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Ausschreibung: Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung und REMIT-Reporting für den Stromhandel - DE-Rubenow
Stromversorgung
Dokument Nr...: 874064-2019 (ID: 2019090821124821468)
Veröffentlicht: 08.09.2019
*
  Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung und REMIT-Reporting für den Stromhandel der EWN in 2020 und 2021
VERGABEUNTERLAGEN
2019000546042
Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung und
REMITReporting für den Stromhandel der EWN in 2020 und
2021
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1, 17509 Rubenow , Deutschland
03.09.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Vertrag.........................................................................................................................
..................................... 3
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_Stand_2015_01....................................................................................
.... 10
Es gilt die VOL Teil B in Ihrer aktuell gültigen Fassung
................................................................................... 13
Datenschutzhinweise
................................................................................................................................
....... 14
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 16
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 20
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 24
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2019000546042
Maßnahme Öffentliche Ausschreibung
Auftragsbezeichnung Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung und REMITReporting für den Stromhandel der EWN
in 2020 und 2021
Auftragsbeschreibung
VERFAHREN
Auftraggeber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer/Ausführungsort 17509 Rubenow
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
653100009 Stromversorgung
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutscheevergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 03.09.2019
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 24.09.2019 23:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 02.10.2019 23:00:00
Bindefrist 08.11.2019
1
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutscheevergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 24.09.2019 23:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutscheevergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder EMail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per EMail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung,
REMIT-Reporting
EWN-Projektnummer: 2019000546042 Seite 1 von 7
Vertrag zur Durchführung
des Portfoliomanagements, der Bilanzkreisbewirtschaftung
sowie des REMIT-Reporting
für den Stromhandel am Standort Lubmin für 2020 und 2021
Zwischen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1,
17509 Rubenow,
vertreten durch die Geschäftsführer Henry Cordes
und Jürgen Ramthun,
Ust. ID-Nr. DE 137580664
 nachfolgend EWN oder AG (Auftraggeber) genannt
und ##### GmbH
###### Straße Nr.##,
##### ######,
vertreten durch die Geschäftsführer ######
und ########,
Ust. ID-Nr. DE XXXXXXXXX
 nachfolgend #### oder AN (Auftragnehmer) genannt
 nachfolgend gemeinsam Parteien oder einzeln Partei genannt
wird nachfolgender Vertrag geschlossen.
3
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung,
REMIT-Reporting
EWN-Projektnummer: 2019000546042 Seite 2 von 7
 1
Vertragsbestandteile
Es gelten ausschließlich die Vereinbarungen und Bedingungen in der nachstehenden Rangfolge:
a) dieser Vertrag und etwaige Nachträge
b) Protokoll des Bietergesprächs vom XXXX
c) EWN-Anfrage Nr. 2019000521042 einschließlich aller Anlagen
d) VOL Teil B, in ihrer jeweiligen zum Auftragszeitpunkt gültigen Fassung
e) Angebot, Projekt Nr.: XXXX vom XXXX
 2
Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag regelt die allgemeinen Grundsätze und Bedingungen für die Abwicklung der
Dienstleistung des AN für den AG für die Durchführung des Portfoliomanagements, der
Bilanzkreisbewirtschaftung und des REMIT-Reportings für den Stromhandel am Standort
17509 Lubmin.
(2) Der Leistungsumfang der drei Dienstleistungsmodule (Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung,
REMIT-Reporting) ist in der Anlage 1 zu diesem Vertrag beschrieben.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestanteil dieses Vertrages.
Hierzu hat der Bieter hat dem Angebot eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden
Leistung inklusive der Verantwortlichkeiten des AN und des AG separat für alle 3 Module
(Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung, REMIT-Reporting) zu übergeben.
(3) Die Leistungen werden namens und im Auftrag des AG nach vorheriger Abstimmung zwischen
den Vertragsparteien entsprechend den beschriebenen Verantwortlichkeiten (siehe
Anlage 1 zum Vertrag) erbracht.
 3
Vertragspflichten
(1) Der AN verpflichtet sich, die in der Anlage genannten Dienstleistungsmodule vertragsgemäß
abzuwickeln.
(2) Der AG verpflichtet sich, für die Abwicklung der Dienstleistungsmodule das in  4 festgelegte
Entgelt an den AN zu zahlen.
