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Ausschreibung: Konstruktionen für Brücken - DE-Frankfurt am Main
Konstruktionen für Brücken
Dokument Nr...: 421469-2019 (ID: 2019090909064021805)
Veröffentlicht: 09.09.2019
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DE-Frankfurt am Main: Konstruktionen für Brücken
2019/S 173/2019 421469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Netz AG (Bukr 16)
Theodor-Heuss-Allee 7
Frankfurt am Main
60486
Deutschland
Kontaktstelle(n): Greulich, Sabine
Telefon: +49 20330174792
E-Mail: [1]sabine.greulich@deutschebahn.com
Fax: +49 6926557894
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35048
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44212120
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44212120
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D
Hauptort der Ausführung:
Aachen Rothe Erde
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1 700 m (inkl. Erd- und Tiefbau),
Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände,
Koordinierte Kabeltrasse
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/01/2018
Ende: 31/08/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2019/S 016-034578
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI35048
Bezeichnung des Auftrags:
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
09/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Hering Bau GmbH
Postfach 624
Burbach
57295
Deutschland
NUTS-Code: DEA5A
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der
Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
44212120
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44212120
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D
Hauptort der Ausführung:
Aachen Rothe Erde
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1 700 m (inkl. Erd- und Tiefbau),
Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände,
Koordinierte Kabeltrasse
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/01/2018
Ende: 31/08/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Hering Bau GmbH
Postfach 624
Burbach
57295
Deutschland
NUTS-Code: DEA5A
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Mehrkosten für zusätzliche Behelfsüberfahrt beim Kreuzungsbauwerk
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Dies sollte gemäß der Entwurfsplanung in mehreren Abschnitten
(Teilabbruch) erfolgen um die Zufahrtsmöglichkeit zum östlichen
Baubereich sicherzustellen. Im Zuge der AP wurde festgestellt, dass der
Abbruch jedoch aus bautechnischen Gegebenheiten nicht möglich ist, da
in diesem Bereich vorhandene Streckenkabel in einem Kabelkanal
verlaufen und somit die benötigte Durchfahrtsbreite für
Baustellenverkehr nicht mehr gegeben ist. Der Kabelkanal liegt nur 4,50
m von der Streckenachse Gleis 112 entfernt. Bei einem
Sicherheitsabstand von 2,50 m zur Gleichachse ergibt sich eine
Durchfahrtsbreite von nur 2,00 m. Außerdem ist ein Teilabbruch durch
die Schiefwinkligkeit der Bestandbrücke (WIB-Überbau) nicht möglich, da
beim Schneiden des bestehenden Überbaues die vorhandenen Stahlträger
kein Auflager mehr hätten, da diese senkrecht zu den vorhandenen
Widerlagerwänden verlaufen. Die Standsicherheit des verbleibenden
Überbauteils ist dadurch nicht mehr vorhanden.
VII.2.3)Preiserhöhung
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References
1. mailto:sabine.greulich@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:034578-2019:TEXT:DE:HTML
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