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Ausschreibung: Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der Verbrennungsanlage JÜV50 - DE-Jülich
Rohrleitungs-Ausrüstung
Rohrleitungen
Rohre
Dokument Nr...: 874093-2019 (ID: 2019090821125221495)
Veröffentlicht: 08.09.2019
*
  Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der Verbrennungsanlage JÜV50
VERGABEUNTERLAGEN
2019000565
Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der
Verbrennungsanlage JÜV50
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
WilhelmJohnenStraße, 52428 Jülich , Deutschland
04.09.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Zusätzliche Vertragsbedingungen der
JEN...................................................................................................... 3
BWB Bewerbungsbedingungen
JEN................................................................................................................ 13
JEN_Angebotsaufforderung........................................................................................................
..................... 16
Allgemeine Einkaufsbedingungen JEN
............................................................................................................ 18
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 20
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 29
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 32
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2019000565
Maßnahme 1 UVgO
Auftragsbezeichnung Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der Verbrennungsanlage JÜV50
Auftragsbeschreibung Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der Verbrennungsanlage JÜV50
VERFAHREN
Auftraggeber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer/Ausführungsort 52428 Jülich
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutscheevergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 06.09.2019
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 16.09.2019 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 30.09.2019 14:00:00
Bindefrist 21.10.2019
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
1
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutscheevergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 16.09.2019 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutscheevergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder EMail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per EMail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
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Vergabe-Nr.:
Leistung
1. Beistellungen des Auftraggebers (AG)
Der AG stellt unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zur Verfügung:
Zufahrtswege
Lagerplatz
Sanitäre Einrichtungen einschließlich Reinigung
Aufenthaltsraum einschließlich Reinigung
Büro einschließlich Reinigung
Anschlüsse für Wasser und Energie einschließlich Verbrauch
2. Zutritts und Prüfungserlaubnis
Der Auftragnehmer (AN) gewährt dem AG Zutritt zu allen Fertigungsstätten, ermöglicht ihm an allen
Prüfungen teilzunehmen, stellt kostenfrei Prüfgeräte, Prüfmittel und Gerüste zur Prüfungsdurchführung.
3. Anlieferung und Annahmestelle/Art und Umfang der Leistungen
Die Lieferung der Leistung erfolgt frei Verwendungsstelle/Sitz des AG
Die vereinbarten Preise enthalten die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs
oder Annahmestelle sowie Abladen.
Der AN hat Packstoffe zurückzunehmen und auf seine Kosten zu entsorgen.
4. Preisermittlungen
4.1. Der AN erklärt sich mit einer Prüfung der Preise durch die Innenrevision des AG bzw. die zuständige
Preisüberwachungsstelle oder einen Dritten einverstanden. Der AN ist verpflichtet, die in diesem Zusammenhang
notwendigen Auskünfte zu erteilen.
4.2. Sind nach Auftragserteilung neue Preise zu vereinbaren, hat der AN seine Preisermittlungen auf Basis
der Urkalkulation vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
4.3. Die Ziffern 4.1 und 4.2 gelten auch für Nachunternehmer. Nachunternehmer sind vom AN entsprechend
zu verpflichten.
4.4. Die Urkalkulation ist spätestens eine Woche nach Zuschlagserteilung in einem verschlossenen Umschlag
an den AG zu übergeben.
5. Einheitspreise
5.1. Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl
(Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
5.2. Die Einheits bzw. Pauschalpreise sind Festpreise, gültig bis 3 Monate nach dem vereinbarten Vertragsende.
6. Stundenlohnarbeiten, Stundenverrechnungssätze
6.1. Der Bauleiter ist nicht befugt, für den AG Änderungen, Erweiterungen und/oder Ergänzungen vorzunehmen.
Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich mit dem AG selbst zu schließen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH
2019000565
Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der Verbrennungsanlage JÜV50
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6.2. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten wöchentlich Tätigkeitsnachweise, die täglich zu führen sind, im
Original beim autorisierten Mitarbeiter des AG einzureichen und sich von diesem bestätigen zu lassen.
Die Tätigkeitsnachweise müssen u.a. enthalten:
 Auftragsnummer
 Bezeichnung des Projektes,
 Datum, Uhrzeit
 Name der Person, die die Leistung ausgeführt hat
 Beschreibung der von der Person ausgeführten Tätigkeit
 Funktion, Berufs, Lohn oder Gehaltsgruppe der ausführenden Person,
 geleistete Arbeitsstunden, ggf. aufgegliedert nach Mehr, Nacht, Sonntags und Feiertagsarbeit,
- im Verrechnungssatz nicht enthaltene Erschwernisse,
- Art und Menge der für die Tätigkeit benötigten Materialien bzw. Stoffen und
- Art, Typ und Dauer der eingesetzten Geräte.
6.3. Die Originale der Tätigkeitsnachweise behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
6.4. Material und Geräte, für die keine vergleichbaren Einheitspreise vorliegen, werden auf Rechnungsnachweis
vergütet.
