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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Bau von Straßenbrücken
Dokument Nr...: 421485-2019 (ID: 2019090909063421797)
Veröffentlicht: 09.09.2019
*
  DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
   2019/S 173/2019 421485
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG
   Theodor-Heuss-Allee 7
   Frankfurt am Main
   60486
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Poststr.
   3, 76137 Karlsruhe
   Telefon: +49 7219386234
   E-Mail: [1]Hikmet.Yanik@deutschebahn.com
   Fax: +49 7219386279
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Elektrifizierung Südbahn  VE 302  SÜ Ulm-Donautal
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45234100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Bau einer Straßenüberführung.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 21/08/2018
   Ende: 25/03/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 009-016784
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 17FEI29165
   Bezeichnung des Auftrags:
   Elektrifizierung Südbahn  VE 302  SÜ Ulm-Donautal
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   11/01/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
   134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
   ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
   Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
   genannten Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/09/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45221111
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE144
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bau einer Straßenüberführung
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 21/08/2018
   Ende: 25/03/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Forderungen aus VOB Abnahme
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Bei der VOB-Abnahmebegehung im Beisein des SBLs wurden u. a. folgende
   Punkte bemängelt/ Leistungen gefordert:
    Brechen der Kanten der Randsteine,
    Schachtdeckel herstellen Hydrant Böschung Achse 20,
    Vorhaltung Bauzaun / Geländer Grimmelfinger Bach,
    Wasserlauf Treppe zum Bahnsteig herstellen,
    Verfugen Bordsteine,
    Betonbordsteine als Abgrenzung zu Grünflächen.
   Diese Leistungen sind im Haupt-LV bisher nicht berücksichtigt. Der AN
   ist in das Projekt eingearbeitet und mit den Gegebenheiten bestens
   vertraut. Eine Umsetzung der Leistung ist, sobald die Anordnung erteilt
   wird, zeitnah möglich. Die Bindung sowie die Einarbeitung eines neuen
   AN hätte einen Zeitanspruch zufolge, welcher die termingerechte
   Realisierung des Projektes gefährden würde. Die Einarbeitung eines
   neuen AN würde den gesamten Baustellenablauf beeinträchtigen. Eine
   planmäßige/ termingerechte Fertigstellung des Projektes könnte nicht
   mehr eingehalten werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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References
   1. mailto:Hikmet.Yanik@deutschebahn.com?subject=TED
   2. http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
   3. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:016784-2018:TEXT:DE:HTML
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