4
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung,
REMIT-Reporting
EWN-Projektnummer: 2019000546042 Seite 3 von 7
(3) Der AG ist verpflichtet, dem AN sämtliche zur Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen
Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Prognosen für die Spotmarkt-Aktivitäten werden vom AG bis 08:00 Uhr für den Folgetag,
nur an Werktagen, bereitgestellt.
 4
Entgelt
(1) Der AG zahlt für die Abwicklung der Dienstleistungen an den AN ein separates Entgelt in EUR
wie folgt:
Portfoliomanagement:
xxx Euro pro Monat als Pauschale
xxx Euro pro MWh als Handlingsaufschlag bei der Weiterberechnung der Spotmarktkostenund
erlöse
Bilanzkreisbewirtschaftung:
xxx Euro pro Monat als Pauschale
REMIT-Reporting:
xxx Euro pro Monat als Pauschale
Der v. g. Preis umfasst u. a. 50 Transaktionsmeldungen im Jahr (im kurzfristigen Handel),
wobei die täglich anfallenden Handelsgeschäfte am Monatsende jeweils für Kauf und Ver
kauf zusammengefasst werden.
xxx Euro pro Meldung bei einem Arbeitsaufwand von 15 min pro Meldung (für jede weitere
Meldung die über die vorgenannten 50 Transaktionsmeldungen hinausgeht)
(2) Die v. g. Preise sind Nettoentgelte. Die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe sowie
sonstige Abgaben und Steuern, sofern solche erhoben werden, sind vom AG zusätzlich zu
zahlen.
 5
Abrechnung/ Zahlungsbedingungen
(1) Die Abrechnung der durch den AN abgewickelten Dienstleistungsmodule erfolgt monatlich
rückwirkend für den jeweils vorangegangenen Monat.
(2) Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge oder mit xxx % Skonto nach 14 Tagen nach Empfang
der für den Dienstleistungsmonat ausgestellten Rechnung, die auch per E-Mail (rechnungen@
ewn-gmbh.de) übermittelt werden kann, hat der AG den Rechnungsbetrag mit fester
Wertstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto des AN zu bezahlen.
5
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung,
REMIT-Reporting
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(3) Einwendungen gegen die Rechnungen sind unverzüglich vorzubringen. Einwendungen gegen
die Rechnungen berechtigen den AG nicht zum Zahlungsaufschub, zur Zahlungskürzung oder
Zahlungsverweigerung, sofern nicht offensichtliche Fehler (beispielsweise Rechenfehler) vorliegen;
sie gewähren im Falle ihrer Berechtigung lediglich einen Rückzahlungsanspruch. Bestehen
zwischen dem AN und dem AG Meinungsverschiedenheiten über den dem AG in
Rechnung gestellten Betrag, weil Vertragsbestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden
oder ihre tatsächlichen Voraussetzungen strittig sind, so werden die Vertragspartner um eine
zügige Klärung der aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten bemüht sein. In jedem Fall hat
der AG auch den Teil der Rechnung zu zahlen, über den unterschiedlichen Meinungen bestehen.
Die Zahlung des strittigen Betrages kann jedoch unter Vorbehalt geleistet werden.
Durch die Bezahlung unter Vorbehalt wird die Beweislast nicht geändert. Die endgültige Abrechnung
erfolgt, nachdem eine Einigung über die Meinungsverschiedenheiten erzielt oder
eine rechtskräftige Entscheidung herbeigeführt worden ist.
(4) Unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche auf Rückzahlung oder Nachzahlung
werden im Rahmen der hierauf folgenden nächsten Abschlagszahlung oder Rechnung berücksichtigt.
(3) Gegen die Forderungen kann der jeweils andere Vertragspartner mit seinen Ansprüchen - gleich
aus welchem Schuldverhältnis - nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen,
wenn und soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Zahlungen sind erst rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der in vorstehender
Ziffer 2 genannten Fristen auf einem Konto des AN gutgeschrieben worden sind.
