(1) Searching for "2019090821123721392" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Haßfurt
Gebäudereinigung
Dokument Nr...: 873968-2019 (ID: 2019090821123721392)
Veröffentlicht: 08.09.2019
*
Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
VERGABEUNTERLAGEN
2019USC000006
Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgerichts Haßfurt
Hofheimer Straße 1, 97437 Haßfurt, Deutschland
30.08.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 2
I_Bewerbungsbedingungen_AG
Haßfurt_2019_final....................................................................................... 3
II_Leistungsbeschreibung_AG
Haßfurt_2019_final.......................................................................................... 15
III_Vertragsbedingungen_AG Haßfurt_2019_final
........................................................................................... 28
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 39
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 42
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 49
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
30.08.2019
Verfahren: 2019USC000006 - Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
Auftraggeber Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgerichts Haßfurt
Liefer-/Ausführungsort 97437 Haßfurt
VERFAHREN
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Losweise Vergabe Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode
TERMINE
Frist Bieterfragen 14.10.2019 12:00
Angebotsfrist 24.10.2019 10:00:00
Bindefrist 29.11.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
JavaScript muss aktiviert sein
Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
Pop-Ups müssen erlaubt sein
Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach 126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
2019USC000006
OLG BA 5371E - II/90 - 909/2019
24.10.2019 10:00:00
29.11.2019
01.02.2020
31.01.2022
vergabestelle@olg-ba.bayern.de
30.08.2019
Udo Schonath
2
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 1 von 12
Verdingungsunterlagen
Teil I
Bewerbungsbedingungen
zur Öffentlichen Ausschreibung
Gebäudereinigung
für das
Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
3
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 2 von 12
I. Allgemeine Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgendes Objekt:
Amtsgericht Haßfurt
Hofheimer Straße 1
97437 Haßfurt
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung). Die zu reinigenden
Grundflächen betragen ca. 2.572,01 m für die Unterhaltsreinigung (einschließlich
etwaiger Regieleistungen).
Das Auftragsvolumen (einschließlich Optionen) für 5 Jahre beträgt ca. 115.000 EUR (ohne
Umsatzsteuer).
2. Allgemeine Bestimmungen
Die Vergabestelle verfährt nach der Unterschwellenvergabeordnung und den gesetzlichen
Bestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Angebote, die solche
enthalten, werden ausgeschlossen.
3. Auftraggeber
Freistaat Bayern
vertreten durch den
Direktor des Amtsgerichts Haßfurt
Hofheimer Straße 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521/9442-0
Telefax: 09521/9442-5100
E-Mail: poststelle@ag-has.bayern.de
4
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 3 von 12
4. Vergabestelle
Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle -
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
Telefax: 0951 / 833 - 1230
E-Mail: vergabestelle@olg-ba.bayern.de
5. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung gemäß 9 UVgO.
6. Lose
Eine Aufteilung in Lose gemäß 22 UVgO erfolgt nicht.
7. Objektbesichtigung
Um ein den örtlichen Verhältnissen entsprechend realistisch kalkuliertes Angebot abgeben
zu können, ist eine Objektbesichtigung zwingend erforderlich.
Für den gemeinsamen Besichtigungstermin des Objektes werden für alle Bieter zwei Termine
angeboten:
Dienstag, 17. September 2019 um 10:00 Uhr
oder
Donnerstag, 19. September 2019 um 10:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Haupteingang des Amtsgerichts Haßfurt, Hofheimer Straße 1, 97437 Haßfurt.
Um Anmeldung für den gewünschten Termin per E-Mail (vergabestelle@olg-ba.bayern.de)
wird gebeten.
5
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 4 von 12
8. Angebot
a) Unterlagen
Dem Angebot sind u.a. folgende Unterlagen zugrunde zu legen, die den Bietern neben den
Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Teil I) wie folgt zur Verfügung gestellt werden:
Leistungsbeschreibung (Teil II)
Vertragsbedingungen (Teil III)
Stundenverrechnungssatz (Teil IV)
Aufmaßverzeichnis (Teil V)
Anlage Referenzliste
Anlage Gewerbezentralregister
Anlage Datenschutzhinweise
Sämtliche zur Beurteilung des Angebotes erforderlichen Unterlagen, Erklärungen und Angaben
(siehe Ziff. 13) hat der Bieter beizufügen bzw. abzugeben. Hierbei sind ferner zu berücksichtigen:
die Angaben unter Produkte/Leistungen in der eVergabe
die Angaben unter Vertragsbedingungen/Formulare in der eVergabe
die Angaben unter Eignungskriterien in der eVergabe
die Angaben unter Leistungskriterien in der eVergabe
die Unterlagen unter Anlagen in der eVergabe
Die Angebotsunterlagen werden Eigentum des Freistaates Bayern und werden nur zur Angebotsauswertung
bzw. zur Zuschlagserteilung verwendet.
b) Abgabetermin und Einsendeadresse
Das Angebot ist
ausschließlich elektronisch
mit sämtlichen ergänzenden Unterlagen
bis spätestens 24. Oktober 2019, 10:00 Uhr, zu erstellen und abzugeben.
Sie können bis zur Angebotsabgabe die online-Bearbeitung jederzeit unterbrechen. Die Arbeitsschritte
sind im Bieter-Handbuch dargestellt. Bei Fragen zur Bedienung der Software
können Sie sich gerne an den Support der Firma Healy Hudson wenden.
Mailto: support@healy-hudson.com oder telefonisch +49 611/9 49 10 60.
6
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 5 von 12
c) Form
Sämtliche Angaben haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
Zur Einhaltung der Textform nach 38 Abs. 1 UVgO i. V. m. 126b BGB genügt im
Schritt Angebot einreichen unter Unterschrift des Angebotserstellers(in) die Angabe
eines Angebotserstellers im dafür vorgesehenen Feld und die anschließende
Bestätigung mit dem Button Unterschreiben.
Für die Angebotserstellung sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen/
Vordrucke zu verwenden bzw. die Eintragungen im System (Assistenten/eVergabe) vorzunehmen.
Falls weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen,
kann der Bieter sie mit gesondertem Anhang dem Angebot beifügen. Dieser Anhang ist in
der eVergabe hochzuladen.
Die geforderten Unterlagen/Nachweise sind dem Angebot in der eVergabe im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen. Bitte beachten
Sie, dass Dateien hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen unterliegen, auf die in
der eVergabe gesondert hingewiesen wird.
Das Angebot muss vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen sind nicht zulässig.
Falls während der Angebotsphase ein Korrekturzyklus eingeleitet worden ist, verlieren automatisch
alle bis dahin abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Das Angebot muss über den
Bieterassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie
des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
d) Preisangaben
Die Preise sind durchgängig in Euro mit zwei Nachkommastellen und die Prozentsätze mit
zwei Nachkommastellen anzugeben.
Im Zweifelsfall sind bei den
Angebotspreisen der Nettopreis für die Berechnung maßgebend und
bei den Stundenverrechnungssätzen der angegebene Prozentsatz.
e) Verspätete Abgabe
Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden
nicht berücksichtigt. Die betreffenden Bieter werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
f) Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen
Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen zu abgelieferten Angeboten sowie die Zurückziehung
eines Angebotes können bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der gleichen Weise
wie das Angebot übermittelt werden.
7
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 6 von 12
g) Entschädigung für die Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt; dies gilt auch für die (ganze
oder teilweise) Aufhebung der Ausschreibung. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster
usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über.
9. Kommunikation im Vergabeverfahren
Ansprechpartner für Fragen an die Vergabestelle sind
Name Telefonnummer
Herr Schonath + 49 951/833 - 1181
Herr Bender + 49 951/833 - 1201
Telefax: +49 951 / 833 1230
E-Mail: vergabestelle@olg-ba.bayern.de
Die Kommunikation mit der Vergabestelle hinsichtlich Bieterfragen und deren Beantwortung,
Aufklärungsersuchen sowie evtl. Nachforderungen von Erklärungen und Unterlagen, ist ausschließlich
über den Bieterassistenten unter Nachrichten zu führen.
Bei Erklärungen der Vergabestelle erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen
Sie in diesem Fall ihren Posteingang unter Nachrichten und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von
Ihnen in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind. Die
Vergabestelle wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das gilt
auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistent) andere
Kontaktdaten mitgeteilt werden.
