezifischen Aktionen in social media zur
Personalgewinnung (Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens eine
zielgruppenspezifische Aktion in social media zur Personalgewinnung
durchgeführt wurde).
Alle geforderten Bereiche können sowohl kumulativ als auch alternativ
in den Referenzen vorkommen.
Bei mindestens 2 Referenzen muss es sich um die Bearbeitung von
akademischen Stellenanzeigen handeln, bei mindestens einer Referenz um
die Bearbeitung von nicht akademischen Stellenanzeigen. Auch dieser
Nachweis kann sowohl kumulativ als auch alternativ erfolgen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/10/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/11/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/10/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2019
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3. https://www.subreport.de/E43876898
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