 6
Einschränkungen der Vertragspflichten / Höhere Gewalt
Die vertragschließenden Parteien sind von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen entbunden, soweit
und solange sie durch höhere Gewalt (einschließlich gesetzlicher oder behördlicher Maßnahmen),
Maßnahmen bei der Belieferung beteiligten Netzbetreiber oder infolge sonstiger Umstände, die
sie nicht zu vertreten haben oder deren Abwendung für sie unzumutbar ist, an der Erfüllung gehindert
werden. Der AN wird bemüht sein, jede Unterbrechung und Unregelmäßigkeit in der
Stromlieferung unverzüglich zu beheben. Der von einem Leistungshindernis betroffene Vertragspartner
ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner darüber unverzüglich zu verständigen.
6
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REMIT-Reporting
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 7
Haftung
(1) Die Vertragspartner haften einander in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Daneben haftet jeder Vertragspartner
auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, das
heißt von Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Jedoch ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung auf
den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. In allen
übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2. ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen
und -ausschlüssen unberührt.
(3) Der AN wird den AG auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden
Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie dem AN bekannt sind oder in
zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und die Kenntnis dieser Tatsachen zur Geltendmachung
des Schadensersatzes erforderlich ist.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter
sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragspartner entsprechende Anwendung.
 8
Rechtsnachfolge
Jeder Vertragspartner kann mit vorheriger Zustimmung des anderen einzelne oder sämtliche
Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung ist
zu erteilen, falls der Dritte sichere Gewähr für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten bietet.
 9
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine rechtsgültige oder durchführbare
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung
am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke
in diesem Vertrag ergeben sollte, die nach dem erkennbaren Willen der Parteien geregelt werden
sollte.
7
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung,
REMIT-Reporting
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 10
Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden den Inhalt dieses Vertrages vertraulich behandeln und keinem Dritten
zugänglich machen, es sei denn, dass dies zur ordnungsgemäßen Durchführung dieses Vertrages
erforderlich sein sollte. Soweit Informationen an Dritte weitergegeben werden müssen, wird
der Vertragspartner diese zur Wahrung der Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen verpflichten.
Das Vorstehende gilt nicht, soweit die Vertragspartner verpflichtet sind, aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen, Auskünfte über den
Inhalt des Vertrages zu erteilen.
 11
Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung zum 01.01.2020 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2021, 24:00
Uhr.
 12
Anwendbares Recht, Streitigkeiten und Gerichtsstand
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des
deutschen internationalen Privatrechts.
(2) Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ist der
Auftraggeber berechtigt, zwischen der Durchführung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens
und einem Schiedsverfahren zu wählen.
(3) Wenn der Auftragnehmer Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine
Gültigkeit gegen den Auftraggeber erhebt bzw. gerichtlich geltend machen will, hat er den
Auftraggeber zuvor zur Ausübung seines Wahlrechts schriftlich aufzufordern. Die Aufforderung
hat den geltend zu machenden Anspruch zu bezeichnen. Sofern der Auftraggeber sein
Wahlrecht nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Aufforderung ausübt, erlischt es. Die
Klage des Auftragnehmers ist dann vor den ordentlichen Gerichten zu erheben.
(4) Unabhängig von der Ausübung des Wahlrechts haben beide Parteien das Recht, ein selbständiges
Beweisverfahren oder Eilverfahren vor den ordentlichen Gerichten einzuleiten.
(5) Alle Verfahren, die vor dem Schiedsgericht zu führen sind, werden nach der Schiedsgerichtsordnung
der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des
ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Berlin.
Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch. Das
anwendbare materielle Recht ist deutsches Recht.
8
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(6) Für alle Verfahren, die vor den ordentlichen Gerichten zu führen sind, wird als ausschließlicher
Gerichtsstand das jeweils örtlich und sachlich zuständige Gericht für 17509 Rubenow
vereinbart.
 13
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertrages bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
 14
Ansprechpartner
(1) Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung von Seiten des Auftraggebers:
- Bei technischen Belangen:
- Bei kaufmännischen Belangen:
Herr Seidl, Tel. 038354-4-8415, Fax: - 5454, Christian.Seidl@ewn-gmbh.de
(2) Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung von Seiten des Auftragnehmers:
- Für das Portfoliomanagement:
- Für die Bilanzkreisbewirtschaftung:
- Für das REMIT-Reporting:
- Für kaufmännische Belange:
Rubenow, den ., den
Name/Funktion (in Druckschrift) Name/Funktion (in Druckschrift)
EWN Entsorgungswerk für .