Eventuelle Bieterfragen sind bis 14. Oktober 2019, 12:00 Uhr, zu stellen. Bei später eingereichten
Fragen kann nicht garantiert werden, dass rechtzeitig eine Antwort erteilt werden
kann.
Die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen übrigen Bietern
ebenfalls mitgeteilt.
Eine mündliche (telefonische) Kommunikation kann nur ausnahmsweise nach 7 Abs. 2
UVgO erfolgen, wenn sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge oder die Angebote
betrifft und wenn sie ausreichend und in geeigneter Weise dokumentiert wird.
10. Nebenangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zulässig.
8
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 7 von 12
11. Zuschlags- und Bindefrist
Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
29. November 2019.
Die Gültigkeit der Angebote (Bindefrist) hat sich deshalb bis zu diesem Zeitpunkt zu
erstrecken. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Von telefonischen Anfragen zwischen Abgabe des Angebots und dem Zuschlagstermin bittet
die Vergabestelle abzusehen. Sachstandsauskünfte darf die Vergabestelle vor dem Zuschlag
nicht erteilen. Soweit Rückfragen der Vergabestelle wegen der Vergleichbarkeit der
Angebote erforderlich sind, wird sich diese mit den betroffenen Anbietern in Verbindung setzen.
12. Terminplan
Für den Ablauf der Ausschreibung gilt folgender Terminplan:
17. und 19. September 2019 Ortsbesichtigung
bis 14. Oktober 2019,
12:00 Uhr
Möglichkeit für Rückfragen zu den Vergabeunterlagen
(bei später gestellten Fragen, kann keine rechtzeitige
Antwort garantiert werden).
24. Oktober 2019, 10:00 Uhr Ablauf der Angebotsfrist
bis 29. November 2019 Zuschlag auf das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot
1. Februar 2020 Voraussichtlicher Ausführungsbeginn
13. Erklärungen und Nachweise
Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige
Unternehmen vergeben werden.
Danach verlangt die Vergabestelle zum Nachweis der Eignung von den Bietern/den Bietergemeinschaften
die nachfolgend aufgeführten Unterlagen/Erklärungen/Angaben:
Die Eignungsnachweise können auch im Rahmen der Präqualifizierung ( 35 Abs. 6 UVgO)
vorgelegt werden.
Die Nachweise und Erklärungen müssen den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen und mit
der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Falls der Bieter zum Nachweis der Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit) Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
nimmt (Eignungsleihe), hat er die Unternehmen zu bezeichnen und den Umfang und Art der
Eignungsleihe darzulegen. Ferner sind die entsprechenden Nachweise wie für den Bieter
einzureichen. Ferner hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Auf-
9
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 8 von 12
tragserfüllung tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. entsprechende Verpflichtungserklärung
des Unternehmens).
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Ohne die geforderten Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt
werden.
Die erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind im Programm unter Vergabeunterlagen/
Eignungskriterien aufgeführt.
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1) Erklärung über Ausschlussgründe
2) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Falls die Firma nicht im
Handelsregister eingetragen ist, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen
3) Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß 150a Abs. 1 Nr. 4
GewO
b) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
4) Erklärung zum Umsatz, bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die
Gegenstand der Ausschreibung ist, für die letzten drei Geschäftsjahre
5) Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum
Abschluss einer solchen Versicherung (Höhe der Deckung siehe Ziff. 14 der Vertragsbedingungen
unter Haftung/Haftplichtversicherung)
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
6) Erklärung, dass an der Objektbesichtigung am 17. September 2019 oder am 19. September
2019, jeweils um 10:00 Uhr, teilgenommen worden ist.
7) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für den Auftrag ist darzustellen.
Die Darstellung soll insbesondere Angaben zu folgenden auftragsrelevanten Daten enthalten:
Wie viele Reinigungskräfte (Kopfzahl) beschäftigen Sie?
Wie werden diese geschult/eingewiesen?
Beschäftigen Sie mindestens einen Gebäudereinigungsmeister?
Wie stellen Sie bei Personalausfall (Krankheit, Urlaub, sonstige Freistellungen)
sicher, den Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen?
Welche elektrischen Geräte wollen Sie im Objekt einsetzen?
Zusicherung, dass der Mindestlohn gezahlt wird, sowie Angaben, falls Preise die
Mindestlöhne nicht abdecken oder Arbeitnehmer Arbeitsmittel stellen.
10
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 9 von 12
8) Vorlage der befüllten Referenzliste mit drei Auftraggebern, für die in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren Gebäudereinigungsarbeiten durchgeführt worden
sind. Bei Bietergemeinschaften genügt der Referenznachweis für die jeweils in der Vergangenheit
erbrachte Teilleistung des hierfür verantwortlichen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
14. Bietergemeinschaften, 32 UVgO
Angebote von Bietergemeinschaften werden zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche
Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Bietergemeinschaft - falls der Auftrag erteilt wird - erklärt ist,
in der alle Mitglieder und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet sind,
dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen
als Gesamtschuldner haften.
Die Eignung ist von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen nachzuweisen.
15. Einsatz von Unterauftragnehmern
Die Vergabe von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Unterauftragnehmer ist grundsätzlich
zulässig. Bei der Übertragung von Teilen der Leistung muss der Auftragnehmer nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten verfahren.
Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleinere
und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sämtliche den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter
treffenden Verpflichtungen auch durch den Unterauftragnehmer und dessen Mitarbeiter
erfüllt werden, soweit der Unterauftragnehmer tätig wird.
16. Bewertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (bestes Leistungs-Preis-Verhältnis) erteilt.
Hinweis:
Die Preise sind nur unter Produkte/Leistungen anzugeben.
Der Stundenverrechnungssatz ist in die MS-Excel-Tabelle Stundenverrechnungssatz
einzutragen, zu speichern und die Tabelle sodann unter Eigene Anlagen hochzuladen.
11
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 10 von 12
Der Gesamtpreis für die Bewertung wird wie folgt ermittelt:
Betrag ohne
Umsatzsteuer
(Nettopreis)
Faktor Gesamtbetrag
1. Unterhaltsreinigung
1.1
Monatspauschale für die unter Ziff. 3
der Leistungsbeschreibung aufgeführten
Tätigkeiten mit Ausnahme Ziff. 3.6
der Leistungsbeschreibung sowie die
Reinigung der Bodenflächen gemäß
Aufmaßverzeichnis (V) (ohne Räume,
die nur auf Anordnung zu reinigen sind)
Nicht ausfüllen!
12
Nicht ausfüllen!
1.2
Regiestunde für Unterhaltsreinigung
(Ziff. 3.6 der Leistungsbeschreibung)
30
Gesamtpreis
Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit werden
die geforderten Erklärungen und Nachweise herangezogen.
Die Bewertungskriterien liegen der Ermittlung des Nutzens zugrunde. Ihre Gewichtung ist
aus der nachfolgenden Nutzenanalyse zu entnehmen:
Bewertungskriterien
Gewichtungspunkte
(GP)
Maximale
Punktwerte für
Unterkriterium
Bewertungspunkte
(BP)
Leistungspunkte
(LP)
1 Qualitätsmerkmale 90 10
1.1 Objektunterlagen
(Leistungskriterien, Frage 1)
2
1.2 Vier-Farb-System
(Leistungskriterien, Frage 2)
1
1.3 Kontrollen durch Objektleiter
(Leistungskriterien, Frage 3)
3
1.4 Reklamationsmanagement
(Leistungskriterien, Frage 4)
2
1.5 Qualitätszertifikat
(Leistungskriterien, Frage 5)
2
2
Maßnahmen zum Umweltschutz
10 10
2.1
Umweltverträgliche Reinigungsmittel
(Leistungskriterien, Frage 6)
4
12
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 11 von 12
2.2
Einsatz von Konzentraten/
Dosiereinrichtungen
(Leistungskriterien, Frage 7)
2
2.3
Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
(Leistungskriterien, Frage 8)
2
2.4 Umweltschutzzertifikat
(Leistungskriterien, Frage 9)
2
Summe 100
Gesamtpreis in EUR (Nettopreis)
Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe LP : Netto-Gesamtpreis)
Die einzelnen Hauptbewertungskriterien werden nach einem Zahlensystem von 0 (= nicht
erfüllt) bis 10 (= sehr gut) bewertet. Die Punktzahl wird für jedes Hauptbewertungskriterium
aus der Summe der Unterkriterien gebildet. Für die Unterkriterien werden maximal die jeweils
angegebenen Punkte vergeben. Ist das Unterkriterium nicht erfüllt, erhält es 0 Punkte,
ist es sehr gut erfüllt, erhält es den maximalen Punktwert.