7. Preisgleitklausel
7.1. Preisgleitklausel Einheitspreise
Sollten die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat über
das vertraglich vereinbarte Ende hinaus fortzuführen sein, so unterliegen die festen Einheitspreise
nachstehender Preisgleitformel:
0
1
0
1
1 0 L
c L
M
P P a b M
P1 = Preis nach Anpassung
P0 = Preis vor Anpassung
M1 = Preisindex des Materials nach Ablauf der Festpreisbindung
M0 = Dem Einheitspreis zugrundeliegender Preisindex des Materials am Tag vor Ablauf der
Festpreisbindung
L1 = Ecklohn eines Facharbeiters ab dem Tag der Tarifänderung nach Ablauf der Festpreisbindung
L0 = Ecklohn eines Facharbeiters am Tag vor Ablauf der Festpreisbindung
a = Prozentsatz des Angebotspreises, der unverändert bleibt
b = Prozentsatz des Angebotspreises, der auf Material und materialabhängige Kosten entfällt
c = Prozentsatz des Angebotspreises, der auf Lohn und lohnabhängige Kosten entfällt
Bei Berechnung der Gleitung werden die Tarifvereinbarungen aus dem Tarifverband des ANs und/oder
der Preisindex des jeweiligen Rohstoffpreises und/oder Fachserie 17 in der zutreffenden Reihe (Quelle:
Statistisches Bundesamt) angesetzt.
Es besteht Anspruch auf Preisanpassung nur für die Leistungen, die in dem Preisanpassungszeitraum
zu erbringen sind. Zur Feststellung ist zum Tage der Preisänderung der Wert der erbrachten Leistungen
(Leistungsstand) unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß oder auf andere geeignete Weise
zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung  festzustellen. Dabei sind
alle bis zu diesem Zeitpunkt  ggf. auch nur teilweise  erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.
7.2. Preisgleitklausel Stundenverrechnungssätze:
Sollten die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, über das
vertraglich vereinbarte Ende hinaus fortzuführen sein, so unterliegen die Stundenverrechnungssätze
nachstehender Preisgleitformel:
4
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p=p0 x (0,20 + 0,80 x L/L0)
p = Preis nach Anpassung
p0 = Preis vor Anpassung
L = Ecklohn eines Facharbeiters im Jahr nach Ablauf der Festpreisbindung
L0 = Ecklohn eines Facharbeiters im Jahr des Ablaufs der Festpreisbindung
Bei Berechnung der Gleitung werden die Tarifvereinbarungen aus dem Tarifverband des ANs (AN) angesetzt.
Es besteht Anspruch auf tarifliche Preisanpassung nur für die Leistungen, die in der Zeit der
Preisanpassung durchzuführen sind.
Eine Anpassung erfolgt jeweils nach Abschluss des Tarifvertrages zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der
Lohnerhöhung im Jahre nach der vertraglich vereinbarten Preisfestschreibung.
8. Änderung der Leistung
8.1 Der AN hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr oder Minderkosten
nachzuweisen. Basis für Mehr oder Minderkosten ist die Urkalkulation.
8.2 Änderungen und zusätzliche Leistungen werden, wenn und soweit zutreffend, mit den Einheitspreisen
im Hauptvertrag oder über das AGProjektänderungsmeldungsverfahren (PÄMVerfahren) abgegolten.
Für diese Einheitspreise gilt Ziffer 5 entsprechend.
8.3 Der AN hat Nachtragspreise vor Ausführung zu vereinbaren; versäumt er dies, so setzt der AG die Preise
nach billigem Ermessen fest.
9. Ausführung der Leistung
9.1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt
gekennzeichnet sind.
9.2. Arbeitserlaubnisscheinen (AE) bzw. Arbeitslaufzetteln (ALZ) gemäß betrieblicher oder anlagenbezogener
Regelungen des jeweiligen AG Standortes in der aktuell gültigen Fassung sind einzuhalten. Die Arbeiten
sind nach dem vorgegebenen Verfahren gemäß Leistungsbeschreibung auszuführen.
9.3. Die Projektsprache ist deutsch. Sie muss von allen beim AG eingesetzten Personen in Wort und Schrift
beherrscht werden.
9.4. Der AN und dessen Nachunternehmer haben ihre Leistungen, sofern diese als qualitätsrelevant eingestuft
sind, auf Basis eines wirksamen QSSystems zu erbringen. Die Wirksamkeit ist nachzuweisen und
wird vom Qualitätswesen des AG beurteilt. Jede Änderung am QSSystem des ANs bzw. der Nachunternehmer
ist dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9.5. Stellt der AG Stoffe/Materialien/Geräte/Werkzeuge und dergleichen, hat sich der AN über deren Eignung
sowie deren Qualitäts und/oder Sicherheitszustand zu vergewissern und verantwortet deren Einsatz.
9.6. Beim AG gelten nachstehende Regelarbeitszeiten:
Montag bis Freitag 6:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
Das Arbeitszeitgesetz in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten.
Die tatsächlichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Schichtbetriebes, dies bedarf zwingend der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung.
Für Leistungen, die den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen, gelten kürzere Arbeitszeiten; diese sind
vor Leistungsbeginn mit dem AG zu vereinbaren.
5
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Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung mit dem AG sind Leistungen außerhalb der
Regelarbeitszeit ausführbar.
Anfang jeden Jahres legt der AG die arbeitsfreien Brückentage fest. An diesen Tagen können keine Arbeiten
ausgeführt werden.
9.7. Der AN hat bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten,
insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen
Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des ArbeitnehmerEntsendegesetzes
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11 des Arbeitnehmer
Entsendegesetzes oder einer nach  3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
9.8. Der AN ist verpflichtet, die Antragstellung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach  12b), AtG des zum
Einsatz kommenden und nicht überprüften Personals spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung
durchzuführen.
9.9. Der AN hat den AG rechtzeitig und frühzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile
der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
10. Werbung/Veröffentlichungen
10.1. Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
10.2. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem AG nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des AG hinweisen. Veröffentlichungen, die Bereiche oder Belange des AG betreffen, bedürfen
der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch den AG.