Nuklearanlagen GmbH
Anlagen:
- Anlage 1
9
Seite 1 von 3
Allgemeine Einkaufsbedingungen der EWN GmbH - Stand Januar 2015
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für
alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen,
der EWN GmbH (nachfolgend AG genannt). Die Einkaufsbedingungen
gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes
verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts
und des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen/Verträge
2.1. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) hat
die Bestellung/den Vertrag innerhalb von 2 Wochen
nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf
der Frist ist der AG berechtigt, die Bestellung/den
Vertrag zurück zu nehmen, ohne dass dem AG daraus
Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das
gilt nicht, wenn die Lieferung bzw. Leistung bereits
erbracht wurde.
2.2. Nur schriftlich erteilte Bestellungen/Verträge sind
rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte
Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche
gilt für mündliche Nebenabreden, Änderungen
und Erweiterungen des Vertrages.
2.3. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche
Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben
werden. Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder
teilweise von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten
bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
2.4. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu
führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen,
sofern dabei Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag
festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf
in Form eines Nachtrags/einer Vertragsanpassung
zur Bestellung/zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1. Der AG ist verpflichtet, die Verordnung VO PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
für die Vereinbarung der Preise zugrunde zu legen.
Das Zustandekommen des Preises hat der AN den
für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen
Behörden auf Verlangen nachzuweisen.
3.2. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen
Preise gelten als fest vereinbart und decken den
beauftragten Liefer-/Leistungsumfang vollinhaltlich
ab.
3.3. Nebenleistungen sowie Planungs- und Konstruktionsaufwand
sind mit dem Bestell-/ Vertragspreis
abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart wurde.
3.4. Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung unter Angabe
der Bestellnummer des AG und der geforderten
Angaben lt.  14 USTG einzureichen. Rechnungszweitschriften
sind als Duplikat zu kennzeichnen.
Rechnungen mit fehlenden Angaben
werden nicht anerkannt und dem AN zurückgesandt.
Sie gelten als nicht fällig.
3.5. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung
und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Zahlung
erfolgt, falls nicht anders vereinbart, innerhalb
von 30 Tagen netto. Soweit der AN Dokumentationen
zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit
der Lieferung und Leistung den Eingang dieser
Unterlagen voraus, bei Mängeln behält sich der
AG einen Preiseinbehalt vor.
Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder Leistung als vertragsgemäß. Werden
durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der
Einbehalt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4
Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben
wird.
3.6. Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur
aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen
dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit
dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG
wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
4. Liefer- u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere
Gewalt
4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefer-/ Leistungstermins
oder der Liefer-/Leistungsfrist ist der Eingang
der Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom
AG genannten Empfangs-bzw. Verwendungsstelle
oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte
Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht
werden kann. Wird dies erkennbar, hat der
AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
um die Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen- und
Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich
Frost und Schnee.
4.3. Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist der
AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen. Der AN
hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis
eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche
bleiben vorbehalten.
4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen
des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen
zu geben und ihre Verpflichtungen
den veränderten Verhältnissen nach Treu und
Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte
Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden
Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden
Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten
und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer
10
Seite 2 von 3
wird die Abnahme der Ware verweigert und zu Lasten
des AN zurückgesandt.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen
geht bei Lieferungen mit dem Eingang
bei der vom AG angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder
Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG über.
5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift.
Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten
Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung
bestgeeigneter Materialien entsprechend dem
Stand der Technik bei Bestellung/Vertragsabschluss.
Er sichert zu, dass die Lieferung und Leistung frei von
Sach- und Rechtsmängeln im Sinne der  434 und
435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung
und Leistung den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen
und Umweltschutzvorschriften
sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft
entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen
die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies
dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/
Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald
sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens
jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang
der Lieferung beim AG.
6.3. Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach
 437 und 634 BGB.
Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche
ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern
in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes gesagt
ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß
438 bzw. 634a BGB.
6.4. In den Bestellungen/Verträgen kann entsprechend
der Bedeutung für das Unternehmen ein Gewährleistungseinbehalt
vereinbart werden.
6.5. Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen
ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel
zu beheben bzw. durch Dritte beheben zu lassen.
Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
6.6. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt,
während der Betriebszeit des AN Kontrollen
durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer
des AG zu protokollieren und dem AN zu
übergeben. Werden Mängel, die eine Beeinträchtigung
der Qualität bewirken, festgestellt, hat der AN
diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen
Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN
dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht
nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1. Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der
Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse
und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
7.2. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung
keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG
von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in
Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den
AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarung (insbesondere Vergleiche)
ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung
bezieht sich auch auf alle Aufwendungen,
die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
durch einen Dritten notwendig erwachsen.