Für jedes Hauptbewertungskriterium werden sodann die Leistungspunkte (LP) ermittelt.
Hierzu werden die Bewertungspunkte (BP) mit den Gewichtungspunkten (GP) multipliziert.
Die Leistungspunkte der einzelnen Hauptbewertungskriterien werden sodann addiert.
Das Leistungs-Preis-Verhältnis errechnet sich, indem die Summe der Leistungspunkte durch
den Gesamtpreis (Nettopreis) dividiert wird. Das Angebot mit dem größten Quotienten ist das
günstigste Angebot.
17. Nicht berücksichtigte Angebote ( 46 UVgO)
Die Vergabestelle teilt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrages
den nicht berücksichtigten Bewerbern oder Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres
Angebotes und den Bietern, die ein ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben, auch die
Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen
Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung
mit. Unter den in 46 Abs. 2, 30 Abs. 2 UVgO genannten Voraussetzungen können Informationen
zurückgehalten werden.
18. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Falls innerhalb dieser Vergabeunterlagen Auslegungsprobleme durch widersprüchliche, zu
interpretierende oder fehlende Aussagen bestehen, so sind die Bieter aufgefordert, Widersprüche
und wesentliche Auslegungsfragen, die bei Bearbeitung des Angebotes erkannt
werden, unverzüglich im Portal einzureichen.
13
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 12 von 12
19. Geheimhaltung
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede
Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen ohne schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt gewordenen
vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Bei Verzicht auf
eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot den Zuschlag nicht erhält, sind
alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
20. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Anbietern
über
die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
die zu fordernden Preise
Bindungen sonstiger Entgelte
Gewinnaufschläge
Verarbeitungsspannen und andere Entgelte
Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen sowie
Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben.
Entsprechenden Handlungen des Anbieters selbst stehen Handlungen von Personen insbesondere
aus dem Kreis der Unterauftragnehmer gleich, die von ihm beauftragt oder für
ihn tätig sind.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
21. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Zentrale Vergabestelle beim Präsidenten
des Oberlandesgerichts Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, E-Mail: vergabestelle@
olg-ba.bayern.de, Telefon: 0951/833-0 (Vermittlung) verarbeitet. Nähere Informationen
entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutzhinweise.
14
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 1 von 13
Verdingungsunterlagen
Teil II
Leistungsbeschreibung
zur Öffentlichen Ausschreibung
Gebäudereinigung
für das
Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
15
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 2 von 13
II. Leistungsbeschreibung
1 Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung für folgendes Objekt:
Amtsgericht Haßfurt
Hofheimer Straße 1
97437 Haßfurt
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Reinigung (Unterhaltsreinigung).
2 Ansprechpartner
Für die Durchführung des Vertrages wird nach Zuschlag dem Auftragnehmer ein Ansprechpartner
bei dem Amtsgericht Haßfurt benannt.
3 Unterhaltsreinigung
3.1 Allgemeines zu Unterhaltsreinigung, Reinigungsturnus
Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung der Fußbodenflächen entsprechend des Bodenbelages
(soweit in den Büroräumen vereinzelt Teppiche ausliegen [z. B. unter Schreibtischen],
tritt anstelle des Bodenbelages der Teppich). Der Reinigungsturnus, die Art des Bodenbelages
und die einzelnen Reinigungsflächen ergeben sich aus dem Aufmaßverzeichnis
(Teil V).
Ist im Turnus von 2 x wöchentlich zu reinigen, muss zwischen den Reinigungstagen mindestens
ein Tag ohne Reinigung liegen.
Die weiteren durchzuführenden Arbeiten ergeben sich aus den Ziffern 3.3 bis 3.6.
16
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 3 von 13
3.2 Zeitliche Durchführung der Reinigung
Die Unterhaltsreinigung ist grundsätzlich von Montag bis Donnerstag jeweils von 16:00 Uhr
bis 20:00 Uhr und am Freitag von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchzuführen.
Die Reinigungszeiten können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit geändert werden.
Die Reinigungsarbeiten sind, mit Ausnahme der Räumlichkeiten, die nur bei Anwesenheit
von Dienstkräften gereinigt werden können, grundsätzlich so durchzuführen, dass der
Dienstbetrieb nur im unumgänglichen Maße beeinträchtigt wird.
3.3 Täglich durchzuführende Arbeiten
Hygienebehälter entleeren, Spülen, Waschbecken, Armaturen, Ablagen, Papierhandtuch-,
Seifenspender, Hygienebehälter sowie Fliesen im Spritzbereich nass reinigen und
nachtrocknen
Papierhandtuch- und Seifenspender sowie Toilettenpapier bei Bedarf nachfüllen (Material
wird vom Auftraggeber gestellt)
Urinale, WC-Becken sowie Sitzfläche und Abdeckung, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen
und WC-Bürstengriffe mit desinfizierenden Mitteln nass reinigen und nachtrocknen
Trennwände im Sanitärbereich im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen
Spiegel feucht wischen und polieren
waagrechte und senkrechte Oberflächen der Küchen/Küchenzeilen (einschließlich Kühlschrank)
feucht abwischen und nachtrocknen
Griffspuren und Verunreinigungen an den Küchenzeilen entfernen
Tische in den Küchen und im Sozialraum feucht reinigen und nachtrocknen
Mülleimer und Papierkörbe entleeren, nach Bedarf nass reinigen und nachtrocknen; den
Müll nach den örtlichen Vorgaben trennen
17
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 4 von 13
3.4 Zweimal wöchentlich durchzuführende Arbeiten
Sauberlaufzone (Fußabstreifer) am Haupteingang sowie am Mitarbeitereingang absaugen
Die Aschenbecher samt Müllkörbe im Außenbereich entleeren und säubern
Griffspuren und Verunreinigungen an den Flur- und Treppenhaustüren sowie an sämtlichen
Glastürenelementen entfernen
Dusche: geflieste Wände, insbesondere die Innenwand der Dusche samt Boden mit desinfizierenden
Mitteln reinigen, Spiegel feucht wischen und polieren, Griffspuren an den
Türen entfernen
3.5 Einmal wöchentlich durchzuführende Arbeiten
Aufzug: Griffleisten und Fahrstuhltüren entsprechend reinigen, Zwischenfugen am Boden
aussaugen, Griffspuren an den Bedienelementen entfernen, Innenwände (Spiegel
und Glas) feucht abwischen und ggfs. in geeigneter Weise nachpolieren
Sämtliches freies Mobiliar und Einrichtungen wie z.B. Schreibtische, Sideboards, Regale,
Ablageflächen, Wartebank (im Bewährungshilfe-Wartezimmer), Stühle in den Sitzungssälen
sowie Tische und Stühle in den Wartebereichen, frei zugängliche Schrankaußenflächen
und freie Regalflächen bis zu einer Höhe von ca. 1,80 m feucht reinigen und nachtrocknen.
Ein Schreibtisch ist auch dann als frei zugänglich zu betrachten, wenn sich darauf
noch Tastatur, Bildschirme, Maus, Telefon und Schreibtischunterlagen befinden.
sämtliche Handläufe in den Treppenhäusern in geeigneter Weise reinigen
Griffspuren und Verunreinigungen an den Zimmertüren und Lichtschaltern entfernen
Entfernung von Gummisohlenstrichen an Möbeln, Türen und Bodenflächen
Spinnweben in den Räumen und an angebrachten Lampen entfernen
Türen inkl. Türstöcke, Türschilder und Hinweisschilder feucht reinigen
Klingel-/Sprechanlagen feucht reinigen und nachtrocknen
Sonstige Elemente wie z.B. Zeiterfassungsterminals, Defibrillatorkästen etc. feucht
reinigen und nachtrocknen
Briefkästen/Postfächer im Eingangsbereich feucht reinigen und nachtrocknen
Elemente des Gerichtssaalmanagementsystems (inkl. Hauptbildschirm im Eingangsbereich)
sowie Hinweisschild Bitte warten am Zimmer E1 / 033 (Rechtsantragstelle) in
geeigneter Weise feucht reinigen und ggfs. nachtrocknen/-polieren.
