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Ausschreibung: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse - DE-Ludwigshafen
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 421492-2019 (ID: 2019090909062921787)
Veröffentlicht: 09.09.2019
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  DE-Ludwigshafen: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
   2019/S 173/2019 421492
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
   Bremserstr. 79
   Ludwigshafen
   67063
   Deutschland
   E-Mail: [1]stabsstelle_vergabe@klilu.de
   NUTS-Code: DEB34
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.klilu.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lebensmitteleinkauf/- beschaffung und Speiseplanung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-003_WG
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   15000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH plant den
   Lebensmitteleinkauf/- Beschaffung sowie die Speiseplanung für 4 Jahre
   zu vergeben.
   Aufgrund einer umfassenden Markterkundung kommen lediglich 2 Anbieter
   grundsätzlich für den gegenständlichen Auftrag in Betracht, wobei der
   Auftrag für einen Anbieter nach eigener Aussage nicht leistbar ist.
   Es sollen daher mit dem einzig möglichen Anbieter, der SV (Deutschland)
   GmbH (Elisabeth-Selbert-Str. 13, 40764 Langenfeld) Verhandlungen
   aufgenommen und bei deren erfolgreichem Verlauf der Auftrag an diese
   vergeben werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79410000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB34
   Hauptort der Ausführung:
   Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
   Bremserstr. 79
   67063 Ludwigshafen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag soll im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne
   Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV vergeben werden.
   Gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2b VGV ist ein Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftrag aufgrund
   seiner technischen Beschaffenheit nur von einem bestimmten Unternehmen
   ausgeführt werden kann. Grund hierfür ist, dass die Durchführung eines
   Wettbewerbs obsolet ist, wenn der Auftrag ohnehin zwingend nur von
   einem Unternehmen erbracht werden kann (Kulatz/Kus/Marx/Portz/Prieß,
   Kommentar zur VgV, § 14 Rdn. 43).
   Entsprechend der von dem Auftraggeber vorgenommenen Marktrecherchen und
   -Erkundungen kommen lediglich 2 Anbieter für den gegenständlichen
   Auftrag hinsichtlich deren Leistungsportfolios sowie Erfahrungen in
   Betracht. Für eines der beiden in Betracht kommenden Unternehmen ist
   jedoch die zwingende Einbindung des Management- und Bestell Systems MBS
   5 zur Software Orgacard" nach eigener Einschätzung nicht leistbar".
   Folglich fehlt es an einem für die gegenständliche Beschaffung
   vorliegenden Wettbewerb.
   Ergänzend sei angeführt, dass der von der Auftraggeberin vorgegebene
   Auftragsgegenstand nicht zu beanstanden ist. Denn die Festlegung des
   Beschaffungsgegenstandes obliegt ausschließlich dem Auftraggeber,
   dieser ist frei in seiner Entscheidung, welchen Auftragsgegenstand er
   für wünschenswert oder erforderlich hält (OLG Düsseldorf, Beschluss vom
   3.3.2010  Vll-Verg 46/09).
   Betrachtet man lediglich das Verhältnis gegenüber den beiden Anbietern,
   welche grundsätzlich  mit Ausnahme der Einbindung des Management- und
   Bestellsystems MBS 5 zur Software Orgacard" in der Lage sind den
   Auftragsgegenstand zu erfüllen, so bleibt zwar zunächst festzuhalten,
   dass die Bedingung der Einbindung der Software Orgacard" den
   Wettbewerb einschränkt. Allerdings gilt auch diesbezüglich die
   Feststellung, dass die Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes
   ausschließlich dem Auftraggeber obliegt, mag dies auch zu einer
   Begünstigung eines Anbieters führen. Erforderlich ist lediglich, dass
   die eingrenzende Bestimmung durch den Auftragsgegenstand vor allem
   sachlich gerechtfertigt ist und willkürfrei getroffen wurde (vgl. OLG
   Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012  Vll-Verg 10/12). Vorliegend ist
   die Software Orgacard" beim Auftraggeber mehrjährig etabliert und ein
   Austausch ist nicht vorgesehen. Ein entsprechender Austausch wäre zudem
   nur mit erheblichem  insbesondere finanziellem  Mehraufwand möglich.
   Umgekehrt bietet auch die Nutzung einer weiteren Software in
   Kombination mit Orgacard" keine genügende Alternative. Einerseits
   müsste sowohl der Auftraggeber parallel mit mindestens 2
   Softwareprogrammen arbeiten. Zum anderen müssten Daten doppelt
   eingespielt werden, so dass sich der Aufwand ebenso wie die
   Fehleranfälligkeit deutlich erhöhen würde. Im Ergebnis verbleibt daher
   nur ein Unternehmen als potentieller Vertragspartner für den
   Beschaffungswunsch des Auftraggebers.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Speise- und Lebensmittelplanung für die Patienten, wie auch die
   Mitarbeiter erfolgt derzeit durch den Auftraggeber. Es wird das
   Produktionssystem Cook & Serve genutzt und dabei sowohl frische und
   regionale Lebensmittel verwendet, als auch Convenience Produkte. Bei
   der Planung sind zunächst kulinarische Belange, vor allem eine auf die
   Bedürfnisse von Patienten abgestimmte Saisonale Speise- und
   Lebensmittelauswahl mit möglichst regionalem Bezug zu beachten. Ebenso
   wesentlich sind die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, beispielsweise
   durch Optimierung von Rezepturen, Mengen, Menüzusammenstellung,
   Herstellungsprozess und auch des Einkaufs. Der Auftraggeber möchte mit
   einem geeigneten und spezialisierten Partner den Prozess der Speise-
   und Lebensmittelplanung optimieren. Konkret soll der Partner für den
   Bereich der Patientenversorgung die Speise- und Lebensmittelplanung der
   gesamten Mahlzeiten (Frühstück, Mittagsmahlzeiten, Zwischenmahlzeit,
   Abendessen und Wahlleistungsbereich) mit dem Ziel der kulinarischen und
   wirtschaftlichen Optimierung übernehmen.