11. Umweltschutz
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch die Arbeiten hervorgerufenen
Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten, hat der AN
dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
12. Nachunternehmer
12.1. Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben stets nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Diese Zuverlässigkeit ist mindestens durch Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Bau
und der Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes nachzuweisen.
12.2. Die Nachunternehmer sind bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich
um einen öffentlichen Auftrag handelt.
12.3. Vor der beabsichtigten Leistungsübertragung hat der AN Art und Umfang der Leistungen sowie Name,
Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers
schriftlich bekannt zu geben.
12.4. Beabsichtigt der AN, Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die
schriftliche Zustimmung des AG einzuholen.
12.5. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter
vergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
12.6. Der AN darf dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen, insbesondere hinsichtlich
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen stellen, als zwischen ihm und dem AG vereinbart sind.
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12.7. Für die Nachunternehmer gelten die Zutritts sowie Ordnungs und Sicherheitsbestimmungen des AG.
13. Ausführungsfristen
Die in der Bestellung genannten Fristen und Termine sind verbindlich.
14. Baufristenplan
14.1. Der AN hat mit der Angebotsabgabe die von ihm vorgesehene Gesamtbauzeit dem AG mitzuteilen.
14.2. Der AN hat einen Baufristenplan als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand
dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Plan
ist dem AG 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3facher
PapierAusfertigung oder als pdfDatei zu übergeben.
15. Ausführungsfristen | Vertragsfristen | Unverzügliche Fristen ( 5 VOB/B)
15.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
 am ____________
 spätestens ____________ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
 in der ../.. KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
 innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG ( 5 Abs. 2 Satz 2
VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum ______________ zugestellt.
 nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
 am _______________
 innerhalb von ____________ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
 in der ../.. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
 in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
15.2. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß  5 Abs. 1 VOB/B sind:
 vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
 vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. Falls die
Vollendung der Leistung gem. Bieter zu einem früheren Termin angeboten werden kann, gilt
Letzterer als verbindliche Frist.
 folgende Einzelfristen
 aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart ( 5
Abs. 1 Satz 2 VOB/B)
 ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
15.3. Unverzügliche Fristen
Als unverzügliche Frist gemäß  5 Abs. 3 VOB/B (1. Aufforderung zur Verstärkung der Kapazitäten) werden
5 Werktage vereinbart. Als angemessene Frist gemäß  5 Abs. 4 VOB/B (Nachfrist bei verzögertem
Baubeginn bzw. Überschreitung des Fertigstellungstermins bzw. nicht erfolgter Kapazitätsverstärkung
mit Androhung des Auftragsentzugs) werden 5 Werktage vereinbart. Sollte der AN im Einzelfall eine
längere Frist benötigen, hat er innerhalb der 5 Werktage die Gründe darzulegen, sofern diese dem AG
nicht offenkundig sind. Er hat in diesem Fall auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen.
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15.4. Änderung der Vertragsfristen
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
16. Kündigung (auch Teilkündigung) aus wichtigem Grund
16.1. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der AN Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe stehenden Personen
Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt.
16.2. In sich abgeschlossene Teile der Leistung i.S.v.	8 Abs. 3, 4 VOB/B sind jeweils:
Die Planungsleistungen und die je einzelnen Gewerke (entsprechend der Einteilung der VOB/C). Der
AG kann also gemäß  8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B einzelne Gewerke gesondert außerordentlich kündigen,
sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
16.3. Schadensersatz für entgangenen Gewinn kann der AN im Falle der Teilkündigung nicht verlangen, wenn
ihm ein gelichwertiger Ersatzauftrag angeboten wird.
17. Wettbewerbsbeschränkungen
17.1. Wenn der AN aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt, hat er 15 v.H. der NettoAuftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass
ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
17.2. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
17.3. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des AG bleiben unberührt.
18. Haftung
18.1. Der AN hat zur Abdeckung seiner, sich aus der Auftragsdurchführung ergebenden Risiken auf seine Kosten
eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach und Vermögensschäden unter Einschluss des Umwelthaftungsrisikos
abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
18.2. Der AN ist dem AG zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit der Versicherungsschutz
nicht mehr besteht oder sich zum möglichen Nachteil des AG ändert.
19. Mitteilung von Unfällen
Der AN hat Unfälle, bei denen Personen oder Sachschaden entstanden ist, dem AG unverzüglich mitzuteilen.
20. Vertragsstrafen
Der AN hat bei schuldhafter Überschreitung der vertraglich vereinbarten Termine der Leistungsabschnitte
eine Vertragsstrafe für jeden Werktag der Terminüberschreitung zu zahlen:
0,15 v.H. des vereinbarten NettoPauschalpreises, bezogen auf den jeweiligen Leistungsabschnitt
20.1. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 4 v.H. des NettoPauschalpreises für den jeweiligen Leistungsabschnitt
begrenzt.
20.2. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe braucht sich der AG noch nicht bei der Abnahme vorzubehalten.
Er kann sie vielmehr bis zur Schlusszahlung geltend machen.
21. Güteprüfung
21.1. Verlangt der AG eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem AN die entstandenen Prüfkosten
erstattet.
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21.2. Prüfkosten werden nicht erstattet,
- wenn der geprüfte Stoff (Material) im Lieferumfang des ANs liegt und/oder
- der Stoff (Material) die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt.
22. Abnahme
22.1. Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
22.2. Für Bauleistungen erfolgt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
Die Regelungen des  12 Abs. 5 VOB/B werden ausdrücklich ausgeschlossen.
23. Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist beginnt mit der förmlichen Abnahme.
24. Preisnachlässe
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.Satz angebotener Preisnachlass
bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits und Pauschalpreisen abgezogen. Dies gilt
auch bei Nachträgen, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu
bilden sind.
25. Abrechnung, Rechnungen.
25.1. Alle Rechnungen und zugehörenden Rechnungsunterlagen (u.a. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind beim AG 2fach einzureichen.
25.2. Für unstrittige Leistungen können nur in Absprache mit dem AG Abschlagszahlungen geltend gemacht
werden.
25.3. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags, Teilschluss oder Schlussrechnungen zu bezeichnen.
Die Abschlags und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
25.4. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge der Auftragspositionen, den zugehörenden
Ordnungszahlen (Positionen) sowie der Positionsbezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  aufzuführen.
25.5. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag
ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des
Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim
Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende
Steuersatz.
25.6. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen
mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge und des Umsatzsteuersatzes
anzugeben.
25.7. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend dem beim AG gültigen Tätigkeitsnachweis aufgegliedert
werden.
25.8. Den Rechnungen müssen die zur Beurteilung der Leistungen und zur Prüfung der Rechnungsbeträge
erforderlichen Unterlagen beiliegen. Die Originale der Rechnungsunterlagen erhält der AG.
25.9. Die Schlussrechnung ist zu berichtigen, wenn Übertragungsfehler in den Unterlagen der Abrechnung
festgestellt werden.
25.10. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Rechenfehler in der Abrechnung oder Fehler in den Unterlagen
der Abrechnung durch Rechnungsprüfungsbehörden festgestellt, so sind AG und AN verpflichtet,
einander die ihnen danach zustehenden Beträge zu erstatten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt,
sich auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) zu berufen.
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26. Zahlungen
26.1. Alle Zahlungen werden bargeldlos in EUR geleistet.
26.2. Der AG kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des AN, die nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung
erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der AG in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag
kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Auftraggeber auch
30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät ( 286 Abs. 3 BGB), bleibt unberührt.
26.3. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung
des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft geleistet. Dies gilt auch nach
Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
26.4. Der AN ist nicht berechtigt, seine aus diesem Vertragsverhältnis gegenüber dem AG bestehenden Forderungen
an einen Dritten abzutreten.
26.5. Bei Bauleistungen ist im Auftragsfall eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug gemäß
48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) dem AG vorzulegen. Anderenfalls hat der AN
den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen Finanzamtes sowie Steuernummer mitzuteilen.
Der AG ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages einzubehalten, abzuführen und
die Restsumme (85 %) auszuzahlen.
27. Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung (UVgOLeistungen  Lieferungen und Dienstleistungen)
ist in Höhe von 5 v.H. der Bruttoauftragssumme durch unbefristete Bürgschaft zu leisten, sofern die
Auftragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt.
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung (VOBLeistungen) ist in Höhe von 5 v.H. der Bruttoauftragssumme
durch unbefristete Bürgschaft zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000
Euro beträgt.
Die Sicherheit für Mängelansprüche (UVgO-Leistungen  Lieferungen und Dienstleistungen) ist in
Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme (Bruttoauftragssumme einschließlich der Nachträge) durch
unbefristete Bürgschaft zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt.
Die Sicherheit für Mängelansprüche (VOBLeistungen) ist in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
(Bruttoauftragssumme einschließlich der Nachträge) durch unbefristete Bürgschaft zu leisten,
sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro beträgt.
Stellt der AN die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang
des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der
AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz kann
der AN verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung durch eine Mängelansprüchesicherheit
ersetzt wird.
Rückgabe erfolgt mit Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche bzw. auf berechtigte Anforderung.
27.1. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem
Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung ggf.
nach Ersetzung einer Sicherheit für Mängelansprüche und Schadensersatz.
27.2. Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich
Schadensersatz.
27.3. Für Bauleistungen steht dem AN kein Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek
zu, soweit er eine Sicherheit nach  648 a BGB erlangt hat.
10
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28. Überzahlungen
28.1. Bei Rückforderungen des AG aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der AN nicht den auf Wegfall
der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
28.2. Im Falle der Überzahlung hat der AN den überzahlten Betrag zu erstatten.
28.3. Leistet der AN innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet
er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in
Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß  247 BGB zu zahlen.
29. Bürgschaften
29.1. Ist Sicherheit zu leisten, ist die Bürgschaft von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTOAbkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit oder Kautionsversicherer zu stellen.
29.2. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen:
Der Bürge übernimmt für den AN die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die
Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß  770, 771 BGB wird
verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des AG zuständigen Stelle.
29.3. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
29.4. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf
fällige Zahlungen angerechnet worden sind.
30. Verträge mit ausländischen Aufragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen
und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
31. Vertraulichkeit
31.1. Der AN ist verpflichtet, die überlassenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur im
Rahmen der Vertragsabwicklung zu benutzen. Soweit es zur Ausführung der Leistung notwendig ist,
dürfen sie an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des AG übermittelt werden. Der AN hat Dritte zur
gleichen Vertraulichkeit, wie er dem AG gegenüber verpflichtet ist, zu verpflichten. Als vertraulich gekennzeichnete
Unterlagen sind entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen zu behandeln.
31.2. Der AN verpflichtet sich, die Verarbeitung der ihm übergebenen Akten und Dokumente ausschließlich
im Rahmen der vertraglich festgelegten Weisungen des AG durchzuführen.