Brüstungsbank zum Foyer/zur Eingangshalle im ersten und zweiten Obergeschoss in
geeigneter Weise reinigen
18
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 5 von 13
3.6 Nach Bedarf durchzuführende Arbeiten
Unter anderem sind folgende Regiearbeiten nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber
durchzuführen:
Bodenreinigung der im Aufmaßverzeichnis unter Auf Anordnung bezeichneten Räume
Beleuchtungskörper feucht reinigen
Kurzfristige Reinigungsleistungen
- um Gefahrenstellen zu beseitigen
- ausnahmsweise zusätzlich neben dem Turnus
Freie Möbelflächen, die wegen ihrer Höhe nicht unter Nr. 3.5 fallen
Heizkörper, Sockel-, Kabel- und Fußleisten feucht reinigen
Bilderrahmen entstauben
Stuhlpolster abbürsten und/oder durch Saugen entstauben
Rahmen von Schau- und Aushängekästen feucht abwischen
Unteren Bereich der Sauberlaufzonen (Gitterroste sind herauszunehmen) im Haupteingangsbereich
sowie am Mitarbeitereingang säubern
Gitterroste im unteren Bereich der raumtiefen Fenster säubern
19
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 6 von 13
3.7 Reinigungsverfahren und Definitionen
Das nachfolgend beschriebene Reinigungsverfahren ist nach Auffassung des Auftraggebers
geeignet, die Werterhaltung des Objektes sowie die Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen.
Sofern der Anbieter anders arbeitet bzw. neue Arbeitsmethoden anwendet, hat er dies auf
einer gesonderten Anlage ausführlich darzustellen.
Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen.
Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (z. B. Stühle)
mit Ausnahme schwer zu bewegender Gegenstände, wie Schreibtische oder Regale zu reinigen.
Nach der Reinigung sind Geräte, Maschinen, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen,
alle Einrichtungsgegenstände wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.
Die Fenster und Türen sind zu schließen, die Beleuchtung auszuschalten, sämtliche Schlüssel
an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle niederzulegen.
Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik zu beachten.
Der Boden ist jeweils mit geeigneten Reinigungsverfahren und -mitteln zu reinigen.
20
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 7 von 13
Definitionen der Leistungsarten
(Auszug aus den Muster-Ausschreibungsunterlagen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-
Handwerks)
A Begriffe der Gebäude-Innenreinigung
Grundreinigung/Intensivreinigung
Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände,
die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung
wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder
anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit
dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Einpflege/Grundpflege
Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor
mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung
erleichtern.
Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Grundreinigung voraus.
Ziel/Ergebnis
Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit
des Pflegefilmes bei der Nutzung.
Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen.
Ziel/Ergebnis
Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden.
Zwischenreinigung
Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung
möglichst weit hinauszuschieben und die Optik zu verbessern.
Bei nicht-textilen Belägen werden die durch Frequentierung abgenutzten Pflegefilme mittels
einer Scheibenmaschine und einem geeigneten Pad trocken angeschliffen. Anschließend
wird der Pflegefilm durch ein geeignetes Pflegeprodukt ergänzt und mittels geeigneter Maschine
und Pad dem übrigen Pflegefilm egalisiert. Eine Zwischenreinigung von Textilbelägen
kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Belag aufgrund der Belagskonstruktion oder
Verlegeart durch eine Nassreinigung (Sprühextraktion, Shampoonierung) nicht grundgereinigt
werden kann.
21
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 8 von 13
Ziel/Ergebnis
Die Oberfläche soll in ihrer Optik verbessert werden. Stark frequentierte Bereiche sollen in
ihrem Gesamterscheinungsbild der übrigen Fläche angeglichen sein.
Teilflächenreinigung
Die Teilflächenreinigung beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker Frequentierung
in der Optik stark negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die Grundreinigung
hinauszuzögern.
Ziel/Ergebnis
Vgl. Zwischenreinigung.
B Ausführung von Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung
Kehren
Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem)
Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen
(Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen,
etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.
Kehrsaugen
Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und
gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).
Polieren
Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen
oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten
Fußbodenbelägen.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik
des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung.
Cleanern (Spraymethode)
Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an
einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken
sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten
Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.
22
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 9 von 13
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren.
Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die
Optik (Glanz) ist einheitlich.
Feuchtwischen
Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien
zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in
geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel
etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende
Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf
der Oberfläche vorhanden sein.
Nasswischen
Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen
(Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung
von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden;
unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Das klassische Nasswischverfahren stellt die Zweistufen-Methode dar. Beim ersten Arbeitsgang
wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten
etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene
Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die
überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Das Verfahren
kann ebenfalls angewendet werden mit Wendebezügen, bei denen in zwei Arbeitsgängen
unter Wenden des Wischbezuges das zweistufige Nasswischverfahren ohne Bezugwechsel
durchgeführt wird.
Beim einstufigen Verfahren wird der Belag in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark
entwässerten Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch)
gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen.
Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel
zugegeben werden.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken,
Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche
können auf den Oberflächen noch vorhanden sein.
Arten des Nasswischens bei Bodenbelägen sind
Einstufen-Methode, oft auch als Halbnass-Methode bezeichnet,
Zweistufen-Methode
Punktuelles Nasswischen,
Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem.
23
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 10 von 13
Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von
Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung
vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln
sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden.
Punktuelles Nasswischen
Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Gesamtfläche nass gewischt.
Ziel/Ergebnis
Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis - bezogen auf
die Gesamtfläche - eingeschränkt.
Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem
Bei dieser Reinigungsmethode wird in der ersten Reinigungsstufe die Gebrauchslösung mit
einem Sprühgerät abschnittsweise auf die Bodenfläche gesprüht; anschließend wird die benetzte
Bodenfläche in der zweiten Arbeitsstufe mit einem Breitwischgerät nassgewischt.
Nassscheuern
Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads
zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen.
Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein.
Saugen
Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels
Staubsauger.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen
bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen
(z.B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden
sein.
Bürstsaugen
Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder
mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine.
Ziel/Ergebnis
Oberflächen sollen frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und
Flaum; in den Teppichflor eingedrungene Substanzen (z.B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee
etc.) können noch auf der Oberfläche sichtbar sein.
24
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 11 von 13
Shampoonierung
Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung;
anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum).
Ziel/Ergebnis
Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen
- soweit nach dem Stand der Technik durchführbar- ebenso von aufliegendem Staub
und Flaum.
Fleckentfernung, z.B. bei Sonderreinigung
Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen lassen.
Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten.
Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch
Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen).
Ziel/Ergebnis
Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.
Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung
Beseitigung von maximal 3 Flecken von einer Größe < 1 dm pro 100 m bezogen auf den
Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages.
Ziel/Ergebnis
Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.
C Ausführung der Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken
und Wänden
Inhalt entleeren und entsorgen
Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend
fachgerecht entsorgt.
Ziel/Ergebnis
Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).
Inhalt Wiederverwertung zuführen
Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt
(z.B. Alu, Glas, Papier, etc.)
Ziel/Ergebnis
Abfall wird fachmännisch getrennt (z.B. Papier, Glas, Alu).
25
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 12 von 13
Bestücken
Ein Gegenstand (z.B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien
(z.B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen.
Ziel/Ergebnis
Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial
befüllt sein.
Entstauben/Spinnweben
Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien
von Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Spinnenbesen
entfernt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand / Die Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein.
Feucht reinigen
Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen,
stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.
Nass reinigen
Haftende Verschmutzungen (z.B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden
manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien
vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren
und Staub.
Nass reinigen und nachtrocknen
Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten
Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten
Reinigungsutensilien (z.B. Leder) aufgenommen.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren,
Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.
Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen
Griffspuren, Spritzer oder hartnäckige Flecken werden punktuell und gezielt durch Feuchtoder
Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand entfernt.
26
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 13 von 13
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf
die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein.
Polieren
Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik
des Gegenstandes zu verbessern.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine
Wischspuren vorhanden sein.
Pflegend behandeln
Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln behandelt.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in eingepflegtem Zustand befinden.
Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.
Desinfizierend reinigen
Der Gegenstand wird mit geeigneten Desinfektionsreinigern gleichzeitig durch Nassreinigung
oder Nassscheuern gereinigt und desinfiziert.
Ziel/Ergebnis
Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren,
Staub und Schlieren sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden
27
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 1 von 11
Verdingungsunterlagen
Teil III
Vertragsbedingungen
zur Öffentlichen Ausschreibung
Gebäudereinigung
für das
Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
28
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 2 von 11
III. Vertragsbedingungen
1. Vertragsrecht und Vertragsbestandteile
Dem Vertrag wird ausschließlich deutsches Recht zugrunde gelegt.