7.3. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten
Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon,
ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe der
Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.4. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen
u. ä. verbleiben im Eigentum
des AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten
haftet der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach
den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/
in dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN
verpflichtet sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen
Dritter klaglos zu stellen.
8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
für schuldhaft verursachte Schäden
ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung der Bestellung/des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
welche auf anderen Umständen als Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt
sich die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden. In diesen Fällen ist eine Haftung für
Vermögensschäden ausgeschlossen. Gleiches gilt
bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen
(nicht leitende Angestellte) außerhalb
des Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten
sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Als Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft
werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften als
Netto- Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede
der Vorausklage gemäß  771 BGB eines europäischen
als Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes
akzeptiert.
Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behalt
er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
der beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse
zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge
für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller
gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum
im Verhältnis der objektiven Werte dieser
Waren.
Antikorruptionsklausel
10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte
ist der Auftraggeber gem.  314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder
von ihm zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
11
Seite 3 von 3
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern
oder von diesem beauftragte Dritte, die mit
der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages betraut sind, oder
ihnen nahestehenden Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern
oder beauftragten Dritten strafbare
Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet,
die unter  299. 333, 334 StGB, 17, 18 UWG
fallen.
10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen
gern. Nummer 10.1 a vorgenommen
hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen
Schadenersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet, es sei denn, das
ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt
oder bereits erfüllt ist.
10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gern. Nummer
10.1. b oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H.
der Abrechnungssumme verpflichtet.
10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung,
soweit es sich um sozial adäquates Verhalten
im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens
des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung
vom 08. November 2004" 1 handelt.
10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche
des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden
beim AG gespeichert und für interne Zwecke
gem. Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder
ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für
Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf
dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung
bedarf der Einwilligung des AG.
11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort
für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen
Zahlungen) ist ausschließlich der Geschäftssitz des
AG.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.
de/bsvwvbund_08112004_9132101701.htm
11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer
Bestellung/ einem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte
Recht der Bundesrepublik Deutschland
(BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen
ergänzt werden
12
 Es gilt die VOL Teil B in Ihrer aktuell gültigen Fassung
13
VERARBEITUNG IHRER DATEN
INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)
Datenschutzhinweise für Bieter und Lieferanten der EWN GmbH
Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten und Ihre daraus entstehenden
Ansprüche und Rechte gemäß der EUDatenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und des
neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner
ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in
welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich
nach den vereinbarten Dienstleistungen
und Aufträgen sowie der jeweiligen Anfrage
Ihre Ansprechpartner zum
Thema Datenverarbeitung
Verantwortlich ist die EWN Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen GmbH (nachfolgend EWN GmbH
genannt), Abteilung Einkauf
Latzower Straße 1
17509 Rubenow
Tel.: 038354-48401
E-Mail: einkauf@ewn-gmbh.de
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
erreichen Sie unter:
E-Mail: datenschutz@ewn-gmbh.de
Zweck der Datenverarbeitung
Im Folgenden erläutern wir wofür und auf welcher
Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang
mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
a. Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO
Mit Einreichen Ihrer Anfrage- oder Angebotsunterlagen
geben Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung
der Daten im Rahmen des weiteren Abstimmungs-,
Auswahl- und/oder Verhandlungsprozesses
zur Gestaltung des Vertrages. Eine erteilte
Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für
die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem
Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
b. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
gem. Art 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
insbesondere zur Durchführung unserer Verträge
mit Ihnen bzw. zur Vertragsanbahnung, sowie
aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines
Unternehmens erforderlichen Tätigkeiten. Die
weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung
können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen
entnehmen.
c. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gem. Art. 6
Abs. 1 Buchstabe c) DSG-VO oder im öffentlichen
Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO
Zudem unterliegen wir diversen rechtlichen Verpflichtungen,
d.h. gesetzlichen Anforderungen (z.