31.3. Der AN ist verpflichtet, dem AG jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Daten und Unterlagen
betroffen sind.
31.4. Der AG hat das Recht, sich jederzeit von der Umsetzung der oben genannten technischen und organisatorischen
Maßnahmen des ANs zu überzeugen.
11
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31.5. Auf Verlangen oder nach Beendigung der Arbeiten sind alle dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen
sowie alle Abschriften und/oder Vervielfältigungen unverzüglich an den AG zurückzugeben. Ausgenommen
davon sind Daten, deren Aufbewahrung beim AN im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
erforderlich ist. Für die in der EDV gespeicherten Daten sind die Löschprotokolle dem
AG vorzulegen.
32. Maßnahmen gegen Belästigungen
Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, die beim AG tätig werden, regelmäßigen Unterweisungen
nach den Bestimmungen des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) nachweislich zu unterweisen.
12
Bewerbungsbedingungen der JEN mbH
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben.
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein  Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Rudolf Printz (Vors.)
Ass. jur. Ulrich Schäffler Sitz der Gesellschaft: Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich  Telefon 02461 629-0
Telefax 629 47200  Registergericht: Amtsgericht Düren, HRB 4349  USt-Id.-Nr.: DE 119 495 754  info@jen-juelich.de
www.jen-juelich.de  Bankverbindung: Commerzbank AG  IBAN: DE34 3708 0040 0187 9121 00  BIC: DRESDEFF370
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1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters1 Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, per EMail oder per Telefax darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können ausgeschlossen werden, vgl.  124 Abs. 1 Nr. 4
GWB. Bei Vergaben unterhalb des einschlägigen EUSchwellenwerts werden diese Angebote ausgeschlossen,
vgl.  16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der
Bieter auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und
rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an
der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom
Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertig
und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe
und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene
Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er
das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1 Sinngemäß gelten diese Bestimmungen auch für Bietergemeinschaften.
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Bewerbungsbedingungen der JEN mbH
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben.
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3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt und somit eine
unzulässige Mischkalkulation vornimmt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von
13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A und wird daher grundsätzlich nach  16 Abs.
1 Nr. 3 VOB/A bzw.  16 EU Nr. 3 VOB/A von der Wertung ausgeschlossen
3.7 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des
Angebots hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind
3.8 Wenn den Vergabeunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der Bieter die
seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem Angebot abzugeben.
Die Nichtabgabe der ausgefüllten Formblätter kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt
wird.
3.9 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn
dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Andere auf elektronischem Wege übermittelten Angebote sind nicht zugelassen.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt
zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Bei Unterauftragnehmerleistungen
sind deren Angebotspreise sowie der dazu gehörige Generalunternehmerzuschlag anzugeben.
5 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge
5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen enthaltenen Leistungen eindeutig
und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien
Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein  Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Rudolf Printz (Vors.)
Ass. jur. Ulrich Schäffler Sitz der Gesellschaft: Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich  Telefon 02461 629-0
Telefax 629 47200  Registergericht: Amtsgericht Düren, HRB 4349  USt-Id.-Nr.: DE 119 495 754  info@jen-juelich.de
www.jen-juelich.de  Bankverbindung: Commerzbank AG  IBAN: DE34 3708 0040 0187 9121 00  BIC: DRESDEFF370
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Bewerbungsbedingungen der JEN mbH
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben.
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5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütungen durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nr. 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist;
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt;
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben,
nicht zugelassen.
7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen (Unteraufträge und Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen
zu bedienen, muss er mit dem Formblatt Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche
in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten)
der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Bei Aufträgen, die den maßgebenden EUSchwellenwert überschreiten gilt Folgendes: Der Bieter
muss ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe
gemäß  6e EU Absatz 1 bis 5 vorliegen, nach  6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A ersetzen.
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein  Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Rudolf Printz (Vors.)
Ass. jur. Ulrich Schäffler Sitz der Gesellschaft: Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich  Telefon 02461 629-0
Telefax 629 47200  Registergericht: Amtsgericht Düren, HRB 4349  USt-Id.-Nr.: DE 119 495 754  info@jen-juelich.de
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JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon +49 2461 629-0
Telefax +49 2461 629-47200
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Commerzbank AG
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BIC DRESDEFF370
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Postfach 11 60 | 52412 Jülich
Abteilung
Name
Telefon
Telefax
EMail
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO
Leistung:
Anlagen:
BWB - Bewerbungsbedingungen
EKB  Einkaufsbedingungen der JEN mbH
ZVB  Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH
Leistungsverzeichnis
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO
______________________________________________
Angebotsschreiben
Eignungsnachweise/Erklärungen
Kennzettel für den Angebotsumschlag
____________________________________________________
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabe-Nr:
Vergabeart:
Eröffnungstermin:
Datum Uhrzeit
Die Bindefrist endet am:
vertragliche Ausführungsfrist
Beginn Ende
Bei Abgabe von Angeboten in Papierform:
VE - Einkauf
Arne Groß
+49 246162947291
+49 246162947335
arne.gross@jen-juelich.de
2019000565
30.09.2019 14:00:00
21.10.2019
Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der Verbrennungsanlage JÜV50
Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der Verbrennungsanlage JÜV50
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1. Folgende Angebotsform ist zulässig:
Freundliche Grüße
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
6. Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots werden gem.  46 UVgO
mitgeteilt.
7. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Die geforderten Eignungsnachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben.
postalisch
Für Angebote in Papierform ist das vorhandene Angebotsschreiben zu
unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einfacher Ausfertigung in
verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungstermin an die Vergabestelle
einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem roten Kennzettel
zu versehen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen!