Sofern im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen
getroffen werden, sind im Falle eines Zuschlages die folgenden Bedingungen und
Unterlagen Bestandteil des Vertrages:
a) die Leistungsbeschreibung (II)
b) die Vertragsbedingungen (III)
c) die Angaben unter Produkte/Leistungen in der eVergabe
d) die Angaben unter Vertragsbedingungen/Formulare in der eVergabe
e) die Angaben unter Eignungskriterien in der eVergabe
f) die Angaben unter Leistungskriterien in der eVergabe
g) die Unterlagen unter Anlagen in der eVergabe (ausgefüllte MS-Excel-Tabelle zum
Stundenverrechnungssatz (IV), Aufmaßverzeichnis (V), ausgefüllte Referenzliste, ausgefüllte
Anlage Gewerbezentralregister, Anlage Datenschutzhinweise)
h) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
2. Aufmaßverzeichnis
Die zu reinigenden Flächen wurden vom Auftraggeber ermittelt. Dem Auftragnehmer steht es
frei, das Aufmaß nachzuprüfen. Einwendungen können jedoch nur bis 31. März 2020 beim
Auftraggeber schriftlich geltend gemacht werden.
3. Ausführung der Leistung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachund
fristgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich so durchzuführen, dass sie den Dienstbetrieb
nicht stören.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer den im Rahmen
des Vertragsverhältnisses eingesetzten Arbeitnehmern mindestens den jeweils geltenden
Mindestlohn zu zahlen.
Ferner hat er sämtliche Leistungen den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger
(autonome Rechtsnormen), den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechend auszuführen.
Ist ein Gebäude geschlossen, stehen vom Auftraggeber keine Ersthelfer zur Verfügung.
In diesen Fällen hat der Auftragnehmer selbst die notwendige Anzahl von Ersthelfern
zu stellen.
Die vereinbarten Ausführungsfristen sind verbindlich. Leistungsverzögerungen sind dem Auftraggeber
unverzüglich anzuzeigen. Im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber ohne Nach-
29
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 3 von 11
fristsetzung berechtigt, Schadenersatz wegen verspäteter Leistung oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Objektleiter
Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Objektleiter/eine verantwortliche Objektleiterin
mit Namen und Qualifikation, der Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin für den Auftraggeber
ist, die Arbeiten vor Ort koordiniert und die Kontrolle der vorgenommen Arbeiten
übernimmt.
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen und die Zuverlässigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte
sind durch den Objektleiter/die Objektleiterin des Auftragnehmers zu überprüfen.
5. Reinigungspersonal
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei zuverlässiges
Personal einzusetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mindestens drei Arbeitstage vor dem Einsatz neuer
Reinigungskräfte (auch Vertretungskräfte) in dem Objekt, die Personalien dieser Kräfte
schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Die Personalliste muss folgende Angaben enthalten:
Name
Vorname
Adresse
Geburtsdatum
Sozialversicherungsnummer.
Ferner legt der Auftragnehmer für das eingesetzte Personal drei Tage vor der Aufnahme der
Reinigungstätigkeit ein aktuelles Führungszeugnis nach 30 des Bundeszentralregistergesetzes
(BZRG) vor. Das Ausstelldatum des Führungszeugnisses darf maximal vier Monate
zurückliegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern oder Überprüfungen vorzunehmen.
Der Auftragnehmer ist deshalb verpflichtet, ausschließlich Personal einzusetzen,
das bereit ist, bei der Erteilung eines erweiterten Führungszeugnissees ( 31 BZRG) oder
bei einer Überprüfung durch die Polizei mitzuwirken und die erforderlichen schriftlichen Erklärungen
abzugeben. Der Auftraggeber kann eine weitere Überprüfung nach Ablauf von
jeweils einem Jahr sowie aus besonderem Anlass vornehmen.
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einzelne Bedienstete des Auftragnehmers in begründeten
Fällen abzulehnen.
Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal
überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen
Arbeitskräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse und die sonstigen Melde-
und Nachweispflichten erfüllt sind. Das Personal muss in der Lage sein, deutschsprachige
Anweisungen in Wort und Schrift zu verstehen.
Das Reinigungspersonal ist vom Auftragnehmer auf seine Kosten mit einem Ausweis auszustatten,
der es als Reinigungskräfte des Auftragnehmers ausweist. Diese Ausweise müssen
30
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 4 von 11
den Firmennamen, die Anschrift des Auftragnehmers und den Namen der Reinigungskraft
enthalten. Sie gelten nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Die Ausweise sind auf
Verlangen beim Betreten des Gebäudes vorzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat seinem Reinigungspersonal zu untersagen, Einblicke in Schriftstücke,
Akten, Hefte usw. zu nehmen. Außerdem hat er sein Reinigungspersonal zu Verschwiegenheit
über dienstliche Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in
den Dienstgebäuden bekannt werden, zu verpflichten. Das Reinigungspersonal hat nach
einer mündlichen Belehrung durch den Direktor des Amtsgerichts Haßfurt bzw. eine von ihm
beauftragte Person eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Personal, das nicht ordnungsgemäß angezeigt, für das kein entsprechendes Führungszeugnis
vorgelegt worden ist, oder keine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, darf nicht im zu
reinigenden Objekt eingesetzt werden.
Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Reinigungsarbeiten betraut
hat, dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden.
6. Material und Geräte
Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen,
Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel.
Hiervon ausgenommen stellt der Auftraggeber zur Verfügung:
das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom und die Toilettenartikel
geeignete Bereiche zur Kleiderablage und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen,
Geräten und dergleichen.
Eine Aufstellung einer Waschmaschine in den Räumen des Auftraggebers ist nicht möglich.
Der Auftragnehmer versichert, dass die von ihm gestellten und verwendeten Arbeitsmittel
geeignet sind, Pflege und Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten und die
Maschinen den anerkannten Regeln der Sicherheit und Technik entsprechen. Die eingesetzten
Reinigungsmittel und -verfahren müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
den ökologischen Bestimmungen genügen.
7. Auftragserfüllung
Die fach- und fristgerechte Durchführung der Leistung bei der Unterhaltsreinigung ist monatlich
durch eine vom Auftraggeber bestimmte Person schriftlich zu bestätigen lassen. Am Ende
eines Monats ist eine vorab von beiden Seiten abgestimmte Fertigstellungsmeldung vom
Auftragnehmer vorzulegen und vom Auftraggeber oder durch eine von ihm beauftragte Person
zu unterschreiben. Die Leistungen gelten dann als vertragsgemäß erfüllt und abgenommen,
wenn der Auftraggeber keine Einwände gegenüber dem zuständigen Objektleiter/der
zuständigen Objektleiterin erhebt.
Die täglichen Reinigungsleistungen sind aufzuzeichnen und dem Auftraggeber oder einer
von ihm beauftragten Person nach Ablauf eines Monats vorzulegen.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift
des 281 Abs. 2 BGB dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
zu setzen.
31
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 5 von 11
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Sonderreinigung) erfolgt die Abnahme ggf. auch abschnittsweise
spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den
Auftragnehmer. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt
das Werk als nicht abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet,
so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch
nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen.
8. Zugangsregelung
Alle notwendigen Schlüssel werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Schlüssel
sind vor dem Zugriff Unbefugter sicher aufzubewahren und dürfen nur im Rahmen der
Reinigungsarbeiten benutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.
Jede Reinigungskraft hat ihre Anwesenheit im Zeiterfassungssystem des Amtsgerichts Haßfurt
zu dokumentieren.
9. Unterauftragnehmer
Sollen Teile der Leistung an Unterauftragnehmer vergeben werden, so hat der Auftragnehmer
zu beachten:
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) ist nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu verfahren.
Dem Unterauftragnehmer ist auf Verlangen der Auftraggeber zu benennen.
Dem Unterauftragnehmer sind insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen
(insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen), als zwischen
ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Der Unterauftragnehmer unterliegt den Regelungen wie der Hauptunternehmer, insbesondere
der Haftung nach dem Arbeitnehmergesetz.
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleinere und mittlere
Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist dem Auftraggeber 14 Tage vorher schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sämtliche den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter
treffenden Verpflichtungen auch durch den Unterauftragnehmer und dessen Mitarbeiter
erfüllt werden.
10. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie gelten für alle Leistungen, Löhne und Gehälter
samt Zulagen aller Art sowie für Lohnnebenkosten (Fahrtkosten, Wegegelder, Unterkunftskosten
usw.) und Gerätekosten, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders erwähnt.
Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend der Leistungsbeschreibung auszuweisen.
32
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 6 von 11
Die Flächen- und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten rechtsverbindlich.
11. Preisänderungsvereinbarung
11.1 Änderung der Flächen
Die zu reinigenden Flächen für die Unterhaltsreinigung können sich während der Vertragslaufzeit
ändern.
Dies gilt beispielsweise, wenn sich bei Baumaßnahmen die Flächen vorübergehend oder
dauerhaft ändern.
Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsflächen und der Reinigungshäufigkeit
sind dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die Preise sind auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses
und des Gesamtpreisblattes den Änderungen anzupassen.
Unterhaltsreinigung
Bei der Anpassung wird (unabhängig von den tatsächlichen) von durchschnittlich 21 Arbeitstagen
je Monat ausgegangen.
Die monatlich zu reinigende Fläche (Unterhaltsreinigung) berechnet sich danach wie folgt:
Reinigungshäufigkeit Reinigungsfläche
in m
Faktor monatlich zu
reinigende
Fläche in m
täglich 181,86 21,00 3.819,06
2 x wöchentlich 1.747,20 8,40 14.676,48
Summe 1.929,06
18.495,54
Reinigung auf Anordnung 642,95
Summe gesamt 2.572,01
Wird an einem Tag eine Fläche nicht gereinigt, wird die Fläche wie folgt berücksichtigt:
Die Fläche wird mit dem obigen Faktor multipliziert und danach das Produkt durch 21 geteilt.
Sodann wird die monatliche Pauschale (siehe Produkte/Leistungen Monatspauschale)
durch die Gesamtfläche geteilt und mit dem Ergebnis für die Teilfläche multipliziert. Dieser
Betrag wird von der monatlichen Pauschale abgezogen.
Erhöht sich die Fläche, ist die Monatspauschale wie oben anzupassen. Der Betrag wird jedoch
nicht abgezogen, sondern hinzugerechnet.
33
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 7 von 11
11.2 Änderung der tariflichen Löhne
Nach den Tarifverhandlungen zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-
Handwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vom 10. November
2017 betragen ab 1. Januar 2020 die Löhne in der Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung)
pro Stunde 10,80 EUR. Da die Leistungspflicht nach erfolgter Zuschlagserteilung am
1. Februar 2020 beginnt, ist im Angebot der ab 1. Januar 2020 geltende Stundensatz in
Höhe von 10,80 EUR zugrunde zu legen.
Bei Änderung des derzeit geltenden Tarifvertrages bezüglich der Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung)
kann der Auftragnehmer bzw. der Auftraggeber verlangen, dass 95 % der jeweiligen
Pauschale bzw. Regiestunde für die Unterhaltsreinigung entsprechend der prozentualen
Steigerung/Senkung angepasst wird.
Die Anpassung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen
bzw. gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Eine Berechnung für zurückliegende, bereits
abgerechnete Zeiträume, ist ausgeschlossen.
11.3 Änderung der Umsatzsteuer
Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes sind die Preise entsprechend anzupassen.
12. Rechnung
Der Auftragnehmer stellt für die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen eine entsprechend
der Preiszusammenstellung aufgeschlüsselte Rechnung aus und sendet sie dem Auftraggeber
in zweifacher Fertigung zu.
Soweit keine Einwendungen gegen die Rechnung bestehen, erfolgt die Zahlung innerhalb
von 30 Tagen.
Bietergemeinschaften haben eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut
anzugeben, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für
alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
13. Vermeidung von Korruption
Der Bieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption
zu ergreifen. Er wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags
befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder einem Dritten keine Leistung materieller
oder immaterieller Art, die den öffentlichen Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besser
stellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder
gewähren.
14. Haftung/Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für alle von ihm oder durch seine Mitarbeiter
oder durch seine Unterauftragnehmer zu verantwortenden Personen-, Sach-, und Schlüssel-
34
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 8 von 11
verlustschäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen. Soweit Dritte Schaden erleiden
und den Auftraggeber in Anspruch nehmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den
Auftraggeber unverzüglich freizustellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Für Personen-
und Sachschäden jeder Art, die dem Auftragnehmer und dessen Personal in Zusammenhang
mit der Reinigungstätigkeit entstehen, übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
Sollten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, ist der Auftragnehmer zur Freistellung
verpflichtet.
Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich Diensträume für die Aufbewahrung
der Reinigungsgeräte, der Reinigungsmittel und für die Kleiderablage überlässt, haftet
der Auftraggeber nicht für das in diesen Räumen aufbewahrte Eigentum des Auftragnehmers
und dessen Personals. Er haftet ferner nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom
Auftragnehmer eingesetzten Geräte und Reinigungsmittel. Der Haftungsausschluss des Auftraggebers
gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine
Haftpflichtversicherung für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Allmählichkeitsschäden,
Bearbeitungsschäden, Vermögensschäden und Schlüsselverlustschäden abzuschließen.
Die Deckungssummen müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer die Versicherung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Personenschäden 3.000.000 EURO
Sach- und Umweltschäden 3.000.000 EURO
Allmählichkeitsschäden 3.000.000 EURO
Bearbeitungsschäden 3.000.000 EURO
Vermögensschäden 500.000 EURO
Schlüsselverlustschäden 125.000 EURO
35
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 9 von 11
15. Minderung
a) Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer
eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung
nicht fristgerecht bzw. nicht erfüllungsgemäß erbracht, so ist der Auftraggeber berechtigt,
eine Minderung der Vergütung vorzunehmen.
Die Minderung wird in der Regel nach dem Verhältnis der Raumflächen berechnet, die im
Vergleich zur monatlich zu reinigenden Fläche nicht leistungs-, fach- und fristgerecht gereinigt
worden sind.
Werden die durchzuführenden Arbeiten (Ziff. 3.3 bis 3.6 der Leistungsbeschreibung) nicht
ordnungsgemäß erledigt, wird die jeweilige Raumfläche angesetzt, in dem sich der zu reinigende
Gegenstand befindet.
b) Die Angaben zu den Fragen 1 bis 9 unter Leistungskriterien in der eVergabe sind
Inhalt des Vertrages. Werden die dort gemachten Zusagen nicht oder nur teilweise erfüllt,
ist der Auftraggeber daneben berechtigt, die Monatspauschale bei der Unterhaltsreinigung
pauschal bis zu 10 % zu kürzen. Eine solche Minderung ist auf die Minderung nach Buchstabe
a) anzurechnen.
Das gleiche gilt, wenn Personal eingesetzt wird, das nicht ordnungsgemäß angezeigt, für
das kein entsprechendes Führungszeugnis vorgelegt worden ist, oder keine Verpflichtungserklärung
abgegeben hat.
c) Die Regelungen für die Kündigung nach Nr. 21 der Vertragsbedingungen bleiben im Falle
einer Minderung nach a) oder b) unberührt.
16. Anzeige von Mängeln und Schäden
Mängel und Schäden in den Räumen und an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich
vom Auftragnehmer dem Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten Person mitzuteilen.
17. Umweltschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Leistungen und auch Zulieferungen oder Nebenleistungen
Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche
Erzeugnisse und Verfahren bevorzugt einzusetzen.
18. Fundsachen
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden
Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber
oder einer von ihm bestimmten Stelle abzugeben.
19. Sonderreinigungen / Regiearbeiten
Für Regiearbeiten ist in jedem Fall die schriftliche Anordnung oder Genehmigung des Auftraggebers
erforderlich.
36
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 10 von 11
Die Stundenlohnnachweise sind täglich durch den Auftraggeber oder eine sonst beauftragte
Person bestätigen zu lassen. Eine Durchschrift ist dem Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten
Person zu überlassen.
Die Stundenlohnnachweise müssen die Namen (Familienname, Vorname), die geleisteten
Stunden, den Tag, an dem sie geleistet wurden, die Reinigungsleistung und das Objekt enthalten.
Regiearbeiten werden nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
20. Vertragsdauer
Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlages zustande. Die Leistungspflicht beginnt
am 1. Februar 2020 und endet mit Ablauf des 31. Januar 2022. Der Vertrag verlängert sich
jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31. Januar 2025, wenn keine Kündigung (Ziff. 21 Abs.
1 der Vertragsbedingungen) erfolgt.
21. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum
31. Januar gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung kann frühestens zum
31. Januar 2022 erfolgen.
Der Auftraggeber hat ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
sich Tatsachen ergeben, dass zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bzw. während der
Vertragslaufzeit wesentliche Ausschreibungs- und Leistungsbedingungen nicht erfüllt waren
bzw. werden und dies nach den Ausschreibungsbestimmungen zu einem Angebotsausschluss
geführt hätte
gegen die Pflichten gemäß Ziffer 5 (Reinigungspersonal), 9 (Unterauftragnehmer) sowie
Ziffer 14 (Haftpflichtversicherung) verstoßen wird
der Auftragnehmer die übernommene Leistung nicht zu dem festgelegten Zeitpunkt beginnt
der Auftragnehmer die übernommene Leistung nicht in der dem Vertrag entsprechenden
Zeit, Art und Weise erbringt und trotz schriftlicher Mahnung weiterhin unzureichend ausführt
das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet oder die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird
eine erhebliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftragnehmers
gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses eintritt, so dass der Auftragnehmer seinen
Pflichten aus dem Vertrag nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen kann.
Dem Auftragnehmer steht ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem
Grund dann zu, wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung (vgl. Ziff. 12) länger
als drei Monate im Verzug ist.
37
Der Präsident des Ausschreibung
Oberlandesgerichts Bamberg
- Vergabestelle - Gebäudereinigung für das
Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg Amtsgericht Haßfurt
Gz. OLG BA 5371E II/90 909/2019
_________________________________________________________________________________
Seite 11 von 11
Der Auftragnehmer kann ferner mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen,
wenn sich die zu reinigenden Flächen im Jahresdurchschnitt um 20 % verringern.
Eine Kündigung hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen. Die Zusendung
einer Kündigung des Auftraggebers an die zuletzt vom Auftragnehmer mitgeteilte Anschrift
genügt.
Sollte der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft sein, erfolgt die Kündigung des Auftraggebers
gegenüber dem Generalbevollmächtigten, der mit Angebotsabgabe bestimmt wurde.
Die Rechte des Auftraggebers auf Schadenersatz bleiben bei einer außerordentlichen fristlosen
Kündigung unberührt. Soweit der Auftragnehmer den Grund zur außerordentlichen fristlosen
Kündigung schuldhaft herbeigeführt hat, ist als Schadensersatz insbesondere auch
jeder Mehraufwand des Auftraggebers zu ersetzen, der diesem durch die Beauftragung eines
Dritten mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen entsteht.
22. Abtretung
Die Abtretung oder die rechtsgeschäftliche Verpfändung der dem Auftragnehmer aus der
Auftragserteilung gegenüber dem Auftraggeber zustehenden Forderungen sind nur mit
schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers statthaft.
23. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten
sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich gültige Regelung zu ersetzen,
durch die der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung soweit wie möglich erreicht
wird und die von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.
Sollte in diesem Vertrag ein regelungsbedürftiger Punkt versehentlich nicht geregelt worden
sein, so verpflichten sich die Vertragsparteien, die so entstandene Lücke im Sinne und Geiste
dieses Vertrages durch eine ergänzende Vereinbarung zu schließen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Haßfurt.
38
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
30.08.2019
Verfahren: 2019USC000006 - Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Unterhaltsreinigung (Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung) EUR .........................
1.1 Unterhaltsreinigung - Monatspauschale USt. [%]
19%
Menge
12,00
Einheit
Monate
Monatspauschale für die unter Ziff. 3) der Leistungsbeschreibung (II) aufgeführten
Tätigkeiten mit Ausnahme Ziff. 3.6) der Leistungsbeschreibung sowie die Reinigung der
Bodenflächen gemäß Aufmaßverzeichnis (V) (ohne Räume, die nur auf Anordnung zu
reinigen sind).
Die Zusammensetzung der monatlich zu reinigenden Fläche ist unter anderem unter
Ziffer 11.) der Vertragsbedingungen (III) aufgeführt.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Unterhaltsreinigung - Regiestunde USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Regiestunde für die Unterhaltsreinigung
(Ziffer 3.6 der Leistungsbeschreibung)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
39
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
40
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
30.08.2019
Verfahren: 2019USC000006 - Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
41
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
30.08.2019
Verfahren: 2019USC000006 - Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Allgemeine Informationen
1.1 Unternehmensdaten [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie bitte Namen, Sitz, Rechtsform, vertretungsberechtigte Organe, Anschrift, Geschäftszeiten sowie Telefonnummer,
Telefaxnummer und E-Mai-Adresse Ihres Unternehmens an.
1.2 Objektleiter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte benennen Sie den zuständigen Objektleiter mit Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Telefaxnummer
(vgl. Ziffer 4 der Vertragsbedingungen)
1.3 Allgemeine Hinweise [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Eine wissentlich falsche Angabe bei den Erklärungen und sonstigen Angaben kann den Ausschluss von diesem und weiteren
Vergabeverfahren zur Folge haben.
Kenntnis genommen:
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
2.1 Erklärung über Ausschlussgründe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich / Wir erkläre / erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem / unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den
folgenden
Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über
Ordnungswi-rigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
7. 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den 232, 232a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der obigen Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich / Wir erkläre / erklären, dass
1) mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist und kein Verstoß durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt
wurde,
Kriterienkatalog - 1/7
42
2) mein / unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
3) mein / unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse
abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,
4) mein / unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
5) mein / unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
6) für mein / unser Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte,
7) für mein / unser Unternehmen keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war,
8) mein / unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
9) mein / unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen
und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
10) mein / unser Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte,
c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
11) mein / unser Unternehmen nicht nach 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
12) mein / unser Unternehmen nicht nach 98c des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist und
nicht
nach den 10, 10a oder 11 i. V. m. 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
13) mein / unser Unternehmen nicht nach 19, 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt worden ist.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung
von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Ich / Wir erkläre / erklären, dass mein / unser Unternehmen im Falle einer Selbstreinigung im Sinne von 125 GWB die Nachweise
darüber dem Angebot beilegt.
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer eine
gleichartige Erklärung abgeben.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen / unseren
Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Die oben genannten Ausführungen/Erklärungen sind zutreffend. (0)
[ ] Die oben genannten Ausführungen/Erklärungen sind zutreffend nach Maßgabe der von mir (Bieter) beigefügten Anlage. (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Berufs- oder Handelsregisterauszug [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte laden Sie den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister unter "Eigene Anlagen" hoch.
Falls Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, laden Sie bitte die Gewerbeanmeldung unter "Eigene Anlagen"
hoch.
Erläuterungen sind im Textfeld einzutragen.
2.3 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte die Erklärung zum Gewerbezentralregister (siehe "Anlagen") ausfüllen und unter "Eigene Anlagen" hochladen.
Erläuterungen sind im Textfeld einzutragen.
3 Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Kriterienkatalog - 2/7
43
3.1 Umsatz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wie hoch war der Gesamtumsatz in Euro des Unternehmens in den letzten drei - soweit vorhanden - Jahren (2018, 2017 und 2016)?
3.2 Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich erkläre / Wir erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe (Ziffer 14 der
Vertragsbedingungen)
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] abgeschlossen ist und diese auch für den Zeitraum der Vertragslaufzeit Gültigkeit besitzt. (0)
[ ] nicht existiert, jedoch bis spätestens zum Termin des Leistungsbeginns abgeschlossen wird. (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
4.1 Erklärung zur Objektbesichtigung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Das Objekt
Amtsgericht Haßfurt
Hofheimer Straße 1
97437 Haßfurt
wurde
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] am 17. September 2019 durch einen Unternehmensvertreter/-in besichtigt. (0)
[ ] am 19. September 2019 durch einen Unternehmensvertreter/-in besichtigt. (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.2 Anzahl Reinigungskräfte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wie viele Reinigungskräfte (Kopfzahl) beschäftigen Sie?
4.3 Schulung der Reinigungskräfte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wie werden die Reinigungskräfte geschult/eingewiesen?
4.4 Gebäudereinigermeister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Beschäftigen Sie mindestens einen Gebäudereinigermeister?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.5 Maßnahmen bei Personalausfall [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wie stellen Sie bei Personalausfall (Krankheit, Urlaub, sonstige Freistellungen) sicher, den Auftrag ordnungsgemäß
durchzuführen?