   Die Beschaffung von Lebensmitteln zur Speiseversorgung wird derzeit
   ebenfalls durch den Auftraggeber bei verschiedenen Händlern
   vorgenommen. Im Zuge der Gewinnung eines Partners soll auch dieser
   Prozess optimiert und neu strukturiert werden, indem die für die
   Umsetzung der Speiseplanung erforderlichen Lebensmittel unmittelbar
   durch die Lieferanten des Partners beschafft werden.
   Die Ermittlung der Speisewünsche der Patienten erfolgt seitens des
   Auftraggebers über die Software Orgacard" der Firma Siemantel & Alt
   GmbH". Anhand dieser Daten wird derzeit von dem Auftraggeber der
   Lebensmittelbedarf errechnet und entsprechend der Einkauf vorgenommen.
   Künftig soll der Partner die notwendige Ermittlung zur optimalen
   Vorgabe des Planungsprozesses übernehmen. Die von dem Partner
   vorgenommene Speiseplanung soll demnach direkt in Orgacard" hinterlegt
   werden, der Partner soll unmittelbar auf die Speisebestellungen
   zugreifen können, den Lebensmittelbedarf selbständig errechnen und die
   Lebensmittelversorgung vornehmen. Daneben soll ein umfassendes
   Controlling über die Software Orgacard" in Verbindung mit dem von dem
   Auftraggeber eingesetzten Warenwirtschaftssystem erfolgen, so dass
   sämtliche Daten direkt in der Software vorhanden sein müssen. Wichtig
   ist somit, dass der Partner das Management- und Bestellsystem MBS 5 als
   Schnittstelle zur Software Orgacard" selbständig im Einsatz hat, um
   den gesamten Prozess eigenständig durchzuführen und um eine umfassende
   Auswertung zulassen zu können. MBS 5 hat außerdem die Vorzüge, dass
   alle im System hinterlegten Daten zu den Lebensmitteln (Allergen- und
   Zusatzstoffmanagement gemäß LMIV) zur direkten Nutzung zur Verfügung
   stehen. Die Datenpflege dazu erfolgt beim Auftragnehmer. Die bloße
   Nutzung des Systems über den Kunden ist hierfür nicht ausreichend, da
   ansonsten eine manuelle Dateneingabe erforderlich wäre die, unabhängig
   von einem deutlichem Mehraufwand, in erheblichem Maße fehleranfällig
   ist. Darüber hinaus bestünde das grundsätzliche Problem einer
   Risikobehafteten (weiteren) Schnittstellenprogrammierung.
   Die Zubereitung der Speisen wird vom Auftraggeber durchgeführt. Der
   Auftraggeber kann jedoch personelle Engpässe bei der Küchenleitung
   zumindest nicht ausschließen. Zur Sicherstellung der Versorgung in
   einem solchen Fall soll der Partner in der Lage sein, den Auftraggeber
   übergangsweise  auch kurzfristig  in der Küchenleitung operativ zu
   unterstützen. Schließlich beabsichtigt das Klinikum den Abriss und
   Neubau eines Gebäudes. Hierdurch kann es zu räumlichen Engpässen
   aufgrund von baulichen Maßnahmen kommen, so dass die Zubereitung von
   Speisen durch den Auftraggeber vorübergehend eingeschränkt oder
   ausgeschlossen sein kann. Der Partner soll daher zudem in der Lage sein
   die Speiseversorgung in Gänze für den jeweiligen Zeitraum Übernehmen zu
   können. Wichtig ist, dass das Speiseverteilsystem keinerlei technische
   Unterstützung zur Regenerierung hat und die Anlieferung so zu erfolgen
   hat, dass eine Erwärmung in der Produktion und somit eine heiße
   Tablettierung möglich ist.
   Letztlich sei angemerkt, dass der Auftraggeber primär den Bereich der
   Patientenversorgung in zuvor genanntem Maße umstrukturieren möchte.
   Zwar sollen auch die Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten an der
   Versorgung der Patienten zu partizipieren, indem die jeweiligen Speisen
   ebenfalls in der Mitarbeiterkantine angeboten werden. Vorwiegend sollen
   jedoch Speisen aus eigenen Rezepturen den Mitarbeitern angeboten
   werden. Ergänzend sollen praxiserprobte Rezepte aus eigenen
   Betriebsstätten von dem Partner aus einem Rezeptpool zur Verfügung
   gestellt werden. Die diesbezügliche Lebensmittelversorgung nach
   entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers soll zusätzlich durch
   den Partner erfolgen.
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   06/09/2019
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY631
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/09/2019
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