Hinweis: Bei elektronischen Angeboten können die Anlagen zum
Angebot (z.B. Nachweise) hochgeladen werden.
elektronisch
2. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet.
3. Bis zum Ablauf des Eröffnungstermins kann das Angebot zurückgezogen werden.
4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung
genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der JEN
(an genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen
werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform
veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über
mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen
Registrierung werden Bieter und Bewerber automatisch in die
Kommunikation der Vergabestelle eingebunden. Ohne eine freiwillige
Registrierung sind Bieter und Bewerber verpflichtet, sich eigenständig auf der
Vergabeplattform über das Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen
an den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren.
Marcel Majowski Arne Groß
17
Allgemeine Einkaufsbedingungen der JEN mbH
Stand: 24.05.2004
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, auch für Folgebestellungen der JEN mbH (nachfolgend AG
genannt).
Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich
rechtlichen Sondervermögen und spätestens mit der Annahme unserer Bestellung als angenommen.
Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes und des Landes NRW verpflichtet, die Bestimmungen des öffentlichen
Vergabewesens und
des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen
Der AN hat die Bestellung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf der Frist ist der AG
berechtigt, die Bestellung
zu widerrufen, ohne dass dem AG daraus Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das gilt nicht, wenn die Lieferung bzw.
Leistung
bereits erbracht wurde.
Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu
ihrer Rechtsgültigkeit
der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.
Aufträge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden. Widrigenfalls ist der AG
berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern dabei
Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung
Einkauf
in Form eines Nachtrags zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
Die JEN mbH ist verpflichtet, die Verordnung VOPr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen für die Vereinbarung der
Preise zugrunde
zu legen. Das Zustandekommen des Preises hat der AN den für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf
Verlangen
nachzuweisen.
Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus.
Nebenleistungen sowie Planungs und Konstruktionsaufwand sind mit dem Bestellpreis abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich
schriftlich
anders vereinbart wurde.
Soweit nicht anders vereinbart, sind im Preis die Kosten für Verpackung und Nebenleistungen bis Verwendungsstelle enthalten.
Rechnungen sind in 2facher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer des Auftraggebers und der geforderten Angaben lt.  14
USTG
einzureichen. Rechnungszweitschriften sind als Duplikat zu kennzeichnen. Rechnungen mit fehlenden Angaben werden nicht
anerkannt und
dem AN zurückgesandt. Sie gelten als nicht fällig.
Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem
Rechnungseingang.
Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto.
Soweit
der AN Bescheinigungen über Materialprüfungen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und
Leistung den Eingang
dieser Unterlagen voraus, bei Mängeln behalten wir uns Preiseinbehalt vor. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder
Leistung als vertragsgemäß. Werden durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, sind die Einsprüche anerkannt, wenn nicht
innerhalb von
4 Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben wird.
Vereinbarte An und Teilzahlungen werden nur aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die Zustimmung nicht unbillig
verweigern.
Tritt der AN Forderungen gegen den AG ohne Zustimmung des AG ab, so zahlt der AN dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00
 ohne dass dies die Anerkennung der Abtretung durch den AG bewirkt.
4. Liefer und Leistungstermine, Lieferverzug, höhere Gewalt
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der
Eingang der Ware bei
der von uns genannten Empfangs bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferung bzw.
Leistung nur verzögert
erbracht werden kann. Wird dies erkennbar hat der AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die Einhaltung von
Einzelfristen,
Zwischen und Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und
Schnee.
Im Falle des Liefer bzw. Leistungsverzuges ist der AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu
machen.
Der AN hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche oder
vertragliche
Ansprüche bleiben vorbehalten.
Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den
Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre
Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte Zertifikate sind
zeitgleich zu
übergeben. Bei fehlenden Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der
vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme der Ware verweigert und zu
Lasten
des AN zurückgesandt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen geht bei Lieferungen mit dem Eingang bei der vom AG
angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den
AG über.
Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift. Für Lieferungen mit Aufstellung und Montage sowie bei der
Erbringung
von Leistungen ist der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
18
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten Spezifikation
fachgerecht
und unter Verwendung bestgeeigneter Materialien entsprechend dem neuesten Stand der Technik. Er sichert zu, dass die Lieferung
und Leistung
frei von Sach und Rechtsmängeln im Sinne  434 und 435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung und Leistung den
gesetzlichen
und behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaft
entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten
eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung beim AG.
Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach  437 und 634 BGB. Der AG ist insbesondere berechtigt, bei Mängeln nach seiner
Wahl
Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen; die dazu erforderlichen Kosten hat der AN in vollem
Umfang zu
tragen. Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern in der
Bestellung nichts
anderes gesagt ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß  438 bzw. 634a BGB.
Der AN erbringt gegenüber dem AG eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 3% des Gesamtabrechnungswertes ab einem
Auftragswert
> 10 TEUR. Der Gewährleistungseinbehalt kann in den Verträgen entsprechend der Bedeutung für das Unternehmen verändert
werden. Bei
ausschließlichen Kaufverträgen und Planungsleistungen ist keine Gewährleistungssicherheit erforderlich.
Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel zu beheben bzw. durch
Dritte
beheben zu lassen. Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und Leistungen des AN ist der AG berechtigt, während der Betriebszeit des AN
auf seine Kosten
Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und dem AN zu übergeben.