4.6 Elektrische Geräte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Welche elektrischen Geräte wollen Sie im Objekt einsetzen?
4.7 Mindestlohn [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Sie sind verpflichtet, mindestens den jeweiligen Mindestlohn zu zahlen. Wird dies zugesichert?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Kriterienkatalog - 3/7
44
Nur eine Antwort wählbar
4.8 Preisdeckung der Mindestlöhne [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Liegen Gründe dafür vor, dass die von Ihnen angegebenen Preise die Mindestlöhne nicht abdecken?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Die Preise decken die Mindestlöhne ab. (0)
[ ] Die Preise decken die Mindestlöhne nicht ab. Die Gründe habe ich dargestellt und unter "Eigene Anlagen" hochgeladen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.9 Stellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Müssen ihre Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer bei den von Ihnen eingesetzten Firmen Arbeitsmittel (z.B. Fahrzeuge, Dienstkleidung,
Reinigungsmaterial) selbst stellen? Falls ja, in welchem Umfang wird dies entschädigt?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Nein (0)
[ ] Ja - Den Umfang der Entschädigung habe ich dargestellt und unter "Eigene Anlagen" hochgeladen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.10 Referenzen
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte benennen Sie drei Auftraggeber, für die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Gebäudereinigungsarbeiten
durchgeführt worden sind. Bei Bietergemeinschaften genügt der Referenznachweis für die jeweils in der Vergangenheit erbrachte
Teilleistung des hierfür verantwortlichen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Füllen Sie hierzu bitte die Referenzliste (siehe "Anlagen") aus und laden diese unter "Eigene Anlagen" hoch.
Erläuterungen sind im Textfeld einzutragen.
Kriterienkatalog - 4/7
45
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
30.08.2019
Verfahren: 2019USC000006 - Gebäudereinigung für das Amtsgericht Haßfurt
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Leistungskriterien Unterhaltsreinigung OLG Bamberg
Gewichtung: 100,00%
1.1 Objektunterlagen [Mussangabe]
Gewichtung: 18,00%
Maximalpunktzahl: 2
K.O.-Kriterium: Nein
Es wird erwartet, dass ein Ordner im Objekt vorhanden ist, der vom Auftraggeber eingesehen werden kann und mindestens folgende
Unterlagen enthält:
- Revierplan mit Angaben an welchen Tagen welcher Raum
gereinigt wird
- Daten- und Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten
elektrischen Maschinen
- Daten- und Sicherheitsblätter der eingesetzten
Reinigungsmittel
Stellen Sie die jeweils aktuellen Unterlagen in einem Ordner zur Verfügung?
Falls ja: Wie oft werden diese gegebenenfalls aktualisiert?
Kann der Revierplan mit den Angaben, an welchen Tagen welcher Raum gereinigt wird, zusätzlich als MS-Excel-Tabelle zur
Verfügung
gestellt werden?
1.2 Vier-Farb-System [Mussangabe]
Gewichtung: 9,00%
Maximalpunktzahl: 1
K.O.-Kriterium: Nein
Wird zugesichert, dass mit einem Vier-Farb-System gearbeitet wird? Reinigungstücher, Schwämme und Eimer sind für
unterschiedliche
Bereiche farblich gekennzeichnet.
Rot: WC-Becken, Urinale, Fliesen im direkt angrenzenden Bereich
(Spritzbereich).
Gelb: Restlicher Sanitärbereich bzw. sanitäre Einrichtungen
(Waschbecken, Armaturen, Ablagen, Fliesenwände, Trennwände, Türen
etc.)
Blau: Übrige Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände (Schreibtische,
Schränke, Regale, Türen, Heizkörper, Fensterbänke, Stühle etc.)
Grün: Küchenzeilen, Tische im Sozialraum etc.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (1)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Kontrollen durch Objektleiter [Mussangabe]
Gewichtung: 27,00%
Maximalpunktzahl: 3
K.O.-Kriterium: Nein
Es wird erwartet, dass vom Objektleiter vor Ort Kontrollen durchgeführt werden.
a) Wieviel Zeit (Angabe in Minuten) wird pro Kontrolle
regelmäßig durch den Objektleiter vor Ort
aufgewendet und zugesichert?
b) Wie oft werden die Kontrollen durch den Objektleiter
durchgeführt?
c) Werden neben den Kontrollen durch den Objektleiter
weitere Kontrollen durchgeführt?
d) Wie werden die Kontrollen dokumentiert und sind diese
vom Auftraggeber einsehbar?
e) Werden dem Auftraggeber eine monatliche
Auswertung der Kontrollergebnisse zur Verfügung
gestellt?
Kriterienkatalog - 5/7
46
1.4 Reklamationsmanagement [Mussangabe]
Gewichtung: 18,00%
Maximalpunktzahl: 2
K.O.-Kriterium: Nein
a) Wie können Reklamationen vom Auftraggeber
vorgetragen werden?
b) Wird bei unzureichender Reinigungsleistung diese
spätestens am nächsten Tag korrekt nachgeholt?
c) Wird die nachgeholte Reinigungsleistung von
einem Vorarbeiter oder Objektleiter kontrolliert, ob
diese ordnungsgemäß erbracht ist?
d) Wird die Reklamation und deren Bearbeitung von
Ihnen dokumentiert und wie steht diese Dokumentation
dem Auftraggeber zur Verfügung?
e) Wird dem Auftraggeber eine Auswertung
aller Reklamationen zur Verfügung gestellt?
1.5 Qualitätszertifikat [Mussangabe]
Gewichtung: 18,00%
Maximalpunktzahl: 2
K.O.-Kriterium: Nein
Verfügen Sie über ein Zertifikat hinsichtlich der Qualität (z.B. DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar)?
Falls ja: Bitte als Anlage beifügen
1.6 Uweltverträgliche Reinigungsmittel [Mussangabe]
Gewichtung: 4,00%
Maximalpunktzahl: 4
K.O.-Kriterium: Nein
Es wird erwartet, dass möglichst umweltverträgliche Reinigungsmittel verwendet werden, die mit einem Umweltsiegel
ausgezeichnet
sind.
a) Welche Reinigungsmittel würden Sie für den Auftrag
verwenden?
b) Sind diese mit einem Umweltsiegel versehen?
Wenn ja: Welche?
1.7 Einsatz von Konzentraten/Dosiereinrichtungen [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00%
Maximalpunktzahl: 2
K.O.-Kriterium: Nein
Um Verpackungsmaterial zu vermeiden, wäre es wünschenswert, wenn Konzentrate eingesetzt werden. Ist dies der Fall?
Werden Dosiereinrichtungen verwendet und in welcher Form stehen den Reinigungskräften Informationen zur richtigen Dosierung zur
Verfügung?
1.8 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00%
Maximalpunktzahl: 2
K.O.-Kriterium: Nein
Es wird z.B. erwartet, dass
- die eingesetzten elektrischen Geräte einen möglichst geringen
Stromverbrauch haben,
- der Kraftstoffverbrauch für die eingesetzten Fahrzeuge (z.B. für
Materialversorgung, Kontrollen durch Objektleiter) möglichst gering ist,
- die Staubsauger über einen Mikrofilter verfügen.
Welche sonstigen Umweltschutzmaßnahmen würden Sie durchführen?
Die Maßnahmen müssen sich auf den konkreten Auftrag beziehen.
1.9 Umweltschutzzertifikat [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00%
Maximalpunktzahl: 2
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 6/7
47
Verfügen Sie über ein Umweltschutzzertifikat
(z.B. DIN ISO 14001:2015 oder vergleichbar)?
Falls ja: Bitte als Anlage beifügen
Kriterienkatalog - 7/7
48
Name Dateiname GrößeMIME-Type
IV_Stundenverrechnungssatz_AG
Haßfurt_2019_final
IV_Stundenverrechnungssatz_AG
Haßfurt_2019_final.xlsx
17,93
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
V_Aufmaßverzeichnis_AG
Haßfurt_final
V_Aufmaßverzeichnis_AG
Haßfurt_final.xlsx
21,75
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
Anlage Gewerbezentralregister
HAS
Anlage Gewerbezentralregister
HAS.pdf
31,80
KB application/pdf
Anlage Referenzliste HAS Anlage Referenzliste HAS.pdf 22,98
KB application/pdf
Anlage Datenschutz Anlage Datenschutz.pdf 72,99
KB application/pdf
49
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/08/f52aea06-f8ae-41ad-9b17-0869dc8a9814.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|