B. Handelsrecht, Steuergesetze, Vergaberecht
etc.). Soweit diesbezüglich Daten verarbeitet werden,
geschieht dies ausschließlich auf Grundlage
von Vorschriften.
d. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO
Ihre Daten können für eine Interessensabwägung
zur Wahrung berechtigter Interessen unsererseits
14
Seite 2 von 2
oder von Dritten verwendet werden.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten
über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus
zur Wahrung berechtigter Interessen von uns
oder Dritten. Dabei geht es in dem beschriebenen
Anwendungsrahmen u. a. um
 Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien
(z. B. Verband der Vereine Creditreform
e.V.) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw.
Ausfallrisiken
 Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung
 Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
 Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit
(z.B. Zutrittskontrollen)
 Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts
 Anwendung zur Durchsetzung und Verteidigung
rechtlicher Ansprüche und Interessen
Erhebung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden bei der
Einreichung einer Anfrage oder eines Kaufangebots
zur weiteren Verarbeitung in unser elektronisches
Beschaffungs- und Vergabesystem übertragen.
Folgende Daten sind verpflichtend, da ohne
sie keine wirksame Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung
durchgeführt werden kann.
 Name des Ansprechpartners
 Geschäftliche Kontaktdaten
 Im Bedarfsfall ggfs. Identifikations-, Adressund/
oder weitere personenbezogene Daten
zum Nachweis leistungsbezogener fachlicher
Qualifikation
Nutzung Ihrer Daten
Die Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur innerhalb der
EWN GmbH. Daten werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur im
Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren
zur Vertragsverhandlung, -erarbeitung und -erfüllung
durch die betreffenden Fachbereiche der
EWN GmbH weiterverarbeitet. Sollte es für die
Vertragsanbahnung bzw. -durchführung erforderlich
sein, Daten an Dritte weiterzugeben, so werden
diese zur Einhaltung der Vertraulichkeit gem.
DS-GVO/BDSG verpflichtet. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f)
DS-GV können auch ausnahmsweise Daten an
Dritte weitergegeben werden.
Speicherung Ihrer Daten
Die Daten werden, soweit Sie elektronisch vorliegen,
auf Servern innerhalb der EWN GmbH sowie
auf Servern, die ausnahmslos in Deutschland stehen,
zur Verarbeitung zwischengespeichert. Daten
in Papierform werden in den Räumlichkeiten der
EWN GmbH aufbewahrt.
Aufbewahrungsfrist
Nach Abschluss des Vertragsverhandlungs-, Erarbeitungs-,
Entscheidungsprozesses und des Vertragsvollzugs
werden Ihre Daten so lange gespeichert,
wie sie für den angegebenen Zweck benötigt
werden. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten,
die sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung
(AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen
zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen
zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich
die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen, die z. B. nach den  195 BGB
in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber
auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Sollten
wir in besonderen Fällen Ihre Daten über diesen
Zeitraum hinaus aufbewahren wollen, um zu
einem späteren Zeitpunkt wieder Kontakt zu
Ihnen aufnehmen zu können, werden wir vorab
selbstverständlich eine schriftliche Einverständniserklärung
von Ihnen einholen.
Widerspruchsrecht
Nach Art 21 DSG-VO haben Sie in Bezug auf Daten,
die auf Grundlage des Art. 6 Buchstabe f DSGVO
erhoben wurden, jederzeit das Recht, aus
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung
einzulegen. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch, werden Ihre Daten nicht weiterverarbeitet,
es sei denn, wir weisen zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach,
die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber
überwiegen, oder die Verarbeitung dient
der Geltendmachung und Ausübung der Verteidigung
von Rechtsansprüchen.
Weitere Datenschutzrechte
Neben Ihrem Recht auf Widerspruch haben Sie
gemäß den Bestimmungen der DS-GVO ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO,  34 BDSG) über
Ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung
(Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DSGVO,
 35 BDSG), Einschränkung in der Verarbeitung
(Art. 18 DS-GVO), Übertragbarkeit (Art. 20
DS-GVO) und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
(Art. 77 DS-GVO,  19 BDSG).
15
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
03.09.2019
Verfahren: 2019000546042  Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung und REMITReporting für den Stromhandel der EWN in
2020 und 2021
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Portfoliomanagement für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 USt. [%]
19%
Menge
24,00
Einheit
Monate
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Handlingsaufschlag in Euro pro MWh bei der Weiterberechnung
der Spotmarktkosten und erlöse im Rahmen des
Portfoliomanagements.
