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Ausschreibung: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse - DE-Ludwigshafen
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 421492-2019 (ID: 2019090909062921787)
Veröffentlicht: 09.09.2019
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DE-Ludwigshafen: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
2019/S 173/2019 421492
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
Ludwigshafen
67063
Deutschland
E-Mail: [1]stabsstelle_vergabe@klilu.de
NUTS-Code: DEB34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klilu.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lebensmitteleinkauf/- beschaffung und Speiseplanung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-003_WG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
15000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH plant den
Lebensmitteleinkauf/- Beschaffung sowie die Speiseplanung für 4 Jahre
zu vergeben.
Aufgrund einer umfassenden Markterkundung kommen lediglich 2 Anbieter
grundsätzlich für den gegenständlichen Auftrag in Betracht, wobei der
Auftrag für einen Anbieter nach eigener Aussage nicht leistbar ist.
Es sollen daher mit dem einzig möglichen Anbieter, der SV (Deutschland)
GmbH (Elisabeth-Selbert-Str. 13, 40764 Langenfeld) Verhandlungen
aufgenommen und bei deren erfolgreichem Verlauf der Auftrag an diese
vergeben werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34
Hauptort der Ausführung:
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063 Ludwigshafen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag soll im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV vergeben werden.
Gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2b VGV ist ein Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftrag aufgrund
seiner technischen Beschaffenheit nur von einem bestimmten Unternehmen
ausgeführt werden kann. Grund hierfür ist, dass die Durchführung eines
Wettbewerbs obsolet ist, wenn der Auftrag ohnehin zwingend nur von
einem Unternehmen erbracht werden kann (Kulatz/Kus/Marx/Portz/Prieß,
Kommentar zur VgV, § 14 Rdn. 43).
Entsprechend der von dem Auftraggeber vorgenommenen Marktrecherchen und
-Erkundungen kommen lediglich 2 Anbieter für den gegenständlichen
Auftrag hinsichtlich deren Leistungsportfolios sowie Erfahrungen in
Betracht. Für eines der beiden in Betracht kommenden Unternehmen ist
jedoch die zwingende Einbindung des Management- und Bestell Systems MBS
5 zur Software Orgacard" nach eigener Einschätzung nicht leistbar".
Folglich fehlt es an einem für die gegenständliche Beschaffung
vorliegenden Wettbewerb.
Ergänzend sei angeführt, dass der von der Auftraggeberin vorgegebene
Auftragsgegenstand nicht zu beanstanden ist. Denn die Festlegung des
Beschaffungsgegenstandes obliegt ausschließlich dem Auftraggeber,
dieser ist frei in seiner Entscheidung, welchen Auftragsgegenstand er
für wünschenswert oder erforderlich hält (OLG Düsseldorf, Beschluss vom
3.3.2010 Vll-Verg 46/09).
Betrachtet man lediglich das Verhältnis gegenüber den beiden Anbietern,
welche grundsätzlich mit Ausnahme der Einbindung des Management- und
Bestellsystems MBS 5 zur Software Orgacard" in der Lage sind den
Auftragsgegenstand zu erfüllen, so bleibt zwar zunächst festzuhalten,
dass die Bedingung der Einbindung der Software Orgacard" den
Wettbewerb einschränkt. Allerdings gilt auch diesbezüglich die
Feststellung, dass die Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes
ausschließlich dem Auftraggeber obliegt, mag dies auch zu einer
Begünstigung eines Anbieters führen. Erforderlich ist lediglich, dass
die eingrenzende Bestimmung durch den Auftragsgegenstand vor allem
sachlich gerechtfertigt ist und willkürfrei getroffen wurde (vgl. OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 Vll-Verg 10/12). Vorliegend ist
die Software Orgacard" beim Auftraggeber mehrjährig etabliert und ein
Austausch ist nicht vorgesehen. Ein entsprechender Austausch wäre zudem
nur mit erheblichem insbesondere finanziellem Mehraufwand möglich.
Umgekehrt bietet auch die Nutzung einer weiteren Software in
Kombination mit Orgacard" keine genügende Alternative. Einerseits
müsste sowohl der Auftraggeber parallel mit mindestens 2
Softwareprogrammen arbeiten. Zum anderen müssten Daten doppelt
eingespielt werden, so dass sich der Aufwand ebenso wie die
Fehleranfälligkeit deutlich erhöhen würde. Im Ergebnis verbleibt daher
nur ein Unternehmen als potentieller Vertragspartner für den
Beschaffungswunsch des Auftraggebers.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Speise- und Lebensmittelplanung für die Patienten, wie auch die
Mitarbeiter erfolgt derzeit durch den Auftraggeber. Es wird das
Produktionssystem Cook & Serve genutzt und dabei sowohl frische und
regionale Lebensmittel verwendet, als auch Convenience Produkte. Bei
der Planung sind zunächst kulinarische Belange, vor allem eine auf die
Bedürfnisse von Patienten abgestimmte Saisonale Speise- und
Lebensmittelauswahl mit möglichst regionalem Bezug zu beachten. Ebenso
wesentlich sind die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, beispielsweise
durch Optimierung von Rezepturen, Mengen, Menüzusammenstellung,
Herstellungsprozess und auch des Einkaufs. Der Auftraggeber möchte mit
einem geeigneten und spezialisierten Partner den Prozess der Speise-
und Lebensmittelplanung optimieren. Konkret soll der Partner für den
Bereich der Patientenversorgung die Speise- und Lebensmittelplanung der
gesamten Mahlzeiten (Frühstück, Mittagsmahlzeiten, Zwischenmahlzeit,
Abendessen und Wahlleistungsbereich) mit dem Ziel der kulinarischen und
wirtschaftlichen Optimierung übernehmen.