Werden
Mängel die eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken festgestellt, hat der AN diese innerhalb einer vom AG gesetzten
angemessenen Frist
zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, stehen dem AG die Rechte
gemäß 6.3.
zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse und Unterlagen
gegenüber Dritten
vertraulich zu behandeln.
Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG von Dritten wegen
Verletzung
von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen
freizustellen.
Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) ohne Zustimmung des AN zu
treffen.
Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme
durch einen Dritten notwendig erwachsen.
Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon, ist er
verpflichtet, diese dem
AG unter Angabe der Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen u. ä. verbleiben im Eigentum des AG und sind stets streng
vertraulich
zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten
haftet
der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Vertrag nicht anders geregelt.
Der AN verpflichtet
sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen.
Der AG haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für
Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Sofern der
AG schuldhaft eine wesentliche Vertragpflicht oder eine "Kardinalpflicht" verletzt, ist die Haftung nicht ausgeschlossen,
sondern auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Als Erfüllungs bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften
unter Verzicht auf die Einrede und Vorausklage gemäß  770 BGB eines europäischen als Zoll und Steuerbürgen zugelassenen
Kreditinstitutes akzeptiert.
9. Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Teile
entstehenden
Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei
einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum im Verhältnis der
objektiven
Werte dieser Waren.
10. Sonstiges
Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG gespeichert und für interne Zwecke gem. Bundesdatenschutzgesetzes
behandelt.
Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für Werbezwecke genutzt
werden. Fotografieren
auf dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des AG.
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch
nicht berührt.
Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen) ist der
Geschäftssitz des AG.
Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik
Deutschland (BGB, HGB).
Die Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Bedingungen können durch die "Einkaufsbedingungen für Maschinen und Anlagen" und "Einkaufsbedingungen für
Bauleistungen" ersetzt
werden.
Für Verträge in Form von bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen gelten diese "Allgemeinen Einkaufs und
Lieferbedingungen" erst
ab dem 01.01.2003. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten unsere bisherigen "Allgemeinen Einkaufs und Lieferbedingungen" fort.
19
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
04.09.2019
Verfahren: 2019000565  Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der Verbrennungsanlage JÜV50
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 7.1.1 Absperrklappe DN125 inklusive Endschalterbox Die
Absperrklappe muss aufgrund der Kompatibilität mit den
vorhandenen Rohrleitungen und der Funktionsweise folgende
Spezifikation zwingend aufweisen:  Hersteller: GF Piping
Systems  Bezeichnung: elektrisch angetriebenen Absperrklappen
 Typ: Typ 240  Material : PVDF	DN: 125  Sonstiges: FC
(Federkraft schließend) ohne Handbetätigung  FKM Code
Absperrklappe: 199 240 466  Code Endschalterbox: 199 190 282
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 7.1.2 Absperrklappe DN125 inklusive integrierte elektrische
Rückmeldung (IER) Die Absperrklappe muss aufgrund der
Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Bezeichnung: elektrisch
angetriebenen Absperrklappen  Typ: Typ 567 Standard für
Zwischeneinbau	Material PVDF  DN: 125	Druckstufe: PN10
Betätigung: Handbetätigt mit Handhebel  FKM Code
Absperrklappe: 175567006
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/9
20
3 7.1.3 Absperrklappe DN100 inklusive integrierte elektrische
Rückmeldung (IER) Die Absperrklappe muss aufgrund der
Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Bezeichnung: elektrisch
angetriebenen Absperrklappen  Typ: Typ 567 Standard für
Zwischeneinbau	Material PVDF  DN: 100	Druckstufe: PN10
Betätigung: Handbetätigt mit Handhebel  FKM Code
Absperrklappe: 175567005
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
4 7.2.1 Kugelhahn DN65 inklusive MultifunktionsModul mit
integrierten Endschaltern Der Kugelhahn muss aufgrund der
Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Bezeichnung: Kugelhahn mit
integrierter Befestigung mit Losflanschen PPSt metrisch  Typ:
Typ 546  Material PVDF  Baulänge: 280 mm  DN: 65  Druckstufe:
PN16 (Lochkreis PN10)  Betätigung: Handbetätigt mit Handhebel
Sonstiges: MultifunktionsModul mit integrierten Endschaltern
FKM Code: 175 546 808
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/9
21
5 7.2.2 Kugelhahn DN20 Der Kugelhahn muss aufgrund der
Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Bezeichnung: Kugelhahn mit
integrierter Befestigung  Typ: Typ 546	Material PPH  EPDM
Code: 167546443
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
6 7.2.3 Kugelhahn DN25 Der Kugelhahn muss aufgrund der
Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Bezeichnung: Kugelhahn mit
integrierter Befestigung  Typ: Typ 546	Material PPH  EPDM
Code: 167546444
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
7 7.2.4 Kugelhahn DN25 Der Kugelhahn muss aufgrund der
Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Bezeichnung: Kugelhahn mit
integrierter Befestigung  Typ: Typ 546	Material PVDF  EPDM
Code: 175546274
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/9
22
8 7.3.1 Membranventil DN15 inklusive elektrische Rückmelder Das
Membranventil muss aufgrund der Kompatibilität mit den
vorhandenen Rohrleitungen und der Funktionsweise folgende
Spezifikation zwingend aufweisen:  Hersteller: GF Piping
Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material : PPH  Sonstiges: FC
(Federkraft schließend) ohne Handbetätigung  EPDM Code
Absperrklappe: 167624112  Code Rückmelder: 199190306
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
9 7.3.2 Membranventil DN15 inklusive elektrische Rückmelder Das
Membranventil muss aufgrund der Kompatibilität mit den
vorhandenen Rohrleitungen und der Funktionsweise folgende
Spezifikation zwingend aufweisen:  Hersteller: GF Piping
Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material : PPH  Sonstiges: FO
(Federkraft öffnend) ohne Handbetätigung  EPDM Code
Absperrklappe: 167644112  Code Rückmelder: 199190306
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
10 7.3.3 Membranventil DN25 inklusive elektrische Rückmelder Das
Membranventil muss aufgrund der Kompatibilität mit den
vorhandenen Rohrleitungen und der Funktionsweise folgende
Spezifikation zwingend aufweisen:  Hersteller: GF Piping
Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material : PPH  Sonstiges: FO
(Federkraft öffnend) ohne Handbetätigung  EPDM Code
Absperrklappe: 167644114  Code Rückmelder: 199190306
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/9
23
11 7.3.4 Membranventil DN25 inklusive elektrische Rückmelder Das
Membranventil muss aufgrund der Kompatibilität mit den
vorhandenen Rohrleitungen und der Funktionsweise folgende
Spezifikation zwingend aufweisen:  Hersteller: GF Piping
Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material : PPH  Sonstiges: FC
(Federkraft schließend) ohne Handbetätigung  EPDM Code
Absperrklappe: 167624113  Code Rückmelder: 199190306
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
12 7.3.5 Membranventil DN25 inklusive elektrische Rückmelder Das
Membranventil muss aufgrund der Kompatibilität mit den
vorhandenen Rohrleitungen und der Funktionsweise folgende
Spezifikation zwingend aufweisen:  Hersteller: GF Piping
Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material : PVDF  Sonstiges: FC
(Federkraft schließend) ohne Handbetätigung  EPDM Code
Absperrklappe: 185624154  Code Rückmelder: 199190306
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
13 7.3.6 Membranventil DN25 inklusive elektrische Rückmelder Das
Membranventil muss aufgrund der Kompatibilität mit den
vorhandenen Rohrleitungen und der Funktionsweise folgende
Spezifikation zwingend aufweisen:  Hersteller: GF Piping
Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material : PPH  Sonstiges: FO
(Federkraft schließend) ohne Handbetätigung  EPDM Code
Absperrklappe: 167624154  Code Rückmelder: 199190306
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  5/9
24
14 7.3.7 Membranventil DN25 Das Membranventil muss aufgrund der
Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material :
PVDF  Sonstiges: Handbetätigung  EPDM Code Absperrklappe:
185514154
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
15 7.3.8 Membranventil DN32 inklusive elektrische Rückmelder Das
Membranventil muss aufgrund der Kompatibilität mit den
vorhandenen Rohrleitungen und der Funktionsweise folgende
Spezifikation zwingend aufweisen:  Hersteller: GF Piping
Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material : PPH  Sonstiges: FO
(Federkraft öffnend) ohne Handbetätigung  EPDM Code
Absperrklappe: 167644115  Code Rückmelder: 199190306
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
16 7.3.9 Membranventil DN50 Das Membranventil muss aufgrund der
Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Typ: DIASTAR Ten  Material :
PPH  Sonstiges: Handbetätigung  EPDM Code Absperrklappe:
167515137
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  6/9
25
17 7.4.1 Rückschlagklappe DN65 Die Rückschlagklappe muss
aufgrund der Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen
und der Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend
aufweisen:  Hersteller: GF Piping Systems  Bezeichnung:
Rückschlagklappe  Typ: Typ 369  Material PVDF  Baulänge: 20
mm  DN: 65  Druckstufe: PN10  Einbaulage: Für vertikalen und
horizontalen Einbau geeignet  FKM Code: 175369065
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
18 7.4.2 Druckhalteventil DN25 Das Druckhalteventil muss aufgrund
der Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen und der
Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend aufweisen:
Hersteller: GF Piping Systems  Typ: Typ 586  Material PVDF
 DN: 25  PTFE Code: 167586014
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
19 7.4.3 Rückschlagventil DN25 Das Rückschlagventil muss
aufgrund der Kompatibilität mit den vorhandenen Rohrleitungen
und der Funktionsweise folgende Spezifikation zwingend
aufweisen:  Hersteller: GF Piping Systems  Typ: Typ 561
Material PPH  DN: 25  EPDM Code: 167561243
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  7/9
26
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  8/9
27
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
04.09.2019
Verfahren: 2019000565  Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der
Verbrennungsanlage JÜV50
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  9/9
28
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
04.09.2019
Verfahren: 2019000565  Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der
Verbrennungsanlage JÜV50
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine
Weiterführung der
Geschäfte durch Insolvenzverwalter   22 InsO).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Eintragung in das Berufsregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass wir in die zuständigen Berufsregister eingetragen sind.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer
jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Angaben zur Zahlung Steuern, Abgaben und Beiträgen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit mein Betrieb beitragspflichtig
ist,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach
48b EStG vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Angabe zur Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen
vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/3
29
6 Eigenerklärung Berufshaftpflicht [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sach und Vermögensschäden 1 Million
Euro
und für Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben.
Wir
verpflichten uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Dem
Bieter ist
bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird.
Für den Fall dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine
Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/3
30
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
04.09.2019
Verfahren: 2019000565  Ersatzteilbeschaffung für Rohrleitungskomponenten der
Verbrennungsanlage JÜV50
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  3/3
31
Name Dateiname Größe MIMEType
06 LV_ErsatzteileJÜV_0919 06 LV_ErsatzteileJÜV_0919.pdf 712,45 KB application/pdf
32
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/09/1865a5af-bb1a-41d8-a112-239b0a2bdd99.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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