USt. [%]
19%
Menge
49.000,00
Einheit
Megawattstunden
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallenen Spotmarktkosten und erlösen.
Ausschießlich für den Angebotsvergleich werden die folgenden IstDaten des Handelsvolumens von 2016 herangezogen und als
unverbindlicher grober Richtwert/Jahr für den Ausschreibungszeitraum angegeben:
Kauf: 16.990 MWh pro Jahr
Verkauf: 7.510 MWh pro Jahr
Hieraus ergibt sich ein Handelsvolumen für 2 Jahre von 49.000 MWh.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00
Megawattstunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/4
16
3 Bilanzkreisbewirtschaftung für den Zeitraum 01.01.2020 bis
31.12.2021
USt. [%]
19%
Menge
24,00
Einheit
Monate
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis
[EUR]
................
4 REMITReporting für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 USt. [%]
19%
Menge
24,00
Einheit
Monate
Der Preis umfasst u. a. 50 Transaktionsmeldungen im Jahr (im kurzfristigen Handel), wobei
die täglich anfallenden Handelsgeschäfte am Monatsende jeweils für Kauf und Verkauf zusammengefasst werden.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis
[EUR]
................
5 Preis in Euro pro Stück für jede weitere Transaktionsmeldung (bei
einem Aufwand von 15 Min./Meldung), die über die im
Angebotspreis des REMITReporting enthaltenen 50
Transaktionsmeldungen pro Jahr hinausgeht.
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Voraussichtlich werden nur sehr wenige bis keine zusätzlichen Transaktionsmeldungen pro Jahr benötigt.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis  2/4
17
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  3/4
18
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
03.09.2019
Verfahren: 2019000546042  Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung und
REMITReporting für den Stromhandel der EWN in 2020 und 2021
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  4/4
19
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
03.09.2019
Verfahren: 2019000546042  Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung und
REMITReporting für den Stromhandel der EWN in 2020 und 2021
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Eintragung in das Berufsregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass wir in die zuständigen Berufsregister eingetragen sind.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer
jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Angabe Verfehlungen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
z.B. wirksames
Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), Verstoß
gegen  81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit
Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine
Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen ( 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ( 108e
StGB), Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen ( 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (
129a
StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland ( 129b StGB), Menschenhandel ( 232, 233 StGB), Förderung des
Menschenhandels ( 233a StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Geldwäsche ( 261
StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265 b StGB), Untreue
( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit
Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer und Bodenverunreinigung
( 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung
( 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit  335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr
als
90 Tagessätzen geahndet wurde.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500  belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  1/4
20
Nur eine Antwort wählbar
5 Angaben zur Zahlung Steuern, Abgaben und Beiträgen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit mein Betrieb beitragspflichtig
ist,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach
48b EStG vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Angabe zur Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Eigenerklärung Berufshaftpflicht [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zur
Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Dem Bieter ist bekannt, dass bei
Nichtvorliegen
der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird.
Für den Fall dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 Referenzen
Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre über die Lieferung
von
Elektroenergie an öffentliche oder private Auftraggeber für 3 volle Geschäftsjahre mit Angabe des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers, des Lieferumfangs und des Zeitraums.
Mindestliefermenge pro Referenz: 3.000 MWh pro Jahr
NUR DURCH DIE VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN!
K.O.Kriterium: Ja
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
9 Gesamtumsatz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre an.
Mindestanforderung: beträgt mindestens 1,5 Mio. EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer p. a.
10 Angabe zur Eigenerklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  2/4
21
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  3/4
22
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
03.09.2019
Verfahren: 2019000546042  Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung und
REMITReporting für den Stromhandel der EWN in 2020 und 2021
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Detaillierte Beschreibung der Leistung
Der Bieter hat mit dem Angebot eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistung inklusive der Verantwortlichkeiten
des
Auftragnehmers und des Auftraggebers separat für alle 3 Module (Portfoliomanagement, Bilanzkreisbewirtschaftung,
REMITReporting)
zu übergeben.
NUR DURCH DIE VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN!
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  4/4
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Name Dateiname Größe MIMEType
AufgabenstellungLeistungsbeschreibung AufgabenstellungLeistungsbeschreibung.pdf 395,06 KB application/pdf
24
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/09/2ffe7ed2-15fa-4d71-a2ce-99f41cb0d189.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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