Die Beschaffung von Lebensmitteln zur Speiseversorgung wird derzeit
ebenfalls durch den Auftraggeber bei verschiedenen Händlern
vorgenommen. Im Zuge der Gewinnung eines Partners soll auch dieser
Prozess optimiert und neu strukturiert werden, indem die für die
Umsetzung der Speiseplanung erforderlichen Lebensmittel unmittelbar
durch die Lieferanten des Partners beschafft werden.
Die Ermittlung der Speisewünsche der Patienten erfolgt seitens des
Auftraggebers über die Software Orgacard" der Firma Siemantel & Alt
GmbH". Anhand dieser Daten wird derzeit von dem Auftraggeber der
Lebensmittelbedarf errechnet und entsprechend der Einkauf vorgenommen.
Künftig soll der Partner die notwendige Ermittlung zur optimalen
Vorgabe des Planungsprozesses übernehmen. Die von dem Partner
vorgenommene Speiseplanung soll demnach direkt in Orgacard" hinterlegt
werden, der Partner soll unmittelbar auf die Speisebestellungen
zugreifen können, den Lebensmittelbedarf selbständig errechnen und die
Lebensmittelversorgung vornehmen. Daneben soll ein umfassendes
Controlling über die Software Orgacard" in Verbindung mit dem von dem
Auftraggeber eingesetzten Warenwirtschaftssystem erfolgen, so dass
sämtliche Daten direkt in der Software vorhanden sein müssen. Wichtig
ist somit, dass der Partner das Management- und Bestellsystem MBS 5 als
Schnittstelle zur Software Orgacard" selbständig im Einsatz hat, um
den gesamten Prozess eigenständig durchzuführen und um eine umfassende
Auswertung zulassen zu können. MBS 5 hat außerdem die Vorzüge, dass
alle im System hinterlegten Daten zu den Lebensmitteln (Allergen- und
Zusatzstoffmanagement gemäß LMIV) zur direkten Nutzung zur Verfügung
stehen. Die Datenpflege dazu erfolgt beim Auftragnehmer. Die bloße
Nutzung des Systems über den Kunden ist hierfür nicht ausreichend, da
ansonsten eine manuelle Dateneingabe erforderlich wäre die, unabhängig
von einem deutlichem Mehraufwand, in erheblichem Maße fehleranfällig
ist. Darüber hinaus bestünde das grundsätzliche Problem einer
Risikobehafteten (weiteren) Schnittstellenprogrammierung.
Die Zubereitung der Speisen wird vom Auftraggeber durchgeführt. Der
Auftraggeber kann jedoch personelle Engpässe bei der Küchenleitung
zumindest nicht ausschließen. Zur Sicherstellung der Versorgung in
einem solchen Fall soll der Partner in der Lage sein, den Auftraggeber
übergangsweise auch kurzfristig in der Küchenleitung operativ zu
unterstützen. Schließlich beabsichtigt das Klinikum den Abriss und
Neubau eines Gebäudes. Hierdurch kann es zu räumlichen Engpässen
aufgrund von baulichen Maßnahmen kommen, so dass die Zubereitung von
Speisen durch den Auftraggeber vorübergehend eingeschränkt oder
ausgeschlossen sein kann. Der Partner soll daher zudem in der Lage sein
die Speiseversorgung in Gänze für den jeweiligen Zeitraum Übernehmen zu
können. Wichtig ist, dass das Speiseverteilsystem keinerlei technische
Unterstützung zur Regenerierung hat und die Anlieferung so zu erfolgen
hat, dass eine Erwärmung in der Produktion und somit eine heiße
Tablettierung möglich ist.
Letztlich sei angemerkt, dass der Auftraggeber primär den Bereich der
Patientenversorgung in zuvor genanntem Maße umstrukturieren möchte.
Zwar sollen auch die Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten an der
Versorgung der Patienten zu partizipieren, indem die jeweiligen Speisen
ebenfalls in der Mitarbeiterkantine angeboten werden. Vorwiegend sollen
jedoch Speisen aus eigenen Rezepturen den Mitarbeitern angeboten
werden. Ergänzend sollen praxiserprobte Rezepte aus eigenen
Betriebsstätten von dem Partner aus einem Rezeptpool zur Verfügung
gestellt werden. Die diesbezügliche Lebensmittelversorgung nach
entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers soll zusätzlich durch
den Partner erfolgen.
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
06/09/2019
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY631
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2019
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