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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen - DE-Burghausen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 422218-2019 (ID: 2019090909182522555)
Veröffentlicht: 09.09.2019
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DE-Burghausen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2019/S 173/2019 422218
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Burghausen
Stadtplatz 112
Burghausen
84480
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauabteilung/Stadtplanung
Telefon: +49 8677887303
E-Mail: [1]manfred.winkler@burghausen.de
NUTS-Code: DE214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.burghausen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f3a8a-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f3a8a-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neugestaltung von Verkehrs- und Freianlagen im Teilbereich der Neustadt
Burghausen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Objektplanung in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen,
jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 14 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE214
Hauptort der Ausführung:
Burghausen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Burghausen plant eine umfassende Neugestaltung der
Straßenräume (Oberflächen, Beleuchtung, Mobiliar, etc.) im Teilbereich
der Neustadt (inbesondere Marktler-, Robert-Koch- und
Pettenkoferstraße). Die aus dem ISEK der Stadt Burghausen entwickelte
Maßnahme wird in Abschnitten realisiert werden. Vom Auftragnehmer
werden eine Planung und Ausführung in hoher Qualität und ein
überdurchschnittliches Engagement für die Aufgabe erwartet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 14 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/01/2020
Ende: 31/12/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Bedarf, bis zum Abschluss des Projekts
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Berufserfahrung der Projektleitung:
8 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 4 Punkte,
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte,
6 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte,
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 1 Punkt,
weniger als 5 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der anrechenbaren Kosten Freianlagen je
Referenzprojekt:
1,25 Mio. oder mehr = 4 Punkte,
1,0 Mio. oder mehr = 3 Punkte,
0,75 Mio. oder mehr = 2 Punkte,
weniger als 0,75 Mio. = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Fläche Freianlagen je Referenzprojekt:
5 000 m^2 oder mehr = 4 Punkte,
3 000 m^2 oder mehr = 3 Punkte,
2 000 m^2 oder mehr = 2 Punkt,
weniger als 2.000 m^2 = 0 Punkte.
Vergleichbarkeit der Ästhetik Freianlage:
Ästhektik vergleichbar = 2 Punkte,
Ästhektik nicht vergleichbar = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der anrechenbaren Kosten Verkehrsanlagen je
Referenzprojekt:
2,5 Mio. oder mehr = 4 Punkte,
2,0 Mio. oder mehr = 3 Punkte,
1,5 Mio. oder mehr = 2 Punkte,
weniger als 1,5 Mio. = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Fläche Verkehrsanlagen je Referenzprojekt:
10 000 m^2 oder mehr = 4 Punkte,
8 000 m^2 oder mehr = 3 Punkte,
6 000 m^2 oder mehr = 2 Punkt,
weniger als 6 000 m^2 = 0 Punkte.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die
Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig);
B) Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung.
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises für eine
verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als
Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner; bei
Bewerbergemeinschaften gilt es für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die
Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen,
soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte
Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt
dies für jedes Mitglied.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von 3,0
Mio. EUR für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem
Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht
Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im
Auftragsfall.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder
einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen
Projektleitung unter Angabe:
1) Der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung;
2) Der Berufserfahrung in Jahren;
3) Von persönlichen Referenzprojekten der Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Name des Referenzprojekts;
b) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift;
c) Zeitpunkt Fertigstellung Lph 8 (Monat/Jahr);
d) Honorarzone;
e) Anrechenbare Kosten netto;
f) Brutto-Grundfläche;
g) Fotos des Projekts auf maximal 1 DIN A4 Seite (nur für Freianlagen);
h) Eigener prozentualer Leistungsanteil an der Projektleitung.
B) Angabe der Anzahl der Beschäftigten;
C) Angabe für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen
vorgesehen ist und Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Nachweis einer beruflichen Qualifikation/Berufszulassung:
Nachweis von jeweils einem persönlichen Referenzprojekt der
vorgesehenen Projektleitung über die Neugestaltung von innerörtlichen
Straßenräumen oder Plätzen im Leistungsbild Freianlagen in
Honorarzone IV oder höher und im Leistungsbild Verkehrsanlagen in
Honorarzone III oder höher, jeweils mit den Leistungsphasen (LPh) 2-8.
Alternativ können die beiden Leistungsbilder auch in einer Referenz
kombiniert sein, es genügt dann eine Referenz. Der eigene Anteil an der
Projektleitung muss je Leistungsphase mindestens 50 % betragen haben.
Es werden maximal 2 Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss
jeweils zwischen dem 1.1.2005 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung
fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung
abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die
Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
Zu B): Mindestens 2 ständig beschäftigte
Architekten/Landschaftsarchitekten/Stadtplaner inkl.
Inhaber/Führungskräfte.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner; Bayerische
Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/10/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Als Teilnahmeantrag sind die Formblätter Bewerbungsbogen,
Projektleitung, Referenzen, Nachweise und Erklärungen und
gegebenenfalls die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vollständig
ausgefüllt und unterschrieben elektronisch in Textform bis zum
7.10.2019 um 12:00 an die unter I.3) dieser Bekanntmachung genannte
Vergabeplattform
[5]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f3a8a-eu
einzustellen. Werden die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht
verwendet/vollständig ausgefüllt, bleibt der Teilnahmeantrag
unberücksichtigt.
Alle anderen abrufbaren Unterlagen (z. B. Aufforderung zur
Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der
Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs
ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung
einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied das ausgefüllte
Formblatt Bewerbungsbogen nebst allen darin in Bezug genommenen
Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Bewerbergemeinschaften
müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und
empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche
Teilleistungen zuständig sein wird.
Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle
geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über das
unter I.3) der Bekanntmachung genannte Vergabeportal [6]www.aumass.de
zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der
oben genannten Vergabeplattform eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen
der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige
Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen
oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[8]http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekam
mer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der
Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/09/2019
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4. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f3a8a-eu
5. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f3a8a-eu
6. http://www.aumass.de/
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